Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3741|363877 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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3741 Kommentare

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In medias res - da wäre die Sache mit den Schmauchspuren. Das Ergebnis (S. 171-172 UA):

"... fügt sich die weitere Tatsache, dass an vier verschiedenen Gegenständen, die im Anwesen des Angeklagten an drei unterschiedlichen Orten sichergestellt wurden, Schmauchpartikel angetragen waren, die in ihrer Elementkombination mit denen übereinstimmen, die am Tatort festgestellt wurden, was zur Überzeugung der Kammer keine Zweifel aufkommen lässt, dass der Angeklagte entgegen seinen Angaben gegenüber KOK Daab lange "nach seiner Bundeswehrzeit" jüngst mit einer Waffe, nämlich der Walther P38 mit dem auf dem Lauf aufgeklemmten bzw. geschraubten Schalldämpfer, in Kontakt gekommen sein muss:

Dass diese Schmauchspuren gefunden wurden, die in ihrer Elementkombination identisch mit denen vom Tatort waren, ergibt sich aus den Gutachten der Sachverständigen Dr. Schulze und Dr. Schumacher."

Ist das so?

Die Sachverständigen sagten aus, der Schmauch auf den am Tatort gefundenen Hülsen setzte sich aus Blei, Barium, Antimon und Aluminium zusammen, wie bei 1/6 der weltweit bekannten Munition. Partikel mit dieser Zusammensetzung seien auch auf den beschlagnahmten Gegenständen (Hemd, Hose, Pulsuhr, Gartenhandschuhe) festgestellt worden. Aber nicht nur. Nicht alle festgestellten Schmauchpartikel enthielten das Aluminium. Außerdem ist auch Kalium festgestellt worden. Weil dieses Element den Sachverständigen als Bestandteil von Schmauch aber nicht bekannt war, erklärten sie es zur Überzeugung des Gerichts mit Umwelteinflüssen. Eine genaue Erklärung dazu gibt das Urteil nicht her. Zumal das Gericht sich nur damit auseinandergesetzt hat, ob das Kalium gegen die Feststellung einer Schmauchspur spreche. Nicht behandelt wurde, ob es gegen die Schmauchspur spreche, also gegen die mit der charakteristischen Zusammensetzung. Auch ist dem Urteil nicht zu entnehmen, ob alle Schmauchpartikel Kalium aufwiesen oder nur einzelne. 

Die meisten Schmauchpartikel wurden auf Hemd und Hose festgestellt. Da es sich um Bundeswehrhemd und Bundeswehrhose handelte, kam das nicht wirklich unerwartet. Wie viele Partikel mit der charakteristischen Zusammensetzung festestellt werden konnten, geht aus dem Urteil nicht eindeutig hervor. Die Mengenangaben dazu beschränken sich auf Angaben wie "ein einzelnes", "einige", "wenige" Partikel/Teilchen. Der Sachverständige Dr. Schumacher (S. 174 UA, zunächst bzgl. der Hose):

"... Aufgrund dessen sei eine genaue Lokalisierung dieser Flächen möglich gewesen. In der rechten Hosentasche seien wenige Partikel bestehend aus Blei, Barium und Antimon, und nur eins davon zusätzlich mit Aluminium, in der rechten Beintasche wiederum seien wenige Partikel, bestehend aus Blei, Barium, Antimon und Aluminium gefunden worden. Der überwiegende Teil der gefundenen Partikel habe sich jedoch an der Außenseite des rechten vorderen Oberschenkels in Höhe des Knies ergeben, wo zahlreiche Partikel mit Blei, Barium, Antimon und teilweise zusätzlich mit Aluminium ergeben hätten. ...

Ähnliches gelte für das untersuchte Bundeswehrhemd, auf dem sich nur ein einzelnes Partikel mit der hier vorliegenden Zusammensetzung aus Blei, Barium, Antimon und Aluminium gefunden habe. Diese Kontamination sei ebenfalls unwesentlich und könne daher genauso wie bei der Hose nicht durch eine Schussabgabe in unmittelbarer Nähe erklärt werden, sondern eher durch einen Abstreifvorgang mit einer kontaminierten Fläche."

Dazu führte der Sachverständige Dr. Schulze (S. 173 UA) aus:

"... Insoweit hätten sich auf der Probe, die aus der rechten Aufsatztasche der Bundeswehrhose genommen worden sei, einige Partikel mit der charakteristischen schmauchspezifischen Zusammensetzung aus Blei, Antimon und Barium sowie Aluminium ergeben. Auf der Probe der linken Tasche hätte sich ein einzelnes Teilchen mit schmauchtypischer Zusammensetzung ergeben."

Der Sachverständige Dr. Schulze(S. 174 UA) kam zu dem folgenden Schluss: 

"Theoretisch sei jedoch auch denkbar und damit nicht auszuschließen, dass der Täter bzw. Angeklagte an Waffen ausgebildet worden sei, die diese Zusammensetzung beinhalten, so dass Schmauchspuren bis heute vorhanden sein könnten. Allerdings seien diese Spuren in ihrer Qualität gut erklärbar, wenn die Hose mit einem bei Tatbegehung genutzten und damit stärker mit Schmauchspuren kontaminierten Gegenstand in Berührung komme und sich daher die Partikel auf die Hose abgestriffen hätten, was auch in der Fachliteratur als sog. sogenannte Sekundärübertragung bezeichnet würde."

Seite 179 UA:

"Zur Gewissheit der Kammer konnte nach dem weitergehenden Ergebnis der Gutachtens der Sachverständigen Dr. Schumacher und Dr. Schulze ausgeschlossen werden, dass der Schmauch - ... - auf der Bundeswehrhose bzw. dem dazugehörigen Hemd (bereits) in einer Zeit angetragen wurde, als der Angeklagte vom 01. April 1990 bis 31. März 1991 seinen Grundwehrdienst bei der Bundeswehr versah bzw. ableistete bzw. als er ein bis zwei Jahre später an einer Reserveübung teilnahm, mithin auch die als sogenannte Sekundärübertragung auf dem Pulsmesser bzw. auf den Arbeits-/Gartenhandschuhen nachgewiesenen Schmauchspuren gegebenenfalls solchermaßen erklärt werden könnten, vielleicht sogar müssten."

Wer noch immer nicht genug hat, der kann an dieser Stelle die Karussellfahrt fortsetzen. Der Sachverständige Dr. Schulze äußert sich zu den bei der Bundeswehr gebrauchten Schmierfetten und -ölen, die Aluminium und Kalium enthalten. An Dr. Schumacher gibt die Kammer einen Beschusstest in Auftrag. Zwar wird nicht das Originalmaterial der Panzerfaust verwendet, an der auch der Angeklagte ausgebildet worden war, an deren Zündsätzen neben Blei, Barium und Antimon auch Aluminium Verwendung fand. Aber Dr. Schulze hält das für unerheblich. Ergebnis aus dem Beschusstest: Es konnten keine Schmauchspuren mit Aluminium festgestellt werden.

@Waldemar Robert Kolos:

Danke für diese Analyse.

Danach war die Urteilsfindung durch die Strafkammer offensichtlich "nur" ein der Beliebigkeit unterliegender "Zufallsfund" - oder nähern wir uns hier schon der Rechtsbeugung?

Zu viel Unfähigkeit bei recht einfachem Sachverhalt....

 

5

Auf Seite 18 des Urteils ein weiterer Höhepunkt juristischer „Kunst“:

 

„An einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt vor dem 16.04.2009 führte der Angeklagte an einem unbekannt gebliebenen Ort einen geheim gebliebenen Beschusstest mit der Pistole durch, um zu sehen, ob der Schalldämpfer funktionierte. Im Verlaufe der Schussversuche verfeuerte er mehrere Projektile aus dem Lauf der ihm zur Verfügung stehenden Walther P 38, auf den zu diesem Zeitpunkt die mit Bauschaum gefüllte PET-Flasche aufgeschraubt bzw. aufgeklemmt war. Der Angeklagte konnte dabei zu seiner Zufriedenheit feststellen, dass die Pistole samt dem selbstgebauten Schalldämpfer voll funktionstüchtig war….“ usw. usw.

 

Derartige offen dargelegte Erfindungen oder auch Phantasien der Strafkammer haben den großen Vorteil, dass sie nicht widerlegt werden können, da sie ja streng geheim und unbekannt geblieben sind. Sie tragen aber zur Stimmungsbildung gegen den Angeklagten bei, weil jemand, der so geheim und so subtil vorgeht, nur Böses im Schilde führen kann.

Und das Spannendste daran ist: An welcher Stelle der Hauptverhandlung sind diese immer noch geheimen Vorgänge aufgedeckt worden?

0

Ich bin erstaunt, wieviele (unerkannte? ) Experten für Waffen, Munitionsbeschaffung, Schmauchspurenkunde, militärisches Beschaffungswesen ausländischer Streitkräfte, illegalen Munitionshandel u.a.  etc. sich hier im Beck-blog tummeln. 

Haben die Experten für Altschmauchspuren an Bundeswehrbekleidung, die jahrzehntelang verschleppt werden,  auch schon Versuchsreihen dazu unternommen, wie lange Schmauchspuren aus der Wehrdienstzeit und einer einzigen Reserveübung erhalten bleiben, wenn das eine oder andere Wäschestück vielleicht auch einmal (oder horribile dictu: mehrfach, aber wer käme schon auf so eine idiotische Idee! ) im Laufe von ca. 18 Jahren gewaschen wird?

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@ nochsoeingast:

Es scheint angebracht, an einen Grundsatz des Strafverfahrens zu erinnern: es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, zweifelsfrei zu beweisen, dass die beim Angeklagten gefundenen Schmauchspuren in einem direkten Zusammenhang zur Tat stehen. Es ist nicht Aufgabe der Verteidigung bzw. des Angeklagten, seine Unschuld dadurch zu beweisen, dass dieser Zusammenhang zweifelsfrei ausgeschlossen ist.

Hier noch die wörtliche Zusammenfassung der festgestellten Schmauchpartikel

Bundeswehrhose: 
1) rechte Hosentasche - wenige Partikel bestehend aus Blei, Barium und Antimon, und nur eins davon zusätzlich mit Aluminium (S. 174 UA), 
2a) rechte Beintasche - wenige Partikel, bestehend aus Blei, Barium, Antimon und Aluminium (S. 174 UA),
2b) rechte Aufsatztasche - einige Partikel mit Blei, Antimon und Barium sowie Aluminium (S. 173 UA),
3) Außenseite des rechten vorderen Oberschenkels in Höhe des Knies - zahlreiche Partikel mit Blei, Barium, Antimon und teilweise zusätzlich mit Aluminium (S. 174 UA).

Bundeswehrhemd:
ein einzelnes Partikel mit der hier vorliegenden Zusammensetzung aus Blei, Barium, Antimon und Aluminium (S. 174 UA)

Handschuhe:
1) Außenseite zwischen Daumen und Zeigefinger an einem Handschuh - einige Partikel mit Blei, Barium, Antimon und zum Teil auch Aluminium sowie weitere bleihaltige Teilchen (S. 175, 2. Abs. UA),
2) rechter Handschuh - ein einzelnes Teilchen mit Blei, Antimon, Barium und Aluminium (S. 175, 2. Abs. UA),
3) an einem Handschuh am Handrücken - wenige Partikel von Blei, Barium, Antimon und Aluminium (S. 176, 1. Abs. UA).

Pulsmesser:
ein Partikel "aus Blei, Barium, Antimon und zum Teil auch Aluminium" (S. 176, 2. Abs. UA - wie ist denn das zu verstehen?)

 

Die Kammer kam zu der Überzeugung, dass die o.a. Gegenstände mit der zur Tatzeit getragenen Kleidung in Berührung kamen und Schmauchspuren von dieser abgestriffen wurden. 

Es kann nicht darum gehen, wovon ich und andere überzeugt sind oder was wir glauben. Es geht nur darum, nachzuvollziehen, in welcher Weise die Kammer zu ihrer Überzeugung gelangte. Das ist aber nicht möglich, obwohl das Urteil sehr lang ist. Wenn das jemand kann, dann bitte ich ihn, das zu erklären. 

Wie ist die Kammer u.a. zu der Überzeugung gelangt, Hosen-, Bein-, und Aufsatztasche - es sind die Innentaschen gemeint - seien mit kontaminierter Tatkleidung in Berührung gekommen, so dass sich dort "einige" bzw. "wenige" Partikel abgestriffen hätten? Wie soll denn das möglich?

Ok, diese Gedanken hätte man sich für und in der Revision machen müssen. Das ist jetzt rum. Für das Wiederaufnahmeverfahren könnte man m.E. auf den Gedanken kommen, einige Bundeswehrkameraden des Verurteilten ausfindig zu machen und ihre Bundeswehrbekleidung auf Schmauchspuren untersuchen lassen. Für die Staatsanwaltschaft wäre das ein Leichtes. Aber wie soll das der Verteidiger anstellen, ohne dass man an einer solchen, von ihm in Auftrag gegebenen Untersuchung seitens des Gerichts etwas auszusetzen hätte? So etwas wie ein Beweissicherungsverfahren gibt es im Strafprozessrecht nicht. 

Keine "Täter"spuren am Tatort, keine überzeugenden Tatspuren im Gewahrsamsbereich des "Täters" - man hat(te) im Grunde nichts, schaffte aber eine Verurteilung plus Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

 

Das ist wahrlich eine Meisterleistung, Deutschland ist zurecht stolz bauf seinen Rechtsstaat, der Recht nicht gewährt, sondern produziert!

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Gast schrieb:

Keine "Täter"spuren am Tatort, keine überzeugenden Tatspuren im Gewahrsamsbereich des "Täters" - man hat(te) im Grunde nichts, schaffte aber eine Verurteilung plus Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

 

Das ist wahrlich eine Meisterleistung, Deutschland ist zurecht stolz bauf seinen Rechtsstaat, der Recht nicht gewährt, sondern produziert!

 

Wie wollen Sie denn auch Spuren am Tatort finden? Da geht einer rein, knallt die Leute eiskalt ab und geht wieder raus. Was wollen Sie da finden? DNA ohne jeglichen Körperkontakt??? Nichts werden Sie da finden. Und wenn jemand so berechnend Leute ermordet, dann ist das nun mal eine besondere Schwere der Schuld!!!

 

Indizien sind nun mal HINWEISE und keine BEWEISE. Und wenn die Indizien, wie hier, so ein logisches Gesamtbild ergeben, dann reicht das nun mal für eine Verurteilung aus und sind nicht einfach nur Zufälle.

 

Wir dürfen uns in Deutschland nicht beschweren über unseren Rechtsstaat. Gegenüber anderen Ländern sind wir noch super gut bedient. Einer internationalen Studie zufolge rangiert Deutschland sogar ganz weit vorn.

 

 

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Gast57 schrieb:

Gast schrieb:

Keine "Täter"spuren am Tatort, keine überzeugenden Tatspuren im Gewahrsamsbereich des "Täters" - man hat(te) im Grunde nichts, schaffte aber eine Verurteilung plus Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

 

Das ist wahrlich eine Meisterleistung, Deutschland ist zurecht stolz bauf seinen Rechtsstaat, der Recht nicht gewährt, sondern produziert!

 

Wie wollen Sie denn auch Spuren am Tatort finden? Da geht einer rein, knallt die Leute eiskalt ab und geht wieder raus. Was wollen Sie da finden? DNA ohne jeglichen Körperkontakt??? Nichts werden Sie da finden. Und wenn jemand so berechnend Leute ermordet, dann ist das nun mal eine besondere Schwere der Schuld!!!

Man verliert ständig Haare, Schuppen, Mikrofasern.  Nicht nur Forensiker, sondern auch geübte Hundenasen können  die daraus resultierenden Spuren zuordnen. Und ich meine sogar gelesen zu haben, dass ein Spürhund eingesetzt war, bei Andreas Darsow aber nicht angeschlagen habe, was der Hundeführer damit kommentiert habe, dass Darsow es nicht gewesen sein könne. Unabhängig davon: Irhendetwas hätte man finden müssen, wenn man richtig gesucht hätte und Darsow der Täter wäre.

Was die besondere Schwere angeht: Wenn Darsow wirklich seit Jahren extrem genervt gewesen sein sollte, aus Gründen, für die jeder normale Mensch Verständnis hat, dann wäre das für mich, falls er der Täter sein sollte, eher ein Entschuldigungsgrund.

 

Gast57 schrieb:

 

Indizien sind nun mal HINWEISE und keine BEWEISE. Und wenn die Indizien, wie hier, so ein logisches Gesamtbild ergeben, dann reicht das nun mal für eine Verurteilung aus und sind nicht einfach nur Zufälle.

 

Es ist doch wirklich nichts wirklich sicher! Und es passt auch nicht alles wirklich. Mit Zurechtrücken von Tatsachen, Selektion von Tatsachen, tendenziösen Wertungen plus Phantasiekonstruktionen wurde das Urteil begründet!   Das ist wirklich nicht mehr vorzeigbar!

 

Gast57 schrieb:

Wir dürfen uns in Deutschland nicht beschweren über unseren Rechtsstaat. Gegenüber anderen Ländern sind wir noch super gut bedient. Einer internationalen Studie zufolge rangiert Deutschland sogar ganz weit vorn.

 

Ja, nach einer Studie, die von den Gesetzen ausgeht, aber nicht berücksichtigt, dass es in Deutschland total normal ist, dass Richter und Staatsanwälte mit Tatsachen und Gesetzen Schiundluder treiben und das sie das auch ruhigen herzens können,  weil sie dafür garantiert nicht gerade stehen müssen!

 

Rechtsstaat Deutschland - das ist eine der gekonntesten Mogelpackungen auf der ganzen Welt!

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[quote=Gast]

Man verliert ständig Haare, Schuppen, Mikrofasern.  Nicht nur Forensiker, sondern auch geübte Hundenasen können  die daraus resultierenden Spuren zuordnen. Und ich meine sogar gelesen zu haben, dass ein Spürhund eingesetzt war, bei Andreas Darsow aber nicht angeschlagen habe, was der Hundeführer damit kommentiert habe, dass Darsow es nicht gewesen sein könne. Unabhängig davon: Irhendetwas hätte man finden müssen, wenn man richtig gesucht hätte und Darsow der Täter wäre.

Was die besondere Schwere angeht: Wenn Darsow wirklich seit Jahren extrem genervt gewesen sein sollte, aus Gründen, für die jeder normale Mensch Verständnis hat, dann wäre das für mich, falls er der Täter sein sollte, eher ein Entschuldigungsgrund.

[quote/]

 

Sicher verliert man die, aber wie möchte man die finden. Gesucht wird an tatortrelevanten Stellen, sie können doch kein ganzes Haus abkleben und nach Spuren suchen. Zudem sollten Sie auch bedenken, das A.T. fast 24 Stunden in dem Haus rumgeirrt ist und dadurch schon viele Spuren verwischt hat und sogar gereinigt hat mit Ihrem Zwang.

 

Es gibt durchaus Gründe, warum ein Hund keine Spur aufnimmt, nur, erwarten Sie jetzt bitte nicht, dass ich diese Gründe hier öffentlich mache. Das dürfen Sie jetzt glauben, müssen es aber nicht.

 

Die Schwere der Schuld.

Hm, das wäre also für Sie ein Entschuldigungsgrund. Das finde ich schon sehr seltsam. Für mich ist das ein eiskalter Mord aus allerallerniedrigsten Beweggründen, denn der Täter hätte ja die Möglichkeit gehabt wegzuziehen. Ganz einfach umziehen und das Problem wäre gelöst gewesen. Dafür muss ich doch nicht gleich eine ganze Familie töten.

 

Sie sehen schon, es wäre ein Unterschied für einen Angeklagten, ob Sie oder ich der Richter wäre. Zwei Menschen, zwei Meinungen. In dem Fall A.D. waren es aber mehrere Richter, die darüber entschieden haben und der BGH.

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Ich will es gar nicht ausschließen, dass Andreas Darsow der Mörder sein KANN, aber der Kommentar oben überzeugt mich nicht: 

 

1.Unrechtsurteile sind in der BRD auch in schwerwiegenden Fällen (§§ 211, 63 StGB, Trennung von Eltern und Kindern ENTGEGEN dem Kindes- UND Elternwohl") alles andere als seltene Ausnahmen.

 

2. Es ist nicht bewiesen, dass Andreas Darsow eine Anleitung zum Schalldämpferbau aus dem Internet heruntergeladen hat, es kann auch jemand anders getan haben.

 

3. Es hat auch kein Zeige gesehen, dass Andreas Darsow eine Festplatte zerstört hat. Zwar behauptet ein Zeuge, Darsow habe seinen Computer geöffnet, doch mehr behauptet der Zeuge nicht. Wenn der Zeuge die Wahrheit sagt, dann heißt das immer noch nicht, dass Darsow die Festplatte zerstört haben muss. Denkbar wäre es immerhin auch, dass der PC nicht lief - und Darsow ihn öffnete, um zu sehen, ob die Kabel fest saßen. Das Zerstören einer Festplatte so weitgehend, dass selbst Spezialisten nicht mehr feststellen können, was auf ihr gespeichert war, macht niemand so nebenbei, schon gar nicht am geöffneten Computer und auch nicht ohne klare Spuren der Zerstörung.

 

Wie hatte Darsow denn die Festplatte zerstört?

5

Angesichts dieser Untersuchung ist es jedoch sehr verwunderlich, dass nur vier Stückchen Bauschaum am Tatort gefunden wurden. 

Mit solch einem Selbstbauschalldämpfer können Schmauchspuren auch nur über den Hülsenauswurf an die Schusshand des Täters gekommen sein. Und von dort, einem einzigen Handschuh, an alle neun Fundstellen an der Kleidung? 

Interessant auch Seite 66 des Urteils: da wird einfach einer Zeugin unterstellt, sie hätte sich geirrt, als sie das Mordopfer Klaus T. noch 4 Stunden nach der von der Kammer angenommenen Tatzeit gesehen hat - in einer Befragung nur zwei Tage nach der Tat.

Oder Seite 74: da wird die P38 als linksauswerfend bezeichnet, obwohl sie die Patronenhülsen rechts auswirft. Ein weiterer Beleg für unsägliche Schlamperei des Urteilstextes.

Mein Name schrieb:

Oder Seite 74: da wird die P38 als linksauswerfend bezeichnet, obwohl sie die Patronenhülsen rechts auswirft. Ein weiterer Beleg für unsägliche Schlamperei des Urteilstextes.

 

nochsongast schrieb:

Den Hülsenauswurf der P38 nach links und nicht nach oben kann man z.B. auf youtube (Video von hickok45, Zeitlupe ab 17:40) problemlos beobachten. 

 

Dies nur zur Info !

0

Mein Name schrieb:

Angesichts dieser Untersuchung ist es jedoch sehr verwunderlich, dass nur vier Stückchen Bauschaum am Tatort gefunden wurden. 

Ihnen scheinen die Argumente auszugehen. Oder warum bemühen Sie erneut falsche Tatsachenbehauptungen?

Es wurde eine VIELZAHL von Bauschaumstückchen auf und neben den Tatopfern gefunden. Hiervon wurden VIER Stücke als repräsentative Probe vom Materialexperten der BASF untersucht.

Mein Name schrieb:

Mit solch einem Selbstbauschalldämpfer können Schmauchspuren auch nur über den Hülsenauswurf an die Schusshand des Täters gekommen sein. Und von dort, einem einzigen Handschuh, an alle neun Fundstellen an der Kleidung?

Ich bitte Sie! Niemand, erst recht nicht das Gericht hat je behauptet, dass er die Kleidungsstücke bei Tatausführung getragen hat. Die Schmauchspuren sind, wie von den Gutachtern festgestellt, charakteristisch für Sekundäranhaftungen, die beim Kontakt mit primär verschmauchten Gegenständen (Tatwerkzeuge) angetragen wurden. 

Die einzige realistische Erklärung hierfür ist, dass der Täter die Handschuhe und die Bundeswehrkleidung bei der Enstorgung der Tatkleidung und der Tatwaffe getragen hat (Schmauchspuren auch IN den Taschen - klingelts?). Oder hat er diese nackt weggeschaft?

Es gibt keine vom Urteil abweichende realistische Erklärung für die Schmauchspuren an vier persönlichen Gegenständen des Täters, die zudem an drei verschiedenen Orten in seinem Haus gefunden wurden.

Der Täter selbst hat angegeben zuletzt vor 17 (!) Jahren bei der Bundeswehr mit Waffen in Kontakt gekommen zu sein.

Die beim Bund verwendete Munition gibt aber keinen Schmauch in der charakteristischen chemischen Zusammensetzung ab, wie sie am Tatort und übereinstimmend bei den sichergestellten Gegenständen gefunden wurde. Daher ist auch überflüssig zu erwähnen, dass bei Schießübungen der Bundeswehr sicherlich keine Gartenhandschuhe getragen werden. 

Die Möglichkeit einer Kontamination während oder nach der Sicherstellung wurde ausdrücklich vom Gericht erforscht und zweifelsfrei ausgeschlossen.

Mein Name schrieb:

Oder Seite 74: da wird die P38 als linksauswerfend bezeichnet, obwohl sie die Patronenhülsen rechts auswirft. Ein weiterer Beleg für unsägliche Schlamperei des Urteilstextes.

Die P38 ist linksauswerfend. Bitte erst informieren und dann argumentieren.

NochmalDie Krux des Falles sind die mit dem Tatort übereinstimmenden Schmauchspuren an der im Haus des Verurteilten gefundenen Kleidung. Eine plausible Erklärung wie diese dort hingelangt sind, ohne dass er der Täter ist, habe ich bisher von Ihnen nicht gelesen.

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Laperouse schrieb:
Die beim Bund verwendete Munition gibt aber keinen Schmauch in der charakteristischen chemischen Zusammensetzung ab, wie sie am Tatort und übereinstimmend bei den sichergestellten Gegenständen gefunden wurde.
Falsch: die heute beim Bund verwendete Munition. Die Munition von vor 17 Jahren konnte nicht beschafft werden.

Laperouse schrieb:
Daher ist auch überflüssig zu erwähnen, dass bei Schießübungen der Bundeswehr sicherlich keine Gartenhandschuhe getragen werden. 

Die Möglichkeit einer Kontamination während oder nach der Sicherstellung wurde ausdrücklich vom Gericht erforscht und zweifelsfrei ausgeschlossen.

Was bzw. wie das Gericht "ausdrücklich erforscht" und "zweifelsfrei ausgeschlossen hat" ist ja gerade die Frage. Gerade Polizisten können mit eigenem Schmauch andere Objekte kontaminieren: Why we cannot rely on firearm forensics (New Scientist 2005).

Alleine die Schlampigkeiten ("9mm Mauser" gibt es nicht, dennoch mehrfach erwähnt), Unwahrheiten (Anzahl der überprüften IP-Adressen), Unterstellungen ohne jede Beweiserhebung (Herkunft der Munition aus der Kaserne) usw. (hier mehr) lassen jeden verständigen Leser sowohl an der Sorgfalt als auch der Redlichkeit des Urteilsverfassers zweifeln.

Was würde ein Prüfer mit einer eingereichten Arbeit machen, die derart viele offensichtliche Mängel und aufblähende Wiederholungen aufweist? Richtig: er würde sie in der Luft zerreißen.

Mein Name schrieb:

Laperouse schrieb:
Die beim Bund verwendete Munition gibt aber keinen Schmauch in der charakteristischen chemischen Zusammensetzung ab, wie sie am Tatort und übereinstimmend bei den sichergestellten Gegenständen gefunden wurde.

Falsch: die heute beim Bund verwendete Munition. Die Munition von vor 17 Jahren konnte nicht beschafft werden.

Sie verschleiern wieder.

Die getestete Munition hatte den selben Zündsatz und Treibmittel wie die vor 17 Jahren eingesetzte Munition. Der Schmauch beider Munitionen hat also die selbe chemische Zusammensetzung. Und nur darauf kam es an.

Mein Name schrieb:

Was bzw. wie das Gericht "ausdrücklich erforscht" und "zweifelsfrei ausgeschlossen hat" ist ja gerade die Frage. Gerade Polizisten können mit eigenem Schmauch andere Objekte kontaminieren: Why we cannot rely on firearm forensics (New Scientist 2005).

Nein, das ist nicht die Frage, denn dies wird alles durch das Urteil beantwortet.

Es ist auch zweifelsfrei ausgeschlossen, dass die Gegenstände bei der Durchsuchung kontaminiert wurden.

Selbst wenn alle beteiligten Polizisten REIN ZUFÄLLIG alle samt kurz vor der Durchsuchung im Schießstand geschossen hätten (abwegig) und danach ohne Handschuhe die Durchsuchung durchgeführt hätten (wiederlegt), erklärt dies nicht den Schmauch. Denn bereits auf Grund der chemischen Zusammensetzung des Schmauchs ist ausgeschlossen, dass dieser von einem polizeilichen Dienstwaffengebrauch stammt.

 

Lesestoff für den Hobby-Forensiker:

 

Es gibt bei Patronen zwei Typen von Zündsätzen:

  1. Der meistverbreiteste ist der Sinoxid Zündsatz, wie er auch in der Tatmunition "9mm Luger" verwendet wird. Dieser besteht aus den Komponenten Tetrazen, Bleitrizinat, Bariumnitrat, Antimonsulfid und Kalziumsilizid. Die im Pulverschmauch enthaltenen Hauptbestandteile sind daher Blei, Barium und Antimon als Hauptbestandteile, sowie je nach Hersteller Kupfer, Eisen oder Aluminium als Nebenbestandteile. 
  2. Der zweite Typ sind bleifreie Verbindungen, wie z.B. der Sintox Zündsatz. Dieser enthält Tetrazen, Diazol, Zinkperoxid und Titan. Die im Pulverschmauch enthaltenen Hauptbestandteile sind beim Sintox Zündsatz Zink und Titan (Polizei-Einsatz-Patrone "Action 4"), bei anderen bleifreien Zündsätzen Kupfer und Zinn (Polizei-Einsatz-Patrone "PEP II").

Bei der Polizei Hessen war zum relevanten Zeitpunkt die Dienstwaffe Sauer P6 mit der speziellen Polizei-Einsatz-Patrone MEN "PEP II QD" im Einsatz. Ein Beschuss mit dieser erzeugt Schmauchpartikel bestehend aus Kupfer und Zinn und nicht aus Blei, Barium und Antimon wie bei Täter und Tatort gefunden.

Ihr These von der Kontamination der Kleidung durch die Polizei ist also ein Märchen und hat mit der Realität nichts zu tun.

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Laperouse schrieb:

 

Die getestete Munition hatte den selben Zündsatz und Treibmittel wie die vor 17 Jahren eingesetzte Munition. Der Schmauch beider Munitionen hat also die selbe chemische Zusammensetzung. Und nur darauf kam es an.

Beleg dafür, wie Bundeswehr Zündsatz und Treibmittel vor 17 Jahren beschaffen waren?

 

Und: Andreas Darsow hantierte offensichtlich mit verschiedenen Bundeswehr-Waffen, bis hin zur Panzerfaust. Ist es sicher, dass die auf seiner Bundeswehrkleidung gefundenen Spuren nicht vom Gebrauch einer jener Waffen stammen können? Wenn aus Ihrer Sicht ja - dann bitte detaillierte Begründung mit Belegen!

Halten Sie mich meinetwegen für kleinlich - aber hier ist genau das gefragt, wenn schon, dann müssen wir es 100-%-tig genau haben! Und im Übrigen frage ich mich natürlich auch, warum man, wenn man Ihren Worten folgt, keine Schmauchspuren von Bundeswehr typischer Munition an der Bundeswehr-Kleidung fand? Können Sie auch das erklären?

Selbst wenn Sie bis hierher recht haben sollten - was Sie noch nicht belegt haben, so würde das bedeuten, dass die Schmauchspuren an der Darsow-Kleidung denen entsprächen, die man an den Leichen fand, aber nicht durch Darsows Bundeswehr-Tätigkeit zu erklären wären, korrekt?

Nun, selbst das wäre natürlich kein Beweis, und es gab Fälle, in denen der BGH eine entsprechend restriktive Haltung einnahm. Als Ende der 90-ger eine Apothekerin ihrer Nichte ein vergiftetes Eis mitbrachte, an dem die Letztere verstarb, konstruierte der BGH eine Minimalwahrscheinlichkeit dafür, dass die Tante gutmeinend und arglos gehandelt habe und sah die Täterschaft daher als nicht erwiesen an..

Gehen wir von solcherart strenger Anforderung aus, dann bedeutet die Übereinstimmung noch gar nichts: Auch wenn die Zusammensetzungen übereinstimmen sollten und es außerdem ausgeschlossen wäre, dass eine entsprechende Kontaminierung bei der Bundeswehr stattgefunden hätte, so ließe sich daraus noch nicht folgern, dass es Spuren des Mordes gewesen seien, oder?

Worauf ich hinaus will: Anders, als Laien es meinen, ist der perfekte Mord nicht der spurlose Mord, sondern der Mord mit falschen, gelegten Spuren, die zur Verurteilung eines Unschuldigen führen.  Denn nur so kann sichergestellt werden, dass es ausgeschlossen ist, dass ein Verdacht auf den wahren Täter fällt, der zwar nicht zur Verurteilung reicht, ihm aber das Leben schwer machen kann. Und nur so kann sichergestellt werden, dass nicht eines Tages ein neuer Ermittler den ungelösten Fall in die Hände bekommt, der vielleicht cleverer, vielleicht interessierter an der Lösung des Falles, vielleicht erfolgreicher bei der Lösung des Falles ist.

Ein hier gelöschter Beitrag, in dem die Schuld des Andreas Darsow beschworen wurde, ließ einen solchen Eifer erkennen, geradezu verzweifelt wurde die Schuld des Darsow beschworen, dass der Verdacht sehr nahe liegt, dass es sich im Falle des Mordes am Ehepaar Toll um einen "perfekten Mord" im beschriebenen Sinne gehandelt haben könnte.

 

 

 

 

 

 

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Laperouse schrieb:

 

NochmalDie Krux des Falles sind die mit dem Tatort übereinstimmenden Schmauchspuren an der im Haus des Verurteilten gefundenen Kleidung. Eine plausible Erklärung wie diese dort hingelangt sind, ohne dass er der Täter ist, habe ich bisher von Ihnen nicht gelesen.

Als ex-Soldat müsste A.D. doch gewusst haben, was Schmauchspuren sind. Wäre er der Täter - warum hat er die Kleidung dann nicht einfach in die Waschmaschine gesteckt?

4

@ Gast57:

Danke für den Hinweis!

Richter Volker Wagner scheint übrigens Spezialist zu sein, wenn es darum geht, aus fragwürdigen Indizien eine "besondere Schwere der Schuld" zu stricken: http://www.fr-online.de/rhein-main/auftragsmord-in-darmstadt-drei-mal-le...

Keine Leiche, keine Tatwaffe, zweifelhaftes Motiv - kein Problem für "Richter Gewissheit gnadenlos".

 

Aber es geht noch weiter mit den Ungereimtheiten,deren

sich die kammer sicher nicht entzogen hat in Ihrer Über-

legung,die aber natürlich keinerlei Platz in diesem Urteil haben,denn dann wäre es anfechtbar.

1. Glaubt man die überhaupt die Rolle der Frau D. die Sie       in der Sache hat ? Ahnungslos und unbeteiligt ?

 

2.Warum trägt ein vorm Lärm geplagter Mann weitere 8 

   Jahre Ohrenstöpsel,obwohl es keinerlei Lärm geben 

   soll,nachdem die Lärmquelle (Röntgen-Fahrzeug der U.S

   Armee) beseitigt ist ? Der eigene Puls und die bei der

   Atmung anfallenden Geräusche,sind auch störend,

   beim tragen dieser Dinger,warum also ?

 

3. Fühlte sich Herr Toll doch bedroht ? Hat er womöglich

    wirklich eine Waffe gesucht ? Wäre es nicht möglich

    das Herr D. ihn vorher schon alleine im Vertrauen da

    etwas gesagt hat,was den Mann in Angst versetzt 

    hat ? Herr Toll aber dachte,wenn er es jemanden

    erzählt glaubt ihm keiner ? Wir wissen es nicht, 

    Aber ohne Wissen,kann ich es auch nicht ausschließen.

 

4. Warum sendet jemand den Briefwechsel der statt fand

    zwischen D. und T. an die Polizei ?

    Hat man sich im Vorfeld schon gedacht,das es im

    weiteren Verlauf,zu Strafrechtlichen  Dingen kommen

    könnte ? Warum dachte man das ? 

 

5. Warum sagt D. gegenüber seinen Arbeitskollegen

    als man über den Mord sprach : die Tolls waren doch

    sowieso eine kranke und kaputte Familie ?

    Dieser Satz kennzeichnet geradezu die Vorwürfe !

 

Und zun Schluss noch ein Wort zum Urteil,natürlich hat der Vorsitzende auch Spekulatives eingebracht,aber er hat auch Vorsorge getroffen,das dieser  vermeindliche Täter D. auch so schnell nicht mehr in Unserer Mitte ist. Überlegt man das Strafvollzug auch der Verwirklichung des Urteiles dient,dann wird Herr D. sehr,sehr große Mühe haben eine Strafvollstreckungskammer zu finden,die geneigt ist ihm eine neue Chance zu geben. Auch die Fachdienste innerhalb des Vollzuges,werden ihm nur wenig Raum lassen sich in eine für ihn günstige Position zu bringen die eine Entlassung rechtfertigen würde.

 

4

[quote=Gast57]

[quote=Gast]

Man verliert ständig Haare, Schuppen, Mikrofasern.  Nicht nur Forensiker, sondern auch geübte Hundenasen können  die daraus resultierenden Spuren zuordnen. Und ich meine sogar gelesen zu haben, dass ein Spürhund eingesetzt war, bei Andreas Darsow aber nicht angeschlagen habe, was der Hundeführer damit kommentiert habe, dass Darsow es nicht gewesen sein könne. Unabhängig davon: Irhendetwas hätte man finden müssen, wenn man richtig gesucht hätte und Darsow der Täter wäre.

Was die besondere Schwere angeht: Wenn Darsow wirklich seit Jahren extrem genervt gewesen sein sollte, aus Gründen, für die jeder normale Mensch Verständnis hat, dann wäre das für mich, falls er der Täter sein sollte, eher ein Entschuldigungsgrund.

[quote/]

 

Sicher verliert man die, aber wie möchte man die finden. Gesucht wird an tatortrelevanten Stellen, sie können doch kein ganzes Haus abkleben und nach Spuren suchen. Zudem sollten Sie auch bedenken, das A.T. fast 24 Stunden in dem Haus rumgeirrt ist und dadurch schon viele Spuren verwischt hat und sogar gereinigt hat mit Ihrem Zwang.

[quote/]

 

Gesucht wird - wenn sorgfältig gearbeitet wird - überall dort, wo der Täter gewesen sein muss. Natürlich geht das nicht ohne Aufwand - aber was geht schon ohne Aufwand? Sie müssen bedenken, dass der Verzicht auf eine gründliche Spurenfeststellung in einem Mordfall dazu führen kann, dass ein gefährlicher Mörder nicht überführt und weiter mordet, aber auch dazu, dass ein Unschuldiger für den Rest seines Lebens in Gefangenschaft landet! Im Schlimmsten Falle sogar zu beidem gleichzeitig!

Entsprechend darf Spurensuche nicht durch Bequemlichkeitsüberlegungen eingeschränkt werden ("Na ja, die Tochter wird eh alle Spuren beseitigt haben, da brauchen wir dann ja zum Glück nicht bmehr zu suchen.").

 

[quote=Gast57]

Es gibt durchaus Gründe, warum ein Hund keine Spur aufnimmt, nur, erwarten Sie jetzt bitte nicht, dass ich diese Gründe hier öffentlich mache. Das dürfen Sie jetzt glauben, müssen es aber nicht.

[quote/]

 

Ja, ja, am besten ist es eben, wenn man Forensik als Geheimwisschaft betreibt, dann können Richter und Polizeien völlig unkontroilliert machen, was sie wollen! Und auf Richter und Polizeien können wir ja alle rundum vertrauen, wie wir alle wissen!

Woher soll Andreas Darsow das Geheimwissen gehabt haben, mit dem man einen Hund vom Aufnehmen einer Spur abhalten kann? Soll er das auch bei den Panzergrenadieren gelernt haben?

 

4

Gast schrieb:

Ja, ja, am besten ist es eben, wenn man Forensik als Geheimwisschaft betreibt, dann können Richter und Polizeien völlig unkontroilliert machen, was sie wollen! Und auf Richter und Polizeien können wir ja alle rundum vertrauen, wie wir alle wissen!

Woher soll Andreas Darsow das Geheimwissen gehabt haben, mit dem man einen Hund vom Aufnehmen einer Spur abhalten kann? Soll er das auch bei den Panzergrenadieren gelernt haben?

 

 

Das habe ich A.D. doch gar nicht unterstellt. Er muss doch überhaupt kein Geheimwissen gehabt haben. Nochmal, Sie vergessen auch, dass A.T. fast 24 Stunden im Haus rumgeirrt ist.

Es findet sich natürlich zu jedem Argument auch ein Gegenargument.

3

Gast57 schrieb:

Gast schrieb:

Man verliert ständig Haare, Schuppen, Mikrofasern.  Nicht nur Forensiker, sondern auch geübte Hundenasen können  die daraus resultierenden Spuren zuordnen. Und ich meine sogar gelesen zu haben, dass ein Spürhund eingesetzt war, bei Andreas Darsow aber nicht angeschlagen habe, was der Hundeführer damit kommentiert habe, dass Darsow es nicht gewesen sein könne. Unabhängig davon: Irhendetwas hätte man finden müssen, wenn man richtig gesucht hätte und Darsow der Täter wäre.

Was die besondere Schwere angeht: Wenn Darsow wirklich seit Jahren extrem genervt gewesen sein sollte, aus Gründen, für die jeder normale Mensch Verständnis hat, dann wäre das für mich, falls er der Täter sein sollte, eher ein Entschuldigungsgrund.

Sicher verliert man die, aber wie möchte man die finden. Gesucht wird an tatortrelevanten Stellen, sie können doch kein ganzes Haus abkleben und nach Spuren suchen. Zudem sollten Sie auch bedenken, das A.T. fast 24 Stunden in dem Haus rumgeirrt ist und dadurch schon viele Spuren verwischt hat und sogar gereinigt hat mit Ihrem Zwang.

Gesucht wird - wenn sorgfältig gearbeitet wird - überall dort, wo der Täter gewesen sein muss. Natürlich geht das nicht ohne Aufwand - aber was geht schon ohne Aufwand? Sie müssen bedenken, dass der Verzicht auf eine gründliche Spurenfeststellung in einem Mordfall dazu führen kann, dass ein gefährlicher Mörder nicht überführt und weiter mordet, aber auch dazu, dass ein Unschuldiger für den Rest seines Lebens in Gefangenschaft landet! Im Schlimmsten Falle sogar zu beidem gleichzeitig!

Entsprechend darf Spurensuche nicht durch Bequemlichkeitsüberlegungen eingeschränkt werden ("Na ja, die Tochter wird eh alle Spuren beseitigt haben, da brauchen wir dann ja zum Glück nicht bmehr zu suchen.").

Gast57 schrieb:

Es gibt durchaus Gründe, warum ein Hund keine Spur aufnimmt, nur, erwarten Sie jetzt bitte nicht, dass ich diese Gründe hier öffentlich mache. Das dürfen Sie jetzt glauben, müssen es aber nicht.

Ja, ja, am besten ist es eben, wenn man Forensik als Geheimwisschaft betreibt, dann können Richter und Polizeien völlig unkontroilliert machen, was sie wollen! Und auf Richter und Polizeien können wir ja alle rundum vertrauen, wie wir alle wissen!

Woher soll Andreas Darsow das Geheimwissen gehabt haben, mit dem man einen Hund vom Aufnehmen einer Spur abhalten kann? Soll er das auch bei den Panzergrenadieren gelernt haben?

Gast57 schrieb:

Die Schwere der Schuld.

Hm, das wäre also für Sie ein Entschuldigungsgrund. Das finde ich schon sehr seltsam. Für mich ist das ein eiskalter Mord aus allerallerniedrigsten Beweggründen, denn der Täter hätte ja die Möglichkeit gehabt wegzuziehen. Ganz einfach umziehen und das Problem wäre gelöst gewesen. Dafür muss ich doch nicht gleich eine ganze Familie töten.

Wer über Jahre permanent belästigt oder gar am ungetrübten Schlaf gehindert wird, zudem erlebt, wie auch die Menschen, die ihm am meisten bedeuten, ebenfalls leiden, kann es gar nicht verhindern, dass sich in ihm eine Wut aufbaut, dass er betreffend die Störenfriede letztlich jede Empathie verliert.

Ihre Bewertung ist die empathielose Einordnung eines Bürokraten, der sich zumindest  zu Hause ( evtl. auch im Büro)  jederzeit ungestört ausschlafen kann. Wenn Sie jahrelange Beeinträchtigung inklusive der unvermeidbaren Folgen nicht als Schuldminderungsgrund sehen - was denn dann? Wie kann nach Ihrer Meinung ein Schuldminderungsgrund aussehen?

Gast57 schrieb:

Sie sehen schon, es wäre ein Unterschied für einen Angeklagten, ob Sie oder ich der Richter wäre. Zwei Menschen, zwei Meinungen. In dem Fall A.D. waren es aber mehrere Richter, die darüber entschieden haben und der BGH.

Was Urteile deutscher Strafkammern und des BGHs im Zweifelsfalle wert sein müssen, wissen wir ja aus zahllosen Fällen....

 

4

Gast schrieb:

Gesucht wird - wenn sorgfältig gearbeitet wird - überall dort, wo der Täter gewesen sein muss.

 

RICHTIG! und wie ich schon schrieb an TATORTRELEVANTEN Orten. Da gehe ich ganz konform mit Ihnen.

5

Gast57 schrieb:

Gast schrieb:

Gesucht wird - wenn sorgfältig gearbeitet wird - überall dort, wo der Täter gewesen sein muss.

 

RICHTIG! und wie ich schon schrieb an TATORTRELEVANTEN Orten. Da gehe ich ganz konform mit Ihnen.

 

Ja, und ich wenn ich die Strecke absuche,  die ein Täter gegangen sein muss, und die Umgebung der Stellen, an denen er sich bewegt haben muss, dann habe ich auch Hautschuppen und / oder Haare von ihm. Es sei denn, er war in einem Spurenschutzanzug gekleidet.

4

der kommt doch eh nicht raus

 

4

Einen guten Überblick gibt vder folgende Film:

 

http://www.zdf.de/ZDFmediathek#/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein...

 

Demnach kann nicht einmal von einem Motiv ausgegangen werden, denn laut Aussage eines anderen Nachbarn war nicht einmal von einer häufiugen Ruhestörung auszugehen.

 

Halt man die nachweislichen Tatsachen und die Aussagen des Nachbarn dem Urteil gegenüber, so muss man befinden, dass das Gericht die Lärmbelästigungen künstlich dramatisiert / viel, viel schlimmer als den Tatsachen entsprechend geschildert hat.

Man hat also ein Motiv hochgeschaukelt -  weil man eines brauchte! 

 

Auch die Spuren an der Hose können laut Schussexperten NICHT von der Tat selbst herrühren!

 

Ich gehe nun von der Unschuld des Andreas Darsow aus - mirt ist das alles viel zu mager.

 

In diesem Zusammenhang gewinnt das folgende Posting, hier gelöscht, zunehmende Bedeutung:

=======================================

Gast
18.04.2014
in diesem Fall TOLL vs. Darsow hat die Justiz EXPLIZIT in
diesem Fall GRANDIOSE arbeitet geleistet! Über die anderen
Fälle sollte man nicht urteilen in Deutschland und diese mit
Darsow vermischen, weil dann solche kleine Darsowanhänger
sich blenden lassen. Jetzt zu der Sache selbst. Ich werde jetzt
auf die schnelle alle relevanten Indizien vortragen allein schon
das erste Indiz das ich vorgetragen werde reicht für seine
SCHULD zu 1000 PROZENT aus! - Andreas Darsow hat
NACHWEISLICH auf seinen FIRMENRECHNER !!!! die Anleitung
für den Schalldämpfer RUNTERGELADEN – GENAU SO EINER
WURDE NACHWEISLICH VERWENDET BEI DER TAT!!!!! - DIE IP
ADRESSE WURDE ERMITTELN durch ein Rechtshilfeersuchen an
die SCHWEIZ ermittelt! DIE
INTERNETSEITE FÜR DIE
BAUANLEITUNG WURDE ERMITTELT! DIE
KENNUNG –
Benutzernamen- auf den Firmenrechner wurde ermittelt!
Nämlich AS Darsow!!!! Anja
Darsow hat 4 JAHRE LANG das
URTEIL! Vorenthalten! Da in dem Urteil noch weitere
vernichtende BEWEISE vorhanden sind die für die Täterschaft
des Andreas Darsow sprechen Andreas
Darsow hat während
der Verhandlung und beim Urteilsspruch GEGRINST! - Ferner
hat er bei 37 Grad für einen unschuldigen ziemlich viel
gegrinst! Aus der Körpersprache kann man schon erkennen
das er der Täter ist Er
hat Ohrstöpsel getragen In
einem Rtl
Punkt 12 gibt Anja D. an , dass man keinen Lärm hören kann
vom Nachbarhaus Schwachsinn!!! Bei geöffneten Fenster im
Sommer kann man alles hören (reines Ablenkmanöver) Zeugen
haben ausgesagt das kurz vor dem Mord Anja D. sich
über dem Lärm belästigt gefühlt hat der Tolls! – im RTL Punkt
12 war keine Rede davon , damit ein Mordmotiv
(leichtsinnigerweise) vertuscht wird - Andreas D. hat
recherchiert wie Spürhunde arbeiten (vor Panik) Schmauchspuren
wurden nicht an der Bundeswehrhose
gefunden , was Anja D. ausblendet ist und im Urteil ersichtlich
ist, dass auch an einem MESSGERÄT ! SCHMAUCHSPUREN
gefunden worden sind in von Andreas D. , wollt Ihr mir jetzt
sagen das er das MESSGERÄT auch bei der BUNDESWEHRZEIT
dabei hatte????? An
die Opfer denkt ich Ihr nicht – 2 TOTE
ein behinderte Frau die schwerverletzt überlebt hat und bis zu
Ihrem lebensende ohne Ihre Eltern weiterlebt TRAUMATISIERT!
Andreas
Darsow wollte weg – hatte aber die finanziellen
Mitteln ein neues Haus zu finden. Diese Recherche waren auch
nicht von früher KURZ VOR DEM MORD hat er noch einen letzen
Versuch unternommen ein anderweitiges Haus zu kaufen um
aus der Lärmhölle zu entkommen Andreas
D. hat die FIRMEN
Festplatte ZERSTÖRT wo dien Bauanleitung runtergeladen
wurde für den selbstgebastellten Schalldämpfer – ZEUGE DER
DIES GESEHEN HAT UND VOR GERICHT AUSSGESAGT hat – Andreas
D. hat GESCHWIEGEN VOR GERICHT - Anja D. HAT
GESCHWIEGEN VOR GERICHT - Anja D. ist selbst von dem Mord

GESCHWIEGEN VOR GERICHT - Anja D. ist selbst von dem Mord
überzeugt – denn Sie hat Andreas D. nachweislich im Auto
gefragt ob er die Bauanleitung runtergeladen hat – nachdem
Sie den Nachweis beim Gericht und im Urteil gesehen hat (IP –
samt Benutzernamen kennung Zurodnung A. Darsow +
Passwort) wusste Sie das er der Mörder ist ! Beweise
nochmals: Firmenfestplatte
zerstört von Andreas D. >Zeugnis
des Mitarbeiters der Firma Bauanleitung
von Andreas für eine
Schalldämpfer runtergeladen> Zeugnis Silencer.ch ,
Benutzerkennung , IP Adresse usw. - Schmauchspuren von der
WAFFE an der BUNDESWEHRHOSE UND AN AN EINEM
MESSGERÄT! DIE
MORDPLANUNG ERFOLGTE EXAKT an den
Tagen als seine Frau im Urlaub mit den Kindern war! > Beweis
wie vor Wollte
ihr wenigen Darsow Anhänger von
0000000,001 Prozent (der Bürger hier in der BRD) uns
weismachen, dass ein Unbekannter EXAKT an den Tagen wo
die Familie nicht da war und nur Andreas D. die Morde
geschahn, andere Nachbarn von den Schüssen hörten und
Andreas D. nicht und der BAUANLEITUNGSDOWNLOAD FÜR DEN
SCHALLDÄMPFER EXAKT AUF DARSOW (VERMEINTLICHE
KAPUTTE – DA RETTUNG VON EXPERTEN ERFOLGTE)
FIRMENRECHNER zugeordnet wurde das er nicht diese Tat
begangen hat? Wenn ja dann begründet das und dann
müsste man euch in die Psychatrie einweisen, dass er so
dämlich seit und so ein Schwachsinn weiterhin glaubt (das er
Unschuldig ist). Er sitzt für einen 3 FACH MORD ( 2 vollendeten
und einen moralischen Mord an der Tochter) ZURECHT IN HAFT.
ER hat bis DATO KEINE AUSSAGE GEMACHT – Toller vermeintlich
unschuldiger Angeklagter der in die Kameras grinst und sich
seinen Teil dabei denkt…..

======================================

 

Ich kann in dem Beitrag nichts anderes erkennen als eine ungeheure Angst davor, dass man Darsow frei lassen und neu ermitteln könnte.

 

Ich bitte darum, den Beitragstext nun stehen zu lassen und hoffe, dass jemand sachverständig Stellung nimmtr (event. Dr. Rudolf Sponsel?)

4

Als ich im Urteil las, wie schlimm die Lärmbelästigung der Darsows durch die Tolls gewesen sein soll, da dachte ich: "Wenn man so etwas Jahre lang erleben muss und man keine andere Lösung sieht, dann würde man sich zumindest freuen, wenn die Ruhestörer plötzlich gtort umfielen, vielleicht kommt man dann auch auf die Idee...."

 

Doch nüchterne Tatsachen schließen eine solche Lärmbelästigung praktisch aus:

 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Dr-.--Mark-Benecke.htm

 

und tatsächlich hatte es nur einmal acht Jahre vor der Tat Ruihestörungen gegeben, die zu einem Briegfwechsel führten, danach nichts mehr.

 

Das, was die Richter i,m Urteil beschreiben,  nämlich eine Lärmbelästigungshölle für die Darswows, ist eindeutig in den Bereich der Erfindung zu verweisen, eindeutig, um ein akzeptables Motiv vorlegen zu können.

Dass der Systemafdministrator an Darsows Arbeitsplatz ein Waffennarr ist und es auf befragung nicht ausschließen konnte, selbst auf der Seite  mit dem Schalldämpfer gewesen zu sein,  hat das Gericht nicht berücksichtig, siehe ebenfalls unter:

 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Dr-.--Mark-Benecke.htm

 

Wenn ich mir solche Dinge vor Augen führte,  kommt mir die "Überführung" Darsows vor wie ein Zeugnis,  bei dem aus Einzelnoten im Bereich "Mangelhaft / Ungenügend" ein "Bestanden" gemacht würde.

 

Wenn auf dieser Basis Mordtaten "aufgeklärt" und "gesühnt" werden, dann sind wir alle nicht mehr sicher.

4

Zitat aus:

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Indizien.htm

 

"Es ist nicht nachgewiesen, dass die Bauanleitung von seinem PC angeschaut wurde. Es war nur die IP-Adresse der Firma bekannt. Des Weiteren war er zum Zeitpunkt des Zugriffs meistens außer Hause und der Computer wurde von anderen Mitarbeitern benutzt.

Jeder Mitarbeiter, dem ein Rechner zur Verfügung stand, hatte ein mit einem Passwort versehenes Benutzerkonto, auf das nicht nur am eigenen Rechner sondern auch an jedem anderen Computer zugegriffen werden konnte. Das Benutzerkonto und das Passwort von Andreas Darsow kannten die Mitarbeiter. Somit konnte man sich von einem anderen Computer mit den Zugangsdaten von Andreas Darsow einloggen.

Über ein halbes Jahr hatte der Computer vermehrt Störungen, wie nicht hochfahren lassen oder hängte sich auf. Der Administrator der Firma prüfte den Rechner im Büro von Andreas Darsow und stellte fest, der Rechner ist veraltet, da er zu diesem Zeitpunkt bereits 7 Jahre alt war. Den Rechner auszutauschen und den defekten Computer zu entsorgen war die alleinige Entscheidung vom Administrator. Der Rechner wurde im Juni 2009 ausgetauscht.

Die Spiegelungen der Firmen-Computer durch die Polizei wurden im Juli 2009 durchgeführt. Somit wurde der neue Computer überprüft und nicht der Rechner mit dem der Zugriff auf die Homepage getätigt worden sein soll.

Aufgrund der Beschuldigungen habe ich einen Gutachter im Bereich IT beauftragt, die Untersuchungen nochmal durchzuführen. Der Aufwand war sehr groß und der Spezialist hat sehr sorgfältig alle Festplatten überprüft. Mit Überraschung haben wir feststellen müssen, dass der Administrator viele Zugriffe auf Waffenseiten, Waffenforen, Frankonia, Waffenonline ect. getätigt hatte. Dies wurde vom Gericht nicht berücksichtigt und im Urteil stand, er hat nur Musikdateien gelöscht. Der Administrator gab seinen Laptop erst 8 Wochen später zur Spiegelung. Er hatte ein sogenanntes „Schredder-Programm“ genutzt, um Daten zu löschen."

3

Sicher. Das Internet ist selbstredend ein taugliches Mittel zur wahren Sachverahltsermittlung und natürlich auch - dartstellung. Alle an einem Prozeß Beteiligten sind korrupt und/ oder unfähig, inklusive des Strafverteidigers oder Rechtsbeistands. Damit einher geht eine zuverlässig objektive Darstellung des eigentlichen und wahren Sachverahlts von Angeklagten und sonstigen in einem Prozeß Unterlegenen.

 

Richter, Staatsanwälte und Kriminalbeamte haben selbstverständlich ein größeres Interesse daran, überhaupt jemanden zu verurteilen und nehmen damit aufgrund ihres Karrierewahns in Kauf, dass schuldige Mörder und Totschläger weiterhin frei herum laufen. Ihre Angehörigen leben ja alle in Hochsicherheitsbereichen, in denen ihnen nichts passieren kann.

 

Und Zeitungen und das Fernsehen können eh alles viel besser ermitteln. Da sollte doch zukünftig das ZDF die Arbeit der Polizei, Staatsanwaltschaft und der Gerichte übernehmen. Denn wer sollte glaubwürdiger ermitteln, als ein Reporter, der eine Story verkaufen möchte?

 

Fazit: Je weiter man von der (Sachverhalts-) Quelle entfernt ist, desto vortrefflicher lässt sich mit dem Finger auf andere zeigen.

 

 

4

M. Beckhaus schrieb:

Sicher. Das Internet ist selbstredend ein taugliches Mittel zur wahren Sachverahltsermittlung und natürlich auch - dartstellung. Alle an einem Prozeß Beteiligten sind korrupt und/ oder unfähig, inklusive des Strafverteidigers oder Rechtsbeistands. Damit einher geht eine zuverlässig objektive Darstellung des eigentlichen und wahren Sachverahlts von Angeklagten und sonstigen in einem Prozeß Unterlegenen.

Das System ist auf Rechtsbruch ausgelegt, das wird ja auch immer wieder deutlich. U.a. daran, dass eine sachgerechte Verteidigung gegen Willkür von den meisten Anwälten nicht gewagt wird, mittels üblicher Gebühren aber auch nicht annähernd adäquat entgolten wird. Aber auch daran,  dass es zahllose Hürden gibt, die die Durchsetzung von Recht erschweren, darunter rechtsfeindliche. Beispiel: Dass es unbedingt "neue" Gründe sein müssen, mit denen ein Wiederaufnahme-Antrag begründet wird, ist deshalb rechtsfeindlich, weil  auf diese Weise auch Urteile geschützt werden, die durch und durch an den Tatsachen vorbei gefällt wurden. Ohne Weiteres kann es also sein, dass man sdagen muss: "Ja, kein Zweifel, er ist unschuldig. Aber er muss nun lebenslang plus Sicherungsverwahrung absitzen, weil man keine neuen Gründe hat, um einen WAA zu begründen."

Das ist völlig inakzeptabel, ebenfalls die Hürden, die aufgebaut sind, um Beweisanträge, Befangenheitsanträge und Revisionsanträge zu erschweren, die m.E. sogar gegen die Uno-Menschenrechtskonventionen verstoßen, weil sie der Selbstverteidigung in Strafverfahren entgegen wirken.

M. Beckhaus schrieb:

Richter, Staatsanwälte und Kriminalbeamte haben selbstverständlich ein größeres Interesse daran, überhaupt jemanden zu verurteilen und nehmen damit aufgrund ihres Karrierewahns in Kauf, dass schuldige Mörder und Totschläger weiterhin frei herum laufen. Ihre Angehörigen leben ja alle in Hochsicherheitsbereichen, in denen ihnen nichts passieren kann.

 

Nun, es gibt Situationen, da sitzen Richter und Polizisten mit Mördern in einem Boot. Und diese Situationen müssen ja nicht unbedingt auf offen faschistische Systeme beschränkt sein, oder?

 

M. Beckhaus schrieb:

Und Zeitungen und das Fernsehen können eh alles viel besser ermitteln. Da sollte doch zukünftig das ZDF die Arbeit der Polizei, Staatsanwaltschaft und der Gerichte übernehmen. Denn wer sollte glaubwürdiger ermitteln, als ein Reporter, der eine Story verkaufen möchte?

 

Na ja, die Medien haben sich ja sehr zurückgehalten - und tun es heute auch noch.  Bisher berichten sie ja nur in Ausnahmefällen, und dazu sind sie durch das Internet getrieben, weil ihre Glaubwürdigkeit auf dem Spiele steht.

 

M. Beckhaus schrieb:

Fazit: Je weiter man von der (Sachverhalts-) Quelle entfernt ist, desto vortrefflicher lässt sich mit dem Finger auf andere zeigen.

 

Solche Dokumente wie das Mollath-Urteil sprechen doch für sich. Und wenn ein Richter entlastendes Material gar nicht liest., weil er es sowieso nicht berücksichtigen will (Fall Mollath), dann nützt es auch nichts, wenn er "nah dran" ist.

 

Es geht nicht um bedauerliche Fehler, die trotz größter Sorgfalt unvermeidbar sind, sondern um den Totalverlust jeder Rechtskultur, gleichbedeutend mit dem empirischen Nachweis der Untauglichkeit des herrschenden Justizsystems.

 

 

 

[/quote]

 

Ohne Internet würden wir doch alle noch in einer schönen Traumwelt leben, die mit der ealität

4

@M. Beckhaus: Ich für meinen Teil maße mir nicht an, die Richtigkeit des Urteils und der Ermittlungsergebnisse zu beurteilen.
Ich erkenne bei der Lektüre lediglich eine breite Angriffsfläche für derlei Spekulationen aufgrund methodischer Mängel. Deren Ausmaß und leichte Vermeidbarkeit erschrecken mich und machen mich nachdenklich. Ich bin schlicht der Überzeugung, dass Arbeiten mit gewisser Relevanz auch mit gewisser Sorgfalt auszuführen sind, um vielleicht nicht über alle, aber doch die meisten Zweifel erhaben zu sein.

Zu den offenkundigen Mängeln der Ermittlung zählt die genannte selektive bzw. sukzessive Auswertung der Computer hinter der IP-Adresse des Arbeitgebers anhand eines irrational gewählten Zeithorizonts. Daraus spricht die beklagenswerte Kapazitätsknappheit der Ermittlungsorgane.
Des Weiteren spricht es auch nicht für die Kompetenz eines IT-Sachverständigen, wenn er mit der Software EnCase nach eigenem Bekunden mehr als 2.000 Fälle bearbeitete, ohne jemals "Probleme" damit festgestellt zu haben. Wie jedes automatisierte Auswertungstool, wahrscheinlich sogar in besonderem Maße ggü. X-Ways und FTK, produziert EnCase im Reporting reproduzierbar Ungereimtheiten und Fehlinformationen, denen in jedem konkreten Fall manuell auf den Grund gegangen werden muss. Das mag bei den einfachen hier durchgeführten Auswerteschritten nicht ins Gewicht fallen, aber es wird mit einer derartigen Aussage Wahrheit so weit vereinfacht, dass sie durch die gewünschte Wahrheit verdrängt wird. Der ohnehin nicht sachkundige Richter wird hinsichtlich nötiger Rückfragen zu einer fehlerbehafteten Ermittlungsmethode bewusst desensibilisiert, auch für zukünftige Verfahren.

Im Urteil selbst scheint mir der Duktus der Schilderung des Sachverhalts bzw. generell aller Tatsachenfeststellungen sehr problematisch. Sie erinnern weitgehend an einen Klausursachverhalt, der mit den sprichwörtlichen Winken mit dem Zaunpfahl gespickt ist.
Was würde ein Richter denken, wenn ihm ein fiktiver allwissender Zeuge einen Sachverhalt wortwörtlich so geschildert hätte, z.B. die Lärmbelästigung? Er würde ihn wohl ermahnen, bei der Wahrheit zu bleiben und seine Aussage von dem "Spin" zu befreien, der krampfhaft die eigenen Überzeugungen und Deutungen des Zeugen unterstützen soll. Ein solcher Stil legt die Besorgnis nahe, dass ein Urteil weniger auf einer unvoreingenommenen rechtlichen Würdigung des unmittelbar dargebotenen bzw. nach logischen Denkgesetzen deduzierbaren Sachverhalts beruht, als vielmehr auf einem teils autosuggestiven Prozess, der von differenzierten Eingaben mit minimaler Aussagekraft nach groben Rastern auf seine abschließenden Erklärungen kommt.

3

"Solche Dokumente wie das Mollath-Urteil sprechen doch für sich. ..."

Na ja, ich würde eher sagen, es wirft einige Fragen auf. Zum Beispiel die, wer es geschrieben hat. Dass sich die Richter nicht für die Verteidigungsschrift interessiert haben, kann man ihnen vorwerfen – aber wo war die Verteidigung, um darauf hinzuwirken, dass diese Verteidigungsschrift zur Kenntnis genommen wird, wo war sie, um Entlastendes zu präsentieren, wofür sie ja eigentlich zuständig ist? Dass Mollath faktisch keine Verteidigung hatte, wiegt doch viel schwerer.

Anders als kurz nachdem der Fall in die Medien kam, bin ich heute sehr skeptisch bzgl. der Frage, was die öffentliche Diskussion skandalöser Justizfälle über die Unterstützung hinaus auch für die Aufklärung leisten kann. Unterstützung und Aufklärung vertragen sich eben nicht immer. Da sollte man sich keinen Illusionen hingeben, sonst läuft man Gefahr, sich in einer Traumwelt einzurichten – trotz des Internets oder gerade deswegen.

5

Gast schrieb:

"Solche Dokumente wie das Mollath-Urteil sprechen doch für sich. ..."

Na ja, ich würde eher sagen, es wirft einige Fragen auf. Zum Beispiel die, wer es geschrieben hat. Dass sich die Richter nicht für die Verteidigungsschrift interessiert haben, kann man ihnen vorwerfen – aber wo war die Verteidigung, um darauf hinzuwirken, dass diese Verteidigungsschrift zur Kenntnis genommen wird, wo war sie, um Entlastendes zu präsentieren, wofür sie ja eigentlich zuständig ist? Dass Mollath faktisch keine Verteidigung hatte, wiegt doch viel schwerer.

Momemt mal, Richter Brixner hat den Mollath zusammengeschrien, als er sich verteidigen wollte, und ihm den Ausschluss von der Verhandlung angedroht!

Im Übrigen sind Richter konsequenzenlos zur Sachaufklärung verpflichtet, nicht dazu, einseitig gegen den Angeklagten zu ermitteln!  Sogar Staatsanwälte sind konsequenzenlos verpflichtet, Entlastendes zu berücksichtigen!

Doe OStA a.D. Gabriele Wolff hat an irgendeiner Stelle ihres Blogs erklärt, dass sie immer dann, wenn ein Verteidiger nicht verteidigt habe, dessen Aufgabe quasi mitübernommen habe, also besonders bemüht gewesen sei, entlastende Möglichkeiten und Aspekte zu erkennen und einzubringen!

 

Wer die Verthältnisse in der sog. "Rechtspflege" kennt, der weiß, dass Richter wie Brixner die ortsansässige Anwaltschaft zu devoten Mitmachern dessen erziehen, was die Richter wollen!

 

Gast schrieb:

Anders als kurz nachdem der Fall in die Medien kam, bin ich heute sehr skeptisch bzgl. der Frage, was die öffentliche Diskussion skandalöser Justizfälle über die Unterstützung hinaus auch für die Aufklärung leisten kann. Unterstützung und Aufklärung vertragen sich eben nicht immer. Da sollte man sich keinen Illusionen hingeben, sonst läuft man Gefahr, sich in einer Traumwelt einzurichten – trotz des Internets oder gerade deswegen.

 

Die öffrentliche Diskusssion hat bereits zur Feststellung systematischer Fehler geführt, doch noch sind die Widerstände gegen Veränderungen sehr stark. Das wird sich auch noch ändern, und ich bin zuversichtlich, dass von den heutigen Verbrecherrichtern letztlich nicht wenige ohne Pension da stehen werden.

3

@ Gast#31

 

Sie sprechen von "offensichtlichen Mängeln" bei der Ermittlung. Dazu führen Sie aus, dass eine "selektive bzw. sukzessive Auswertung der Computer hinter der IP-Adresse des Arbeitgebers anhand eines irrational gewählten Zeithorizonts" durchgeführt wurde. Ab Seite 127 des Urteils wird dargelegt, wie es zur Ermittlung der IP des Arbeitgeberinternetzugangs des Verurteilten kam. Dort wird auch ausgeführt, dass unter kriminologischen Gesichtspunkten von einem Aufruf der Seite mit der Bauanleitung für den Schalldämpfer in zeitlicher Nähe der Tat ausgegangen wurde. Können Sie nun konkret darlegen, was daran ein "irrational gewählter Zeithorizont" ist? Können Sie kriminologische Argumente vorbringen, die für eine solche Annahme sprechen?

 

Hinsichtlich der Kompetenz des IT-Sachverständigen verstehe ich Ihre Kritik nicht. Was ist Ihrer Auffassung nach konkret am Vorgehen und an der verwendeten Software des Sachverständigen zu bemängeln? Wurde Ihrer Ansicht nach ein Ergebnis hingenommen, obwohl die Untersuchungsmethode bekanntermaßen mit dem verwendeten Programm fehlerbehaftet ist und es in diesem Fall zu relevanten Fehlern gekommen ist, die bei Vermeidung ein anderes Ergebnis geliefert hätte?

Weiter: Die Kompetenz des Sachverständigen wird ebenfalls im Urteil dargelegt. Was ist Ihre Kompetenz, die Ausführungen des Sachverständigen anzuzweifeln?

 

Die Schilderung des Sachverhalts empfinde ich ebenfalls als teilweise sehr literarisch. Darüber hinaus finden sich im Urteil etliche Rechtschreibfehler. Aber wie kann dies ein Hinweis auf methodische Mängel sein? Ihr vorgebrachtes Argument, dass ein solcher Stil ein autosuggestives Moment hätte, mag zutreffend sein, wenn es allein bei der Sachverhaltsschilderung gebliebgen wäre. Bei der Indizienwürdigung allerdings findet sich dieser Stil nicht mehr. Er wurde ersetzt durch eine nüchterne Darstellung. Könnte es sein, dass Sie ihrerseits die von Ihnen geschilderte suggestive Methode verwenden?

 

Ich verstehe insgesamt nicht Ihr Vorbringen, dass es sich um "offensichtliche" Mängel handelt. Wenn diese so offensichtlich sind, sollte es ein Leichtes sein, diese Offensichtlichkeit nachvollziehbar zu erklären.

 

Was mir aufgefallen ist: Das Urteil hat die Ehefrau des Verurteilten mit nur sehr knappen Kommentaren versehen. Die Kommentierung erfolgt nicht stringent, sondern selektiv. Teilweise habe ich den Eindruck, dass die Ehefrau das jeweils vorgebrachte Argument im Urteil nicht verstanden hat. So dürfte es unerheblich sein, wenn im Urteil davon gesprochen wird, dass eine Walther P38 den Hülsenauswurf links hat, diese aber tatsächlich den Hülsenauswurf oben hat, wenn die Ermittlungen mit verschiedenen Waffenmodellen ergeben hat, dass es sich aufgrund der vorgefundenen Hülsen und ihrer Lage nur um eine Walther P38 oder ein baugleiches Modell handeln konnte.

 

 

5

M. Beckhaus schrieb:

 So dürfte es unerheblich sein, wenn im Urteil davon gesprochen wird, dass eine Walther P38 den Hülsenauswurf links hat, diese aber tatsächlich den Hülsenauswurf oben hat, wenn die Ermittlungen mit verschiedenen Waffenmodellen ergeben hat, dass es sich aufgrund der vorgefundenen Hülsen und ihrer Lage nur um eine Walther P38 oder ein baugleiches Modell handeln konnte.

Wenn es unerheblich ist, dann ist der Vortrag im Urteil insofern redundant. Bereits das ist kein Qualitätsmerkmal.

3

M. Beckhaus schrieb:

@ Gast#31

 

Sie sprechen von "offensichtlichen Mängeln" bei der Ermittlung. Dazu führen Sie aus, dass eine "selektive bzw. sukzessive Auswertung der Computer hinter der IP-Adresse des Arbeitgebers anhand eines irrational gewählten Zeithorizonts" durchgeführt wurde. Ab Seite 127 des Urteils wird dargelegt, wie es zur Ermittlung der IP des Arbeitgeberinternetzugangs des Verurteilten kam.

 

 

Das Bemerkenswerte ist, dass ab Seite 126 immer wieder behauptet wird, dass es zur Überzeugung der Kammer feststehe, dass Darsow die Seite aufgerufen und ausgedruckt habe, obwohl doch alle PCs der Firma über die selbe IP surften und es jedem Mitarbeiter möglich war, sich als Andreas Darsow einzuloggen.

 

Woher die Überzeugung der Kammer kommt, Darsow habe die Seite aufgerufen und ausgedruckt, ist daher schleierhaft.

4

"...steht es zur Überzeugung der Kammer fest, dass..." ist eine Formulierung, auf die man bei der Prüfung von Urteilen achten muss. Diese Formulierung ist dann völlig überflüssig, wenn eine Kammer alle Grundlagen ihrer Entscheidunf nachvollziehbar herleiten oder unmittelbar belegen kann.

 

Entsprechend verlässt eine Kammer den sicheren Boden, wenn sie zu dieser Formulierung greift.

 

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Im Kern basiert der Schuldspruch auf der Überzeugung der Strafkammer, dass Schmauchpartikel mit der chemischen Zusammensetzung PbBaSbAl (Blei, Barium, Antimon, Aluminium) nicht in der Bundeswehrzeit angetragen wurden und sie identisch mit PbBaSbAlK-Partikeln (Blei, Barium, Antimon, Aluminium, Kalium) seien, die beim Angeklagten in äußerst geringen Menge gefunden wurden. Wie die Kammer zu dieser exotischen Erkenntnis kommen konnte, bleibt ihr Geheimnis. Offensichtlich hat sie gegen allgemeine Denksätze verstoßen.

 

Dazu ergänzend:

Zwar hat die Kammer den Schmauchspurenfund beim Angeklagten im Urteil auf Seiten 172 ff. noch als PbBaSbAl (Blei, Barium, Antimon, Aluminium) festgestellt. Später, auf Seiten 177 und 178 wird deutlich, dass diese Feststellung falsch war. Denn neben Aluminium wurde auch Kalium im Schmauch gefunden. Wie an einer anderen Stelle von Sachverständigen bezüglich Aluminium nachvollziehbar erklärt wird, ist es völlig ausgeschlossen, dass Kalium nachträglich in den Schmauch gelangen konnte. Daher hätte es mit als Bestandteil des beim Angeklagten gefundenen Schmauchs festgestellt und geführt werden müssen.

WR Kolos schrieb:

Im Kern basiert der Schuldspruch auf der Überzeugung der Strafkammer, dass Schmauchpartikel mit der chemischen Zusammensetzung PbBaSbAl (Blei, Barium, Antimon, Aluminium) nicht in der Bundeswehrzeit angetragen wurden und sie identisch mit PbBaSbAlK-Partikeln (Blei, Barium, Antimon, Aluminium, Kalium) seien, die beim Angeklagten in äußerst geringen Menge gefunden wurden. Wie die Kammer zu dieser exotischen Erkenntnis kommen konnte, bleibt ihr Geheimnis. Offensichtlich hat sie gegen allgemeine Denksätze verstoßen.

 

 

 

 

Zusammengefasst:

 

1. Das angebliche Motiv wurde hochgeschaukelt, aus einer einzigen Situation, in der es eine Beschwerde wegen Lärmbelästigung gegeben hatte, die zum Zeitpunkt der Tat 8 (!) Jahre zurück lag, wird im Urteil eine unerträgliche Lärmhölle für die Familie Darsow gemacht - obwohl schon bautechnisch ausgeschlossen ist, dass Lärm in einem Haus unter normalen Umständen in einem Nachbarhaus wahrgenommen wird, siehe:

 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Dr-.--Mark-Benecke.htm

 

2. Während die Richter im Urteil mehrfach ihre Überzeugung betonen, es sei sicher, dass Andreas Darsow eine Webseite zum Bau eines Schalldämpfers aufgerufen und ausgedruckt habe,  bieten sie für ihre Überzeugung keine Erklärung.

Dem steht aber gegenüber, dass mehrere Mitarbeiter der Fa. unter der selben IP-Adresse und unter der selben kennung wie Andreas Darsow surfen konnten, und dass der Admin ein Waffennarr ist, der es nicht einmal ausschließen konnte. dass er es gewesen sei, der die Schalldämpferseite geladen hatte, siehe:

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Indizien.htm

 

3.Schmauchspuren, man bei Andreas Darsow fand, waren erstens zu gering, um vom Schießen selbst zu stammen, waren zweitens anders zusammengesetzt als die Schmauchspuren am Tatort. Das hält die Richter aber nicht davon ab, darin einen beweis zu sehen.

 

Das alles ist ungeheuerlich, und ganz ohne Zweifel wurde das Urteil deshalb so lang, um seine Substanzlosigkeit zu kaschieren.

 

Die immer häufiger zu konstatierende Selbstherrlichkeit von Richtern, die mit Tatsachen beliebig Schindluder treiben und letztlich über selbst gestaltete fiktive Fälle urteilen, die mit den Ausgangsfällen kaum noch etwas zu tun haben,  die also die Tatsachenlage beliebig manipulieren und bei der Bewertung - Pardon, der Ausdruck ist angemessen - auf Denkgesetze und Naturgesetze nach ihrem Belieben scheißen,  sollte endlich als Beweis dafür verstanden werden, dass das Justizsystem grundlegende Fehler aufweist, die definitiv nicht hinnehmbar sind.

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John Sixpack schrieb:

Der Thread hier ist offenbar von der Unterstützergruppe gekapert worden. Außer Wunschdenken haben die aber ersichtlich nicht viel zu bieten.

 

So?  Dass WR Kolos zur Unterstützergruppe gehörte, ist mir neu, und ich gehöre definitiv nicht zu ihr.

Und die Argumente dafür, dass das Urteil völlig haltlos ist, sind sachlich und klat gefasst:

 

Gast schrieb:

WR Kolos schrieb:

Im Kern basiert der Schuldspruch auf der Überzeugung der Strafkammer, dass Schmauchpartikel mit der chemischen Zusammensetzung PbBaSbAl (Blei, Barium, Antimon, Aluminium) nicht in der Bundeswehrzeit angetragen wurden und sie identisch mit PbBaSbAlK-Partikeln (Blei, Barium, Antimon, Aluminium, Kalium) seien, die beim Angeklagten in äußerst geringen Menge gefunden wurden. Wie die Kammer zu dieser exotischen Erkenntnis kommen konnte, bleibt ihr Geheimnis. Offensichtlich hat sie gegen allgemeine Denksätze verstoßen.

 

 

 

 

Zusammengefasst:

 

1. Das angebliche Motiv wurde hochgeschaukelt, aus einer einzigen Situation, in der es eine Beschwerde wegen Lärmbelästigung gegeben hatte, die zum Zeitpunkt der Tat 8 (!) Jahre zurück lag, wird im Urteil eine unerträgliche Lärmhölle für die Familie Darsow gemacht - obwohl schon bautechnisch ausgeschlossen ist, dass Lärm in einem Haus unter normalen Umständen in einem Nachbarhaus wahrgenommen wird, siehe:

 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Dr-.--Mark-Benecke.htm

 

2. Während die Richter im Urteil mehrfach ihre Überzeugung betonen, es sei sicher, dass Andreas Darsow eine Webseite zum Bau eines Schalldämpfers aufgerufen und ausgedruckt habe,  bieten sie für ihre Überzeugung keine Erklärung.

Dem steht aber gegenüber, dass mehrere Mitarbeiter der Fa. unter der selben IP-Adresse und unter der selben kennung wie Andreas Darsow surfen konnten, und dass der Admin ein Waffennarr ist, der es nicht einmal ausschließen konnte. dass er es gewesen sei, der die Schalldämpferseite geladen hatte, siehe:

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Indizien.htm

 

3.Schmauchspuren, man bei Andreas Darsow fand, waren erstens zu gering, um vom Schießen selbst zu stammen, waren zweitens anders zusammengesetzt als die Schmauchspuren am Tatort. Das hält die Richter aber nicht davon ab, darin einen beweis zu sehen.

 

Das alles ist ungeheuerlich, und ganz ohne Zweifel wurde das Urteil deshalb so lang, um seine Substanzlosigkeit zu kaschieren.

 

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@ Gast #40

 

Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass man Schmauchspuren in egal welcher Konzentration und egal in welcher Zusammensetzung an Ihrer Kleidung nachweisen kann?

 

@ Gast #37

 

Woher die Überzeugung der Kammer stammt, wird m.E. sehr ausführlich und auch schlüssig im Urteil dargestellt. Das muss an dieser Stelle nicht wiederholt werden. Man kann es nachlesen.

 

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M. Beckhaus schrieb:

@ Gast #40

 

Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass man Schmauchspuren in egal welcher Konzentration und egal in welcher Zusammensetzung an Ihrer Kleidung nachweisen kann?

In den USA befasst man sich nicht mehr mit Schmauchspuren, nachdem Untersuchungen gezeigt haben, dass man häufig (!) Schmauchspuren an Personen fand, die niemals mit Schusswaffen zu tun hatten:

http://de.wikipedia.org/wiki/Schmauch

D.h., es muss auch andere Erklärungsmöglichkeiten geben  (Gartengrill?).

 

M. Beckhaus schrieb:

@ Gast #37

 

Woher die Überzeugung der Kammer stammt, wird m.E. sehr ausführlich und auch schlüssig im Urteil dargestellt. Das muss an dieser Stelle nicht wiederholt werden. Man kann es nachlesen.

 

 

Ich kann dort kjeine schlüssige Erklärung dafür nachlesen, dass man unterschiedlich zusammengesetzte Schmauchspuren in einen Topf werfen kann. Wenn Sie das anders sehen, dann sollten Sie die Argumention hier kurz und bündig vortragen.

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Gast schrieb:

In den USA befasst man sich nicht mehr mit Schmauchspuren, nachdem Untersuchungen gezeigt haben, dass man häufig (!) Schmauchspuren an Personen fand, die niemals mit Schusswaffen zu tun hatten: http://de.wikipedia.org/wiki/Schmauch

Das steht nur auf der deutschen Wikipedia-Seite so  -  die zitierte Quelle gibt das nicht her, die englische Wikipedia weiß davon nichts und das FBI vermutlich auch nicht ...

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John Sixpack schrieb:

Das steht nur auf der deutschen Wikipedia-Seite so  -  die zitierte Quelle gibt das nicht her, die englische Wikipedia weiß davon nichts und das FBI vermutlich auch nicht ...

 

In der amerikanischen Wikipedia steht aber:

 

" Bullets can be matched back to a gun using ballistics, but matching the gun shot residue on a suspect or victim to a specific gun is currently not possible."

D.H. auf Deutsch, anders als Kugeln können Schmauchspuren nicht einer bestimmten Waffe zugeordnet werden. D.h., ihnen fehlen individuelle Charakteristika, so dass man auch nicht sagen kann: "Jawoll, der Schmauch auf den Leichen ist der selbe wie an der Hose!" (sondern nur: der "gleiche"...)

 

Aber im Falle Darsow enthält der Hosen-Schmauch gegenüber dem Leichen-Schmauch zusätzlich Kalium, so dass man sagen kann: Er ist nicht einmal der gleiche Schmauch wie der an den Leichen!

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Der Thread hier ist offenbar von der Unterstützergruppe gekapert worden. Außer Wunschdenken haben die aber ersichtlich nicht viel zu bieten.

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@ Gast #42 (welche Postings darf ich Ihnen sonst noch zuschreiben?)

 

Ich komme auf meinen Ursprungspost zurück:

 

Das Internet weiß alles ...

 

Sollten Richter vor Urteilsverkündung erstmal googeln? Erscheint Ihnen ein solches Vorgehen besser?

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In Sachen Schmauch,empfiehlt es sich im Urteil die Seiten 170-191 vollständig zu lesen,dann stellt man sehr schnell fest,das die beiden Gutachter unabhängig voneinander zu dem Schluss kommen,das die Anhaftungen an den 4 Gegenständen die man bei D. gefunden hat,passend zur am Tatort verschossenen Munition ist.

Lediglich ein Partikel den man fand,wies als Zusatz Kalium

auf,das die Gutachter gemeinsam auf Umwelteinflüsse zurückführen,diese Spur auch nicht in dem Partikel verbacken war. Wer die Passagen mit der nötigen Aufmerksamkeit liest stellt dies fest.

Aber bekanntlich nutzt man ja auch immer nur das was einem am besten in den Kram passt.

In Sachen Lärm ebenso,da wird im Urteil sogar festgestellt das D´s Aussage am Sonntag den 19.04.2009 war:"der Lärm hätte in den vergangenen 2 Jahren erheblich

zugenommen,gemeint ist Zweifelsfrei 2007-2009,dies wird untermauert durch die Angaben der Nachbarn,dem Vermieter der Tolls und dem Webmaster B. von Herrn Toll.

Auch die Arbeitskollegen von D. berichten das er sich mehrfach in der Vergangenheit bei ihnen darüber ausgelassen hat,seinem Bekunden nach sogar so unerträglich,das ein schlafen ohne Ohrenstöpsel nicht gehe. Er aus diesem Grunde auch ein neue Wohnung suche,oder ein Haus. Es sind D`s Angaben,nicht eine Erfindung des Richters. Der Tenor in der HV der gesamten Zeugenschaft war ebenso.

Einzig Frau D. versucht ständig den Lärm und die daraus entstandenen Probleme klein zu halten,ist ihr gutes Recht,aber auch eine Wiederaufnahme Gericht wird sich all den entgegenstehenden Aussagen nicht entziehen,von daher kein kluger Zug immer wieder auf 2001 zu verweisen,nur weil diese Störungen Polizei bekannt waren. 

Da muss schon weit mehr kommen um die Wiederafnahme zu erwirken.

 

Im übrigen sind 294 Seiten Urteil,nicht als ungewöhnlich zu bezeichnen,im Zusammenhang von 3 Opfern,hier wundern sich Leute über den Umfang,denen zum ersten Mal solch ein Urteil zugänglich wird. Es ist weder ungewöhnlich noch in der Länge besonders.

In Babenhausen fand in der Mitte der 80er Jahre ein Dreifachmord statt, der Täter wurde auch zu einer Lebenslangen Haft verurteilt,dessen Urteil war zum Beispiel auch bedeutend länger. 

Das einzig besondere an diesem Urteil ist das es sich zugänglich für die Öffentlichkeit im Netz befindet.Dies ist dann auch schon alles. Die meisten Argumente hören sich dann auch an wie die Plattitüden aus einem Tatort,Derrick oder Alten......mit der realen Kriminologie nicht zu vereinbaren.

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