Nur 2,3 Verfahrensgebühr in Rechtsbeschwerdeverfahren bei Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 19.09.2013

Im Rechtsbeschwerdeverfahren in Verfahren über Anträge auf Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel fällt eine 2,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3208 VV RVG an. Die Frage, ob eine Verfahrensgebühr in dieser Höhe auch in Rechtsbeschwerdeverfahren bei Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs anfällt, hat das OLG München im Beschluss vom 08.08.2013 – 34 Sch 10/12 -  zu entscheiden. Nach dem OLG München sind die Unterschiede im Vollstreckbarerklärungsverfahren inländischer und ausländischer Schiedssprüche weitgehend minimiert, anders als bei der Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel, sodass es im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels für das Rechtsbeschwerdeverfahren bei der Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG verbleibt.

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