Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3741|366539 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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3741 Kommentare

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"Die Behauptung, daß die Tatwaffe eine linksauswerfende uralte rostige Walther P.38 aus dem Zweiten Weltkrieg (...)"

Sie haben das Urteil gelesen. Bitte nennen Sie die Seite des Urteils, in dem dergleichen behauptet wurde.

Vielleicht lesen Sie bei der Gelegenheit die Beweiswürdigung des Gerichts zum Nachtat- und Aussageverhalten des Verurteilten (nochmals). Möglicherweise stellen Sie fest, dass sich die Beweiswürdigung des Gerichts nicht ausschließlich auf die mutmaßlich verwendete Waffe und einem selbstgebauten Schalldämpfer bezieht, sondern auch darauf, dass der Verurteilte Täterwissen zu einem Zeitpunkt hatte (und darüber sprach), als er dieses Wissen noch gar nicht hätte haben dürfen, wenn er nicht der Täter gewesen ist.

Was Ihre "Berechnungen" angeht: Sie sind offensichtlich kein Experte für Handfeuerwaffen. Was Sie also vor Ihrem heimischen PC "berechnen", spielt keine Rolle. Ebenso offensichtlich sieht das der Strafverteidiger Strate ebenso. Andernfalls hätte er Sie trotz Ihrer Bemühungen, seine Aufmerksamkeit zu bekommen, als Sachverständigen beauftragt.

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Sehr geehrter Herr Beckhaus, 

daß eine Walter P.38, die ab 1945 nicht mehr gefertigt wurde,
heute uralt und rostig ist, ergibt sich aus der 
Tatsache, daß Eisen nun mal rostet.

In aller Regel sind auch sämtliche Federn
und das Patronen~Magazin 
ausgeleiert.

Damit ist eine uralte rostige Walther P.38 
heute nicht mehr funktionsfähig.

PS:
Ich war gestern am Tatort und habe
mit Anja Darsow gesprochen!

Die Reihenhäuser haben kein "Souterrain",
sondern nur ein Kellergeschoß.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Sie haben meine Frage nicht beantwortet. Ich gehe daher davon aus, dass Sie weder die Frage beantworten können, noch, dass Sie das Urteil gelesen haben.

Insofern ist es müßig, Ihnen weitere Fragen zu stellen, die Sie so oder so nicht qualifiziert beantworten können.

Wenn(!) Frau Darsow sich mit Ihnen unterhalten hat, dann spricht das nicht für Frau Darsow.

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Sehr geehrter Herr Beckhaus,

na gut, ich probier nochmal Ihre Frage 
zu beantworten !

Eine uralte rostige Walther P.38 aus dem Zweiten Weltkrieg 
mit ausgeleierten Federn ist heute nicht
mehr funktionsfähig.

Wenn jemand tatsächlich so völlig verblödet ist,
und auch noch den Pistolenlauf absägt, 
funktioniert die uralte Walther P.38 
mit der Tatmunition garantiert
nicht mehr.

Der Selbstlader benötigt nämlich den Rückstoß
zum Patronenauswurf. 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Herrje ...

Auf welcher Seite des Urteils finden Sie den Hinweis, dass es sich bei der Tatwaffe um eine solche gehandelt habe, wie Sie sie beschreiben?

Ich gebe Ihnen einen Hinweis Herr Steffler: Es wird gar nicht behauptet (wie Sie nicht müde werden zu unterstellen), dass es sich bei der Tatwaffe um eine P38 aus dem 2. Weltkrieg gehandelt habe.

Sie sollten ihre Lesekompetenz verbessern und sowohl Spekulationen ins Blaue, als auch bloße Behauptungen vermeiden.

Was Sie hier betreiben sind Zirkelschlüsse. Sie unterstellen als wahr, was aber gar nicht feststeht.

Fragen Sie sich daher selbst: Warum hat Herr Strate Ihnen keinen Gutachtenauftrag erteilt? Oder Frau Darsow?

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Herr "Steffi" als Universalexperte (Balliistik, Schall, Munitionsbeschaffung, Schmauchspuren.....) wirft alles durcheinander und wenn ihm mal wieder der Gaul durchgeht mangels Argumenten kommt per c+p das Namedropping bundesdeutscher Fehlurteile

Eisen rostet also, also muss eine 1938 hergestellte Pistole in den Nullerjahren verrostet gewesen sein. Selten so einen Schwachfug gelesen (unabhängig davon dass niemand weiß ob es eine P38 oder eine P1 war und das auch nicht im Urteil steht). Nur sind die Pistolen halt aus Stahl. Und Waffenöl soll es auch mal irgendwann gegeben haben. Der These nach hätten auch die UZis der Bundeswehr aus den 1950ern und die G3s ebenso wie die ollen WKII- MG 42 (späteres MG3)  also etwa um 1990 herum verrostet sein müssen, waren sie komischerweise nicht, man konnte damit noch problemlos Ziele treffen.

Die 98k des Wachbataillons der Bundeswehr müssten also auch jedem Staatsgast in rostigen Bröseln auf die Füße fallen, wenn es nach dem Diplomphantasten geht..

Frau Darsow behauptet in ihren "Urteilsanmerkungen" auf der Darsow-Seite, die Pistole sei nach oben auswerfend.

Den Hülsenauswurf der P38 nach links und weder nach rechts noch nach oben kann man z.B. auf youtube (Video von hickock45, Zeitlupe ab 17:40) problemlos beobachten.  Hoppala, warum funktioniert die denn noch? Uralt und verrostet wie sie sein müsste....

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Sehr geehrter Herr Gastleser,

daß Eisen rostet, weiß eigentlich jeder, der 
ein 10 Jahre altes Fahrrad fährt.

Und die Walther P.38 ist nun
mal auch aus Eisen.

Viel problematischer sind aber die Federn, die 
durch den Rost nicht mehr funktionieren.

Das führt dann zu Ladehemmungen ! 

Um eine Walther P.38 aus dem Zweiten Weltkrieg wieder voll
funktionsfähig zu machen, müßten sämtliche Federn
erneuert und der Rost entfernt werden.

Das gilt freilich auch für das Vorgängermodell,
die Luger P08, die in dem BKA~Gutachten 
nicht betrachtet wurde.

Warum nicht ?

Tatsächlich ist die Luger P08 das echte Basismodell
für die Walther P38 und P1.   

Für den amerikanischen Waffenexperte  Hickock ist 
die Reparatur von Waffen kein Problem.

Über eine Ladehemmung lacht der nur !

Hickock trägt beim Schießen von 9mm~Überschallmunition
übrigens immer einen Gehörschutz, weil der weiß, daß 
ihm sonst das Trommelfell platzt.

PS:
Ich trau' Ihnen nicht mal zu, daß Sie in der Lage sind,
Ihre Fahhradkette von Rost zu befreien.

Haben Sie vermutlich im ganzen Leben
noch nie gemacht.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Ich stelle fest:

Sie geben abermals unsinniges und themenfremdes Geschwätz von sich.

Ich stelle weiter fest, dass Sie nicht in der Lage sind Fragen zu beantworten. Als Gutachter, der Sie sein wollen, denkbar schlechte Voraussetzungen.

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Sehr geehrter Herr Beckhaus, 

was halten Sie davon, wenn Sie sich mal eine Frage
selber beantworten, beispielsweise wie eine
Patronenhülse, die links ausgeworfen  
wurde, rechts im Gebüsch landen
konnte.

Tatwaffe war jedenfalls keine uralte, rostige Walter P38 
aus dem Zweiten Weltkrieg.

Die Schußtests des Schußwaffenexperten Leopold Pfoser vom BKA
ergaben, daß eine mit Bauschaum befüllte PET~Flasche
keine 10 Schuß standhält und 9mm~Überschall~
munition nicht schalldämpfen kann.

Das steht im Einklang mit der Doktorarbeit des Dr. Wacker
aus 2010 (Rechtsmedizin Münster) und den
neuerlichen Schußtests des Philip Cache.

Ein Schalldämpfer, der keine Schalldämpfung bewirkt,
ist so sinnlos wie ein Auto ohne Lenkrad! 

Bei 160 phon ist auch ein normaler Gehörschutz 
schon nicht mehr ausreichend.

PS:
Bei Airbag~Explosionen hat man auch mit 
einem Knaltrauma zu rechnen.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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"was halten Sie davon, wenn Sie sich mal eine Frage selber beantworten, beispielsweise wie eine Patronenhülse, die links ausgeworfen wurde, rechts im Gebüsch landen konnte."

Bitte geben Sie die Seite im Urteil an, auf der die Frage nach den Auffindeorten der Patronenhülsen behandelt wird. Geben Sie bitte insbesondere die Seite an, auf der festgestellt wird, dass eine Patronenhülse "rechts im Gebüsch" gefunden wurde.

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Sehr geehrter Herr Beckhaus,

auf Seite 21, Blatt 23 wird dargetan und festgestellt, daß
eine Patronenhülse rechts im Gebüsch neben der 
Terrassentür gefunden wurde.

Das steht im krassen Widerspruch zu der Behauptung, 
daß Klaus Tolls Mörder von oberhalb der 
Kellertreppe geschossen haben soll,
als dieser die Kellertür aufmachte.

Es geht beim ersten Schuß
also um 3 Türen:

1. Terrassentür;
2.  Kellertür; 
3.  Toilettentür !

Letztendlich landete das Projektil im Klopapier, nachdem es mittig die 
Toilettentür durchschlagen und an der linken Wandfliese 
abgeprallt war.

Ich halte das für physikalisch 
völlig unmöglich.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Herr Steffler,

entgegen Ihrer ständig wiederholten Behauptung, Sie hätten das Urteil gelesen, haben Sie es offensichtlich nicht gelesen.

Ich gehe weiter davon aus, dass Sie nicht wissen wie ein Strafurteil aufgebaut, was eine Sachverhaltsfeststellung und was eine Beweiswürdigung ist.

Lesen Sie (und natürlich jeder Interessierte) bitte auf Seite 50 des Urteils den ersten Absatz zur Beweiswürdigung.

Darüber hinaus bringen Sie in ihrem obigen Kommentar abermals einiges durcheinander.

Ich frage mich: Können Sie es nicht besser, wollen Sie es nicht besser oder wollen Sie bewusst falsche Informationen streuen?

Im Übrigen bezweifel ich, dass Sie ein Dipl.-Ing sind.

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Sehr geehrter Herr Bekchaus,

wie ich Ihnen bereits wiederholt dargetan habe,
hat das Haus kein "Souterrain", sondern 
ein Kellergeschoß.

Es gibt auch keine sog. "Sphäron~Kamera" !

Es wäre besser und auch einfacher gewesen,
Richter Wagner hätte sich das vor Ort mal
angesehen.

Die beiden Patronenhülsen wurden
jedenfalls rechts ausgeworfen.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Dritter Versuch:

Stellt es nicht bereits einen  

J U S T I Z S K A N D A L

dar, dass die Schwurgerichtskammer beim Landgericht Darmstadt Andreas Darsow verurteilt hat, ohne zu erkennen, dass es sich bei der Tatmunition um Überschallmunition handelt, die nicht dämpfbare Geschoss-/Überschallknalle erzeugt?

 

https://www.strate.net/de/dokumentation/Darsow-LG-Darmstadt-begruendet-2011-7-19-7.pdf

UA S. 19: „…weitere Patronen des Kalibers 9 mm der Marke Poongsan Metal Company aus Seoul…“

UA S. 27: „...Munition der Marke Poongsan Metal Company aus Seoul, die in den U.S.A. vertrieben wird und die den Bodenstempel PMC 9 mm Luger trägt…“

UA S. 37: „… dass der Täter dabei insgesamt zehn Schuss Munition der Marke Poongsan Metal Company aus Seoul, die in den U.S.A. vertrieben wird und die den Bodenstempel PMC 9 mm Luger trägt… aus einer mitgeführten Pistole Walther P 38 auf seine Opfer abfeuerte, und (letztlich) dass während der Abgabe der jeweiligen Schüsse auf den Lauf dieser Pistole ein selbstgebauter Schalldämpfer- bestehend aus einer mit Bauschaum gefüllten PET-Flasche – aufgeklemmt bzw. aufgeschraubt war, um dem Schall bei der Schussabgabe zu dämpfen. Aufgrund der Angaben der insoweit vernommenen Zeugen… KTA Fritsch, POK Degen, KOK Täufer und KOK Loeb, und der Ausführungen der Sachverständigen Dr. Bux, Pfoser und POK Roggenkamp…“

UA S. 106: „… Des Weiteren steht nach den Angaben des (Schuss-) Sachverständigen Pfoser zur Überzeugung der Kammer fest, dass es sich bei der im gesamten Haus verwandten bzw. gegen alle drei Opfer eingesetzten Tatwaffe wie festgestellt um ein und dieselbe Pistole, nämlich eine solche der Marke Walther P38, Kal. 9 mm Luger, handelte, aus der alle 10 Projektile abgefeuert worden sind… Gegenstand der Untersuchung insgesamt 10 Hülsen, 9 Geschosse, 2 Geschossmantelteile und 2 Metallteile… Untersuchungsauftrag sei die Bestimmung der Anzahl der bei der Tatausübung benutzten Waffen, der verwendeten Waffensysteme, des Munitionsherstellers der Tatmunition und ein Spurenvergleich der Tatmunition mit der zentralen Tatmunition gewesen.“

UA S. 109: „…Fest steht nach dem Tatortbefund im Hinblick auf die dort aufgefundenen Hülsen und Projektile, dass die bei der Tat verwendete Munition ohne Ausnahme demselben Hersteller, nämlich die Poongsan Metal Company aus Seoul“.
Insoweit hat der Sachverständige Pfoser nämlich feststellen können, dass es sich bei allen zehn Hülsen, die ihm als Asservate zur Begutachtung übergeben worden seien, (ausnahmslos) um solche dieses Herstellers Poongsan Metal Company aus Seoul handeln würde. Diese würden vorwiegend in Amerika vertrieben (und insbesondere auch von den amerikanischen Streitkräften genutzt – dahingehend will sich die Kammer den Hinweis ersparen, dass der Angeklagte Jahre hinweg in unmittelbarer Nähe zu einer amerikanischen Kaserne wohnte) – werden und den Bodenstempel PMC 9 mm Luger tragen.“

UA S. 109: „… steht im Hinblick auf die am Tatort (ausschließlich) verwandte Munition des Herstellers Poongsan Metal Company aus Seoul zur Gewissheit der Kammer fest, dass die Patronen  dieses Herstellers als Besonderheit im Anzündsatz beim Verfeuerungsvorgang nicht nur die für Schmauch charakteristische Elementkombination Blei, Barium und Antimon (als Hauptbestandteile) sondern auch Aluminium als Nebenbestandteil freisetzt, was - nach den auch insoweit übereinstimmenden Ausführungen der Sachverständigen Dr. Schulze und Dr. Schumacher - in dieser Kombination lediglich bei ca. 1/6 der weltweit genutzten  Munition der Fall sei, wie dies im Übrigen Alles bereits dargetan und festgestellt worden ist.“

UA S. 162: „… nach dem Ergebnis der dahingehenden Gutachten der Sachverständigen Dr. Schulze und Dr. Schumacher Schmauchantragungen befand en, die bezogen auf die jeweiligen Gegenständen zwar von unterschiedlicher Anzahl waren , in ihrer Gesamtschau aber nur dahin zu würdigen sind, dass es sich in seinen Hauptbestandteilen um die für Schmauch unverwechselbaren Elementskombination aus den chemischen Elementen Blei, Antimon und Barium handelt , ,,es sich (bei diesen Antragungen unterschiedlicher Anzahl) also „um Schmauch und um nichts anderes als Schmauch " handelt, und dass darüber hinaus Spuren des Nebenbestandteils von Aluminium gefunden wurden , mithin die so vorgefundenen Schmauchspuren in ihrer Zusammensetzung also nicht nur exakt denjenigen entsprechen, die am Tatort gefunden worden sind, sondern in ihrer Elementskombination mit Aluminium als Nebenbestandteil nur bei ca. 1/6 der weltweit genutzten Munition vorkommt , wie dies auch für die am Tatort (ausschließlich) verwandte Munition des Herstellers Poongsan Metal Company zutrifft , (wie auch dies im Einzelnen bereits alles dargetan und festgestellt worden ist);“

UA S. 177: „… Gegen die Feststellung der Kammer , dass es sich bei den Spuren an den untersuchten Gegenständen, die beim Angeklagten sichergestellt wurden, um Spuren mit einer solchen Elementskombination handelt , die derjenigen der am Tatort aufgefundenen Schmauchspuren , also namentlich denen von den Hülsen der (Tat-) Munition der Marke Poongsan Metal Company, spricht auch nicht, dass neben den genannten Elementen zusätzlich Kalium gefunden wurde. Soweit der Sachverständige Dr. Schulze bekundete, dass bei den untersuchten Gegenständen, die beim Angeklagten sichergestellt worden seien, als weiteres chemisches Element Kalium gefunden und dies nicht elementarer Bestandteil einer Schmauchspur sei, konnte er zur Überzeugung der Kammer dieses Phänomen nämlich schlüssig erklären und ging dabei…“

UA S. 189: „Die Kammer ist nämlich wie festgestellt davon überzeugt, dass die beim Angeklagten an verschiedenen Gegenständen gefundenen Schmauchpartikel , die in ihrer Elementkombination mit denen vom Tatort übereinstimmen, nur den einen Schluss zu lassen, dass er nicht nur mit solcher Munition in Kontakt stand, die beim Abfeuern aus der ihm mithin zur Verfügung stehenden Pistole Walther P 38 Schmauch hinterließ, wie er am Tatort gefunden wurde, sondern dass er die Tat auch begangen hat, wobei es mithin bei dem Beweisergebnis im Übrigen kein Zufall mehr sein kann, dass die an den Gegenständen aus seinem Lebensbereich nachgewiesenen Schmauchpartikel in ihrer Elementkombination Blei, Barium, Antimon und Aluminium als Nebenbestandteil von einer Munition freigesetzt worden ist, die im Anzündsatz der am Tatort (ausschließlich) verwandten Munition des Herstellers Poongsan Metal Company aus Seoul entspricht, was in dieser Kombination lediglich bei ca. 1/6 der weltweit genutzten Munition der Fall ist“.

"(...) ohne zu erkennen, dass es sich bei der Tatmunition um Überschallmunition handelt, die nicht dämpfbare Geschoss-/Überschallknalle erzeugt?"

Wie kommen Sie darauf, dass das Tatgericht dies nicht erkannt habe?

Kennen Sie das Urteil? Haben Sie es gelesen?

Können Sie wenigstens den Zusammenhang erklären, zwischen Gutachten, Urteil und Wiederaufnahme - mithin den Grund benennen, wourm es es Herrn RA Strate mit diesem Gutachten geht?

Falls nein: Dann schreien Sie nicht "Justizskandal", wenn Sie nichts gelesen und verstanden haben.

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Sehr geehrter Herr Peppermint Patty,

der Schußwaffenexperte Leopold Pfoser hat parallel 
zum Doppelmordfall in Babenhausen 2009 auch 
im Rahmen der sog. Ceska~Morde
die Gutachten gemacht.

In beiden Fällen wurde Munition der Marke
"PMC Bronze" verwand und in Richtung
Schweiz ermittelt.

Der Waffenhändler Schläfli belog das BKA bzgl der Tatsache,
daß er eine seltene Ceska 83 mit Aluminium~
Schalldämpfer verkauft hatte.

Ruprecht Nennstiel und Leopold Pfoser gingen deshalb davon aus,
daß sich die NSU~Mörder selbst einen Schalldämpfer
gebaut hätten.

Das hat sich im Nov. 2011 als Quatsch herausgestellt.

Uwe Bönhardt und Uwe Mundlos verwanden einer 
der wenigen Ceskas mit Alu~Schalldämpfer.

Schmauch der Tatmunition "PMC Bronze" enthält als Hauptbestandteil
eine weltweit einzigartige Messinglegierung, die beim
Abrieb im Pistolenlauf als feiner Staub zusammen 
mit dem Waffenöl herausgeschleudert wird.

Auf der Bundeswehrkleidung des Andreas Darsow wurden
aber keine Messingpartikel gefunden. Folglich hatte
die Bundeswehrkleidung keinen Kontakt mit 
Schmauch der Tatmunition.

Das ist Fakt !

Die Tatmunition konnte also über die Schweiz
gekauft werden, allerdings nur 
illegal wie im Fall der
Ceska~Morde.

Der Zünder der 9mm~Munition ist mit Sicherheit 
ein Standard~Zünder wie er bei 9mm~
Munition regelmäßig verwendet wird.

Für einen echten Schmauchpartikelvergleich sind weit 
mehr als nur 4 Elemente zu vergleichen.

Hauptbestandteile des Schmauchs der Tatmunition 
ist Messing und Blei. 

Man hat laut Urteil intensiv nach diesen Messingpartikeln 
auf der Bundeswehrkleidung gesucht, aber 
nichts gefunden.

Folglich war der Schmauchspurenvergelich negativ
und hat Andreas Darsow nicht belastet,
sondern entlastet.

Die angeblichen Zugriffe von der Firma Aumann aus auf die 
Bauanleitung unter "http://silencer.ch" sind 
frei erfunden.

Auf keinem XP PC der Firma Aumann
war Service Pack 2 installiert.

Die Firma Aumann hat auch keine 
statische Class A IP~Adresse.

Diese ist dynamisch und wird
mindestens täglich neu 
vergeben.

Die Behauptung, Klaus Tolls Mörder habe einen gut funktionierenden
PET~Schalldämpfer verwendet, ist alleine schon deshalb 
widerlegt, weil 4 Zeugen 2 extrem laute Schüsse 
hörten, allerdings bei geöffneter Kellertür.

Überdies wurden keine Plastikspitter in den 
Wunden der Mordopfer gefunden und
Schaumstoff in den Haaren 
von Petra Toll.

Wohlgemerkt "gelber Schaumstoff, kein "Bauschaum" !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Kennen Sie das Urteil?“

Ja.

„Haben Sie es gelesen?“

Ja (mehrfach), deshalb kenne ich es.

„Können Sie wenigstens den Zusammenhang erklären, zwischen Gutachten, Urteil und Wiederaufnahme - mithin den Grund benennen, wourm es es Herrn RA Strate mit diesem Gutachten geht?“

Müssten Sie RAS fragen.

Meine Sicht zu den Einzelheiten können Sie hiesigem Post vom 11.06.2018, 06:04 Uhr, (und dem weiteren Post vom 11.06.2018 sowie dem vom 10.06.2018) entnehmen. Kurzfassung:

Urteil: Der Täter habe bei der dynamischen Tatausführung einen PET-Schalldämpfer Marke-Eigenbau verwendet, um den Lärm der todbringenden Schüsse auf ein Minimum zu reduzieren.

WA-V.: Nö.

a) Der PET-Schalldämpfer Marke-Eigenbau war von vornherein ungeeignet, Lärm zu verhindern, da sich mit der verwendeten (Überschall-) Munition Überschallknalle überhaupt nicht dämpfen ließen

b) Bei der Tat wurde überhaupt kein PET-Schalldämpfer Marke-Eigenbau verwendet:

aa) Verteilung der Bauschaumpartikel: laut Urteil: Abnahme von unten nach oben im Haus <> Beschusstests mit PET-Schalldämpfer Marke Eigenbau: Zunahme; bei Verwendung eines PET-Schalldämpfers Marke-Eigenbau hätten sich am Tatort von unten nach oben mehr Bauschaumpartikel finden müssen   

bb) Bei den Beschusstests traten überwiegend bereits nach wenigen Schüssen Ladehemmungen (durch Rücksog von Bauschaumpartikeln) auf, was dem dynamischen Tatgeschehen widerspricht

cc) Bei den Beschusstests wurden ganz regelmäßig auch Bauschaumpartikel auf den Patronenhülsenböden gefunden, im Urteil nicht

dd) Am Tatort wurde nur eine ganz geringe Menge Bauschaum gefunden und gesichert (Milligramm), bei den Beschusstests wurde 1/4 - 1/3 des Bauschaums aus der PET-Flasche nach außen abgegeben

ee) Ein PET-Schalldämpfer Marke Eigenbau zerreißt regelmäßig bereits nach (deutlich) weniger als 10 Schüssen

ff) Am Tatort wurden keine Plastiksplitter gefunden, bei den Beschusstests wurde jedoch festgestellt, dass aus dem PET-Flaschenboden regelmäßig Plastiksplitter herausgerissen werden

Schon die Tathypothese der Ermittler, aufgrund der minimal vorgefundenen Bauschaumpartikel sei ein PET-Schalldämpfer Marke-Eigenbau verwendet worden, ist unhaltbar. Dies haben die beiden hochdekorierten Waffensachverständigen Winkelsdorf (Hamburg) und Erbinger (Bayern) übereinstimmend festgestellt.  

Fazit der WAV:

Damit ist die Beweisführung des Landgerichts Darmstadt in seinem Urteil vom 19.07.2011 grundlegend erschüttert“.

Falls nein: Dann schreien Sie nicht "Justizskandal", wenn Sie nichts gelesen und verstanden haben.“

Stellt es nicht bereits einen  

J U S T I Z S K A N D A L

dar, dass die Schwurgerichtskammer beim Landgericht Andres Darsow verurteilt hat, ohne zu erkennen, dass es sich bei der Tatmunition um Überschallmunition handelt, die nicht dämpfbare Geschoss-/Überschallknalle erzeugt?

(In Parenthese zur Qualität der polizeilichen „Schussnachstellung“, führt der Waffensachverständige Winkelsdorf aus:

„… Nachstellung der Schüsse

Am 3.6.2009 wurden durch die Polizei Versuche unternommen, die aufgetretenen Schussgeräusche nachzustellen...Verwendet wurden hierfür eine Pistole Walther P38 ohne Schalldämpfer, eine Pistole Heckler & Koch USP (9mm Luger) mit Schalldämpfer „Brügger & Thomet“ und eine Walther P38 mit einem aus einer PET-Flasche unter Verwendung von Bauschaum konstruierten Schalldämpfer. Sieht man von dem gravierenden methodischen Fehler einer faktischen Fehlmessung bei gänzlich anderer Jahreszeit und Witterungsbedingungen ab, bleibt die Frage der zur „Nachstellung“ verwendeten Versuchswaffen offen: Die Auswahl der zweiten Vergleichswaffe folgt keiner Methode, sie ist rein willkürlich im Sinne eines „irgendwas mit Schalldämpfer“ und bietet somit keinerlei Aufschluss. Im Folgenden wurde dieser „Versuch“ daher ignoriert“).

Sämtliche Details mit Angaben und Verlinkung zu den Gutachten finden Sie wie gesagt in den Vorposts.

Sorry, Nachtrag:

Wie kommen Sie darauf, dass das Tatgericht dies nicht erkannt habe?

Weil es im Urteil nicht drin steht.

Deshalb heißt es im WA-Gesuch:

„S. 23: „… Es handelt sich somit um handelsübliche Patronenmunition im Kaliber 9mm Luger mit einer regulären Vollmantel-Laborierung mit Geschossgeschwindigkeiten, die dem Überschallbereich zuzuordnen sind… Dass es sich bei allen durch die Pistole P38 am Tattage verschossenen Projektilen um Überschallmunition handelt (im Gegensatz zu Unterschallmunition = subsonische Munition) ist eine neue Tatsache, bewiesen durch ein neues Beweismittel (den Sachverständigen Winkelsdorf).  Handelt es sich um Überschallmunition, so löst diese neben dem Mündungsknall noch einen Überschallknall aus. Durch einen Schalldämpfer wird lediglich die Lautstärke des Mündungsknalls gemindert…“.

Urteilspassagen, die Ausführungen zur Tatmunition enthalten, in der sich u.a. mit der eher seltenen chemischen Zusammensetzung der Tatmunition beschäftigt wird, aber nicht damit, dass es sich bei dieser Tatmunition um Überschallmunition handelt, die, ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nach, (nicht dämpfbare/vermeidbare) Überschallknalle verursacht, habe ich deshalb für weniger belesene Urteilskenner in meinem (Vor-) Vorpost eingestellt.

Sehr geehrter Herr Peppermint Patty,

daß es sich bei der Tatmunition um 9mm~Überschallmunition der Marke 
PMC Bronze handelt, steht bereits in meinem Wiederaufnahmeantrag
vom 12.03.2016 gemäß Ar. 103 GG, §§ 160, 359 StPO,
das ich beim LG Kassel  eingereicht habe!

Zu diesem Zeitpunkt ging ich zugunsten des Andreas Darsow 
von einem Geschoßgewicht von nur 115 Grain aus !

Daß ein PET~Schalldämpfer samt Testschießen 20 Schuß
standhält, ist gemäß Gutachten des Schußwaffen~
sachverständigen Leopold Pfoser vom BKA
widerlegt.

Nach 10 erfolglosen Testschüssen, verlängerte 
Leopold Pfoser den Pistolenlauf mit einem
Metallrohr um 20 cm !

Diese 10 nicht dokumentierten Schußtests hat man im
Quatsch~Urteil vom 19.07.2011 Andreas Darsow
in die Schuhe geschoben.

Physiklaisch völlig unmöglich ist, daß eine leere Patronenhülse 
im Gebüsch neben der Terrassentür dadurch
zum Liegen kam, daß sie auf dem Boden
vor der Kellertür aufgedozt und dort
hingesprungen sein soll

Tatsächlich war die Tatwaffe rechtsauswerfend !

Die Patronenhülse flog dort
im hohen Bogen hin.

(Ohne Abpraller auf dem Betonboden)

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Schon mal daran gedacht, dass eine links (Flugbahn bitte selbst anschauen, die Hülse fällt nicht einfach nach unten, sondern beschreibt eine bogenförmige Bahn) ausgeworfene Hülse irgendwo links gegen ein Hindernis fliegt (Türrahmen, Türblatt) und dadurch dann an einer Stelle zu liegen kommt, die rechts von der Waffe bei Schussabgabe liegt?

Zur Frage, wer außer der Staatsanwaltschaft einen Wiederaufnahmeantrag stellen kann und in welcher Form das geschehen muss empfiehlt sich ein Blick in § 366 Abs 2, 361 Abs. 2 StPO.  Private Initiativermittler gehören wohl eher nicht zum Kreis der Antragsberechtigten.
 

3

Sehr geehrter Herr Gast,

Wiederaufnahmeverfahren können auf Strafanzeige gemäß Art. 103 GG, § 160 StPO
von jedermann beim Wiederaufnahmegericht beantragt werden.  

So war's beispielsweise im Mordfall Rudi Rupp,
den ein Angler in der Donau entdeckte.

Oder im Fall Günther Kaufmann, der durch eine 
Zeugin freikam, die den wahren Mörder 
seiner Steuerberaters kannte.

Wie Sie selbst erkannt haben, fällt eine Patronenhülse
im Widerspruch zum Urteil nicht einfach zu Boden,
dozt auf dem Betonboden auf und fliegt dann
diagonal 3m in Richtung Terrassentür 
ins Gebüsch. 

Das ist physikalisch unmöglich.

Tatsächlich ist die Patronenhülse im hohen Bogen 
ins Gebüsch geflogen, nachdem sie
rechts ausgeworfen wurde.

Das ist Fakt !

Also war die Tatwaffe rechtsauserfend !

Eine uralte, rostige Walther P38 aus dem Zweiten Weltkrieg
oder eine Walther P1 scheiden damit als Tatwaffe aus.

Auf eine Heckler & Koch P8 oder eine Ceska 83 läßt sich 
so einfach keine PET~Flasche draufklemmen.

Klaus Tols Mörder schloß nach dem zweiten Schuß
einfach die Kellertür, damit nicht ganz
Babenhausen  von den 10 Schüssen 
aufwacht.

Mit perfekter Planung hat das 
freilich nichts zu tun !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Herr Steffler, was bei Ihnen andauernd nicht vorkommt, sind manipulative Veränderungen an Waffen, an Munitionen, an Spuren, um die Ermittler auf falsche Fährten zu locken.

Was für Sie "Fakten" sind, das können ja auch "getürkte" Fakes sein, wobei ich hier nicht die Bewohner jenes Landes diskriminieren möchte, nur Ihren eigenen Sprachgebrauch ("getürkte Schmauchspurenvergleich", sowie
"das Türken von Sachverständigengutachten") aufgreife, siehe: Ralfi kommentiert am So, 2018-04-22 21:23

Wer doch 3 Menschen ermorden will, der will sich doch höchstwahrscheinlich nicht gleich an einem der nächsten Tage nach der Tat verhaften und anschließend der Mordtaten überführen lassen.

Besten Gruß

GR

Übrigens, im "Darsow-Forum" geht es auch oft sehr witzig zu, siehe: https://doppelmord-babenhausen-forum.de.tl/Forum/topic-12-99-Wiederaufna...

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

aus den Presseberichten der Offenbach Post geht klar hervor,
daß Klaus Toll hohe Schulden bei den Hell's Angels hatte.

Und die Hell's Angels fackeln nicht lange.

Klaus Toll hat einem Zeugen sogar 10.000 Euro 
Schutzgeld angeboten.

Er sprach von 2 Männern, die
ihn seit Sep. 2008
bedrohten.

Anyway, eine Patronenhülse fällt nicht zu Boden und 
fliegt dann 3 m quer durch die Luft
nach oben ins Gebüsch. 

Sowas gibt es nur in einem
Mickey Maus Heft.

Die Tatwaffe war als rechtsauswerfend.

Das ist eine neue Tatsache
gemäß § 359 Abs. 5 StPO.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Steffi schrieb:

Anyway, eine Patronenhülse fällt nicht zu Boden und 

fliegt dann 3 m quer durch die Luft
nach oben ins Gebüsch. 

Was auch ein gezieltes Platzieren der Patronenhülse als falsche Fährte ja nicht ausschließt.

Für die Pistolen P 38 aus der Vorkriegs- oder Nachkriegsfertigung gibt es übrigens auch überall noch Ersatzteile:

https://waffen-teile.de/epages/bd8b5356-6d23-464f-965e-8301a3c7e25e.sf/d...

Und gute gebrauchte und schußfähige Exemplare sind auch überall erhältlich, wem mal keine direkten Erbwaffen zur Verfügung stehen.

Hier sehen Sie mal, daß die P 38 auch nicht immer gleich auswirft, überwiegend aber nach links:

https://www.youtube.com/watch?v=E5bYJVZkhIs

Hülsen können aber auch ohne extra Manipulationen durchaus mal rechts aufgefunden werden.

 

 

Da dürte was dran sein ; zumal die "Offenbach Post" im Internet nicht mehr zu finden ist, was mir sehr merkwürdig erscheint. Wenn die aber dort herausgefunden haben, dass der K.T. Schulden bei den HA hatte, wer hat dann ein Interesse daran, eine ganze Zeitung verwschinden zu lassen? 10000 EURO ist sehr viel Geld!! Die könnten sich die zwei Männer geteilt haben. Wurden denn da bankbewegungen des K.T. überprüft Herr Steffler? Ich bin übrigens wirklich begeistert, wie gut sie sich auskennen, mit allem! Machen Sei weiter so!

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Sehr geehrter Herr Docreini,

über die Hintergründe des Doppelmordes habe ich das LG Kassel
mit meinem Wiederaufnahmeantrag vom 12.03.2016 
in Kenntnis gesetzt.

Dieser Wiederaufnahmeantrag ist auf meiner Homepage
mit den Links zu den Artikeln der Offenbach Post 
veröffentlicht. 

Der Titel heißt:
"Hatte Mordopfer Ärger mit Rockern ?"

Meine Antwort:
Ja, Klaus Toll hatte laut Zeugnis des Präsidenten der Black Widows 
großen Ärger mit Rockern der Hell's Angels !

Beweis:
12. Prozeßtag !

Die Hell's Angels nutzen keine PET~Schalldämpfer,
sondern moderne 9mm~Pistolen !

Ein Auftrag~Killer kostet
ca. 20.000 Euro !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Sehr gehrter Herr Rudolphi,

wenn die Patronenhülsen links ausgeworfen worden wären,
hätte man Einschlagspuren in der linken Wand 
am Eingang der Kellertreppe gefunden.

Daß Andreas Darsow als technischer Laie
eine uralte, rostige Walther P38 
restauriert haben soll, ist eine 
neue Tasache gemäß
§ 359 Abs. 5 StPO !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Steffi schrieb:

wenn die Patronenhülsen links ausgeworfen worden wären,
hätte man Einschlagspuren in der linken Wand 
am Eingang der Kellertreppe gefunden.

Wäre durch Abweiser oder Hülsenfänger ja auch zu verhindern. Ob aber bei einer älteren Hauswand mit gewöhnlich vielen vorhandenen Schrammen aber solche minimalen Spuren von Patronenhülsen überhaupt entdeckt werden bei der Spurensicherung, das wäre wieder eine andere Frage.

Herr Steffler, Theorie und Praxis .......

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Sehr geehrter Herr Rudolphi,

die Behauptung der Staatsanwaltschaft Darmstadt, die angebliche Tatwafte
sei eine uralte, rostige Walther P38 aus dem Zweiten Weltkrieg 
mit einfach aufgeklemmter PET~Flasche gewesen, ist
nach der 2009 festgestellten Spurenlage unhaltbar.

Der angeblich erste Schuß von oberhalb der Kellertreppe 
auf Klaus Toll bei absoluter Dunkelheit durch den 
Unter~ und Oberarm um die Ecke mittig durch
die Toilettentür mit Abpraller an der linken
Wandfliese ins Klopapier ist physikalisch
völlig unmöglich.

Der erste Schuß erfolgte laut Gutachten des renommierten 
Rechtsmediziners Dr. Roman Bux auf Augenhöhe. 

Die Patronenhülse flog ausweislich im rechten Winkel 
nach rechts im großen Bogen ins Gebüsch
vor die Terrassentür.

Die Terrassentür liegt ca. 3m
höher als die Kellertür.

Das ist Fakt !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Möglichehrweise ist Klaus T durch die asugeworfene Patronenhülse getötet worden. Das wäre dann eine neue Tatsache gemäß dem §359 Abs. 5 STPO! Ist der Strate darüber bereits informiert? Der Darsow war ja bei der Bundeswehr. Er kannte sich somit NICHT!! mit Waffen aus dem 2. WK aus! Denn das war die Reichswehr. DAs ist wohl ein Fakt!

Fehlende Einschlagspuren an der Wand deuten eindeutig daraufhin, das bei der Spurensicherung etwas übersehen wurde. Herr Steffler, Sie waren doch vor Ort?! Konnten Sie was entdecken, an der Wand? Wo befand sich das Gebüsch damals? Und wieweit war es vom Schützen entfernt, als dieser feuerte?

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Sehr geehrter Herr  docreini,

freilich ist Klaus Toll auch durch die ausgeworfene erste  
Patronenhülse getötet worden, weil ansonsten
die zweite Patrone nicht hätte nachgeladen
werden können.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Das müssen sie mir an dieser Stelle erklären ~~~ Die patrone und die Hülse haben KT getötet?? Das KANN doch keine Walter aus dem 2.WK gewesen sein!! Die schleidert die Hülsen einfach weg und schießt damit nicht lgeichzeitig in die Richtung eines Opfers!!

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Sehr geehrter Herr  docreini ,

wenn man 10 mal hintereinander schießen will, 
muß der Selbstlademechanismus
einwandfrei funktionieren.

Ein mit Bauschaum befüllter PET~Schalldämpfer
verhindert den Selbstlademechanismus.

Beweis:
Gutachten des Philip Cache !

Ohne den einwandfreien Auswurf der Patronenhülsen nach rechts
hätte Klaus Toll möglicherweise überlebt und
der Mörder seinen Mordversuch 
abgebrochen.

Eine nach links ausgeworfene Patronenhülse hätte 
Klaus Tolls Mörder möglicherweise am Kopf 
getroffen und schwer verletzt.

Klaus Tolls Mörder ist jedenfalls im kleinen kalten Keller
das rechte Trommelfell geplatzt
(über 160 phon).

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Ok, verstehe. Der Hülsenauswurf einer Pistole kann also den Schützen beim schiessen schwer verletzen? Gilt das nur für den linksauswurf oder auch für den rechtsauswurf? Wäre ein Revolver nicht geeigneter gewesen? Wurde ein soclher vielleicht verwendet und die Hülsen einfach am Ort abgelegt? Könnten die HA die Schmauchspuren bei AD platziert haben? Und haben die wohl diese Seite im Internet aufgerufen? Schießt ein Revolver genauso laut wie eine Pistile aus dem 2.WK?

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Sehr geehrter Herr  docreini ,

da am Tatort die Kellerwand und Kellertür links ist,
wäre eine linksauswerfende Pistole für den 
Schützen selbst gefährlich, weil die Hülse
an der Wand abprallt und mit hoher
Geschwindigkeit den Kopf des 
Schützen treffen kann.

Die Angst nochmal von der Patronenhülse getroffen zu werden, 
beeinflußt  instinktiv die weiteren Schüsse.

Möglicherweise schoß Klaus Tolls Mörder
deshalb im engen Kellerflur
einmal vorbei.

Klar, wär's viel schlauer gewesen im engen Kellerflur 
einen Revolver zu benutzen und einen
Gehörschutz.

So machen es echte Profis, die hier
wohl nicht am 17.04.2009 am
Tatort waren.

Dann hat man auch keine herumfliegenden
Patronenhülsen, die man am 
Tatort blöderweise als Beweis 
zurückläßt.

Die Lautstärke der Pistole oder des Revolver
wird hauptsächlich durch die Munition und
ihre Geschwindigkeit bestimmt.

9mm~Überschallmunition als Vollmantelgeschosse
sind zu laut und technischer Unsinn !

Erschießen kann man einen Menschen mit 
Vollmantelgeschosse nur schwer. 

Laut Gutachten des  renommierte Rechtsmediziner Dr. Roman Bux 
war erst der 6te Schuß tödlich.

Seine Tochter Astrid hat sogar
zwei Kopfschüsse überlebt. 

PS:
Die Polizei sollte auf leisere Munition und 
Hollow Points ausweichen,
alleine aus Selbstschutz.

Kapiert eigentlich jeder, der schon mal 
Fußball oder Tennis gespielt hat.

Also, ein geistiges Genie war Klaus Tolls Mörder nicht.
Von einer perfekten Planung kann
nicht die Rede sein.

Klaus Tolls Mörder ist vermutlich
heute auf dem rechten Ohr
fast taub. 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Sie schrieben ja von einem Auftragskiller und von den Hells Angels. sie sagte, dass diese wohl mit dem Mord in verbindung stehen würden. Halten sie die HA also für zu blöd mit einer Waffe richtig umzugehen? Wissen die HA, was sie von denen halten? Müssen Sie sich nicht schützen? Sind Sie ausbilder bei der Polizei? Waren sie Polizist? Ich staune, was sie alles wissen.

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Herr Steffler, eine moderne Pistole, die rechts auswirft, was Sie ja nun als die Tatwaffe behaupten, die müßte doch die gleichen Markierungen an den Hülsen durch ihre Auszieherkralle, möglicherweise sogar durch das Patronenlager und den Schlagbolzen erzeugen und auch noch die gleichen Markierungen an den Projektilen durch ihre 6 Felder / Züge mit Rechtsdrall ergeben, wie eine P 38. Welche moderne Pistole aus einer Serienfertigung sollte das denn sein?

Das BKA bzw. ein LKA kennen doch die charakteristischen Markierungen der alten und neuen Pistolen aus Serienfertigungen, auch noch der relativ seltenen Pistolen.

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Sehr geehrter Herr Rudolphi,

die Liste der möglichen Tatwaffen ist laut Gutachten 
des BKA vom 28.04.2009 lang, sehr lang sogar.

Eine Heckler & Koch P8 fällt nur raus,
weil sie rechtsauswerfend ist.

Die Heckler & Koch P8 ist das Nachfolgemodell 
der Walther P1 und schießt die gleiche 
9mm~Überschallmunition.

Technische Daten der H&K P8:
6 Züge ~ Rechtsdrall wie die Walther P38 !
Magazin: 15 Patronen

Die Schußtests der Polizei vom 3.6.2009
wurden mit so einer Pistole 
durchgeführt.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Die jeweiligen Konstruktionszeichnungen der Walther P38 und der H&K P8, die ja auch noch die genaue Geometrie der Läufe und der anderen markierenden Waffenteile angeben, dürften kaum identisch sein.

"6 Züge ~ Rechtsdrall wie die Walther P38" ist ungefähr so aussagekräftig wie bei einem LKW "6 Räder - Dieselmotor", um seine Spuren als ein Tatfahrzeug zu charakterisieren.

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Frau/ Herr GR - was hat ein Dieselmotor mit einer Pistole zu tun?
 

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docreini schrieb:

Frau/ Herr GR - was hat ein Dieselmotor mit einer Pistole zu tun?
 

Beide erzeugen doch Spuren über ihre Abgase bzw. auch ausgeworfene Partikel bzw. auch über ihre Geräusche.

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Ein Dieselmotor macht Geräusche und Abgase. Herr steffler, was sagen sie als Experte dazu?

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a) Über ein "Gutachten des BKA vom 28.04.2009" kann doch nicht sinnvoll debattiert werden, ohne es ganz zu kennen.

b) "Die Schußtests der Polizei vom 3.6.2009" finde ich aber auch nicht (siehe: https://www.doppelmord-babenhausen.de/Chronologie-aller-Daten.htm) und was sollte da genau getestet werden?

Herr Steffler, bitte konkretisieren.

 

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Bei einer Walther P5 beträgt die Lauflänge 90mm, bei der Walther P5 compact nur 79mm laut WP, die P38 hat 127mm.

Da dürfte bei der P5 compact ein Überschallknall vermutlich nicht auftreten mit der bisher genannten Original-Munition von PMC. 

Müßte halt auch noch mal getestet werden, um das zu verifizieren.

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Sehr geehrter Herr Rudolphi,

laut Anklage wurde keine P5 verwendet, 
sondern eine uralte, rostige 
Walther P38 !

Wollen Sie das auch bestreiten ?

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Steffi schrieb:

laut Anklage wurde keine P5 verwendet, 
sondern eine uralte, rostige 
Walther P38 !

Wo steht denn da etwas von einer "uralte[n], rostige[n]" Walther P38 in der Anklage, oder auch im Urteil?

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Warum WOLLEN Sie das bestreitn, Frau/ Herr GR? Herr Steffler hat doch ausführlichst alles erklärt! Er kennt die wahren Täter! Er weiß, wo sich die Waffe befindet! Wollen Sie das etwa auch alles bestreiten??

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Und bei der P38k ist die Lauflänge nur noch 70mm, während des Kriegs war die bei der Gestapo im Gebrauch, wäre also auch noch ideal für einen Schalldämpfer geeignet.

Aber auch bei einer normalen P38 den Lauf zu verkürzen, auch noch mit einem Gewinde zu versehen, das ist alles kein Hexenwerk für einen Mechaniker.

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Sehr geehrter Herr Rudolphi,

4 Zeugen haben am Tatmorgen 2 extrem
laute Schüsse gehört.

Wollen Sie das auch bestreiten ?

Bei einer Schußwaffe mit funktionierendem Schalldämpfer 
hätte niemand Schüsse gehört.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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