Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3741|366238 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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3741 Kommentare

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Ich verstehe Ihre Replik nicht so ganz, so sehr ich mich auch bemühe. Irgendwelche Richterwechsel nach ​dem Verfahren spielen natürlich keine Rolle. Das war auch gar nicht mein Ansatzpunkt. Fehler kann jeder machen, selbst auch meine Zunft im Bereich der IT-Forensik. Unfehlbar ist nur der Papst ex cathedra. Auffallend ist m.E. nur eine mehr als oberflächliche Behandlung der IT-Themen in der Urteilsbegründung, im Gegensatz zu dieser Oberflächlichkeit eben unter einer Suggestion eines Sachverstandes, der offensichtlich nicht vorhanden ist. Das macht mich einfach stutzig. Das mit der SID in einem Windows-System habe ich zum ersten Mal gelesen. Interessiert normalerweise niemanden, da es zu Benutzername und SID eine 1:1 - Beziehung gibt, die selbst durch Andmistratorenaktonen nicht veränderbar ist. Ein Benutzername kann sich ändern, die SID für die Lebensdauer des System nicht mehr. Wenn übergaupt, wird diese SID in der Forensik nur interessant, wenn in Richtung der Manipulation von LogIns ermittelt werden soll. Aber das nur am Rande. Wirkliche Folgerungsketten, die eben ein Indiz oder gar Beweis hinsichtlich der Internetnutzung begründen könnten, fehlen völlig. Ich behaupte mal, dass auf solche Internas sich fachunkundiger Jurist ohne Not nie berufen würde, wenn ihm dies, durch wen auch immer, formulieren wir es weitgehend neutral, vorgestellt worden wäre. Dieser Jemand würde mich interessieren.

Festzustellen ist jedenfalls, dass so wie es in der Urteilsbegründung steht, es gänzlich ungeeignet ist, Surfverhalten nach zu vollziehen. 

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Gast schrieb:

Ich verstehe Ihre Replik nicht so ganz, so sehr ich mich auch bemühe. Irgendwelche Richterwechsel nach ​dem Verfahren spielen natürlich keine Rolle. Das war auch gar nicht mein Ansatzpunkt. [...] Auffallend ist m.E. nur eine mehr als oberflächliche Behandlung der IT-Themen in der Urteilsbegründung, im Gegensatz zu dieser Oberflächlichkeit eben unter einer Suggestion eines Sachverstandes, der offensichtlich nicht vorhanden ist. Das macht mich einfach stutzig. Das mit der SID in einem Windows-System habe ich zum ersten Mal gelesen. Interessiert normalerweise niemanden, da es zu Benutzername und SID eine 1:1 - Beziehung gibt, die selbst durch Andmistratorenaktonen nicht veränderbar ist. Ein Benutzername kann sich ändern, die SID für die Lebensdauer des System nicht mehr. Wenn übergaupt, wird diese SID in der Forensik nur interessant, wenn in Richtung der Manipulation von LogIns ermittelt werden soll. Aber das nur am Rande. Wirkliche Folgerungsketten, die eben ein Indiz oder gar Beweis hinsichtlich der Internetnutzung begründen könnten, fehlen völlig. Ich behaupte mal, dass auf solche Internas sich fachunkundiger Jurist ohne Not nie berufen würde, wenn ihm dies, durch wen auch immer, formulieren wir es weitgehend neutral, vorgestellt worden wäre. Dieser Jemand würde mich interessieren.

Festzustellen ist jedenfalls, dass so wie es in der Urteilsbegründung steht, es gänzlich ungeeignet ist, Surfverhalten nach zu vollziehen. 

Das müssen Sie auch nicht. Der (werte?) Herr Rudolphi ist einfach nur Apologet des Bestehenden mit seinen Unrechtsurteilen, ohne dass er dafür überzeugende Argumente anführte...

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Im Urteil sind Ausführungen von Sachverständigen m.E. etwas überinterpretiert worden. Aber das hätten Sie auch früher schon aus meinen Kommentaren hierzu herauslesen können.

Wer da dann aber meint, ich wäre ein "Apologet des Bestehenden", der hat natürlich insoweit recht, daß ich auch Unrechtsurteile rein statistisch betrachtet für systemimmanent bei jeder Justiz halte.

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Jedes Urteil, das Richter spechen, ist und bleibt nämlich Menschenwerk, aber dieses Argument muß niemanden überzeugen in einer Demokratie.

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Sehr geehrter Herr Dr. Schulz,

ich bin Autor eines Unix~Buches und habe das bekannte
Suse Linux~Buch rezensiert. In der nächsten Version
war  es dann geändert. 

-Ihr Zitat-
"Das mit der SID in einem Windows-System habe ich zum ersten Mal gelesen. 
Interessiert 
normalerweise niemanden, da es zu Benutzername 
und SID eine 1:1 - Beziehung 
gibt, die selbst durch 
Andmistratorenaktonen nicht veränderbar ist."

Also, wenn jemand die SID interessiert,
dann wohl Microsoft !

Die SID verhindert nämlich das Clonen
von Windows~PCs in einem
VMware~Netzwerk.

Und klar, kann man die SID ändern. Die SID ist ja 
nur ein Software~Schlüssel.

Die SID ist sogar recht einfach zu ändern
als Administrator !

Als angeblicher IT~Forensiker müßten Sie sich mit 
der SID eigentlich auskennen.
Tja eigentlich !

PS:
Dr. Mark Benecke hielt auch die 15 Jahre alten
DNA~Spuren im Mordfall Peggy für möglich.

Ich nicht !

 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

 

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Hier geht es um die Benutzer-ID!
Nicht um die Maschinen-ID!

Narürlich sind diese Dinge Einstiegspunkt für Manipulationen. Aber nicht in diesem Fall. Für das Nachverfolgen von Internetnutzung völiig ungeeignet. Das habe ich dargestellt.

Puh, ist schon manchmal schwierig mit Ihnen ;).

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Sehr geehrter Herr Dr. Schulz,

Sie bestreiten nun nicht mehr, daß ein versierter
Windows~Administrator die SID ändern 
könnte !

Sie bestreiten weiterhin nicht, daß  ein virtueller
Windows PC unter derselben SID
laufen könnte.

Theoretisch könnten beliebig viele Windows PCs
im Internet dieselbe SID haben.

Wäre natürlich hochgradig illegal !
 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Ein wirklich Letztes dazu, Herr Stettler. Sie gebärden sich genau so, wie dieser Jemand, den ich in meinen Posts angesprochen habe. Sie eröffnen Baustellen, reißen die Straße auf, wo es nichts aufzureißen gibt. Die Sache mit der SID ist kein (!) Ansatzpunkt für das Beweisthema. Nur deshalb hat es mich gewundert, dass es in der Urteilsbegründung steht. Nicht mehr und nicht weniger. Im Endeffekt helfen Sie mit Ihrem Verhalten den Nebelkerzenwerfern, so denn es denn welche gibt.

Um es noch einmal festzuhalten:

Mit den Ausführungen in der Urteilsbegründung wird kein Surfverhalten indiziert, geschweige denn bewiesen. Das mit der SID, IP-Adresse, etc. sind informationstechnologische Nebelkerzen! 

Bitte denken Sie mal über Ihr Verhalten nach. Sie helfen so niemanden, erst Recht nicht dem mutmaßlichen Justizofer!

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Sehr geehtrter Herr Dr. Schulz,

im Urteil vom 19.07.2011 steht sinngemäß, daß man über
die SID den Zugriff des Andreas Darsow auf die  
Bauanleitung unter "http://silencer.ch"
beweisen konnte.

Diese seien im Domain Controller
protokolliert worden.

Das ist natürlich ganz großer Quatsch, zumal
die Firma Aumann keine statische  Class A
IP~Adresse besitzt !

Diese ist tatsächlich dynamisch
und  unbezahlbar ! 

Daß Andras  Darsow mit dem Internet Explorer 6 
die Bauanleitung om Pdf~Format ausgedruckt
haben soll, ist lächerlicher Unsinn.

Der Internet Explorer 6 kann kein Pdf
anzeigen, geschweige denn 
ausdrucken !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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sorry Herr Stettler, wieder so eine Halbwahrheit, die mehr zerstört als hilft!

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lese ich das zwischen den Zeilen richtig?!!! 

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Aus gegebenem Anlaß für Herrn Steffler: Immer genau lesen, was andere schreiben und auch, was man selber alles so schreibt.

("Ein Blick in den Text und in das Gesetz erspart viel G ......z")

 

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-Zitat Wikipedia-

"am 11.05.2018 hat Rechtsanwalt Strate bei der 11. Großen Strafkammer des Landgerichtes Darmstadt einen Wiederaufnahmeantrag eingereicht. Dieser führt an, dass neue, von der Verteidigung in Auftrag gegebene Gutachten beweisen würden, dass am Tatort nicht, wie im Urteil behauptet, ein aus einer PET Flasche selbst gebauter Schalldämpfer zum Einsatz gekommen sein kann und ein solcher auch völlig ungeeignet gewesen sei. Um die am Tatort ganz offensichtlich dennoch erreichte Dämpfung des Geschossknalles zu bewirken, hätte es umfangreichere Modifikationen an der verwendeten Tatwaffe geben müssen, die ein Laie, wie der Angeklagte, niemals hätte ausführen können. Der angebliche Zugriff auf die Seite "silencer.ch" bei der eine Bauanleitung für einen PET Flaschen-Dämpfer zu sehen war, sei damit ohne jede Relevanz. Dieser Zugriff sei aber die zentrale Argumentation und Beweisführung der Anklage, bzw. des angefochtenen Urteils gewesen"

PS:
Die angeblichen Zugriffe auf die Bauanleitung 
unter "http://silncer.ch" sind frei 
erfunden.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Ralfi schrieb:

-Zitat Wikipedia-

Wie die Versionsgeschichte ja ausweist, wurde nun in der letzten Zeit noch viel an dem Artikel geändert seit dem 11. Mai:

https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Andreas_Darsow&action=history

Einige Namen der Urheber von Veränderungen sind mir übrigens nicht ganz unbekannt.

"Cui bono" fragt da sich doch vermutlich nicht nur der Lateiner .......

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Zitat aus der gerade aktuellen Version:

Der angebliche Zugriff auf die Seite "silencer.ch" bei der eine Bauanleitung für einen PET Flaschen-Dämpfer zu sehen war, sei damit ohne jede Relevanz.

Keineswegs bei einem Nachweis als Indiz für das Interesse an der Schalldämpfung einer Waffe für eine Tat.

Versuche damit könnten dann doch auch die Unbrauchbarkeit dieses Konzeptes anschließend noch ergeben haben.

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Sehr geehrter Herr Prof. Dr. von Heintschel-Heinegg,   man muß kein Physik~Genie sein, um sich ausrechnen zu können,
daß ein Projektil, das mit über 300 m/sec unterwegs ist, 
3m in unter 0,01 Sekunden schafft.   Die Dauer eines möglichen Überschallknalls
im Doppelmordfall von Babenahusen 
betrug also max. 0,01 Sekunden.   Diesen extrem kurzen Überschallknall
konnte kein Zeuge in Babenhausen
hören. 

Die Zeugen habbe also nur den lauten 
Mündungsknall gehört !

Alles andere is physikalisch
völlisch umöglich, gel  !

  Beweis:
300 Meter in 1 Sekunde !
3 Meter in 0,01 Sekunde !   MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main
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Ralfi schrieb:

Die Dauer eines möglichen Überschallknalls im Doppelmordfall von Babenahusen betrug also max. 0,01 Sekunden. Diesen extrem kurzen Überschallknall konnte kein Zeuge in Babenhausen hören.

Falsch, denn das wäre ja nur ein Zeitfenster für das Triggern eines Überschallknalls, den auch jeder Zeuge hören könnte. Der Überschallknall selber ist dann als eine abklingende Luftschwingung wahrzunehmen, auch Echos verlängern das u.U. noch. In diesem Link sind auch einige Oszillogramme dargestellt, wie so etwas  auf dem Bildschirm aussieht.
https://www.leifiphysik.de/akustik/schallgeschwindigkeit/versuch   Und in diesem PDF wurden statistische Versuche beschrieben, wie die muzzle velocity von Munition sich statistisch verteilt bei echten Schüssen mit einem Gewehr, die Angaben sind da auch durch Mittelwert und Standardabweichung spezifiziert bei  verschiedenen, gekürzten Lauflängen: http://honors.usf.edu/documents/thesis/u82488180.pdf (Mit Tabellen zu Mittelwerten und Standardabweichungen gemäß einer Normal- / Gauß-Verteilung)
Außerdem sind auch Schußgeräusche noch graphisch dargestellt.

Die Unterschiede in den Toleranzen von diversen Munitionen (militärisch und zivil) zeigt dann dieser Link:

https://ndiastorage.blob.core.usgovcloudapi.net/ndia/2013/IMEM/TH16158_schultz.pdf   Militärische Spezifikationen sind auch meistens höher als zivile Spezifikationen, d.h. auch engere Toleranzen werden da verlangt, auch bei der Munition noch bei ihren wesentlichen Daten. Alle Herstellerangaben müssen aber immer vom Verwender selber statistisch über Stichproben überprüft / kontrolliert werden. Der Hersteller muß selber eine Qualitätskontrolle haben, aber auch noch der Verwender, statistische Kontroll-Methoden sind dafür eben unabdingbar.

Eine weitergehende Information aber noch zum Überschallknall beim Überschallflug:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/NASA-sammelt-Daten-fuer-besseren...

     

Nachgang zum besseren Verständnis: Die diversen Oszillogramme bei den Schulversuchen selber sind natürlich keine reinen Oszillogramme von echten Überschallknallen gewesen, in den Graphiken hier sind aber alle Geräusche enthalten bei einem echten Schuß, also auch noch der Überschallknall ist da dabeihttp://honors.usf.edu/documents/thesis/u82488180.pdf

Sehr geehrter Herr Rudoplhi,

ich habe die Projekt~Managerin von LEIFI~Physik vor Jahren
schon auf grober Fehler auf Ihrer Internetseite
aufmerksam gemacht. Die wurden nun 
teilweise behoben.

Wie die Lichtgeschwindigkeit ist auch die Schallgeschwindigkeit
stark frequenzabhängig und wird durch Gegenwind nach
oben gebeugt. Der Wind und die Windrichtung wird
bei LEIFI überhaupt nicht berücksichtigt.

Wahnsinn !

Gut im Keller der Mordopfer
gab es keinen Wind !

Der Wind hat starke Auswirkungen
auf die Schallausbreitung.

Ein Überschallknall von 10 Millisekunden reicht
für ein Knalltrauma  und einen irreparablen
Hörschaden locker aus !

Der eigentliche Überschallknall wurde
bei einer Luftfeuchtigkeit von 98%
mit Sicherheit extrem dumpf
verzerrt. 

Die Zeugen haben also nur das Echo von zwei
extrem lauten Schüssen gehört, die dumpf
verzerrt und gedehnt waren. 

Klaus Tolls Mörder jedoch ist das rechte
Tromemlfell geplatzt. 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Ralfi schrieb:

Klaus Tolls Mörder jedoch ist das rechte Tromemlfell geplatzt. 

Quatsch!

Extra für Sie hatte ich den Nachgang ja auch noch gemacht, weil ich Ihre "üblichen Einwände" ja längst kenne.

 

Schallausbreitung und Schallgeschwindigkeit sind verschiedene Dinge!

Sie müßten dafür exakte Messungen machen, auch bei Wind und hohen Luftfeuchtigkeiten, nicht nur andauernd theoretisieren.
 

Sehr geehrter Herr Rudoplhi,

wie bereits Richter Volker Wagner geht auch Dr. Strate
und der Revolver~Journalist Lars Winkelsdorf von der
falschen Annahme aus, Klaus Toll sei  im Soutterain~
Bereich vor seinem Haus angeschossen worden
und ins Haus geflüchtet.

In diesem Fall hätten die Zeugen den
Überschallknall gehört.

Klaus Toll wurde laut Gutachten des Rechtsmediziners 
Roman Bux aber im unterirdischen Keller seines 
Hauses vor der Toilettentür erschossen. 

Das Echo konnte nur durch die geöffnete Kellertür
nach außen dringen und sich bei +7°C und 
98% Luftfeuchtigkeit ausbreiten.

Die Messungen hat der offenbacher
Wetterdienst gemacht.

Das sind keine reinen Theoretiker !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Ralfi schrieb:

Das Echo konnte nur durch die geöffnete Kellertür

nach außen dringen und sich bei +7°C und 
98% Luftfeuchtigkeit ausbreiten.

Die Messungen hat der offenbacher
Wetterdienst gemacht.

Das sind keine reinen Theoretiker !

Sind diese (Ihre?) Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsangaben an den jeweiligen Tatorten im Haus und außerhalb des Hauses der Familie Toll zu den jeweiligen noch durchaus unbestimmten Tatzeiten auch als genau Profile zu spezifizieren und auch noch zu verifizieren?

Und was können Sie denn nun genau belegen?

Bitte, "schießen" Sie nun damit los, statt nur etwas hier wieder zu behaupten!

Ralfi schrieb:

Das Echo konnte nur durch die geöffnete Kellertürnach außen dringen und sich bei +7°C und  98% Luftfeuchtigkeit ausbreiten.

Anhand dieses Kommentars zeigt sich auch wieder Ihr eigenes Schwadronieren. Unter Verwendung Ihrer eigenen Annahmen ergibt sich jedenfalls folgendes:

Der Schuß soll also im Keller erfolgt sein nach Ihren Annahmen. Da haben Sie dann aber keine "+7°C und  98% Luftfeuchtigkeit" im bewohnten Haus der Familie Toll mit allergrößter Wahrscheinlichkeit mehr, auch nicht im Keller, denn dieses Haus war vermutlich doch noch geheizt mit einer Zentralheizung im April bei so niedrigen Außentemperaturen. Frage an den Experten Steffler: Wo steht eigentlich der Heizkessel in diesem Haus, wo ist das Büro von Herrn Toll?

Steht die Keller-Tür aber offen, kann doch der Schußknall direkt aber schon nach außen dringen, außerdem auch noch die Echos durch die Wandreflexionen im Keller, und auch noch alle Geräusche durch Wandtransmissionen durch Wände oder Fenster usw. hindurch.

Herr "Gegengutachter" Steffler, jeder gute Richter, Staatsanwalt oder Verteidiger zerreißt das doch in der Luft mit dem allergrößten Vergnügen.

 

Und niemand kennt die Waffe genau, die Mündungsgeschwindigkeiten der Schüsse genau, die jeweilige Laborierung genau, auch als abweichende Toleranz bei einem Los, oder manipulativ verändert, oder ob und welcher Schalldämpfer und wann verwendet wurde. Der Täter hatte vermutlich doch einige Zeit gehabt für eine Inszenierung, auch muß er nicht alles ganz alleine vorbereitet oder durchgeführt haben. Und ob die Zeugen immer die reine Wahrheit und nichts als die Wahrheit sagten, gemäß der Zeugenbelehrungen (vermutlich auch noch ohne Vereidigungen)?

Sehr geehrter Herr Rudoplhi,

bei 10 Schuß können Sie davon ausgehen,
daß die Herstellerangabe von 1110 fps,
also 338 m/sec im Durchschnitt
eingehalten wurde.

Da es in der Tatwoche im Süden Deutschlands (Bayern) 
morgens saukalt war, betrug die
Schallgeschwindigkeit nur
333m/sec!

Laut Hersteller platzt einem bei dieser Munition in einem
engen Keller ohne Gehörschutz das Trommelfell.

Da die Munition der Polizei extrem leistungsfähig ist, 
kommt es bei Polizeieinsätzen regelmäßig 
zu Hörschäden der Polizisten.
 

Das können Sie leicht nachlesen.
 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Für Schallreflexionen an Wänden gibt es zwar rein rechnerische Möglichkeiten über die Schallkennimpedanzen und außerdem mit Schalltransmissionen und Schallabsorptionen, aber die genauen Parameter dafür sind dann ja das Problem, Herr Steffler.

Also praktisches messen in Versuchsreihen ist da das Mittel der Wahl, nicht Ihre eigenen Theorien.

Und Sie haben doch nun überhaupt nichts mehr Neues noch zu bieten, außer Ihre Gebetsmühlen-artigen und ständig wiederholten Pirouetten immer erneut hier zu drehen.

Ich habe selber übrigens ein paar Mal mit eine Walther P1 geschossen und stand auch mal neben einer Uzi Kal. 9x19  bei einer unbeabsichtigten Schußabgabe in einer Unterkunft auch noch direkt daneben.

Keinem meiner Kameraden ist da auch dabei das Trommelfell geplatzt, mir aber auch nicht.

Sehr geehrter Her Rudolphi,

entscheidend ist die Munition und
nicht die Waffe.

Es gibt extrem laute Munition und 
leise Munition.

Munition der Marke "Geco" verursacht garantiert 
in einem kleinen Keller ein sog. Knalltrauma.

Der Hörschaden ist irreparabel !
(170 phon).

PS:
Bei abgesägten oder aufgebohrten Pistolenlauf ist  
die Mündungsgeschwindigkeit 
etwas geringer. 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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In der benannte Doktorarbeit von Münster steht auch nicht, "daß ein PET~Schalldämpfer keine 4 Schuß aushält." Darin werden auch eingehendere Versuche und Untersuchungen angeregt

Denn "aushalten" kann er das meistens schon, wie die Videos bei den Versuchen und Beschusstests des Sachverständigen Cachée ja zeigen. Aber der Bauschaum zerlegt sich im Inneren, wird zum Teil ausgeworfen und stört auch beim Repetieren, später wird auch die PET-Flasche noch zerrissen oder abgerissen.

So eine Konstruktion ist nur etwas für Diletantten.

oder für die Dilettanten ......

Deswegen ist der Herr Darsow aber m.E. noch nicht unschuldig, btw.

 

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

Sie können doch nicht ernsthaft bestreiten,
daß Klaus Toll in seinem Keller vor
seiner Toilettentür erschossen 
wurde.

Beweis:
Urteil vom 19.07.2011 Seite 22, Blatt 24 !

Im Keller werden Schallwellen reflektiert.
Die Zeugen hörten also nur ein dumpf
verzerrtes Echo der Schüsse.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Ralfi schrieb:

Sie können doch nicht ernsthaft bestreiten, daß Klaus Toll in seinem Keller vor seiner Toilettentür erschossen  wurde. Beweis: Urteil vom 19.07.2011 Seite 22, Blatt 24 !

Da ich an keinem einzigen Tag der HV zugegen war, auch nicht während der Tat im - oder vor dem Haus der Familie Toll, bestreite bzw. bestätige ich auch nichts.

Ralfi schrieb:

Im Keller werden Schallwellen reflektiert. Die Zeugen hörten also nur ein dumpf verzerrtes Echo der Schüsse.

Ist so aber nicht schlüssig,  denn was Zeugen gehört haben können, die z.B. ein eigenes Fenster noch offen hatten, ergeben m.E. Messungen, aber auch geschlossene Fenster verzerren und Dämpfen  doch Schuß-Geräusche nur relativ gering.

Und jetzt entschuldigen Sie mich bitte wegen einiger anderer Aufgaben / Interessen.

Im übrigen ist die Sache doch außerdem nun in Kassel anhängig, Sie werden also auch deswegen bereits noch weiter warten müssen auf eine erhoffte Überweisung in dieser Sache, damit muß ich leider Ihre Erwartungen ebenfalls noch erheblich dämpfen ......

Dass der laut Urteil bei der Tat verwendete PET-Primitiv-Schalldämpfer „Marke-Eigenbau“ überhaupt nicht geeignet war, den mit den todbringenden Schüssen verbundenen Lärm auf ein Minimum zu reduzieren, da es sich bei der verwendeten Munition PMC 9 mm Luger (FMJ: Full-Metall-Jacket) um Überschallmunition handelte und sich der Geschoss-/Überschallknall, anders als der Mündungsknall, überhaupt nicht dämpfen ließ, hatte das Schwurgericht Darmstadt in seinem knapp 300-Seiten Urteilsschmöker jedenfalls nicht auf dem Schirm.

Unterstellt, im schriftlichen Urteil wurde kein falscher Film zum Nachteil des Verurteilten abgespielt: Weder StA noch das Darmstädter Schwurgericht wussten, dass bei jedem Schuss mit Überschallmunition ein überhaupt nicht dämpfbarer Überschallknall auftritt?! 

Immerhin: Der mögliche Wegdrückeinwand, insoweit handele es sich um nicht zulässige Novae, dürfte im Blick auf die einschlägigen GA der WA-Verteidigung damit per se obsolet sein.

Ähnlich suboptimal, jedenfalls für den seit gut acht Jahren Inhaftierten: Die „Nachstellung“ der Schüsse durch die Darmstädter Polizei. Tatzeit war eine Aprilnacht 2009 gegen 04:00 Uhr mit Außentemperaturen um die 7 Grad Celsius. Die „Nachstellung“ erfolgte an einem späten Nachmittag im Juni 2009 bei Temperaturen um knapp 20 Grad Celsius. Dass die Schallgeschwindigkeit der verwendeten Überschallmunition unter anderem von der Umgebungstemperatur abhängig ist, wurde hierbei augenscheinlich nicht berücksichtigt. Dass bei der „Nachstellung“ als „Vergleichswaffe“ u. a. völlig willkürlich eine  Pistole Heckler & Koch USP eingesetzt wurde, während bei der Tat eine Walther P38 verwendet wurde, fällt dagegen ja kaum noch ins Gewicht.

https://www.strate.net/de/dokumentation/Darsow-Gutachten-Winkelsdorf-Schalldaempfung-einer-Walther-P38-2018-5-4.pdf

Nach zwei unabhängigen GA der WA-Verteidigung war bereits die Tathypothese der Darmstädter Ermittler, bei der Tat sei ein PET-Schalldämpfer „Marke Eigenbau“ zum Einsatz gekommen, technisch unhaltbar, da, im Urteil explizit verbrieft, überhaupt keine PET-Plastiksplitter am Tatort gefunden wurden.

https://www.strate.net/de/dokumentation/Darsow-Gutachterliche-Stellungnahme-Erbinger-2018-05-08.pdf

https://www.strate.net/de/dokumentation/Darsow-Gutachten-Winkelsdorf-Schalldaempfung-einer-Walther-P38-2018-5-4.pdf

Dass in Wirklichkeit überhaupt kein PET-Schalldämpfer „Marke Eigenbau“ bei der Tat verwendet wurde, ergibt sich auch aus dem Spurenbild: Mit Zunahme der Schüsse wird bei jedem Schuss eine immer größere Menge an Bauschaumpartikeln herausgelöst. Am Tatort gefunden wurde jedoch von unten nach oben eine (minimale) stetig abnehmende Anzahl an Bauschaumpartikeln. Und: Eben überhaupt keine PET-Plastiksplitter, die sich bei Verwendung eines solchen Primitivschalldämpfers mit Schussabgabe aus dem PET-Flaschenboden lösen.

https://www.strate.net/de/dokumentation/Darsow-Gutachten-Cachee-2017-07-17.pdf

https://www.strate.net/de/dokumentation/Darsow-Gutachten-Cachee-2018-04-30.pdf

https://www.strate.net/de/dokumentation/Darsow-Gutachten-Winkelsdorf-Schalldaempfung-einer-Walther-P38-2018-5-4.pdf 

Im Übrigen haben die Beschusstests der WA-Verteidigung ergeben:
Durch Rücksog von Bauschaumpartikeln in Lauf, Patronenlager und Auswurffenster kommt es regelmäßig zu Ladehemmungen, was dem vom Tatgericht festgestellten überfallartigen, dynamischen Geschehen zuwider läuft, da hierfür eine manuelle Beseitigung erforderlich ist.
Ein mit Bauschaum befüllter PET-Schalldämpfer „Marke Eigenbau“ hält einer Belastung von 10 Schüssen nicht stand, und zerreißt überwiegend bereits nach (deutlich) weniger Schüssen.

https://www.strate.net/de/dokumentation/Darsow-Gutachten-Cachee-2017-07-17.pdf

https://www.strate.net/de/dokumentation/Darsow-Gutachten-Cachee-2018-04-30.pdf

Die Verurteilung des LG DA beruhte jedoch ganz zentral auf der „Verwendung“ eines PET-Primitivschalldämpfers bei allen 10 Schüssen, einer der Tat vorausgehenden, von einem Arbeits-PC durchgeführten Internetrecherche auf der Silencer-Bauanleitungsseite sowie einer nach der Tat erfolgten Manipulation am Arbeits-PC zur Verdeckung der IT-Spuren des bei der Tat gemäß Bauanleitungsseite eingesetzten PET-Primitivschalldämpfers „Marke Eigenbau“. 

Unter Berücksichtigung von

http://www.bverfg.de/e/rk20070516_2bvr009307.html

(diese Entscheidung dürfte im Fall des verstorbenen Bauern Rupp zumindest mit maßgeblich dafür gewesen sein, warum das OLG München seinerzeit der von der StA übernommenen Wegdrückersetzung – „tot ist tot“ – des LG Landshut eine Abfuhr erteilt hat)

dürften für Andreas Darsow mithin reelle Erfolgsaussichten bestehen. Dies zumal das zuständige WA-Gericht, das LG Kassel, dem verurteilenden Tatgericht bereits im erfolgreichen WA-Verfahren des zwischenzeitlich leider verstorbenen Lehrers und Justizopfers Horst Arnold ins Gebetsbuch geschrieben hatte, dass das Landgericht Darmstadt bei seinem Fehlurteil gegen Herrn Arnold „elementare Grundregeln der Wahrheitsfindung“ missachtet hat.    

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/prozess-im-fall-horst-arnold-das-vermeintliche-opfer-steht-jetzt-selbst-vor-gericht-12162246.html

Sehr geehrter Herr Peppermint Patty,

Tatwaffe war eben keine uralte rostige Walther P.38 
aus dem Zweiten Weltkrieg, schon gar nicht mit
abgesägten Pistolenlauf und Dichtscheiben~
schalldämpfer aus Dänemark. 

Das BKA~Gutachten spricht lediglich von einem
Basismodell, also 9mm Luger,
6 Züge, linksauswerfend.

Dann hätte man aber auch die Luger P 08 
mit in die Liste nehmen müssen, die
nach oben auswirft. 

Tatsächlich war die Tatwaffe mit hoher Wahrscheinlichkeit 
eine moderne 9mm~Pistole, rechtsauswerfend, 
mit einem Magazin, das mindestens
10 Patronen faßt.

Bei Aktenzeichen XY ungelöst sind Falschfahndungen
üblich, um Täterwissen zu verschleiern.

Im Dopelmordfall von Horchheim ließ man
es mitten im Hochsommer schneien.  

Heinrich Schemmer soll kurz vor seinem Tod 
im Hochsommer noch Schnee
geschippt haben.

Im Schnee seien die Fußspuren des 
Mörders sichergestellt worden.

Das ist der schwarze Humor der Kripo 
bei Zeugenvernehmungen.

Neben dem sog. Überschalknall ensthen in einem kleinen 
Kellerflur sog. Freak Waves, weil die Schallwellen
an den Kellerwänden refelktiert werden. 

Allein deshalb sind solche Schüsse viel 
lauter als im Freien.

Die gelben Schaumstoffpartikel in den Haaren von Petra Toll
lassen darauf schließen, daß Petra Tolls Mörder durch
ein Kissen schoß.

Die Ermittlungen in Richtung Hell's Angels, bei denen 
Klaus Toll hohe Schulden gehabt haben soll,
wurden durch die Vorverurteilung des 
Andreas Darsow komplett 
eingestellt.

Ähnlich war's im Mordfall Peggy Knobloch. 

Durch die Verurteilung des Ulvi Kulac hat man
einen zweiten Tatverdächtigen mit
Fahrzeug fallen lassen. 

Dieser sitzt heute wegen Kindesmißbrauch 
im Roten Ochsen. 

Und auch im Mordfall Peggy Knobloch wurden 
Blutspuren an der Kleidung von Ulvi Kulac 
und später DNA~Spuren erfunden.

Und dann war da noch das myteriöse
Heilbronner Phantom, das überall
seine Finger im Spiel hatte.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

 

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"Tatsächlich war die Tatwaffe mit hoher Wahrscheinlichkeit eine moderne 9mm~Pistole, rechtsauswerfend, (...)"

Wie kommen Sie zu dieser Annahme?

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Sehr geehrter Herr Beckhaus, 

die Patronenhülse des ersten Schusses 
wurde oberhalb der Kellertrepep
rechts im Gebüsch gefunden.

Links in der Wand der Kellertreppe wurden
keine Kratzspuren einer ausgeworfenen 
Pat6ronenhülse gefunden.

Ausgeworfene Patronenhülsen
haben ziemlich viel Power.

Klaus Tolls Mörder schoß mit der rechten
Hand aus der Hüfte.  

Rechtshänder nutzen in aller Regel moderne
rechtsauswerfende Pistolen.

Im Übrigen wußte Klaus Tolls Mörder offenbar,
daß seine Pistole mehr als 8 Schuß hat.

Moderne Pistolen haben Magazine mit 
mindestens 10 Schuß !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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"Rechtshänder nutzen in aller Regel moderne rechtsauswerfende Pistolen."

Aha. Und was hat das mit dem Fall Darsow zu tun?

"Ausgeworfene Patronenhülsen haben ziemlich viel Power."

Nein, haben sie nicht, Herr Dipl.-Ing.

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Nachtrag zum Post vom 10.06.2018:

1) Verteilung von Bauschaumpartikel

Urteil: „… mit der steigenden Anzahl der Schüsse seien grundsätzlich weniger Partikel bei den Schussabgaben entstanden“ (UA S. 118); „Je ‚höher‘ man im Hause gekommen sei, (seien) zunehmend weniger Partikel aufgefunden worden“ (UA S. 112).

Bei Beschusstests mit PET-Schalldämpfer „Marke Eigenbau“ wurden jedoch – umgekehrt – mit jedem Schuss mehr Bauschaumpartikel ausgestoßen: GA Cachée I S. 31, 32, 37, 43; GA Cachée II S. 26; GA Winkelsdorf S. 33

Der Rückschluss des Gerichts, die (von unten nach oben) abnehmende Partikelzahl sei darauf zurückzuführen, dass mit jedem Schuss ein „immer größer werdender Schusskanal“ (UA S. 124) entstehe bzw. „am Anfang (würden) mehr Partikel und später mit jedem weiteren Schuss weniger austreten ..., weil der Weg zwischenzeitlich sprichwörtlich ‚freigeschossen‘ worden sei“ (UA S. 114), ist als unhaltbar widerlegt: https://vimeo.com/269096932  https://vimeo.com/269085343

2) Ausgestoßene Bauschaummengen

Insgesamt wurde am Tatort nur eine ganz geringe Menge gefunden und gesichert; abhängig von der Zahl der Schüsse und der Befüllung der PET-Flaschen wurden bei den Beschusstests jedoch viel größere Mengen ausgestoßen:1/4 bis 1/3 der PET-Flaschenbefüllmenge: GA Cachée II, S. 26

3) Ladehemmungen

Durch Rücksog von Bauschaumpartikel in Lauf, Patronenlager und Auswurffenster kommt es regelmäßig, meistens bereits nach dem zweiten Schuss, zu Ladestörungen, was dem vom Tatgericht festgestellten überfallartigen, sehr dynamischen Geschehen mit schneller Schussfolge zuwider läuft, da manuelle Beseitigung des gestörten Repetiervorgangs erforderlich: GA Cachée I S. 32 - 36, 44; GA Cachée II S. 27

4) Bauschaumpartikel in Patronenhülsen

Bauschaumpartikel werden bei Beschusstests auch in die ausgeworfenen Hülsen gesogen, und verbleiben dort sichtbar auf dem Hülsenboden: GA Cachée I, S. 24, 27; 45; GA Cachée II, S. 13, 26

Von Bauschaumpartikel in den Hülsen ist im Urteil keine Rede.

5) Vorzeitiges Zerreißen der PET-Flasche

Ein mit Bauschaum befüllter PET-Schalldämpfer „Marke Eigenbau“ hält einer Belastung von 10 Schüssen nicht stand, und zerreißt überwiegend bereits nach (deutlich) weniger Schüssen: Flaschen-Typ 2: 9 Schüsse: Typ 3: 4 Schüsse;  Typ 4: 5 Schüsse: GA Cachée I S. 26, 30, 31, 37 (GA Cachée II S. 14, 15, 18)

6) Keine Plastiksplitter, kein Rückschluss auf PET-Primitivschalldämpfer-Einsatz

Am Tatort wurden überhaupt keine PET (Polyethylentherephtalat) Plastiksplitter gefunden, bei Verwendung eines mit Bauschaum gefüllten PET-Schalldämpfers „Marke Eigenbau“ lösen sich (vor dem Zerreißen, s. o.) jedoch regelmäßig Plastiksplitter aus dem PET-Flaschenboden: GA Cachée II S. 6 – 26 

Die Tathypothese, aus den in minimalen Mengen (trotz von unten nach oben in abnehmender Zahl, s. o.) vorgefundenen Bauschaumpartikel lasse sich auf einen PET-Schalldämpfereinsatz „Marke Eigenbau“ schließen, ist auch im Übrigen technisch untragbar: GA Winkelsdorf, S. 33, 37; GA Erbinger, S. 3:

„… Ein tragfähiger Rückschluss auf eine verwendete PET-Flasche wäre nur beim Vorhandensein von PET (Polyethylentherephtalat) Spuren am Tatort möglich“.  

7) Keine Dämpfung des Geschoss-/Überschallknalls

Bei der Tatmunition handelt es sich um (supersonic) Überschallmunition, der Geschoss-/Überschallknall ist nicht dämpfbar, weder mit einem PET-Schalldämpfer „Marke Eigenbau“ noch mit einem sonstigen, da der Überschallknall des Projektils erst nach Verlassen der Waffe-Schalldämpfer-Kombination in der normalen Atmosphäre auftritt. Und die Überschallgeschwindigkeit u. a. von der Umgebungstemperatur abhängig ist: GA Erbinger S. 7, 8; GA Winkelsdorf S. 9ff; 36

GA Winkelsdorf S. 21:

„… Nachstellung der Schüsse

Am 3.6.2009 wurden durch die Polizei Versuche unternommen, die aufgetretenen Schussgeräusche nachzustellen...Verwendet wurden hierfür eine Pistole Walther P38 ohne Schalldämpfer, eine Pistole Heckler & Koch USP (9mm Luger) mit Schalldämpfer „Brügger & Thomet“ und eine Walther P38 mit einem aus einer PET-Flasche unter Verwendung von Bauschaum konstruierten Schalldämpfer. Sieht man von dem gravierenden methodischen Fehler einer faktischen Fehlmessung bei gänzlich anderer Jahreszeit und Witterungsbedingungen ab, bleibt die Frage der zur „Nachstellung“ verwendeten Versuchswaffen offen: Die Auswahl der zweiten Vergleichswaffe folgt keiner Methode, sie ist rein willkürlich im Sinne eines „irgendwas mit Schalldämpfer“ und bietet somit keinerlei Aufschluss. Im Folgenden wurde dieser „Versuch“ daher ignoriert“. 

Dass es sich bei der verwendeten Tatmunition um Überschallmunition handelt und diese neben dem (dämpfbaren) Mündungsknall auch einen nicht dämpfbaren Geschoss-/Überschallknall erzeugt, was u. a. vom Gericht nicht erkannt wurde, hat der User Ralf Steffler bereits vor langer Zeit enthüllt; ebenso, dass ein PET-Primitivschalldämpfer nicht geeignet ist, einer Belastung von 10 Schüssen standzuhalten, und am Tatort auch überhaupt keine Plastiksplitter gefunden wurden.

http://obs-itconsulting.com/Antrag_12032016.pdf   

8) Rekonstruktion

Der SV Winkelsdorf geht davon aus, dass eine Tatwaffe mit verkürztem Lauf verwendet wurde; mit der Folge, dass die Überschallgeschwindigkeit der Geschosse innerhalb der in den Räumen abgegebenen acht Schüsse nicht erreicht wurde:
- Relativ geringe Penetrationswirkung der verwendeten Tatmunition im Blick auf das Verletzungsbild der Opfer, GA S. 36
- Jedenfalls die Tochter bei den zwei Schüssen auf ihre Mutter bei Erreichen der Überschallgeschwindigkeit der Geschosse wach geworden wäre, GA S. 22

Dass die ersten zwei Schüsse (Geschoss-/Überschallknalle) außerhalb des Hauses gehört wurden, führt er darauf zurück, dass trotz der Laufverkürzung wegen des vorausgehenden Temperatursturzes auf Temperaturen um die 7° C dort, anders als im Haus (s. o.), die Überschallgeschwindigkeit der Geschosse erreicht worden sei, GA S. 37.

Die Laufverkürzung bedingt, dass zur Befestigung eines (improvisierten) Schalldämpfers ein Gewinde herzustellen sei; hierbei handele es sich aber bereits um eine professionelle Büchsenmacherarbeit, die von einem Laien nicht zu bewerkstelligen sei, GA S. 37.

Der weitergehenden Schlussfolgerung des SV Winkelsdorf, aus der Waffe-Schalldämpfer-Munitions-Kombination sowie des für einen PET-Primitiv-Schalldämpfer-Einsatzes atypischen Spurenbildes am Tatort (s. o.) sei von der Verwendung eines bestimmten Serien-Dichtscheibenschalldämpfers auszugehen, GA S. 37, schließt sich der weitere Waffensachverständige Erbinger insoweit nicht an (GA Erbinger S. 4), schließt dies jedoch auch nicht aus.

Erbinger (GA S. 3) betont in Einklang mit Winkelsdorf (GA S. 33), dass ein tragfähiger Rückschluss auf die Verwendung einer PET-Flasche als Primitivschalldämpfer nur möglich gewesen wäre, wenn am Tatort (neben den minimalen Bauschaumpartikelchen) PET-Plastiksplitter gefunden worden wären, was aber unzweifelhaft nicht der Fall war, s. o.      

Sehr geehrter Herr Peppermint Patty,

das Quatsch~Gutachten des Lars Winkelsdorf 
basiert auf Leistungsdaten der schweizer 
Munitionsmarke Geco.

Bei der Tatmauntion handelt es sich um leistungsschwächere
9mm~Überschallmunition der Marke PMC Bronze,
124 Grain (FMJ).

Die Tatmunition verursacht bei den am 17.04.2009, um 4:00 Uhr 
herrschenden Temperaturen einen sog. Überschallknall.

Beim ersten Schuß stand Klaus Tolls Mörder noch vor der 
Kellertür, so daß dieser von 4 Zeugen gehört wurde.

Der Schuß würde aus der Hüfte ausgeführt !

Beim zweiten Schuß stand Klaus Tolls Mörder bereits im Kellerflur,
jeoch noch bei bei geöffneter Kellertür.

Nach dem zweiten Schuß schloß Klaus Tolls Mörder einfach
die Kellertür, damit nicht ganz Babenhausen von 
den 10 Schüssen aufwacht.

Beweis:
Urteil vom 19.07.2011 Seite 22, Blatt 24
(Gutachen des Rechtsmediziners Dr. Roman Bux)

Daß ein mit Bauschaum befüllter PET~Schalldämpfer keine 
10 mit Testschießen sogar 20 Schuß standhält, ist 
in der Doktorarbeit des Dr. Wacker aus 2010 
(Rechtsmedizin Münster) nachzulesen.

Die gelben Schaumstoffpartikel in Petra Tolls Haaren, 
lassen vermuten, daß ihr Mörder durch ein 
Schaumstoff~Kissen schoß.

Diese beiden aufgesetzten Schüsse waren stark gedämpft und
verursachten keine lauten Knallgeräusche, zumal die
Zimmer~Temperatur im 1. OG bei 18°C lag.

Aus den von der Polizei am 3.6.2009 durchgeführten Schußtests
hätte man feststellen können, ob die Tatwaffe links oder
rechtsauswerfend war. 

Die Patronenhülse einer linksauswerfende Pistole hätte Kratz~Spuren 
an der linken Wand der Kellertreppe hinterlassen.

Von der Firma Aumann aus wurde nicht auf die Bauanleitung 
unter "http://silencer.ch" zugegriffen. Die Firma Aumann
hat keine statische Class A~IP~Adresse. 

Auf keinem PC der Firma Aumann befand sich Service Pack 2,
das eine zu konfigurierende Windows Firewall enthält.

Protokolleinträge im Domain~Controller, die einen 
angeblichen Ausdruck der Bauanleitung beweisen,
sind technisch unmöglich und frei erfunden.

Die ungedämpften 6 Schüsse im engen Kellerflur 
verursachten Knallgeräusche
von über 160 phon.

Klaus Tolls Mörder ist also garantiert das 
rechte Trommelfell geplatzt. 

Der Hörschaden ist irreparabel.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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"Klaus Tolls Mörder ist also garantiert das rechte Trommelfell geplatzt."

Auf den getöteten Klaus Toll sind nach den Feststellungen des Gerichts sechs Schuss abgefeuert worden. Zwei vor dem Keller (im Freien) und vier im (dann geschlossenen) Kellerraum.

Der letzte Schuss auf Klaus Toll war tödlich. Er war somit wie sein Mörder auch akkustisch den Schüssen ausgesetzt und müsste entsprechend Ihrer Behauptung nach - Herr Dipl.-Ing. Steffler - ebenfalls noch vor seinem Tod ein geplatztes Trommelfell erlitten haben.

Was hat die Obduktion zu dieser Frage ergeben, Herr Steffler?

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Mit dem Thema „Überschallmunition/Überschallknall“ hat sich das Tatgericht offensichtlich nicht (!!!) befasst:

https://www.strate.net/de/dokumentation/Darsow-Wiederaufnahmegesuch-2018-05-11.pdf

S. 23: „… Es handelt sich somit um handelsübliche Patronenmunition im Kaliber 9mm Luger mit einer regulären Vollmantel-Laborierung mit Geschossgeschwindigkeiten, die dem Überschallbereich zuzuordnen sind… Dass es sich bei allen durch die Pistole P38 am Tattage verschossenen Projektilen um Überschallmunition handelt (im Gegensatz zu Unterschallmunition = subsonische Munition) ist eine neue Tatsache, bewiesen durch ein neues Beweismittel (den Sachverständigen Winkelsdorf).  Handelt es sich um Überschallmunition, so löst diese neben dem Mündungsknall noch einen Überschallknall aus. Durch einen Schalldämpfer wird lediglich die Lautstärke des Mündungsknalls gemindert…“.

Auf Grundlage dieser Novae dürfte ein mögliches Knalltrauma grds. nicht ganz abwegig sein:

https://www.strate.net/de/dokumentation/Darsow-Gutachten-Winkelsdorf-Schalldaempfung-einer-Walther-P38-2018-5-4.pdf   dort: Seite 16

WA-Gesuch S. 27:  „… Dieses Ergebnis, das im Urteil nicht referiert wird, zeigt zwar, dass die mit Bauschaum gefüllte PET-Flasche eine schalldämpfende Wirkung hat, aber nur in Bezug auf den Mündungsknall12. Der nach Austritt des Geschosses aus dem Schalldämpfer entstehende Geschossknall bleibt aber. Der gemessene Wert des Schalldruckpegels von immer noch 137,7 db, erreicht fast den Schalldruck eines Düsenflugzeuges in 30 m Entfernung (140 db)13 und überschreitet die Schmerzgrenze von 120 db14 erheblich“.

Dass das (wohl eher komplizierte) Thema „Knalltrauma“ nicht weiter vertieft wurde, dürfte daran liegen, dass doch auch schon so einen ganz fetter, das Urteil tragender Belastungskomplex beseitigt werden dürfte: WA-Gesuch S. 27: „… Der hier angeblich eingesetzte Schalldämpfer einer mit Bauschaum gefüllten PET-Flasche war angesichts der eingesetzten Munition, die stets und bei jedem Schuss11 nach dem Austritt aus dem Schalldämpfer noch einen „Überschallknall“ erzeugt, für den von der Strafkammer behaupteten Zweck, nämlich den „bei den todbringenden Schüssen entstehenden Lärm auf ein Minimum zu reduzieren“ (UA S. 12), deshalb von vornherein nicht geeignet“.   

Demnach wäre es im Haus zu acht Schüssen mit Überschallgeschwindigkeit (ÜSG) gekommen (vgl. GA Winkelsdorf S. 36) > wenn (die bei der Tatausführung gegen sich jeweils schlafende) Mutter und Tochter nicht bereits von den vier Schüssen im Souterrain geweckt wurden, hätte die Tochter aber aller spätestens bei den aus der Nähe zu ihr abgegebenen zwei Überschallschüssen auf die Mutter wach werden müssen (vgl. GA Winkelsdorf S. 22). > hätte es diese acht Schüsse mit ÜSG und Überschallknallen gegeben, wären, wohl insbesondere die im Souterrain, auch von Nachbarn gehört worden; letztlich belastbar gehört wurden aber nur zwei (die ersten beiden) Schüsse > so kann es also nicht gewesen sein

Wie dann?

Geschossen wurde zwar mit der unstreitigen Überschallmunition, die Geschossgeschwindigkeit wurde jedoch durch einen verkürzten Lauf gedrosselt, so dass es bei den Schüssen im Haus auch überhaupt keinen Überschallknall gab > erklärt, warum beide Frauen nicht wach wurden, als der Täter die Waffe auf sie richtete > erklärt, warum nahezu alle Nachbarn nur zwei Schüsse gehört haben > erklärt, Herr Steffler, warum weder Opfer noch Täter irgendwelche Gehörschäden davon getragen haben > erklärt die relativ geringe Penetrationswirkung im Blick auf die Opferverletzungen, die bei Überschallschüssen zu erwarten wären >  der Mündungsknall der mit Unterschallgeschwindigkeit verschossenen Überschallmunition wurde durch einen Schalldämpfer gedämpft > um nach der Laufverkürzung den Schalldämpfer zu befestigen, musste am Lauf ein gesondertes Gewinde angebracht werden > hierbei handelt es sich um eine professionelle Büchsenmacherarbeit, die einem Laien wie Herrn Darsow unmöglich zugeschrieben werden kann.

WA-Gesuch S. 28:

„Der Sachverständige Winkelsdorf zieht aus all dem die folgenden Konsequenzen:

„Aufgrund der Verwendung einer gemeinhin ‚überschallschnellen‘ Laborierung 9mm Luger PMC 124 grs FMJ aus einer Pistole Walther P38 mit Lauflänge von 127mm hätte bei jedem der abgefeuerten 10 Schüsse zwingend ein Geschossknall festgestellt werden müssen. Dies gilt sowohl für die im Eingangsbereich außen und innen abgegebenen Schüsse als gerade auch für die in warmen Zimmern verfeuerten Projektile. Ausweislich der Zeugenaussagen und der Situation bei Schussabgabe auf die Opfer ist es in den Zimmern nicht zum Auftreten eines Geschossknalles gekommen. Einzig denkbare Erklärung hierfür ist eine reduzierte Geschwindigkeit der Geschosse auf maximal 343,7 m/s. Mit einer P38 mit 127mm Lauflänge ist dies nicht zu erreichen, hierfür muss der Waffenlauf kürzer sein. Die zusätzlich feststellbaren Auffälligkeiten bei der Wundballistik sind ebenfalls ein eindeutiger Hinweis darauf, dass die Projektile aus der verwendeten Pistole P.38 mit deutlich langsamerer Geschwindigkeit verfeuert wurden. Insbesondere das Verletzungsbild an dem getöteten Klaus Toll spricht eindeutig für eine von vornherein verlangsamte Geschwindigkeit der verfeuerten Projektile im Vergleich zu Geschossen, die aus einer P38 mit einer Lauflänge von 127mm verschossen werden. Da keine Unterschall-Laborierung verwendet wurde, ergibt sich hieraus zwingend der Schluss, dass es sich eben gerade nicht um eine Version der Walther P38 mit einem Lauf von 127mm gehandelt hat, sondern hier der Waffenlauf vielmehr gekürzt worden sein wird. (…) Die beschriebene Konstruktion... auf einem gekürzten Waffenlauf erforderte zwingend die Anbringung eines geeigneten Gewindes zur Aufnahme einer mit der Laufseelenachse fluchtenden Befestigung für einen solch improvisierten Schalldämpfer. Dies ist bereits eine Büchsenmacherarbeit und von einem Laien nicht mehr zu erzielen.“

 

 

Sehr geehrter Herr Beckhaus,

freilich sind bei allen 3 Mordopfern wie beim Mörder
die Trommelfelle geplatzt.

Bei Astrid Tol wäre das heute noch
leicht überprüfbar.

PS:
Bei einer Airbag~Explosion platzt einem Autofahrer
und seinem Beifahrer auch für gewöhnlich
das Tromelfell.
(150 phon !) 

Mecedes redet darüber
aber nicht sehr gerne !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Sie unterstellen, wissen es aber nicht.

Das ist ja nicht schlimm, Sie sollten aber Behauptungen auch als solche benennen und nicht so tun, als wüssten Sie mehr als andere.

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Sehr geehrter Herr Beckhaus, 

Sie verwechseln Berechnungen mit Behauptungen.

Die Flugbahn einer links ausgeworfenen
Patronenhülse läßt sich
leicht berechnen.

Wie man eine Flugbahn berechnet, 
können Sie in jedem Physik~Buch 
leicht nachlesen.

Oder Sie geben die Daten einfach in das Ballistik~Programm
von dem Schußwaffenexpert Ruprecht Nennstiel 
vom BKA ein. 

Ruprecht Nennstiel hatte noch keine Zeit, sein DOS~Programm 
aus 1990 auf Windows 10 zu migrieren. Es läuft aber
als DOS~Box unter Windows XP !

PS:
Wär wirklich schön, wenn man das Ballistik~Programm des
Schußwaffenexperten Ruprecht Nennstiel 
mit einer Maus bedienen könnte.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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"Oder Sie geben die Daten einfach in das Ballistik~Programm(...)"

Welche Daten geben Sie denn dort ein? Und woher nehmen Sie die Daten?

Aus einer Glaskugel?

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Sehr geehrter Herr Beckhaus,

fragen Sie doch mal die Schußwaffenexperten Ruprecht Nennstiel
oder Leopold Pfoser vom BKA !

Die Behauptung, daß die Tatwaffe eine linksauswerfende uralte rostige Walther P.38
aus dem Zweiten Weltkrieg mit einfach aufgeklemmter PET~Flasche
~wohlgemerkt mit feuchtem Bauschaum befüllt~ gewesen
sein soll, stammt schließlich von den beiden,
nicht von mir.

Nach meinen Berechnungen war die
Tatwaffe rechtsauswerfend !

Die Formel für den freien Wurf können Sie einfach
in dem Buch "Physik für Ingenieure"
nachlesen.

Für meine Berechnungen habe ich eine ideale 
Kreisbahn angenommen und den
Luftwiderstand vernachlässigt.

Zugunsten des Angeklagten bin ich von einer 
Mündungsgeshwindigkeit von 340 m/sec
ausgegangen.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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