Fälligkeitsregelung des RVG abdingbar

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 14.10.2013

Der BGH hat im Beschluss vom 19.09.2013 – IX ZR 112/11 nochmals betont, dass § 8 RVG ebenso abdingbar ist wie die Vorläufervorschrift des § 16 BRAGO. Nach dem BGH können Fälligkeitsvereinbarungen auch konkludent geschlossen werden, beispielsweise wenn die Parteien eine Zeitvergütung und regelmäßige Zwischenabrechnungen vereinbart haben. 

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