Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3741|366714 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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3741 Kommentare

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Rudolphi kommentiert am Fr, 2019-01-04 13:48 Permanenter Link

„Bevor hier auch noch Wortklaubereien wieder stattfinden, ích meinte mit Einschuß die Stelle an der Wand, an der ein Projektil abgelenkt wurde, ohne dort stecken zu bleiben. Es handelte sich laut Urteil aber um den 4. Schuß, nicht um den 3. Schuß, so daß dann nur der Auswurf von 3 Schüssen für diesen Partikel in Frage käme.

(siehe UA Blatt 22 unten.)

Diesen eigenen Fehler korrigiere ich hiermit.“

Auf „UA Blatt 22 unten“ der („papierenen“) Urteilsausfertigung steht bei mir nichts vom dritten und/oder vierten Schuss. Auch nichts von einem „Einschuß“, sondern von den beiden ersten Schüssen: „(…) im letzten Moment kurz vor Abgabe der beiden Schüsse bzw. unmittelbar im zeitlichen Zusammenhang“; ein Irrtum wie der des immer größer werdenden Schusskanals?

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Schauen Sie bitte noch einmal nach, Miss Marple. Das Blatt 22 der UA ist nach der Zählung im PDF die Seite 24 von 292 Seiten. Im vorletzten Absatz ist der 3. Schuß angeführt, im letzten Absatz der 4. Schuß.

Zitat Anfang letzter Absatz dort:

"Mit dem vierten unmittelbar danach abgegebenen Schuss verfehlte der Angeklagte, der zu diesem Zeitpunkt immer noch unmittelbar im Eingangsbereich hinter der Souterraintür stand, den aufgrund seiner Schußverletzung zu Boden gehenden Klaus Toll ........."

Dieser Absatz setzt sich danach fort bis zum nächsten Blatt 23 UA oben mit dem "Anhaften" am Projektil und "Einklemmen" des Bauschaumteilchens an der Wand dort.

Solche Einwände mit der Fundstelle in einem Text haben für mich das Format von Wortklaubereien, auch gab es hier schon Hinweise auf Zitierweisen von §§, die ich gerne zur Kenntnis nehme und ebenfalls unter obiger Rubrik abbuche.

Jeder Mensch verstand doch meine eigene Anführung des StPO § 275 (2) Satz 3, den ich als bekannt auch in OF voraussetzte, auch wenn daran ein Kommentar sich wieder mal störte, so wie auch daran, daß ich noch Schuß oder daß schreibe mit dem "scharfen ß" am Schluß eines Worts.

Die sog. "Rechtschreibreformer" wollten ja damals alle Bücher vernichten mit dieser alten Schreibweise, selbst im GG war die ja zu finden.

Eine moderne Bilderstürmerei, wie aus dem Mittelalter.

.... aufgrund seiner Schussverletzung .....

steht in der UA. Ich bereue zutiefst.

Miss Marple schrieb:

Auf „UA Blatt 22 unten“ der („papierenen“) Urteilsausfertigung steht bei mir nichts vom dritten und/oder vierten Schuss. Auch nichts von einem „Einschuß“, sondern von den beiden ersten Schüssen: „(…) im letzten Moment kurz vor Abgabe der beiden Schüsse bzw. unmittelbar im zeitlichen Zusammenhang“; ein Irrtum wie der des immer größer werdenden Schusskanals?

Im Gegensatz zu diesem Zitat von M. M. steht also auf „UA Blatt 22 unten“ der („papierenen“) Urteilsausfertigung  sehr wohl etwas vom dritten und/oder vierten Schuss.

Weiter steht dann auf der papierenen UA auf dem folgenden Blatt 23 (im PDF Seite 25 bei mir) oben das Wort "Einschussbereich"  in der 3. Zeile.

Wer da einen inhaltlichen Gegensatz konstruiert zu meiner eigenen Wortwahl und Schreibweise vorher und sich darüber ausführlich hier mokiert und das nicht findet, dem gratuliere ich zu seiner qualitativen und quantitativen Detektivarbeit und bedanke mich auch dafür.

Gerne weiter so, bis in Kassel entschieden wurde in der Sache.

Rudolphi kommentiert am So, 2019-01-06 17:01 Permanenter Link

„Schauen Sie bitte noch einmal nach, Miss Marple. Das Blatt 22 der UA ist nach der Zählung im PDF die Seite 24 von 292 Seiten. Im vorletzten Absatz ist der 3. Schuß angeführt, im letzten Absatz der 4. Schuß.

Zitat Anfang letzter Absatz dort:

"Mit dem vierten unmittelbar danach abgegebenen Schuss verfehlte der Angeklagte, der zu diesem Zeitpunkt immer noch unmittelbar im Eingangsbereich hinter der Souterraintür stand, den aufgrund seiner Schußverletzung zu Boden gehenden Klaus Toll ........."

Zwischen Blatt- und Seitenzahl besteht grundsätzlich kein Unterschied: 

http://www.rudimarion.de/media//DIR_40350/Urteil.pdf

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=81558&pos=0&anz=1

https://strate.net/de/dokumentation/Sabolic-Urteil-Landgericht-2014-12-22.pdf

Bei der Zählweise des Landgerichts Darmstadt, Rubrum und Tenor zu separieren, schon:

https://strate.net/de/dokumentation/Darsow-LG-Darmstadt-begruendet-2011-7-19-7.pdf

Die mir vorliegende „papierene“ Urteilsausfertigung besteht aus 294 Blatt, und endet auf Seite 292: „Die Angeklagten haben gemäß §§ 465, 472 StPO die Kosten des Verfahrens (…) zu tragen, weil sie verurteilt worden sind.“ Darunter befinden sich die Unterschriften der drei Berufsrichter.

UA S. 22 (= Blatt 24 der Darmstädter Zählweise)

„Dieser Absatz setzt sich danach fort bis zum nächsten Blatt 23 UA oben mit dem "Anhaften" am Projektil und "Einklemmen" des Bauschaumteilchens an der Wand dort.

Solche Einwände mit der Fundstelle in einem Text haben für mich das Format von Wortklaubereien, auch gab es hier schon Hinweise auf Zitierweisen von §§, die ich gerne zur Kenntnis nehme und ebenfalls unter obiger Rubrik abbuche.

Jeder Mensch verstand doch meine eigene Anführung des StPO § 275 (2) Satz 3, den ich als bekannt auch in OF voraussetzte, auch wenn daran ein Kommentar sich wieder mal störte, so wie auch daran, daß ich noch Schuß oder daß schreibe mit dem "scharfen ß" am Schluß eines Worts.

Die sog. "Rechtschreibreformer" wollten ja damals alle Bücher vernichten mit dieser alten Schreibweise, selbst im GG war die ja zu finden.

Eine moderne Bilderstürmerei, wie aus dem Mittelalter.“

Rudolphi kommentiert am So, 2019-01-06 17:07 Permanenter Link

„.... aufgrund seiner Schussverletzung .....

steht in der UA. Ich bereue zutiefst.“

Qualität vor Quantität.

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"Zwischen Blatt- und Seitenzahl besteht grundsätzlich kein Unterschied"

Verehrte Miss Marple, über jedem Blatt der Urteilsausfertigung steht eine Blatt-Nummer, auch eine Nr. 1a kommt vor, die bei mir als Seite 2 erscheint in der Zählung im PDF. In meinem PDF folgt auf die Blatt Nr. 51, angezeigt als Seite 53 im Pdf die Blatt Nr. 54, angezeigt als Seite 54 im PDF. Erst danach besteht kein Unterschied mehr, also sind die über oben un der UA stehenden Blatt-Nummern unterschiedlich zu den Seiten-Nummern von 1a bis 51.

Da auch andere Kommentare darauf Bezug nahmen, stelle ich das mal  für jeden Leser und jeder Leserin nachprüfbar fest.

Also ist Ihr letzter langer Kommentar doch erneut hier gegenstandslos und reine Wortklauberei oder Beckmesserei, auch wird das durch Ihre ständigen Wiederholungen nicht wirklich besser.

Qualität vor Quantität, das wäre doch auch für Sie dann gültig. Im übrigen warte ich auch neue Nachrichten aus Kassel in dieser Sache, die Sie aber auch gerne verkünden können.

Sehr geehrter Herr Rudolphi, 
liebe Miss Marple,

da das Pdf als erstes die Deckblätter " " und 1a besitzt, 
sind alle Seitenangaben durch das ganze
Dokument um -2 verschoben.

Die letzte Seite 292 ist im Pdf Blatt 294 !

Die Behauptung des Dr. Strate, das Urteil habe nur 292 Seiten
ist doch einfaches Nachzählen widerlegt.

Der Inhalt der Deckblätter ist von hoher Wichtigkeit,
weil dort kurz und knapp der Schuldspruch
und das AZ stehen. 

Das nachgereichte Quatsch~Urteil vom 20. Sept. 2011  hat ausweislich
294 in sich widersprüchliche Seiten mit über
500 Rechtschreib~ und Grammatikfehlern.

Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie 
so einen fehlerhaften, in sich
widerspüchlichen Text
gelesen.

Bezüglich der Trefferreihenfolge kann ausgeschlossen werden,
daß Klaus Tolls Mörder erst den 4. Schuß in die Wand setzte.

Das hat mich lange verwirrt. 

Schließlich soll Klaus Tolls Mörder sich während der Schußabgabe 
stetig auf Klaus Toll zubewegt haben.

Hätte Klaus Tolls Mörder aus nächster Nähe vorbeigeschossen,
wäre das Projektil nicht im Türblatt der Toilettentür 
hängen geblieben, sondern in die entgegengestzte
Richtung geflogen.

Als Klaus Tolls Mörder aus der rechten Hüfte schoß, 
stand der brutale Täter ca. 2m entfernt 
von Klaus Toll.

Klaus Toll war bereits nach dem zweiten Schuß
an der nur 2m entfernten Toilettentür 
herabgeruscht.  

Das gab Klaus Tolls Mörder Gelegenheit und Zeit,
die schalldichte Kellertür zu schließen.

Beweis:
4 Hörzeugen, die nur 2 laute Schüsse von 10 hörten
2 leere Patronenhülsen vor dem Tathaus

Nach dem dritten Schuß ging Klaus Tolls Mörder
direkt auf Klaus Toll zu, um ihn aus
nächster Nähe zu erschießen.

Statt den Kopf, traf er nur das Schlüsselbein,
vermutlich weil Klaus Toll sich bewegte
und Blut spuckte.

Die Brösel stammen also ausweislich aus der 
linken Kellerwand in die der dritte Schuß
seinen Weg fand.

Dies ist eine neue Tatsache gemäß § 359 StPO !

Ein mit Bauschaum befüllter PET~Schalldämpfer wurde 
zur Schalldämpfung nicht verwendet. 

Die tatwaffe war auch keine uralte, rostige Walther P38
aus dem zweiten Weltkrieg, sondern eine moderne 
9mm~Pistole, rechtsauswerfend mit einem 
Magazin, das mindestens
10 Patronen faßt.

Meine Gegengutachten liegen dem LG Kassel 
seit März 2016 vor und wurden bis heute 
weiter substantiiert.

Klaus Tolls Mörder ist im engen, kalten 
Kellerflur morgens um 4 Uhr
das Tromelfell geplatzt.
(über 160 phon!)

Das ist Fakt !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Rudolphi kommentiert am Mo, 2019-01-07 03:42 Permanenter Link

„über jedem Blatt der Urteilsausfertigung steht eine Blatt-Nummer“

Auf Blatt 1 steht keine „Blatt-Nummer“. Ändert im Übrigen nichts daran, dass Ihre Angaben

Rudolphi kommentiert am Fr, 2019-01-04 13:48 Permanenter Link

„Bevor hier auch noch Wortklaubereien wieder stattfinden, ích meinte mit Einschuß die Stelle an der Wand, an der ein Projektil abgelenkt wurde, ohne dort stecken zu bleiben. Es handelte sich laut Urteil aber um den 4. Schuß, nicht um den 3. Schuß, so daß dann nur der Auswurf von 3 Schüssen für diesen Partikel in Frage käme.

(siehe UA Blatt 22 unten.)

Diesen eigenen Fehler korrigiere ich hiermit.“

unrichtig sind. Und Ihr weiteres Verhalten

Rudolphi kommentiert am Mo, 2019-01-07 04:10 Permanenter Link

„Im Gegensatz zu diesem Zitat von M. M. steht also auf „UA Blatt 22 unten“ der („papierenen“) Urteilsausfertigung  sehr wohl etwas vom dritten und/oder vierten Schuss.“

Ihre sich zuvor selbst bescheinigte positive Sozialprognose  

Rudolphi kommentiert am So, 2019-01-06 17:07 Permanenter Link

„.... aufgrund seiner Schussverletzung .....

steht in der UA. Ich bereue zutiefst.“

nicht bestätigt, sondern sich vielmehr - wie der vom Gericht ins Leben gerufene, immer größer werdende Schusskanal - als reine Fiktion erweist.

0

Verehrte Miss Marple, da ich keine Honorare für Gutachten erhalte, auch keine Geschäftsstelle habe für die Schreibarbeit, kommen solche kleinen, formalen Fehler eben noch vor. Ich gönne Ihnen aber alle Ihre Auflistungen solcher Kleinigkeiten rein formaler Natur. Die lassen mich erkennen, daß bei Ihnen vermutlich eine juristische Ausbildung die Freude daran vermittelte und noch weiter erhält, sich daran so hochzuziehen. Ich bin da mehr an den Inhalten interessiert, finde die auch viel wichtiger in dieser Sache zur Aufklärung des Tatgeschehens.

Daß Ihnen nicht aufgefallen ist bei der DVD des BKA, daß dort die Befestigung der Flasche an der Waffe gezeigt wurde, wenn auch nicht in höchster Auflösung, das finde ich viel gravierender. Und daß es sich bei weißen, anders aussehenden Kappen z.b. in Videoclips 7 und 8 möglicherweise um weiße, übergezogene Schrumpfschläuche gehandelt hatte, das kommt dazu.

Auch ist dort ja kein Korn der P38 mehr zu sehen.

Pfoser als Praktiker wußte sich offenbar zu helfen. Schrumpfschläuche sind gut für diesen Zweck geeignet. Aber Sie, Miss Marple, haben eben andere Prioritäten als ich und offenbar auch nicht überall den gleichen Spürsinn.

Abwarten, was nun Kassel entscheidet, nur noch etwas Geduld wäre dazu nötig.

Geduldiges Feilen an schriftlichen Texten ist eine Sache, geduldiges Feilen an Adaptern und Pistolen und der ganzen Technik ebenfalls noch dabei eine andere Sache bei einer solche Mordtat. Da kann immer noch etwas verbessert werden.

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Die denklogischen und methodischen Fehler zu erkennen in den Gutachten des WAA, Miss Marple, interessiert Sie offenbar ja nicht besonders, wäre aber m.E. wichtig.

Mal sehen, wie das Interesse in Kassel daran sich gestaltet und schließlich sich in der Antwort nun ausdrückt.

Besten Gruß

Übrigens, die enthaltene, leichte Ironie auch mal zu erkennen in meinen Kommentaren, ist auch nicht allen Leserinnen und Lesern und Dritten gegeben, Miss Marple.

Ich bereue es nicht, gelegentlich dieses Mittel mal anzuwenden. Das wird sich auch nicht mehr ändern als weitere Sozialprognose.

Sehr geehrter Rudolphi,

über dem Deckblatt steht keine 
Blattnummer !

Das ist Fakt !

Bei Blatt 1 handelt es sich tatsächlich
bereits um Seite 3 !

-Zitat-

"Der Angeklagte ist am 08.09.1969 in Aschaffenburg geboren.
Sein Vater verstarb vor fünf Jahren, ... "

Ich komm' da nicht mit !

Sie haben doch Ihr Abitur
in Bayern gemacht. 

Bitte berechnen Sie den Todestag 
von Andreas Darsows Vater.

Das können Sie vermutlich 
im Kopf !

Wenigstens das müßte die Staatsanwaltschaft Darmstadt
richtig dargetan und festgestellt haben.

Wann ist Andreas Darsows Vater laut Urteil
vom 20. Sept. 2011 verstorben ?

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Das Urteil ist zur Geschäftsstelle gekommen am 20. Sept. 2011 und am 19. Juli 2011 wurde für Recht erkannt, das müßte der Tag der mündlichen Urteilsverkündung gewesen sein.

Aus den vorhandenen, nur auf Jahre genauen Angaben "Sein Vater verstarb vor fünf Jahren" kann kein ganz genauer Todestag folglich bestimmt werden, nur das Todesjahr 2006, das hat aber auch keine  Relevanz mehr für dieses Urteil, an welchem Tag oder in welchem Monat in 2006 das genaue Datum des Todes war.

Ich halte hier solche Details für irrelevant für ein Urteil in dieser Sache.

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Miss Marple kommentiert am Mo, 2019-01-07 14:11 Permanenter Link

Ändert im Übrigen nichts daran, dass Ihre Angaben

Rudolphi kommentiert am Fr, 2019-01-04 13:48 Permanenter Link

„Bevor hier auch noch Wortklaubereien wieder stattfinden, ích meinte mit Einschuß die Stelle an der Wand, an der ein Projektil abgelenkt wurde, ohne dort stecken zu bleiben. Es handelte sich laut Urteil aber um den 4. Schuß, nicht um den 3. Schuß, so daß dann nur der Auswurf von 3 Schüssen für diesen Partikel in Frage käme.

(siehe UA Blatt 22 unten.)

Diesen eigenen Fehler korrigiere ich hiermit.“

unrichtig sind. Und Ihr weiteres Verhalten

Rudolphi kommentiert am Mo, 2019-01-07 04:10 Permanenter Link

„Im Gegensatz zu diesem Zitat von M. M. steht also auf „UA Blatt 22 unten“ der („papierenen“) Urteilsausfertigung  sehr wohl etwas vom dritten und/oder vierten Schuss.“

Ihre sich zuvor selbst bescheinigte positive Sozialprognose  

Rudolphi kommentiert am So, 2019-01-06 17:07 Permanenter Link

„.... aufgrund seiner Schussverletzung .....

steht in der UA. Ich bereue zutiefst.“

nicht bestätigt, sondern sich vielmehr - wie der vom Gericht ins Leben gerufene, immer größer werdende Schusskanal - als reine Fiktion erweist.“

Was auch Ihren bzw. den abschweifenden weiteren Beiträgen

1)

Rudolphi kommentiert am Mo, 2019-01-07 15:38 Permanenter Link

„Verehrte Miss Marple, da ich keine Honorare für Gutachten erhalte, auch keine Geschäftsstelle habe für die Schreibarbeit, kommen solche kleinen, formalen Fehler eben noch vor. Ich gönne Ihnen aber alle Ihre Auflistungen solcher Kleinigkeiten rein formaler Natur. Die lassen mich erkennen, daß bei Ihnen vermutlich eine juristische Ausbildung die Freude daran vermittelte und noch weiter erhält, sich daran so hochzuziehen. Ich bin da mehr an den Inhalten interessiert, finde die auch viel wichtiger in dieser Sache zur Aufklärung des Tatgeschehens.

Daß Ihnen nicht aufgefallen ist bei der DVD des BKA, daß dort die Befestigung der Flasche an der Waffe gezeigt wurde, wenn auch nicht in höchster Auflösung, das finde ich viel gravierender. Und daß es sich bei weißen, anders aussehenden Kappen z.b. in Videoclips 7 und 8 möglicherweise um weiße, übergezogene Schrumpfschläuche gehandelt hatte, das kommt dazu.

Auch ist dort ja kein Korn der P38 mehr zu sehen.

Pfoser als Praktiker wußte sich offenbar zu helfen. Schrumpfschläuche sind gut für diesen Zweck geeignet. Aber Sie, Miss Marple, haben eben andere Prioritäten als ich und offenbar auch nicht überall den gleichen Spürsinn.

Abwarten, was nun Kassel entscheidet, nur noch etwas Geduld wäre dazu nötig.“

2)

Rudolphi kommentiert am Mo, 2019-01-07 15:51 Permanenter Link

„Die denklogischen und methodischen Fehler zu erkennen in den Gutachten des WAA, Miss Marple, interessiert Sie offenbar ja nicht besonders, wäre aber m.E. wichtig.

Mal sehen, wie das Interesse in Kassel daran sich gestaltet und schließlich sich in der Antwort nun ausdrückt.

Besten Gruß“

3)

Rudolphi kommentiert am Mo, 2019-01-07 16:06 Permanenter Link

„Übrigens, die enthaltene, leichte Ironie auch mal zu erkennen in meinen Kommentaren, ist auch nicht allen Leserinnen und Lesern und Dritten gegeben, Miss Marple.

Ich bereue es nicht, gelegentlich dieses Mittel mal anzuwenden. Das wird sich auch nicht mehr ändern als weitere Sozialprognose.“

zu entnehmen ist.

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Ändert im Übrigen nichts daran, dass Ihre Angaben [...]

unrichtig sind.

Bei nicht wichtigen Formalismen als Kleinigkeiten war das der Fall. Kommt vor, ohne daß ich deswegen mehr graue Haare bekomme.

Was auch Ihren bzw. den abschweifenden weiteren Beiträgen [...] zu entnehmen ist.

Nach den hier im Beck-Blog gebräuchlichen Begriffen schreibe ich lediglich Kommentare zu Beiträgen, das müßten Sie doch wissen als Formalistin, und halte mich noch im Rahmen des Üblichen bzw. des Geduldeten.

Wenn Kommentare davon gelöscht werden, werden mir deswegen auch keine weiteren grauen Haare mehr wachsen.

Besten Gruß

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Sie können meine eigenen Antworten auf Kommentare anderer Kommentatoren gerne immer weiter verbreiten, solange Sie den Urheber korrekt angeben.

Diese Angabe als Behauptung von Miss Marple kommentiert am Mo, 2019-01-07 14:11 :

sondern sich vielmehr - wie der vom Gericht ins Leben gerufene, immer größer werdende Schusskanal - als reine Fiktion erweist.

 ist dagegen in der Sache völlig unhaltbar, denn bei einem solchen Schalldämpfer wird der Schusskanal in der Flasche mit den Schüssen allmählich immer größer, auch ohne jeden Kontakt der Projektile mit Bauschaum selber im Inneren der Flasche, über eine größere Anzahl der Schüsse hinweg, je nach Ausführung des SD.

Das ist doch vollkommen unbestreitbar. Wenn Sie das noch nicht verstehen sollten, erkläre ich es Ihnen gerne noch mal später.

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Tatsachen als "reine Fiktion" zu bezeichnen, ist absurd und hier eben Wunschdenken, damit selber eine reine Fiktion.

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Liebe Miss Marple,

tatsächlich wahr ist, daß Klaus Tolls Mörder nach dem zweiten Schuß
einfach die Kellertür schloß und ihm dann 
das Trommelfell platzte.
(über 160 phon!)

Mordmotiv waren hohe Schulden bei 
den Hells Angels. 

Beweis:
12. Prozeßtag laut Offenbach Post !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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In den Bildern und Videos des SV Cachée ist zu sehen, daß der Bauschaum oben in der 'Flasche  (Richtung Flaschenhals) keine oberflächliche Klebekraft für die Haftung an der Flaschenwandung mehr hatte, als der Bauchaum durch seine langsame Aushärtung noch stark an Volumen zunahm.

Also eine widersinnige Ausführung, die auch gegen die Funktionfähigkeit eines SD wirkt für eine Reihe von Schüssen wie in Babenhausen.

Durch einen zu engen Schußkanal von nur 10mm Durchmesser mit ausgefranzten Rändern und einrer zu kleinen Bodenbohrung wird der Effekt der raschen Zerbröselung noch begünstigt bei trockenem Schießen.

Die Ladehemmungen nach wenigen Schüssen durch die starke Zerwirkung des lockeren Schaumkörpers ohne Haftung mit der labilen PET-Flasche und mit auch noch groben, lockeren Brocken innerhalb der Flasche und Auswurf aus der Bodenbohrung und auch ins Patronenlager nach ersten Schüssen waren damit eingebaut worden.

So aber baut man keinen SD aus einer PET-Flasche in Kombination mit einer P38 und der verwendeten Munition für diese Taten in Babenhausen mit 10 Schüssen, wenn man die Schweizer Anleitung verstanden hat.

Statt dann andere Varianten zu untersuchen nach dieser Fehlkonstruktion, machte Cachée dasmit nur weiter.

Das wird vermutlich auch in Kassel erkannt werden können.

 

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Ex-Soldat kommentiert am So, 2019-01-06 01:48 Permanenter Link

„die Revision ist keine unabhängige Beweisaufnahme mit Befragungen.“

Auch wenn die Revision – anders als die Berufung – keine zweite Tatsacheninstanz eröffnet, werden dort durchaus Sachverständige befragt:

BGH 1 StR 618/98 - Urteil v. 30. Juli 1999: „(…) Der Senat hat zu dieser Frage Beweis erhoben. Er hat die Sachverständigen Prof. Dr. phil. Fiedler und Prof. Dr. phil. Steiler mit entsprechenden Gutachten beauftragt. Diese sind schriftlich sowie in der Verhandlung des Senats vom 29. Juli 1999 erstattet worden.“

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/98/1-618-98.php3

http://archiv.jura.uni-saarland.de/Entscheidungen/pressem99/BGH/strafrecht/glaubhft.html

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Rudolphi kommentiert am So, 2019-01-06 00:17 Permanenter Link

„Das Gutachten des SV Pfoser ist in schriftlicher Form bisher unveröffentlicht geblieben,“

Hängt damit zusammen, dass es keines gibt, jedenfalls nicht in der Akte enthalten ist. SV Pfoser hat sein Gutachten freihändig abgeliefert, geballert bzw. ballern lassen hat er hingegen (auch) eingespannt.

„ebenso sind seine mündlichen Ausführungen dazu unbekannt geblieben.“

Wurden die „mündlichen Ausführungen“ etwa nicht (inhaltlich) protokolliert?  Ergeben sich diese nicht zumindest 1:1 aus der Wiedergabe im Urteil, da das Gericht, anders als alle anderen Menschen, vor Wahrnehmungs-, Erinnerungs- und Wiedergabeirrtümern gefeit ist? Hätten irrtumsbedingte Missverständnisse nicht schon damals in der Revision gerügt und - zusammen mit Herrn Pfoser – geklärt werden können? Schließlich hat der BGH doch auch im Fall BGH 1 StR 618/98 Sachverständige angehört.

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emil kommentiert am Mo, 2019-01-07 22:30

"Auch wenn die Revision – anders als die Berufung – keine zweite Tatsacheninstanz eröffnet, werden dort durchaus Sachverständige befragt:

BGH 1 StR 618/98 - Urteil v. 30. Juli 1999"

Hier gab es bereits ein vorliegendes schriftliches Erstgutachten und einen abgelehnten Beweisantrag, der das schriftliche Erstgutachten anzweifelte. Die Befragungen der Sachverständigen betrafen das schriftliche Erstgutachten.

Eine Übertragung 1:1 auf den Mordfall Babenhausen Friedrich-Ebert-Str. ist damit m.E. ausgeschlossen.

emil kommentiert am Mo, 2019-01-07 22:41

"Wurden die „mündlichen Ausführungen“ etwa nicht (inhaltlich) protokolliert?"

Die StPO verlangt im § 273 keine genaue wörtliche Wiedergabe.

"Ergeben sich diese nicht zumindest 1:1 aus der Wiedergabe im Urteil, da das Gericht, anders als alle anderen Menschen, vor Wahrnehmungs-, Erinnerungs- und Wiedergabeirrtümern gefeit ist? Hätten irrtumsbedingte Missverständnisse nicht schon damals in der Revision gerügt und - zusammen mit Herrn Pfoser – geklärt werden können?"

Aus dem Text im Urteil sind die mündlichen Ausführungen des SV Pfoser und seine den Beteiligten vorgeführten Bilder oder Videos letztlich unbestimmt geblieben und auch nicht genau nachvollziehbar. Die Revision jedoch fand keine Rechtsfehler.

Vom den beiden bis zum Urteil übriggebliebenen Verteidigern gibt es zu diesen Ausführungen und dem Bild- und Videomaterial von SV Pfoser in der HV m.W. keine Stellungnahmen, auch sind  Beweisanträge dazu unbekannt geblieben, ein Verteidiger schied auch aus.

Und das ist ja auch nicht uninteressant bei diesem Verfahren, was da von den damaligen Verteidigern in der HV unternommen oder unterlassen wurde, die ja m.W. nicht mit einer Verurteilung gerechnet hatten.

Falls SV Pfoser seine Schuß-Versuche so erklärt hatte, daß sich daraus keine Nachfragen ergaben, oder besser Beweisanträge gestellt wurden zur weiteren Klärung, die im Protokoll aufzunehmen waren, dann scheinen sein Schuß-Versuche doch damals in 2011 Akzeptanz gefunden zu haben.

 

Ex-Soldat kommentiert am So, 2019-01-06 01:48

„Thomas Fischer zur Sachkunde bzw. zum Sinn eines Schöffengerichts:

"Ein 60-jähriger Kneipenwirt als Schöffe schaut auf die Beteiligten an einer Schlägerei gewiss anders als eine 35-jährige Richterin, deren Begegnung mit solchen Vorkommnissen sich auf TV-Szenen beschränkt."

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/justiz-neue-amtsperiode-der-schoef...

So ungefähr ist es aber auch bei diesen SD, Bauschäumen, PET-Flaschen und einer P38 mit Munition gewesen, offenbar war nicht nur die Verteidigung etwas überfordert.“

Weil also auch unter den beiden Schöffen keiner dabei war, der sich zufällig mit Schusswaffen und Zubehör auskannte, um Märchen wie bspw. das vom auf der „Kanonengugel mit reitenden“ Bauschaumteilchen, des innerhalb des Bauschaumkörpers immer größer werdenden Schusskanals oder der Übereinstimmung der Silencer-Testschussergebnisse Leopold Pfosers zum Tatortspurenbild zu erkennen, hat der Verurteilte halt Pech gehabt.

Hätte die Fabel des mit steigender Schussanzahl immer größer werdenden „Schusskanals“ (nicht zu verwechseln mit dem nach der Silencer-Bauanleitung in den PET-Flaschenboden gebohrten Loch https://community.beck.de/comment/reply/58641/88472 https://community.beck.de/comment/reply/58641/88491 ), der dafür gesorgt habe, dass das Projektil innerhalb des Bauschaumkörpers immer weniger Widerstand zu beseitigen gehabt habe und deshalb immer weniger Bauschaumteilchen herausgeschleudert worden seien, was mit dem Tatortspurenbild, dass je „höher“ man im Hause gekommen sei, immer weniger Bauschaumteilchen aufgefunden worden seien, übereinstimme, im Blick auf L. Pfosers Testschussbefunde, dass es bei den Schüssen 9 und 10 dann auf einmal zu einer Zunahme gekommen sei, nicht selbst einem mit Waffenlaien besetzten Gericht auffallen dürfen?

Löwe kommentiert am So, 2018-12-30 17:01

„Die Äußerung des Sachverständigen Pfoser, dass „bei den Schüssen 9 und 10 dann auf einmal wieder mehr an Bauschaum als Partikel am Boden verteilt entstanden seien“ (S. 118), war hierfür augenscheinlich leider ebenso wenig ausreichend (…)“

Auf die drei Tatortbereiche übertragen, ergab sich nach den von Leopold Pfoser (BKA) durchgeführten Beschusstests demnach ein Bauschaummengenverteilungsmuster: KT > PT < AT  Und nicht: KT > PT > AT, welches das Gericht insoweit als Tatortspurenbild ausgemacht hat: „…in den verschiedenen Bereichen des Hauses immer weniger Bauschaumteilchen gefunden wurden, je höher der Täter im Haus gekommen war.“ Vor diesem Hintergrund stellt die Behauptung des Gerichts, Pfosers Tests hätten das „in den verschiedenen Bereichen des Hauses“ ausgemachte Verteilungsmuster der Bauschaumpartikel (Abnahme nach oben, s.o.) „verifiziert“, dessen tatsächlichen Befund (Zunahme nach oben, s. o.) schlichtweg auf den Kopf (…)“

Minnie kommentiert am Do, 2019-01-03 08:58

Tatortbefund Anzahl an Bauschaumteilchen: Abnahme, Abnahme: Keller KT > 1. OG PT > 2. OG AT

Beschusstestbefund SV Pfoser: Abnahme, Zunahme: Keller KT > 1. OG PT < 2. OG AT

TO-Befund: Abnahme, Abnahme >< Abnahme, Zunahme: Befund SV Pfoser

Wie die Kammer auf UA S. 119 vor o. g. Hintergrund zur Erkenntnis gelangt, dass der in ihrem Auftrag vom Sachverständigen Pfoser durchgeführte Beschusstest ein „Verteilungsmuster der dabei hinaus geschleuderten Bauschaumteilchen zeigt, wie sie auch am Tatort vorgefunden wurden“, dürfte in der Tat (@Löwe, @Snoopy) auf einen (sehr bedauerlichen) Bestätigungsfehler, der nicht umsonst auch als „Mutter aller kognitiven Verzerrungen“ bezeichnet wird, zurückzuführen sein.“

Oder hatte der vom Gericht als Erklärung für das Tatortspurenbild bemühte immer größer werdende „Schusskanal“ bei L. Pfosers Schüssen 9 und 10 Feierabend, also den „Laden“ schon - nach acht Schuss ist Schluss - dicht gemacht?

Peppermint Patty schrieb:

Weil also auch unter den beiden Schöffen keiner dabei war, der sich zufällig mit Schusswaffen und Zubehör auskannte, um Märchen wie bspw. das vom auf der „Kanonengugel mit reitenden“ Bauschaumteilchen, des innerhalb des Bauschaumkörpers immer größer werdenden Schusskanals oder der Übereinstimmung der Silencer-Testschussergebnisse Leopold Pfosers zum Tatortspurenbild zu erkennen, hat der Verurteilte halt Pech gehabt.

Die Schöffen sind an der schriftlichen Ausformulierung des Urteils nicht beteiligt. Die damaligen Verteidiger schweigen sich zu den Ungereimtheiten bei den Schüssen laut Urteil aus, von ihnen sind auch keine Beweisanträge bekannt.

Die rechtliche Bewertung des WAA in Kassel mit m.E. nicht wirklich überzeugenden Gutachten darin  mit einer Entscheidung wird ja bald erwartet und kann auch hier nicht  beeinflusst werden von P.P., auch P.P. kennt die Ausführungen des SV Pfoser nicht und wiederholt erneut nur eigene Spekulationen mangels eigenem Verständnis von Schußwaffen, Munition und SD bei diesem Verbrechen.

Also keinerlei wirklich relevante Neuigkeiten sind in dieser Sache seit Wochen zu vermelden.

Sehr geehrter Herr Rudolphi,
liebe Peppermint Patty,
lieb Miss Marple,

es gibt sehr wohl Neuigkeiten vom BKA, und zwar
unfaßbare Neuigkeiten, die einem die Sprache
verschlagen lassen.

Im Wiederaufnahmeverfahren Peggy Knobloch wurde der 
wegen Kindesmord verhaftete Manuel S. vor Weihnachten 
entlassen, nachdem er sein Teil~Geständnis
wiederrufen hatte.

Unglaublcher Justizwahnsinn !

Im Gerichtsprozeß hatte Manuels  Mutter ihrem Sohn ein 
falsches Alibi gegeben und Ulvi Kulac falsch 
beschuldigt.

Diese Falschaussage hat zur Falsch~Verurteilung
des Ulvi Kulac geführt.

Überdies wurde Ulvis Vater ins Blaue hinein beschuldigt,
den Leichnam der Peggy Knobloch beseitigt zu haben.

Sowas nennt man Rufmord !

Der Bestatter Manuel S. hat die Polizei 15 Jahre lang verarscht
und nach dem Leichnam der Peggy Knobloch suchen lassen
und so einen volkswirtschaftlichen Schaden in 
Höhe von zig Millionen Euro verursacht. 

Zigmal war der Kinder~Mordfall Peggy Thema
bei Aktenzeichen XY ungelöst.

Das BKA hat zwischenzeitlich eingeräumt, daß die Spuren 
der NSU~Verbrecher an einem Zollstock am 
Leichenfundort eine peinliche
Ermittlungspanne waren.

Nun haben Sie Torf~ und Farbspuren sowie
seinen goldfarbenden Audi 80 am 
Leichenfundort entdeckt,
die Manuel S. belasten.

Im Grunde war der Mordfall Peggy Knobloch ein äußerst 
einfach zu lösender Mordfall gewesen, wenn man nur
Ulvi Kulac geglaubt und sein Hirn genutzt hätte.

Ähnlich einfach sind die Kindermordfälle Tristan Brübach,
Melanie Frank und Johanna Bohnacker
zu lösen gewesen.

Täterbeschreibung und Täterprofil passen zu 100% 
auf den verurteilten Rick Jacoby (JVA Gießen),
der 1998/1999 an der Goethe~Universität
Bio~Chemi studierte.

Die Arbeitsgruppe Bosporus hat auch im Doppelmordfall 
von Babenhausen mitgewirkt, weil Munition der
Marke PMC verwendet wurde !

Aus polizeitaktischen Gründen hatte das BKA eine Falsch~Fahndung
nach einer uralten, rostigen Walther P38 ausgelobt,
um Täterwissen zu verschleiern.

Auf Basis dieser vorsätzlichen Falsch~Fahndung hat 
die Verteidigung (Dr. Strate, Anja Darsow)
aufwendige, kostspielige Gegengutachten
erstellen lassen.

Über die von mir recherchierte Tatmunition habe ich 
Dr. Strate und die beratungsresistente Anja Darsow
Ende April 2018 informiert.

Beide lehnen eine Zusammenarbeit ab!

Die Verteidigung ging bei ihrer "Ersten Erklärung" aus Sept. 2017
fälschlicherweise davon aus, daß die Mündunggeschwindigkeit 
der Tatmunition im Bereich 300 bis 580 m/sec liege.

Echt zum Totlachen komisch !
--------------------

Aufgrund meiner hochaktuellen Berechnungen zu den Lärmpegeln 
der von mir recherchierten Tatmunition gehe ich davon 
aus, daß Klaus Tolls Mörder im Kellerflur das 
Trommelfell geplatzt ist !
(über 160 phon!)

Damit scheidet Andreas Darsow als Täter aus.

Der Schußwaffenexperte Leopold Pfoser hat sich
auch im Rahmen der sog. Döner~Morde 
(ab Nov. 2011 NSU~Morde) bzgl. 
der Tatwaffe fatal geirrt.

Leopold Pfoser hat so die erfolgsversprechenden Ermittlungen
in Richtung Schweiz nach einer Ceska 83
mit ALU~Schalldämpfer sabotiert. 

Glücklicherweise haben  sich die NSU~Verbrecher im Nov. 2011 
selbst erschossen, so daß sich der fatale Fehler des
Schußwaffenexperten Leopold Pfoser nicht
weiter zu Lasten der türkischen 
Opferfamilien auswirkte.  

Das Gutachten des BKA vom 28.04.2009 über die
angebliche Tatwaffe ist völlig absurd 
und unwahr.

Tatwaffe war eine moderne 9mm~Pistole, rechtsauswerfend
mit einem Magazin, das mindestens 10 Patronen faßt.  

Mordmotiv waren hohe Schulden des Klaus Toll 
bei den Hells Angels.

Beweis:
12. Prozeßtag laut Offenbach Post

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

0

Rudolphi kommentiert am Di, 2019-01-08 04:05 Permanenter Link

„Die Schöffen sind an der schriftlichen Ausformulierung des Urteils nicht beteiligt. Die damaligen Verteidiger schweigen sich zu den Ungereimtheiten bei den Schüssen laut Urteil aus, von ihnen sind auch keine Beweisanträge bekannt.

Die rechtliche Bewertung des WAA in Kassel mit m.E. nicht wirklich überzeugenden Gutachten darin  mit einer Entscheidung wird ja bald erwartet und kann auch hier nicht  beeinflusst werden von P.P., auch P.P. kennt die Ausführungen des SV Pfoser nicht und wiederholt erneut nur eigene Spekulationen mangels eigenem Verständnis von Schußwaffen, Munition und SD bei diesem Verbrechen.

Also keinerlei wirklich relevante Neuigkeiten sind in dieser Sache seit Wochen zu vermelden.“

„Doppelmord von Babenhausen“: Zwei Tote, acht Schüsse, Bröselabnahme, genauso wie auch in den Beschusstests festgestellt. Das ist Fakt. Sie lassen sich von der KDV-Nebelkerzen-Propaganda nicht blenden, die Schusskompetenz liegt allein bei uns, und das ist gut so. Melde mich vorübergehend – mit ausreichend Wollsocken im Marschgepäck - zum Biwak auf Schmidtens Spielwiese ab. Danke für Ihren unermüdlichen Einsatz, weiter so!  

0

StPO und StOÜbPl sind zwei Paar Schuhe bzw. Stiefel.

0

"StPO und StOÜbPl sind zwei Paar Schuhe bzw. Stiefel."

Mit nicht geringen Ähnlichkeiten, auch am  StOÜbPl gelten Vorschriften. Wenn die Chefs / Richter in Dienstkleidung erscheinen, wird sofort aufgestanden und Haltung angenommen. Knappe und präzise Angaben kommen immer gut an bei den Chefs in Dienstkleidung, und die geladenen Mannschaften / Zeugen antworten erst nach der Vergatterung / Belehrung und wenn sie hinterher etwas gefragt werden, laut und deutlich am besten. Ein Zeuge hat pünktlich zu erscheinen nach Ladung, den Chefs zu gehorchen wie ein Mannschaftsdienstgrad, die Aussage zu verweigern ist nur in einigen Ausnahmefällen möglich, die Personalien sind aber anzugeben. Wann jemand nach seiner eigenen Aussage entlassen wird und sich entfernen darf, bestimmt der oberste Chef, also der Vorsitzende. Der Sold ist mäßig für Mannschaften und Zeugen. Keine besonderen Vorkommnisse dann bei Beachtung dieser Grundregeln. Ein "Jawoll" ist auch nicht verboten nach einer Anordnung des obersten Chefs, sich z.B. wieder zu setzen vor der Aussage und "loszuschießen". Wer so etwas schon mal kannte, der spielt das Spiel mit Gelassenheit auch mit, wenn`s doch der Wahrheitsfindung dient und die Rangordnung auch noch festigt auf allen Übungsplätzen.

0

https://community.beck.de/comment/reply/58641/88653

https://community.beck.de/comment/reply/58641/88659

6)

Rudolphi kommentiert am Di, 2019-01-08 04:05 Permanenter Link

„Die Schöffen sind an der schriftlichen Ausformulierung des Urteils nicht beteiligt. Die damaligen Verteidiger schweigen sich zu den Ungereimtheiten bei den Schüssen laut Urteil aus, von ihnen sind auch keine Beweisanträge bekannt.

Die rechtliche Bewertung des WAA in Kassel mit m.E. nicht wirklich überzeugenden Gutachten darin  mit einer Entscheidung wird ja bald erwartet und kann auch hier nicht  beeinflusst werden von P.P., auch P.P. kennt die Ausführungen des SV Pfoser nicht und wiederholt erneut nur eigene Spekulationen mangels eigenem Verständnis von Schußwaffen, Munition und SD bei diesem Verbrechen.

Also keinerlei wirklich relevante Neuigkeiten sind in dieser Sache seit Wochen zu vermelden.“

0

Dann halt wieder zu den Gutachten selber, Miss Marple.

Ein "Bestätigungsfehler" der gegensätzlichen Art kann bei den Gutachten im WAA jedenfalls auch nicht ausgeschlossen werden, denn die DVD aus dem BKA ist bei RA Strate am 21. Dez. 2015 eingegangen, Gutachter Cachée im WAA hatte darin vermutlich eine Vorlage für Flasche und Füllung gesehen und sich dann offenbar daran gehalten. Aber diese Vorlage aus der DVD muß ja nicht auch bei der wirklichen Tat-Ausführung so gebaut und verwendet worden sein. In den 10 Videoclips aus dem BKA ist keine komplette Schuß-Sequenz über mindestens 6, wie auf Herrn Toll im UG, oder noch mehr Schüssen enthalten und die Bohrung im Flaschenboden hat am Bildschirm ausgemessen ca. 15 mm oder mehr im Durchmesser, der bereits beim Bau angebrachte Schußkanal im Bauschaum durch das Rohr ist  dort nicht ersichtlich. Die rote Kappe sieht anders aus als die gekaufte Schraubkappe bei Cachée, die weiße Kappe ist sowieso ganz anders. Die ganz genaue Verbindung mit dem Pistolenlauf ist bei beiden Kappen nicht genau ersichtlich in den Details.

Es ist aber nicht auszuschließen, daß es eine Sequenz zwar gab, die in etwa auch gepasst hatte und auch gezeigt wurde, aber nicht mehr als Video noch vorhanden war.

Eine angenäherte Rekonstruktion der Spuren am Tatort sehe ich in keinem Gutachten der WAA, auch nicht in den 10 Videoclips aus dem BKA.

Worauf stützt sich die Festlegung der Reihenfolge der Tatorte im 1. OG und im DG im Urteil? 

In einem Prozeßbericht ist die übrigens anders als im Urteil angegeben.

In einem wiederaufgenommenen Prozeß in Kassel ist auch dieser Verurteilte aber  noch nicht automatisch rechtskräftig freigesprochen, da kann viel dabei und danach geschehen, Indizien bleiben ja weiter. Die StA kann auch noch erfolgreich in die Revision gehen mit Schuldspruch am Ende, sogar bei bis zu drei Prozessen.

Hat auch RA Strate schon mal so erfahren müssen inklusive einer Verfassungsbeschwerde dabei.

Mutmaßlich die 7) der Zählung von M.M.

Der bereits beim Bau angebrachte Schußkanal im Bauschaum durch ein Rohr ist bei Cachée mit 10mm angegeben, wie die Bohrung im Flaschenboden, aber er führt das nicht aus, wie tief er diesen Schußkanal wirklich machte und auf welche Art bei seinen labilen Flaschen ohne alle Verstärkungen.

Den Intentionen der Schweizer Website hat er damit nicht entsprochen.

Damit widerlegt er nur eine ganz spezielle Ausführung, die nicht zu einem ausreichenden Erfolg mit einer hohen Schußfrequenz führen kann.

Mutmaßlich die 8) der Zählung von M.M.

 

Peppermint Patty kommentiert am Di, 2019-01-08 03:34 Permanenter Link

„Ex-Soldat kommentiert am So, 2019-01-06 01:48

„Thomas Fischer zur Sachkunde bzw. zum Sinn eines Schöffengerichts:

"Ein 60-jähriger Kneipenwirt als Schöffe schaut auf die Beteiligten an einer Schlägerei gewiss anders als eine 35-jährige Richterin, deren Begegnung mit solchen Vorkommnissen sich auf TV-Szenen beschränkt."

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/justiz-neue-amtsperiode-der-schoef...

So ungefähr ist es aber auch bei diesen SD, Bauschäumen, PET-Flaschen und einer P38 mit Munition gewesen, offenbar war nicht nur die Verteidigung etwas überfordert.“

Weil also auch unter den beiden Schöffen keiner dabei war, der sich zufällig mit Schusswaffen und Zubehör auskannte, um Märchen wie bspw. das vom auf der „Kanonengugel mit reitenden“ Bauschaumteilchen, des innerhalb des Bauschaumkörpers immer größer werdenden Schusskanals oder der Übereinstimmung der Silencer-Testschussergebnisse Leopold Pfosers zum Tatortspurenbild zu erkennen, hat der Verurteilte halt Pech gehabt.

Hätte die Fabel des mit steigender Schussanzahl immer größer werdenden „Schusskanals“ (nicht zu verwechseln mit dem nach der Silencer-Bauanleitung in den PET-Flaschenboden gebohrten Loch https://community.beck.de/comment/reply/58641/88472 https://community.beck.de/comment/reply/58641/88491 ), der dafür gesorgt habe, dass das Projektil innerhalb des Bauschaumkörpers immer weniger Widerstand zu beseitigen gehabt habe und deshalb immer weniger Bauschaumteilchen herausgeschleudert worden seien, was mit dem Tatortspurenbild, dass je „höher“ man im Hause gekommen sei, immer weniger Bauschaumteilchen aufgefunden worden seien, übereinstimme, im Blick auf L. Pfosers Testschussbefunde, dass es bei den Schüssen 9 und 10 dann auf einmal zu einer Zunahme gekommen sei, nicht selbst einem mit Waffenlaien besetzten Gericht auffallen dürfen?

Löwe kommentiert am So, 2018-12-30 17:01

„Die Äußerung des Sachverständigen Pfoser, dass „bei den Schüssen 9 und 10 dann auf einmal wieder mehr an Bauschaum als Partikel am Boden verteilt entstanden seien“ (S. 118), war hierfür augenscheinlich leider ebenso wenig ausreichend (…)“

Auf die drei Tatortbereiche übertragen, ergab sich nach den von Leopold Pfoser (BKA) durchgeführten Beschusstests demnach ein Bauschaummengenverteilungsmuster: KT > PT < AT  Und nicht: KT > PT > AT, welches das Gericht insoweit als Tatortspurenbild ausgemacht hat: „…in den verschiedenen Bereichen des Hauses immer weniger Bauschaumteilchen gefunden wurden, je höher der Täter im Haus gekommen war.“ Vor diesem Hintergrund stellt die Behauptung des Gerichts, Pfosers Tests hätten das „in den verschiedenen Bereichen des Hauses“ ausgemachte Verteilungsmuster der Bauschaumpartikel (Abnahme nach oben, s.o.) „verifiziert“, dessen tatsächlichen Befund (Zunahme nach oben, s. o.) schlichtweg auf den Kopf (…)“

Minnie kommentiert am Do, 2019-01-03 08:58

Tatortbefund Anzahl an Bauschaumteilchen: Abnahme, Abnahme: Keller KT > 1. OG PT > 2. OG AT

Beschusstestbefund SV Pfoser: Abnahme, Zunahme: Keller KT > 1. OG PT < 2. OG AT

TO-Befund: Abnahme, Abnahme >< Abnahme, Zunahme: Befund SV Pfoser

Wie die Kammer auf UA S. 119 vor o. g. Hintergrund zur Erkenntnis gelangt, dass der in ihrem Auftrag vom Sachverständigen Pfoser durchgeführte Beschusstest ein „Verteilungsmuster der dabei hinaus geschleuderten Bauschaumteilchen zeigt, wie sie auch am Tatort vorgefunden wurden“, dürfte in der Tat (@Löwe, @Snoopy) auf einen (sehr bedauerlichen) Bestätigungsfehler, der nicht umsonst auch als „Mutter aller kognitiven Verzerrungen“ bezeichnet wird, zurückzuführen sein.“

Oder hatte der vom Gericht als Erklärung für das Tatortspurenbild bemühte immer größer werdende „Schusskanal“ bei L. Pfosers Schüssen 9 und 10 Feierabend, also den „Laden“ schon - nach acht Schuss ist Schluss - dicht gemacht?“

Kennen Sie nicht das Schusskanal-Arbeitszeitgesetz (SchKArbZG)? Nach acht Schuss ist grundsätzlich Schluss. Bei der Tatausführung  griff eine Ausnahmeregelung. Eine „Inkongruenz“ zwischen Tatortspuenbild und den Testschussbefunden des Herrn Sachverständigen Pfoser liegt überhaupt nicht vor. Die Existenz des mit jeder Schussabgabe immer größer werdenden Schusskanals wird hierdurch vielmehr sogar bestätigt! Ende.

0

"Die Existenz des mit jeder Schussabgabe immer größer werdenden Schusskanals wird hierdurch vielmehr sogar bestätigt!"

Ist mit etwas technischem Verständnis ja auch einsehbar.

Den Schusskanal und den Auswurf beeinflussen mehrere Parameter, aus der Inaugural-Dissertation von Herrn Wacker, auf die sich auch RA Strate bezieht, geht das doch hervor. Bei Herrn Wacker gab es auch mal 15 Schuss ohne Ausbruchssplitter bei einer PET-Flasche mit Feuchtigkeit im Inneren und mit sogar stärkerer Laborierung als bei der Tatmunition. Auch Bauschaum hat eine statisch verstärkende Wirkung, siehe S. 119 der Dissertation, es muss aber ein ausreichenden Expansionsraum noch dabei bleiben innerhalb der Flasche, damit keine zu hohen Drücke sich ergeben für die Flasche, darum auch die Verstärkung durch Bandagen und / oder durch das Ausgießen mit einem Kunstharzkleber gemäß der Website, das dient auch zur besseren Verbindung der Flasche mit dem Bauschaum. Zusätzliche kleine und längs verteilt angebrachte radiale Bohrungen könnten auch noch Innendruck und Auswurf abbauen, kein Projektil selber muss da aber hindurch fliegen.

P.P. oder M.M. haben die irrige Annahme der einfachen Linearität  bzw. umgekehrt linearen Proportionalität zwischen der Menge von ausgeworfenen Partikeln und der Größe des Schusskanals bei allen hintereinander abgefeuerten Schüssen gezeigt.

Die abrasive Wirkung auf den ganzen Bauschaum in so einem Schall-Dämpfer entsteht ja nicht allein durch ein Projektil, sondern auch durch einen Druckstoß mit hoher Geschwindigkeit hindurch strömender heißer Gase, die auch ohne den Projektil-Kontakt mit dem Bauschaum abrasiv auf diesen wirken.

Ganz ohne Bauschaum wirkt der ganze Druckstoß der heißen Verbrennungsgase auf die ganze Fläche des Bodens der Flasche und der kann dann ganz auf- / abreißen,  so zeigt es die Dissertation sehr deutlich.

Das kann mit normaler Pressluft aus einer Werkstatt auch nur unzureichend simuliert werden, damit können solche Druckstöße heißer Gase nicht erzeugt werden.

Nach der Herstellung des SD würde ich den selbstverständlich aber zuerst mal mit Pressluft ausblasen vor dem Test-Schiessen. Ich kann natürlich auch die Geräusche dabei noch messen.

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Rudolphi kommentiert am Di, 2019-01-08 17:11 Permanenter Link

„Mutmaßlich die 7) der Zählung von M.M.“

Rudolphi kommentiert am Di, 2019-01-08 17:29 Permanenter Link

„Mutmaßlich die 8) der Zählung von M.M.“

Mit den bislang vom Mo. 07.01.2019 nicht mitgezählten

https://community.beck.de/comment/reply/58641/88660

https://community.beck.de/comment/reply/58641/88661

und ohne

Elvis Pressluft kommentiert am Di, 2019-01-08 22:22 Permanenter Link

lägen wir dann - derzeit - bei 10.    Angenehme Nachtruhe.

0

Ein nur ganz einfaches Additionsverfahren, reicht halt nicht immer aus ......

0

Bei jedem Schuß ein Überschallknall mit einer P38 und PMC 124 Grs. ist eine Fabel, wie einige andere Angaben im WAA.

Gute Nachtruhe und frohes Zählen bis zum vollen Dutzend.

0

PMC gibt doch auf seiner Website http://pmcammo.com/product/bronze-9g/ das an:

"VELOCITY (feet per second) Muzzle: 1110"   (ohne weitere Spezifizierung zur Messung und zu Toleranzen)   Umgerechnet:

1110 Feet per second = 338,328 Meters per second

in Tabellen nachgesehen: Schallgeschwindigkeit c = 343,5 Meters per second (bei 20°C Luft)

Bei SV Winkelsdorf steht 343,1 als Zahlenwert auf Seite 12, damit wären oberhalb 12°C alle Schüsse keine Überschallschüsse mehr, sondern Unterschallschüsse ohne Geschoßknall.

SV Cachée hatte eine auch erwähnte Geschoss-Geschwindigkeitsmeßanlage, die er aber nicht einsetzte und er machte auch keine Schallmessungen, jedenfalls schreibt er dazu nichts.

Ein halbwegs intelligenter Täter dürfte doch auch mal vor dem SD-Bau verschiedene PET-1-Literflaschen mit Wasser abgedrückt haben, um sich die statisch stabilste herauszusuchen und um sich die Schwachstellen beim Aufreisen der Flaschen auch anzusehen. Die PET-Flaschen von Cachée würden da nämlich bereits von Anfang an alle ausscheiden.

Da schlägt es doch eigentlich 13, die 13 gilt oft als Unglückszahl, M.M. / P.P. ......

 

GR kommentiert am Di, 2019-01-08 23:39 Permanenter Link

„Bei jedem Schuß ein Überschallknall mit einer P38 und PMC 124 Grs. ist eine Fabel, wie einige andere Angaben im WAA.“

Ganz ausnahmsweise nicht. Nach acht Schuss macht der Schusskanal ja ohnehin Schluss und hat Feierabend. Da auch unter den Schöffen offensichtlich keiner dabei war, der sich seinen kulinarischen Genuss kalter Ravioli durch einen Schusskanal in die Dose ermöglicht, konnte das Gericht den Überschallcharakter der PMC-Tatmunition leider nicht erkennen. Dabei wurden die doch per se bereits lärmgepeinigten Nachbarn durch diesen ohrenbetäubenden Schusslärm auch noch unsanft aus ihrem wohlverdienten Schlaf gerissen. Mit (dem echten) Herrn Steffler und/oder @Soldaten an ihrer Seite hätte das Gericht diesen Bock mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht geschossen.

0

Ganz ausnahmsweise nicht.

Lesen Sie doch einfach mal die ganzen Diskussionen hier um diese Geschoßknall-Fabel von RA Strate nach und wie man neben einer Pistole auch die Munition mit einfachen Mitteln noch abändern kann.

Den Täter dieser Taten halte ich für keinen ganz Unfähigen, und wenn er doch einer war, kann er rein theoretisch nach den 2 Schüssen vor der Tür im Freien vor dem Vorraum und den 4 Schüssen im Vorraum bei geschlossener Tür auch den SD gewechselt oder neu präpariert haben. Auch hanbe ich das mit den 8 Schüssen doch nicht geschrieben, da ging es mir um die Vergrößerung des Schußkanals mit den Schüssen, und das steht außer jeder Frage.

Ein lauter Geschoßknall entsteht nicht völlig abrupt bei dem Überschreiten von Mach 1,00000 an letzter Stelle bei Mach 1,00001.

Das sind Fabeln von RA Strate und evtl. von Gutachtern, die nicht messen.
 

Nur wer von Anfanhg an aber meint, es kam keinesfalls eine Selbstbau-SD-Variante auf der Basis einer PET-Flasche mit Bauschaum zum Einsatz, nur der hat auch noch Probleme mit einem größer werdenden Schußkanal beim Schießen durch ausgehärteten Bauschaum, denn nichts deutete anscheinend auf noch pastösen Bauschaum hin, oder hat jemand dazu Hinweise?

RA Strate und seine Anhänger machen auch da einen klassischen Bestätigungsfehler und das zeigen auch die Gutachten des WAA.

Sehr geehrter Herr Rudolphi,
liebe Peppermint Patty,
liebe Miss Marple,

es gibt sehr wohl Neuigkeiten vom BKA, und zwar
unfaßbare Neuigkeiten, die einem die Sprache
verschlagen lassen.

Im Wiederaufnahmeverfahren Peggy Knobloch wurde der 
wegen Kindesmord verhaftete Manuel S. vor Weihnachten 
entlassen, nachdem er sein Teil~Geständnis
wiederrufen hatte.

Unglaublcher Justizwahnsinn !

Im Gerichtsprozeß hatte Manuels  Mutter ihrem Sohn ein 
falsches Alibi gegeben und Ulvi Kulac falsch 
beschuldigt.

Diese Falschaussage hat zur Falsch~Verurteilung
des Ulvi Kulac geführt.

Überdies wurde Ulvis Vater ins Blaue hinein beschuldigt,
den Leichnam der Peggy Knobloch beseitigt zu haben.

Sowas nennt man Rufmord !

Der Bestatter Manuel S. hat die Polizei 15 Jahre lang verarscht
und nach dem Leichnam der Peggy Knobloch suchen lassen
und so einen volkswirtschaftlichen Schaden in 
Höhe von zig Millionen Euro verursacht. 

Zigmal war der Kinder~Mordfall Peggy Thema
bei Aktenzeichen XY ungelöst.

Das BKA hat zwischenzeitlich eingeräumt, daß die Spuren 
der NSU~Verbrecher an einem Zollstock am 
Leichenfundort eine peinliche
Ermittlungspanne waren.

Nun haben Sie Torf~ und Farbspuren sowie
seinen goldfarbenden Audi 80 am 
Leichenfundort entdeckt,
die Manuel S. belasten.

Im Grunde war der Mordfall Peggy Knobloch ein äußerst 
einfach zu lösender Mordfall gewesen, wenn man nur
Ulvi Kulac geglaubt und sein Hirn genutzt hätte.

Ähnlich einfach sind die Kindermordfälle Tristan Brübach,
Melanie Frank und Johanna Bohnacker
zu lösen gewesen.

Täterbeschreibung und Täterprofil passen zu 100% 
auf den verurteilten Rick Jacoby (JVA Gießen),
der 1998/1999 an der Goethe~Universität
Bio~Chemi studierte.

Die Arbeitsgruppe Bosporus hat auch im Doppelmordfall 
von Babenhausen mitgewirkt, weil Munition der
Marke PMC verwendet wurde !

Aus polizeitaktischen Gründen hatte das BKA eine Falsch~Fahndung
nach einer uralten, rostigen Walther P38 ausgelobt,
um Täterwissen zu verschleiern.

Auf Basis dieser vorsätzlichen Falsch~Fahndung hat 
die Verteidigung (Dr. Strate, Anja Darsow)
aufwendige, kostspielige Gegengutachten
erstellen lassen.

Über die von mir recherchierte Tatmunition habe ich 
Dr. Strate und die beratungsresistente Anja Darsow
Ende April 2018 informiert.

Beide lehnen eine Zusammenarbeit ab!

Die Verteidigung ging bei ihrer "Ersten Erklärung" aus Sept. 2017
fälschlicherweise davon aus, daß die Mündunggeschwindigkeit 
der Tatmunition im Bereich 300 bis 580 m/sec liege.

Echt zum Totlachen komisch !
--------------------

Aufgrund meiner hochaktuellen Berechnungen zu den Lärmpegeln 
der von mir recherchierten Tatmunition gehe ich davon 
aus, daß Klaus Tolls Mörder im Kellerflur das 
Trommelfell geplatzt ist !
(über 160 phon!)

Damit scheidet Andreas Darsow als Täter aus.

Der Schußwaffenexperte Leopold Pfoser hat sich
auch im Rahmen der sog. Döner~Morde 
(ab Nov. 2011 NSU~Morde) bzgl. 
der Tatwaffe fatal geirrt.

Leopold Pfoser hat so die erfolgsversprechenden Ermittlungen
in Richtung Schweiz nach einer Ceska 83
mit ALU~Schalldämpfer sabotiert. 

Glücklicherweise haben  sich die NSU~Verbrecher im Nov. 2011 
selbst erschossen, so daß sich der fatale Fehler des
Schußwaffenexperten Leopold Pfoser nicht
weiter zu Lasten der türkischen 
Opferfamilien auswirkte.  

Das Gutachten des BKA vom 28.04.2009 über die
angebliche Tatwaffe ist völlig absurd 
und unwahr.

Tatwaffe war eine moderne 9mm~Pistole, rechtsauswerfend
mit einem Magazin, das mindestens 10 Patronen faßt.  

Mordmotiv waren hohe Schulden des Klaus Toll 
bei den Hells Angels.

Beweis:
12. Prozeßtag laut Offenbach Post

Das sind neue Tatsachen gemäß Art. 103 GG,
§§ 158, 160 359, 364 StPO !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

0

GR kommentiert am Di, 2019-01-08 23:17 Permanenter Link

„Ein nur ganz einfaches Additionsverfahren, reicht halt nicht immer aus ......“

292 + 2 https://community.beck.de/comment/reply/58641/88627 = Additionsverfahren

SD-Idee + „gut-Glück“-Suche + Silencer-Bingo-Erlebnis + Bestätigungsfehler +… = Aditionsverfahren

0

292 + 2 stammt aber nicht von mir! In der UA folgt auf 51 schon die 54, siehe:

Das sind Fehler ohne große Bedeutung.

Fällt warten auf Post aus Kassel wirklich so schwer, M.M. / P.P. ?

Ich will doch keinen Unschuldigen hinter Gittern sehen, dem Täter, der 6 Schüsse für einen einzigen Mann brauchte am Anfang, dem ging es nicht alleine um Herrn Toll, sondern um alle diese Hausbewohner, denen offenbar niemand eine Träne in der Gegend nachweint.

Die Richter in Kassel müssen nach Recht und Gesetz entscheiden und nach nichts anderem.

0

Das Tatgericht hat sich ausgiebig mit Lärmverursachungen durch die Opferfamilie beschäftigt. Mit Schusslärm hingegen nicht, weil die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Darmstadt den Überschallcharakter der bei allen 10 Schüssen verwendeten Tatmunition (UA S. 27; 37) – aus welchen Gründen auch immer – nicht erkannt hat.    

Nach der Urteilswirklichkeit befand sich der PET-Schalldämpfer bei allen 10 Schüssen der dynamischen Tatausführung ununterbrochen (UA S. 120, 121) – anders als bei der polizeilichen „Schussnachstellung“ (UA S. 119, 120, 121)- fest (UA S. 120) auf dem Lauf der Pistole Walther P 38. Laut Urteil habe der PET-Schalldämpfer auch bei allen Schüssen seine schalldämpfende Wirkung entfaltet, obwohl die Nachbarn vom Schusslärm aus dem Schlaf gerissen wurden, und eine Schalldämpfung des Geschoss- bzw. Überschallknalls unmöglich ist.  

0

"weil die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Darmstadt den Überschallcharakter der bei allen 10 Schüssen verwendeten Tatmunition (UA S. 27; 37) – aus welchen Gründen auch immer – nicht erkannt hat.    

[...] und eine Schalldämpfung des Geschoss- bzw. Überschallknalls unmöglich ist."

Auch wenn Sie es hundertfach wiederholen, M.M., es gibt keine Munition in diesem Übergangsbereich der Laborierungen und der Geschoßmassen mit den bereits früher schon zitierten Werksangaben, bei der per se alle Schüsse, mit egal welcher Waffe, einen Überschallknall erzeugen. Der "Überschallcharakter" ist völlig unmaßgeblich für den Einzelfall.

Aber Sie glauben ja Zahlenwerten und Argumenten nicht, die selbst SV Winkelsdorf anführt, auf der Seite 11 seines Gutachten im Absatz vor der Temperatur-/ Schallgeschwindigkeitstabelle:

Diese Mach`sche Grenze der Schallgeschwindigkeit ist jedoch kein fest definierter Wert, sondern hängt entscheitend von der Umgebungstemperatur ab [...] . Hieraus wird ersichtlich, dass es "die" Definition der "Unterschallmunition" bereits aus physikalischen Gründen nicht geben kann.

Und genau so ist es für die "Überschallmunition" aus denklogischen Gründen! Damit fällt ihm und RA Strate und M.M / P.P. das krachend auf die eigenen Füße.

Den "Überschallcharakter" einer Munition hier als Argument gegen einen PET-Flaschen-SD zu gebrauchen ist so, wie den "guten Charakter" gegen eine Täterschaft eines Menschen als Argument zu gebrauchen.

Ich bestritt doch nie, daß es Unklarheiten im Urteil gibt. Aber auch 10 Schüsse hintereinander mit einem einzigen PET-Flaschen-SD abzugeben mit der richtigen Ausführung dieses SD ist m.E. möglich und wäre auch durch Versuch nachweisbar, die tatsächliche Laborierung der verwendeten Tatmunition kann außerdem niemand mehr feststellen, ebenfalls entsprachen die tatsächlichen Mündungsgeschwindigkeiten bei jedem der 10 Schüsse  nicht zwingend der Werksangabe der Mündungsgeschwindigkeit. Wie laut jeder der 10 Schüsse damals war, ist auch danach nicht mehr ganz genau feststellbar, kann nur angenähert vermutet werden.

SV Winkelsdorf hatte Vermutungen dazu angestellt.

 

 

 

 

 

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