Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3741|363825 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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3741 Kommentare

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Teil 2:  https://community.beck.de/comment/reply/58641/57438

https://community.beck.de/comment/reply/58641/57439   https://community.beck.de/comment/reply/58641/57442

Zur möglichen Erinnerung: Weiterhin sicher ist, dass bei der Tat kein (gemäß Silencer hergestellter) PET-Schalldämpfer Marke-Eigenbau verwendet wurde, das Bauchgefühl der südhessischen A-Team Ermittler zur „Tathypothese“ mithin falsch war.

Waldemar R. Kolos kommentiert am Mo, 2018-09-03 11:30 Permanenter Link

Gehts auch etwas genauer?

Sicher interessanter Kommentar (Herr Kolos) zum Umgang des WA-Gerichts mit der grundlegenden Falschannahme des Tatgerichts im Fall Sabolic, es habe wegen der „Verwendung“ von Brennspiritus als Brandbeschleuniger (überhaupt) ein Mord-/Brandstiftungsgeschehen gegeben: https://community.beck.de/comment/reply/65529/84525

Sicher ebenso interessant: https://community.beck.de/comment/reply/65529/84524

Ganz sicher noch interessanter: Anmerkung zum (Nichtabhilfe-) Beschluss des LG Hamburg, das sich auf S. 4

https://www.strate.net/de/dokumentation/Sabolic-Nichtabhilfebeschluss-LG-Hamburg-2018-08-28.pdf

auf ein „Zitat“ aus dem Karlsruher Kommentar beruft, von Herrn Prof. Müller:

https://community.beck.de/comment/reply/65529/84541

Gast kommentiert am Do, 2018-08-30 17:28 Permanenter Link

Das Wiederaufnahmegericht in Kassel hat den WAA von Darsow abgelehnt!

Gast kommentiert am So, 2018-09-02 16:33 Permanenter Link

Keine Ahnung ob der WAA jetzt unzulässig war.
Jedenfalls hatte die Ehefrau am Freitag einen Nervenzusammenbruch.

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Oktober 2004, 3 Ws 100/04: „Beruht der Schuldspruch auf mehreren untereinander nicht gewichteten, als gleichwertig erachteten Beweisanzeichen, so gibt die Erschütterung eines Beweisanzeichens genügenden Anlass zur Erneuerung der Hauptverhandlung. da davon auszugehen ist, dass das erkennende Gericht ohne dieses Indiz nicht zu einer Verurteilung gelangt wäre.“ http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=3533

Gemessen an der tragenden Bedeutung der Silencer-Kette im Urteilsgefüge der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Darmstadt (u. a. „Täterwissen“ des gemäß Silencer hergestellten und bei der Tat (erfolgreich) verwendeten PET-Primitivschalldämpfers Marke-Eigenbau) dürfte dies - erst recht - im Fall Darsow gelten, zumal das Wiederaufnahmegericht seine Beurteilung ausschließlich durch die Brille des Tatgerichts anzustellen hat.

(zum o.g. OLG Beschluss im Fall Sabolic: https://www.strate.net/de/dokumentation/Sabolic-an-HansOLG-2018-09-03.pdf )

An alle

Staatsanwältin Köpf bestreitet in Ihrem Schriftsatz vom 13.06.2018,
daß 4 Zeugen am Tatmorgen um 4 Uhr einen Geschoßknall
gehört hätten.

"Als neue Tatsache führt der Antragsteller insoweit auf, daß von einer verlangsamten
Geschoßgeschwindigkeit der eingesetzten Munition auszugehen sei,
da die Zeugen keinen Geschoßknall gehört hätten."

Laut Leopold Pfoser ist sein selbstgebauter PET~Schalldämpfer
aus dünnem Platik mindestens so gut wie ein
Original~Schalldämpfer aus Stahl.

Laut Hersteller hält der verwendete Bauschaum 
90°C aus. Kochend heißes Wasser zerstört
den PET~Schalldämpfer !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Offenbach am Main
Out~of~The Box Solutions  

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Sehr geehrte Administratoren des Beck-Blogs,

bei Kommentaren ohne eine Textübertragung stimmt irgend etwas bei Ihnen im Beck-Blog nicht. Als E-Mail hatte ich diesen obigen Kommentar nämlich komplett mit seinem Text erhalten, den ich hiermit einführe:

Das stetige Verwenden adäquaten Gehörschutzes beim Ballern ist nicht nur
den Lauschern dienlich, erleichtert auch die Motorik beim "Eimfügen" von
"Spuren". 

Besten Gruß

GR

Die Stellungnahme der StA Kassel vom 13.06.2018 muß auch zum Sachverhalt der Schußgeräusche schon komplett gelesen und verstanden werden.

(Seite 2 letzter Absatz befaßt sich damit.)

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

die Sta'in Köpf verweist in Ihrer Stellungnahme
sehr großzügig auf den Inhalt des 
Urteils und die Aussagen des 
Herrn Pfoser.

Eine schalldämpfende Wirkung wurde von dem Schußwaffenexperten 
Leopold Pfoser nicht gemessen und nicht protokolliert.

Der PET~Schalldämpfer war gar kein Schalldämpfer.

Fakt ist, daß die Brösel aus der Wand auf den dort 
sitzenden Klaus Toll fielen.

Beweis:
Zeugnis und Aktenvermerk des KOK Loeb vom 19./20. April 2009 

Der Doppelmord geschah am 17. April 2009 !

Ein PET~Schalldämpfer, dessen Inhalt aus 1K~Bauscham
bereits bei 90°C schmilzt, kann nie genauso gut wirken,
wie ein Schalldämpfer aus Metall.

Schalldämpfer werden mehrere
hundert Grad Celsius heißt.

Eine Reduzierung der Geschoßgeschwindigkeit ist 
durch die aufgebohrte PET~Flasche
völlig unmöglich. 

Das Gegenteil ist wahr ! 

Der PET~Schalldämpfer macht die Munition 
durch die Laufverlängerung
schneller und lauter.

Leopold Pfoser hat keine Geschwindigkeitsmessungen 
gemacht und protokolliert, sonst hätte er
seinen fatalen Fehler sofort gemerkt.

Die Schmauchspuren auf der Bundeswehrkleidung sind
laut Gutachten nicht identisch mit denen 
vom Tatort. 

Die Tatmunition aus Messing enthält
kein Schwarzpulver !

Im Übrigen sind die angeblichen Internet~Zugriffe frei erfunden
und waren laut IT~Gutachten des Herrn Sack
technisch unmöglich.

Die Firma Aumann hat keine statische Class A IP~Adresse.
Diese ist hochdynamisch und befindet sich im DIP~Pool
der Deutschen Telekom.

Die Deutsche Telekom verkauft keine
statischen Class~A IP~Adressen !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Offenbach am Main
Out~of~The Box Solutions  

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Der PET~Schalldämpfer macht die Munition 
durch die Laufverlängerung
schneller und lauter.

Das ist völlig absurd, da auch kein Lauf verlängert wurde durch ein Metallrohr in der Anleitung.

Eine Unterstellung, Herr Pfoser hätte das so getan bei seinen eigenen Schußversuchen, ist außerdem bisher frei erfunden und nicht belegt.

Allen Spekulationen zu den Schußgeräuschen, seien es die des Tatgerichts in Darmstadt, oder die der Staatsanwaltschaften in Darmstadt oder Kassel, hätten Herr RA Strate resp. seine Gutachter für den Antrag auf Wiederaufnahme nur mit exakten Messungen begegnen können. Dieses Versäumnis kann aber nicht anderen, als den Antragstellern bzw. deren Gutachtern, nun noch angelastet werden.

Meine Prognose für den Erfolg des Wiederaufnahmeantrags ist daher inzwischen negativ geworden.

Sie werden sicher nicht erwarten, daß ich selber eine schwere Straftat oder einen Mord nur deswegen begehe, um in den Genuß einer eigenen Verhandlung am Landgericht, oder in den Genuß einer eigenen Schwurgerichtsverhandlung zu kommen, auch wenn das ja wirklich eine echte Herausforderung noch wäre.

Vom WAA im Fall A. D. bin ich aber schon etwas enttäuscht, da hätte man m.E. mehr daraus machen können / müssen.

An alle,

Schalldämpfer werden nach mehreren Schüssen
mehrere hundert Grad Celsius heiß.

1 PET~Schalldämpfer schrumpft bei den Temperaturen
bis auf die Hälfte und zerreißt und 
zersplittert dann.

Beweis:
Doktorarbeit des Dr. Wacker aus 2010, (Rechtsmedizin Münster)

Es ist also technisch völlig unmöglich, ein Loch in
den Flaschenboden der PET~Flasche zu bohren
und mehrmals hindurch zu schießen.

Bereits nach dem 2. bzw. 3. Schuß ist die PET~Flasche
so verformt, daß das Loch im Flaschenboden nicht
mehr genau getroffen werden kann.

Die winzigen Brösel bzw. Bruchstücke fielen aus
der linken Kellerwand, in die der 3. Schuß
seinen Weg fand.

Der Schußwaffenexperte Leopold Pfoser konnte auch
im Rahmen der Ceska~Morde (später NSU~Morde)
anhand der Patronenhülsen nicht die Tatwaffe
bestimmen.

Fälschlicherweise glaubten Ruprecht Nennstiel und
Leopold Pfoser, die NSU~Mörder hätten sich
selbst einen Schalldämpfer aus Aluminium
gebastelt.
 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Offenbach am Main
Out~of~The Box Solutions  

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„Schmauchspuren"

https://community.beck.de/comment/reply/58641/83440

„Beschusstests“ Pfoser

Warum, wenn vom Verurteilten bereits mehrere Schüsse (freihändig) beim – Psst! – geheim gebliebenen Testschießen mit dem gemäß Silencer-„Bauanleitungsseite“ hergestellten PET-SD abgefeuert wurden, hat sich Pfoser bei seinen sog. zwei Beschusstests nur auf 10 Schüsse (eingespannt/freihändig gemischt) beschränkt? Und seinen „Tests“ nicht wenigstens (jeweils) 12 (freihändige) Schüsse zugrunde gelegt? Hätte sich Pfoser an Silencer gehalten (Adapter), hätte er im Übrigen festgestellt, dass das „Problem“ der P38-PET-SD-Kombination nicht an der Befestigung zwischen den beiden Bauteilen, sondern in der Belastbarkeit des PET-Flaschenbodens bestand, welcher in den authentisch dokumentierten Videos des Sachverständigen der Wiederaufnahmeverteidigung bereits regelmäßig nach wenigen Schüssen zerriss.  

Lieber Pepermint Patty,

von den 20 Schußtests wurden von dem Schußwaffenexperten Pfoser 
vom BKA nur 10 ausgewählt. Leopold Pfoerser räumt ein:

-Zitat-

"Allein in einem Fall sein ein Probeschalldämpfer sogar geborsten, ..." 

Anyway, Dr. Strate und Anja Darsow gehen fälschlicherweise
wie das LG Darmstadt davon aus, daß Bauschaumteilchen
im Eingangsbereich der Wohnung gefunden wurden.

Klaus Toll wurde nämlich direkt vor der Toilettentür 
im unterirdischen Kellerflur erschossen.

Der zweite Schuß war bereits ein Lungendurchschuß
und machte Klaus Toll bewegungsunfähig.

In Klaus Tolls Haaren wurden ausweilich keine 
Bauschaumpartikel gefunden.

Damit ist die Behauptung des Leopold Pfoser,
es sei eine mit Bauschaum befüllte
PET~Flasche verwendet worden,
zweifelsfrei widerlegt. 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions 
63069 Offenbach am Main

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Auf Seite 112 des Urteils werden Bauschaumteilchen auf der Leiche und um die Leiche des K. T. ("drumherum") genannt.

Auch die Temperatur eines Pistolenlaufs nach 10 Schüssen mit kurzen Pausen für das Treppensteigen widerlegen noch keinen PET-SD, wobei ja auch nach Meinung der StA Kassel die Silencer-Anleitung keine so labile Ausführung zwingend vorschreibt, bei der auch nur wenig Haftung zwischen dem ausgehärteten Bauschaum und der dünnen Flaschenwand vorhanden war, so daß der ganze Schaumkörper so stark durchgewalkt wurde, wie bei Cacheé und seinen Versuchen. Auch da schmolz aber keine dünne PET-Flasche oder schrumpfte zusammen, oder riß am Flaschenhals ab.

Zur Temperatur einer Waffe siehe das PDF von 15 Seiten mit Angaben zu Wettkampf-Pistolen und -Revolver:

Das Erstschussproblem

M. Bartram, R. Riegel

Im übrigen ist Urteilsschelte nun doch viel zu wenig für eine Wiederaufnahme, da sich die Verurteilung ja auf viele Indizien stützte.

Die Sachverständigen von RA Strate konnten eine Unmöglichkeit von PET-Flasche mit Bauschaum als SD jedenfalls auch nicht nachweisen, Versäumnisse des Prozesses in Darmstadt aufzudecken ist nun aber zu wenig und das kann m.E. keinen Freispruch nun schon automatisch nach sich ziehen.

Ob die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld zu erschüttern ist, scheint auch noch fraglich zu sein.

Ein sog. "Edelbastler" kann da bestimmt die Pistole P. 38 und den SD mit Bauschaum so präparieren, daß das angenommene Tatgeschehen auch sehr gut zu realisieren ist.

Daran habe ich jedenfalls keinen Zweifel.

Auch das wäre dann wieder eine echte Herausforderung, einen solchen funktionsfähigen Eigenbau-Schalldämpfer zu bauen, auch um Herrn Steffler wieder einmal zu widerlegen.

Im übrigen schließe ich mich da mal der forensischen Psychiaterin Nahlah Saimeh an in diesem Interview:

-------------------

Frage: Kann man einen Mörder erkennen, wenn er einem direkt gegenübersitzt? 
Antwort: Nö. 

Frage: An seinem Verhalten vielleicht? 
Antwort: Nein. Das sind mitunter ja auch ganz freundliche Leute. Es gibt ja auch sonst Menschen, die einem unangenehm sind. Wie in jedem anderen Setting auch. Aber es gibt Menschen, die eine große Kälte ausstrahlen. Ich kenne viele Leute, die Tötungsdelikte begangen haben und im Gespräch ganz freundlich sind. Also daran können Sie es nicht festmachen. Freundlichkeit im Gespräch ist aber kein prognostischer Marker.

------------------

http://www.fr.de/kultur/psychologie-das-boese-ist-gegen-das-prinzip-des-lebendigen-a-1578465,0#artpager-1578465-1

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

in einem Gespräch muß ein Mörder lügen,
wenn er den Mord nicht gestehen will.

Lügner kann man erkennen !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions 
63069 Offenbach am Main

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Niemand muß auch mit einer forensischen Psychiaterin, oder mit allen anderen Menschen, über eine Tat reden, die er nicht zugeben will.

Da braucht er dann gar nicht einmal zu lügen, er muß nur dazu schweigen, auch wenn er der Täter ist.

Einfachste Logik!

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

wenn jemand nicht der Mörder ist, 
ist er verpflichtet als Zeuge 
auszusagen.

Ein Zeuge darf gemäß § 48 StPO nicht schweigen !

Haben wir gerade im Mordfall
Peggy Knobloch !

Der neue Tatverdächtige veweigerte eine 
Aussage unter Eides statt.

Es sind einfache Fragen.

Kannten Sie das Mordopfer ?
Hatten Sie ein Motiv ?
Haben Sie ein Alibi ?

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
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63069 Offenbach am Main

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Der § 48 StPO schreckt keine hartgesottenen Aussageverweiger.

a) kein Zeuge muß sich selber belasten bei seiner Aussage.

b) manche Zeugen erinneren sich einfach an nichts mehr.

c) der § 70 StPO sieht maximal 6 Monate Ordnungshaft vor.

Die RAF-Morde konnten auch nicht alle aufgeklärt werden, da potentielle Zeugen bis heute schweigen, die aber etwas dazu wissen müssen.

Das treibt viele Angehörige der Mordopfer heute noch um, auch den Sohn von Siegfried Buback, siehe:

https://www.welt.de/geschichte/raf/article163467561/Warum-der-Mord-an-Si...

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

gemäß §70 StPO könnte ein Mörder oder sein Auftraggeber,
der einfach die Aussage verweigert, mit 
6 Monaten legal davonkommen. 

-Zitat § 70 StPO-

(4) Sind die Maßregeln erschöpft, so können sie in demselben oder in einem anderen Verfahren,
das dieselbe Tat zum Gegenstand hat, nicht wiederholt werden.

Wenn ein Mörder seine Tat nicht gesteht und
die Leiche unauffindbar ist, ist eine 
Verurteilung praktisch unmöglich.

Deswegen zieht sich der Kindermordfall 
Peggy Knobloch über 15 Jahre.

Oft ist es aber so, daß der Mörder als Zeuge bei seinen
Aussagen lügt, um nicht verdächtigt zu werden. 

Das ist bei jedem Columbo so !

Ein Zeuge, der lügt, ist hochgradig 
tatverdächtig. 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
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Sehr geehrter Herr Rudolphi,

Walter Kleins Mörder log bis zuletzt: 

„Warum sollte ich Walter Klein ermorden? Wir hatten doch ein harmonisches,
freundschaftliches Verhältnis.“ Die letzten Worte des Angeklagten vor der
Urteilsberatung beeindrucken die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz
und ihre Kollegen offenkundig nicht."

Tja, das Gegenteil war wahr !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
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Meiner Meinung nach gibt es 2 Fehler bei einem Angeklagten:

a) dreist zu lügen, was schnell als Lügen zu erkennen ist, das ist Dummheit.

b) keine plausiblen Erklärungen für eigenes Verhalten anzubieten, sondern lediglich darauf zu vertrauen, daß ihm ja nichts nachgewiesen werden kann, das ist meistens die gängige Prozeßtaktik, die viele Angeklagte für besonders schlau halten, auch von Verteidigern ja i.d.R. so empfohlen wird.

Bei a) und b) regt man Richter und StA zu besonderen Anstrengungen an, denn auch die mögen es, wenn man ihnen die Arbeit erleichtert bei b), und sie nicht veräppelt bei a).

b) hat bei A.D. nicht geklappt, und auch RA Strate kann das vermutlich nun nicht mehr ausbügeln.

Geschickt zu lügen ist natürlich schwer, wahrheitsgemäß auszusagen schon einfacher.

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

der Zugriff auf die Bauanleitung unter "http://silencer.ch" 
über eine Class A IP~Adresse von der Firma
Aumann aus war und ist technisch 
völlig unmöglich. 

Die Class A IP~Adresse befindet sich derzeit
im DIP~Pool der Deutschen Telekom 
und ist unverkäuflich.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
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Warum sollte ein Gericht (oder eine StA oder ein Verteidiger) diese Behauptung:

"der Zugriff auf die Bauanleitung unter "http://silencer.ch" 
über eine Class A IP~Adresse von der Firma
Aumann aus war und ist technisch 
völlig unmöglich."

Ernst nehmen und die Angaben der SV im Prozeß nicht?

Vergessen Sie`s ........

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

wieviele Fehler finden Sie beim aktuellen 
Ermittlungsstand in folgender
Feststellung durch 
Dr. Strate :

-Zitat Dr. Strate-

Der Schuss aus einer P38 mit der Munition PWC 9 mm Luger, 115 grain, Vollmantel-Flachkopf
erzeugte aus 2 m Abstand einen Schallpegel von 150,2 db, der Schuss aus derselben Waffe
und mit derselben Munition unter Verwendung einer PET-Flasche mit Bauschaumfüllung
als Schalldämpfer aus 2 m Abstand einen Schallpegel in Höhe von 137,7 db.

Mein Geheimtip:

Tatmunition war 9mm~Überschallmunition
der Marke "PMC Bronze", 124 Grain (FMJ) !

Tatort war ein enger, kalter Kellerflur 
ohne Fenster !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
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Diese Aussage von RA-Strate gibt offenbar zutreffend die Ergebnisse eines Tests wieder, nur hatte dieser Test ja keinen genauen Bezug zur Tat laut dem Urteil.

Die relevanten Einheiten der Akustik sind hier der Schalldruck und der logarithmische Schalldruckpegel (dB) und für die Wirkung bei Menschen der bewertete Schalldruckpegel in dB(A), oder hier wohl besser in dB(C) bei Schüssen.

Der A-Bewertungsfilter ist bei Schüssen m.W. nicht mehr besonders relevant.

Auch aus der Munition alleine auf den bewerteten Schalldruckpegel an einem Ohr zu schließen ist Unsinn, denn auch 9mm Schüsse in Hamburg hört niemand in München, auch kein Luchs. Und mit einem SD noch viel weniger.

Angaben zu bewerteten Schalldruckpegeln gibt es viele, wie auch diese:

https://www.amplifon.com/web/de/lautstaerke

Also reicht i.d.R. schon etwas Watte in den Ohren, damit keine massiven und bleibenden Hörschäden auftreten.

Ohrstöpsel sind jedoch noch besser, Gehörschutzkapseln werden von Schützen heute allgemein getragen.

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

Dr. Strate zitiert hier die unsinnigen Schußtests
der Polizei vom 03.06.2009 vor Ort 
vor der Haustür !

Da die Lärmpegel in 2m Entfernung gemessen wurden,
kann man auf die gemessenen Lärmpegel 
gut 12 db draufhauen.

Der wahre Lärmpegel wäre dann 162 db(A)
ohne Schalldämpfer und 149 db(A) 
mit PET~Schalldämpfer gewesen.

Freilich wurde bei der Tat auch
keine Flachkopf~Munition
der Marke PWC  
verwendet !

Bei den Schußtests flog der PET~Schaldämpfer 
jedes Mal vom Pistolenlauf. 

Die Lärmpegelmessungen hätten freilich im 
Kellerflur bei offener und geschlossener 
Kellertür durchgeführt werden müssen.

Die schwere Kellertür ist schalldicht !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
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Sinnvoll sind da nur Messungen zur genauen Rekonstruktion.

Aber Urteilsschelte oder Ermittlungsschelte ist eben nun zu wenig, und die Aufgabe von RA Strate und seinen Gutachtern wäre nun eine möglichst genau Rekonstruktion mit Messungen gewesen.

Und deren Ergebnisse müssen eben nicht eine Täterschaft von A. D. bereits ausschließen.

Für mich ist es schon auffällig, daß die nun vorgelegten Gutachten erst so spät erstellt wurden nach der Mandatsübernahme, das ist nicht besonders überzeugend.

Sehr geehrter Rudolphi,

Sie verlangen von einer mittellosen Mutter mit 3 Kindern 
zig Sachverständigengutachten des BKA 
und der Kripo zu widerlegen.

Der Wert der Gegengutachten liegt bei 
mehreren Millionen Euro !

Basis dieser Gegengutachten sind bis zum Stuhl~Urtei vom 19.07.2011
geheim gehaltene Informationen zur Tatmunition und Tatort
und diesbezügliche Falschbeurkundungen im Amt.

Herr Dr. Starte geht aufgrund der Schußrekonstruktion vom 03.06.2009
wie das LG Darmstadt irrtümlicherweise davon aus, daß Klaus Toll
im Eingang seines Hauses im Erdgeschoß angeschossen wurde
und dort Bauschaum~Brösel gefunden
wurden.

Vielleicht hätte er doch das Urteil in den 
letzten 5 Jahern einfach
mal lesen sollen.

Mein Wiederaufnahmeantrag liegt dem LG Kassel
(Vorsitzender Mütze) seit März 2016 vor. 

Die Behauptung des Leopold Pfoser, man könne sich aus einer PET~Flasche 
und 1K~Bauschaum einen Schalldämpfer für 9m~Überschallmunition
einfach selber basteln, fand ich sofort zum Totlachen komisch.

Noch komischer waren die angeblichen DNA~Spuren
der NSU~Mörder am Leichenfundort 
der Peggy Knobloch. 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
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Ich hätte von Herrn und Frau Darsow lediglich Aussagen erwartet, die für das Gericht nachvollziehbar gewesen wären.

Ein Beispiel wie A.D. zu seinen Manipulationen an seinem Rechner auch eine plausible Erklärungen hätte bringen können, wäre doch gewesen, daß er öfters auf P. - Seiten während der Arbeitszeit war und er nur das verschleiern wollte ......

Das kann zwar nicht der eigentliche Grund sein, aber es wäre doch plausibel gewesen, auch wenn es vielleicht nur eine Nebelkerze gewesen wäre.

Da wäre zwar sicher ein Raunen durch die Zuschauerreihen gegangen, aber wenn es um solche Morde geht, sollte man m.E. den Richtern, denen doch nichts Menschliches fremd ist, schon reinen Wein einschenken, auch zu solchen Dingen.

(Wiederholung wegen fehlender Textübertragung)

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

Sie haben sicherlich Recht, daß die Verteidigung 
grottenschlecht war.

Laut IT~Spezialist Sack war auch nach Austausch 
des PCs kein Service Pack 2 drauf !

Alleine das hätte für einen Freispruch gereicht. 

Die Gutachten des Schußwaffenexperten Leopold Pfoser vom BKA
waren ohne genaue Kenntnis der Tatwaffe und der Tatmunition
durch die Verteidigung nicht widerlegbar.

Dr. Strate glaubt ~trotz vorliegendem Urteil~ heute noch,
daß die Tatwaffe eine uralte, rostige Walther P38 
aus dem Zweiten Weltkrieg sei und Klaus Toll
im Hauseingang seiner Wohnung
angeschossen wurde.

Das alles wurde vom LG Darmstadt
falsch beurkundet !

Das Tathaus hat nicht
mal ein "Souterrain".

PS:
Im Erdgeschoß wurden keine Projektile gefunden.
Da hätte der Verteidiger Lange aufwachen
können und müssen. 

Dr. Strate ist das bisher scheinbar 
auch noch nicht aufgefallen.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
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Das Tathaus hat nicht
mal ein "Souterrain".

Das ist reine Wortklauberei.

Im Erdgeschoß wurden keine Projektile gefunden.
Da hätte der Verteidiger Lange aufwachen
können und müssen.

Im EG wurde auch nicht geschossen.

Und  auch nur andere Wiederholungen eigener, bereits mehrfach abgehandelter Thesen sind ohne neue Beweiskraft.

 

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

zumindest bestreiten Sie nicht meine Berechnungen
bzgl. der Lärmpegelmessungen am 03.06.2009.

Selbst mit Schalldämfer waren das 140 phon 
am Ohr des Schützen !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions 
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Laut IT~Spezialist Sack war auch nach Austausch 
des PCs kein Service Pack 2 drauf !

Maßgeblich ist doch der vernichtete PC von A. D. und dazu hat SV Sack laut Seite 136 in der UA ja andere Angaben gemacht.

Ständige Halb- und Unwahrheiten zu den SV, den Verteidigern, dem Urteil und allen Gutachten bringen doch überhaupt nichts, zerstören nur jede eigene Seriosität und Glaubwürdigkeit, sind m.E. nur noch Trollereien, mit Verlaub.

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

ich weiß, Sie haben Ihr Abitur
in Bayern gemacht.

Laut User Agent String hat der User den "Mozilla/4.0" verwendet,
und nicht den Internet Explorer 6 !

Vielen Dank für den Hinweis !

Das ist nämlich eine neue Tatsache
gemäß § 359 StPO !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions 
63069 Offenbach am Main

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Was wollen Sie denn mit den Angaben im Urteil Neues beweisen?

Das funktioniert doch per se schon nicht.

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

der Mozila 4.0 ist erst im März 2011 auf 
den Markt gekommen. 

Der Broswer kann unmöglich schon 2009
auf dem PC des Andreas Darsow  
installiert gewesen sein.

Wie kam dann 2009 der so belastende 
User Agent String
zustande ?

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions 
63069 Offenbach am Main

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Schreiben Sie es aber ruhig Herrn RA Strate, wenn Sie das für wichtig halten, denn nur er beantragt die WA und sonst keiner.

Sehr geehrter Herr Rudoplhi,

Sie räumen also ein, daß der User Agent String
"Mozilla 4.0" im Jahr 2009 unmöglich war.

Selbst Microsoft konnte 2009 nicht wissen,
daß  Mozilla im Jahr 2011 einen Browser
Mozilla 4.0 auf den Markt bringen
würde. 

Das ist eine neue Tatsache
gemäß § 359 StPO !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions 
63069 Offenbach am Main

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Im Urteil stehen doch verschiedene Angaben zum Browser des PC von A.D. auf diversen Seiten.

Der user-agent-string war aber auf dem Server der Schweizer website hinterlegt worden laut Auskunft aus der Schweiz und laut UA. Kann also auch noch ein Übertragungsfehler sein.

Dazu muß man dann auch die Originaldokumente aus der Schweiz noch kennen.

Schreiben Sie es an Dr. Strate.

 

 

Die schwere Kellertür ist schalldicht !

Mit so einer Aussage kann man übrigens kein SV werden bei einer Glasfüllungstür, wie am Tatort.

"...bei einer  Glasfüllungstür, wie am Tatort."

Drei Opfer an 3 (in Wort: drei) verschiedenen Orten ergeben keinen "Tatort".

Eine "Glasfüllungstür" (", wie am Tatort") taucht im Urteil nicht auf. An keinem Tatort(en).

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Tatorte gab es lt. Urteil 3, einen im UG im Vorraum hinter der Glasfüllungstür, die auf einem Polizeivideo mit einem Versuch der Tat-Rekonstruktion auch zu sehen ist. Durch diese Glasfüllungstür betrat der Täter das Tathaus lt. UA und diese Glasfüllungstüre taucht im Urteil als Kellertür oder Souterrauntür mehrmals auf.

Zufrieden?

 

Tippfehler: Souterraintür

Liebe Miss Marple,

bei der Haupteingangstür handelt es sich 
um eine Glastür.

Klaus Toll wollte das Haus aber
über die Kellertür verlassen.

Von der Kellertür und der Kellertreppe
gibt es keine Bilder !

Au0ßenliegende Kellertüren sind meist
meist sehr robust gebaut. 

Jedenfalls ist die Bezeichnung "Souterrain"
für den Keller geschmeichelt.

Nach Schließen der Kellertür ist der Keller
nach außen schalldicht ! 

Deshalb hörten die 4 Hörzeugen nur 
2 Schüsse und nicht 6 !

Laut Messungen der Polizei verursachte die Munition 
einen Lärmpegel von über 160 phon !
(sehr laut !!!)

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions 
63069 Offenbach am Main

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Laut Angaben im Gutachten Winkelsdorf wurden vom Zeugen B. S. 6 "Knallgeräusche" gehört.

In der UA wird übrigens auch ab und an "Eingangstür" geschrieben, aus dem Kontext geht aber ganz klar die Tür im UG hervor, und keine andere, und das war eine Glasfüllungstür. Das von der Feuerwehr ausgebaute Zylinderschloß dieser Tür ist auf dem Video auch eindeutig als fehlend an der Tür zur Identifikation zu erkennen.

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