A N S C H N A L L E N !!!!!!!!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 02.01.2014
Rechtsgebiete: GurtOWiGurtStrafrechtVerkehrsrecht1|3175 Aufrufe

Die Überschrift gab es so ähnlich schon mal im Blog. Das OLG Hamm hat nun Anlass gegeben, diese Überschrift zu recyceln. Es ging in Hamm um ein vierjähriges Kind, das wohl keine Lust auf einen Gurt hat:

1. Zum Schutz von Kindern sowie der allgemeinen Verkehrssicherheit ist die strikte Einhaltung von Sicherungsvorschriften von Kindern erforderlich. Jeder Fahrer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ein mitfahrendes Kind während der gesamten Fahrt ausreichend gesichert ist und es auch bleibt. (amtlicher Leitsatz)

2. Einem Kind im Alter von 4 Jahren kann man in der Regel verständlich machen, welche Gefahren und welche Folgen eintreten können, wenn es sich während einer Fahrt abschnallt. Ebenfalls ist ein Kind in dem Alter in der Lage, das deshalb ausgesprochene Verbot, sich während der gesamten Fahrt abzuschnallen und die Ankündigung ernstzunehmender Konsequenzen bei Missachtung dieses Verbots zu verstehen, zu akzeptieren und zu befolgen. Der Fahrer muss ein solches Verbot mit Nachdruck aussprechen. (amtlicher Leitsatz)

3. Die Pflicht des Kfz-Führers, während der gesamten Fahrt dafür Sorge zu tragen, dass ein im Kfz befördertes Kind vorschriftsmäßig gesichert ist und es auch bleibt, ergibt sich aus § 23 Absatz 1 Satz 2 StVO i. V. m.  § 3 Abs. 2a StVO. (amtlicher Leitsatz)

4. Im Einzelfall kann ein Kfz-Führer sogar gehalten sein, seine Route derart zu wählen, dass er ausschließlich Straßen befährt, auf denen ein regelmäßiges Umsehen nach dem Kind und ein sofortiges Anhalten möglich ist. Ausnahmsweise kann er sogar gehalten sein, die ständige Kontrolle des beförderten Kindes durch Mitnahme einer Begleitperson zu gewährleisten. (amtlicher Leitsatz)

OLG Hamm, Beschluss vom 05.11.2013 - 5 RBs 153/13    BeckRS 2013, 20935

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1 Kommentar

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Ein bißchen weltfremd, die Entscheidung. Das kann auch ein besorgter Eltern-Autofahrer nicht leisten. Mich würde interessieren, wie der gleiche Spruchkörper entscheidet, wenn der Fahrer einen Unfall baut, weil er sich nach seinem Kind umgesehen hat.

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