GroKo zur Justiz

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 28.11.2013
Rechtsgebiete: Familienrecht6|3371 Aufrufe

Zitat:

Wir wollen einen bürgernahen und effizienten Zivilprozess. So werden wir den Ländern die Möglichkeit einräumen, bei den Landgerichten spezialisierte Spruch-körper einzurichten. Wir wollen außerdem die Neutralität gerichtlich beigezogener Sachverständiger gewährleisten und in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden die Qualität von Gutachten insbesondere im familiengerichtlichen Bereich verbes-sern. Die Rechtsgrundlagen für den elektronischen Rechtsverkehr und die elekt-ronische Akte in der Justiz werden wir weiterentwickeln und die praktische Umset-zung begleiten.

Damit die Bürger einfacher Ersatz für die Schäden erhalten, die sie durch fehler-haftes Verhalten staatlicher Stellen erlitten haben, fassen wir das zersplitterte Staatshaftungsrecht zusammen.

Wir wollen das Betreuungsrecht in struktureller Hinsicht verbessern und damit das Selbstbestimmungsrecht hilfebedürftiger Erwachsener bedarfsgerecht stärken. Wir werden das Vormundschaftsrecht modernisieren.

Wir wollen das Rechtssprechungsmonopol des Staates stärken. Illegale Parallel-justiz werden wir nicht dulden. Wir sind überzeugt, dass Recht und Rechtsordnung eine völkerverbindende und friedenstiftende Wirkung entfalten. Wir werden zudem die Initiative „Law – Made in Germany" fortführen und weiterentwickeln.

Wir werden deshalb mit Nachdruck die bilateralen Rechtsstaatsdialoge fördern. Die Bundesregierung fördert institutionell das Institut zur Umsetzung der Nürnber-ger Prinzipien im Völkerstrafrecht in Nürnberg.

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Koalitionsvertrag Seite 99:

"Aktive Väter: Eine zeitgemäße Familien- und Gleichstellungspolitik bezieht auch Jungen und Männer ein. Wir wollen auch die Rolle des aktiven Vaters in der Kindererziehung und Familie weiter stärken. Erforderlich sind bessere Rahmenbedingungen, damit Väter und Mütter Aufgaben in Familie und Beruf partnerschaftlich aufteilen und Männer eine engagierte Vaterschaft leben können."

Kinderrechte: Der Schutz von Kindern vor Gewalt, Vernachlässigung und die Weiterentwicklung der Wahrnehmung der Rechte von Kindern (Umsetzung UN-Kinderrechtskonvention) ist ein zentrales Anliegen dieser Koalition. Wir werden jede politische Maßnahme und jedes Gesetz daraufhin überprüfen, ob sie mit den international vereinbarten Kinderrechten im Einklang stehen.

Die Leihmutterschaft lehnen wir ab, da sie mit der Würde des Menschen unvereinbar ist. Wir werden das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft bei Samenspenden gesetzlich regeln.

Quelle:

http://www.spd.de/linkableblob/112790/data/20131127_koalitionsvertrag.pdf

Was wir dringend bräuchten wäre eine gewisse öffentlichkeit in Familiensachen. Z.B. durch Laienbeisitzer. In Familiensachen wird zu viel gemauschelt und es ist zu viel von der persönlichen (Werte)Einstellung der Richter abhängig. Ebenso müsste das Jugendamt überarbeitet werden und dieses bedarf eine Übergeordnete Kontrolle aus Laien und Fachleuten. Wichtig ist in allen diesen Bereichen das die Gesellschaft sich wiederfindet.

 

 

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Ich kann hard nur zustimmen, das das Jugendamt überarbeitet werden müsste. Vorallem im Hinblick auf das Sorgerecht für ledige Väter, denn immernoch werden Väter falsch oder gar nicht beraten. Oder es heißt die Kommunikation zwischen den Eltern ist gestört.

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Kinderrechte: Der Schutz von Kindern vor Gewalt, Vernachlässigung und die Weiterentwicklung der Wahrnehmung der Rechte von Kindern (Umsetzung UN-Kinderrechtskonvention) ist ein zentrales Anliegen dieser Koalition. Wir werden jede politische Maßnahme und jedes Gesetz daraufhin überprüfen, ob sie mit den international vereinbarten Kinderrechten im Einklang stehen.

 

Diese Überprüfung kann sofort beginnen bei der geplanten Ausweitung des sog. Anti-Stalking-Gesetzes, das meiner Erfahrung nach insbesondere als "Kampfmittel" im Sorgerechts-/Umgangsstreit Anwendung findet indem es zur Entsorgung und Ausgrenzung des Vaters instrumentalisiert wird. 

 

(siehe Paralleldiskussion zu den geplanten Neuerungen im Strafrecht bei Prof. Müller) 

 

Die Folgen sind nicht nur die Kiriminalisierung der Männer durch immer niederschwelliger zu "Straftaten"fabulierten Alltagshandlungen - sondern auch die Entfremdung und Schädigung des Kindes und dessen Recht auf "beide Eltern".  

 
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Damit die Bürger einfacher Ersatz für die Schäden erhalten, die sie durch fehlerhaftes Verhalten staatlicher Stellen erlitten haben, fassen wir das zersplitterte Staatshaftungsrecht zusammen.

 

Das Problem des Staatshaftungsrechts liegt nicht in der Zersplitterung der einschlägigen Normen, sondern darin, dass sie im Wesentlichen fehlen. Deswegen ist das Staatshaftungsrecht immer noch Richterrecht, das häufig auf besonders unverständlichen Formulierungen des BGH beruht und Schachtelsätze enthält, die schon mal über anderthalb Seiten gehen können.

Im alten Koalitionsvertrag (Seite 112) war es daher treffender formuliert:

 

Wir wollen das Staatshaftungsrecht kodifizieren und gerecht ausgestalten.

 

Im Übrigen ist das Staatshaftungsrecht schon seit mehr als 30 Jahren "kodifiziert", allerdings nicht wirksam und liegt daher noch in den Schubladen.

 

... die Qualität von Gutachten insbesondere im familiengerichtlichen Bereich verbessern. 

 

Das ist auch nötig. Die Qualität von familienpsychologischen Gutachten steht und fällt aber mit der Qualität der Familienrichter. Und diese ist nicht zuletzt davon abhängig, wie viel Zeit dem Familienrichter zur Verfügung steht. Und das ist wiederum Ländersache.

Für ein Sorgerechtsverfahren stehen einem Familienrichter in etwa 3,5 Stunden zur Verfügung. Da bleibt nicht viel Zeit, um sich mit einem Gutachten zu beschäftigen, das regelmäßig weit mehr als 100 Seiten hat und nicht gerade gefällig geschrieben ist.

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