Mit dem Titel "Die Scharfmacher" erhebt der SPIEGEL in dieser Woche "eine Klage gegen Deutschlands Staatsanwälte"

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 24.02.2014

Staatsanwälte haben die Macht, Existenzen zu vernichten, wie die Fälle Wulff und Edathy der Öffentlichkeit vor Augen führen. Es mögen Einzelfälle sein, aber jeder einzelne Fall belegt, wie schmal der Grat ist, auf dem die mehr als 5000 Staatsanwälte Deutschlands sich bewegen müssen.

Im aktuellen SPIEGEL überschreiben die beiden SPIEGEL-Autoren Thomas Darnstädt und Michael Fröhlingsdorf die Titelstory im Heft vorwurfsvoll mit „Die Übergriffigen“. Die Entscheidung über den Anfangsverdacht kann sehr weitgehende Folgen haben, wie Durchsuchungen der Wohnung/des Arbeitsplatzes und Beschlagnahmen, – und damit für den Beschuldigten eine Lawine auslösen.

Sensibilität und Vorsicht ist gefragt und – so der SPIEGEL – Staatsanwälte müssten „es sich leisten können, unparteiisch zu sein wie ein Richter.“ Sie sind aber weisungsgebunden und damit Teil der Exekutive und doch zugleich Organ der Rechtspflege und zudem nicht selten davon abhängig, was die Polizei als Ermittlungsergebnis präsentiert. Da liegen die Probleme und es kann aufgrund der Diskussionen über Fehlurteile und die aktuellen Fälle Wulff und Edathy nicht verwundern, wenn neben den Richtern nun auch die Staatsanwälte ins Fadenkreuz der Kritik geraten.

Der Institution des Staatsanwalts kann es nur gut tun, wenn die Grundprobleme aufgrund der aktuellen tagespolitischen Diskussion rechtspolitisch angegangen würden.

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24 Kommentare

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Lesenswerte Ergänzungen:

Fall Edathy - Staatsanwaltschaft im "Graubereich" (Prof. Dr. Henning Ernst Müller)

Fünf Sätze hätten genügt (lawblog, Udo Vetter)

Die PR-Schlacht der Staatsanwaltschaft Hannover und StA Hannover: Pressemappe mit Fotos der Wulff-Ankläger (strafakte.de, Mirko Laudon) 

Dienstaufsichtsbeschwerde - Edathy: Staatsanwalt lügt (FAZ)

Die von Prof. Müller in seinem telepolis-Artikel angesprochenen Auswüchse könn(t)en mit den bestehenden Gesetzen bereits strafrechtlich geahndet werden. Allerdings besteht hier das gleiche Problem wie bei Ermittlungen gegen Polizisten: eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Um eine solche Verfilzung zu verhindern, sollte man über eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft ähnlich der für Militärstrafsachen in Kempten nachdenken, die als Ombudsstelle auf jedem Beschluss der StA vermerkt sein muss.

Die rechtspolitische Frage ist: wie soll die weisungsgebundenste Behörde der Welt mehr Unabhängigkeit bekommen? Die Streichung von § 146 oder 147 GVG kann es wohl kaum sein.

 

Wenn Führungspersonen in der Politik moralisch sich unmöglich verhalten, muß das auch bekannt werden, denn Führungspersonen in der Politik sind unsere Vorbilder, die unsere Zukunft gestalten.

"Promis", die zig Frauen die Ehe versprechen oder "Fuck ARD" verbreiten oder nackte Kinderbilder konsumieren oder Gelder von anderen annehmen sind nicht tragbar, auch wenn es nicht strafbar nach unseren derzeitigen Gesetzen ist.

 

 

 

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Für die Probleme der Staatsanwaltschaft habe ich aufgrund der auch in dem Artikel beschriebenen Umstände Verständnis. Kein Verständnis habe ich jedoch für Richter, die keinen Rechtsschutz gegen "Übergriffe" der Staatsanwaltschaft gewähren. Das fängt beim Ermittlungsrichter, der nach der Rechtsprechung des BVerfG erste und effektive Kontrolinstanz sein soll, an. Ich habe in den vergangenen 15 Jahren erst einen einzigen Fall erlebt, in dem ein Ermittlungsrichter den Erlaß eines von der Staatsanwaltschaft beantragten Durchsuchungsbeschlusses abgelehnt hat, aber unzählige Fälle, in denen Durchsuchungsbeschlüsse nachträglich für rechtswidrig erklärt wurden - leider oftmals erst durch das BVerfG.

 

Rechtsschutz durch die Fachgerichte findet kaum statt, in manchen Landgerichtsbezirken sogar überhaupt nicht. Dort wird grundsätzlich alles für rechtmäßig erklärt, was Polizei und Staatsanwaltschaft machen. Und wenn ausnahmsweise doch einmal eine Maßnahme für rechtswidrig erklärt wird - nicht ohne im Beschluß großes Verständnis für die Ermittlungsbehörden zu bekunden - hat es natürlich keine Auswirkungen auf die Verwertbarkeit der gewonnenen Beweismittel. (Ist schon einmal jemanden aufgefallen, daß es von manchen Landgerichten kaum eine Entscheidung in Fachzeitschriften gibt, weil diese fast nie eine für den Beschuldigten günstige Entscheidung treffen, die eine Veröffentlichung wert wäre?)

 

Das Problem liegt daher meines Erachtens nicht bei den Staatsanwälten, sondern bei den Strafgerichten.  Weshalb sollten sich die Ermittlungsbehörden Beschränkungen auferlegen, wenn Richter ohnehin (fast) alles absegnen, Verstöße gegen die StPO jedenfalls keine Auswirkungen auf das weitere Verfahren haben?

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Re RA de Berger :

Ist es nicht eher so, dass eine Hand die andere wäscht? Insbesondere in Bayern, wo die " Gewalten" aufgrund Rotationsprinzip ohnehin fliessend sind.

Der Bürger und Rechtsuchende ist der Dumme - die Justiz verschanzt sich und erteilt interne Persilscheine für praktisch alle Rechtsverletzungen. Gutachter inklusive...

(Hinweis auf meinen Blog : ich habe nicht vor, dieses Treiben noch lange hinzunehmen!)

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Die Staatsanwaltschaften haben sich leider mittlerweile in ihrer Handlungsweise verselbständigt, da es wie meine Vorredner schon konstatiert haben, keine wirksame Kontrolle ihres Handelns gibt. Das gilt in besonderem Maße aber auch für die entsprechenden Gerichte im Ermittlungsverfahren.

 

Wenn ein StA schon unter dem Briefkopf des Amtsgericht den Durchsuchungsbeschluss schreibt und der Richter das dann nur noch abzuzeichnen hat, dann hat dies mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun. Faktisch sind unsere Grundrechte im Ermittlungsverfahren außer Kraft gesetzt, aber das ist ein grundsätzliches Problem im deutschen Rechtssystem. Auf dem Papier gibt es einen umfassenden Rechtsschutz für fast alles Mögliche. Der Rechtsstaat definiert sich jedoch über die Anwendung dieser Gesetze. Nach außen hin kann sich Deutschland prima als Rechtsstaat verkaufen und auf sein vielschichtiges theoretisches "Rechtsstaatsprinzip" verweisen. Die Praxis sieht jedoch anders aus. Dies ist auch nur so lange wie gut, so lange es nicht an die Öffentlichkeit gelangt.

 

Unser gesamtes Rechtssystem orientiert sich nicht an dem was Recht ist, sondern an dem was von bestimmten Herren/Damen oder bestimmten Interessen gewünscht wird. Das ist flächendeckend in unserem Rechtssystem so. Besonders perfide wird es dort, wo StA ihre Macht missbrauchen und tun und walten können wie sie wollen.

 

Der Straftatbestand der Rechtsbeugung ist in Deutschland eine Farce. Er wird nicht angewandt und dahinter steckt politisches Kalkül. Ich habe noch keinen Straftatbestand erlebt, bei dem die Intensität der Erfüllung darüber entscheidet, ob der Straftatbestand überhaupt erfüllt ist. Bei der Rechtsbeugung soll die Anwendung des Straftatbestandes auf besonders krasse Fälle beschränkt werden? Warum? Weil sich juristische Staatsdiener natürlich nicht gerne selbst ans Messer liefern?

 

So zerstören Staatsanwälte weiterhin ungestraft und unkontrolliert Existenzen. Sie müssen ja nicht einmal intern Verantwortung übernehmen für das, was sie tun. Wo Menschen Macht anvertraut wird, muss eine unabhängige Kontrollinstanz her. Gibt es keine Kontrolle, dann macht der Mensch, was er will. Das vom SPIEGEL beschriebene Phänomen der Staatsanwaltschaften macht hiervon keine Ausnahme.

 

 

@Martin Deeg: Wenn Sie Unterstützung bei der Bekämpfung dieses Treibens brauchen, sollten wir uns kurzschließen

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Wo die eine StA zu forsch und einseitig "ermittelt", bleibt die Andere hinter noch so niedrige Erwartungen zurück. Die möglichen Einstellungsoptionen werden von StA in großem Umfang genutzt, selbst dann wenn Straftaten offensichtlich sind. Das passiert im Großen (NSA/BND-Überwachung, Rechtbeugungen) und im Kleinen. Ich kenne z.B. einen Fall, bei dem die StA OHNE jede Ermittlungen dem verdächtigen Juristen pauschal juristische Unkenntnis zugebilligt hat und damit der sonst nachweislich erfüllte Straftatbestand des Betrugs und der Gebührenüberhebung gerade nicht erfüllt sei. "Scharfmacherei" ist das wohl nicht. Es ist wohl eher Cliquen-Wirtschaft der Juristen gegen den Rest der Bevölkerung. Abgestraft wird nur der Jurist, der sich mit dem Volk gemein macht. Damit erklärt sich auch die Zurückhaltung eines Großteils der Juristen, die sicher nicht alle Recht studiert haben, um halbseiden am Gebührentropf zu hängen. Ich empfehle aber jedem Juristen bei der Abwägung seiner zukünftigen Handlungsoptionen (Ducken vs. Aufräumen) sich den Abgang von Erich Mielke zu vergegenwärtigen. Auch hier hofften tausende Jünger, dass es wie zuvor weitergeht mit den Pappkameraden.

http://www.n-tv.de/politik/dossier/Gelaechter-fuer-Mielkes-Liebeserklaer...

Konsequenzen und Umbrüche kündigen sich zwar vorsichtig an, kommen aber letztlich immer überraschend. Und sie kommen gewiss. Denn morbide Strukturen haben evolutionär keine Überlebenschance. Der neue Exportschlager "Law-Made in Germany" (http://www.lawmadeingermany.de) ist nur eine Beta - Version und drauf und dran gnadenlos verrissen zu werden. Über die Ursachen wird zu reden sein, juristisch und politisch. An anderer Stelle fragte ich nach den Prinzipien der (heutigen) Rechtswissenschaften, eine befriedigende Reaktion blieb aus.

http://blog.beck.de/2014/01/17/211-stgb-mord-einfach-aus-dem-gesetz-stre...

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Lutz Lippke schrieb:

Konsequenzen und Umbrüche kündigen sich zwar vorsichtig an, kommen aber letztlich immer überraschend. Und sie kommen gewiss. Denn morbide Strukturen haben evolutionär keine Überlebenschance.

 

Gehen Sie davon aus, dass die "morbiden Strukturen" sich der Gefahr bewusst sind, dass der zügige Ausbau von Forensiken, die Legitimierung des Bundeswehreinsatzes im Innern und viele, viele andere Dinge, von denen Sie nicht einmal wissen, darauf zielen, mit die Wahrscheinlichkeit von Konsequenzen prophylaktisch zu minimieren und mit überraschenden oder auch erwarteteten Konsequenzen umzugehen. Deutschland ist ein zudem ein Land, das seine Helden längst vertrieben und ausgerottet hat. Wurmland!

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Ausnahmsweise eine relativ gute Sendung zum Thema: Anne Will vom 26. Februar

Schwerpunkt Wulff, aber ab Minute 50 auch zu Edathy. Erschütternd der als StA-Lobbyist auftretende Vorsitzende des Niedersächsischen Richterbundes (Gästeliste der Sendung), der die PK von Fröhlich verteidigte. Noch erschütternder eigentlich die Aussage der ARD-Korrespondentin Dr. iur. Sarah Tacke (Diss. über Medienpersönlichkeitsrecht) bei 58:10, dass sie alle dort preisgegebenen Amtsgeheimnisse bereits im Vorfeld erfahren hatte. Sie hatte selbst "drei Sätze" erwartet - siehe: Fünf Sätze hätten genügt (lawblog, Udo Vetter) - und war dann "fassungslos" ob der preisgegebenen Details.

Somit muss man auch von einer gezielten Durchsteckerei seitens der Ermittlungsbehörden ausgehen - ein ebenso großer Skandal wie die öffentliche Hinrichtung Edathys durch Fröhlich selbst.

~Sensibilität und Vorsicht ist gefragt und – so der SPIEGEL – Staatsanwälte müssten „es sich leisten können, unparteiisch zu sein wie ein Richter.“

Das sind diese doch. Genau so unparteiisch wie ein Richter.

Systemfehler, bayrische Justiz, Der Spiegel 51/2013, 16.12.2013
“Es gibt immer wieder diese Fälle, wo man die einmal eingeschlagene Richtung nicht mehr revidiert”, sagt Leitner.
Der Münchner Anwalt Ziegert spricht von der bayerischen Strafjustiz als einer “großen Familie”.

Auch so unparteiisch wie der Richter, der als Ombudsmann arbeitet:

Ombudsmann der Banken und Versicherungen: Wenig Unterstützung für die Kunden mit teils willkürlichen Schlichtungen zugunsten der Geldgeber, 19.02.2014, Das Erste plusminus

Und genau so unparteiisch wie ein Anwalt insbesondere dann wenn man es mit Straftaten gegen den Staat (zB. durch Worte) oder Straftaten der Juristen zu tun hat.

"Der Mandant spielt im herkömmlichen anwaltlichen Standesrecht nur eine untergeordnete Rolle. Der angesehene Verwaltungsrechtler Konrad Redeker, 66, findet es ‚charakteristisch, dass die Regeln über das Verhalten des Anwalts gegenüber den Rechtssuchenden keinesfalls an der Spitze stehen, sondern nach denen über das Verhalten gegenüber Gericht und Behörden und gegenüber Kollegen erst an dritter Stelle folgen’.
Der Mandant ist Störenfriede in einer Juristen-Ordnung, in der sich die Anwälte als ‚Organe der Rechtspflege’ eher der staatlichen Obrigkeit zurechnen.”
Norbert F. Pötzl in Folge II in DER SPIEGEL Nr. 50/1989, Seiten 130, 134

Die gesamte Justiz ist unparteiisch:

27 Jahre Berufsverbot für einen deutschen Anwalt, weil er Rechtsbrüche von Juristen anprangert, 14.09.2011

Selten gibt es einen parteiischen Richter:

Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt, weil er gemäss dem Landesjustizministerium den Angeklagten “in exzessivem Maße rechtliches Gehör gewährt habe”, der Bundesregierung doppelten Verfassungsbruch vorwarf und er sich dass nicht hätte leisten dürfen, 15.04.2007

Auch die meisten Richter wissen also in ihrer Unparteilichkeit was im vorauseilendem Gehorsam zu tun ist.

“Deutsche Juristen sind immer die Funktionäre des Staats gewesen und nicht die des Bürgers.” Prof. Richter Vultejus
Prof. Richter Vultejus wurde 1981 mit dem Fritz-Bauer-Preis ausgezeichnet. In seiner Dankesrede warnte er vor einer „Justiz als eines auf Beförderung angelegten Betriebes, weil ein die materiellen Wünsche und den persönlichen Ehrgeiz einspannendes Beförderungssystem den Richter zu korrumpieren geeignet ist“.

Wie man dem Artikel entnehmen kann wuchs damals die Wut über die Inquisitionsjustiz.

Diese wurde aber im Dritten Reich wieder eingeführt und in den Köpfen wurde diese von dem ehemaligen Personal als Ausbilder bis heute als Qualifikationsbegriff fortgeführt.

Richter Nescovik, BGH: „...Die Sonderrichter im Dritten Reich sind mit demselben Qualifikationsbegriff groß geworden wie die Richter von heute.“

Gemäss den Richtern am VG-Arnsberg dient die Kostenerstattungspflicht nicht dazu auch sozialschwachen Menschen den Zugang zum Gericht zu ermöglichen, sondern diese dient ausschliesslich der Privilegierung hochelitärer Juristen bzw. Anwälte.

Gemäss Richter Dr. Schellen, Buter und Breitwiese dient die Kostenerstattungspflicht in Gerichtsverfahren dazu Rechtsanwälte für eine Zweiklassenjustiz zu privilegieren, 20.02.2014

Es handelt sich also um eine unparteiische Entscheidung.

Damit jeder Bürger auch weiss wie die Justiz unparteiisch entscheidet erklärt der bayrische Landesjustizminister den Bürgern die Justiz:

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Justiz ist für die Menschen da. Sie ist das Fundament
für ein Leben in Sicherheit und Freiheit. Sie ist der Garant dafür, dass unsere Rechte geschützt werden.
Aber wie funktioniert die Justiz eigentlich?

Ja, dass ist die Frage, die dort auch nicht gleich so einfach zu beantworten ist.

Wer schützt die Bürger vor Richtern?, Fehlurteile, Wie gerecht kann Justiz sein, Glaube und Wahrheit, Der Spiegel Nr. 22/30.05.2011

Es ist auch der Landesjustizminister, der uns vorunparteiischen Richtern schützt aufgrund der Unparteilichkeit:

3. Die Unabhängigkeit der Richter als Pfeiler des Rechtsstaates dient in aller erster Linie dem Bürger und soll ihm Schutz vor Manipulation und Willkür garantieren.
Tatsächlich ist es genau umgekehrt; in der Rechtspraxis verhindert die Berufung auf die richterlicher Unabhängigkeit, daß der Bürger sich gegen richterliche Manipulation und Willkür effektiv zur Wehr setzen kann.
Dr. jur. Lamprecht

Wie man dem Artikel entnehmen kann hat der Landesjustizminister auch noch eine andere Aufgabe zu bewältigen nämlich den Verbraucherschutz.
Auch diesbezüglich kann der Landesjustizminister dem Bürger erklären wie er den Verbraucher vor der Justiz schützt.

Richterliche Nebentätigkeiten sind geheim. Wenn der Verbraucher nicht weiss, dass der Richter aufgrund einer Nebentätigkeit bei zB. einer beklagten Versicherung unparteiisch entscheidet, könnte ihm das Wissen darum nämlich schaden, denn er könnte sonst glauben, dass es Unparteilichkeit in der Justiz gäbe.

Befangenheit mit zweierlei Maß, Beschwerden von Bürgern über Parteilichkeit in der Justiz haben grundsätzlich keine Chance, Der Spiegel 39/1981, 21.09.1981

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Das Anliegen ist berechtigt; seine Anknüpfung an den Fall Edathy allerdings zeugt von selektiver Wahrnehmung. Die Vertraulichkeit der Ermittlungen war bereits gebrochen, bevor es ein Ermittlungsverfahren gab, bevor die Staatsanwaltschaft Hannover überhaupt die Akte auf dem Tisch hatte. Und das bis zum Tage der Durchsuchung allein zugunsten des Beschuldigten, der durch sein Wissen aus der politischen Vernetzung Gelegenheit bekam, den Ermittlern Beweismittel zu entziehen.
In diesem Umfeld also sollen sich Staatsanwälte leisten, so unparteiisch zu sein wie ein Richter?
Die Vertraulichkeit des Ermittlungsverfahrens soll dann dafür herhalten, dass sonst niemand vom Wirken eines Parteiklüngels und den Folgen für Ermittlungen Kenntnis erlangt?

Die institutionskritische Konditionierung der Müller, Prantl und Darnstädt und Co. lässt sie natürlich instinktiv und präventiv Rotz und Wasser heulen um die angebliche Verletzung der Rechte von Individuen. Dass jene im Einzelfall nicht nur wie gewöhnliche Kriminelle dem Rechtsstaat den Mittelfinger zeigen, sondern ihn längst von oben zersetzt und für sich instrumentalisiert haben, kann da schon mal übersehen werden.
Jedem Staatsanwalt, der noch so mutig ist, im Rahmen dieser Möglichkeiten den Hammer kreisen zu lassen, wünsche ich viel Erfolg und größtmögliche Schadensverursachung. Der Auftrag, die Verhältnisse grundlegend zum Besseren zu ändern, geht nicht an ihn sondern an die Wähler.

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@ zweiter Gast # 10

Wenn ich Sie richtig deute, weisen Sie auf den berechtigten Kampf der einsamen Kämpfer aus der StA gegen die Zersetzung des Rechtsstaats von oben, unten und aus den Medien hin. Also Selbstjustiz der Justiz gegen Kriminelle und anderes Gesocks, die dem Rechtsstaat nur den Mittelfinger zeigen. Mutig wird deswegen von den Rechtshütern selbst auf Rechtsstaatlichkeit und Beachtung von Individualrechten verzichtet. Für die Änderung der grundlegenden Verhältnisse sei aber der Wähler verantwortlich.

Hätten Sie recht mit dieser Einschätzung, gäbe es faktisch einen informellen Zirkel aus Juristen als Einzelkämpfer, die sich wegen der untauglichen Verhältnisse konspirativ der Aufdeckung einzelner, schwerer Straftaten mittels Eigenermächtigung zum Ziel gesetzt haben. Die vermuteten Straftaten, wie Bestechlichkeit mit ein paar hundert Euro, Kindesmisshandlung durch Bestellung von Nackt- oder Posingfotos, stellen dann besonders schwerwiegende Fälle dar? Oder sind das nur Vorübungen, sozusagen Training? Gibt es dann irgendwann einen qualitativen Sprung Richtung NSU, NSA, forensische Psychiatrie, Rechtsbeugung usw.? Ist man dafür bisher noch zu schwach? Was macht der große Rest der StA und Ermittlungsrichter?

Mir scheint da "Mein Name" in #8 näher an der Realität
"Erschütternd der als StA-Lobbyist auftretende Vorsitzende des Niedersächsischen Richterbundes ..."
Mich erinnerte der Auftritt an die Zeit der runden Tische im DDR-TV zur Wendezeit. Die Bürgerrechtler kämpften um die Auflösung der Stasi und deckten immer wieder Aktivitäten, konspirative Treffs und Wohnungen auf. Sie setzten sich in diesem Zusammenhang mit bis dato unbekannten Beamten dieser Behörde auseinander, nun als AfNS für die Umwandlung des Apparates zuständig. Denen war deutlich anzumerken, dass die Öffentlichkeit und Kritik für sie vollkommen ungewohnt war. Bisher bestimmten sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit allein, wie ihr Geschäft gegen die Bevölkerung organisiert wird. Das beamtische Personal musste mehrfach wegen der Enttarnungen ausgetauscht werden. Auch heute werden die Juristenvereinigungen sich der Öffentlichkeit immer wieder mit anderen Personal und Erklärungen zeigen müssen. Öffentlichkeit und Kritik zu den eigenen Aktivitäten ist ihnen wohl genauso suspekt, wie den Beamten des AfNS im Jahr 1989.

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Lutz Lippke schrieb:

Wenn ich Sie richtig deute, weisen Sie auf den berechtigten Kampf der einsamen Kämpfer aus der StA gegen die Zersetzung des Rechtsstaats von oben, unten und aus den Medien hin.

Sie deuten mich nicht richtig sondern sogar mit einigem erkennbaren Aufwand falsch. Der Aufwand liegt in der willkürlichen Ergänzung des fett Markierten zu meiner Formulierung, um mir mit seiner Hilfe zu unterstellen, ein rechtsfreies Handeln von Strafverfolgung überhaupt, generell und gegen jeden zu befürworten.
Das ist nicht zutreffend und an sich gibt es an meinem Beitrag wenig zu deuten, wenn man sich daraus nicht eher wirre Vergleiche basteln möchte.

Ich hatte die Wirkung eines ganz einfachen Vorgangs formuliert, um den die um Edathys Rechtspositionen besorgte Runde so beflissen herum argumentiert, dass ich mir gar nicht sicher bin, ob er intellektuell erfasst wurde:
Ein Abgeordneter ist einer Straftat verdächtig (strittig, aber vertretbar). Seine Partei zieht aus der Aufsichtsbefugnis über (meiner Kenntnis nach Landes-)Polizeibehörden das Wissen dieses Umstandes noch vor der Justiz und am Ende einer sich daran anschließenden Kette (die nebenbei bemerkt auch nicht mehr aufgeklärt wird, weil es als aussichtslos gilt - warum wohl?) ist der Beschuldigte von Maßnahmen gegen ihn gewarnt, eben aufgrund seiner spezifischen politischen Kontakte. Erwartbare Beweismittel sind verschwunden oder unbrauchbar gemacht.

So. Möchten Sie nun wirklich in einem "Rechtsstaat" leben, in dem eine Staatsanwaltschaft in dieser Situation mit den Schultern zuckt und sagt, "da kann man wohl nichts machen, hier ist eben Rechtsstaat"? - Während ihr der Beschuldigte noch vorhält, die Durchsuchung, die - welch Wunder - nichts erbracht hat, sei unverhältnismäßig gewesen?

Diese (genutzte) Manipulationsmöglichkeit der Strafverfolgung von oben, der sie sich in der rechtsstaatlichen Verfasstheit nicht entziehen kann, fordert im konkreten Fall ein Korrektiv. Und zu welcher dramatischen "Selbstjustiz" hat die Staatsanwaltschaft deshalb gegriffen? Aktenfälschung, Unterschieben von Beweismitteln, inszenierter Selbstmord des Beschuldigten?
Nein, aber nahe dran, wenn man den genannten Kritikern Glauben schenkt: Sie erklärt doch tatsächlich der Öffentlichkeit auf einer Pressekonferenz, was sie bei der Durchsuchung zu finden erhofft hatte und warum. Man muss schon sehr blind sein, wenn man gerade daran den Rechtsstaat zugrunde gehen sieht.

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Lieber zweiter Gast,

ich habe Sie in der Tat falsch gedeutet. Ich teile zwar ihre Analyse nicht, verstehe Sie jetzt aber besser. Wenn Sie allerdings meinen Kommentar einengen und meinen:

"Man muss schon sehr blind sein, wenn man gerade daran den Rechtsstaat zugrunde gehen sieht."

haben auch Sie mich nicht verstanden und Wesentliches übersehen. Ich fragte:

"Gibt es dann irgendwann einen qualitativen Sprung Richtung NSU, NSA, forensische Psychiatrie, Rechtsbeugung usw.? Ist man dafür bisher noch zu schwach? Was macht der große Rest der StA und Ermittlungsrichter?"

Ich erwarte hoffnungsvoll Ihre Hüter des Rechtsstaats und deren Pressekonferenzen zu diesen Themen.

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Lutz Lippke schrieb:

Wenn Sie allerdings meinen Kommentar einengen und meinen:

"Man muss schon sehr blind sein, wenn man gerade daran den Rechtsstaat zugrunde gehen sieht."

haben auch Sie mich nicht verstanden und Wesentliches übersehen. Ich fragte:

"Gibt es dann irgendwann einen qualitativen Sprung Richtung NSU, NSA, forensische Psychiatrie, Rechtsbeugung usw.? Ist man dafür bisher noch zu schwach? Was macht der große Rest der StA und Ermittlungsrichter?"

Ich erwarte hoffnungsvoll Ihre Hüter des Rechtsstaats und deren Pressekonferenzen zu diesen Themen.

Sehr geehrter Herr Lippke,

die Fragen hielt ich für beantwortet. Denn glauben Sie, dass die Mechanismen, die im Fall Edathy wirkten, in anderen Fällen nicht wirken? Bei Steuerdelikten, NSU, Zwangsunterbringung usw.?
Die Bewertung des Fall Edathy lässt mich gerade deshalb den Kopf schütteln, weil sich die Perspektiven auf diesen Fall und das von Ihnen angesprochene nicht trennen lassen. Die Perspektive mancher scheint mir getrübt durch den Umstand, dass Edathy einmal selbst auf einer "guten Seite" saß. Ich teile schon die verklärte Beurteilung dieser Arbeit nicht, denn sie war bei genauerer Betrachtung keine Ermittlung sondern Politik. Darauf kommt es aber nicht an, denn die funktionalen Rollen in diesem Spiel können wechselnd besetzt sein.
Um es etwas zu typisieren, möchte ich dennoch behaupten, dass die meisten Staatsanwälte, Polizisten und sogar Nachrichtendienstler (wo es ihre Aufgabe ist) ethische Fragen gerade heraus mit ihrer Rolle als "Ermittler" beantworten und Indizien zur Wahrheit folgen, egal wohin. Wenn diejenigen über ihren Köpfen sie lassen.
Was macht also den Unterschied, wenn dies nicht geschieht, ob nun durch die Einwirkung von oben oder auch einfach aus vorauseilendem Gehorsam? Es handelt sich dann eben wieder mal nicht um Ermittlung sondern um Politik. Und manchmal sitzt eben auch ein Politiker auf dem Stuhl des Staatsanwalts.
Warum ist in meiner Logik die Ermittlung integer, die Politik nicht? Politikverdrossen? Nein. Die Ziele von Politik und Ermittlungen sind im status quo nur deshalb gegenläufig, weil unsere Demokratie die Wahrheit, wie sie der Natur der Ermittlungen entspricht, nicht politisch honoriert, teils noch mit politischen Sanktionen versieht. Der Wähler merkt es vielleicht nicht, aber er will keine Wahrheit. Allenfalls wohldosiert und inszeniert als der Egotrip von ein paar Handpuppen in Untersuchungsausschüssen. Eine strukturell veranlagte Wahrheit will er nicht oder sie ist ihm zumindest egal. Egal genug, bei der Wahl nicht an den NSU, Mollath und andere zu denken und im Fall Edathy sich allenfalls über einen Pädophilen aufzuregen.

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Der Richter schreibt in der Zeit mit Recht:

"Jugendliche, kindliche Körper, halb bekleidet oder nackt, in sexualisierten Posen! Ekelhaft!"

 

Was mich wundert, dass der Gesetzgeber Pornofilme in bestimmten Läden erlaubt, wo mit Fäkalien Hard Core Sex gemacht wird. Ist das nicht ekelhaft ?

Gewiss 18 Jährge dürfen da nur hinein, aber sind alle 18 Jährigen reifer als Jugendliche.

 

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@Gast #15

Sie haben den Artikel nur überflogen und überhaupt nicht verstanden. Sie zitieren selektiv und verfälschend.

Ihre Fragen zum Nichtverbot bzw. der Strafbarkeit mancher Porno-Scheiße kann ich allerdings gut verstehen. Aber um Ihr Verständnis für den notwendigen Unterschied zwischen Ekelhaft und Strafbar sowie zwischen Erlaubnis und Verbot zu schärfen, lesen Sie bitte noch einmal gründlicher.

http://www.zeit.de/2014/10/staatsanwaltschaft-fall-edathy/komplettansicht

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Edathy-Ermittler werden nicht abgezogen

 

Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Bündnis 90/Die Grünen): Ein Abzug von Staatsanwaltschaften durch eine Weisung aus dem Ministerium sei für sie überhaupt nur denkbar, wenn ein Verfahren den Boden des Rechtsstaats verlasse.

 

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/niedersachsens-justizministerin-edathy-ermittler-werden-nicht-abgezogen/9593404.html

 

 

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Ein Brief an Wolfgang Bosbach bringt die SPD in der Affäre Edathy erneut in Bedrängnis: Ein Zeuge will gesehen haben, wie zwei örtliche Parteikolleginnen von Edathy diesen am Tage seines Rücktritts zu Hause aufsuchten. Am nächsten Tag stand eine der beiden Frauen auf einer Müllkippe.

 

http://www.focus.de/politik/deutschland/wurden-beweise-vernichtet-anonymer-brief-spd-kollegin-besuchte-edathy-und-ging-auf-die-muellkippe_id_3683349.html

 

Unsinn oder kritisch oder nur gut für die Auflage der Zeitung ?

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Heute Nacht im ZDF um 0.45 Uhr: "Der Fall Edathy", aktualisierte Fassung. Morgen legt "Maybrit Illner" nach.

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