Streithelfer im selbstständigen Beweisverfahren muss im Hauptsacheverfahren nicht beitreten

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 21.01.2014

Der BGH hat die bislang noch nicht entschiedene Frage, ob eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren über die Kosten eines im selbstständigen Beweisverfahren beigetretenen Streithelfers dessen Beitritt im Hauptsacheverfahren voraussetzt oder nicht, mit dem Beschluss vom 05.12.2013 – VII ZB 15/12 entschieden. Nach dem BGH ist ein solcher Beitritt des früheren Streithelfers nicht notwendig, diese Ausgestaltung des Anwendungsbereichs des § 101 I ZPO sei notwendig, um die Lücken auszufüllen, deren Schließung der Gesetzgeber der Rechtsprechung überlassen habe.

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