BfDI:" Nachrichtendienstliche Tätigkeit muss rechtsstaatlich kontrollierbar sein" - aber wie?

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 18.11.2013

Was halten Sie von der neuen Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Abhöraktivitäten US-amerikanischer Nachrichtendienste in Deutschland Bericht an den Deutschen Bundestag gemäß § 26 Absatz 2 Satz 3 BDSG (BT-Drs. 18/59)?

Die Erkenntnisse sind einigermaßen resignierend:

„Damit das Parlament seine Gesetzgebungs- und Kontrollkompetenz über die Nachrichtendienste bestmöglich ausüben kann, müssen alle Kontrollorgane enger kooperieren.  Zudem müssen sie sowohl rechtlich wie auch tatsächlich in der Lage sein, ihre Aufgaben effizient und angemessen zu erfüllen. Dies ist derzeit nicht der Fall. Es bestehen gravierende Defizite, die u. a. zu kontrollfreien Räumen führen (siehe u. a. meinen 24. Tätigkeitsbericht, Punkt 7.7.1 ff –www.bfdi.bund.de)."

Der BfDI stellt im Verhältnis zu den USA fest: „Noch schwieriger stellt sich die Lage dar, wenn nachrichtendienstliche Tätigkeiten – etwa die Überwachung von Regierungskreisen des Gastlandes – von diplomatischen oder konsularischen Vertretungen aus erfolgen. In solchen Fällen ist aufgrund des besonderen Schutzes solcher Vertretungen die Sach- und Rechtsaufklärung praktisch unmöglich.[…]   Im Zusammenhang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung wird ein Vorschlag diskutiert, der den Zugriff von Behörden aus Drittstaaten auf Daten, die dem europäischen Datenschutzrecht unterliegen, von der Genehmigung der jeweils zuständigen Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten abhängig macht. Sowohl die Bundesregierung als auch der Innen- und Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments haben sich für eine derartige Regelung ausgesprochen. Diese Regelung würde auch auf entsprechende Aktivitäten der US-amerikanischen National Security Agency (NSA) anwendbar sein, etwa im Hinblick auf Daten europäischer Provenienz, die in Cloud- Services gespeichert werden. Allerdings ist zweifelhaft, inwieweit US-Behörden und in den USA ansässige Unternehmen bereit sind, sich an entsprechende Vorgaben zu halten, insbesondere soweit diese in Konflikt mit US-Recht stehen.“

Sehen Sie das auch so? Wie sehen Sie die Chancen eines gemeinsamen europäischen Rechtsrahmens für nachrichtendienstliche Überwachungsmaßnahmen?

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