Fahrerlaubnisentziehung auch beim Beifahrer? Klar, meint der BGH doch auch!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 08.12.2013
Rechtsgebiete: BGHStrafrechtVerkehrsrecht1|3414 Aufrufe

Vor einigen Wochen fragte mich ein Anwalt, ob ich denn irgendeinen Fall kennen würde, in dem einem Beifahrer  als Teilnehmer einer Straftat die Fahrerlaubnis tatsächlich entzogen wurde. Ich musste da passen. Jetzt habe ich aber eine etwa zwei Jahre alte Entscheidung des BGH gefunden, die sicher viele schon gelesen haben, wahrscheinlich aber nicht unter diesem Gesichtspunkt:

Bei der Maßregelanordnung nach §§ 69, 69 a StGB gegen einen Beifahrer sind zwar besonders gewichtige Hinweise zu fordern, aus denen sich die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ergibt (BGH NStZ 2004, 617 m.w.N.). Diese sind vorliegend indes mit dem vom Landgericht zutreffend als Beihilfe zur vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs gewerteten Verhalten des Angeklagten … gegeben (vgl. Tepperwien in Nehm-FS 2006 S. 427, 430).

BGH NJW 2009, 1155 = NStZ 2009, 148 = NZV 2009, 199 = JuS 2009, 370 = DAR 2009, 151

(Der Angeklagte war Gehilfe, weil er als Beifahrer ein Fahrzeugrennen mit tödlichem Ausgang gefilmt hatte)

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