Wettlauf gegen die Zeit: Wo steht Europa bei den kartellrechtlichen Schadensersatzklagen?

von Dr. Rolf Hempel, veröffentlicht am 05.02.2014

Der Richtlinienentwurf der Kommission für kartellrechtliche Schadensersatzklagen befindet sich gerade in den Mühlen des Gesetzgebungsverfahrens (ich hatte im Blog gelegentlich berichtet, z.B. hier). Jetzt liegt des Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung vor (hier; zur Dokumentation: hier und hier). Das ist Anlass für mich, nach dem Maßstab meiner bisherigen Blog-Aktivität geradezu in betriebsame Hektik auszubrechen und gleich dazu zu bloggen. Mit diesen Leitplanken kann das Parlament jetzt in die Abstimmung mit dem Rat gehen, an dessen Ende vielleicht - das sei hervorgehoben: vielleicht - eine Richtlinie steht.

Was sollen nun die Kernpositionen des Parlaments für die Verhandlungen über den Richtlinienentwurf der Kommission sein? (Änderungen am Richtlinienentwurf der Kommission)

- Expliziter Ausschluss von "punitive damages"

- keine kategorische Ausnahme von Bonusanträgen von der "disclosure" (sog. "DonauChemie-Lösung")

- Haftungsprivilegierung für kleine und mittlere Unternehmen bei der gesamtschuldnerischen Haftung für Kartellrechtsverstöße (!?)

Viele Punkte, die im Ausschuss kontrovers diskutiert wurden, haben also keinen Eingang in den Text für die Abstimmung gefunden. Dabei wurden auch die auf die Ergänzung der Richtlinie um Regelungen zum kollektiven Rechtsschutz gerichteten Änderungsanträge allesamt abgelehnt.

Und wie wird es weitergehen? Der Rat hat bekanntlich zu den einzelnen Punkten ganz eigene Positionen (hier), die von denen des Parlaments durchaus abweichen. Es bleibt also abzuwarten, ob sich ein Kompromiss findet oder ob das Vorhaben scheitert. Viel Zeit ist nicht mehr. Im Mai sind Europa-Wahlen.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen