Ausblick 2014: Die Pilotenmütze beim BAG

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 03.01.2014

Auch im neuen Jahr wird das BAG wieder eine Reihe von AGG-Fällen zu entscheiden haben. Über ein Verfahren habe ich hier im BeckBlog bereits mehrfach berichtet (ArbG Köln: Blog vom 17.08.2011; Berufungsurteil des LAG Köln: Blog vom 30.12.2012):

Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger verpflichtet ist, eine Cockpit-Mütze zu tragen.

Der Kläger ist bei der beklagten Lufthansa als Pilot beschäftigt. Bei der Lufthansa gilt eine Betriebsvereinbarung zur Dienstbekleidung. Die Betriebsvereinbarung verpflichtet Piloten, in dem der Öffentlichkeit zugänglichen Flughafenbereich dazu, eine Cockpit-Mütze zu tragen. Pilotinnen ist es nach der Betriebsvereinbarung freigestellt, eine Cockpit-Mütze zu tragen. Im Dezember 2009 wurde der Kläger von einem Flug abgezogen, weil er die Cockpit-Mütze nicht bei sich führte.

Der Kläger will festgestellt wissen, dass er die Cockpit-Mütze nicht zu tragen hat, solange die Beklagte ausschließlich männliche Piloten hierzu verpflichtet. Er meint, durch die Verpflichtung, die Cockpit-Mütze zu tragen, werde er wegen seines Geschlechts benachteiligt. Die Beklagte ist der Ansicht, die Regelung zum Tragen der Cockpit-Mütze sei nicht Ausdruck einer unterschiedlichen Wertigkeit der Geschlechter. Die Cockpit-Mütze könne von Pilotinnen zudem nicht mit jeder Frisur getragen werden.

Der Achte Senat hat die mündliche Verhandlung auf den 20.02.2014 terminiert. Das Datum ist sicher gut gewählt, denn eine Woche später beginnt in Köln an Weiberfastnacht der Straßenkarneval. Einen Termin am 27.02.2014 hätte man daher missverstehen können.

(Mit Material der Terminsankündigung des BAG)

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