Justizminister Maas: Klagemöglichkeit der Verbraucherschutzorganisationen bei Verstößen gegen den Datenschutz

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 11.02.2014

Die Verbraucherschutzorganisationen sollen nach seiner Ankündigung heute künftig gegen Unternehmen klagen können, die Kundendaten missbräuchlich verwenden. Der Justizminister will damit die Rechte der Nutzer stärken. Die Klagemöglichkeit  soll den AGB-Klagen nachgebildet sein - vgl § 3 UKlagG. Der Gesetzentwurf ist für April geplant. Zitat: „Wenn ein Anbieter Daten seiner Kunden missbrauche, sie etwa unzulässig nutze oder weiterverkaufe, nähmen bisher nur wenige betroffene Bürger Mühen und Kosten auf sich, um dagegen zu klagen.“ Jeder Internetnutzer brauche einen starken Anwalt der Interessen - nämlich die Verbraucherorganisationen, meint er.

Was halten Sie von einer solchen Klagemöglichkeit? Droht dann eine neue Abmahnwelle? Wird die Stellung der Datenschutzbehörden dadurch verwässert?

Vgl. auch die Kurzanalyse von Prof. Härting:

http://www.cr-online.de/blog/2014/02/11/datenschutz-mit-den-waffen-des-verbraucherrechts-was-von-klagerechten-der-verbraucherverbaende-zu-halten-ist/

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen