Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3741|366774 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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3741 Kommentare

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Der Mann kopiert jetzt plötzlich aus der Wikipedia, offenbar aber ohne Sinn und Verstand:

Ein bewerteter Schalldruckpegel wird in der akustischen Messtechnik verwendet, um auf Grundlage des Schalldruckpegels als physikalischer Größe eine der auditiven Wahrnehmung des Menschen angenäherte Größe zu erhalten.

Der bewertete Schalldruckpegel ist weder eine physiologische noch eine physikalische Messgröße. Unter der Berücksichtigung gewisser Eigenschaften des menschlichen Gehörs beruht er in objektiv festgelegter und reproduzierbarer Weise auf der physikalischen Größe Schalldruckpegel.

Es wird zwischen Frequenzbewertungskurven und Zeitbewertungskurven unterschieden.

Bewertete Pegelwerte werden durch Indizes am Zeichen der Messgröße gekennzeichnet. Beispiel: LpAF = 60 dB.

In der Praxis wird häufig eine Klammerangabe am dB (Dezibel) verwendet, zum Beispiel: LAF = 60 dB(A), LpC,peak = 135 dB(C).

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bewerteter_Schalldruckpegel

 Da geht es ja um eine Bewertung des Höreindrucks von Menschen, und nirgends in der Wikipedia ist etwas von 6 db pro Meter, oder von 1 / r² bei der Abhängigkeit des Schalldruckpegel vom Abstand zu lesen, was er  behauptend mir bereits unterstellt hatte.

 

Sehr geehrter Herr Rudoplhi,

freilich steht das auch in Wikipedia !

Sie haben es nur noch nicht 
gefunden !

Pro Meter 6 db laut Wikipedia !

Das ist Fakt !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions 
63069 Offenbach am Main

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Pro Meter 6 db laut Wikipedia !

Zeigen, wo das steht, und ob es hier auch passend ist zu der Änderung des Schalldruckpegels einer Schallquelle (Pistole beim Schuß ) mit dem Abstand zum Ohr bzw. zu dem Meßmikrophon.

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

die Schußtests wurden im Juni 2009
im Feien durchgeführt.

In einem engen kalten Keller ist der Lärmpegel 
um ca. 10 db höher.

Die Tatmunition verursachte also im
engen, kalten Kellerflur einen 
Lärmpegel von
ca. 170 phon !

Das ist Fakt !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions 
63069 Offenbach am Main

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5.) Wer von reinen Phantasie-Werten ja ausgeht, wie von "160 phon", und "kalten Keller", der kann auch nur reine Phantasie-Ergebnisse wie  "ca. 170 phon !" erhalten.

Und dieser Herr aus Offenbach wollte aber ganz genaue Ergebnisse von Gutachtern wie Herrn Pfoser  haben, bezweifelt sie sogar mit solch eigenem baren Unsinn.

Ein Gegengutachter für eine Wiederaufnahme muß neue Beweise beibringen, keine alten Kamellen aus der eigenen Phantasie verteilen.
 

Sehr geehrter Herr Rudolphi, 

Sie kennen ja nicht mal § 359 StPO !

"Neue Tatsachen oder Beweismittel" sind unter
anderem ein Wiederaufnahmegrund !

Das Gutachten des Herrn Pfoser vom BKA über die angebliche Tatwaffe,
nämlich eine uralte, rostige Walther P.38 aus dem
Zweiten Weltkrieg mit einfach aufgeklemmten
PET~Schalldämpfer ist unecht.

§ 359, Nr. 1 und Nr. 2

Im Übrigen wude gegen Art. 103 GG verstoßen,
weil der Verteidigung verheimlicht wurde,
daß Klaus Toll in seinem engen Kellerflur 
erschossen, dies aber Andreas
Darsow als Geheim~Wissen 
zur Last gelegt wurde.

Ein Hörtest wurde im Ermitlungsverfahren weder 
angeordent noch durchgeführt.

Der hätte Andreas Darsow entlastet. 

Überdies wurde die Aussage eines Ex~Hells Angels
im schriftlichen Urteil verfälscht.

Beweis:
12. Prozeßtag laut Offenbach Post

Der Schmauchspurenvergleicht war unecht 
und Beweise für die angeblichen
Internetzugriffe sind frei 
erfunden.

Im Übrigen stammen die Brösel
aus der linken Kellerwand.

Das reicht für eine Wiederaufnahme,
zumal Klaus Toll hohe Schulden 
bei den Hells Angels hatte !

Und die machen
kurzen Prozeß !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions 
63069 Offenbach am Main

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Steffi schrieb:

Das reicht für eine Wiederaufnahme,

Da fehlt doch jede Wahrscheinlichkeit dafür, daß auch in Kassel und bei RA Strate die StPO in puncto Wiederaufnahme nicht bekannt ist.

Sie kennen ja nicht mal § 359 StPO !

Hauptsache, Herr Strate und das Gericht in Kassel kennen die StPO. Auf Ihre eigenen Kenntnissen jedenfalls würde ich mich nicht verlassen. 

Im Übrigen stammen die Brösel aus der linken Kellerwand.

Ein etwas größeres, angeschmauchtes Teilchen soll das gewesen sein, aber das könnte ja aus dem SD stammen und ausgeschleudert worden sein beim Schuß.

Entscheidende, auch weitergehende Fragen sind Ihnen ja immer freigestellt.

Aber bei Unwahrheiten, Unterstellungen, auch Unverschämtheiten aus Offenbach usw. hört eben der Spaß bei mir auf.

Und ich gehe davon noch aus, daß die Moderation hier ebenfalls einen Riegel vorschiebt.

Das ist alles ja hoch interessant, Herr Steffler, aber was wissen Sie über den doch unbekannten Walter Kaufmann und den Mordfall in Babenhausen und über die Mordtat dort?

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Die einschlägige Rückfallquote bei Mord beträgt unter 1%. Insofern besteht bereits statistisch eine geringe Rückfallgefahr bei Darsow. Warum aber ein Mörder, der aufgrund eines derartigen Motivs zwei Menschen tötete, eine deswegen nur "minimale" Rückfallgefahr aufweisen sollte, erschließt sich mir nicht. Anzunehmen, dass Darsow nach seiner Entlassung wohl nicht mehr in eine vergleichbare Situation käme und daher nicht mehr töten würde, weil er was auch immer gelernt hätte, halte ich für eine denkbar schlechte Sozialprognose. Es würde nämlich bedeuten anzunehmen, dass man glaubt, bei ähnlicher Situation und nichts draus gelernt, würde er wieder töten. Man muss sich vergegenwärtigen: A.D. ist (erst) ein Jahr nach den Taten verhaftet worden. Und offensichtlich hat er sich in dieser Zeit selbst für seine Frau wie auch immer "normal" verhalten. Er ging 365 Tage an dem Haus seines Verbrechens vorbei und hat sich nichts anmerken lassen. Keine Alkoholexzesse, keine Ausübung von Risikosportarten, kein Drogenkonsum, keine sonstigen Auffälligkeiten. An diesen 365 Tagen hat A.D. eine extreme Selbstbeherrschung an den Tag gelegt. Bereits aus dem Grund würde ich nicht "selbstredend" davon ausgehen, dass bei A.D. nur eine minimale Rückfallgefahr bestünde.

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Der Mann hat doch akribisch alle Möglichkeiten ausgelotet, wie denn sein Problem zu lösen wäre.
Schlußendlich kam er darauf, dass es eine gute Idee sei, die Problematik durch das "endgültige Beseitigen" der Unruhequelle zu lösen und dazu einen "perfekten Mord" zu planen. Wo das hingeführt hat, sieht man: lange Jahre Knast.

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Ich sehe natürlich was Sie meinen: Klar, wirkt das erst mal opportunistisch, wenn er jetzt reinen Tisch machen würde. Andererseits: Wollen wir als Gesellschaft einen Anfang 60-jährigen unter uns haben, der mit null Einsicht aus dem Knast geht, der sich kein bisschen mit seinen Taten auseinandergesetzt hat? Oder vielleicht einen resozialisierten D., der irgendwann erkannt hat, was er da angerichtet hat und noch anrichtet, und sei es eben durch die Perspektivlosigkeit im Gefängnis - der dann gestand, sich in Therapie begab, vielleicht irgendwie mit dem Therapeuten herausfand, wie es zu der Wahnsinnstat kommen konnte. Der aufrichtig bereute. Und der dadurch vielleicht ein paar Jahre früher rauskommt? Also mir wäre Letzterer lieber.

So sagt er sich: Wenn ich gestehe, komme ich nur vernachlässigbar früher wieder raus. Dafür zerstöre ich nicht das Bild, was meine Unterstützer von mir haben.

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Ich würde nicht zu sehr auf ein Geständnis herumreit  Der wichtige Satz aus § 57 StGB zu den Kriterien der Bewährung ist:
"...dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann ..."

Auch Darsow wird sie zur gegebenen Zeit gewährt bekommen, auch wenn er nicht gesteht.
Ein weiteres Indiz über die Resthaftdauer wird sein ab wann Vollzugserleicherungen gewährt werden.

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Ja, das ist ein richtiger Hinweis. So grausam und skrupellos diese Tat auch war. Auch die Planung spricht für eine gehörige kriminelle und aggressive Energie - ich denke nicht, dass bei seiner Entlassung in das Umfeld seiner Familie eine Gefahr besteht, dass er noch einmal einen Mord begeht, und das wohl auch, wenn er nicht gesteht und nicht bereut.

Die fehlende Reue macht betroffen und wütend, sie ändert aber aller Wahrscheinlichkeit nach nichts an der Beurteilung seiner potentiellen zukünftigen "Gefährlichkeit".

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Warum sollte A.D., der für seine Taten verurteilt und bestraft wurde, nicht wahrhaftig Reue empfinden, wenn er sie denn empfindet? Es ist ja auch Aufgabe des Strafvollzugs, dass sich der Täter mit seiner Tat auseinandersetzt und sie im besten Fall auch bereut. Ich halte es auch nicht für ausgeschlossen, dass A.D. bereits jetzt Reue für seine Taten empfindet, diese Reue aber (noch) nicht zeigen kann oder gar darf. Wenn er seine Tat bereuen würde, würde dies die wahrlich großartigen Bemühungen seiner Ehefrau ad absurdum führen, sie praktisch torpedieren.

Sollte der WAA scheitern (und davon gehe ich aus), dann werden A.D. und seine Familie Zeit haben, sich darüber Gedanken zu machen wie es weiter geht. Sie haben die Wahl, bis zum Haftende die Taten zu leugnen und damit in Kauf zu nehmen, dass der Ehemann und Vater deutlich länger inhaftiert bleibt, oder aber einen Richtungswechsel vorzunehmen und darauf zu hoffen, dass die Haftzeit deutlich kürzer ausfällt. Im letzten Fall müssten sie freilich mit den gesellschaftlichen Konsequenzen leben. Und es würde möglicherweise auch bedeuten, einen Wohnortwechsel vorzunehmen und einen neuen Namen anzunehmen (wie es der verurteilte Mörder Magnus Gäfgen bereits gemacht hat).

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Was soll ein Strafvollzug bezüglich Auseinandersetzungen mit der Tat bewirken,  wenn der Täter sagt das er die Tat nicht begangen hat und auch zeigt das er alles versucht das Urteil aufzuheben?

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Das Leugnen der Taten in der Öffentlichkeit geht doch offensichtlich von Frau Darsow aus. Herr Darsow hat sich das letzte Mal vor Jahren an die Öffentlichkeit gewendet, sei es in Form eines Briefes oder in Form des Interviews gegenüber dem ZDF.

Zur Zeit mag Herrn Darsow nichts übrig bleiben, als die Tat weiter zu leugnen. Andernfalls wäre die gesamte Arbeit an dem WAA nichts mehr wert. Ich meine aber nicht, dass dies nun notwendig heißt, dass er nicht bereut oder in Zukunft nicht aufrichtig bereuen könnte.

Für eine frühzeitige Aussetzung der Strafe auf Bewährung halte ich auch nicht A.Ds. bisherige Leugnung der Tat für das eigentliche Problem. Gweichtiger dürfte der Umstand sein, dass die Taten in einem alltäglichen Umfeld begangen wurden und der Auslöser ein ebenfalls eher alltägliches Problem war. Bei Prüfung der Aussetzung der Strafe auf Bewährung ist auch entscheidend, wie groß die Gefahr einer Wiederholung ist. Herr Darsow wird sich daher vor allem damit auseinanderzusetzen haben, wie er künftig mit derartigen Problemen umgeht.

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Das klingt sehr zynisch, Tatsache ist aber, dass wir gar nicht wissen, wie sich A.D. in der Haft verhält.

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Wir wissen aber was er nicht tut: Er legt kein Geständnis ab. Das schließt zwar Reue nicht komplett aus zeigt aber das Reue und Buße nicht oberste Priorität haben. Dem Versuch aus dem Gefängnis herauszukommen wird eben alles andere untergeordnet.

Um nicht missverstanden zu werden wiederhole ich nochmal: Ich erwarte keine Reue von einem Mörder. Die Gründe die jemand hatte um über mehrere Monate einen Mord zu planen und ihn dann auszuführen, verschwinden ja nicht einfach so. Die meisten verurteilten Mörder bedauern eher die Situation in der sie sich befinden, als ihre Opfer. Und das ist für mich auch nachvollziehbar.

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Durch die Erkenntnisse meiner vertieften Auseinandersetzung mit diesem Fall spricht aus meiner Sicht alles dafür, dass Darsow die Tat sich als eine Art Notwehr nach jahrelang erlebtem Terror schönredet und insbesondere damit hadert, dass das Gericht ihn verurteilt hat, obwohl er akribisch darauf geachtet hat, dass in einem späteren Verfahren nicht genügend Beweise vorhanden sein würden. Ich denke, dass er sich als Opfer und die Genialität seines Tatplans mit unlauteren Mitteln verkannt sieht. Für Letzteres sprechen auch seine sinngemäßen Einlassungen im letzten Fernseh-Interview, wonach das Gericht, obwohl es nichts in der Hand gehabt habe, sich alles zurechtgebogen habe.

Würde er tatsächlich Reue empfinden und die Strafe akzeptieren, gäbe es durchaus Wege, auch jemanden wie Frau Darsow zu bremsen, zum Beispiel, indem er ihr erklärte, er sei nicht mehr in der Verfassung all diese jahrelangen juristischen Verfahren noch zu ertragen und würde gerne einen Schlussstrich ziehen.

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Ich vermute, das abgesehen davon das er einfach nicht gestehen will, dürfte Darsow ein "Musterhäftling" sein der keinen weiteren Ärger im Vollzug macht. Er hat die Zeit genutzt um einen weiteren Beruf (Koch) zu lernen in dem er in der Haft auch eingesetzt werden kann und wohl wird ? Potentiell dürfte es auch in einem zulünfzigen Freigang damit leicht sein die
notwendige Stelle zu finden. Als erste Vollzugslockerung gab es bis jetzt eine Ausführung zur Familie.
Ich gehe davon aus das es andere Häftlingsgruppen gibt die mehr Ärger und Arbeit machen.

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Das war keine Vollzugslockerung, sondern eine Ausnahmegenehmigung, da eines seiner Kinder Geburtstag hatte.

§ 11 1. (2.) STVollzG

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Damit der letzte Zweifel an seiner Schuld beseitigt wird? Damit seine Ehefrau, seine Eltern und vor allem seine Kinder endgültig wissen, dass ihr Ehemann, Sohn und Vater zwei Menschen kaltblütig getötet hat? Damit jeder Mensch, der mit seiner Familie Umgang hat (Arbeitskollegen, Lehrer, Klassenkameraden, Vereinmitglieder ...) nun endgültige Gewissheit hat, dass er es mit der Ehefrau, dem Vater und der Mutter und den Kindern eines Mörders zu tun hat?

Ich halte die Überlegung für nicht fernliegend, dass Darsow aus diesen Gründen kein Geständnis ablegt. Und daher halte ich es auch nicht für fernliegend, dass er dennoch seine Tat bereuen kann. Ebenso halte ich es für nicht fernliegend, dass sich Darsow quasi für seine Familie aufopfert und dafür in Kauf nimmt, länger in Haft zu bleiben. Auch dies kann eine Art von Reue sein.

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Sicher wäre es eine Möglichkeit für Darsow, das zu tun. Ich denke aber nicht, dass man aus dem Umstand, dass er sich so nicht verhält, schließen kann, dass er keine Reue empfindet.

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Genau so sehe ich das auch. Ohne hier tiefer in die Psychologie eindringen zu wollen, was ich als Laie nicht sollte, interpretiere ich diesen Fall ganz genau so. Er sieht sich nicht als "Verbrecher." Er sieht sich und seine Familie in erster Linie als Opfer, Opfer eines unhaltbaren Nachbarschaftsterrors. Ja, er ist sich bewusst, dass es ein tragisches Ende gab. Das ist genau der Stoff der klassischen griechischen Tragödie: der unbescholtene Held wird durch die finsteren Mächte des Schicksals in die Schuld getrieben, aus der es kein Entrinnen mehr gibt. Wenn schon die klassischen Schriftsteller gerne davon schreiben, scheint es wohl wirklich etwas Menschliches zu sein.

Dazu kommt, dass er sich furchtbar ärgern wird, dass ihm eigentlich nur ein einziger Fehler unterlaufen ist: der Ausdruck der Bauanleitung am eigenen Arbeitsplatz.

Macht ihn das zu einem schrecklichen, gefühllosen Verbrecher? Nein, ich denke nicht. Ich denke er kann in dem kleinen Gefängnis in Schwalmstadt, das ich persönlich beruflich (!) sehr gut kenne, ein sehr angepasster, vorbildlicher Gefangener sein. Er kann dort Freunde finden und sich auf eine Zukunft vorbereiten. Seine Familie hält zu ihm, was ihn unter den meisten Gefangenen privilegiert, die nicht solch eine moralische Unterstützung erleben.

Kann er sich mit der Tat auseinandersetzen und echte Reue empfinden? Darüber kann ich nun kein Urteil abgeben. Eine befreundete Anstaltspsychologin, die ich mal generell auf das Thema Reue ansprach, meinte, Reue sei ein so extrem komplexes Thema, dass es sich verbietet, so eine einfache Frage zu stellen. Als Laie weiss ich, wann ich nun schweigen muss :)

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Darsows weitere Fehler: Und neben den Recherchen nach Kündigungsmöglichkeiten Behinderter, zu polizeispezifischen Themen auch der Kontakt zur Rechtsschutzversicherung und einem Anwalt, dies zu einem Zeitpunkt, als nach den polizeilichen Ermittlungen noch überhaupt kein Tatverdacht gegen den rechtskräftig verurteilten Doppelmörder bestand.

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Ich kenne einen der vielen Nachbarn, die von der Polizei vernommen worden sind zu diesem Fall. Diese Person hat sich keinen Anwalt genommen sondern hat ganz normale Antwort gegeben auf die Fragen der Polizei. Also ob er die Schüsse gehört hat und wenn ja zu welcher Uhrzeit und so weiter. Ich denke auf die Idee sich einen Anwalt zu nehmen ist er gar nicht gekommen. Warum auch? Wer ein reines Gewissen hat, nimmt sich keinen (überteuerten) Anwalt. Nur gut, dass sich die Kammer um ihren Vorsitzenden Wagner kein X für ein U hat vormachen lassen.

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Absolut richtig, daran vermag auch die von der Ehefrau inszenierte penetrante Pressepropaganda nichts zu ändern. Wenn Frau Darsow nur den Hauch eines unbefangenen Realitätssinns hätte, würde sie im Übrigen auch merken, dass mit dem von Strate nach vielen Jahren zusammen  gepinselten 30-Seiten kein Blumentopf zu gewinnen ist und der Doppelmörder auch die nächsten zwei Jahrzehnte genau da bleiben wird, wo er hingehört. Der nächsten Justiz-Skandal-„Reportage“ eines öffentlich-rechtlichen Senders sehe ich bereits mit einer gewissen Spannung entgegen. Die zu erwartende („skandalöse“) Ablehnung aus Kassel böte hierfür sicherlich einen prima Anlass. Ich freue mich schon sehr darauf. Ganz dolle.   

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Wie wäre es denn mit einer weiteren RTL-„Reportage“? Und deren (krimino-) biologischer Allzweckwaffe, dem Fliegensammler Dr. Benecke, der nach ein paar Steroanlage-Aufdreh-„Schallmessungen“ zum „Urteil“ gelangte, das sorgfältige Urteil des Darmstädter Schwurgerichts sei ein Fehlurteil, da er mit seinen „Messungen“ das Tatmotiv widerlegt habe. Immerhin: Dessen „Empfehlung“, dass es hierfür gar keiner (richtigen) Gutachten bedarf, scheint sogar Dr. jur. h.c. Strate aufgegriffen zu haben, denn nicht einmal dieser zweifelt das Tatmotiv des Doppelmörders an.

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ZDF-„Doku“: Die recht junge Regisseurin wollte eine gute Story machen. Zu dieser Story gehörten wohl alle Tatsachen aus dem ihr vorliegenden Urteil, die gegen Darsow sprechen, gerade nicht. Sie hätten gestört. Herausgekommen ist ein erschreckender Propaganda-Film, hochmanipulativ, unterlegt mit melodramatischen Klängen, und journalistisch bemerkenswert schlecht. Das RTL-Machwerk schafft es sogar nochmals, dieses „Niveau“ zu unterbieten, indem deren tätowierter Protagonist mit jeder Menge Blech am Körper mehrfach als „Kriminologe“ verkauft wird. Die Arroganz dieses Menschen, sich als Richter über die Richter aufzuschwingen und das Schwurgerichtsurteil als Fehlurteil abzuwerten, verschlägt mir heute noch die Sprache, einfach unglaublich, was sich manche Leute unter dem Deckmantel der Presse- und Meinungsfreiheit für Dreistigkeiten rausnehmen.

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Bei der Pressepropaganda nicht zu vergessen: Das megapeinliche Zusammentreffen von Anja Darsow mit Prof. Dr. T. Fischer beim SWR „Nachtcafe“. Der „Rebellensenat“ hatte Darsows Revision einige Jahre zuvor als offensichtlich unbegründet abgeschmettert, also das Urteil des LG als richtig bestätigt. Als Herr Fischer hiervon während laufender Sendung erfuhr, wies er sofort darauf hin, dass er bei vorausgehender Kenntnis nicht an der Sendung teilgenommen hätte. Die mögliche Intention, Herrn Fischer für eigene Zwecke zu instrumentalisieren, wäre insoweit jedenfalls kräftig in die Hose gegangen.

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Schlimm auch die Inszenierung in „Unschuldig hinter Gittern“:

https://www.youtube.com/watch?v=X9TrJa9SNuQ

Darsows Fall wird mit anderen Fällen, bei denen wohl zumindest teilweise wirklich etwas schief gelaufen sein könnte, dargestellt. Zwischendrin einige substanzlose justizkritische Statements von Strate und Darnstädt. Wie schon Otto Rehakles sagte: „Die Wahrheit liegt auf dem Platz.“ Und das, was Strate im Antrag abgeliefert hat, ist m. E. allenfalls nicht ernst zu nehmender Sommerfußball. Anstatt seinen Kopf ständig in Kameras zu stecken, am 11. Mai 2018 von Hamburg nach Darmstadt zu reisen und nach der Antragsabgabe (den Antrag einfach in einem frankierten Umschlag von Hamburg nach Kassel zu schicken, wäre wohl nicht spektakulär genug gewesen) eine „Pressekonferenz“ abzuhalten, den faktisch fehlenden Ton habe ich nicht vermisst, wäre es möglicherweise sinnvoller gewesen, mehr Aktivitäten für den Antragsinhalt aufzubieten. Warum in einer „Erklärung der Verteidigung“ aus 2017 behauptet wird, der Verteidigung liege ein IT-Gutachten eines namhaften Sachverständigen vor, der Darsows Ausdruck der Bauanleitungsseite anzweifle, im Antrag selbst dann aber überhaupt nicht auftaucht, mag ein Geheimnis des Wiederaufnahmespezialisten bleiben. Viel Lärm um nichts.

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Ähnlich wie Darsow trieb es die gleichfalls unter Realitätsverlust leidende Unterstützersippe um den Parkhausmörder Bence T.:

http://justament.de/archives/7498

https://www.youtube.com/watch?v=fgIVtMIgHFo

https://www.youtube.com/watch?v=bKV1daVm5TI

https://www.youtube.com/watch?v=AAW3RRVhB6Y

Dass sich ein Gericht nicht von PR-Manipulationsversuchen ideologisch verblendeter Gestalten beeindrucken lässt, beweist die wunderbare  Entscheidung des Landgerichts Augsburg im Wiederaufnahmeverfahren des gescheiterten Jurastudenten:

https://www.probence.de/die-verfahren/wiederaufnahmeverfahren/ablehnung-wiederaufnahme-lg-augsburg/

Vorbildlich.

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Lieber Gast,

dann glauben Sie wohl auch, daß die Wiederaufnahme 
im Mordfall Peggy Knobloch und die derzeitigen
Ermittlungen gegen Manuel S. wegen
Modverdacht Unfug sind ?

Nur, ist das tatsächlich normal, daß jemand ein 
Kind im Kofferaum in den Wald fährt, statt
es auf dem Rücksitz ins nächste 
Krankenhaus zu fahren ?

Erinnert an den Fall Johanna Bohnacker.

Rick J. sagt, es war ein tragischer Unfall !

Warum hat Rick J. Johanna nicht ins Krankenhaus 
gefahren, wenn es ein Unfall war ?

Mit der Story hätte ihn sein Verteidger Uwe Krechel
tatsächlich rausboxen können.

Verkehrsunfälle werden nicht 
als Mord verhandelt und die
Sache wär verjährt.

Tja, so gut ist Uwe Krechel
scheinbar doch nicht !

Uwe Krechel betreibt übrigens eine illegale 
Webseite mit geklautem Code von 
Goggle Earth !

Die Suche nach Peggy Knobloch und Johanna Bohnacker
haben uns zig Millionen Euro gekostet.

Allein hierfür gehören die Täter für immer 
und ewig in den Knast.

Warum sollte Manuel S. für Ulvi Kulac
die Leiche beseitigt haben ?

Die beiden waren nicht mal
gute Kumpels.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions 
63069 Offenbach am Main

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Ein Psychogramm eines auch bekannten Strafverteidigers:

https://www.giessener-anzeiger.de/verteidige-menschen-nicht-ihre-taten_18671551

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Schließlich weiß der Verteidiger, dass der Vorsitzende des zuständigen Schwurgerichts solche Auftritte nicht verzeiht. "Tagelang basteln wir an seiner Aussage. Dabei übernehme ich die Rolle des Advocatus Diaboli. Ich, Krechel, gebe den Lehrer, den Trainer und den Sparringspartner zugleich. Mal spiele ich den Vorsitzenden, mal den Staatsanwalt." Er löchert den Familienvater mit bohrenden Fragen, übt Kritik, spornt ihn an oder mahnt zur Vorsicht. Bis der Durchbruch vollbracht ist: "Mein Mandant fügt sich mir wie ein Lämmchen der Mutter."

(Zitat aus "Gießener Anzeiger")

"Verteidige Menschen, nicht ihre Taten"Von Heidrun Helwig 

Link:  https://www.giessener-anzeiger.de/verteidige-menschen-nicht-ihre-taten_18671551

Aha:

Bis der Durchbruch vollbracht ist: "Mein Mandant fügt sich mir wie ein Lämmchen der Mutter."

Eine sehr interessante Motivation dieses Verteidigers! 

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Da wurde also ein Mandant manipuliert und quasi abgerichtet von einem Strafverteidiger für eine bevorstehende Gerichts-Verhandlung.

So war offensichtlich seine Strategie, aber was war seine eigene Motivation?

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Strafverteidiger verdienen ihr Geld mit Mandaten ......

..... könnte man dabei denken.

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Um Wahrheitsfindung aber schien es da nicht zu gehen.

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Fazit: Eine Gerichtsverhandlung als Kulisse für Schauspieler und  auch noch für Selbstdarsteller als Regisseure.

Ein Schmierentheater offenbar, aber auch nichts Neues.

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Fehler des Doppelmörders: Der vorzeitige Abbruch der Wohnungssuche nach der Tatbegehung war für ihn gebauso suboptimal wie die mehrfache Offenbarung von Täterwissen, nicht zu vergessen auch das Verschweigen seines Wissens in der polizeilichen Beschuldigtenvernehmung. Selbstüberschätzung, vermeintlich schlauer als alle anderen zu sein, ist ein weiterer Punkt.

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Darsow gab in seiner Vernehmung an, sich bei einem Besuch im Opferhaus nur im unteren Bereich aufgehalten zu haben. Auf klugen Vorhalt der Vernehmungsbeamten modifizierte der Doppelmörder seine Angaben dahingehend auf einmal doch auch weitere Bereiche im Haus Toll betreten zu haben.

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Ähnlich agierte Darsow bezüglich seines Wissens, dass das erste Opfer das Haus regelmäßig um 04.00 Uhr durch die Souterraintür verlässt und Müll raus bringt. Ein Unschuldiger hätte sein vorhandenes Wissen direkt offenbart und damit nicht so lange gewartet bis sich die Preisgabe praktisch nicht mehr vermeiden ließ. Auch hierin spiegelt sich die maßlose Selbstüberschätzung des Doppelmörders wieder.  

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Eilmeldung vom 08.10.2018 (um 5 Minuten vor 12 Uhr mittags):

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Für den IQ perfekter Mörderinnen und Mörder ist die nach oben und unten offene OF~Skala inzwischen in der Normierung beim Normenausschuss Sachmerkmale (NSM). Die wird dann in Dezibel dB(IQ) angegeben. Null Dezibel = 0dB(IQ) wird aber noch festgelegt nach einem Massen~IQ~Test im nächsten Frühjahr am 30. Februar.

Damit sollen nach einem inoffiziellen  Geheimbericht, der einem investigativen Rechercheverbund  {aus dem Koppf~Verlag, der Astrologischen~Rundschau und dem Aroma~TV} inzwischen in Kopie einer kleinen Glaskugel vorliegt, gefährliche Intelligenz~Bestien nach Offenbach abgeschoben werden, wie bereits vor einigen Tagen durchgestochen wurde.

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Informierte Greise werden weiter darüber berichten.

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Was ist eigentlich mit der Ankündigung Strates im Schreiben vom 2.7.18, die angeblich überlegene Aufnahmetechnik der Dokumentationen 2017 und 2018 mit einer Geschwindigkeit von 50 400 Bildern/Sek. gegenüber der „beim BKA im Jahre 2012 benutzten Aufnahmetechnik“ mit einer „Aufnahmerate von ca. 10.000 Bildern je Sekunde“ „unverzüglich“ nachzureichen?

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Wurde Darsow nicht schon 2011 verurteilt? Ausweislich der auf der Homepage eingestellten BKA Clips datieren die Beschusstests – oh Wunder – aus 2011.  Im Schriftsatz vom 25.7.18 ist davon die Rede, die Videoaufnahmen von den Beschusstests des BKA seien „fünf Jahre“ älter als die „später gefertigten Bildfolgen“. Eigentlich wohl sogar sechs bzw. sieben Jahre. Tja, eigentlich.   

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Falsa demonstratio...

Ist halt nur eine Pro Bono Mandat, da kann so was schon mal passieren. Hinzu kommt auch noch die Doppelbelastung im Wiederaufnahmeverfahren Sabolik.  

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Dass die Erbinger Stellungnahme auf den 08.05.2018 datiert und als Faxanlage zum Antrag vom 11.05.2018 eingereicht wurde, deutet in der Tat darauf hin, dass Darsow aus Hamburg nur die Holzklasse geliefert bekommt. Wenn Darsow und Familie Glück haben, lässt Kassel den Antrag noch bis ins neue Jahr liegen, so dass die völlig utopische Hoffnung auf einen erfolgreichen Antrag zumindest noch über die Weihnachtszeit bestehen bleibt.

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