Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3741|366858 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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3741 Kommentare

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Man wundert sich. Also wenn jemand im Dunkeln auf ein Opfer lauert kann das gar nicht sein, dass das Opfer vielleicht im letzten Moment etwas merkt und Hände hochnimmt? Aha.

Ralfi wird inzwischen zum Universalgenie. Goldene Patronen, Dämmwerte von Kellertüren, Schalldämpferfabrikate, Wundballistik,, Wiederaufnahmerecht, Verfahrenskostenrecht...Nur ist alles immer ein großer Brei und zu 99 Prozent Unsinn.

Der 11. Mai würde nicht soviel kosten (1000 € Stundensatz für An-Abreise und Einwurf in den Briefkasten des Gerichts nebst freundlichen Worten in die zusammengetrommelten Mikrofone?), wenn der große Honorardoktor Strate seinen WA-Antrag einfach per Fax oder Post schicken würde statt mit großem Tamtam "persönlich zu überreichen" . Lustigerweise wird das LG Darmstadt den Antrag dankend entgegennehmen und einfach an das zuständige Gericht weiterschicken (§ 367 Abs. 1 S.2 StPO), in Darmstadt selbst passiert nichts weiter und wird Herr Darsow auch nicht "sofort freigesprochen". Wenn man das Ganze überhaupt schnell betreiben wollte, müsste Herr Honorardoktor Strate halt gleich zum zuständigen Gericht fahren. Irgendeine prozessuale Relevanz hat sein persönliches Erscheinen nicht. Hoffentlich macht er das pro bono, und wenn nicht, ist Frau Darsow auch nicht zu helfen.

 

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Gast schrieb:

https://www.strate.net/de/dokumentation/Darsow-Wiederaufnahmegesuch-2018...

Aus den dortigen Darlegungen ist also von einer P. 38 mit verkürztem Lauf und mit einem zur Seelenachse konzentrischen und damit genauen Gewinde und einem darauf aufgeschraubten und professionellen Schalldämpfer herkömmlicher Bauart auszugehen, wobei in den Gutachten von einer "Büchsenmacherarbeit" geschrieben wurde, für die Herr Darsow nach dieser Sachlage wohl nicht in Frage käme.

Die Zeugen aber [die 1.) in mir bisher unbekanntem Abstand und 2.) ebenfalls mir unbekannten Umständen, wie (a) außer ihrer eigenen Wohnung befindlich, oder b) in ihrer Wohnung bei geschlossenen Fenstern befindlich, oder c) bei geöffneten Fenstern befindlich], sollen ja "2 laute Schüsse" gehört haben, so wurde doch bisher berichtet.

Da scheint also auch etwas nicht so ganz zusammen zu passen, denn eine solche präparierte Pistole mit einem Schalldämpfer erzeugt m.W. keine lauten Schußgeräusche mehr, weil a) das Projektil im Unterschallbereich den Schalldämpfer verläßt (also ohne einen lauten und helleren Geschoßknall),  und b) der dumpfere Mündungsknall ja durch den Schalldämpfer dann doch wirkungsvoll gedämpft wird in dieser Waffenkonstellation.

 

Sehr geehrter Herr Rudoplhi, 

Herr Lars Winkelmann ist lediglich Revolver~Journalist
des ARD und technischer Laie auf dem Gebiet
der Meßtechnik !

Vermutlich hat er selbst in seinem Leben noch nie
Schall~ und Akkustikmessungen
durchgeführt.

Unglaubliches Zitat des Herrn Lars Winkelmann:

"Ausweislich der Zeugenaussagen und der Situation bei Schussabgabe
auf die Opfer ist es in den Zimmern nicht zum Auftreten
eines Geschossknalles gekommen. Einzig denkbare
Erklärung hierfür ist eine reduzierte Geschwindigkeit
der Geschosse auf maximal 343,7 m/s.

Mit einer P38 mit 127mm Lauflänge ist dies nicht zu erreichen,
hierfür muss der Waffenlauf kürzer sein.

PS:
Alle 3 neuen Sachverständigengutachten der Kanzlei Dr. Strate
bestätigen meine Feststellung, daß Klaus Tolls Mörder
9mm~Überschallmunition  der Marke PMC Bronze
115 oder 124 Grain (FMJ) verwendet hat.

Die Tatmunition hat auch bei Zimmertemperatur
eine Mündungsgeschwindigkeit
von 350 m/sec !

Messungen mit anderer Munition von anderen Herstellern
sind grundsätzlich fehlerhaft und beweisen
gar nichts.

Daß der Keller des Klaus Toll bei geschlossener Kellertür
nach außen absolut Schalldicht ist, läßt sich
leicht jederzeit immer und immer wieder
beweisen.

Klaus Tolls Mörder hat aufgrund des extrem hohen Schallpegels
auf dem rechten Ohr ein Knalltrauma davongetragen.

Garantiert ist ihm am Tatmorgen das rechte
Trommelfell geplatzt.

Das ist eine echt neue Tatsache und Grund
für eine Wiederaufnahme zugunsten des
Verurteilten gemäß Art. 103 GG,
§§ 160, 359 , 371 StPO !


MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions 
63069 Offenbach am Main

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Eine Begründung der Bewertung von Schußgeräuschen lediglich mit der A-Bewertung in den obigen Darlegungen fehlt außerdem.

Siehe auch dazu diese 3 Links:

Thema Schalldämpfer aus jagdlicher Sicht (2 Interviews mit Dr. Christian Neitzel):

https://www.deutscher-jagdblog.de/experteninterview-dr-neitzel/    (vom 02.01.2015)

https://www.deutscher-jagdblog.de/experteninterview-dr-neitzel-ii/  (vom 05.12.2017)

siehe außerdem auch: http://schalldaempfer.chayns.net/tapp/index/31117 (mit Vergleichen)

Eine Begründung der Bewertung von Schußgeräuschen lediglich mit der A-Bewertung in den obigen Darlegungen fehlt außerdem.

Zu dieser Frage schreibt auch eine Schweizer Firma für Meß- und Industrietechnik in einem 4-seitigen PDF einiges Interessante, unter der Rubrik "Spitzenwertmessung" sinngemäß, hier sei der Peak nicht mehr mit Klasse A, sondern mit Klasse C inzwischen zu bewerten.

Auch der Rest ist m.E. sehr lesenswert btw.

Ein Suchmaschinenauszug bei der Suche nach Bewertungsfilter Klasse C folgt unten:

[PDF]Lärmmessungen - Probleme und Tipps

www.melit.ch/Schallpegel/.../Lärmmessungen%20-%20Probleme%20und%20Tipps.p...

Dieses Filter nennt man A-Bewertungsfilter und die Darstellung der ... sowohl mit A-Bewertung als auch mit C-Bewertung gemessen, so kann man aus dem Ver- ... mit Geräten der Klasse 2 gemessenen Werte, was bei Lärm-Belastungen ab ...

Nach einer (eigenen) Internet-Recherche soll es auch während des WK II, und auch noch  danach in beiden deutschen Teilstaaten spezielle Pistolen auf der Basis der P 38 mit kurzem Lauf (und auch mit Gewinde für Schalldämpfer) für spezielle Aufgaben gegeben haben. Das sind zwar einzelne, trotzdem für mich durchaus plausible Spekulationen.

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Sehr geehrter Herr Rudolphi,

nachtürlich gibt es 9mm~Pistolen mit Schalldämpfer.
Die verwenden aber schwere Unterschallmunition.

Laut Gutachten des BKA vom 28.04.2009 handelt es sich 
bei der Tatmunition aber tatsächlich um
leichte Überschallmunition.

PMC Bronze, 9mm Luger, 124 Grain, (FMJ) 1150 fps !

Beweis:
4 Zeugen, die am Tatmorgen um ca. 4 Uhr
durch 2 extrem laute Schüsse
aufschreckten.

Beweis:
Urteil vom 19.07.2011 ~ Seiten 21 bis 22 !
(ohne Deckblatt o und 1a)
Richter Volker Wagner

Klaus Tolls Mörder ist also garantiert im engen
Keller das rechte Trommelfell geplatzt.

Passiert ab 140 phon !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions 
63069 Offenbach am Main

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Ralfi schrieb:

Laut Gutachten des BKA vom 28.04.2009 handelt es sich 

bei der Tatmunition aber tatsächlich um
leichte Überschallmunition.

PMC Bronze, 9mm Luger, 124 Grain, (FMJ) 1150 fps !

Und genau diese Munition könnte dann doch sogar mit einer (käuflich) erworbenen, aber speziellen, verkürzten  Pistole der Modellreihe P 38 bereits so, und ohne eigene Veränderung noch daran vorzunehmen (oder von einem Büchsenmacher vornehmen zu lassen), mit einem wirkungsvollen Schalldämpfer, ohne viel Geräuschentwicklung dabei, da im Unterschallbereich dann verschossen werden.

Ist m.E. schon eine recht interessante Möglichkeit.

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Lieber Gast, 

genau diese Möglichkeit scheidet aus, weil 
4 Zeugen 2 extrem laute Schüsse
von insgesamt 10 gehört haben.

Die ersten beiden Schüsse wurde ausweislich bei
offener Kellertür abgefeuert.

Bei den weiteren  Schüssen war die
Kellertür geschlossen !

Beweis:
1 Patronenhülse wurde vor dem
Haus im Gebüsch gefunden !

PS:
Bei den Schüssen auf Petra und Astrid Toll
kam es zu keinem lauten Überschallknall,
auch ohne Schalldämpfer !

Es handelte sich um fast aufgesetzte Schüsse !

Beweis:
Sachverständigengutachten des Dipl.-Ing. Martin Erbinger vom 8.5.2018 per Fax,
(Regierung von Niederbayern öffentlich bestellter und beeidigter
Sachverständiger für schallgedämpfte
Feuerwaffen und deren Munition.)

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions 
63069 Offenbach am Main

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Ralfi schrieb:

genau diese Möglichkeit scheidet aus, weil 
4 Zeugen 2 extrem laute Schüsse
von insgesamt 10 gehört haben.

Die ersten beiden Schüsse wurde ausweislich bei
offener Kellertür abgefeuert.

Bei den weiteren  Schüssen war die
Kellertür geschlossen !

Beweis:
1 Patronenhülse wurde vor dem
Haus im Gebüsch gefunden !

Und wenn  doch auch (einige) Patronenhülsen extra hingelegt bzw. weggenommen wurden, also deren Lage verändert und damit manipuliert wurde?

Bei Schalldämpfern ist auch der erste Schuß nach einer Pause doch oft deutlich lauter als die darauf folgenden Schüsse.

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Kommt mir eben schon merkwürdig vor, daß 4 Zeugen um 04:00 nächtens "2 laute Schüsse" gehört haben (wollen) in der Nachbarschaft, ohne sich etwas dabei dann zu denken, also weder aufzupassen, was da evtl. los ist, oder gleich die 110 / bzw. eine andere Tel.-Nr. einer Dienststelle anzurufen.
 

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Im PDF von 8 Seiten "Stellungnahme zum Gutachten: Lars Winkelsdorf: [...]" ist auch nichts von "fast aufgesetzten Schüssen" enthalten, Herr Steffler!

Woher haben Sie denn das?!

Bitte nun um eine klare Beantwortung!

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Sehr geehrter Herr Rudolphi,

um die schlafende zugedeckte Petra Toll zu erschießen, 
mußte der Mörder praktisch über ihrem Kopf 
stehen. Vermutlich schoß er durch ein
Schaumstoffkissen, um kein Blut
abzubekommen.

Beweis:
Schaumstoff in den Haaren der Petra Toll !

Anyway, der Revolver~Journalist  Lars Winkeldorf hat 
die Maßeinheit "db" gründlich falsch verstanden.

Eine "Schallpegelmessung" ist keine
"Lautstärkemessung", schon gar 
nicht  im Bereich 2000

bis 5000 Hertz !

Damit hat er sich selbst disqualifiziert !

-Zitat Lars Winkelsdorf-
"Die menschliche Wahrnehmungsfähigkeit reicht dabei
von 0 dB in Frequenzen zwischen 2000
und 5000 Hertz. "

Die Telekom überträgt beim Telefonieren aber aus gutem  Grund
den 
Frequenzbereich 300 bis 3400 Hertz,
und zwar mit ab 0db(A) !

PS:
Im Nahbereich gibt es keinen Überschallknall,
weil die Druckwelle genauso schnell ist
wie das Projektil.

Die extrem heiße Druckwelle kann bei einer uralten Walther P.38
aus dem Zweiten Weltkrieg das Projektil sogar überholen.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Ralfi schrieb:

um die schlafende zugedeckte Petra Toll zu erschießen, 
mußte der Mörder praktisch über ihrem Kopf 
stehen. Vermutlich schoß er durch ein
Schaumstoffkissen, um kein Blut
abzubekommen.

Beweis:
Schaumstoff in den Haaren der Petra Toll !

Ohne das ganze Spurenbild im Umkreis dort auszuwerten, können solche Aussagen jedenfalls m.E. nicht seriös gemacht werden, sind also reine Spekulationen.

Ralfi schrieb:

-Zitat Lars Winkelsdorf-

"Die menschliche Wahrnehmungsfähigkeit reicht dabei
von 0 dB in Frequenzen zwischen 2000
und 5000 Hertz. "

Das ist aber doch nicht falsch, wenn auch etwas verkürzend / vereinfachend formuliert.

Siehe z.B. diese Graphik: https://viamedici.thieme.de/lernmodule/physik/schallwellen+und+h%C3%B6ren

oder auch dieses PDF: 69 7.1.2 Lautstärke und Hörschwellen - Medi-Learn

(www.medi-learn.de/examen/PDFs/Pl3/e886588a50a088ee5aefa410ce520e75.pdf)

Ralfi schrieb:

Die extrem heiße Druckwelle kann bei einer uralten Walther P.38
aus dem Zweiten Weltkrieg das Projektil sogar überholen.

Bei jeder Pistole ohne Schalldämpfer ist das im nahen Mündungsbereich so (möglich), und das hat dann auch einen Einfluß auf die gesamte Spurenlage, die Sie aber doch kaum genau kennen und auswerten können, ist also wieder nur eine reine Spekulation.

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Warum nächtens um ca. 04:00 Uhr erkläre ich Ihnen aber auch gerne noch, Herr Steffler:

Wegen des da voraussichtlich höheren Störabstands zwischen Stör- und Nutzsignalen, SRV oder S/R beziehungsweise SNR oder S/N genannt.

Siehe dazu auch mal als Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Signal-Rausch-Verh%C3%A4ltnis

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Sehr geehrter Herr Rudoplhi, 

während Sie behaupten, Klaus Tolls Mörder habe möglicherweise
die Treibladung der 9mm~Überschallmunition redzuziert, 
behauptet der Revolver~Journalist Lars Winkelsdorf
in seinem Gutachten vom 8.5.2018, die Tatwaffe
müsse eine abgesägte Walther P38 aus dem Zweiten 
Weltkrieg mit Dichtsscheiben~Schalldämpfer
gewesen sein.

Diese Behauptung steht freilich im Widerspruch zu den 
4 Zeugen, die am Tatmorgen 2 extrem laute Schüsse 
gehört haben. Einer hat sogar 6 Schüsse gehört.

Der Revolver~Jounalist geht bei der verwendten Tatmunition 
von einer Mündungsgeschwindigkeit
von ca. 350m/sec aus.

Diese Information kann der Revolver~Journalist
nur aus meiner Gegenerklärung vom
12.12.2017 haben.

Laut Angaben des Hersteller beträgt die
Mündungsgeschwindigkeit der
Tatmunition nämlich
nur 338m/sec.

De Revolver~Journalist hat also ausweislich selbst das Gewicht 
der Tatmunition nicht von Gramm in Grain umgerechnet,
sondern einfach bei mir abgeschrieben.

Das trifft besonders zu auf meine Angaben zur
Schallgeschwindigkeit am Tatmorgen
um 4 Uhr !

Das sind grobe Verletzungen meiner Urheberrechte.

Aber nun eine einfache Diplom~Frage:

Wodurch wurde die Schallgeschwindigkeit
am 17.04.2009 um ca. 4 Uhr in 
Babenhausen noch stark 
beeinflußt  ?
 

Zweite Frage: 

Wieso berücksichtigt der Revolver~Journalist
in seinem Gutachten diesen so wichtigen 
Parameter für die Schallgeschwindigkeit
nicht ?

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Ich behaupte nichts, Herr Steffler, deutete aber auch viele Möglichkeiten an, also Verkürzung des Laufs, andere Laborierung, anderes Projektil, auch noch in diversen Kombinationen, wie auch mit Druckentlastungsbohrungen im Lauf, ergibt also dann mehr als 3 einfache kombinatorische Varianten.

Die beeinflußenden Parameter für die Schallgeschwindigkeit in der Luft sind in abnehmender Reihenfolge:

a) Temperatur

b) Luftfeuchte

c) in sehr geringem Maß evtl. auch noch die Frequenz bei hoher Luftfeuchte

Luft ist ja ein reales Gasgemisch.

 

 

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Rein theoretischer Nachgang der Genauigkeit halber:

d) Die Zusammensetzung der Luft ist ja auch örtlich nicht überall gleich, auch noch mit kleinen Abweichungen in der Zusammensetzung in Innenräumen zu Außenräumen an einem Ort.

Dürfte aber doch m.E. weitestgehend zu vernachlässigen sein in der Beweisführung.

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Vielleicht ist mein Beitrag gerade jetzt, da die Diskussion eine gewisse "technische Tiefe" erreicht hat, ein wenig OT. Durch eigene Betroffenheit binb ich auf den Fall gestoßen und habe mich intensiv mit den mir zu Verfügung stehenden Informationen auseinandergesetzt, vorwiegend eben auch im technischen Bereich.
​So leid es mir tut, ich kann keinen direkten Beweis für die Nichttäterschaft finden.
​Wie oft fast grundsätzlich bei sog. Indizienprozessen ist das m.E. ein "dubio pro reo"-Fall. Justizpolitisch neige ich unter dieser Vorgabe auch zu einem Freispruch. Eine Gesellschaft hat es auch mit der Folge der Nichtermittelbarkeit hinzhunehmen, einen möglich doch schuldigen Täter - ganz profan gesagt - laufen zu lassen. Leider haben Gerichte nicht dieses Standing, sie müssen eine für sie unmögliche gesellschaftspolitische Aufgabe erfüllen und einen Täter präsentieren. Das führt, wenn man sich in die Gedankenwelt des erkennenden Vorsitzenden und wohlmöglich des gesamten Spruchkörpers einfühlen mag, zu solchen Urteilen. Im Wissen um diese Aspekte müsste man eigentlich analog zum anglo-amerikanischen Recht die Verletzung von Verfahrenvorschriften - ein Beispiel ist die "verbotene Frucht" - mit wirklichen Folgen bis hin zum Verfahrenshindernis belegen. Diese unsägliche freie Beweiswürdigung macht in der Konsequenz sogar das Negieren von Naturgesetzen möglich. Sie gehört endlich abgeschafft, auch bezogen auf diesen Fall, wenn ich mir die Summe der Stellungnahmen zu der Indizenkette anschaue. Es darf nicht sein, dass allein der Spruchkörper enscheidet, welche Indizien er für belastend oder entlastend hält und diese Entscheidung im Endeffekt nicht mehr angreifbar ist. Da müsste allein die (wissenschaftliche) Logik zählen. 

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Sehr geehrter Herr Schulz,

es gibt im Doppelmordfall von Babenhausen keine 
"echten" für Andreas Darsow belastenden 
Indizien.

Der Schmauchspurenvergleich beweist, daß die
Bundeswehrkleidung keinen Kontakt mit 
Schmauch der Tatmunition hatte.

Beweis:
Keine Messingpartikel !

Die angeblichen Zugriffe auf die Bauanleitung 
sind frei erfunden !

Die Firma Aumann hat ausweislich
keine statische Class A
IP~Adresse !

Diese ist dynamisch
und unbezahlbar ! 

Ohne "echte" Indizien gibt es 
auch keine Indizienkette.

Im Übrigen ist die Tatwaffe, eine uralte rostige Walther P.38
aus dem Zweiten Weltkrieg mit einfach aufgeklemmten 
PET~Flasche technisch völlig unmöglich.

Klaus Tolls Mörder ist im engen Keller 
garantiert das Trommelfell geplatzt.

Hat Andreas Darsow ein
geplaztes Trommelfell
vorzuweisen ?

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Ralfi schrieb:

Der Schmauchspurenvergleich beweist, daß die

Bundeswehrkleidung keinen Kontakt mit 
Schmauch der Tatmunition hatte.

Beweis:
Keine Messingpartikel !

Sie wissen also sicher, ob überhaupt auf metallische Schmauchpuren von Projektilen selber genau alles untersucht wurde bei der BuWe-Kleidung, nicht nur auf den Treibladung- und Zündhütchen-Schmauch?

Sie kennen auch die genaue Legierungs-Zusammensetzung vom FMJ-Messing Ihrer vermuteten Munition, Herr Steffler, und auch vom FMJ-Tombak, oder dem FMJ-Messing anderer Munitionen? Wer immer bei der BuWe mal war, hatte doch auch mal mit Nato-Munition geschossen mit FMJ-Tombak.

Nach Ihren eigenen  "Schlußfolgerungen", Herr Steffler, wäre da ja auch damit schon fast der Beweis erbracht, daß Herr Darsow niemals bei der BuWe war.

Ralfi schrieb:

Im Übrigen ist die Tatwaffe, eine uralte rostige Walther P.38

aus dem Zweiten Weltkrieg

Wer doch schießen will, nimmt eine gute und ordentliche P. 38 aus dem WK II, keine rostige.

Ralfi schrieb:

Klaus Tolls Mörder ist im engen Keller 
garantiert das Trommelfell geplatzt.

Nur in Ihren eigenen Theorien, in denen offenbar nur Ahnungslose vorkommen.

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Sehr geehrter Herr Rudoplhi,

was halten Sie davon, wenn Sie endlich mal 
das Urteil von vorne bis hinten lesen.

Da steht auch drin, daß trotz intensivster Bemühungen
keine Messingspartikel auf der Bundeswehrkleidung
gefunden werden konnten.

Ich bin gerne bereit, dem BKA meine Bundeswehrhose 
zur Spurenuntersuchung darzureichen.

Auf meiner Bundeswehrhose finden die 
bestimmt auch keine Messingpartikel
der Tatmunition.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Ralfi schrieb:

Da steht auch drin, daß trotz intensivster Bemühungen

keine Messingspartikel auf der Bundeswehrkleidung
gefunden werden konnten.

Damit ist doch nach Ihrer eigenen Theorie es bewiesen, daß Herr Darsow niemals bei der BuWe mit dieser Hose war. Und Sie evtl. auch nicht, wenn auch keine Messing-Spuren darauf mehr noch gefunden werden können.

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Selbstverständlich erzeugen auch die Patronenhülsen noch metallischen Schmauch, die Nato-Patronenhülsen bestanden auch aus einer Messing-Legierung, ergo war Herr Darsow nie bei der BuWe gewesen mit dieser Hose, da ohne Messing-Spuren darauf.

Stimmt also doch so, Herr Steffler, mit Ihren eigenen Theorien überein.

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Nur kurz dazu. Ich rede nicht einer bewiesenen Schuld das Wort! Eher im Gegenteil.

Ich wollte mit meinem Beitrag gerade darauf aufmerksam machen, warum solche Urteile immer wieder zu Stande kommen. Ich bin der festen Überzeugung, dass diese gesellschaftspolitische Ursachen hat. All die Experten hier, vor Allem die Juristen, die es vorwiegend betrifft, sollten vorher eingreifen. Wenn Recht im Sinne der Normen angewandt werden würde, bedürfe es dieser "Aufstände", wenn das "Kind schon in den Brunnen gefallen ist", erst gar nicht.

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Sehr geehrter Herr Schulz,

warum schiebt man einem Familienvater
von 3 Kindern einen Doppelmord
in die Schuhe?

Weil das die einfachste und schnellste 
Methode war, den Doppelmord vom
Tisch zu bekommen.

Hat man auch im Mordfall Peggy Knobloch 
und im Mordfall Trsitan Brühbach 
gemacht.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Oh, oh, das haben Sie so formuliert. Mag aber etwas Wahres dran sein.

Ich habe mir mail im Gerichtsaal von einer StAin folgendes anhören müssen:

"Herr Dr. Schulz, wir sind hier nicht in einer naturwissenschaftlichen Vorlesung. Wir sind vor einem deutschen (bayrischen) Gericht. Was Wahrheit ist, bestimmt allein der Vorsitzende in seiner freien Beweiswürdigung"

Auf meine Frage, ob das auch für naturwissenschafliche Grundgesetze gelte kam zurück:

"Im Grundsätzlichen ja!"

Das muss man icht weiter kommentieren. Kommentar des zuständigen Vorsitzenden zum Wiederaufnahmeverfahren im Fall "Bauer Rupp":

"Tot ist tot - Dann haben Sie es eben ande4rs gemacht. ... Ich kann grundsätzlich keinen Fehler in dem Urteil finden"

Das ließe sich unendlich weiterführen. In den Gerichtsverfahren zu sog. niederschwelligen ​Fällen zeichnet sich m.E. sogar eine Tendenz zu solchem Vorgehen ab, sobald nur ein Funken politischer Bedeutung dabei ist. Das ist derweil Recht in Deutschland.

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Sehr geehrter Herr Dr. Schulz,

daß es Rudi Rupp volltrunken nicht 
nach Hause schaffen würde,
wußte der Wirt laut
Rechnung.

Tatbestand im Wiederaufnahmeverfahren:
Fahrlässige Tötung !

Vermutlich bereits verjährt !

PS:
Melanie Meier hat auf dem Oktoberfest auch kein noch gut
verpacktes Klappspringmesser aus London als Tatwaffe
benutzt !

Tatgeschehen angeblich: 
Unbemerkt von vorne um den Bauch herum
von hinten in die Milz !

Ein Geständnis muß schon plausibel
und physikalisch möglich sein !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Komischerweisee war Frau Meier vom großen Herrn Strate ( und nicht nur ihm) verteidigt, und dass der ihr ein falsches geständnis nahelegt, halte ich doch für eine etwas ähm..mutige Behauptung, Abgesehen davon dass es ja Zeugen gab, die den Vorfall bzw. die Auseinandersetzung gesehen hatten...bis auf die vom Millionärsfreund eingekauften Betrüger Harksen und Konsorten.

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Sie haben ja so recht.
Ich war auch mal so naiv - sorry - unterwegs wie sie. Derweil bin ich schlauer. Wenn ich ich hier weiter loslege, bringt es auch nix. Das will man nicht hören, weil es nicht sein darf!

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Sehr geehrter Herr Dr. Schulz,

§§ 333, 366  StPO sind grundgestzwidrig
gemäß Art. 103  GG ! 

Das muß dringend geändert werden.

PS:
§§ 211, 212 STGB sind nach internationalem 
Recht zusammenzulegen !

First and Second
Degree Murder ! 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Lassen Sie bitte den Doktor weg. Auch so ein Thema ;)

Ich bin Ingenieur (E-Technik / IT) wie Sie. Vielleicht sollten wir mal näher unterhalten. Kontaktdaten wären schön.

Mich würde mal dieses ganze Bremborium um die angeblichen Internetaktivitäten interessieren. Da werden oft Beweise / Indizien gesehen, die keine sind. Ist ja auch mein Gebiet. Leider finde ich da wenig Infos. 

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Sehr geehrter Herr  Schulz,

ich bin Autor mehrerer 
Physik~Bücher.

Meine Homepage ist
leicht zu finden !

Auf meiner Homepage habe ich meinen
Wiederaufnahmeantrag vom 12.03.2016
an das LG Kassel (Richter Mütze) 
veröffentlicht.

Beispielsweise hat die Firma Aumann 
keine Class A IP~Adresse.

Diese ist dynamisch und
unbezahlbar.

Die Zugriffe auf die Bauanleitung von der Firma Aumann aus
unter "http://silencer.ch" sind frei 
erfunden.

Im Kindermordfall Peggy haben die selben Ermittler
Blut~ und DNA~Spuren erfunden.

Und dann war da noch die Fahndung
nach dem Heilbronner Phantom !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Das mit dem Wiederaufnahmeantrag in fremder Sache kann so nicht klappen, das wissen Sie dann hoffentlich schon. Ohne das Engagement grundsätzlich zu kritisieren, helfen aber solche nett gemeinten Vorstöße niemanden weiter, erst Recht nicht dem vermeintlichen Justizopfer. Eher im Gegenteil. Darüber mag man urteilen, wie man will. Aber zur Einforderung der Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen gehört leider nun mal auch, dass man sich als Unterstützer selbst dran hält. Ansonsten hält man der Willkür quasi noch die Tür auf. Das bitte ich zu bedenken.

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Sehr geehrter Herr Dr. Schulz,

der Wiederaufnahmeantrag des  Dr. Strate basiert auf  
meinen Gegen~Gutachten. 

Ich habe Anja Darsow mitgeteilt, daß die Tatmunition 
9mm~Überschallmuntion der
Marke PMC Bronze (FMJ) 
ist.

Diese Information wurde grob grundgesetzwidrig
bis vor kurzem vom BKA geheimgehalten.

Damit ist § 359 StPO, Abs. 5 erfüllt !

Die angebliche Tatwaffe ~eine uralte rostige Walther P38
aus dem Zweiten Weltkrieg mit aufgeschaubter PET- 
Flasche~ ist techisch völlig unmöglich !

Im Übrigen werden Wiederaufnahmeverfahren in 
aller Regel durch einfache Strafanzeigen,
nach dem Motto: "Ich kenn' aber den 
wahren Täter!" eingeleitet.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Diesen Bezugs-Kommentar haben Sie also am So, 2018-05-13 um 18:26 verfasst, mit vielen und auch schon oft wiederholten Zitaten, und z.B. am So, 2018-05-13 um 18:43 gaben Sie abweichend von vielen vorherigen Kommentaren eine Mündungsgeschwindigkeit von nur noch "schlappe 338 m/sec" an.

Vorher aber kam z.B. dieser Kommentar von Ihnen am am Di, 2018-05-01 um 12:40 :

vielleicht teilt man Dr. State bis dahin gemäß § 160 StPO mit, daß die Tatmunition  vergoldete 9mm~Überschallmunition der  Marke PMC Bronze (FMJ) war.[...] Laut Hersteller hat die Tatmunition eine Mündungsgeschwindigkeit von 1150 fps, also ca. 350m/sec.

Beweis:
4 Zeugen, die am Tatmorgen um ca. 4 Uhr durch 2 extrem laute Schüsse aufschreckten.

Vermutlich hat Klaus Tolls Mörder im Keller von den extrem lauten Schüssen ein  Knalltrauma davongetragen und hört heute schlecht auf dem rechten Ohr ! Links war nämlich die Bürotür offen ! Die Schüsse hatten bestimmt gute 160 db(A) !

Bei Ihnen wird also vorher öfters etwas garantiert bzw. behauptet, das dann später ja nicht mehr (ein)gehalten werden kann.

Bei einem Angeklagten in einem Strafprozeß wäre das m.E. ein typisches Aussageverhalten wie folgt:

"Spätes, sukzessives  Einräumen von Tatsachen oder Sachverhalten, die nun nicht länger mehr geleugnet werden können."

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Mit dieser Einschätzung mögen Sie recht haben. ;)

Solche Zeitgenossen zerstören leider mehr als sie helfen.

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Sehr geehrter Herr Rudolphi,

ich habe den "Fehler" mit den 350m/sec bewußt eingebaut, damit 
nicht ein Revolver~Journalist des ZDF namens Lars Winkelsdorf,
der "Grain" mit "Grains" und  "phon" mit "db"  verwechselt,
meine Gegengutachten einfach klauen kann.

Er hat den "Fehler" hirnlos mitkopiert !

Rechnen schwach, aber
Religion sehr gut !

PS:
Ich war fest davon überzeugt, daß
die Tatmunition 124 Grain hat.

Ich konnte es ohne BKA~Gutachten
aber nicht beweisen.

Jetzt schon !#~

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Sie behaupten ja oft sehr viel, Herr Steffler, was sich aber leicht widerlegen läßt.

Und da haben Sie doch garantiert mit Zitat!

Klaus Tolls Mörder ist also garantiert im engen Keller das rechte Trommelfell geplatzt. Passiert ab 140 phon !

Quelle: Ralfi kommentiert am Fr, 2018-05-11 17:38

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Sehr geehrter Herr Rudolphi,

die 9mm~Tatmunition hat im engen Keller bei 7°C garantiert
einen Lautstärkepegel von über 160 phon gehabt.

Beweis:
Angaben des Herstellers !

Durch die Reflexion an der rechten Kellerwand wurde 
die Schallwelle direkt auf das rechte Ohr zurück~
geworfen. Bei 160 bis 170 phon platzt da
bei einem Menschen garantiert
das Trommelfell.

Das ist Frakt !#~
 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Ralfi schrieb:

die 9mm~Tatmunition hat im engen Keller bei 7°C garantiert
einen Lautstärkepegel von über 160 phon gehabt.

Beweis:
Angaben des Herstellers !

Durch die Reflexion an der rechten Kellerwand wurde 
die Schallwelle direkt auf das rechte Ohr zurück~
geworfen. Bei 160 bis 170 phon platzt da
bei einem Menschen garantiert
das Trommelfell.

Das ist Frakt !#~

Waren das also nicht mehr Schüsse im Unterschallbereich, was Sie ja mit "schlappe 338 m/sec" bereits angaben, und das angeblich auch seit einigen Jahren schon so wissen wollen?

Und daß ein Täter sich zusätzlich mit wirkungsvollem Gehörschutz ausrüstet, das schließen Sie also damit nun auch noch vollkommen aus.

Ach, Herr Steffler, wen wollen Sie denn nun weiter noch für so naiv und ahnungslos halten!?

Aber Sie probieren es halt weiter ......

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Welche genauen Temperatur herrschten denn nun draußen zu den vermuteten Tatzeiten, vor dem Hauseingang und innen im Haus in den jeweiligen Räumen im UG, EG, 1.OG und 2. OG, Herr Steffler, zu Berechnungen der jeweiligen Schallgeschwindigkeiten?

Geben Sie doch mal bitte endlich "Butter bei die Fische" als Gegengutachter .....

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Der verstorbene Nürnberger OStA Hans Sachs pflegte im TV-Ratespiel zum heiteren Berufe raten namens "Was bin ich?" meistens einzuleiten mit: "Gehe ich recht in der Annahme, daß …?" und deshalb freue ich mich auch, daß Sie, Herr Steffler, Ihr "Wiederaufnahmeverfahren Andreas Darsow (AZ: 542 Js /09) wegen Doppelmord (versuchter 3fach~Mord)" nun auch ins Internet gestellt hatten,  wovon ich mich inzwischen selbst durch Augenschein überzeugen konnte.

Gehe ich recht in der Annahme, daß Sie nun eine hohe Belohnung dafür erwarten / sich erhoffen?

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Dann ist es ja gut und beglückwünsche Sie dazu. Wirklich im Ernst gemeint. Ich für meine Person will mich nicht in den Vordergrund drängen. Aber mir schwant, dass zu dem ominösen Webseitenaufrufen auch so einiges im Nachgang zu ermittlen und neue Beweise zu finden wären. Daher die Nachfrage zu belastbaren Informationen. Das im Urteil ist ja mehr als schwammig (Keine Zeitachsen, der schlechte Witz zu den IP-Adressen (Sie merkten dies schon an), etc.). Da gebe ich im Grundsätzlichen Herrn Strate recht. Diese Urteilsbegründung, die so ausladend zu forensisch technischen Dingen Stellung nimmt, kann man schlechthin als "Geschmäckle" betrachten. Aber wegen einem "Geschmäckle" wird niemals einem Wiederaufnahmeantrag stattgegeben. Die in diesem gemachten Tatsachenbehauptungen müssen absolut waserdicht sein. Alles andere verbrennt den WA sogar. Dahingehend vertraue ich bei aller Kritik Herr Strate schon, dass er um diese Dinge informiert ist. Sollte ja auch sein Job sein. 

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... ach das mit der leidigen Diskussiion über die Titel lassen wir mal wieder. So wie ich Herrn Strate in einer TV-Talkshow erleben durfte, legt er wohl selbst nicht all zu viel Wert drauf. Wenn ich mich irren sollte, ... sorry.

Ich bin beleibe kein Wafennarr, geschweige denn ein Experte auf diesem Gebiet. Das Feld überlasse ich gerne anderen. Die Fa. Heckler und Koch weckt in mir andere Assoziationen. Nicht unbedingt wohltuende, aber das ist ein politsches Thema, gehört hier nicht hin.

Das was ich in der Urteilsbegründung zu den ominösen Webseitenaufrufen lese, treibt mir die Zornesröte ins Gesicht, wenn das Gericht mit den Ausführungen dazu meint, das Surfen auf den angesprochenen Seiten im Umfeld der Fa.  Aumann GmbH zu indizieren, geschweige denn zu beweisen. Wenn schon kein Bezug zu Fa. Aumann hergestellt werden kann, wie dann zu Hernn Darsow überhaupt selbst. Das ist schlichtweg mit vielen Worten nichts gesagt. Es mag sein, dass die Fa. Aumann aus dem dynamischen Adresspool für Einwahlen der Deutschen Telekom immer die gleiche IP-Adresse zugewiesen bekam. Wo aber ist der Bezug zu diesem Umstand (Konfiguration einer Firewahl, eines Routers, etc.) dazu. Und es geht fleißig so weiter. Was soll eine Benutzer ID in einem lokalen Windows Netz bzgl. eines Internetzugriffs beweisen. Das ist der größte Unsinn, den ich als IT-Fachmann, gerade im Microsoft-Bereich, bisher gelesen habe. So eine kryptische SID im GUID-Format soll wohl eine besondere Sachkenntnis suggerieren. Sorry, aber wo waren meine Kollegen, die spätestens im Revisonsverfahren diese Beweiswürdigung als informationstechnolgischen Unsinn entlarvt hätten. Hat jemals ein MVP (Microsoft Value Professional) oder MCP (Microsoft Certified Professional) diese Urteilbegründung gelesen. Ich will den Mitgliedern des Spruchkörpers keine Absicht unterstellen, dazu kennen sie sich nicht aus. Aber wer hat Ihnen das bloß eingeflüstert? Ich hab' da so meine Ideen.

Juristisch kenne ich mich nicht genug aus, dass ist eben das Feld von Herrn Strate. Wären offensichtlich falsche Tatsachenbehauptungen bzgl. der IT-Aspekte sozusagen ein neuer Beweisumstand? Dann wäre ich gerne behilflich! 

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<span class="username">Reinhard A. Schulz</span> schrieb:

Ich will den Mitgliedern des Spruchkörpers keine Absicht unterstellen, dazu kennen sie sich nicht aus. Aber wer hat Ihnen das bloß eingeflüstert? Ich hab' da so meine Ideen.

Dieser Spruchkörper damals im Fall Babenhausen ist ein anderer als spätere und auch als der heutige Spruchkörper der 11. Großen Strafkammer gewesen. Auf "Einflüsterungen" reagieren diese Spruchkörper und ihr Vorsitzender m.E. nicht wirklich, auch wenn sie mal Fehler machen (können), die dann aber m.E. auch mal angesprochen werden müssen.

In München bemüht sich ja gerade ein anderer Spruchkörper seit dem 6. Mai 2013 (mehr als 6 Jahre), keine Fehler zu machen.

Auch sehr interessant, welche Probleme die Justiz hat, die keinerlei Fehler machen soll / will / darf ......

 

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