Reaktion auf den Fall Mollath - Bayerischer Justizminister kündigt Kurswechsel an

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 28.10.2013

Als der Fall Mollath im Vorfeld der bayerischen Landtagswahl teilweise auch als Versäumnis der Regierungspolitik wahrgenommen wurde, hatten manche gedacht, der Fall werde die CSU Stimmen kosten. Diese Annahme hat sich allerdings nicht bewahrheitet, so dass man befürchten musste, es werde nun alles beim Alten bleiben.

Insofern haben mich Äußerungen des neuen bayerischen Justizministers Bausback durchaus positiv überrascht. In drei Punkten kündigt er in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung  Änderungsbedarf an. Dies ist, wenn man die bisherige Politik in Bayern betrachtet, schon die Ankündigung eines Kurswechsels:

1. „Ich möchte gerne, dass im Gesetz klar steht: Nach einer gewissen Zeit, zum Beispiel nach fünf Jahren, ist die Unterbringung im Grundsatz nicht mehr verhältnismäßig. Alles, was darüber hinausgeht, sollte nur die Ausnahme sein“.

Eine solche Konkretisierung der §§ 62, 67d StGB wäre durchaus wünschenswert. Eine Änderung des StGB kann Bayern jedoch nicht selbst vornehmen – das StGB ist ein Bundesgesetz. Aber immerhin wäre eine bayerische Gesetzesinitiative im Bund denkbar. Zudem könnte der Minister den bayerischen Staatsanwaltschaften über eine landesweit geltende Richtlinie aufgeben, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in ihren Anträgen und Stellungnahmen an die Gerichte entsprechend auszulegen.

2. "Die Qualität der Gutachten ist in solchen Verfahren von eminent wichtiger Bedeutung. Ich möchte den Einsatz zertifizierter Gutachter in der Praxis fördern."

Auch diese Forderung geht allgemein in die richtige Richtung. Allerdings lag die Problematik im Fall Mollath nicht an der mangelnden Zertifizierung der Gutachter, sondern eher an den Mängeln in ihren Gutachten und deren unkritische Übernahme durch die Justiz.

3. "Zur Unabhängigkeit der Justiz gehört auch die Erkenntnis der eigenen Unvollkommenheit dazu. Jeder macht Fehler. Davon sind auch Juristen nicht ausgeschlossen." Zu einer offenen Gesellschaft gehöre auch eine "Kultur der Kritik", sagte Bausback. "Die Justiz muss das dann auch ertragen."

Wie mehrfach hier im Blog angesprochen, ist dies eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Teile der bayerischen Justiz haben im Fall Mollath (und auch in anderen Fällen) leider den Eindruck erzeugt, als unfehlbar gelten zu wollen. Wenn der Minister mit diesem Wort der Fehlerkultur einen positiven Schub gibt, ist das zu begrüßen.

Natürlich sind das zunächst nur Ankündigungen, deren Umsetzung genau beobachtet werden muss. Aber es ist positiv, dass der Fall Mollath überhaupt auf ministerieller Ebene eine solche Wirkung hat. Nach dem Wahlsieg hätte die Politik ja auch einfach zur Tagesordnung übergehen können.

UPDATE 18.11.2013

Zur Kontroverse um den Artikel "Aktengutachten" von Hans-Ludwig Kröber (in: Forensische Psychiatrie Psychologie Kriminologie 2013 Vol. 7 S. 302-303, offizieller Link, der z.B. in den Universitätsbibliotheken freigeschaltet ist); hier die ausführliche Kritik RA Strates.

Allgemein trifft es zu, dass bei derzeitiger Gesetzeslage ohne Exploration erstellte Gutachten gesetzlich zugelassen sind und nach der gesetzlichen Konzeption auch notwendig sein können: Wenn das Gesetz einerseits an verschiedenen Stellen eine sachverständige Begutachtung vorschreibt, andererseits aber die (freiwillige) Mitwirkung des begutachtenden Probanden/Patienten für eine Exploration notwendig ist, dann bleibt möglicherweise in einigen Fällen nur die Begutachtung aufgrund des vorhandenen, meist in Akten gespeicherten, Wissens übrig.

Andererseits sind mir Psychiater bekannt, die das Problem für sich persönlich nicht haben, da sie (glaubhaft) versichern, bislang mit jedem Probanden/Patienten so in Kontakt gekommen zu sein, dass eine Exploration möglich wurde.

Der immer wieder verbreitete Mythos, Herr Mollath sei gar nicht bereit gewesen, sich begutachten zu lassen, trifft offenbar nicht zu. Von Herrn Kröber hätte ich mir gewünscht, dass er aus seiner Sicht (vielleicht sogar selbstkritisch) darstellt, warum es ihm nicht gelungen ist, Herrn Mollath zu explorieren. Herr Mollath hat dafür - schon lange vor seiner Freilassung - ganz bestimmte Gründe angeführt. Herr Kröber nimmt nun zu diesen Gründe nicht Stellung, sondern nimmt nur auf ein allg. "schlechtes Gefühl" des Herrn Mollath Bezug. Dass es Informationen dazu gibt, worauf dieses schlechte Gefühl Herrn Mollaths (seiner eigenen Äußerung nach) basierte, verschweigt Herr Kröber: Es geht darum, dass Herr  Kröber in einem Aufsatz vor einiger Zeit publiziert hatte, es sei wichtig, sich beim Probanden vorher anzumelden, diese Anmeldung aber im Fall Mollath unterblieben ist.

Ebenso hätte ich mir gewünscht, dass Herr Kröber etwas zur entscheidenden Problematik von Aktengutachten äußert. In jeder wissenschaftlichen Aktenuntersuchung (dasselbe gilt auch für die Auswertung von Quellen in der Geschichtswissenschaft)  müssen die Akteninhalte quellen"kritisch" behandelt werden. Weder in seinem hier diskutierten Aufsatz noch in seiner grundlegenden Darstellung  im von ihm mitherausgegebenen fünfbändigen "Handbuch der Forensichen Psychiatrie" (vgl. dort die Artikel "Kriminalprognostische Begutachtung", und "Praxis der kriminalprognostischen Begutachtung: handwerkliche Mindeststsandards und kasuistische Illustration" in  Band 3, S. 69 ff und S. 173 ff.) wird erläutert, dass derjenige, der aus Akten Informationen über vergangene Tatsachen entnehmen will, die Zwecke, Gründe und Herstellungsmodi der in den Akten enthaltenen Berichte zu berücksichtigen hat. Wenn sich etwa ergibt, dass die Informationen im wesentlichen auf den Angaben einer einzigen (oder wenigen gleich motivierten) Person/en beruhen, dann ist der Wahrheitsgehalt deutlich vorsichtiger zu beurteilen als wenn sich aus verschiedenen Perspektiven die im Kern gleiche Information ergibt. Quellenkritische Beispiele bildet Herr Kröber nur insofern, als möglicherweise neben den in den Akten geschilderten Taten/Handlungsweisen noch weitere belastende Informationen existierten, die aus juristischen Gründen ausgeschieden worden seien. Den umgekehrten Fall einer sich in den Akten multiplizierenden Falschangabe sieht er offenbar als unbeachtlich an, obwohl dies oftmals beschrieben  eine der wichtigsten Ursachen von Fehlurteilen ist.

Dass gerade Herr Kröber im Fall Mollath die wesentlichen Akteninhalte/Sachinformationen gerade nicht realitätsgetreu wiedergibt, davon zeugt sein kurzer Blitzlicht-Aufsatz ebenso wie schon sein Interview auf telepolis im Sommer:

1. ("Aktengutachten", S. 303):

"Tatsächlich war der Frau 2003 prompt gekündigt worden, was die Richtigkeit seiner Vorwürfe bestätigte."

Herr Kröber verschweigt, dass die Tatsache der Kündigung erst acht Jahre später bekannt wurde, also im Verfahren nicht bekannt war und auch im Urteil keine Rolle spielen konnte. Der Vors. Richter hatte den ganzen Komplex aus seiner Beweisaufnahme ausgeschlossen (ohne dessen Relevanz zumindest für die Glaubhaftigkeit der Ehefrau zu beachten) und deshalb wurde die Belastungszeugin auch nicht danach befragt.

"Im Urteil, das 2006 erging, steht ausdrücklich, dass diese Vorwürfe wohl stimmen."

Dies ist eindeutig falsch, siehe Urteilslektüre. Wäre 2006 schon bekannt gewesen, dass die vorwürfe stimmen, wäre es mindestens erforderlich gewesen, diese Tatsache in die Prüfung der Zeugenaussage der Frau M. einfließen zu lassen.

"Sein Wahn bestehe nicht darin, sondern in der (auch in Schrftsätzen dokumentierten) Überzeugung, dass es eine große Verschwörung gegen ihn gebe, in die seine Frau und ihre Freunde, diverse Psychiater, v. a. aber Rüstungsfirmen, Banken, Behörden und die bayrische Staatsregierung eng verwoben seien und die auf einen Bürgerkrieg hnarbeiten, weswegen er als Märtyrer aus dem Rechtsstaat austrete."

Durch den Konjunktiv deutet Herr Kröber an, es handele sich um Feststellungen aus dem Urteil. Dies ist indes nicht der Fall. Es handelt sich vielmehr um die Quintessenz dessen, was Herr Kröber der Aktenlektüre entnommen zu haben glaubt. Die Zusammenstellung  ist grob verzerrend und missachtet jegliche wahrhaftige Quellenstudie und Wiedergabe.

2. (Telepolis-Interview, Juli 2013), vgl. dazu schon hier (Update 04.07.2013).

"Telepolis: Bei so einer Beziehungstat, die wir in kleinerem Bereich ja auch aus den meisten Familien kennen, ist es doch meist so, dass mit der Trennung auch das Tatmotiv verschwindet. Nur in seltenen Ausnahmefällen verfolgt man seinen Partner dann noch weiter.

Kröber: Bei Mollath scheint genau das einige Jahre der Fall gewesen zu sein, wenn man das Urteil liest. Ich kenne durchaus Beispiele, wo so etwas bis zum Mord passiert. Zur Bewusstlosigkeit würgen ist in einer anderen Liga. Da waren die ja schon getrennt. Die Frau ist nach der Trennung noch in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei ist es passiert, wenn es so stimmt. Die Justiz hat die Geschichte eher verläppert. Da gab es dann keine Schreibmaschine. Das Ganze ging erst wieder voran durch die Reifenstecherei, das war aber bereits mehr als vier Jahre nach der Trennung. Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich. Aber ich gebe Ihnen Recht: Sein Wahn bezog sich in diesen letzten Jahren schon lange nicht mehr auf seine Frau, sondern auf die Nürnberger Firma Diehl und die große Verschwörung, die er dort sah."

Herr Kröber hatte kurz darauf  eine korrigierende Version in das Interview einfügen lassen:

"Das war im August 2001, vor der Trennung. Die Frau ist nach der Trennung Ende Mai 2002 nochmal in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei gab es einen laut Urteil einen erneuten Übergriff, er hat sie festgehalten und am Verlassen der Wohnung gehindert. Die Justiz hat diese Vorfälle in der Akutphase der Trennung eher verläppert. Offenbar bestand kein großes Verfolgungsinteresse. Das Ganze ging erst wieder voran durch die [Mollath vorgeworfene] Reifenstecherei im Januar 2005, drei Jahre nach der Trennung."

Herr Kröber erweckte schon damals den unzutreffenden Eindruck, als habe Herr Mollath einen Wahn gegen die Rüstungsfirma Diehl entwickelt, und sich "schon lange nicht mehr auf seine Frau bezogen". Auch dies ist unrichtig. Die bei Herrn Mollath als ebenfalls wahnhaft angesehen angeblichen Reifenstechereien bezogen sich nicht auf eine Rüstungsfirma oder eine große Verschwörung, sondern angeblich auf Personen, die seiner Frau persönlich nahestanden bzw. in das Scheidungsverfahren involviert waren.

Mein Fazit:

Herr Kröber beharrt kontrafaktisch auf seinem einmal aus - möglicherweise oberflächlicher - Aktenlektüre gewonnenen Eindruck vom Probanden Mollath.

Noch einmal: Ich selbst bin kein psychiatrischer Gutachter und kann die gesundheitliche Lage Herrn Mollaths von vor 12 Jahren nicht beurteilen - insofern will ich mich keineswegs zum "Volksexperten" küren. Aber ich traue mir zu, die Qualität des Gutachtens von Herrn Kröber zu beurteilen und habe angesichts der von ihm selbst geforderten Qualitätsstandards erhebliche Bedenken. Seine Klage über eine "Volksexpertise, die sich allein auf Internet- und Zeitungslektüre stützt und weder Exploration noch Aktenkenntnis braucht", fällt m. E. auf ihn selbst zurück, da auch er seiner Äußerung nicht eine objektive Wiedergabe von Akteninhalten zugrundelegt.

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Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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205 Kommentare

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Die Befangenheit schreit zum Himmel, wenn Gerichte in eigener Sache richten

... allerdings offenbar nicht für Gerichte und das deutsche Rechtssystem, das stellt sich offenbar "nur" für den gesunden Menschenverstand so dar.

 

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Pöbelhafte Beschimpfungen sind nicht Kritik. Mögen sie auch durch Meinungsfreiheit noch gedeckt sein. Ich weiß nicht, was man sich davon verspricht. Der Sache dient das auf keinen Fall.

Ich kann aber auch den Präsidenten des Landgerichts nicht verstehen. Wie kann man um eine nicht öffentliche Pöbelei in einer Email soviel Aufsehen machen? So ein Strafantrag und das sich daran anschließende Strafverfahren können dem Ansehen seiner Behörde viel mehr schaden als die Beschimpfung selbst. Warum ist die Email den Richtern überhaupt vorgelegt worden, für die sie angeblich bestimmt war? So etwas wird in der Regel ignoriert und landet gleich im Papierkorb.

Richter Brixner sagte im Untersuchungsausschuss, dass er die Post aussortieren würde, private Post in den Papierkorb werfe und anderes zu den Akten gebe.

Auf die Frage, was denn private Post sei, antwortete er, das seien Briefe, in denen dann blöde Kuh oder so was draufstehen würde.

So meine Erinnerung an seine Vernehmung.

Aber der war ja auch am Landgericht in Nürnberg. Die Gepflogenheiten scheinen also von Gericht zu Gericht zu variieren.

 

 

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Gast schrieb:

Der Fall Mollath, ein Fall für die Rechtswissenschaft?

 

http://www.heise.de/tp/artikel/40/40526/1.html

 

Ich hatte auch vorher gewusst, dass es sich nicht lohnen würde, das Buck zu kaufen.  Prof. Müller kritisioert zwar auch Dinge, die zu kritisieren sind, aber erstens längst nicht alle, für die das gilt, und zweitens so hochgradig mit anderen Worten verdünnt, dass man von einer homöopathischen  Kritik reden muss. Kurz vor dem Wegschlummern wird man dann wieder durch etwas sinnvolle Kritik geweckt.

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Bitte beachten Sie bei der Kritik meines Beitrags, der jetzt auf telepolis veröffentlicht ist, dass dieser dort nur gekürzt publiziert ist, der Buchbeitrag enthält noch einige weitere Ausführungen  zu den wesentlichen Fehlerquellen (wenn auch sicher noch nicht zu allen)  im Fall Mollath.

Henning Ernst Müller schrieb:

Bitte beachten Sie bei der Kritik meines Beitrags, der jetzt auf telepolis veröffentlicht ist, dass dieser dort nur gekürzt publiziert ist, der Buchbeitrag enthält noch einige weitere Ausführungen  zu den wesentlichen Fehlerquellen (wenn auch sicher noch nicht zu allen)  im Fall Mollath.

Professor, im Fall Mollath ist noch etwas zutage getreten, was hier noch nicht erwähnt wurde: Angst. Angst davor, die Justiz zu kritisieren. Zm Teil haben Sie da eine sehr positive Rolle gespielt, indem Sie einzelne Dinge wie das Urteil fachlich kritisiert haben. Damit gaben Sie Journalisten erst das Fundament, öffentlich anklagen zu können, Journalisten, die es auch wissen, wie schnell man Strafverfahren oder andfere Unannehmlichkeiten am Hals haben kann, wenn man deutsche Justiz kritisiert.

 

Auf der anderen Seite bin ich mir ganz sicher, dass Sie in der Öffentlichkeit noch ein paar Filter aufsetzen, dass diejenigen Menschen, die Ihr wahres vertrauen genießen, in engem Kreise auch noch ganz andere Worte von Ihnen zu hören bekommen, was den Fall Mollath angeht.

 

Professor, Sie schreiben von einer Freiheit der Wissenschaften, die es gar nicht gibt, und Sie wissen auch, dass es sie nicht gibt. Ich weiß nicht, welcher bekannte Mensch es gesagt hat, auch nicht genau, wie er es gesagt hat, aber im kern sagte er: "Solange es einen gibt, der nicht frei ist, solange bin ich nicht frei."

 

Wir leben in einem großen Gefängnis, Professor.

 

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Gast schrieb:

Ich weiß nicht, welcher bekannte Mensch es gesagt hat, auch nicht genau, wie er es gesagt hat, aber im kern sagte er: "Solange es einen gibt, der nicht frei ist, solange bin ich nicht frei."

Bakunin: "Ich bin nicht frei, solange auch nur ein Mensch unfrei ist!"

 

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Wenn man bedenkt in welchem Umfeld Sie arbeiten haben Sie sich mit Ihrer Kritik m.E. nach weit genug aus dem Fenster gebeugt. Dass sich bei der bayerischen Justiz eine ungute Kontinuität anzubahnen scheint ist beim Zeus nicht Ihre Schuld. Vielen Dank auch für das Bereithalten dieser produktiven Plattform.

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gelegentlich schrieb:
Wenn man bedenkt in welchem Umfeld Sie arbeiten haben Sie sich mit Ihrer Kritik m.E. nach weit genug aus dem Fenster gebeugt. Dass sich bei der bayerischen Justiz eine ungute Kontinuität anzubahnen scheint ist beim Zeus nicht Ihre Schuld. Vielen Dank auch für das Bereithalten dieser produktiven Plattform.

 

Produktive Plattform?

 

Welchen Sinn soll es denn machen, über den Fall Mollath zu diskutieren, welchen, wenn nicht den, Lehren zu ziehen und notwendige Änderungen herbeizuführen?

Wie aber soll man notwendige Änderungen herbeiführen, wenn man nicht frei reden und denken darf? Wenn maßgebliche Aspekte  per Zensur tabuisiert werden?

 

Nein, das ist nicht produktiv,  und dafür ist auch niemandem zu danken.

 

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Fehler werden überall gemacht.

Wenn die aber unverhältnis viele sind, weshalb ist die Justiz nicht verpflichtet , diese von "Amts wegen" umgehend zu korrigieren ?

Müßte das nicht zu Strafmaßnahmen führen, wenn die bekannt sind und verschwiegen werden oder nicht korrigiert werden ?

 

 

 

 

 

 

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Liebe Kommentatoren, beck-blog- und beck-community-Nutzer,

es war doch sehr überraschend für mich als ich heute die Hinweise der Moderatoren erhielt, dass sich persönliche Angriffe gegen meine Person vor allem in diesem Diskussionsstrang häufen. Diese Kommentare wurden von den Moderatoren, da sie eine klare Grenzüberschreitung darstellen, zwischenzeitlich gesperrt.

Aus diesem gegebenen Anlass möchte ich noch einmal auf die Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis verweisen, in denen aus meiner Sicht die Spielregeln für die Nutzung der Kommentarfunktion bzw. dieser Plattform ausgiebig dargelegt sind.

Ergänzend dazu sei darauf hingewiesen, dass der Verlag C.H.BECK ein privates Unternehmen und keine staatliche Einrichtung ist. Mit dem beck-blog und der beck-community werden zwei offene Onlinediskussionplattformen bereitgestellt, die dem sachlichen und fachlichem Austausch dienen sollen. Dabei hat der Verlag – wie an all seine Produkte – einen hohen Qualitätsanspruch. 

Trotz der erheblichen Haftungsrisiken, die mit dem Betrieb solcher Foren einhergehen, sind die Zugangsbarrieren verschwindend gering. Zur Nutzung der Kommentarfunktion ist weder eine Anmeldung noch die Angabe eines Namens oder einer gültigen E-Mail-Adresse notwendig. Vielmehr kann jeder anonym Kommentare abgeben, die unmittelbar veröffentlicht werden. Aus diesem Grund und resultierend aus dem eigenen Qualitätsanspruch hat sich der Verlag – lange bevor ich die Verantwortung für diesen Bereich übernommen habe – dazu entschieden, der nachträglichen Moderation eine erhöhte Aufmerskamkeit zukommen zu lassen. Dabei gilt der Grundsatz, dass alle Meinungen gehört werden sollen, die themenbezogen erfolgen und die Diskussion bereichern.

Die Erstmoderatoren moderieren dann Beiträge, die diesen Grundsatz nicht beachten oder sonst gegen die AGB bzw. Moderationshinweise verstoßen. Mir persönlich fehlt schlichtweg die Zeit, die beck-community und den beck-blog 24 Stunden auf neue Beiträge zu überprüfen und gegebenenfalls einzugreifen. Deshalb werde ich erst tätig wenn Moderatoren an mich herantreten, sie sich bei einer Moderationsentscheidung nicht sicher sind, sich Nutzer gezielt an mich wenden oder wenn eine Diskussion eskaliert.

Gezielte Nutzerbeschwerden, insbesondere zu Moderationsentscheidungen in diesem Diskussionsstrang habe ich in den letzten Wochen nicht erhalten. Dabei bin ich über community@beck.destephan.lahl@beck.de oder per privater Nachricht direkt zu erreichen. Die Zweifelsfälle der Moderatoren wurden aus meiner Sicht angemessen gelöst. Eine gezielte Unterdrückung oder ein kategorischer Ausschluss bestimmter Kommentatoren erfolgt nicht.

Gleichwohl: Das Konzept der nachgelagerten Moderation in Kombination mit niedrigen Zugangsbarrieren ist nicht in Stein gemeißelt. Viele andere Onlineforen gehen bekanntermaßen einen anderen Weg (Zwingende Registrierung, Vorfeldmoderation, Keine Kommentarfunktion, etc.).

Da ich die – wenn auch in Art und Weise nicht zu tollerierende – Kritik sehr ernst nehme, möchte ich diese Woche nutzen und die im beck-blog bestehende Praxis ausnahmsweise zur Diskussion stellen.

Sie können daher – beginnend heute – unterhalb dieses Beitrags sich dazu äußern, wie Sie sich die Lösung dieses Themas zukünftig im beck-blog bzw. der beck-community wünschen würden. Ich denke es ist deutlich geworden, dass der Verlag keine Plattform bereitstellen wird, auf der sich jeder ungehemmt unter dem Deckmantel der Anonymität auslassen kann. Das Haftungsrisiki für ein derart offenes Forum ist für den Verlag zu groß. Wer eine solche Lösung wünscht, kann diese gern auf eigene Gefahr umsetzen.

Alle anderen – gern auch die Blogexperten – sind herzlich eingeladen mitzudiskutieren.

Um Überraschungen vorzubeugen: Die Diskussion wird am Freitag, den 13. Dezember, 14.00 Uhr geschlossen und die Beiträge werden offline genommen. Sie können sichergehen, dass ich die Kommentare über die Feiertage mit in das neue Jahr nehmen werde und dass sie bei der Weiterentwicklung des beck-blog und der beck-community Berücksichtigung finden werden.

Stephan Lahl, Sie haben schon wieder einen Kommentar gelöscht, der durchaus sachlich war. Sie sollten nicht so tun, als ob Sie nun erstmals davon erfahren hätten, was von Ihrer Zensurpraxis gehalten wird, und Sie müssen sehr naiv sein, wenn nun Sie meinen, den Oberzensor in einer diskussion über Ihre Zensur spielen zu können.

Stapehan Lahl, Sie haben massenhaft sachliche Beiträge gelöscht, die unter Klarnamen veröffentlicht waren, und nun tun Sie so, als wäre es um Schmutzkommentare unter dem Schutz der Anonymität gegangen.

Sie sind die Lüge und die käufliche Moral in Person, wenn ich Ihre Worte und Ihr Handeln hier zum Maßstab mache, und mein Name ist Winfried Sobottka.

 

 

 

 

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Sehr geehrter Herr Sobottka,

dass die bestehende Moderationspraxis nicht immer auf Akzeptanz stößt, habe ich durchaus gemerkt. Das war unter anderem für mich der Anlass im April dieses Jahres die oben genannten Hinweise zur Moderationspraxis zu veröffentlichen und nunmehr der Anlass, das Thema in der Breite diskutieren zu lassen.

Es ist auch zutreffend, dass die Moderation Beiträge registrierter Mitglieder genauso trifft, wie die von anonymen Mitgliedern. Die persönlichen Angriffe gegen meine Person in den letzten Tagen erfolgten allerdings aus der Anonymität heraus.

Die bestehende Moderationspraxis war Ihnen übrigens bereits ein Dorn im Auge bevor ich die Verantwortung für diesen Blog übernahm. Sie selbst haben sich im Dezember 2012 bereits über meinen Vorgänger echauffiert und gleichwohl weiterhin den beck-blog für Ihre Meinung als Plattform verwendet.

Über die Frage, was ein sachlicher Beitrag ist und was nicht, lässt sich vermutlich lange diskutieren. Aus genau diesem Grund werden Moderationsentscheidungen auch nicht begründet, da sie von der eigentlichen Sachdiskussion ablenken. Der von Ihnen soeben in Bezug genommene Kommentar, den ich angeblich schon wieder gelöscht habe, der allerdings von einem unserer Moderatoren in Anlehnung an die AGB/Moderationshinweise gesperrt wurde und von dem ich bis eben keinerlei Kenntnis hatte, enthält unter anderem folgende Formulierung:

Gesetzgebung und Rechtsprechung haben vielmehr die Tendenz, Fehler zu zementieren. [...] Je mehr Willkür zur Herbeiführung eines falschen Urteils geleistet wurde, desto sicherer ist der Bestand de Urteils.

Pauschalierende Statements wie "Die Justiz ist korrupt" oder "Richter sind Rechtsbeuger" werden gemäß unserer Moderationshinweise moderiert. Die Aussage die "Gesetzgebung" und die "Rechtsprechung" haben vielmehr die Tendenz, Fehler zu zementieren fallen mit den weiteren Äußerungen des Kommentars eben unter diese Regel.

Wenn Sie Ihr Benutzerkonto nicht gelöscht hätten, wäre zudem erkennbar, dass wir auch Ihnen und Ihrer Meinung einen breiten Raum eingeräumt haben. Sie hatten bei der Löschung Ihres Benutzerkontos durchaus die Möglichkeit, zu entscheiden, Ihre Kommentare stehen zu lassen. Sie haben sich anders entschieden.

StephanL schrieb:

Die Aussage die "Gesetzgebung" und die "Rechtsprechung" haben vielmehr die Tendenz, Fehler zu zementieren fallen mit den weiteren Äußerungen des Kommentars eben unter diese Regel.

Es lässt sich doch überhaupt nicht leugnen, dass Gesetze und Rechtsprechung Richtern alle denkbaren Möglichkeiten geben, ihre Urteile unüberprüfbar (und damit revisionssicher) zu machen, ferner, dass Gesetze und Rechtsprechung enorme Hürden aufgetürmt haben, um Rechtsmittel bestmöglich zu erschweren.

Damit liegt die behauptete Tendenz doch vor. Und so etwas wird hier zensiert, weil man das Bild vom "schönen Rechtsstaat" aufrechterhalten will - oder weshalb sonst?

 

Ebenfalls werden hier alle Beitzräge gelöscht, die die wahre Behauptung enthalten, die herrschende Psychiatrie sei keine Wissenschaft, sondern baue nur auf Dogmen. Warum?

Abenfalls löschen Sie alle Verweise auf andere Fälle, auch dann, wenn diese Verweise eine wichtige Funktion in der hier laufenden Diskussion erfüllen würden. Warum?

 

Ich kann in den beschriebenen Fällen der Zensur nichts anderes erkennen als die Untedrückung von Informationen zum Schutz von Systemfehlern.

 

Im Übrigen Stephan Lahl, hatte ich Sie per PN danach gefragt, ob im Zuge einer Accountlöschung alle Beiträge automatisch verschwinden würden - und Sie sagten ja!

Ich müsste das gesichert haben - soll ich es heraus suchen?

 

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

0

Sehr geehrter Herr Sobottka,

ich persönlich finde es schade, dass Sie so verärgert sind und würde mich freuen, wenn wir auf eine sachliche Ebene zurückfinden.

Zu Ihrem ersten Punkt: An der Pauschalität der Aussage ändert dies aber nichts. Es geht hier auch nicht darum, mit allen Mitteln das Bild eines schönen Rechtsstaats aufrechterhalten zu wollen. Es geht darum, unter der Themenvorgabe durch den Blogexperten Prof. Müller eine sachliche Auseinandersetzung über eben dieses Thema zu führen.

Damit sind dann auch schon die Punkte 2 (herrschende Psychiatrie) und 3 (andere Fälle) angesprochen. Sie gehen nach unserer Ansicht zu weit vom eigentlichen Ausgangsthema ab. Das mag Ihnen teilweise als systematische Zensur vorkommen, ist aber nur eine Themeneingrenzung und der Versuch die Diskussion halbwegs an einem roten Faden zu halten. Letztlich ist es wie bei einer Diskussionrunde im realen Leben nur der Versuch, nicht zu weit auszuufern. Die Kommentarfülle wie bei den Mollath-Beiträgen hat der beck-blog bislang nicht gesehen. Bitte sehen Sie es uns daher nach, wenn da auch vergleichsweise viele Kommentare der Moderation zum Opfer gefallen sind. Wir glauben dennoch, dass es der Gesamtdiskussion zu diesem Thema eher geholfen als geschadet hat.

Als privater Verlag haben wir auch gar kein Interesse daran, irgendwelche staatlichen Systemfehler schützen zu wollen.

Es ist richtig, dass ich Ihnen geantwortet habe, dass im Zuge einer Accountlöschung die Beiträge gelöscht werden. Die Option, auszuwählen, was mit den Kommentaren erfolgen soll, planen wir für die Zukunft. Ich bitte das Missverständnis zu entschuldigen.

Stephan Lahl, man kann den Fall Mollath doch gar nicht sinnvoll diskutieren, wenn man die Frage der Eignung der Psychiatrie zur Treffung rechtserheblicher Feststellungen (geisteskrank ja / nein, gefährlich ja /nein) ausblendet!

Und für Sie führt das zu weit vom Thema fort? Wollen Sie diese Behauptung ernsthaft vertreten?

 

Und was z.B. die Konsequenzen angeht, die aus dem Fall Mollath zu ziehen sind, kann ohne eine kritische Beurteilung der Psychiatrie ebenfalls nicht entwickelt werden! Damit wäre dieser geamte Thread hinfällig, Stepahn Lahl!

 

Weiterhin ist es oft nötig, Dinge in  einen Kontext zu stellen, um sie beurteilen zu können. Das betrifft unter anderem die Frage, wie Psychiater und Richter in vergleichbaren Fällen entschieden haben. Das geht aber nicht, wenn man auf andere Fälle nicht hinweisen darf, weil Ihnen das zu weit ginge, Stephan Lahl!

 

Auch ist es für aus dem Fall Mollath zu ziehende Konsequenzen natürlich erheblich, ob es sich um einen Einzelfall handelt, oder ob in diesem Fall auch anderswo gehäuft auftretende Systematiken eine Rolle spielten. Auch das kann man nicht beurteilen, wenn man Verweise zu anderen Fällen ausblendet!

 

Fa. Beck und Stephan Lahl, es ist nicht möglich, dass Sie Ihre Zensurpraxis gegenüber klugen Leuten schön reden, und auch Ihre "Jubelperser" helfen Ihnen an der Stelle nicht weiter, verdeutlichen nur noch mehr die traurige Wahrheit.

 

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

0

Herr Sobottka, nehmen Sie es mir nicht übel, aber wir ereifern uns jetzt in einem Dialog, der die Sachdiskussion hier nicht voranbringen wird. Es ist daher besser, wenn wir dies an dieser Stelle abbrechen. Wenn Sie weiterhin an einem Gespräch mit mir interessiert sind, steht es Ihnen frei mich per E-Mail zu kontaktieren; die Möglichkeit der PN besteht nicht mehr, da Sie kein registriertes Mitglied mehr sind.

Wir können den Verweis auf andere Fälle nicht zulassen. Jeder Fall hat seine eigenen ganz individuellen Feinheiten, der ihn von einem anderen Fall unterscheidet. Diese Unterschiede können wir nicht nachvollziehen oder überprüfen. Aus diesem Grund sind wir in diesen Fällen so rigoros. Ich kann Ihnen dazu leider keine andere Aussage geben.

Ich möchte mich auch nicht in eine inhaltliche Diskussion zum Fall Mollath und die Rolle der Psychiatrie mit Ihnen verstricken. Unser ohnehin schon sehr langer Dialog würde nur noch länger. Ich denke wir werden die bestehenden systemischen Probleme, die der Fall Mollath zu Tage gebracht hat, nicht im beck-blog gelöst bekommen.

StephanL schrieb:

Wir können den Verweis auf andere Fälle nicht zulassen. Jeder Fall hat seine eigenen ganz individuellen Feinheiten, der ihn von einem anderen Fall unterscheidet. Diese Unterschiede können wir nicht nachvollziehen oder überprüfen. Aus diesem Grund sind wir in diesen Fällen so rigoros. Ich kann Ihnen dazu leider keine andere Aussage geben.

 

Falls irgendjemand einmal auf der Suche sein sollte für Anzeichen, dass eine wissenschaftliche Arbeitsweise oder auch nur gesunder Menschenverstand hier unerwünscht ist, im obigen Abschnitt findet er sie.

 

Hier diskutiert man gnädig geduldet entweder den natürlich bedauerlichen Einzelfall oder gar nicht. Schlußfolgerungen, Vergleiche, Einordungen in einem größeren Zusammenhang sind unerwünscht.

 

3

Was meinen Sie denn, Stephan Lahl, was Ihnen die Löschung des letzten Beitrages bringe?

 

Natürlich habe ich eine Kopie dieser Seite 4 als .html- wie auch als PDF-Datei.

 

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

2

Sehr geehrter Franzerl,

Sie schreiben:

Hier diskutiert man gnädig geduldet entweder den natürlich bedauerlichen Einzelfall oder gar nicht. Schlußfolgerungen, Vergleiche, Einordungen in einem größeren Zusammenhang sind unerwünscht.

Das ist nicht zutreffend. Natürlich sind in der Diskussion  Schlussfolgerungen, Vergleiche und Einordnungen in den größeren Zusammenhang erwünscht. Das habe ich getan und viele Kommentatoren auch. Nicht erwünscht ist es aber, wenn die Prominenz des Falls Mollath als Vehikel benutzt wird, den jeweils eigenen Fall (z.B. mit dem Behauptung: Bei mir ist/war es genauso wie bei Mollath) auf dieser publikumswirksamen Website zu präsentieren, ohne dass ich oder der Verlag die darin steckenden Tatsachenbehauptungen überprüfen können.

Und dass hier etwas strengere Umgangsformen und Diskussionsregeln gelten als in anderen Internetforen (und hierbei geht es um die Art und Weise des Vortrags nicht um den Inhalt), habe ich ja bereits mehrfach mitgeteilt.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Henning Ernst Müller schrieb:

Sehr geehrter Franzerl,

Sie schreiben:

Hier diskutiert man gnädig geduldet entweder den natürlich bedauerlichen Einzelfall oder gar nicht. Schlußfolgerungen, Vergleiche, Einordungen in einem größeren Zusammenhang sind unerwünscht.

Das ist nicht zutreffend. Natürlich sind in der Diskussion  Schlussfolgerungen, Vergleiche und Einordnungen in den größeren Zusammenhang erwünscht. Das habe ich getan und viele Kommentatoren auch. Nicht erwünscht ist es aber, wenn die Prominenz des Falls Mollath als Vehikel benutzt wird, den jeweils eigenen Fall (z.B. mit dem Behauptung: Bei mir ist/war es genauso wie bei Mollath) auf dieser publikumswirksamen Website zu präsentieren, ohne dass ich oder der Verlag die darin steckenden Tatsachenbehauptungen überprüfen können.

...

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Was Prof. Müller oben sagt, entspricht nicht dem Verhalten von Beck in der Vergangenheit. Tatsache ist, dass es völlig unerheblich war, ob Beck und Prof. Mollath die Möglichkeit der Überprüfung hatten, und Tatsache ist auch, dass Beck und Prof. Müller nicht haften, wenn jemand unter Klarnamen glaubhaft Behauptungen aufstellt, denn sonst könnte stets nur über Dinge diskutiert werden, die schriftlich oder per Video unzweifelhaft dokumentiert sind. Da in deutschen Hauptverhandlungen so gut wie nichts dokumentiert wird, könnte man hier also nicht darüber diskutieren, was in Hauptverhandlungen geschieht!

 

Einen Screenshot von dem Kommentar oben mache ich zum Desktop-Hintergrund-Bild auf einem meiner Windows-Systeme. Ich werde auf diese Worte zurückkommen, sehr geehrter Professor Müller, und ich will Ihnen glauben, dass Sie diese Worte ernst meinen.

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

3

Ich denke, man sollte diese Diskussion auf die von Herrn Lahl eigens dafür geschaffende Seite verlegen, die Kommentare dazu dorthin kopieren und sie hier löschen und die Diskussion zum Thema - wie bisher - damit nicht mehr zumüllen.

5

Gast schrieb:

Ich denke, man sollte diese Diskussion auf die von Herrn Lahl eigens dafür geschaffende Seite verlegen, die Kommentare dazu dorthin kopieren und sie hier löschen und die Diskussion zum Thema - wie bisher - damit nicht mehr zumüllen.

 

Es gab bisher keine Diskussion zum Thema, weil alles wegzensiert wurde, was über marginale Forderungen hinaus ging. Dabei machen die zahllosen und haarsträubenden Rechtsbrüche im Fall Mollath doch schon für sich allein klar, dass Grundsätzliches schief laufen muss, es mit marginalen Änderungen daher nicht getan sein kann.

Ich denke schon, dass es richtig sei, auch hier zu diskutieren - den Beck Thread "in eigener Sache" finden die meisten doch gar nicht, "Mollath Reaktion" findet man aber über die Suchmaschinen.

 

3

Sehr geehrter Herr Sobottka,

ein letztes Mal antworte ich noch auf einen Ihrer Kommentare. Sie sind offenbar nicht bereit, sich an Basis-Umgangsformen zu halten, die jeder vernünftige Kommunikationspartner, der ernst genommen werden will,  einhalten sollte und inszenieren sich dann noch als Zensur-Opfer. Zudem möchte ich Sie auffordern, Ihre schon mehrfach wiederholte freiwillige Ankündigung, sich aus diesem Forum fernzuhalten, endlich einzuhalten (auch unter Ihren diversen anonymen Identitäten).

Gruß

Henning Ernst Müller

 

Henning Ernst Müller schrieb:

Sehr geehrter Herr Sobottka,

ein letztes Mal antworte ich noch auf einen Ihrer Kommentare. Sie sind offenbar nicht bereit, sich an Basis-Umgangsformen zu halten, die jeder vernünftige Kommunikationspartner, der ernst genommen werden will,  einhalten sollte und inszenieren sich dann noch als Zensur-Opfer. Zudem möchte ich Sie auffordern, Ihre schon mehrfach wiederholte freiwillige Ankündigung, sich aus diesem Forum fernzuhalten, endlich einzuhalten (auch unter Ihren diversen anonymen Identitäten).

Gruß

Henning Ernst Müller

 

 

Es ist u.a. unzutreffend dass ich mich als armes Zensur-Opfer beklagte. Ich beklage die Zensur, ganz konkret das Zensieren bestimmter Inhalte, und damit steht ich auch nicht auch nicht allein.

Ich empfinde mich auch nicht als Opfer der Zensur - denn ich weißß mich wahrlich und nachweislich zu wehren, was gegen die Haltung eines Opfers spricht.

 

Opfer der Zensur, die ich anprangere, sind u.a. alle unschuldig Inhaftierten, alle Kinder, die geliebten Eltern und Großeltern enrtrissen wurden und werden, alle Zwangsbehandelten usw. usf.

 

Darum, Prof., greife ich zu klaren Worten, und wenn Sie das nicht verstehen sollten, dann würde ich Ihnen raten, dem mittlerweile verstorbenen Erich Fromm ein paar Minuten zuzuhören:

 

http://www.youtube.com/watch?v=IAY2IgY9jSc&feature=c4-overview&list=UUpD...

 

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

 

PS.: Ist Ihnen wirklich nicht aufgefallen, dass ich mich sogar um Fairness bemühe? Waren Sie auch um Fairness bemüht, als Sie mir vorwarfen, ich wolle mich als Zensur-Opfer darstellen?

 

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Immer schön den Kontext separieren, beste Schlechtachter Technik.

Gast schrieb:

Der Focus schreibt, dass Herr Mollath "Horrorfratzen in der Nacht" sieht.

Sind womöglich Anzeichen für eine psychische Störung oder nur normale Träume ?

http://www.focus.de/politik/deutschland/nach-zeit-in-psychiatrie-gustl-mollath-in-der-nacht-erscheinen-mir-horrorfratzen_id_3471753.html

 

Vielleicht bewerben Sie sich bei der DGPPN als Ausbilder für forensische Gutachter. Ein "Eingangsmerkmal" bringen Sie jedenfalls mit.

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Die Verlogenheit kennt keine Grenzen!

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger saß direkt neben Mollath, und sagte u.a.:

 

"Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hob darauf an, dass die Unabhängigkeit der Justiz (worauf sich die bayerische Justizministerin Beate Merk berief, als sie sich im Fall Mollath mit dem Vorwurf der Untätigkeit konfrontiert sah) in einem Rechtsstaat zwar gewährleistet sein müsse. Das hieße aber für sie nicht, dass man sich Einzelbewertungen von Richtern zu eigen machen müsse. Die Justiz sei ein Teil der Gesellschaft, so müssten natürlich auch höchstrichterliche Entscheidungen debattierbar sein, was auch für Minister gelte. "

Quelle: http://www.heise.de/tp/artikel/40/40539/1.html

 

Und so sah ihre Reaktion aus, als sie selbst schriftlich um Stellungnahme gebeten worden war - in einem Fall, in dem es beweisbar ist, dass jemand unschuldig wegen Mordes sitzt:

 

http://die-volkszeitung.de/personen/l/LEUTHEUSSER-SCH/2012-01-11-REAKTIO...

 

Mit anderen Worten: Sie hat sich ebenso dämlich an einer Stellungnahme vorbei gewunden, wie später Beate Merk im Fall Mollath, und nun heuchelt sie, neben Mollath sitzend, die politische Moral vor!!!

 

Und da will noch einer meinen, der Fall Mollath würde irgendetwas ändern? Nein, die Chance ist versemmelt worden, und zwar definitiv nicht von mir, sondern von anderen, die noch meinen, von oben auf mich hinabschauen zu könnenk, weil sie ja (nach ihrer Meinung) so edel, so vornehm und so schlau sind!

 

 

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Gast schrieb:

"Die Apokalypse lag neben mir im Bett", ist auch eine sehr merkwürdige Äußerung.

 

http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/gustl-mollath-ich-lebe-mehr-schlecht-als-recht-aid-1.3879889

 

 

 

Hätte er sagen sollen, meine Delilah? Dann hätte man ihn gleich wieder eingesperrt, weil Tom Jones, Alex Harvey u.a. es besingen, dass sie von "ihrer" Delilah, die sie von Herzen geliebt hatten, erst ins Unglück geführt worden seien, sie dann aber erstochen hätten....

Damit wäre die Bezeichnung "Delilah" doch sicherlich als Mordankündigung ausreichend - für die herrschende Justiz und Psychiatrie, jedenfalls dann, wenn sie es wollen...

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Prozessvorbereitungen

In den heutigen NN gibt es einen Bericht zu den Prozessvorbereitungen in Regensburg. Es soll gründlich und in die Tiefe verhandelt werden. Mollath soll auf jeden Fall neu begutachtet werden, ob er mitwirke oder nicht.

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Wegen des Wiederaufnahmeverfahrens am Landgericht Regensburg soll der Psychiater Norbert Nedopil die Schuldfähigkeit des 57 Jahre alten Nürnbergers überprüfen, der jahrelang gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht war. Der Gerichtssprecher Johann Piendl bestätigte einen entsprechenden Bericht der “Nürnberger Nachrichten”. Die zuständige 6. Strafkammer habe die Bestellung des Gutachters unter anderem mit der “Vorgeschichte” des Falls begründet. Das Wiederaufnahmeverfahren soll voraussichtlich im Frühjahr beginnen.

http://www.muenchen.tv/fall-gustl-mollath-gericht-will-neues-psychiatrisches-gutachten-29443/

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Nach Angaben des Gerichtssprecher Piendls  werde der Gutachter das direkte Gespräch mit Mollath suchen. Sollte Mollath einen direkten Kontakt mit ihm ablehnen, werde auch Nedopil nach Aktenlage entscheiden müssen.Das können dann neben früheren Erkenntnissen auch Arztbriefe und andere verwertbare Dokumente sein“, erläuterte Piendl. Mollath hatte in der Vergangenheit zumeist eine Begutachtung mit dem Argument abgelehnt, er sei nicht psychisch krank. Auch Mollaths Anwalt Gerhard Strate hatte wiederholt erklärt, er halte eine psychiatrische Untersuchung seines Mandanten für überflüssig.

 

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gustl-mollath-psychiater-soll-abermals-schuldfaehigkeit-klaeren-12707750.html

 

 

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Gast schrieb:

Nach Angaben des Gerichtssprecher Piendls  werde der Gutachter das direkte Gespräch mit Mollath suchen. Sollte Mollath einen direkten Kontakt mit ihm ablehnen, werde auch Nedopil nach Aktenlage entscheiden müssen.Das können dann neben früheren Erkenntnissen auch Arztbriefe und andere verwertbare Dokumente sein“, erläuterte Piendl. Mollath hatte in der Vergangenheit zumeist eine Begutachtung mit dem Argument abgelehnt, er sei nicht psychisch krank. Auch Mollaths Anwalt Gerhard Strate hatte wiederholt erklärt, er halte eine psychiatrische Untersuchung seines Mandanten für überflüssig.

 

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gustl-mollath-psychiater-soll-abermals-schuldfaehigkeit-klaeren-12707750.html

 

 

 

Bezeichnend ist jedenfalls, dass hier wieder die Schuldfähigkeit "geklärt" werden soll, bevor es überhaupt zu Feststellungen gekommen ist, ob und welche Straftatbestände erfüllt wurden.

Will man das zukünftrig in allen Fällen tun, in denen es Vorwürfe der Gewalt in Sexualpartnerschaften am Ende der Beziehung und / oder Reifenstechereien verhandelt werden sollen?

Oder bekommt Mollath hier eine "Extrawurst"?

 

Man muss sich nur die Lage ansehen, schon weiß man, dass von beabsichtigten Änderungen keine Rede sein kann, und man weiß auch, dass das Buch von Pommerenke niemanden beeindruckt haben kann.

Und Mollath? Der muss nun wieder auf dreimal vorsichtig schalten, sonst bekommt ver seine im Kern völlig berechtigte Systemkritik demnächst in Form einer Wahndiagnose präsentiert.  Mollath darf den Kopf dafür hinhalten, dass alle anderen es nicht wagen, die Wahrheit auszusprechen.

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Ich behaupte, wenn jemand einmal die Diagnose einer psychischen Krankheit bekommen hat, ist es ganz schwer die wieder los zu werden.

 

Jede merkwürdige spätere Äußerung wird auf eine Waagschale gelegt und die Glaubwürdigkeit ist angekratzt.

 

Gerichte sind zwar nicht gebunden an Gutachten , dürften aber stark beeinflußt sein.

 

 

 

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Noch hat Nedopil scheinbar einen guten Ruf. Doch Mollath lehnt die Psychiatrie in Bauch und Bogen als Scharlatanerie ab, womit er durchaus ins Schwarze trifft. Doch wie wird der Psychiater Nedopil damit umgehen?

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# Gast 47

Wahrheit ist ein Begriff, den kein Außenstehender kennt.

Wenn Täter mangels Beweisen freigesprochen werden oder noch nicht einmal zum Prozeß kommt,  ist es auch nur ein Urteil, das mit der Wahrheit was Opfer erlebt haben, nichts zu tun hat.

 

 

 

 

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Gast schrieb:

M.Deeg hatte anscheinend Erfahrungen mit Prof. Nedopil gemacht.

http://blog.beck.de/2012/11/14/fall-mollath-was-sind-die-fehler-der-bayerischen-justiz-mit-update-2111

siehe # 7

 

 

 

Es gibt auch Leute, die meinen, mit Kröber gute Erfahrungen gemacht zu haben, vermutlich sogar Leute, die das von Dr. Leipziger behaupten. aber wie reagiert ein Psychiater, wenn er auf jemanden stößt, der klipp und klar sagt: "Die Psychiatrie ist keine Wissenschaft, sie ist einfach Murks!"   Wie soll der Psychiater Nedopil das akzeptieren können, ohne sich selbst das Wasser abzugraben? Dagegen steht die Verlockung, Mollath für krank zu erklären, um so seine Psychiatriekritik, die er ja vor großem Publikum äußert, zu "entkräften".

Sobald jemand etwas sagt, was um Himmels Willen bloß nicht in die Hirne der Leute dringen soll, wird er gerufmordet und für verrückt erklärt, oder in anderer Weise ausgeschaltet.

 

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