LAG Berlin-Brandenburg: Winterausrüstung der Wachpolizisten im Objektschutz ist ausreichend

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 09.03.2014

Ein ungewöhnlicher Rechtsstreit ist vom LAG Berlin-Brandenburg (28.2.2014 - 2 Sa 19/14) verhandelt und entschieden worden. Zu entscheiden war über die Klage eines Wachpolizisten im Dienst (Angestelltenverhältnis) des Landes Berlin, mit der dieser eine bessere Winterausstattung erreichen wollte. Damit steht er offenbar nicht allein. Die Gewerkschaft der Polizei beklagt nämlich schon seit Jahren, dass die Berliner Polizisten ihrer Meinung nach nicht vernünftig ausgestattet sind. Der klagende Wachpolizist wurde im Objektschutz eingesetzt und hatte seinen Dienst im so genannten „2 zu 1-Rhythmus“ (zwei Stunden Einsatz, eine Stunde Aufwärmzeit im Innern des Objekts) zu versehen; er konnte ferner während des Einsatzes ein Postenhäuschen aufsuchen. Mit seiner Klage hat er geltend gemacht, die ihm vom Land Berlin überlassene Winterausrüstung schütze ihn nur unzureichend vor Kälte; ihm müsse daher zusätzlich ein Paar Winterstiefel, eine mit Fleece oder vergleichbaren Stoff gefütterte Winterhose, einen Rollkragenpullover und eine wind- und wasserdichte bis zum Oberschenkel reichende Twinjacke überlassen werden. Das LAG hat die gestellte Winterausrüstung – ebenso wie zuvor schon das Arbeitsgericht – für ausreichend gehalten. Das Land Berlin habe seine Wachpolizisten im Objektschutz mit der zur Verfügung gestellten Kleidung ausreichend gegen die Einwirkungen der Kälte geschützt. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass sich der Kläger nach zwei Stunden Dienst aufwärmen könne und während des Dienstes die Möglichkeit habe, sich in dem Postenhäuschen aufzuhalten bzw. vor dem Objekt (Breite 50 Meter) auf und ab zu gehen. Dass die vom Kläger geforderte Ausrüstung einen noch besseren Kälteschutz bewirke, sei unerheblich.

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