EU-Datenschutzverordnung - Verhandlungen auf Sommer verschoben - eher gut oder schlecht?

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 23.01.2014

EU-Datenschutzverordnung - Verhandlungen auf Sommer verschoben

In der Antike sagte man von einem weit aufgeschobenen,  unliebsamen Projekt, es sei bis zu den „Griechischen Kalenden“ (ad Kalendas Graecas) verschoben. Der griechische Kalender hatte Tage, die auf dem römischen Kalender gar nicht vorkamen.

Droht jetzt auch der EU Datenschutz-GVO  unter der griechischen EU-Präsidentschaft ein ähnliches Schicksal?  Geplant war ja, noch vor den EU-Parlamentswahlen eine Einigung mit  Ministerrat und Kommission zu erlangen – der Ministerrat hat es leider in den letzten zwei Jahren nicht geschafft, sich zu einigen. Daran sei insbesondere auch die deutsche Bundesregierung Schuld, so die enttäuschten Datenschützer um den  umtriebigen Berichterstatter im EU-Parlament Albrecht (Grüne) auf twitter.

Herr Albrecht kämpft jedoch weiter für die EU Datenschutz-GVO: Er könne leider nicht bei dem jährlichen Treffen der Computers, Privacy and Data Protection Platform (CPDP) in Brüssel dabei sein, da er in Athen die Innen- und Justizminister bzgl. der EU Datenschutzverordnung  weiter anschieben müsse. Er habe ein gutes Gespräch mit der Kommissarin Reding  und dem zukünftigen italienischen Ratspräsidenten geführt, der „Trilog“ zur Datenschutzreform soll im Sommer 2014 weitergeführt. werden.  Das LIBE Komitee des EP hat sich ja auf einen Entwurf geeinigt.

Neue Spieler betreten bald die Bühne: durch die EU-Wahlen wird sich nicht nur die Zusammensetzung des EP ändern, auch die Kommission wird im Herbst neu zusammengesetzt – die bisher zuständige EU-Kommissarin Reding wird einer neuen EU-Kommission beispielsweise nicht mehr angehören. Abzuwarten bleibt auch, ob sich die von Obama angekündigten NSA-Reformen konkret auf einen neuen Entwurf der EU-Datenschutz-GVO auswirken.

Was meinen Sie, ist es eventuell sogar besser,  nach den Wahlen im Sommer neu in die Verhandlungen zu starten? Wie können die Differenzen im Ministerrat überwunden werden? Woran hakt es?

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1 Kommentar

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Aus Sicht von betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist das Scheitern dieser Verordnung eine gute Nachricht. Natürlich ist es bedauerlich, dass viele tausend Arbeitsstunden vergebens investiert wurden. Es wäre interessant zu wissen, wie hoch der volkswirtschaftliche Schaden ist, den der über-engagierte Entwurf von Frau Viviane Reding verursacht hat. Es dürfte ein dreistelliger Millionenbetrag sein, wenn man allein die Arbeitsstunden berücksichtigt.

 

Für betriebliche Datenschutzbeauftragte ist das Scheitern aus den folgenden Gründen begrüssenswert:

  • Die Verordnung hätte das Bundesdatenschutzgesetz und die Landesdatenschutzgesetze mit einem Schlag ersetzt. Es wäre zunächst völlig unklar gewesen, wie die Verordnung mit den anderen Datenschutzbestimmungen (Sozialgesetzbuch, berufliche Schweigepflicht, …) wechsel gewirkt hätte.
  • Bisher war auch unklar (bzw. umstritten), inwieweit die Datenschutzbestimmungen der deutschen Kirchen weiterhin Bestand gehabt hätten.
  • Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter hätte sich nicht mehr auf die bisherige Fachliteratur beziehen können. Die BDSG-Kommentare wären wertlos. Genauso die Jahresberichte der Aufsichtsbehörden, die zahlreichen Fachzeitschriften und die gesamt Rechtsprechung. Woran soll man sich dann noch orientieren? Es würde mindestens fünf Jahre dauern, bis sich die ersten neuen Grundlagen entwickelt hätten.
  • In den zahlreichen Fachkommentaren stellte sich heraus, dass die Verordnung sehr viele unpräzise Stellen aufwies. Es wäre also in dieser Hinsicht kein Vorteil gegenüber den derzeit bestehenden Regeln zu erwarten gewesen; ganz im Gegenteil.

Die deutsche Bundesregierung hat genau diese handwerklichen Mängel und die unkalkulierbaren rechtlichen Wechselwirkungen gesehen. Völlig zu recht hat die Bundesregierung blockiert. Der Datenschutz ist einfach zu wichtig, als dass man eine voreilige Symbolpolitik betreiben sollte.

Es bleibt zu hoffen, dass zukünftig eine vernünftige Richtlinie (nicht Verordnung!) beschlossen wird, die vom deutschen Gesetzgeber in deutsches Recht umgesetzt wird. So, wie 1995.

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