Patient 60 Tage lang ununterbrochen ans Bett fixiert - Psychiatrie in der Kritik

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 01.02.2014

In der vergangenen Woche wurde – u.a. durch den Einsatz von Herrn Heidingsfelder und Herrn Mollath – die Aufmerksamkeit der Presse auf einen Fall aus dem Jahr 2011 gelenkt. Ein Patient der Forensischen Psychiatrie in Taufkirchen soll u.a. 60 Tage ununterbrochen an sein Bett fixiert worden sein. Dies wurde von der (neuen) Leiterin der Klinik gegenüber Regensburg Digital bestätigt. Hier der Bericht der Süddeutschen Zeitung, der Nürnberger Nachrichten  und eine Pressemitteilung der Grünen im Bayerischen Landtag.

Als ich vor Kurzem erstmals von diesem Fall hörte, konnte ich es schlicht nicht glauben. Für eine derart lang andauernde Maßnahme, die auch kurzfristig schon einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff darstellt, kann ich mir keine rechtmäßige Grundlage vorstellen.

Mitunter sind Menschen psychiatrisch untergebracht, die bei akuten Symptomen ihrer Krankheit oder Störung sowohl sich selbst als auch andere Patienten wie auch Pflegepersonal an Leib und Leben gefährden. Es liegt in der Verantwortung des Personals in solchen akuten Situationen zu reagieren, mit psychopharmazeutischen und/oder mechanischen Mitteln. Manche Ärzte sind, wie auch manche Patienten, der Auffassung, eine mechanische Intervention (= Fixierung) sei einer medikamentösen vorzuziehen. Auch eine derart gerechtfertigte (kurze) Fixierung eines Patienten ist aber ein gewaltsamer Eingriff in dessen Freiheit, der einhergehen kann mit Widerstand des Betroffenen und Schreien. Der derzeit verbreitete Audiomitschnitt von einem Telefongespräch, bei dem man im Hintergrund Schreie einer - angeblich fixierten - Patientin hört, ist daher noch kein Zeichen für eine Menschenrechtsverletzung.

Die Kernfrage des Ob und Wie einer Fixierung ist die Rechtsgrundlage, auf die ein solcher schwerer Eingriff in die Freiheit der Person gestützt wird. Als Grundlagen kommen hier die Notrechte (§§ 32, 34 StGB) in Betracht, die aber jeweils einen strengen Gegenwärtigkeitsbezug haben. Eine länger andauernde Fixierung lässt sich daraus nicht rechtfertigen, d.h. der Patient ist jeweils nach einer kurzen Frist zu entfesseln, um zu prüfen, ob die Gefährdung durch ihn noch vorliegt. Längere Fixierungen können allenfalls als ärztliche Behandlungsmaßnahme in Betracht gezogen werden, aber auch hier sind der Dauer enge Grenzen gesetzt, wenn man sie überhaupt zulässt.

Soweit die Fixierung als notwendige Behandlungsmaßnahme qualifiziert wird, muss der behandelnde Arzt sie aber zumindest ausdrücklich anordnen.

Zitat OLG Köln (Urteil vom 2.Dezember 1992 - 27 U 103/91):

„Nach den überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen Prof. Bo. ist die Fixierung eines manisch erregten Patienten ohne ausreichende Sedierung eine unzumutbare Quälerei. Die Fixierung könne nur ein Teil der Behandlung sein, deren Beziehung zur Pharmakotherapie und den Möglichkeiten des persönlichen Eingehens von Pflegepersonal und Arzt auf den Patienten zu sehen sei. Je nach den Umständen könne eine Fixierung zwar unvermeidlich sein; die Abwägung der Risiken müsse aber dem Arzt vorbehalten bleiben, der dann auch die weiteren Anordnungen zur persönlichen Sicherheit des Patienten zu treffen habe. Eine eigenmächtige Fixierung durch das Pflegepersonal könne nur zur Abwendung akuter Gefahren für den Patienten oder andere, die keinen Aufschub dulden, zugelassen werden.“

Nach OLG Frankfurt (vom 4.12.2006 -20 W 425/06) war auch eine vormundschaftsgerichtliche Fixierungsanordnung über längere Dauer nur unter engen Voraussetzungen rechtmäßig:

Zitat:

„Der Sachverständige hat insoweit zwar um eine Genehmigung der Fixierung für den Zeitraum von zwei Wochen gebeten, jedoch keinerlei Ausführungen zu der Frage der konkret notwendigen Dauer sowie einer eventuell wiederkehrenden Notwendigkeit einer Fixierung gemacht. Seine pauschalen Ausführungen vermögen eine Anordnung oder Genehmigung der Fixierung nicht zu rechtfertigen. Denn eine solche unterbringungsähnliche Maßnahme darf im Hinblick auf den hiermit verbundenen besonders schwerwiegenden Grundrechtseingriff, mit welchem die Freiheit weit über das Maß der angeordneten Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung hinaus in zusätzlich besonders belastender Weise beschränkt werden soll, nur nach sorgfältiger einzelfallbezogener Prüfung und mit entsprechender Begründung der Notwendigkeit zum Wohl der betroffenen Person angeordnet werden.“

Die genannten Entscheidungen ergingen nicht für den Maßregelvollzug. Sie lassen sich zumindest im Grundsatz aber auch auf strafrechtlich untergebrachte Patienten beziehen. (Seit letztem Jahr gilt i.Ü.  für die Genehmigung von Zwangsmaßnahmen gegenüber betreuten Patienten der neu gestaltete § 1906 BGB)

In den Art. 13 und 19  Bay. Unterbringungsgesetz (nach Art. 28 analog anwendbar im Maßregelvollzug) ist lediglich allgemein der unmittelbare Zwang und dessen Grenzen geregelt. Eine konkrete gesetzliche Regelung für die Fixierung eines Patienten besteht hingegen nicht. Es existiert bis dato in Bayern auch kein Maßregelvollzugsgesetz, worin diese Frage für strafrechtlich untergebrachte Patienten (§§ 63, 64 StGB) geregelt wäre.  Nach dem niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetz ist z.B. überhaupt nur die „kurzdauernde mechanische Fixierung“ zulässig, andere Maßregelvollzugsgesetze der BLänder erwähnen nur die Fesselung.

Mein Vorschlag wäre, gesetzlich zu regeln, dass die Fixierung nur unter engen Voraussetzungen ärztlich (mit schriftlicher Niederlegung der Gründe) angeordnet werden darf und (als Mindestgrenze!) dass eine Fixierung, die länger als 24 Stunden andauern soll, der richterlichen Genehmigung bedarf. Erg.: Die in den Kommentaren geäußerte Ansicht, auch kürzere Fixierungen sollten einer richterlichen Bestätigung bedürfen, unterstütze ich; hier könnte es möglicherweise praktische Schwierigkeiten geben.

UPDATE 13.02.2014

Nach einem Bericht des Bayerischen Rundfunks sollen in der Klinik in Taufkirchen von 2011 bis 2013 mehrere hundert Fixierungen ndurchgeführt worden sein, im Schnitt 29 Stunden lang.Als Quelle wird die Klinikleitung angegeben:

"Die Zwangsmaßnahmen sind offenbar keine Ausnahme. Laut Klinikleitung wurden von November 2011 bis einschließlich Juni 2013 Patientinnen 337 Mal fixiert. Die Durchschnittsdauer liegt bei 29 Stunden." (Quelle: BR)

Das klingt, als habe man in der dortigen Klinik die Fixierungen entweder als Routinemaßnahme oder als Disziplinierungsinstrument eingesetzt. Derart häufige und lang andauernde Notwehr-/Nothilfesituationen sind kaum denkbar, derart häufige medizinische Indikationen für diese Maßnahmen ebenfalls nicht.

Die LT-Fraktion der Freien Wähler hat das Thema aufgegriffen und fordert insbesondere unangekündigte Kontrollen (Link).

Die LT-Fraktion der Grünen hatte sich schon zuvor mit einem Berichtsantrag um Aufklärung des oben angesprochenen Falls der 60-Tage Fixierung eingesetzt. (Link)

UPDATE 28.02.2014

Bericht des BR-Magazins Quer vom 27.02.2014. Dort wird ein weiterer Fall häufiger und länger dauernder Fixierung in der Forensik in Taufkirchen angesprochen sowie die Blanko-Unterschrift eines Arztes für ein Fixierungsprotokoll.

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147 Kommentare

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Quer hat gestern neue Schrecken aus Taufkirchen berichtet

Für mich ist nicht zu begreifen, warum man diese Steinzeit-Forensik nicht sofort schließen kann und Ermittlungen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufnimmt.

Jedes Tierheim, jede Gamelfleischfirma kann sofort geschlossen werden, wenn unhaltbare Zustände öffentlich werden. Aber offensichtlich nicht, wenn es um Menschen geht. 

http://www.youtube.com/watch?v=RtxCMLGoBVw&list=UUAeXKE-3J-6u68tO5Oafyag...

 

Zum Kontrast bayerischer Steinzeit-Forensiken: Schweizer Psychiater sprachen sich bereits 1868 gegen mechanische Zwangsmittel aus

So berichten Schott & Tölle, wie Google Books entnommen werden kann, dass sich die Schweizer Psychiater bereits 1868 auf ihrer Tagung einstimmig "für die gänzliche Beseitigung der mechanischen Zwangsmittel" aussprachen.

 

 

 

Der Fall Mollath und der hier diskutierte Taufkirchner Fall haben die Problematik der (forensischen) Psychiatrie – in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt und das ist gut so. Ich meine nur, dass häufig mit tatsächlicher oder vorgeblicher ethischer Motivation weit über das Ziel hinausgeschossen wird mit der Folge, dass Ärzte und Pfleger pauschal angegriffen werden ohne die geringste Kenntnis der tatsächlichen Arbeitsbedingungen. Kriminalisierung von Ärzten oder zumindest die häufige Unterstellung unlauterer Motive ist anscheinend schon längst salonfähig geworden. Bemerkenswert sind einige Kommentare zu diesem Artikel:

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/prozess-in-muenchen-patientin-klagt-...

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Gast in #10:

"dass häufig mit tatsächlicher oder vorgeblicher ethischer Motivation weit über das Ziel hinausgeschossen wird"

Sicher ist das so. Es sollte natürlich keinesfalls Ziel der Aufklärung sein, pauschaliert Schuldige zu finden und zu verdammen. Allerdings muss man auch die Ursachen und Zwänge einer bisher verhinderten und fortlaufend behinderten Aufklärung beachten.

Im verlinkten Video des Kommentars #7 spricht die Mutter einer Betroffenen von der Zeit vor Mollath und der Zeit nach Mollath. Sie verweist darauf, dass sich vor dem Fall Mollath Niemand für die Zustände interessierte. Sie waren üblich. Aus dem Kreis der Ärzte, Pfleger, Praktikanten, Besucher, Aufsichtsbehörden usw. drang wohl kaum etwas an die Öffentlichkeit. Es gab wohl auch keine Mängelberichte, Anzeigen oder sonstigen Aktivitäten, die z.B. dieser Mutter das Gefühl geben konnten, dass Ansprechpartner mit lauteren Motiven existent sind. Dokumentation der Vorfälle für eine spätere Aufklärung ist in dieser Not die einzige Möglichkeit.

Wenn schlechte Arbeitsbedingungen, Überbelegung, Personalmangel eine Rolle spielen sollten, wären auch hierzu Anzeigen, Beschwerden des Personals und fallbezogen Hinweise in der Dokumentation der verantwortlichen Ärzte und Klinikleitungen vorhanden. Hinterher nach Aufdeckung einiger Mißstände mit solchen Argumenten zu kommen, beweist zumindest, dass diese nicht fallbezogenen Mängel auf dem Rücken von Patienten aufgelöst wurden, anstatt wenigstens den Versuch zu unternehmen, die Mängel an der Ursache abzustellen. Das ist unlauter genug, um pauschale Beschuldigung zunächst berechtigt erscheinen zu lassen. Wenn Beschuldigte in Tränen zusammenbrechen und von ihrem Leid und den vergeblichen Versuchen etwas an der Situation zu ändern berichten, kann man immer noch innehalten. Bisher wird jedoch weiter verharmlost, vertuscht und die Opfer zu Verursachern erklärt.    

 

 

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Auch hier wird der Taufkirchner Fall von Gustl Mollath bzw. Martin Heidingsfelder angesprochen, auch die Mutter einer ehemaligen Forensikinsassin, kommt, wie schon in "quer", zu Wort:

Gustl Mollath als Gast bei Ulrich v.Trotha am 4.3.14:

http://www.youtube.com/watch?v=CXbkhhZVGDQ&feature=youtu.be

Mitschnitte der Veranstaltung in Bayreuth vom 6.3.14:

http://www.youtube.com/watch?v=OBZdvhlYbbM&list=UUmg4GOYzU2sInQb5hT2F9zA

http://www.youtube.com/watch?v=bOCCbIJoIOU&list=UUmg4GOYzU2sInQb5hT2F9zA

http://www.youtube.com/watch?v=9BITmnjRqQ4&list=UUmg4GOYzU2sInQb5hT2F9zA

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Gast schrieb:

Fall Mollath

 

http://epaper.derpatriot.de/edition-dpl/data/20140312/pages/DPL000000216...

 

Das ist der Artikel zu dem obigen Link von gestern:

Eickelborn n Bayern und Gustl Mollath sind weit weg, könnte man meinen. Doch die Forensische Psychiatrie hat der Fall schwer erschüttert, wie sich jetzt bei der Eickelborner Fachtagung zeigte. Das mediale Gewitter, das auf sie einprasselte, muss den Forensikern wie ein böser Traum vorgekommen sein. An Anfeindungen von außen haben sie sich mittlerweile gewöhnt. Doch diese richteten sich über Jahrzehnte meist gegen gewährte Lockerungen, eine vermeintlich zu lasche Entlassungspraxis und falsche Prognosen sowie daraus resultierende Gefahren für die Bevölkerung. Plötzlich stürmte es aus einer anderen Richtung: Der Fall des in Bayern sieben Jahre lang in einer psychiatrischen Klinik untergebrachten Gustl Mollath schürte Ängste vor einem systematischen Wegsperren missliebiger Zeitgenossen durch Richter und Gutachter, denen einfache Bürger vermeintlich ohnmächtig gegenüberstehen. Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung bezeichnete die Forensik als „Dunkelkammer des Rechts“. Beate Lakotta sprach denn auch von einem „Schreckensjahr“ für die Psychiatrie, als sie bei der Tagung die Angelegenheit analysierte. Freilich bezog sich die Spiegel-Journalistin auf den „Medienfall Mollath“. Denn in erster Linie setzte sie sich mit der medialen Skandalisierung und Verallgemeinerung auseinander, die auch erfolgt ist. Ein markantes Beispiel: Bilder aus einer ARD-Dokumentation, auf denen Handschellen, Fußfesseln und Bettgurte zu sehen waren, obwohl Mollath nie fixiert worden sei. Diese Darstellung habe der „Illustration der Ängste der Menschen“ gedient, habe die Autorin Monika Anthes ihr erklärt. „Wann kommt die Gegenreaktion?“ Ähnlich beklagte Lakotta, wie ein Fernsehteam Gutachter Klaus Leipziger bei einer Tagung „aufgelauert“ habe, als könne er sich öffentlich äußern. Dabei unterliege der Arzt einer Schweigepflicht. Ihre Frage an die versammelten Fachleute: „Wann kommt eine Gegenreaktion aus der Psychiatrie?“ Wenn sich schon die Beteiligten nicht äußern dürften, hätten die Kollegen in die Bresche springen müssen, um zu erklären, dass das Gericht und kein Gutachter über die Tat entscheide, wann Gutachten nach Aktenlage legitim seien, wie Arbeitsbedingungen in der Forensik seien und Behandlungen abliefen. „Es trifft alle“, warnte Lakotta. Vor allem äußerte sie die Sorge, dass Bürger künftig gar den Kontakt zur Allgemeinpsychiatrie scheuen könnten, obwohl sie einer Behandlung bedürften. Von der Fachgesellschaft DGPPN sei jedoch kaum etwas zu hören gewesen. Dr. Nahlah Saimeh, Klinikdirektorin in Eickelborn, sah das Schweigen darin begründet, dass Forensiker im Verband in der Minderheit seien – und die Mehrheit gerade schweige, weil sie ein Abfärben fürchte. Es klang nach Kaninchen und Schlange. „Am wenigsten ein Psychiatrie-Skandal“ Saimeh zumindest ist aus der Schockstarre erwacht. Bei der Tagung ätzte sie erst mal gegen Prantl: Die „unglückliche Metapher“ von der „Dunkelkammer“ mache sie sich schon deshalb nicht zu eigen, weil diese in der Fotografie ein „Abbild der Realität“ hervorbringe. „Ein Psychiatrie-Skandal ist der Fall am allerwenigsten“, sagte die Klinikchefin. Es habe Fehler gegeben – aber es sei kein gesunder Mensch für krank erklärt worden. „Da sitzen die Hannibal Lecters der Bundesrepublik“, sei eine verbreitete Suggestion – im Fall Mollath ergänzt um den Eindruck: „Da passt jemand mit so guten Manieren nicht hin.“ Tatsächlich seien die wenigsten Patienten Serienverbrecher. Und: „Herr Mollath wurde nicht des Wahnsinns angeklagt, sondern wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung.“ Indes habe die Berichterstattung auch berechtigte Kritik benannt, etwa das Fehlen von Einzelzimmern oder unnötige Behandlungsverzögerungen. Reden müsse man zudem über Grenzen der Behandelbarkeit und die Schwierigkeit der Rehabilitation, wenn ein Patient die Behandlung ablehne. Der Alltag in den Kliniken sei jedoch zahlreichen Kontrollen unterworfen. „Forensiken dürfen keine Dunkelkammern sein“, sagte Saimeh. „Und das wollen wir auch nicht.“ n isa

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Über die Fachtagung in Eickelborn:

 

"Es komme darauf an, für den Maßregelvollzug als „unabdingbare“ Aufgabe in einem Rechtsstaat zu werben und gleichzeitig Sorgen der Bevölkerung ernst zu nehmen.

„Dabei dürfen wir nicht verschweigen, dass sich Gutachter auch irren können“, sagte Kirsch im Hinblick auf den über Jahre womöglich zu Unrecht eingesperrten Gustl Mollath. In diesem Zusammenhang seien indes „Horrorbeschreibungen“ wie „Dunkelkammer“, „Black Box“ oder „unkontrollierte Zwangsveranstaltung“ gebraucht worden, die auf die Kliniken nicht zuträfen. „Urplötzlich scheint im Maßregelvollzug die populistische Parole des ehemaligen Bundeskanzlers Schröders ‘Für immer wegsperren!’ abgelöst zu werden von der nicht minder unreflektierten Forderung ‘Lasst sie frei!’“

Diese Diskussion sei „falsch und gefährlich“, warnte Kirsch. Er verwies stattdessen auf die vielschichtigen Kontrollmechanismen, die auch die Interessen der Patienten schützen sollen. „Transparenz und Außenkontrolle dürften in keinem Bereich des Gesundheitswesens in Deutschland so groß geschrieben werden wie in der Forensischen Psychiatrie.“"

 

http://www.derpatriot.de/Forensik-auf-der-Suche-nach-der-richtigen-Balan...

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12.03.2014

Über die Fachtagung in Eickelborn:

Wenn Dr. Kirsch als Verantwortlicher des Betreibers der Forensik im Westfälischen sich nur Sorgen um die Sorgen der Bevölkerung macht und Vize-Bürgermeisterin Pfeffer aber die verlässliche Partnerschaft lobt, dann ist wohl Alles im grünen Bereich: "Wir in Lippstadt leben mit unserer Klinik und wir leben gut mit ihr.“ Also kein Grund zur Sorge vor den Sorgen.

Die "Horrorbeschreibungen" die Dr. Kirsch, anbetracht der groß geschriebenen Transparenz und Außenkontrolle für falsch und gefährlich hält, findet allerdings sofort Nahrung durch den Maßregelvollzugsbeauftragten des Landes.

"Wie aus den Ausführungen des Maßregelvollzugsbeauftragten des Landes, Uwe Dönisch-Seidel, deutlich wurde, prägt jedoch nach wie vor die Parole vom „Wegsperren“ die Wirklichkeit des Maßregelvollzugs."

Da ist wohl doch etwas "entwichen".

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In der Zeitung "Der Patriot"  wird eine Aussage von Dr. Kirsch (Direktor der Landschaftsverbands Westfalen-Lippe) auf der Eickelborner Fachtagung so wiedergegeben (siehe schon oben):

Er verwies stattdessen auf die vielschichtigen Kontrollmechanismen, die auch die Interessen der Patienten schützen sollen. „Transparenz und Außenkontrolle dürften in keinem Bereich des Gesundheitswesens in Deutschland so groß geschrieben werden wie in der Forensischen Psychiatrie.“"

Das ist eine recht fragwürdige Angabe. Sie trifft jedenfalls nicht für den Maßregelvollzug im Allgemeinen zu. Wie die gerade hier (siehe oben im Beitrag) nun bekannt gewordenen Fälle zeigen, gibt es in den Kliniken durchaus fast unkontrollierte Bereiche, in denen es auch zu Misshandlungen und Missbräuchen kommt. Wie häufig solche Fälle vorkommen, kann derzeit nicht beurteilt werden - aber das (die Unwissenheit darüber) ist ja gerade eine Folge mangelnder Außenkontrolle und Transparenz. Darunter leiden dann auch diejenigen Kliniken, in denen Patienten im Maßregelvollzug korrekt behandelt werden - sie hätten von mehr Kontrolle und Transparenz nichts zu befürchten. Jedenfalls ist eine Abwehrhaltung der Kliniken - nicht wir sind es, die Justiz ist allein schuld - höchst unbefriedigend und lässt leider befürchten, dass aus deren Sicht "alles beim Alten" bleiben soll.

 

 

Leugnen der Realität dürfte nirgendwo größer sein als in der Forensischen Psychiatrie:

 „Transparenz und Außenkontrolle dürften in keinem Bereich des Gesundheitswesens in Deutschland so groß geschrieben werden wie in der Forensischen Psychiatrie.“ (Dr. Kirsch, Direktor der Landschaftsverbands Westfalen-Lippe)

Und den ersten Preis in Deutschland dürfte sicher Bayern davontragen. Gold geht an Taufkirchen, Silber an Straubing und ein Kandidat für Bronze ist vermutlich Bayreuth.

Je mehr forensisch-psychiatrische "Gut"achten auf meinem Schreibtisch auftauchen, desto mehr verfestigt sich das Bild eines extremen Hochstaplerflügels, der letztlich hinter den Meinungsachten steckt. Es drängt sich mehr und mehr die Hypothese auf: was, wenn die wirklich von Wissenschaft und - nach dem Fixierungsskandal von Taufkirchen - von Behandlung keine Ahnung haben?

Wie verträglich sind viele "Gutachten" und viele "Behandlungen" mit der Hypothese: sie haben keine Ahnung? Ca. 75% sind Aktenzitate,  und wiederum ca. 75% der Zusammenfassung und Beurteilung sind wiederum Zitate der Zitate. Die Wirkungszusammenhänge zwischen Störung und Delinquenz werden so gut wie nie aufgezeigt und so hängen auch die Behandlungen in der Luft. Dieses virtuelle Spiel und Theater kann aber nur deshalb eine solch tragikkomische Realität werden, weil es von RichterInnen, die selbst meist keine Ahnung haben, durchgewunken und für Recht befunden wird. Die Rechtswissenschaft scheint das übrigens auch kaum zu stören.

@ Prof. Müller

Sind die Aussagen von Dr. Kirsch wirklich so fragwürdig? Er trifft ja zu, dass in keinem anderen medizinischen Fachgebiet bzw. im Gesundheitswesen generell der forensischen Psychiatrie vergleichbare Kontrollen etabliert sind, was der ordnungspolitischen Aufgabe und der langen Aufenthaltsdauer der Untergebrachten geschuldet ist. Patientenbeiräte und Besuchskommissionen sind in der Rheumatogie, Kardiologie, Geburtshilfe usw. nicht vorgesehen und mit Gerichten hat man als nicht in der Forensik tätiger Arzt eher selten zu tun. Eine andere Frage ist, wie diese Kontrollen durchgeführt werden und da sind dann der Bezirk und das Sozialministerium in der Pflicht. Werden Kontrollen zu selten oder nachlässig durchgeführt, kann man das auch nicht in erster Linie den Kliniken anlasten. Sicher gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Kliniken, Bezirken und Ländern. Angenommen, in seinem Haus wird korrekt gearbeitet, dann kann man es auch nachvollziehen, wenn Dr. Kirsch primär eigene Erfahrungen wiedergibt mit der Folge, dass die Situation insgesamt idealisiert erscheint. Eine Abwehrhaltung sehe ich darin nicht zwangsläufig. Und Ihre Befürchtung, „dass aus deren Sicht „alles beim Alten“ bleiben soll“, teile ich nicht. Denn sie stehen seit dem Fall Mollath und der begleitenden Medienkampagne unter extremem Druck und haben mit massiven Nachwuchsproblemen zu kämpfen – zumal der Arbeitsmarkt derzeit den angehenden Medizinern beinahe alle Optionen bzgl. der Spezialisierung offen lässt.

Mit wachsendem Unbehagen nehme ich die wechselseitigen Schuldzuweisungen zwischen Juristen und Ärzten wie auch die zahlreichen, teilweise unangemessenen Angriffe auch profilierter Juristen gegen die Psychiatrie als solche zur Kenntnis.

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Neue Extremfixierungen aus Taufkirchen berichtet

17 Tage am Stück und über 100 Tage (Fall Steffi)

Gast schrieb:

Hier die ganze Podiumsdiskussion mit Gustl Mollath zum Thema "Justizopfer in Bayern" vom 6.3.14 in Bayreuth:

http://www.youtube.com/watch?v=Z_CIOaqkfzc

Heidingsfelder berichtet, dass weder das beaufsichtigende Sozialministerium,  nicht die Staatsanwaltschaft noch die Landtagsausschüsse irgendeine Form von Eilbedürftigkeit zeigen. Er ruft dazu auf, nicht länger zu schweigen und an die Öffentlichkeit zu gehen.

Mollath wird zu einem sehr dubios anmutenden "Selbstmord" in Bayreuth befragt, der lange sein Mitgefangener war. Es hat den Anschein, als würde bei den "Selbstmorden" nicht sehr gründlich untersucht.

 

 

 

Was ich aus eigener Erfahrung sagen kann: Dieser Ping-Pong-Ball der Verantwortung zwischen Gericht und Gutachter wird ähnlich im Familienrecht gespielt. Auch die grundlegenden Abhängigkeiten sind analog.

1. Entscheidungen trifft der Richter

2. Richter wählt den Gutachter und bestimmt den Auftrag

3. Gutachter ist im Prinzip an den Auftragsumfang gebunden

4. Gutachter kann begründet, sichtbar getrennt, zusätzliche Anmerkungen machen

5. Gutachter können wegen Befangenheit abgelehnt oder vom Gericht missachtet werden

6. Gutachter haben kein Recht auf Anträge oder Selbstbeauftragung

Natürlich bindet auch ein schlechtes Gutachten den bemühten Richter in seiner Entscheidungsfindung. Er hatte den Gutachter gewählt und muss nun begründen, warum das Gutachtenergebnis nicht zur Entscheidung passt. Außerdem könnte die Beschwerdeinstanz das anders sehen. Für den Richter Aufwand und Risiko.

Gutachter verführt die Abhängigkeit von Aufträgen und die Bindung an den Auftragsumfang dazu, gewünschte Ergebnisse zu liefern. Es wird hierfür sogar zusätzlich verstärkend und pauschalierend beurteilt, ohne dafür Substanz zu haben. Darin sind sich Gutachten und richterliche Entscheidungsbegründungen sehr ähnlich. Typisch ist z.B. die detaillierte Wiedergabe von allgemeinen, nicht fallbezogenen Entscheidungsgründen (Gesetze, Rechtsprechung), die dann ohne konkreten Abgleich mit dem Einzelfall pauschal als Begründung für die kurzgehaltene Wertung des Einzelfalls dient. Damit wird suggeriert, dass sich das Gericht/Gutachten detailliert mit allen Entscheidungsfragen auseinandergesetzt hat. Das Vorgehen ist rechtswidrig und bei nachweisbarer Absicht äquivalent zum Prozessbetrug. Ungesühnter Alltag.

Ob psychologische Gutachter auch in justizfernen Bereichen häufig so arbeiten, ist mir nicht bekannt. Da sie es aber im Zusammenarbeit mit der Justiz häufig tun, ist der Zeigefinger der Richterschaft auf die Gutachter ziemlich krumm. Moralisch sind die angegebenen Zwänge von jeder einzelnen Person die in diesen Berufen geeignet wäre, zu beherrschen. Es gibt also für beide Professionen keine Ausreden.

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Fixierungen sind auch außerhalb der Psychiatrie nicht selten.

 

"… Wir müssen vor allem die Haltung der Behandelnden verändern", betont Meyer. "Aber eben nicht nur die: Die Strukturen im Klinikalltag und das Gesundheitssystem müssen eine würdevolle und Autonomie bejahende Pflege ermöglichen. Dazu brauche es auch mehr Personal. Dass nicht unzählige neue Stellen geschaffen werden könnte, ist Meyer klar. Sie plädiert dafür, Angehörige und Ehrenamtliche mehr in den Klinikalltag einzubinden. Sie könnten eine persönliche Assistenz für die Patienten sein. Denn: Die Anwesenheit von anderen Menschen mache restriktive Maßnahmen oft überflüssig.“

 

http://www.spiegel.de/gesundheit/psychologie/klinik-zwangsmassnahmen-gur...

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Neueste Studien haben gezeigt das Neuroleptika Psychosen erzeugen können. Die Menschen werden toxisch und zum Teil Agressi. Neuroleptika sind Nervengifte und können zu Handlungen führen die Menschen in einem normalen Zustand nich machen würden. jeder sollte sich den Bericht von dem Hirnforscher  Dr.Lars Mertensson anschauen. Psychiater erzeugen Straftäter. Einmal Neuroleptika und es ist für die P

sychiatrien eine Lizenz zum Geld drucken. Der Entzug von diesem Gift ist schlimmer als Heroin. Außerdem greift diese legalen Drogen in den Gehirnstoffwechsel und diese Psychiater erzeugen Amokläufer usw. In Amerika waren die Jugendlichen und junge ERwachsenen alle unte rRitalin, Zyprexa usw. Das ist ein Verbrecehn an der Menschheit. Gibt es überhaupt einen normalen Psychiater? Hier für die Psychiater zum lernen oder kein Interesse, die Pharmaindustrie bezahlt und sponsert Euch doch so großzügig.

 

 

http://www.youtube.com/watch?v=h5vA9aK3Uok

 

Dr. Peter Breggin (1997; 1991), Dr.Lars Martensson (1998), and other ... of Madness: Are We All Insane? http://www.youtube.com/watch.

http://www.wahrheit-kompakt.net/files/Buch-Die_schleichende_Vergiftung.pdf

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zu #24

Über die "Qualität" der Diskussion hier kann ich mich nur noch wundern.

Gibt es nicht schon genügend Adressen, wo antipsychiatrische Affekte gleichermaßen kenntnisarm wie hemmungslos ausgelebt werden?

Wenn hier gefragt wird:"Gibt es überhaupt einen normalen Psychiater?" ist das völlig indiskutabel. Dass Mollath ins gleiche Horn stößt, wenn er eine Ärztin als "genauso psychisch krank wie damals" (http://www.regensburg-digital.de/paragraph-63-ist-ein-nazi-gesetz/25032014/) diagnostiziert, ist aufgrund seiner Biographie bis zu einem gewissen Grad verständlich, macht die Sache aber auch nicht besser. Wenn man etwas zum Positiven verändern will, sollte man sich nicht solchermaßen angreifbar machen.

Oder wird man letztlich akzeptieren müssen, dass impertinentes Auftreten, lautes Geschrei und blinde Hetze zu einem "Erfolg" führen, der mehr als fragwürdig ist und sicher nicht der Rechtsstaatlichkeit dient?

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Gast schrieb:

zu #24

Über die "Qualität" der Diskussion hier kann ich mich nur noch wundern.

 

 

Die sachliche Diskussion ist überflüssig: Die Psychiater erklären selbst und zutreffend, dass die Psychiatrie keine Mittel kenne, mit denen man irgendetwas exakt feststellen könne, dass es also ein Fischen im Trüben sei, was sie tun.

 

Die bekannt gewordenen Skandale wie Molltah zeichnen sich zudem dadurch aus, dass Psychiater tendenziös arbeiteten, also Informationen so selektierten, dass sie zu einem offensichtlich von Beginn an feststehenden Ergebnis zu passen schienen, tendenziös bewerteten usw., kurzum:  Mit faulen Tricks Ergebnisse produzieretn, die von Richtern gewünscht waren.

 

Worüber soll man denn da noch diskutieren?

 

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Die PSychiatrie hat in den letzten Jahrhunderten allein in Deutschland Millionen von psychiatrisch Kranken geheilt, aus Kranken Menschen gemacht, die der PSychiatrie von ganzem Herzen dankbar sind! Und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute!

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Psychiatriegeschichte: Pychiatriekritische Bewegung um 1880-1927 *

Interessant, dass das, was sich in den 1960/70er und derzeit abspielt, schon vor über 100 Jahren über vier Jahrzehnte Thema war. Kostproben:

   »Jede Abnormität nicht nur, jede Ungewöhnlichkeit im alltäglichen Leben begegnet sofort dem Schlagwort »Krankheit!«

   »Statt thatsächliche, auch dem Laien oder dem unbefangenen Fachpsychologen nicht entgehende Geisteskrankheiten zu heilen, mühen sie sich ab, durch spitzfindige, ellenlange, gelehrte Gutachten ganz gesunde Menschen zu »Irren zu stempeln.«

    Ernst Böttger war klar: Irrenärzte litten an einem »Ausfluß einer Ueberschätzung des eigenen wissenschaftlichen Wertes«."

Mehr:

http://www.sgipt.org/medppp/antips1.htm#Pychiatriekritische%20Bewegung%2...

*Quelle (S. 71ff): Schwoch, Rebecca (2013) Ein jahrelanger Kampf gegen den Psychiater Größenwahn«. »Irrenbroschüren« als Form einer Psychiatriekritik um 1900. In: Wolters, Christine & Beyer, Christof (2013, Hrsg.)  Abweichung und Normalität. Psychiatrie in Deutschland vom Kaiserreich bis zur Deutschen Einheit. Bielefeld: Transcript.

Wieder ein glattes Fehlurteil aus Bayern?

"Sachgerechte Elektroschocks

Sie musste 114 Tage in die Isolierzelle und bekam Elektroschocks - eine Psychiatriepatientin, die freiwillig in Behandlung ging, verklagt die Ärzte des Max-Planck-Instituts. Sie hätten ihre seelischen Leiden verstärkt. Das Landgericht München I wies die Klage ab. ... "

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/landgericht-muenchen-i-sachgerechte-...

 

 

@ R. Sponsel.
Ich zweifle daran, dass Sie genügend Kenntnisse zu zivilrechtlichen Fragen der Arzthaftung  bei Diagnose- und /oder Behandlungsfehlern, der Beweislast im Arzthaftungsprozess oder zu Fragen der Qualifikation der angehörten Sachverständigen in dem Rechtsstreit vor dem LG München  haben, um begründet von Justizskandal schreiben zu können. Entsprechende Urteile von Zivilgerichten aus dem gesamten Bundesgebiet finden Sie genügend in öffentlich zugänglichen Rechtsprechungsdatenbanken.

Aber weil es ja irgendwie passen könnte, wird es passend gemacht. Wandern Sie irgendwann aus diesem furchtbaren Skandalbayern aus oder harren Sie aus, um den finsteren Mächten weiter die Stirn bieten zu können?

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Menschenrechtsverletzungen in der Psychiatrie sind in der Tat ein Skandal

Gastkommentator #33, 22.05.2014

Obwohl Sie von "Skandal, Skandal" sprechen, liegen Sie doch halb-richtig: Ja, es ist richtig und wichtig, wenn solche Skandale geschehen, sie klipp und klar auch so zu benennen.

Und der zweite große Skandal ist natürlich, dass solche Menschenrechtsverletzungen, die die euphemistische Bagatellisierung "Behandlungsfehler" nicht im Ansatz verdienen, von einem bayerischen Gericht offenbar nicht geahndet werden. Das erleben wir ja schon schon ständig, dass das gänzlich Offensichtliche noch ermittelt ... ermittelt, geprüft ... geprüft und letztlich verschlecht- und niedergeachtet werden muss.

Ich hoffe, die Betroffene macht weiter - bis nach Straßburg.

 

 

 

 

@R. Sponsel:

Es ging nicht um eine "Ahndung" oder "ermitteln" sondern um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung, in der -ich vereinfache - wie in jedem Rechtsstreit zwischen zwei Parteien derjenige, der etwas von einem anderen haben möchte, beweisen muss, dass es ihm auch zusteht. Hier hatte also die Patientin zu beweisen, dass sie entweder ohne ausreichende Aufklärung, gegen ihren Willen oder in unvertretbarer Weise falsch behandelt wurde und nicht das Gericht irgendetwas zu ermitteln oder zu ahnden.
Und wie gesagt: das ist gang und gäbe, bundesweit und in vielen anderen Ländern dieser Welt genau so.

Dass die Patientin freiwillig in die Klinik ging und nicht zwangsweise untergebracht wurde und außerdem in die Elektroschocktherapie eingewilligt haben soll ist Ihnen vermutlich auch entgangen. Bzw. es passt Ihnen einfach nicht in Ihr Weltbild.

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12 Fragen, die dabei helfen können, herauszufinden, ob das Urteil, von dem die SZ berichtete,  sehr wahrscheinlich richtig oder falsch ist:

  1. Hat die bayerische Justiz den Ruf, in Psychiatrieangelegenheiten kompetent zu sein und wohlverstandenes Recht zu sprechen?
  2. Haben bayerische Richter den Ruf, psychiatrische Gutachter kontrollieren zu wollen?
  3. Haben bayerische Richter den Ruf, psychiatrische Gutachter kontrollieren zu können?
  4. Haben bayerische Richter den Ruf, Eliten genauso unbestechlich zu verfolgen wie z.B. kleine Ladendiebe?
  5. Haben bayerische Richter den Ruf, wirklich unabhängige Gutachter zu beauftragen (Entscheidungshilfe Ziegert - erst gestern wieder bei Beckmann)?
  6. Haben bayerische Richter den Ruf, wirklich unbefangene Gutachter zu beauftragen (Entscheidungshilfe Ziegert - erst gestern wieder bei Beckmann)?
  7. Falls die bayerischer Richter darauf pochen sollten, einen unabhängigen und unbefangenen Gutachter beauftragt zu haben: weshalb wird dieser dann geheim gehalten?
  8. Warum wird Aufklärungsdokumentation geheim gehalten?
  9. Hat die Ärzteschaft den Ruf, ihre Fehler und Mängel angemessen wahrzunehmen?
  10. Hat die Ärzteschaft den Ruf, eigene Mitglieder bei Mängeln und Fehlern zur Rechenschaft zu ziehen?
  11. Wie hält es die Ärzteschaft mit dem Sprichwort: Eine Krähe hackt der andern kein Auge aus?
  12. Warum sitzen - nicht nur -  im EKT- Ausschuss der Bundesärztekammer keine unabhängigen Wissenschaftler - die etwas von Methodik verstehen -  und Psychotherapeuten?

Erstaunlich Herr Dr. Sponsel, Sie fragen nach dem Ruf bayerischer Richter, an dessen Demontierung sie unablässig und vor allem tatkräftig arbeiten und geben dem Ganzen den Anschein einer verobjektivierten Fragestellung.

 

Das ist, als würde man regelmäßig aus einer selbsterstellten Quelle zitieren, um sich den Anschein der Wissenschaftlichkeit zu geben.

5

@ Dr. Sponsel

Wie soll man denn aufgrund von suggestiv wirkenden, Pauschalkritik transportierenden Fragen in der Lage sein, noch dazu als Nichtjurist, zu beurteilen, ob es sich um ein sehr wahrscheinlich falsches oder sehr wahrscheinlich richtiges Urteil handelt? Sollen wir jetzt die Rechtsprechung ersetzen durch die Wahrscheinlichkeitsbetrachtung auf der Grundlage von Vorurteilen? Ist das Ihr Verständnis des Rechtsstaats? Was mich auch wundert, ist, dass Sie sich als gewiss kritischer Kommentator allein auf die Berichterstattung in einer Tageszeitung stützen. Haben Sie sich überhaupt schon einmal mit der Elektrokrampftherapie befasst?

Hier eine Stellungnahme der BUNDESärztekammer zur EKT als psychiatrische Behandlungsmaßnahme:

http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/EKT.pdf

 

5

@R.Sponsel:
Frage 1: Nein. Die Justiz hat auch nicht den Ruf, kompetent in minimainvasiver Chirurgie oder Baustatik zu sein, und zwar bundesweit nicht. Denn in der Justiz arbeiten gewöhnlich Juristen. Das ändert aber nichts daran, dass sie Rechtsstreitigkeiten und Prozesse zu entscheiden haben, in denen es um derartige Fragen geht. Und für die Fachfragen der Psychiatrie, der Baustatik und der medizinischen Standards bei, sagen wir, Darmspiegelungen oder Blinddarm-OPs gibt es dann Sachverständige

Frage 7: Wann und wo sind denn die Sachverständigen geheim? Im Zivilprozess ist er es ebenso wenig wie im Strafprozess. In welchem Paralleluniversum leben Sie?

4

Sehr geehrter Herr Sponsel,

anders als der Fall, der mich dazu bewogen hat, diesen Beitrag zu schreiben, ist der Fall, den Sie nun aufs Korn nehmen, nicht von vornherein ein Skandal. Ob es sich um einen solchen handelt, war vielmehr erst einmal Gegenstand des Gerichtsverfahrens. Die EKT ist umstritten, das ist richtig. Wie viele anderen medizinischen Maßnahmen (denken Sie an Amputationen, an Chemotherapie, an Oganentnahmen und andere Operationen) ist sie ohne Einwilligung eine gefährliche, möglicherweise sogar schwere Körperverletzung.

Offenbar gibt es doch eine Anzahl von Fällen, in denen die EKT (auch retrospektiv aus Patientensicht!) als hilfreiche Behandlungsmaßnahme in schweren Fällen beurteilt wird. Wie bei anderen medizinischen Eingriffen wird dies anders beurteilt, wenn die EKT nicht geholfen hat und sich dennoch (schwere) Nebenwirkungen  zeigen. Daraus ergeben sich Rechtsstreitigkeiten, in denen z.B. auch behauptet wird, es habe keine (informierte) Einwilligung gegeben oder die Maßnahme sei fehlerhaft durchgeführt (hier: zu häufig/zu lange) worden. Ich habe nicht genug Einblick in diesen Fall, um das zu beurteilen. Ich glaube aber, Sie haben diese Einsicht  auch nicht und argumentieren auf der Basis, bei der EKT handele es sich von vornherein um eine nicht legitimierbare Menschenrechtsverletzung und die Justiz sei ohnehin nicht in der Lage das zu beurteilen. Mich überzeugen Ihre Argumente nicht.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Wann gehen Sie denn von einem Heilungserfolg durch die EKT aus? Oder reicht es Ihnen, wenn einige Anwedner der EKT behaupten sie hätten damit schon Heilungserfolge erzielt? Anders gefragt: Glauben Sie den Befürwortern der EKT unter den selben Umständen, unter denen Sie dem Herrn Dr. Sponsel nicht glauben?

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@ Gast #41

In der Medizin und gerade auch in der Psychiatrie ist Heilung leider sehr oft nicht möglich. In diesen Fällen wird eine Linderung der Beschwerden und damit eine Verbesserung der Lebensqualität angestrebt. Die Tatsache, dass Heilung nicht erreicht werden kann, disqualifiziert also nicht automatisch eine therapeutische Maßnahme.

Wenn man sich näher mit dem Thema beschäftigt und mit an schweren Depressionen erkrankten Patienten spricht, merkt man schnell, dass es sich für Meinungskämpfe schlecht eignet.

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Gast schrieb:

@ Gast #41

In der Medizin und gerade auch in der Psychiatrie ist Heilung leider sehr oft nicht möglich.

 

Was möglich ist und was als möglich bezeichnet wird, kann erheblich voneinander abweichen. Mein Vater erhielt 1978 die Diagnose Leberkrebs in fortgeschrittenem Stadium, Lebergewebe waren in zwei Labors (Münster und Berlin)  mit übereinstimendem Ergebnis untersucht worden. Medizinische Progenose: Lebenserwartung 3 Tage bis maximal 3 Monate. Nur um die Hoffnung nicht sterben zu lassen wandten wir uns damals dem Heilpraktiker Lintner in Dortmund zu, der eine Therapie verfolgte, die die körpereigene Abwehr gegen den Krebs optimieren sollte. Es klappte zur Überraschung auch meinerseits, mein Vater wurde wieder gesund, starb 1984 qualvoll, als ein Arzt ihm bei einer Abschlussuntersuchung im Krankenhaus mit einer Sonde eine Ader im Hals aufriss. Mein Vater ertrank in seinem Blut.

 

Wer bestimmt also, was möglich ist? Eine Psychiatrie, die keine einzige ihrer Diagnosen und Therapien wissenschaftlich fundieren kann? Die Schulmedizin? Oder der Stammtisch?

4

Sehr geehrte/r Herr/Frau Gast,

Sie schreiben:

Wann gehen Sie denn von einem Heilungserfolg durch die EKT aus? Oder reicht es Ihnen, wenn einige Anwedner der EKT behaupten sie hätten damit schon Heilungserfolge erzielt?

Sie haben offenbar meinen Beitrag gar nicht (richtig) gelesen, denn von Heilungserfolg habe ich nicht geschrieben. Auch habe ich mich nicht darauf bezogen, ob Anwender Heilungserfolge behaupten. Es geht hier im Wesentlichen darum, ob eine umstrittene Methode (von denen es in der Medizin nicht wenige gibt) unter der Voraussetzung der Einwilligung eines Patienten angewendet werden darf oder nicht.

Anders gefragt: Glauben Sie den Befürwortern der EKT unter den selben Umständen, unter denen Sie dem Herrn Dr. Sponsel nicht glauben?

Dass es hier um eine Frage des "Glaubens" geht, ist möglicherweise Ihre Auffassung, nicht aber meine; ich werde niemanden missionieren. Ich habe deshalb auch nicht von "Glauben" geschrieben, sondern von überzeugender Argumentation, die ich (in diesem Fall) bei Herrn Sponsel etwas vermisse.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Henning Ernst Müller schrieb:

 

Dass es hier um eine Frage des "Galubens" geht, ist möglicherweise Ihre Auffassung, nicht aber meine; ich werde niemanden missionieren. Ich habe deshalb auch nicht von "Glauben" geschrieben, sondern von überzeugender Argumentation, die ich (in diesem Fall) bei Herrn Sponsel etwas vermisse.

 

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Wie kann man einerseits überzeugende Argumentation proklamieren und andererseits eine Nichtwissenschaft wie die Psychiatrie für kompetent halten, über einscheidende Eingriffe in Freiheitsrechte u.a. zu bestimmen?

Ich denke, ich würde die Welt verstehen, wenn Sie mir darauf eine überzeugende Antwort geben würden, sehr geehrter Herr Prof. Müller.

 

Mit besten Grüßen

Gast

4

Sehr geehrter Gast,

Sie schreiben:

Wie kann man einerseits überzeugende Argumentation proklamieren und andererseits eine Nichtwissenschaft wie die Psychiatrie für kompetent halten, über einscheidende Eingriffe in Freiheitsrechte u.a. zu bestimmen?

Ja, die Psychiatrie, insbesondere die forensische Psychiatrie entscheidet mit über einschneidende Freiheitrechtsbeschränkungen. Mein Beitrag oben handelt davon. Der jüngste Kommentar von Herrn Sponsel behandelt hingegen einen Fall, der anders gelagert ist (es geht um eine Patientin der Allg. Psychiatrie, die sich freiwillig der EKT unterzogen haben soll). Nicht jeder hält die Rechtswissenschaft für eine Wissenschaft, aber mit Unterscheidungen kennen sich Rechtswissenschaftler ganz gut aus. Und deshalb habe ich darauf hingewiesen, dass zwischen dem Thema meines Beitrags und demjenigen Herrn Sponsels ein rechtlich erheblicher Unterschied besteht. Und es tut einer Debatte nicht gut, wenn man alles in einen Brei rührt. Wenn Sie nämlich Patienten künftig verbieten wollen, eine  Therapie zu wählen, greift nicht die Psychiatrie in Freiheitsrechte ein, sondern Sie tun das. Damit liegt die Argumentationslast bei Ihnen. Es geht dann nicht mehr um die bloße Überzeugung, was eine Wissenschaft ist und was nicht, sondern darum, wer mit welchen Argumenten in wessen Freiheiten eingreift.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

 

 

Das Problem der Evaluation durch Inzuchtorganisationen

Im strittigen neuen Fall ging es a) nicht "nur" um 17 EKT-Anwendungen, sondern auch b) um 114 Einsperrungen in die Isolierzelle.

Zunächst zu a)

Ich bestreite in der Tat, dass die Ärzteschaft in eigener Sache das richtige Evaluationsgremium ist, wie ich das bei allen Organisationen oder Institutionen bestreite, die in eigener Sache Evaluationsbeurteilungen vornehmen. Das können z.B. die Psychologen, die Juristen, die Mediziner und die Psychiater nicht, weil sie in eigener Sache von Natur aus befangen sind, wie sich ja immer wieder herausstellt. Inzwischen ist das hinsichtlich Forensik ja auch schon beim BVerfG angekommen.  Was sich zum Dr. Leipziger im Fall Mollath geleistet hat, ist jenseits von Falsch und Böse.

Im Falle der EKT ist selbstverständlich zu fordern, dass hier nicht nur Psychiater in der Beurteilungsgruppe, sondern auch unabhängige Wissenschaftler und Psychotherapeuten, weil Mediziner natürlich in eigener Sache kein neutrales, unbefangenes und kritisches Urteil abgegeben können. Die ideale Besetzung wäre z.B. eine gerade Zahl n Psychiater, ein sachkundiger Richter, und eine gerade Zahl n unabhängige Wissenschaftler und Psychotherapeuten.

Die Beurteilungsgruppe bestand aus folgenden Mitgliedern:

Priv.-Doz. Dr. med. H. Folkerts, Ltd. Arzt der Klinik für Psychiatrie und

Prof. Dr. med. Dr. phil. H. Remschmidt

Prof. Dr. med. H. Safl,

Prof. Dr. med. H. Sauer,

Priv.-Doz. Dr. med. M. Schäfer,

Prof. Dr. med. K.-Fr. Sewing

Dezernat Wissenschaft und Forschung, Bundesärztekammer,

Allesamt nicht nur kundig sondern aus der Natur der Sache heraus auch befangen.

Allesamt nicht nur kundig sondern aus der Natur der Sache heraus auch befangen.Allesamt nicht nur kundig sondern aus der Natur der Sache heraus auch befangen.

 

Herr Sponsel, so wie Sie das schreiben, liest es sich wie eine Selbstverständlichkeit, die keiner weiteren Erklärung bedarf.

 

Ich behaupte, Ihre These ist vollkommen falsch. Evaluieren Sie bitte Ihre These.

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Staatsanwaltschaft ermittelt gegen drei Ärzte

das melden heute, 24.7.14, die Nürnberger Nachrichten, S. 17.

"Verfahren wegen des Verdachts auf Freiheitsberaubung eingeleitet"

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