Reaktion auf den Fall Mollath - Bayerischer Justizminister kündigt Kurswechsel an

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 28.10.2013

Als der Fall Mollath im Vorfeld der bayerischen Landtagswahl teilweise auch als Versäumnis der Regierungspolitik wahrgenommen wurde, hatten manche gedacht, der Fall werde die CSU Stimmen kosten. Diese Annahme hat sich allerdings nicht bewahrheitet, so dass man befürchten musste, es werde nun alles beim Alten bleiben.

Insofern haben mich Äußerungen des neuen bayerischen Justizministers Bausback durchaus positiv überrascht. In drei Punkten kündigt er in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung  Änderungsbedarf an. Dies ist, wenn man die bisherige Politik in Bayern betrachtet, schon die Ankündigung eines Kurswechsels:

1. „Ich möchte gerne, dass im Gesetz klar steht: Nach einer gewissen Zeit, zum Beispiel nach fünf Jahren, ist die Unterbringung im Grundsatz nicht mehr verhältnismäßig. Alles, was darüber hinausgeht, sollte nur die Ausnahme sein“.

Eine solche Konkretisierung der §§ 62, 67d StGB wäre durchaus wünschenswert. Eine Änderung des StGB kann Bayern jedoch nicht selbst vornehmen – das StGB ist ein Bundesgesetz. Aber immerhin wäre eine bayerische Gesetzesinitiative im Bund denkbar. Zudem könnte der Minister den bayerischen Staatsanwaltschaften über eine landesweit geltende Richtlinie aufgeben, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in ihren Anträgen und Stellungnahmen an die Gerichte entsprechend auszulegen.

2. "Die Qualität der Gutachten ist in solchen Verfahren von eminent wichtiger Bedeutung. Ich möchte den Einsatz zertifizierter Gutachter in der Praxis fördern."

Auch diese Forderung geht allgemein in die richtige Richtung. Allerdings lag die Problematik im Fall Mollath nicht an der mangelnden Zertifizierung der Gutachter, sondern eher an den Mängeln in ihren Gutachten und deren unkritische Übernahme durch die Justiz.

3. "Zur Unabhängigkeit der Justiz gehört auch die Erkenntnis der eigenen Unvollkommenheit dazu. Jeder macht Fehler. Davon sind auch Juristen nicht ausgeschlossen." Zu einer offenen Gesellschaft gehöre auch eine "Kultur der Kritik", sagte Bausback. "Die Justiz muss das dann auch ertragen."

Wie mehrfach hier im Blog angesprochen, ist dies eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Teile der bayerischen Justiz haben im Fall Mollath (und auch in anderen Fällen) leider den Eindruck erzeugt, als unfehlbar gelten zu wollen. Wenn der Minister mit diesem Wort der Fehlerkultur einen positiven Schub gibt, ist das zu begrüßen.

Natürlich sind das zunächst nur Ankündigungen, deren Umsetzung genau beobachtet werden muss. Aber es ist positiv, dass der Fall Mollath überhaupt auf ministerieller Ebene eine solche Wirkung hat. Nach dem Wahlsieg hätte die Politik ja auch einfach zur Tagesordnung übergehen können.

UPDATE 18.11.2013

Zur Kontroverse um den Artikel "Aktengutachten" von Hans-Ludwig Kröber (in: Forensische Psychiatrie Psychologie Kriminologie 2013 Vol. 7 S. 302-303, offizieller Link, der z.B. in den Universitätsbibliotheken freigeschaltet ist); hier die ausführliche Kritik RA Strates.

Allgemein trifft es zu, dass bei derzeitiger Gesetzeslage ohne Exploration erstellte Gutachten gesetzlich zugelassen sind und nach der gesetzlichen Konzeption auch notwendig sein können: Wenn das Gesetz einerseits an verschiedenen Stellen eine sachverständige Begutachtung vorschreibt, andererseits aber die (freiwillige) Mitwirkung des begutachtenden Probanden/Patienten für eine Exploration notwendig ist, dann bleibt möglicherweise in einigen Fällen nur die Begutachtung aufgrund des vorhandenen, meist in Akten gespeicherten, Wissens übrig.

Andererseits sind mir Psychiater bekannt, die das Problem für sich persönlich nicht haben, da sie (glaubhaft) versichern, bislang mit jedem Probanden/Patienten so in Kontakt gekommen zu sein, dass eine Exploration möglich wurde.

Der immer wieder verbreitete Mythos, Herr Mollath sei gar nicht bereit gewesen, sich begutachten zu lassen, trifft offenbar nicht zu. Von Herrn Kröber hätte ich mir gewünscht, dass er aus seiner Sicht (vielleicht sogar selbstkritisch) darstellt, warum es ihm nicht gelungen ist, Herrn Mollath zu explorieren. Herr Mollath hat dafür - schon lange vor seiner Freilassung - ganz bestimmte Gründe angeführt. Herr Kröber nimmt nun zu diesen Gründe nicht Stellung, sondern nimmt nur auf ein allg. "schlechtes Gefühl" des Herrn Mollath Bezug. Dass es Informationen dazu gibt, worauf dieses schlechte Gefühl Herrn Mollaths (seiner eigenen Äußerung nach) basierte, verschweigt Herr Kröber: Es geht darum, dass Herr  Kröber in einem Aufsatz vor einiger Zeit publiziert hatte, es sei wichtig, sich beim Probanden vorher anzumelden, diese Anmeldung aber im Fall Mollath unterblieben ist.

Ebenso hätte ich mir gewünscht, dass Herr Kröber etwas zur entscheidenden Problematik von Aktengutachten äußert. In jeder wissenschaftlichen Aktenuntersuchung (dasselbe gilt auch für die Auswertung von Quellen in der Geschichtswissenschaft)  müssen die Akteninhalte quellen"kritisch" behandelt werden. Weder in seinem hier diskutierten Aufsatz noch in seiner grundlegenden Darstellung  im von ihm mitherausgegebenen fünfbändigen "Handbuch der Forensichen Psychiatrie" (vgl. dort die Artikel "Kriminalprognostische Begutachtung", und "Praxis der kriminalprognostischen Begutachtung: handwerkliche Mindeststsandards und kasuistische Illustration" in  Band 3, S. 69 ff und S. 173 ff.) wird erläutert, dass derjenige, der aus Akten Informationen über vergangene Tatsachen entnehmen will, die Zwecke, Gründe und Herstellungsmodi der in den Akten enthaltenen Berichte zu berücksichtigen hat. Wenn sich etwa ergibt, dass die Informationen im wesentlichen auf den Angaben einer einzigen (oder wenigen gleich motivierten) Person/en beruhen, dann ist der Wahrheitsgehalt deutlich vorsichtiger zu beurteilen als wenn sich aus verschiedenen Perspektiven die im Kern gleiche Information ergibt. Quellenkritische Beispiele bildet Herr Kröber nur insofern, als möglicherweise neben den in den Akten geschilderten Taten/Handlungsweisen noch weitere belastende Informationen existierten, die aus juristischen Gründen ausgeschieden worden seien. Den umgekehrten Fall einer sich in den Akten multiplizierenden Falschangabe sieht er offenbar als unbeachtlich an, obwohl dies oftmals beschrieben  eine der wichtigsten Ursachen von Fehlurteilen ist.

Dass gerade Herr Kröber im Fall Mollath die wesentlichen Akteninhalte/Sachinformationen gerade nicht realitätsgetreu wiedergibt, davon zeugt sein kurzer Blitzlicht-Aufsatz ebenso wie schon sein Interview auf telepolis im Sommer:

1. ("Aktengutachten", S. 303):

"Tatsächlich war der Frau 2003 prompt gekündigt worden, was die Richtigkeit seiner Vorwürfe bestätigte."

Herr Kröber verschweigt, dass die Tatsache der Kündigung erst acht Jahre später bekannt wurde, also im Verfahren nicht bekannt war und auch im Urteil keine Rolle spielen konnte. Der Vors. Richter hatte den ganzen Komplex aus seiner Beweisaufnahme ausgeschlossen (ohne dessen Relevanz zumindest für die Glaubhaftigkeit der Ehefrau zu beachten) und deshalb wurde die Belastungszeugin auch nicht danach befragt.

"Im Urteil, das 2006 erging, steht ausdrücklich, dass diese Vorwürfe wohl stimmen."

Dies ist eindeutig falsch, siehe Urteilslektüre. Wäre 2006 schon bekannt gewesen, dass die vorwürfe stimmen, wäre es mindestens erforderlich gewesen, diese Tatsache in die Prüfung der Zeugenaussage der Frau M. einfließen zu lassen.

"Sein Wahn bestehe nicht darin, sondern in der (auch in Schrftsätzen dokumentierten) Überzeugung, dass es eine große Verschwörung gegen ihn gebe, in die seine Frau und ihre Freunde, diverse Psychiater, v. a. aber Rüstungsfirmen, Banken, Behörden und die bayrische Staatsregierung eng verwoben seien und die auf einen Bürgerkrieg hnarbeiten, weswegen er als Märtyrer aus dem Rechtsstaat austrete."

Durch den Konjunktiv deutet Herr Kröber an, es handele sich um Feststellungen aus dem Urteil. Dies ist indes nicht der Fall. Es handelt sich vielmehr um die Quintessenz dessen, was Herr Kröber der Aktenlektüre entnommen zu haben glaubt. Die Zusammenstellung  ist grob verzerrend und missachtet jegliche wahrhaftige Quellenstudie und Wiedergabe.

2. (Telepolis-Interview, Juli 2013), vgl. dazu schon hier (Update 04.07.2013).

"Telepolis: Bei so einer Beziehungstat, die wir in kleinerem Bereich ja auch aus den meisten Familien kennen, ist es doch meist so, dass mit der Trennung auch das Tatmotiv verschwindet. Nur in seltenen Ausnahmefällen verfolgt man seinen Partner dann noch weiter.

Kröber: Bei Mollath scheint genau das einige Jahre der Fall gewesen zu sein, wenn man das Urteil liest. Ich kenne durchaus Beispiele, wo so etwas bis zum Mord passiert. Zur Bewusstlosigkeit würgen ist in einer anderen Liga. Da waren die ja schon getrennt. Die Frau ist nach der Trennung noch in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei ist es passiert, wenn es so stimmt. Die Justiz hat die Geschichte eher verläppert. Da gab es dann keine Schreibmaschine. Das Ganze ging erst wieder voran durch die Reifenstecherei, das war aber bereits mehr als vier Jahre nach der Trennung. Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich. Aber ich gebe Ihnen Recht: Sein Wahn bezog sich in diesen letzten Jahren schon lange nicht mehr auf seine Frau, sondern auf die Nürnberger Firma Diehl und die große Verschwörung, die er dort sah."

Herr Kröber hatte kurz darauf  eine korrigierende Version in das Interview einfügen lassen:

"Das war im August 2001, vor der Trennung. Die Frau ist nach der Trennung Ende Mai 2002 nochmal in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei gab es einen laut Urteil einen erneuten Übergriff, er hat sie festgehalten und am Verlassen der Wohnung gehindert. Die Justiz hat diese Vorfälle in der Akutphase der Trennung eher verläppert. Offenbar bestand kein großes Verfolgungsinteresse. Das Ganze ging erst wieder voran durch die [Mollath vorgeworfene] Reifenstecherei im Januar 2005, drei Jahre nach der Trennung."

Herr Kröber erweckte schon damals den unzutreffenden Eindruck, als habe Herr Mollath einen Wahn gegen die Rüstungsfirma Diehl entwickelt, und sich "schon lange nicht mehr auf seine Frau bezogen". Auch dies ist unrichtig. Die bei Herrn Mollath als ebenfalls wahnhaft angesehen angeblichen Reifenstechereien bezogen sich nicht auf eine Rüstungsfirma oder eine große Verschwörung, sondern angeblich auf Personen, die seiner Frau persönlich nahestanden bzw. in das Scheidungsverfahren involviert waren.

Mein Fazit:

Herr Kröber beharrt kontrafaktisch auf seinem einmal aus - möglicherweise oberflächlicher - Aktenlektüre gewonnenen Eindruck vom Probanden Mollath.

Noch einmal: Ich selbst bin kein psychiatrischer Gutachter und kann die gesundheitliche Lage Herrn Mollaths von vor 12 Jahren nicht beurteilen - insofern will ich mich keineswegs zum "Volksexperten" küren. Aber ich traue mir zu, die Qualität des Gutachtens von Herrn Kröber zu beurteilen und habe angesichts der von ihm selbst geforderten Qualitätsstandards erhebliche Bedenken. Seine Klage über eine "Volksexpertise, die sich allein auf Internet- und Zeitungslektüre stützt und weder Exploration noch Aktenkenntnis braucht", fällt m. E. auf ihn selbst zurück, da auch er seiner Äußerung nicht eine objektive Wiedergabe von Akteninhalten zugrundelegt.

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205 Kommentare

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Nein! Auch nach dem Wahlsieg hätte die bayerische Justiz "nicht einfach zur Tageordnung übergehen können. 

 

Weil das Schicksal des Herrn Mollath weder "Einzelfall" noch "Irrtum" ist - es gibt weiter zahlreiche vergleichbare Schicksale. 

 

Denen liegen nicht nur die o.g. Kriterien zugrunde, sondern vor allem auch eine Desinformation bzw. ein Kleinreden der Zustände durch die Medien. 

 

Dazu passt auch, dass meine beim Europäischen. Gerichtshof für Menschenrechte - wegen missbräuchlichen Versuchs, mich mit einem Fehlgutachten nach Par. 63 StGB ohne jede Voraussetzung hierfür "wegzusperren" - bereits im Januar 2012 eingerichtet und dort unter Az. 1033/12 anhängige Beschwerde bislang in den Medien keinerlei Echo findet. 

 

Es ist offenkundig immer noch der "Normalfall", dass so etwas passiert, andernfalls würde die Öffentlichkeit über so etwas  zumindest informiert! 

 

Auch das "Löschverhalten" in diesem Blog, sobald persönliche Erfahrungen und Namen genannt werden, spricht für sich! 

 

M.Deeg

Poliziebeamter a.D. 

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Genau. Es ist an der Zeit, dass der Justizminister die Justiz endlich Mores lehrt und denen dieses weinerliche und ehrpusselige Beharren auf "richterlicher Unabhängigkeit" und ähnlichem antiquiertem und unnützem Gedöns mal abgewöhnt.

Aber man wird natürlich, da haben Sie sehr recht, die Umsetzung genau beobachten müssen. Der Minister ist da leider noch recht unkonkret. Regelmäßige öffentliche Entschuldigungen und Selbstkasteiungen der Gerichtspräsidenten wären sicher ein erster Schritt, helfen aber den Justizopfern nicht wirklich. Woran es not tut, ist die regelmäßige Evaluierung aller Urteile durch das Justizministerium, verbunden mit der Schaffung außerordentlicher Rechtsmittel gegen formell rechtskräftige Urteile. Das könnte man sich dann ein paar Jahre ansehen und danach ggf. über Weiteres nachdenken  -  womöglich setzt das ja alles viel zu spät an und wir brauchen doch eine präventive Verhinderung von Justizunrecht durch einen generellen Bestätigungsvorbehalt. Oder der Minister weist nicht nur die Staatsanwaltschaften, sondern auch die Gerichte über eine landesweit geltende Richtlinie an, wie die Gesetze auszulegen sind. Dann kann man sich auch dieses Heckmeck mit dem ständigen Ändern von Gesetzen endlich sparen. Und wahrscheinlich wird sich dann herausstellen, dass man sich das mit den Gesetzen sogar ganz sparen kann. Und das mit den Parlamenten dann irgendwann auch. Also bitte: Jetzt mal Butter bei die Fische!

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@Gastmann:

Ähm: Urteile werden also nicht nur im Instanzenzug und ggf. vor den Landesverfassungsgerichten und BVerfG, sondern noch vom Bundes- und 16 Landesurteilsüberprüfungsämtern geprüft (pardon: evaluiert). Bei 20.000  Richtern bundesweit mit einem Output sagen wir mal von nur 20 Urteilen pro Person pro Monat also 400.000 Urteile.

Dazu muss man natürlich auch noch alle verglichenen Verfahren überprüfen, ob nicht der Richter durch Nötigung auf die Beteiligten eingewirkt hat, um die Vergleichsbereitschaft herbeizuführen.

Mal sehen, wieviele Evalueure und Evalueusen  man dafür braucht.

 

4

@Nochsoeingast:

"Dazu muß man natürlich auch noch alle verglichenen Ver-fahren überprüfen, ob nicht der Richter durch Nötigung auf die Beteiligten eingewirkt hat, um eine Vergleichsbereitschaft herbeizuführen."

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit erfordert insbesonde eine dringende Überprüfung der Fälle der richterlichen Nötigung der Antragssteller/Kläger zur Rechtsmittelrücknahme.

@Professor Müller:

"Teile der bayerischen Justiz haben im Fall Mollath (und auch in anderen Fällen) leider den Eindruck erzeugt, als unfehlbar gelten zu wollen"

Welche Teile waren das denn? Staatsanwaltschaft Regensburg wohl nicht, LG Regensburg auch nicht. Die übrigen haben sich teils auf die Rechtskraft eines Urteils berufen (z.B. Merk und der Richterverein), was mit "Unfehlbarkeitsanspruch" nun relativ wenig zu tun hat , teils auf Gutachten (Entscheidungen der Vollstreckungskammer). Wer genau gesagt oder geschrieben haben soll, das das Urteil des LG Nürnberg-Fürth 100%ig richtig ist und nichts daran zu deuteln sei, sehe ich jetzt nicht gerade. 

2

Dass sich Straftäter hinter der richterlichen Unabhängigkeit verstecken, dagegen muss man sehr wohl etwas unternehmen. 

 

Und die (m.E. oft nur noch als Fassade bestehende) Gewaltenteilung unter besonderer Beachtung des Rotationsprinzips muss man ebenfalls genauer betrachten.

 

Dann natürlich die "Bindungen" zwischen des stets als "zuverlässig bekannten" regionalen Haus-Sachverständigen und den Justizbehörden. 

 

Prof. Nedopil und Frau Ziegert haben hier deutliche Worte gefunden, die man nicht einfach beiseitewischen darf. 

5

Sehr geehrte Gastleute,

die Art und Weise, wie Sie dem Anliegen des  neuen Justizministers (und auch der hier im Blog und anderswo von mir geäußerten  Kritik) begegnen, nämlich indem Sie diese Äußerungen bewusst missverstehen, karikieren und ad absurdum führen, würde mich (falls Sie Angehörige der bayrischen Justiz sind, wovon ich allerdings nicht ausgehe) eher in meiner Kritik bestätigen.

Frau Merk hat sich nicht nur auf die Rechtskraft eines Urteils berufen.

Irgendwann im Verlauf der Debatte hat man seitens  der Justiz eingeräumt, es habe "handwerkliche Fehler" gegeben, das ist richtig. Ohne ausdrückliche Anweisung ist man seitens der Staatsanwaltschaft nicht auf die Idee gekommen, einen Wiederaufnahmeantrag zu stellen bzw. zuvor schon die eklatanten Verfahrensfehler in der Revision zu rügen.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Im Blog wird viel Kritik geäußert über unsere Justiz, dass es zahlreiche Fälle wie Mollath gäbe, die zu keiner Aufmerksamkeit und Überprüfung führen wie bei Mollath.

 

Es gibt aber auch die andere Seite von frustrierten Staatsanwälten, die eine ganz andere Seite der Justiz kritisieren.

 

http://www.focus.de/politik/deutschland/tid-34248/report-ein-staatsanwalt-rechnet-ab_aid_1127687.html

 

 

 

 

 

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Ich bemängle auch hier, dass es wieder nur um Gutachter, die Unterbringung betreffend geht.

Das Familienrecht und dessen Gutachten, das Sozialrecht und dessen Gutachten, ja selbst das Strafrecht und Gutachten, die nicht zur Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie führen, werden erneut ausgeklammert.

Zu unterstützen sind vor allem die Forderungen von Herrn Mollath nach einer Bild- und Tonaufzeichnung der Explaration und dass eine Person des Vertrauens bei diesen Gutachten anwesend sein sollte.

Du Gutachter "vergessen" gerne die Aussagen, die für eine andere Bewertung sorgen könnten.

 

Robert Stegmann

 

 

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Zwei Punkte will ich heute nur kurz ansprechen:

 

1. Eine Reform der Justiz in B. müsste mMn eine vollständige Selbstverwaltung zum Ziel haben.

 

Arg.: Es gilt jeglichen Einfluss der Politik zu beseitigen.

Konkret: Schötterer sagte nach der Freilassung Mollaths sinngemäß, es gebe in B. keinen Rechtsstaat, wenn Politik mit herein spiele (Interview wohl mit der Augsburger Allg.)

 

2. Erhellendes findet sich in:

 

Die Lebenslüge der Juristen

-Warum Recht nicht gerecht ist -

von Rolf Lamprecht

 

Zur Einstimmung rate ich zum Fall "Naumburg" und zu den Ausführungen auf Seite 76, Zitat:

"Rechtsungehorsam von dieser Qualität entwickelt unweigerlich seine Eigendynamik. Wer am Rechtsstaat zweifelt, muss nur das Stichwort "Naumburg" fallen lassen - und schon erstirbt jedem, der ihn verteidigen will, das Wort im Munde."

 

War und ist es in der Causa Mollath nicht eben so? Man schaue auch auf das Klageerzwingungsverfahren, dass der Kollege Strate betreibt.

 

Konkret zum Buch Lamprechts:

5. Kapitel

"Selbstherrlichkeit und Größenwahn", Seiten 66-76

dort Fußnote 10, verweist auf:

Derselbe, "Vom Mythos der Unabhängigkeit, Über das Sasein und Sosein der deutschen Richter", Baden-Baden, 1995

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1. Das unstrittige Phänomen

Das Phänomen ist im Grundsatz wohl unumstritten. Es wird an Gerichten fehlerhaft, teilweise verantwortungslos und bewusst rechtsmissbräuchlich geurteilt. Staatsanwaltschaften ermitteln nach Gutdünken oder nach externen Vorgaben einseitig unter Missachtung geltender Standards. Korrekturen solcher Fehlleistungen werden durch die Justiz prinzipiell vermieden. Eher wird die Angelegenheit durch weitere Fehlhandlungen vertuscht oder mit formalen Tricks umgangen.

2. Strittig - Ausmaß, Ursachen und Abhilfe

Was wohl umstritten sein dürfte, ist das Ausmaß und die Ursachen dieser Fakten, sowie deren Abhilfe.

Zum Ausmaß sind keine oder kaum verlässliche Erhebungen verfügbar, die Meinungen reichen von Spitze eines Eisbergs bis bedauerliche Einzelfälle einer sonst vorbildlichen Rechtspraxis.

Die Ursachen werden interessengeleitet mit menschliches Versagen, schlechte Gesetze, Einflussnahme auf die Justiz, schlechte Ausstattung und Sparzwänge, Arbeitsüberlastung, mangelhafte Aus- und Fortbildung, Komplexität und und und beschrieben.

Dementsprechend werden Dringlichkeit, Art und Umfang der Abhilfemaßnahmen ebenso unterschiedlich beantwortet. Auch hierzu werden meist interessengeleitete Ansätze thematisiert, die nicht unbedingt das Problem fokussieren, sondern häufig einem Klientel dienen. 

3. Informationsmangel

Um überhaupt einschätzen zu können, welche Abhilfe erfolgreich sein kann, müssen die Fakten zu Ausmaß und Ursache verdichtet werden. Ich hatte aus Interesse in den letzten Monaten Regierungsvertreter, Vertreter der Parteien (Abgeordnete in Rechtsausschüssen bzw. rechtspolitische Sprecher) und Verbände der Juristen (DRB, NRV, BRAK) konkret zu diesen Fragen angesprochen. Soweit Fragen überhaupt beantwortet wurden, stellte sich heraus, dass die Einschätzung des Status Quo nicht aus fundierten Evaluationen gewonnen wird, sondern aus persönlicher Überzeugung und Erfahrung, aus Einzelgesprächen mit Justizvertretern und internationalen, ökonomischen Studien zur Standortqualität Deutschland. Dies ist als Basis gesetzgeberischen Handelns und anderer Maßnahmen eindeutig zu wenig.

4. Übertragungsverluste

Mit Übertragungsverlusten sind hier die fehlende Transformation der allgemeinen Einschätzungen auf die konkreten Sachverhalte gemeint.

Verbände der Richter und Staatsanwälte beklagen Überlastung, politischen Einfluss, fehlende Selbstverwaltung, geringen Verdienst und schlechte Ausstattung. Als Folge werden allgemein negative Auswirkungen auf die Qualität der Rechtssprechung benannt.

Hierzu eine einfache Frage: Wer kann mir ein Gerichtsurteil benennen, in dem diese Klagen in der Begründung des Urteils seinen Niederschlag gefunden hat? Ich bezweifle, dass ein solches Urteil benannt werden kann. Ist es also noch nicht so schlimm? Oder wenn doch, wie werden die Qualitätsmängel konkret abgehandelt und zu wessen Lasten gehen sie? Welchen moralischen Standards folgen die unabhängigen Richter auf Lebenszeit bei der Bewältigung dieser Probleme? Würde eine anonymisierte Evaluation von Urteilen die richterliche Unabhängigkeit tangieren? Ist den Richtern bewusst, dass richterliche Unabhängigkeit ausschließlich in Verbindung mit Gesetzes- und Verfassungstreue einen Rechtsstaat ohne Willkür ermöglicht?

Weitere professionelle Beteiligte sind die Rechtsanwälte. Die meist freiberuflich Tätigen sind als Rechtsorgan und Berufsstand geschützt, aber gleichzeitig umfangreichen Pflichten und Geschäftsrisiken unterworfen. Aus einiger Erfahrung kann ich feststellen, dass die Regularien für Anwaltsvertrag, Kostenabrechnung, Mandatsumfang und Bewertung der Rechtslage außerordentlich schwammig sind. Erstaunlich, wenn wir sonst umfangreiche Leistungskataloge mit verbindlichen Preisen für fast Alles kennen. Kritik am Zustand der Rechtsprechung wird von Anwälten und ihren Verbänden immer wieder einmal geäußert, als Konsequenz ist mir derzeit nur das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz bekannt, mit dem erklärten Ziel höherer Vergütungen und Vertragsfreiheit für Anwälte. Fehlt es den Anwälten an Einfluss?

Der Gesetzgeber sitzt in jedem Verfahren mit am Tisch. Die Gesetze sollen ja die Grundlage des gerichtlichen Handelns sein. Die Juristen sind die mit Abstand größte Berufsgruppe im Deutschen Bundestag, dem gesetzgebenden Organ? Auch in den Ministerien dürfte der Anteil überdurchschnittlich sein. Zu Gesetzesvorhaben werden regelmäßig juristische Vertreter und Verbände um Stellungnahme gebeten. Wenn also Gesetze schwammig oder schlecht sind, haben Juristen einen erheblichen Anteil daran.

5. Fazit

Vor effektiven Maßnahmen zur Verbesserung der Rechtswirklichkeit steht Evaluation und Transparenz. Hier sind insbesondere die Juristen selbst gefordert. Sachfremde Einflüsse, verschiedene Rechtsansichten und Unklarheiten müssen sich aus Urteilsbegründungen herauslesen lassen. Fehlerkultur und Selbstkritik müssen Eingang in juristisches Denken und Handeln finden. Fachverbände müssen gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und Mängel deutlich und konkret benennen. Alles andere ist Vortäuschen falscher Tatsachen und führt letztlich zur weiteren Erosion des Rechtsstaats. Vielen Bürgern ist mittlerweile bewusst, dass in dieser Branche ähnliche Verwerfungen und Mängel wie in der Finanzwirtschaft oder bei den Geheimdienstaktivitäten "unter der Decke" gehalten werden. Verständlich ist die weitverbreitete Reaktion des "Augen und Ohren zu, ich habe andere Probleme, es wird mich schon nicht treffen". Irgendwann trifft es jedoch die Masse in Gestalt eines degenerierten, undemokratischen Willkürapparates. Dieser ist zwar naturgemäß von begrenzter Laufzeit, aber muss man sich das antun?

Mit freundlichen Grüssen

Lutz Lippke                 

4

Ich habe aus den zurückliegenden Ereignissen gelernt, dass ich auch als Unschuldiger besser gleich ein strategisches Geständnis ablege und Reue zeige. Nur so habe ich eine Chance, nach vergleichsweise kurzer Unterbringungsdauer den Scharlatanen zu entkommen.

Alles andere verheddert sich im Automatismus der angeblichen Bringschuld des Angeklagten, der nachträglichen Erzwingung von Geständnissen durch Zermürbung sowie dem angelegten Gutachterverhalten, welches nur mit deutlich-überdurchschnittlich positiver Prognose von einer Empfehlung zur Fortsetzung der Verwahrung abzubringen ist.

5

Professor Müller:

Ich habe nicht ad absurdum geführt. Sondern Sie haben offenbar übertrieben, wenn Sie anderen (wem genau lassen Sie ja immer noch offen) einen angeblich (selbst?)  postulierten Unfehlbarkeitsanspruch, den es so offenbar (Nachweise bieten Sie ja nicht) nicht gab, behaupten.  Ob das im Sinne einer einigermaßen seriösen Auseinandersetzung über Ursachen von Fehlurteilen und mögliche Korrekturansätze ist?

Von den Abgeordneten der UA-Minderheit, die meinten, alle möglichen Zeugen aus Justiz und Finanzverwaltung, über die sie irgendwann die Regierungsverantwortung zu übernehmen gedachten, in ihrem Minderheitenbericht   als willfährige Volldeppen abkanzeln zu können (Ahnungslos, Unzuständig, unzureichend auf die Aussage vorbereitet etc....) , wurden ja die wenigsten in den Landtag wieder gewählt.

1

Wenn man genau hinschaut, hat der bay. Justizminister auf all die von ihm genannten Punkte recht wenig Einfluss. Ich gehe auch davon aus, dass Herr Prof. Müller nicht die Idee eines Superrevisionsamtes oder das Weisungsrecht der Landesregierung propagieren möchte.

 

Nach alledem sollte sich niemand der Erkenntnis verschließen, dass im Geltungsbereich der Gewaltenteilung kein effektives Hineinregieren in die Justiz möglich ist. Einfluss auf den Inhalt von Entscheidungen kann nur im Wege der Gesetzgebung erfolgen.

 

Im Vergleich zu zahlreichen anderen Staaten ( Nordkorea, Russland etc) ist es vielleicht auch mal eine Erwähnung wert, dass im Justizbereich hierzulande paradiesische Zustände herrschen.

2

Entweder Justizministers Bausback und auch der bloggende „Experte“ Prof. Dr. Henning Ernst Müller glauben an den Weihnachtsmann - oder sie streuen der interessierten Öffentlichkeit ganz bewusst Sand in die Augen.

 

Dank der freimütigen Offenheit der bei BECKMANN anwesenden Gutachterin Hannah Ziegert ist ja inzwischen bekannt, dass Gutachter oft genau das aussagen und niederschreiben, was die Justiz gerne hören und lesen will. Von einer „unkritischen Übernahme“ der Gutachtermeinung durch die Justiz kann insofern überhaupt keine Rede sein.

 

Gerade Gutachter, die von Aufträgen aus der Justiz leben, müssen dieser Justiz wohlwollend zuarbeiten - ansonsten werden sie arbeits- und bedeutungslos.

 

Die Forderung nach Zertifizierung der Gutachter kann insofern nur eine Nebelkerze sein.

 

5

@ epicon schreibt:

"Dank der freimütigen Offenheit der bei BECKMANN anwesenden Gutachterin Hannah Ziegert ist ja inzwischen bekannt, dass Gutachter oft genau das aussagen und niederschreiben, was die Justiz gerne hören und lesen will."

 

Der 2. Hälfte dieses Satzes hat es doch eigentlich(!) in sich und wurde in der fraglichen TV-Sendung und auch jetzt nicht recht gewürdigt:

 

Frage an die Community:

 

Wie kommt der jeweilige Spruchkörper dazu, etwas ( das erwartete Ergebnis des Gutachtens) gerne zu hören und zu lesen.

 

Frage 1:

 

Dieses Zitat, besagt es,

dass der fragliche Richter "für sich seine" Entscheidung schon getroffen hat,

dass das in Auftrag gegebene Gutachten nur des Scheins ist, um ein rechtsstaatlichen Verfahrens eines unabhängigen Richters nur zu fingieren?

 

Frage 2:

 

Spiegelt sich in einem solchen Vorgehen

"Die Lebenslüge der Juristen"?

 

Entweder hat der fragliche Richter das notwendige Expertenwissen und entscheidet _ohne_ Gutachter.

 

Oder er beauftragt einen Gutachter und unterlässt es, den Betroffenen zum bloßen Objekt staatlichen Handelns herabzuwürdigen.

 

Im Übrigen gibt die zitierte Gutachterin den Blick frei auf den "Untertanenstaat", der sich auch im sittenwidrigen SPIEL zwischen Richter- und Gutachterschaft offenbart: Wo sind die vielen anderen Gutachter Bayerns, die sich mit Frau ZIEGERT öffentlich solidarisierten und die herrschenden Verhältnisse publik machten?

 

Lamprecht schreibt auf Seite 66:

"Macht verführt. In den Gefilden der Justiz werden die Irrationalismen, die aus den Tiefen der Psyche kommen, mehr verdrängt als anderswo. Ob das Sein wirklich das Bewusstsein bestimmt, will keiner so genau wissen. Der bekannte Satz von Karl Marx gehört nicht zu den geflügelten Worten der Jurisprudenz."

 

 

5

Heute Abend in Panorama, 21.45 ARD: Gutachter: Die heimlichen Richter
“Das Problem: In Deutschland darf sich jeder Gutachter nennen. Und ein Gericht darf wegen der richterlichen Unabhängigkeit jeden zum Gutachter oder Sachverständigen ernennen, wie beispielsweise an Familiengerichten. “Wenn der Richter meint, seine Oma sei sachkundig und der Richter sie bestellt, dann ist sie sachkundig”, sagt Elmar Bergmann, ein pensionierter Fa-milienrichter. … Fehlende Kontrolle durch Richter
Dass die Qualität von Gutachten auch desaströs sein kann, merken Richter häufig nicht. Der pensionierte Familienrichter Elmar Bergmann hat dafür eine einfache Erklärung: “In aller Regel wird die Zusammenfassung gelesen und damit hat es sich. Und das wird auch übernommen.” Dabei müsse der Richter eigentlich jede Seite des Gutachtens überprüfen.”

http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2013/gutachter103.html

Anmerkung: Die Sektion der RechtspsychologInnen hat – wie die DGPPN – auch ein Zertifikat geschaffen. Die Zertifikate scheinen allerdings nicht viel zu nützen – außer dass die Kassen der Zertifzierer klingeln. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, den es auch in Bayern gibt, muss allerdings gut aufpassen, richtig zu arbeiten, weil er ganz anders belangt werden kann. Derzeit sind für Deutschland 8631 hier erfasst:
http://svv.ihk.de/content/home/home.ihk

Für die Reform des § 63 StGB ist m.E. auch unbedingt die Vereidigung auf das Unterbringungsgutachten zu fordern. Wer Menschen womöglich für Jahrzehnte in der Maßregelvollzugspsychiatrie verschwinden lassen hilft, sollte sich seiner Sache wirklich sicher sein und das mit seinem Eid auch bekräftigen.

3

@ Lutz Lippke

 

Im Buch von W. Schlötterer ("Macht und Missbrauch") finden sich in der 2. Hälfte Beispiele, nach denen Sie fragen.

 

Im Übrigen:

 

Darf ich anregen, ihre erhellende Analyse dem Herrn Justizminister, dem Rechts- und Verfassungsausschuss des Bay. Landtags sowie den bay. Anwaltskammern nebst Vereinigungen der Ri/StA zukommen zu lassen?

 

 

4

"Oder der Minister weist nicht nur die Staatsanwaltschaften, sondern auch die Gerichte über eine landesweit geltende Richtlinie an, wie die Gesetze auszulegen sind." (Gastmann)

 

Diesen Vorschlag zur Reform der Justiz finde ich sehr interessant. 

Weitestgehend bin ich juristischer Laie, Rechtswissenschaften zählten zwar als Bezugswissenschaft zu meinen Ausbildungsinhalten, dennoch blieb es bei einem oberflächlichen Blick darauf.

 

Insgesamt bin ich der Meinung, dass Gesetzestexte meist (auch für Laien) relativ gut verständlich sind. Die verschiedensten Kommentare zu selbigen lassen jedoch teilweise völlig gegensätzliche Deutungen zu. Hier Klarheit durch Standards zu schaffen, und die Auslegung der Gesetze für alle transparent zu regeln halte ich für einen ziemlich interessanten Gedanken!

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Aus aktuellem Anlass

 

Übergreifend, das Thema um die Zustände bei der HypoVereinbank erweiternd, verlinke ich mit der SZ und weise hin vor allem auf den dortigen ersten Kommentar von "kritischer_beobachter", der den Bezug zur Causa Mollath herstellt und kluge Fragen stellt, die auch hier weiterführen.

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/steuerhinterziehung-in-milliardenh...

 

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Momentan erscheint mir die Verbindung zum Fall Mollath (noch) nicht plausibel, denn die genannten Daten für die vermutete massive Steuerhinterziehung durch die HVB liegen ja nach dem Zeitraum, den Herr Mollath in seinen Strafanzeigen angesprochen hat. Die von Herrn Mollath damals angezeigten Vorfälle betrafen auch eine andere Vorgehensweise, die in den 90er Jahren fast schon bankenüblich war, nachdem der obligatorische Zinsabschlag eingeführt wurde.

Buchpräsentation Staatsversagen auf höchster Ebene. Was sich nach dem Fall Mollath ändern muss
http://www.sgipt.org/lit/westend/MollathWE.htm

Leseprobe: Gustl F. Mollath
»Macht braucht Kontrolle, wirksame Kontrolle«

Der Verlag hat eine Zitatensammlung aus den Beiträgen, die man als Ergebnisse aus seiner Sicht betrachten kann, dem Buch vorangestellt.

 

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<a href="mailto:Rudolf-Sponsel@sgipt.org" rel="nofollow">Rudolf-Sponsel@sgipt.org</a> schrieb:

Buchpräsentation Staatsversagen auf höchster Ebene. Was sich nach dem Fall Mollath ändern muss
http://www.sgipt.org/lit/westend/MollathWE.htm

Leseprobe: Gustl F. Mollath
»Macht braucht Kontrolle, wirksame Kontrolle«

Der Verlag hat eine Zitatensammlung aus den Beiträgen, die man als Ergebnisse aus seiner Sicht betrachten kann, dem Buch vorangestellt.

 

 

Der Autor Pommerenke bestreitet Verschwörungen in jedweder Form, mithin kann es seines Erachtens u.a. auch kein gezieltes Wegsperren von Kritikern geben. Die Casa Mollath ist in bemerkenswerter Weise kanalisiert worden.

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"#25: Im Falle Mollath wäre es wesentlich weniger arbeitsaufwändig gewesen, alles richtig zu machen"

So ist es. Wohl nicht nur im Fall M.

Man kann auch jedwede Verschwörung leugnen oder ausblenden. Man kommt trotzdem nicht umhin, Fragen zu stellen.

Sind es "nur" handwerkliche Fehler, die im Fall M. zum Monsterverfahren führten?

Warum hat man nicht rechtzeitig gegengesteuert und korrigiert?

Kann der Fall M. eine Ausnahme sein, wenn die Vorgehensweise der Justiz von Juristen, Medien und Politikern mit allen Mitteln verteidigt und verharmlost wird?

Wie kann es sein, dass im Fall des Lehrers A. in Hessen, wo alles bereits geklärt ist, sich dreiste Vertreter der Justiz und Justizaufsicht mit dümmlichen Ausreden vor der Verantwortung drücken können?

Ist das nicht allein schon eine Verschwörung gegen den Rechtsstaat unglaublichen Ausmaßes?

Die Verharmlosung dieser Tatsachen wiederum erklären sich mir nur mit Angst vor dem Erdrutsch und vor dem Verlust eigener Vorteile.

 

 

 

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Lutz Lippke schrieb:

"#25: Im Falle Mollath wäre es wesentlich weniger arbeitsaufwändig gewesen, alles richtig zu machen"

So ist es. Wohl nicht nur im Fall M.

Man kann auch jedwede Verschwörung leugnen oder ausblenden. Man kommt trotzdem nicht umhin, Fragen zu stellen.

Sind es "nur" handwerkliche Fehler, die im Fall M. zum Monsterverfahren führten?

 

Ich habe meinem Apotheker die Kritik des Prof. Müller am Beschluss des LG Regensburg (Ablehnung der Wiederaufnahme, weil angeblich keine Rechtsbeugung), so erklärt:

"Stellen Sie sich vor, ich komme mit dem Fahrrad an, touchiere dabei Ihren schönen BMW. Wäre natürlich nicht gut, könnte aber auch fahrlässig geschehen. Aber wenn ich Ihren BMW mit meinem Fahrrad erst rechts,  dann links, dann vorn, dann hinten touchiere, dann noch mein Fahrrad nehme und es auf das Dach von Ihrem BMW schlage, dann muss doch wohl jedem klar sein, dass es Absicht ist, oder?

Sehen Sie, und so war es im Falle des Brixner-Urteils, es waren einfach zu viele Verstöße, alle mit der selben Wirkrichtung, so dass man nicht mehr von Fahrlässigkeit ausgehen kann."

 

Mein Apothker ist ein vielbeschäftigter Mann. So hatte er selbst den Lakotta-Artikel im Print-Spiegel nur unvollständig gelesen - nur das Resümee...

 

Betreffend Verschwörung:  Jede geheime Preisabsprache ist bereits eine Verschwörung. Wer die Existenz von Verschwörungen leugnet, muss ein Volldiot oder schamloser Lügner sein.

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@ L. Lippke

 

Der Kenner der Materie W. Schlötterer sagte:

 

„In Fällen mit politischem Bezug ist Bayern kein Rechtsstaat mehr." Wilhelm Schlötterer Quelle: http://www.mainpost.de/regional/franken/Mollath-Wahlkaempfer-wider-Willen;art1727,7670549 5. /6. Absatz   Ich meine, wer dessen Buch, 2. Hälfte (Macht und Missbrauch) aufmerksam gelesen und die Causa Mollath  ebenso verfolgte, der wird nicht umhin kommen, sich mit dessen vorstehender These ernsthaft auseinander zu setzen. Sie bedeutete nichts anderes als eine Untergrabung der freiheitlichen demokratischen Rechtsordnung durch den Staat (und dessen Personal) und führt unter den dort angegebenen Voraussetzungen zum Widerstandsrecht "aller Deutschen" nach Artikel 20 Absatz 4 GG (Versuch der teilweisen Beseitigung der in Artikel 20 GG enthaltenen Rechtsstaatsgrundsätze wie Bindung/Unterwerfung an/unter  Gesetz und Recht etc?)     Schlötterer sagt im Grunde: In Fällen mit politischem Bezug gibt es keine Gleichheit vor dem Gesetz; es gibt sie, diese Fälle, wo weisungsgebundene Erfüllungsgehilfen andere über das Gesetz stellen.   Wer diese Erfahrungen auch als - unbeteiligter - Dritter gemacht hat, der wird über das gerne benützte Totschlagsargument, es gebe keine Verschwörung, nur ein müdes und wissendes Lächeln übrig haben.   Ich neige zu Habermas (im Zusammenhang mit der EU benütztem) Wort von der "Fassadendemokratie" - zumal in Bayern mit der Jahrzehnte währenden christlich-sozialen Machtverdichtung.   Demokratie (und der Rechtsstaat) leben eben vom Machtwechsel. Daher das unübersehbare Abgestorbene, Tote im Lande; die Gleichgültigkeit, die Kultur des Wegschauens; das Abnicken, die Haltung und Einstellung.   Es gibt eine Karikatur von J.W. Darauf sieht man eine lange Schlange von Menschen. Sie nähern sich einem OP-Tisch. Dort entnimmt der Operateur jedeM das Rückgrat und in gebückter Haltung schreitet jedeR seiner Arbeit  zu.    
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RA Veits schrieb:

Daher das unübersehbare Abgestorbene, Tote im Lande; die Gleichgültigkeit, die Kultur des Wegschauens; das Abnicken, die Haltung und Einstellung.

 

 

Was tun Sie denn, Veits?

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RA Veits schrieb:

@ GAST

Ich habe heute z.B. die Fraktionen des Landtags einschließlich neuem JMin. kontaktiert und auf das Verlinkte

http://aktionboss.de/vom-fehler-zur-selbstverwaltung

hingewiesen.

Was tun Sie?

 

Unter anderem konnte ich nach langjährigen Recherchen herausfinden, dass Landrichter in einem Mordprozess Untersuchungsermittlungsergebnisse des LKA-NRW verdreht hatten:

 

http://die-volkszeitung-de.blogspot.de/2012/11/thomas-minzenbach-tun-sie...

 

Weiterhin, dass der involvierte Jugendpsychiater dem angeklagten Heranwachsenden praktisch gesagt hatte: "Gestehen Sie alles, sonst werden Sie nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt!"

 

http://feuerkraft.wordpress.com/2012/10/28/mordprozess-nadine-ostrowski-...

 

(Das "Geständnis" blieb dennoch voller Unstimmigkeiten und Inplausibilitäten, und erklärte weder ein Motiv noch die Spurenlage).

 

Weiterhin, dass der Angeklagte die Verletzungen des Opfers gar nicht herbeigeführt haben konnte:

 

http://dokumentenblog.files.wordpress.com/2013/03/mordfall-nadine-unmoeg...

 

Das ist noch längst nicht alles.

 

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RA Veits schrieb:

@ GAST

Ich habe heute z.B. die Fraktionen des Landtags einschließlich neuem JMin. kontaktiert und auf das Verlinkte

http://aktionboss.de/vom-fehler-zur-selbstverwaltung

hingewiesen.

Was tun Sie?

 

Sehr geehrter Herr Veits,

das ist auch ganz meine Meinung. Grundlegende Veränderungen lassen sich nur über die Einführung der gerichtlichen Selbstverwaltung erreichen. Das ist aber nicht einfach zu vermitteln, erst recht nicht, Mehrheiten dafür zu finden. Immer wieder bekomme ich in etwa zu hören: "Die machen jetzt schon, was sie wollen. Was erst dann, wenn sie die Selbstverwaltung haben?"

Noch vor der Landtagswahl 2011 in Rheinland Pfalz habe ich im Landtag eine Petition (Legislativeingabe) auf Einführung der gerichtlichen Selbstverwaltung eingereicht. Mangels eines Falles Mollath, habe ich dafür grobe Verfehlungen des OLG Koblenz in einem familiengerichtlichen Sorgerechts- und Umgangsverfahren zum Anlass genommen, um die Politik von dem dringenden Bedürfnis für gerichtliche Selbstverwaltung zu überzeugen.

Ich hatte Glück. Die Koalitionspateien haben die Forderungen meiner Petition in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen (Zufall oder nicht: egal) und ich bekomme seitdem von dem Petitonsausschuss regelmäßig die Nachricht, dass das Justizministerium daran arbeite. 

Das ist zwar bis jetzt nicht viel, aber immerhin mehr als ich ernsthaft erwarten konnte. 

Wäre das nicht auch ein gangbarer Weg für Bayern?

Besten Gruß

Waldemar Robert Kolos

WR Kolos schrieb:

Sehr geehrter Herr Veits,

das ist auch ganz meine Meinung. Grundlegende Veränderungen lassen sich nur über die Einführung der gerichtlichen Selbstverwaltung erreichen. Das ist aber nicht einfach zu vermitteln, erst recht nicht, Mehrheiten dafür zu finden. Immer wieder bekomme ich in etwa zu hören: "Die machen jetzt schon, was sie wollen. Was erst dann, wenn sie die Selbstverwaltung haben?"

Noch vor der Landtagswahl 2011 in Rheinland Pfalz habe ich im Landtag eine Petition (Legislativeingabe) auf Einführung der gerichtlichen Selbstverwaltung eingereicht. Mangels eines Falles Mollath, habe ich dafür grobe Verfehlungen des OLG Koblenz in einem familiengerichtlichen Sorgerechts- und Umgangsverfahren zum Anlass genommen, um die Politik von dem dringenden Bedürfnis für gerichtliche Selbstverwaltung zu überzeugen.

Ich hatte Glück. Die Koalitionspateien haben die Forderungen meiner Petition in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen (Zufall oder nicht: egal) und ich bekomme seitdem von dem Petitonsausschuss regelmäßig die Nachricht, dass das Justizministerium daran arbeite. 

Das ist zwar bis jetzt nicht viel, aber immerhin mehr als ich ernsthaft erwarten konnte. 

Wäre das nicht auch ein gangbarer Weg für Bayern?

Besten Gruß

Waldemar Robert Kolos

 

Können Sie erklären (nachvollziehbar), wie / weshalb gerichtliche Selbstverwaltung zu gerechten /vorzeigbar arbeitenden Richtern / Gerichten führen sollte / könnte / Ihrer Ansicht nach würde?

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Gast schrieb:

Können Sie erklären (nachvollziehbar), wie / weshalb gerichtliche Selbstverwaltung zu gerechten /vorzeigbar arbeitenden Richtern / Gerichten führen sollte / könnte / Ihrer Ansicht nach würde?

 

Die Richter hätten dann keinen Grund mehr, bei Ausübung ihrer Tätigkeit um die Gunst der politisch geprägten Gerichtsverwaltung zu streiten. Es wäre kein Raum mehr für den vorauseilenden Gehorsam der Richter, wie Joachim Bode es so treffend formuliert. Die Richter wären aus der subtil angelegten Knechtschaft entlassen, die es zwar nicht geben darf, die es aber trotzdem gibt und nur ganz wenige von ihnen sich ihr entziehen können.

Konkret zur Einweisungspraxis: Für die in den letzten Jahren gestiegene Einweisungszahlen wird häufig das in der Bevölkerung gestiegene Sicherheitsbedürfnis als Grund genannt. Angenommen, es wäre so. Die gesetzlichen Grundlagen haben sich nicht geändert. Denken Sie, dass der Anstieg des Sicherheitsbedürfnisses in der Bevölkerung die Rechtsprechung beeinflussen darf? Ist das nicht ausschließlich eine Sache der Politik, politische Mehrheiten dafür zu finden, dass diesem Umstand durch Gesetzesänderung Rechnung getragen wird? Ist es nicht ausschließlich eine Sache der Politik, dafür die politische Verantwortung zu tragen anstatt sich hinter der richterlichen Unabhängigkeit zu verstecken?

Dann gibt es noch das PEBB§Y, das Fließbandsystem, das dem Richter vorgibt, wie viel Zeit ihm für die Erledigung eines Verfahrens zur Verfügung steht. Ich weiß nicht genau, wie viel Zeit die Kammer für ein Einweisungsverfahren hat. In einem familiengerichtlichen Sorgerechtsverfahren hat ein Familienrichter 3,5 Std. Zeit für das komplette Verfahren. Wenn man bedenkt, dass die familienpsychologische Gutachten in der Regel weit mehr als 100 Seiten haben, holprig geschrieben und nicht gerade sehr schlüssig aufgebaut sind, dann reicht die Zeit allenfalls für das Gutachtenstudium. Deswegen werden sie auch so gut wie überhaupt nicht gelesen. Ich fürchte, mit den psychiatrischen Gutachten ist es ähnlich. 

Gibt es @ werter Herr Kolos, die Möglichkeit, Ihre Petition in Augenschein zu nehmen, um Ihrer Anregung nachzuspüren?

Vielen Dank.

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Hinweis auf Buchbesprechung mit Mollath Beitrag sowie Veranstaltungshinweis

http://aktionboss.de/gustl-mollath-macht-braucht-kontrolle-wirksame-kont...

Staatsversagen auf höchster Ebene. Was sich nach dem Fall Mollath ändern muss

Glückwunsch den hier postenden Co-Autoren.

 

Man kann nur hoffen, dass sich genügend Druck aufbaut, der auch zu Gesetzesaktivitäten im zuständigen Verfassungs- und Rechtsausschuss des Bay.Landtags führt.

 

 

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Bauspacks Vorschläge viel zu wenig konkret und teilwese auch unzulänglich

Was macht eigentlich das bayerische PsychKG - auf Dauereis?

 

@Müller

"2. "Die Qualität der Gutachten ist in solchen Verfahren von eminent wichtiger Bedeutung. Ich möchte den Einsatz zertifizierter Gutachter in der Praxis fördern."

Auch diese Forderung geht allgemein in die richtige Richtung. Allerdings lag die Problematik im Fall Mollath nicht an der mangelnden Zertifizierung der Gutachter, sondern eher an den Mängeln in ihren Gutachten und deren unkritische Übernahme durch die Justiz."

 

Ihre kritischen Bedenken sind völlig angebracht. Mollath schreibt in seinem Nachwort "Macht braucht Kontrolle, wirksame Kontrolle" sehr zu Recht:

"Was helfen die besten Gesetze, wenn diese hintergangen und missachtet werden?"

Das trifft natürlich auch auf die Gutachten zu. Zertifizierung bringt es überhaupt nicht, unabhängige Kontrollgutachter wäre vielleicht eine Möglichkeit. Vereidigung auf die Gutachten eine andere. Verpflichtende Mindestanforderungen eine weitere.

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<a href="mailto:Rudolf-Sponsel@sgipt.org" rel="nofollow">Rudolf-Sponsel@sgipt.org</a> schrieb:

Bauspacks Vorschläge viel zu wenig konkret und teilwese auch unzulänglich

Was macht eigentlich das bayerische PsychKG - auf Dauereis?

 

@Müller

"2. "Die Qualität der Gutachten ist in solchen Verfahren von eminent wichtiger Bedeutung. Ich möchte den Einsatz zertifizierter Gutachter in der Praxis fördern."

Auch diese Forderung geht allgemein in die richtige Richtung. Allerdings lag die Problematik im Fall Mollath nicht an der mangelnden Zertifizierung der Gutachter, sondern eher an den Mängeln in ihren Gutachten und deren unkritische Übernahme durch die Justiz."

 

Ihre kritischen Bedenken sind völlig angebracht. Mollath schreibt in seinem Nachwort "Macht braucht Kontrolle, wirksame Kontrolle" sehr zu Recht:

"Was helfen die besten Gesetze, wenn diese hintergangen und missachtet werden?"

Das trifft natürlich auch auf die Gutachten zu. Zertifizierung bringt es überhaupt nicht, unabhängige Kontrollgutachter wäre vielleicht eine Möglichkeit. Vereidigung auf die Gutachten eine andere. Verpflichtende Mindestanforderungen eine weitere.

 

Solange keine wissenschaftlichen Vorgehensweisen vorgeschrieben sind, solange bleibt der Missbrauch der Psychiatrie ein beliebiges Mittel zur Herbeiführung politisch gewollter Unrechtsentscheidungen.

Dass Leute wie Dr. Leipziger und Kröber daran nicht rühren wollen, ist keine Frage. Aber solange Leute wie Dr. Sponsel und Dr. Weinberger daran im Grunde auch nicht rühren wollen, sieht es schlecht aus.

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Rechtsreform: "Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften auf Prüfstand. Sachsens Justizminister Martens fordert auf der Herbstkonferenz der  Justizministerinnen und Justizminister am 14.11.2013 in Berlin die Überprüfung des externen Weisungsrechts der Justizverwaltungen gegenüber den Staatsanwaltschaften. Seit Jahren ist in der Diskussion, ob es noch zeitgemäß ist, dass ein Justizminister im Einzelfall in die Arbeit der   Staatsanwaltschaften durch Weisung eingreifen kann. ...":

Quelle

 

Ein guter Vorschlag, daher natürlich abgelehnt

Quelle

 

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WR Kolos schrieb:

Gast schrieb:

Können Sie erklären (nachvollziehbar), wie / weshalb gerichtliche Selbstverwaltung zu gerechten /vorzeigbar arbeitenden Richtern / Gerichten führen sollte / könnte / Ihrer Ansicht nach würde?

Die Richter hätten dann keinen Grund mehr, bei Ausübung ihrer Tätigkeit um die Gunst der politisch geprägten Gerichtsverwaltung zu streiten. Es wäre kein Raum mehr für den vorauseilenden Gehorsam der Richter, wie Joachim Bode es so treffend formuliert. Die Richter wären aus der subtil angelegten Knechtschaft entlassen, die es zwar nicht geben darf, die es aber trotzdem gibt und nur ganz wenige von ihnen sich ihr entziehen können.

Sins Sie der Meinung, Brixners Handeln im Fall Mollath sei durch subtile Knechtschaft gegenüber dem JuMi zu erklären gewesen? Wenige Jahre vor seiner Pensionierung???

Natürlich ist es ein Problem, dass Richter von der Exekutive eingesetzt, befördert, ggf. versetzt werden, aber es erklärt doch nur einen Bruchteil der Willkürjustiz.

Zunächst einmal muss ein Richter ein moralisch verkommener Mensch sein, wenn er Tatsachen missachtet, verdreht und/oder  konstruiert, um ungerechte Entscheidungen fällen und begründen zu können. Ein moralisch gesunder Mensch bekäme es gar nicht über sein Herz, jemanden zu Unrecht wegzusperren oder Ähnliches.

An diesem Punkt würde justzielle Selbstverwaltung nichts ändern.

Der nächste Punkt ist der, dass Richter in anderer Weise abhängig sein können - zum Beispiel durch gesellschaftliche Geflechte außerhalb ihres Berufslebens, durch eine Cliquenwirtschaft vor Ort, innerhalb derer Unternehmer, Richter, Freiberufler, Polizisten usw. sich gegenseitig Bälle zuschieben, teilweise noch Dinge in Verbindung mit Rotlichtmilieu, Schwarzarbeit usw. laufen. Auch das würde durch gerichtliche Selbstverwaltung nicht anders.

Auf den übrigen Teile Ihres Beitrags, werter Koloss, werde ich noch eingehen.

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Aktengutachten - Vom Blitz getroffen? Neues von Dr. Strates Homepage:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Anmerkung-der-Verteidigun...

"In der Vierteljahres-Zeitschrift „Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie“, 7. Jahrgang Nr. 4 (2013) erschien im Springer-Verlag (das ist der wissenschaftliche Springer Verlag, der nichts mit dem Axel-Springer-Verlag zu tun hat)unter der Rubrik BLITZLICHT, S. 302-303, im Oktober 2013 eine Glosse zum Thema „Aktengutachten“ von Prof. Dr. Hans -Ludwig Kröber, der am 27.6.2008 ein ebensolches in der Vollstreckungssache gegen Gustl Mollath erstattet hatte. ..."

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http://www.gustl-for-help.de/aktuell.html

 

2013-11-16 Nach ziemlich genau zwei Jahren Gestaltung, Aufbau und administrative Betreuung von gustl-for-help.de-Website übergebe ich diese ab heute in die Verantwortung von Herrn Mollath.
 Für die große Unterstützung, die hilfreiche Zuarbeit und das nötige Feedback bedanke ich mich bei allen Beteiligten.
 Vor allem bei Timo Schüring, der 2010 gustl-for-help.de (der Domainname geht auf einen Vorschlag von Gustl Mollath selbst zurück) ins Leben gerufen hatte und nach meiner Übernahme im November 2011 auch bei technischen Fragen kompetent half und nicht zuletzt bei RAin Erika Lorenz-Löblein, die für die Chronologie zahlreiche verfahrensrelevante Daten aus den Akten beisteuerte und auch bei der Digitalisierung dieser Dokumente hilfreich zur Seite stand.
 Reiner Hofmann

 

http://www.gustl-for-help.de/download/2013-12-Contraste-Mollath.pdf

 

 

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Würden Sie uns Allen bitte mitteilen, was Sie im Detail für unsympatisch halten?

Warum glauben Sie, das es in diesem juristischen Verfahren um Sympathie geht?

 

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Ein mündiger Bürger der sich hinter "uns Allen" versteckt, hat kein Selbstwertgefühl und ist unsicher. Das sollte Ihnen zu denken geben....

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Sehr verehrter Herr Gast,

noch sind Sie uns schuldig geblieben uns genau zu erklären warum Sie H. Straate als " mittlerweile unsympathisch" finden?

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Aktengutachten - Nachtrag

Dr. Strate hat noch einmal nachgelegt und dabei den vollen Text des 2-seitigen "Blitzlichtes" online gestellt:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Nachtrag-zur-Anmerkung-de...

Ich selbst habe das "Blitzlich" aus forensisch-psychopathologischer Perspektive unter die Lupe genommen:

http://www.sgipt.org/forpsy/NFPMRG/Akte.htm#Blitzlicht%20Aktengutachten%20von%20Prof.%20Dr.%20Kr%C3%B6ber
 

 

 

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Herr Strate muss sich wohl den Vorwurf gefallen lassen, dass er es selbst in seinem Verriss nicht so genau nimmt, und zwar weder mit Zitaten noch mit dem Sachverhalt. Insofern ist es ganz gut, dass Strate jetzt noch den vollen Beitrag Kröbers veröffentlicht hat.

1. So wirft er Kröber vor (Seite 3) , dass dieser im Zusammenhang mit Mollaths  "Bauchgefühl" falsch zitiere und hält ihm Auszüge aus dem Gutachten vom 27.06.2008 vor. Dabei übersieht (?) Strate offenbar, dass Kröber  mit den Zitaten nicht etwa eine Äußerung Mollaths anlässlich des Explorationsversuchs im Jahr 2008 wiedergibt, sondern offenbar eine neuere Äußerung, geht aus dem jetzt veröffentlichten vollen Text hervor.
Kröber schreibt ganz klar nach diesen beiden Mollath-Zitaten : "wie er (=Mollath) jetzt sagt".

Offensichtlich zitiert Kröber also gar nicht aus den Akten, die sich anzusehen Strate ihm nahelegt, sondern aus Mollaths aktuellen Auftritten, z.B. bei Beckmann:

 

".weil er sich im Zuge seines Strafverfahrens beharrlich geweigert hatte, mit psychiatrischen Sachverständigen zu sprechen. Er habe dabei ein ganz schlechtes Gefühl gehabt, weil ihm klar gewesen sei, „was da angestrebt wird“: „Die hätten mich zwangsmedikamentiert.“" (Quelle: Schwäbische Zeitung)

"Dafür erklärt Mollath selbst, warum er sich den Gutachtern immer wieder verweigerte, nicht mit ihnen sprach. Er habe Angst gehabt, dass mit jeder Untersuchung mehr "angebliche Beweise kreiert" werden. " (Quelle: Stern)

 

2. Aus der rhetorischen Schmutzkiste ist  der Vorwurf an Kröber auf S. 5, dass von den drei Gutachtern Simmerl. Pfäfflin und Weinberger ja "nur einer" zu einer psychischen Erkrankung und zu einer Allgemeingefährlichkeit kam. Dabei unterschlägt er geflissentlich, dass Simmerl überhaupt keinen Auftrag hatte, eine etwaige Gefährlichkeit zu beurteilen, sondern die Betreuungsbedürftigtkeit und die Geschäftsfähigkeit. Und Simmerl hat außerdem sehr wohl eine psychische Erkrankung für möglich gehalten, nämlich eine Persönlichkeitsstörung mit querulatorisch-fanatischen Zügen (siehe Simmerl-Gutachten S. 38, ebenfalls bei strate.net).

 

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Nochsoeingast schrieb:

 

".weil er sich im Zuge seines Strafverfahrens beharrlich geweigert hatte, mit psychiatrischen Sachverständigen zu sprechen. Er habe dabei ein ganz schlechtes Gefühl gehabt, weil ihm klar gewesen sei, „was da angestrebt wird“: „Die hätten mich zwangsmedikamentiert.“" (Quelle: Schwäbische Zeitung)

 

"Dafür erklärt Mollath selbst, warum er sich den Gutachtern immer wieder verweigerte, nicht mit ihnen sprach. Er habe Angst gehabt, dass mit jeder Untersuchung mehr "angebliche Beweise kreiert" werden. " (Quelle: Stern)

 

Natürlich hatten sie eine Zwangsmedikamentation angestrebt, weil die das unschlagbare Mittel der endgültigen Willensbrechung ist, das von denen gewohnheitsmäßig in solchen Fällen eingesetzt wird.

 

Nachweislich haben Leipziger und Kröber ihr Bestes gegeben, alles zu "übersehen", was für einen gesunden Mollath sprach, dafür einen kranken Mollath an die Wand zu malen, schlicht und einfach deshalb, weil die Wahrheit nicht wahr sein durfte:

http://apokalypse20xy.files.wordpress.com/2013/01/beate_merk-csu-gustl_m...

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Persönlichkeitsstörung mit querulatorisch-fanatischen Zügen

Wer tagein, tagaus im Durchschnitt mind. 10 Kommentare auf Diskussionsseiten im Internet absetzt, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein fanatischer Querulant.

Das wären Hunderttausende Bundesbürger. Sollen die alle in die Klapse?

 

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