Gold weg = Job weg?

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 20.01.2014

Ein eher peinlicher Fall für das Bankhaus HSBC Trinkaus in Düsseldorf. Im Zusammenhang mit der Renovierung des Bankgebäudes an der Königsallee herrschten offenbar zeitweise chaotische Zustände. Dies offenbarte jetzt ein Kündigungsrechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf. Geklagt hat eine langjährig beschäftigte Bankangestellte gegen die ihr gegenüber ausgesprochene fristlose Kündigung. Anlass der Kündigung war das der Mitarbeiterin zur Last gelegte Abhandenkommen von immerhin zehn Kilo Goldbarren im Wert von rund 300.000 Euro. Als Tresoraufsicht sollte sie dafür sorgen, dass die Barren sicher in den Safe kommen, und verstieß gegen die Vorschriften. Wegen der Bauarbeiten bei Trinkaus herrscht im Keller der Bank offenbar ein ziemliches Durcheinander. Die Lieferung Gold sei „überraschend“ gekommen, so der Rechtsanwalt der Klägerin, die für den Weitertransport der Barren verantwortlich war. Nach den Vorschriften hätte sie einen Kollegen rufen müssen, um die Barren dann gemeinsam zum Tresor zu bringen. Doch nach einem Gespräch mit dem Bauleiter, bei dem die Angestellte offenbar abgelenkt wurde, steckte sie das Gold einfach in ihren persönlichen Container, der nicht einmal abschließbar ist. Dort blieb das Gold dann über das Wochenende. Am darauffolgenden Montag beim Dienstantritt fiel der Klägerin dann auf, dass die Barren weg waren. Dass die Klägerin sich falsch verhalten hatte, liegt auf der Hand. Arbeitsrichter Bommermann wird mit den Worten zitiert: „Da gibt´s nichts daran zu deuteln, in der Bank bestehen klare Anweisungen“. Und weiter: „Da ist so ein Haufen Gold – da kriegt man doch schweißnasse Hände! Und spätestens nachts wäre man doch aufgewacht und hätte sich gedacht: Hoffentlich ist das Gold noch da!“ In der mündlichen Verhandlung zeichnete sich dann aber doch ein Vergleich ab. Demnach wird die Kündigung erst zum 30. Juni wirksam. Bis dahin wird die Klägerin freigestellt. Eine Abfindung ist nicht vorgesehen. Dafür behält die Klägerin ihre Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung und die Bank verzichtet auf Schadensersatzansprüche für das unter der Aufsicht der Klägerin verschwundene Gold. Der Vergleich kann in den nächsten vier Wochen noch widerrufen werden. Dass die Tresoraufseherin selbst etwas mit dem Verschwinden des Goldes zu tun hat, wird übrigens ausgeschlossen.

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1 Kommentar

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@ Gast und M.H. (# 1 und 2): Ihre Kommentare habe ich zu Ihrem eigenen Schutz gesperrt. Ohne präzise (und im Streitfall beweisbare) Kenntnis des Sachverhalts sollten Sie niemanden öffentlich einer Straftat verdächtigen, auch nicht mit vagen Andeutungen.

Im Übrigen passen 30 Barren Gold mit einem Gesamtgewicht von 10 kg locker in jeden handelsüblichen Rucksack.

http://www.express.de/duesseldorf/diebstahl-geheim-gehalten-zehn-kilo-go...

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