Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3741|366280 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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Westerwälder kommentiert am Sa, 2019-01-05 19:33 Permanenter Link

„So sieht es aus. Das Geschwätz von der „Aufklärungspflicht“ kann ich nicht mehr hören. Der Mann hatte drei (!!!) Verteidiger. Der BGH (Prof. Fischers 10-Augen-Rebellensenat!!!!!!!!!!) hat das Urteil bestätigt…“

Vier Augen.

0

Prinzip.

Nochmal?

Vier Augen Prinzip.

0

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

4 Hörzeugen hörten am Tatmorgen nun mal 
2 laute Schüsse von insgesamt 10 !

Aus den Herstellerangaben folgt zwingend, daß
bei den ersten beiden Schüssen ein lauter
Überschallknall zu hören war. 

Dieser ohrenbetäubende Überschalknall  läßt sich
nicht wegzudiskutieren, auch wenn Sie
das ständig immer wieder versuchen.

Deshalb schloß Klaus Tolls Mörder einfach  
die schalldichte Kellertür nach
dem zweiten Schuß.

Klaus Toll hatte Blut bis an den Rahmen der 
Kellertür gespuckt. Vermutlich hat er 
auch seinen Mörder getroffen.

Im Erdgeschoß (Parterre) wurde
nicht geschossen. 

Der Schußwaffenexperte Leopold Pfoser vom BKA
hat keinen funktionierenden PET~Schalldämpfer 
gebastelt, der unbeschadet 10 Schüsse
standgehalten hätte.

Das hätte auch im krassen Widerspuch zur Doktorarbeit 
des Dr. Wacker (Rechtsmedizin Münster, 2010) 
gestanden.

Andreas Darsow wurde vorgeworfen, daß er den
3fach Mord perfekt bis in kleinste Detail 
geplant und ausgeführt hatte.

Da hat sich wohl der SOKO~Leiter 
lustig gemacht. 

Ein Profi hätte ~wie die NSU~Täter~ kleinkalibige
Unterschallmunution verwendet. 

Nur dann funktioniert ein Schalldämpfer.

Daß Andreas Darsow zuvor mit 10 Schuß den 
PET~Schalldämpfer getestet haben und
bei der Tat verwendet haben soll,
ist zum Totlachen komisch.

Dann hätte der PET~Schalldämpfer sogar 
20 Schuß unbeschadet überstehen
müssen.

Ich hoffe, daß das LG Kassel dem Klamauk
bald ein Ende macht. 

Hierzu ist auch die Staatsanwlatschaft Darmstadt
gemäß §§ 158, 160, 359, 371 StPO verpflichtet.

Über einen versuchten äußerst brutalen 3fach~Mord
macht man sich nicht lustig !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

0

Aus den Herstellerangaben folgt zwingend, daß bei den ersten beiden Schüssen ein lauter Überschallknall zu hören war. Dieser ohrenbetäubende Überschalknall  läßt sich nicht wegzudiskutieren, auch wenn Sie das ständig immer wieder versuchen.

Nicht zwingend so "ohrenbetäubend" wie Sie immer behaupten, siehe Tabellen SV Winkelsdorf, bei seinen angeführten Tiefst-Temperaturdaten auf der Seite 20 für die Umgebung von Babenhausen wäre selbst bei angenommenen 7°C die Schallgeschwindigkeit 335,4 m/s.

Ob 7°C bei einem Haus in Babenhausen vor der Tür zum Souterrain erreicht wurde, ist schon nicht ganz sicher.

Die Werksangabe beträgt 338,3 m/s für die Mündungsgeschwindigkeit, das ist gerade mal  ca. 1% mehr als die Angabe bei Winkelsdorf für die Schallgeschwindigekit, liegt im Toleranzbereich, bei verkürztem Lauf sowieso kein Thema.

Werte bei Langwaffen für die Mündungsgeschwindigkeiten sind eben ganz anders. Dann ist der Ort vor der Tür doch abgeschirmt durch seine Lage. Diese Tür  ist aber auch nicht "schallldicht" gewesen, das ist auch keine Frage.

Auf andere Behauptungen erenut zu antworten, erspare ich mir, ist aber alles vorher in Kommentaren nachzulesen.

Herr Dr. Wacker,  den ich mehrfach anführt, hatte zu Babenhausen nichts Konkretes ausgeführt und auch da lohnt es sich, genau nachzulesen.

 

Auf zwei Aspekte gehe ich aber noch ein.

Ein Profi hätte ~wie die NSU~Täter~ kleinkalibige Unterschallmunution verwendet.

Offenbar war der Täter kein Profi, darauf deuten auch 6 Schüsse auf Herrn Toll hin, er hatte aber den unbedingten Vernichtungswillen einer 3-köpfigen Familie.

Ein Trugschluß:

Daß Andreas Darsow zuvor mit 10 Schuß den PET~Schalldämpfer getestet haben undbei der Tat verwendet haben soll,
ist zum Totlachen komisch.

Dann hätte der PET~Schalldämpfer sogar 20 Schuß unbeschadet überstehen müssen.

Wer eine begrenzte Wirkungssdauer eines PET-SD selber bemerkt durch seine Tests, der verwendet dann doch eine zweite, gleiche Ausführung und nicht mehr die erste. !0 Schuß insgesamt waren auch vermutlich nicht vorgesehen für diese Taten in 3 Stockwerken.

Wie ein "Profi" diese Taten vielleicht ausgeführt hätte spricht doch nicht gegen A.D., deutet jedenfalls nicht auf einen Hells Angel hin.

 

Sehr geehrter Herr Rudoplhi,

der Hersteller gibt 1150 fps !

1150 fps = 350 m/sec !

Die Geschwindigkeits~Toleranz liegt
bei ca. 100 fps laut Hersteller!

100 fps = 30 m/sec !
------------------

Im Zweifel für den Angeklagten !

4 Hörzeugen hörten einen  lauten Überschallknall
am Tatmorgen und schreckten auf !

PS:
Im Quatsch~Gutachten des Revolver~Journalisten vom 04.05.2018
werden Sie von Toleranzen nichts lesen. 

Die Toleranz~Berechnung habe ich 
geheim gehalten.

Im Übrigen hat die Polizei für ihre Schuß~Tests 
Munition der Marke "PWC" Flashkopf 
verwendet. 

Die Munition ist nicht tatrelevant !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

0

Mit 1150 fps wird die Munition PMC Bronze FMJ 115 Grain angegeben, ist ja nicht die Tatmunition.

Daneben gibt es diese Munition als PMC Bronze JHP 115 Grain mit angegebenen 1160 fps, mit Hohlspitz-Teilmantel-Projektil, ist auch nicht die Tatmunition.

Die Abkürzungen stehen auch da: https://www.schuetzenzunft-tessin.de/wissenswertes/geschosse/

Beides scheidet aus als Tatmunition nach den Gutachten in der HV, auch im WAA auf der Seite 23 steht das doch so.

Aber die Schlußfolgerungen daraus sind dort völlig daneben geraten, unter der Rubrik "unlogischer Schluß" einzuordnen.

Zu den Toleranzen, die ja sehr hoch wären mit angeblich 100 fps, wobei Toleranzen immer als +/- Werte anzugeben sind:

1. Vor Gericht oder hier ebenfalls belegen.

2. Damit wären doch Unterschallschüsse  ohne weiteres möglich, auch Überschallschüsse mit voller Lauflänge einer P38 bei den mutmaßlichen Temperaturen innerhalb und außerhalb des Tathauses.

Und was sollte das denn nun widerlegen oder beweisen? Wer doch etwas Ahnung vom Schießen hat bei der ganzen Tatplanung, der probiert eine Pistole mit Munition aus einer Packung zusammen aus und kann sich danach richten und den Waffenlauf einer P38 und die Munition PMC 124 grain FMJ  immer noch relativ einfach machbar anpassen nach seinen eigenen Test, wenn er es für erforderlich hält für dieses Mord-Vorhaben.

Zufälligkeiten und Risiken will doch ein intelligenter Täter nach Möglichkeit ausschließen bei so einem Mord-Vorhaben, das gelingt aber nicht immer perfekt.

Fabelhaft, wieder voll ins Schwarze getroffen: Die Nichterwähnung des „Überschallcharakters“ der PWC Tatmunition bedeutet natürlich nicht, dass das Gericht diese nicht erkannt hat. Das Relevante steht in komprimierter Fassung auf den knapp 300 Seiten des Urteils drin und bot der 5er Endkontrollen-Spruchgruppe in Karlsruhe doch schon reichlich Lesestoff: Wie man bei 5 x 2 auf vier Augen kommt, ist mir im Übrigen völlig schleierhaft. Bei Aufnahme zusätzlicher Nebensächlichkeiten wäre der Umfang nochmals – wie der Schusskanal im Bauschaum – gewachsen. Dies war dem Revisionsgericht nicht zuzumuten. Die insoweit im Urteil erfolgte Beschränkung auf das Wesentliche ist mitnichten ein Zeichen dafür, den Überschallcharakter der Tatmunition nicht erkannt zu haben, sondern vielmehr gelebte Kompetenz und Fürsorge gegenüber dem Revisionsgericht, dieses nicht mit völlig unerheblichen Details und Nichtigkeiten zu behelligen. Dass Nachbarn infolge möglicher Geschossknalle aufgewacht sein sollen, ist eine reine Spekulation, mit der sich die Schwurgerichtskammer beim Landgericht Darmstadt deshalb auch völlig richtigerweise erst gar nicht weiter beschäftigt hat. Das ganze Wiederaufnahmevorbringen zur Überschallmunition dient augenscheinlich nur dazu, ein sehr sorgfältig arbeitendes Gericht nebst Ermittler an den Pranger zu stellen. Das ist m. E. höchst unanständig und wird auch dem Wiederaufnahmegericht sicherlich nicht verborgen bleiben. Ende.         

0

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

in realen Schußtests liegt die Mündungsgeschwindigkeit 
von 9mm~Munition 115 oder 124 Grain immer
weit über 340 m/sec.

1160 fps wären mit Plus~Toleranz sogar
weit über 360 m/sec !

Bei 10°C sind 1111 fps ohne Plus~Toleanz bereits  
Überschallgeschwindigkeit.

In einem engen, kalten Kellerflur überlagern sich  
hinlaufende und rücklaufende Schallwelle.

Wie bei Wasserwellen entstehen so 
extrem laute Freak Waves.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

0

 in realen Schußtests liegt die Mündungsgeschwindigkeit von 9mm~Munition 115 oder 124 Grain immer weit über 340 m/sec.

Auch wenn Sie das gerne so hätten, hatte doch auch SV Winkeldorf mit seinen Angaben das nicht belegt.

Bei 10°C sind 1111 fps ohne Plus~Toleanz bereits  Überschallgeschwindigkeit.

So eine kleine Überschreitung der Schallgeschwindigkeit erzeugt aber keinen ohrenbetäubenden Lärm im Verhältnis zu einem Schuß mit genau so einer geringen Unterschreitung der Schallgeschwindigkeit. Das ist eine reine Fabel aus dieser Kampagne gegen das Urteil mit Fakes und mit diesem Popanz der "Überschallcharakteristik".

Auch SV Cachée ist alle Beweise zu diesem Popanz mit Messungen doch schuldig geblieben, er hätte das aber doch machen können zum Beweis.

Niemand der Zeugen hatte außerdem eine Wahrnehmung wie bei einem Gewehrschusses aus größerer Distanz, wenn da dann Geschoßknall und Mündungsknall zeitlich separiert wahrgenommen werden können.

 

 in realen Schußtests liegt die Mündungsgeschwindigkeit von 9mm~Munition 115 oder 124 Grain immer weit über 340 m/sec.

Auch wenn Sie das gerne so hätten, hatte doch auch SV Winkeldorf mit seinen Angaben das nicht belegt.

Bei 10°C sind 1111 fps ohne Plus~Toleanz bereits  Überschallgeschwindigkeit.

So eine kleine Überschreitung der Schallgeschwindigkeit erzeugt aber keinen ohrenbetäubenden Lärm im Verhältnis zu einem Schuß mit genau so einer geringen Unterschreitung der Schallgeschwindigkeit. Das ist eine reine Fabel aus dieser Kampagne gegen das Urteil mit Fakes und mit diesem Popanz der "Überschallcharakteristik".

Auch SV Cachée ist alle Beweise zu diesem Popanz mit Messungen doch schuldig geblieben, er hätte das aber doch machen können zum Beweis.

Niemand der Zeugen hatte außerdem eine Wahrnehmung wie bei einem Gewehrschusses aus größerer Distanz, wenn da dann Geschoßknall und Mündungsknall zeitlich separiert wahrgenommen werden können und sich von der Tonlage noch unterscheiden.

Eine Wahrnehmung wie bei einem Gewehrschuß mit großer Mündungsgeschwindigkeit und aus größerer Distanz besteht aus zeitlich getrennten, meßtechnisch erfaßbaren  Anteilen von Geschoß- und Mündungsknall, plus der mechanischen Geräusche der Waffe oder noch plus dem Kugeleinschlag.

Sorry, da ist zuletzt etwas im Text gedoppelt worden.

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

tja, da hat sich hinlaufende und rücklaufende Welle
überlagert und es kam zu einer ohren~
betäubenden Freak Wave, wie 
am Tatmorgen.
 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

0

Wieder so eine alte Behauptung aaus OF mit der "Freak Wave", die auch längst schon ausdiskutiert ist.

Gab es so etwas schon bei ähnlichen Schüssen in Berichten der seiösen Literatur?

(Meereswelllen sind hier nicht vergleichbar, die alte Geschichte mit dem Schiff ist auch bekannt, bevor die nun wieder kommt.)

 

Rudolphi kommentiert am Mi, 2019-01-09 22:43 Permanenter Link

„SV Cachée hatte eine auch erwähnte Geschoss-Geschwindigkeitsmeßanlage, die er aber nicht einsetzte und er machte auch keine Schallmessungen, jedenfalls schreibt er dazu nichts.“

Korrekt: Schließlich knallen ja auch die Bauschaumteilchen raus. Auf den BKA-Videoclips des Herrn Sachverständigen Pfoser ganz deutlich zu hören. Einfach brav die Lauscher aufmachen! Ende.

0

Nachmeldung: Auch zu den Plastiksplittern im Ergänzungsgutachten ergeben sich keine Schallmessungen! Ende.

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Ein Blick in den Gutachtenauftrag erleichtert die „Kritik“. Die Beschusstests des SV Cachée betrafen Bauschaumpartikel- und PET-Splitterauswurf. Warum hierfür Schallmessungen hätten durchgeführt werden sollen, erschließt sich nicht.

Wie eine knallige Schallpegelmessung aussieht, ist ja dem RTL-Video https://www.rtl-hessen.de/beitrag/wegen-laermbelaestigung-nachbar-erschiesst-ehepaar-in-babenhausen mit Anmerkungen von RA Lang zu entnehmen. Zur möglichen Erinnerung: Die „Befestigung“ bei der polizeilichen Schussrekonstruktion/Schallpegelmessung (UA S. 34; 119, 120) erfolgte, entgegen der Silencer-Bauanleitungsseite, mittels Klebebandes  o. Ä.  Eine solche „Befestigung“ hatte nicht mal der SV Pfoser bei seinen Videoclips auf dem Schirm.

Prozessbeobachterbericht zum in der HV abgespielten Polizeivideo (Slapstick in Babenhausen):  

http://azxy.communityhost.de/t914287940f354157108-FF-Kripo-Darmstadt-Mord-an-Silke-Sch-Doppelmord-Babenhausen-gestrichener-FF-3.html

08.03.2011 12:43
"Bezüglich der Schalldämpfer-Theorie wurde ein Video vorgeführt. Es zeigte wie Waffentechniker… versuchten den Schalldämpfer gemäß Anleitung zu verwenden. Das Ergebnis nannte der Verteidiger Lang "Slapstick" und man musste beipflichten: Bei jedem Schuss flog der Schalldämpfer zwei Meter und musste aufwändig neuinstalliert werden.

Der Richter gab einem Techniker des LKA auf, eine Möglichkeit zu suchen, wie man den Schalldämpfer so befestigen kann, dass er wenigstens ein paar Schüsse hält. Dazu soll geprüft werden, wie der Ausstoß an Teilchen aussieht. Denn außer einem kleinen Klumpen wurde am Tatort nur Bauschaumstaub gefunden. Es ist fraglich, ob aus dem Schalldämpfer nach so vielen Schüssen nur Staub rausfällt."

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Ein Blick in den Gutachtenauftrag erleichtert die „Kritik“. Die Beschusstests des SV Cachée betrafen Bauschaumpartikel- und PET-Splitterauswurf. Warum hierfür Schallmessungen hätten durchgeführt werden sollen, erschließt sich nicht.

Wegen folgender Passagen im WAA wären Schallmessungen und Mündungsgeschwindigkeitsmessungen zum Beleg sinnvoll / notwendig gewesen:

RA Strate geht ja davon aus, daß regelmäßig PET-Splitter ausgestoßen werden und es zu frühzeitigen Ladestörungen kommt, weil wegen "der gewaltigen Schubkraft und Bewegungsenergie eines mit Überschallgeschwindigkeit fliegenden 9-mm-Geschosses die PET-Flasche nicht völlig unversehrt bleibt, selbst wenn am Boden mittig ein entsprechend breites Loch ausgestanzt wurde".

So auf der Seite 21 mit der eignen Hervorhebung durch Fettung.

Auch weil sich RA Strate in diesen Passagen im WAA auf einen undämpfbaren Geschoßknall noch bezieht bei den Schüssen, wären beide Messungen sinnvoll / notwendig gewesen:

Unter Punkt 7 auf den Seiten 23 bis 28 wird explizit von "Überschallmunition" auf der Seite 23 im letzten Absatz ausgegangen bzw. werden daran seine eigenen Schlußfolgerungen geknüpft.

Auf der Seite 24 im obersten Absatz geht es Strate um den "entstehenden Lärm", der einen PET-Flaschen-SD mit Bauschaum als Füllmaterial von "vornherein" ungeeignet mache.

Auch da zeigt RA Strate doch, wie zentral der Lärm wegen Überschallschüssen mit "Überschallmunition" sei für ihn.

Auf der Seite 27 unten kommt er auf die Ziffer "137,7", auf der Seite 28 oben auf den unbewerteten Schalldruckpegel "dB". Dieser Wert aber entstand mit Munition höherer Mündungsgeschwindigkeit als die der Tatmunition, und mit einer Lauflänge von 127mm. Hierin steckt ein Schlußfolgerung aus einer falschen Annahme zur Mündungsgeschwindigkeit.

Unter dem Punkt "8. Konsequenzen" auf der Seite 28 kommt dann eine resümierende Schlußfolgerung als letzter Absatz mit dem Ausschluß der Präparierung von Pistole durch einen "Laien", und Festlegung auf eine "Büchsenmacherarbeit" wegen der Laufverkürzung mit Gewindeanbringung zur Montage eines SD.

Denn "beides" könne nur ein "Büchsenmacher vollziehen", siehe Seite 29 oben mit der expliziten "Verlangsamung der Geschossgeschwindigkeit".

Alles geknüpft an vorherige Annahmen aus Bildern von Versuchen mit labilen, unverstärkten PET-Flaschen mit nicht gut haftenden Bauschäumen im Inneren, auch mit sehr engen Bodenöffnungen bei Cachée und damit seinen Ladestörungen und ausgestoßenen Bauschaummengen, Bauschaumgrößen, mit Schußkanallängen und Schußkanaldurchmessern undefinierter Art der Herstellung und ohne genaue Angaben zur geometrischen und oberflächigen Beschaffenheit.

Wer aus so einseitigen Annahmen, die doch der empfohlenen Aufsummierung bereits einzelner empfohlener Maßnahmen der Schweizer Website völlig zuwiderlaufen, dann selber meint, damit bereits zwingende Schlußfolgerungen darüber hinaus ziehen zu können, der müsste doch wissen: ex falso quodlibet.

Das deutlich erkennbare Bemühen eines Auschließens der Verwendung einer PET-Flasche mit Bauschaum-Inhalten als Basis für einen SD für den Eigenbau ohne "Büchsenmacherarbeit" mit "Anbringung eines geeigneten Gewindes" durch einen "Büchsenmacher" hat zu diesen Fehlschlüssen mit verkürzenden Festlegungen auf Annahmen, auch auf vermeintliche Annahmen aus der UA, in der der dortige Begriff "grundsätzlich" auch Spielräume zulässt, und mit Unterlassungen von eigenen Messungen und Variationen gemäß der Website geführt.

Die Kritik, die M.M. / P.P. bisher nicht sieht, ist damit m.E. bereits ausreichend erklärt, auch in Bezug auf fehlende eigene Schallmessungen, sowie auch eignene Geschoß-Geschwindigkeitsmessungen im WAA in den dortigen 3 Gutachten von SV Winkelsdorf und SV Cachée.

Was in Foren aber anonym von Besuchern mit explizit "nur Bauschaumstaub" und mit "nur Staub rausfällt" geschrieben wurde, kann m.E. keine Beweiskraft haben für ein Wiederaufnahmeverfahren im Additions- und Probationsverfahren, ist auch so nicht im WAA als Zitat, Bezug oder Anlage eines seriösen SV oder eines zur Wahrheitspflicht von Richtern belehrten Zeugen enthalten.

Darauf können Entscheidungen in Kassel nach Recht und Gesetz zur Wiederaufnahme nicht gestüzt werden.

Angenehme Nachtruhe.

Bis zu „Unter Punkt 7“ usw.: kann ich grds. verstehen. Hier wäre auf S. 21 „Überschallgeschwindigkeit“ vielleicht eine klarstellende Fn. mit Verweis auf die ab S. 22 folgenden Erläuterungen nicht schlecht gewesen, da die „Überschallgeschwindigkeit“ an dieser Stelle ja wohl zum ersten Mal, quasi aus dem „Nichts“, auftaucht.

Auf Seite 22 ab „7. Schalldämpfung nur für den Mündungsknall – nicht für den Geschossknall“ würde ich eine gedankliche Zäsur im Sinne von „rein vorsorglich wird…“ setzen. Dies vor dem Hintergrund des Ergebnisses auf S. 21: „Damit hat die Beweiswürdigung des Gerichts ihr Bewenden!“ Die Einwände gegen die Gutachten SV Cachée bleiben für mich nicht nachvollziehbar, ging es hier um den Auswurf von Bauschaumteilchen, Plastiksplitter, Ladehemmungen und die Belastbarkeit der PET-Flasche(n), nicht um „Knalle“ (Akustik). Der weitere Teil Ihres Posts fällt abermals in die Rubrik „Leipziger Allerlei“: Auf einen Vorpost zum Thema „Cachée“ wird mal wieder gegen SV Winkelsdorf geschossen. (Die Fragen, mit welcher Munition SV Pfoser geschossen hat bzw. hat schießen lassen und mit welcher Munition bei der polizeilichen Schussrekonstruktion geschossen wurde, spare ich mir).

Irgendwelche Einwendungen gegen die GA kann ich den Stellungnahmen der beteiligten Staatsanwaltschaften im Übrigen nicht entnehmen. Schönen Arbeitstag.          

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Auf einen Vorpost zum Thema „Cachée“ wird mal wieder gegen SV Winkelsdorf geschossen.

Weil im WAA aus Gutachten beider Sachverständigen von RA Strate aus deren gemeinsamen und aufeinander bezogenen verkürzenden Annahmen zu weitgehnde, damit unrichtige Schlüsse gezogen werden, SV Erbinger hatte eine neutrale Position eingenommen.

Irgendwelche Einwendungen gegen die GA kann ich den Stellungnahmen der beteiligten Staatsanwaltschaften im Übrigen nicht entnehmen.

Was die StA bisher machten, habe ich nicht zu verantworten.

Die Revision des Angeklagten als Rechtsmittel wurde ohne weitere Begründung vom BGH verworfen.

Die Sache scheint wenig umstritten gewesen zu sein beim 2. Senat, das wäre meine Interpretation.

Da inzwischen die Vollstreckung  nicht unterbrochen wurde, wie im Schreiben von RA Strate vom 02.07.2018 an das LG Kassel beantragt, in dem er die Fabel vom "regelmäßig" "ohrenbetäubenden" "Überschallknall" bei jedem Schuß aus dem SD aufstellt und sich dabei noch auf das Gutachten des SV Winkelsdorf mit seinen Fehlern beruft, wurde in Kassel nicht in Eile entschieden. Im Schreiben vom 25.07.2018 versucht Strate eine weitere Überzeugungsarbeit für das LG zu präsentieren mit Verweis auf seinen anderen WAA.

Alles veröffentlicht, um erneut Druck auf Kassel zu machen, wenn ich das richtig interpretiere.

Ein Mechaniker machte übrigens beim Anziehen von Schrauben mit dem großen Schraubenschlüssel mal die Erfahrung: Nach zu fest kommt ab, die Schraube war dabei abgerissen mit einem Torsionsbruch im Gewindeschaft.

Richtiges Gefühl oder auch Messung ist dabei nicht verkehrt.

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Die Tatmunition wurde vom Landgericht mehrfach erläutert, z.B.:

Munition der Marke Poongsan Metal Company aus Seoul, die in den U.S.A. vertrieben wird und die den Bodenstempel PMC 9 mm Luger“ (Urteil Seite 27)

dass der Täter dabei insgesamt zehn Schuss Munition der Marke Poongsan Metal Company aus Seoul, die in den U.S.A. vertrieben wird und die den Bodenstempel PMC 9 mm Luger trägt“ (37)

 „Fest steht nach dem Tatortbefund im Hinblick auf die dort aufgefundenen Hülsen und Projektile, dass die bei der Tat verwendete Munition ohne Ausnahme demselben Hersteller, nämlich die Poongsan Metal Company aus Seoul“.
Insoweit hat der Sachverständige Pfoser nämlich feststellen können, dass es sich bei allen zehn Hülsen, die ihm als Asservate zur Begutachtung übergeben worden seien, (ausnahmslos) um solche dieses Herstellers Poongsan Metal Company aus Seoul handeln würde. Diese würden vorwiegend in Amerika vertrieben (und insbesondere auch von den amerikanischen Streitkräften genutzt – dahingehend will sich die Kammer den Hinweis ersparen, dass der Angeklagte Jahre hinweg in unmittelbarer Nähe zu einer amerikanischen Kaserne wohnte) – werden und den Bodenstempel PMC 9 mm Luger tragen.“ (109)

steht im Hinblick auf die am Tatort (ausschließlich) verwandte Munition des Herstellers Poongsan Metal Company aus Seoul zur Gewissheit der Kammer“ (109)

Des Weiteren steht nach den Angaben des (Schuss-) Sachverständigen Pfoser zur Überzeugung der Kammer fest, dass es sich bei der im gesamten Haus verwandten bzw. gegen alle drei Opfer eingesetzten Tatwaffe wie festgestellt um ein und dieselbe Pistole, nämlich eine solche der Marke Walther P38, Kal. 9 mm Luger, handelte, aus der alle 10 Projektile abgefeuert worden sind.“ (110)

Da die relevanten zwei Laborierungen beide dem Überschallbereich zuzuordnen sind, kann insoweit nicht einmal von einer neuen Tatsache ausgegangen werden, wie Strate es auf Seite 23 seines Antrags tut. Hierauf weist die Staatsanwaltschaft Kassel auf Seite 2 ihrer erfreulichen Stellungnahme völlig zutreffend hin. @Schrauber: korrekt! Ende.   

0

Lieber Westerwälder, 

Marke Poongsan Metal Company  ist der Hersteller,
nicht die Marke.

Im Bereich der 9mm~Munition hat PMC
3 Produktreihen, nämlich PMC Bronze,
Starfire und eRange.

Der Schußwaffenexperte Leopold Pfoser hat
die Munition nicht genau spezifiziert.

Aluminum ist im Schmauch der Tatmunition 
nicht enthalten, sondern Messing.

Der so belastende Schmauchspurenvergleich
war also negativ, nicht positiv.

Die Schußtests der Polizei wurden ausweislich mit 
anderer Munition durchgeführt.
(PWC, Flachkopf !)

Das Geschoßgewicht, die Geschoßform, die Ummantelung
sowie die Mündungsgeschwindigkeit wurden dem 
Gericht und der Verteidigung nicht dargetan 
und nicht festgestellt.

Deshalb waren Gegengutachten unmöglich !

Ob es sich bei der Tatmunition um Überschall~ oder 
Unterschallmunition handelte, war dem Gericht 
und der Statsanwaltschaft offenbar egal. 

Überschallmunition läßt sich aber nun mal 
nicht mittels Schalldämpfer
schalldämpfen. 
 

Und Überschallmunition muß immer mit 
Gehörschutz geschossen werden,
(160 phon im Freien)

Klaus Tolls Mörder schloß einfach nach dem 
zweiten Schuß die schalldichte 
Kellertür.

Anders ist die extreme Schalldämpfung 
nach dem zweiten Schuß
nicht erklärbar.

Deshalb ist dann beiden beim dritten und vierten
Schuß das Trommelfell geplatzt. 

Blöd gelaufen !

Eine Unterhaltung über das Geldversteck
war dann nicht mehr möglich.

Die Tatwaffe wurde auch nicht genau ermittelt,
lediglich daß diese linksauswerfend 
gewesen sei.

Aufgrund der gefundenen Patronenhülsen muß
die Tatwaffe  aber rechtsauswerfend
gewesen sein.

Das sind neue Tatsachen gemäß § 359 StPO!
------------------------------------------

Und warum sollen die amerikanischen Streitkräfte 
leistungsschwache Munition aus
Südkorea nutzen ?

NATO~Munition hat mehr Dampf !
Viel mehr Dampf !

Die Munition von PMC wird hauptsächlich
von Sportschützen genutzt.  

Tatwaffe war also eine moderne 9mm~Pistole,
rechtsauswerfend mit einem Magazin, 
das mindestns 10 Patronen faßt,
wie die Ceska 83 !

Nach einer Ceska 83 hat Leopold Pfoser 2009 
im Rahmen der Döner~Morde, ab Nov. 2011
NSU~Morde in Richtung Schweiz 
gefahndet.

Auch bei den NSU~Morden hat sich das BKA bzgl.
Täter und Tatwaffe fatal geirrt,
ganz zu schweigen  vom
Kindermordfall Peggy! 

Peinlich, peinlich, peinlich !

PS:
Das Heilbronner Phantom wurde identifiziert.
Es soll bei 40 schweren Straftaten
sein Unwesen getrieben haben.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

0

Überschallmunition läßt sich aber nun mal  nicht mittels Schalldämpfer schalldämpfen.

Ein Satz ohne Wahrheit und auch ohne realen Bezug zur Tat, denn a) der Mündungsknall lässt sich immer schalldämpfen und b) die Tatmunition erzeugt nicht zwingend Überschallgeschwindigkeit und kann daher auch nicht zwingend einen Geschoßknall erzeugen.

Sogar die starke Nato-Munition 9x19mm Parabellum läßt sich vollkommen und gut schalldämpfen mit Realisierungen von a) und b) gleichzeitig bei sehr bekannten Waffen von H&K mit SD.

Aber Herr Steffler läßt sich nun mal mittels Fakten dazu nicht beeindrucken und wiederholt immer diesen obigen Satz.

Die Schußtests der Polizei wurden ausweislich mit anderer Munition durchgeführt. (PWC, Flachkopf !)

"PWC" ist lediglich ein Schreibfehler bei RA Strate, den er auch nur erinmal machte auf der 27.

Auch auf der Seite 23 jedoch nicht mehr, da beschäftigt er sich ja mit PMC-Munition. Die Projektilmasse bestimmte der Rechtsmediziner als ca. 8g oder dann 124 grain.

Einen Munitionshersteller "PWC" gibt es doch überhaupt nicht, also wieder frei erfunden.

Herr Steffler erfindet mit "PWC, Flachkopf" eigene Daten und stellt danach Behauptungen auf, was wieder hier einmal zutage kam.

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

-Zitat WAA Dr. Strate Seite 27-

"Der Schuss aus einer P38 mit der Munition PWC 9 mm Luger, 115 grain, Vollmantel-Flachkopf
erzeugte aus 2 m Abstand einen Schallpegel von 150,2 db, der Schuss aus derselben Waffe
und mit derselben Munition unter Verwendung einer PET-Flasche mit Bauschaumfüllung
als Schalldämpfer aus 2 m Abstand einen Schallpegel in Höhe von 137,7 db."

Warum hat die Polizei mit Munition der Marke 
PWC 9 mm Luger, 115 grain,
Vollmantel-Flachkopf
gestestet ?

Mit dieser falschen Auskunft über die Tatmunition
konnte die Verteidigung kein Gegengutachten 
machen.

Die Tests im Freien waren grober Unsinn,
weil nur im Haus geschossen
wurde.

Die Temperaturangaben des Revolver~Journalisten Winkelsdorf
sind auch unerheblich, weil im Tathaus
geheizt wurde.

Im Kellerflur war es grantiert deutlich wärmer als 
draußen im Freien, vermutlich um die
15°C !. 

Daß Klaus Toll im Kellerflur vor der Toielttentür des Gäste~WCs
an~ und erschossen wurde, hat die Verteidigung
bis heute nicht kapiert.

Die Bröel stammen ausweislich aus der linken Kellerwand,
in die der dritte, nicht vierte Schuß seinen Weg fand.

Das sind neue Tatsachen gemäß § 359 StPO !

Die Staatsanwaltschaft war verpflichtet, 
der Verteidigung und Presse wahre 
Informationen über den Tatort, 
die Tamunition und die 
Tatwaffe zu geben.

Alles andere ist Klamauk !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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-Zitat WAA Dr. Strate Seite 27-

"Der Schuss aus einer P38 mit der Munition PWC 9 mm Luger, 115 grain, Vollmantel-Flachkopf
erzeugte aus 2 m Abstand einen Schallpegel von 150,2 db, der Schuss aus derselben Waffe
und mit derselben Munition unter Verwendung einer PET-Flasche mit Bauschaumfüllung
als Schalldämpfer aus 2 m Abstand einen Schallpegel in Höhe von 137,7 db."

Warum hat die Polizei mit Munition der Marke PWC 9 mm Luger, 115 grain, Vollmantel-Flachkopf gestestet ?

Für jeden mitdenkenden Menschen ist m.E. der Schreibfehler von RA Strate erkennbar.

Ob bei diesem Test schon die Ergebnisse aus der Rechtsmedizin und die dann dazu passende Munition vorhanden war, kann ich nicht wissen.

 Mannschaftsdien... kommentiert am Di, 2019-01-08 15:41 Permanenter Link

"StPO und StOÜbPl sind zwei Paar Schuhe bzw. Stiefel."

"Mit nicht geringen Ähnlichkeiten, auch am  StOÜbPl gelten Vorschriften. Wenn die Chefs / Richter in Dienstkleidung erscheinen, wird sofort aufgestanden und Haltung angenommen. Knappe und präzise Angaben kommen immer gut an bei den Chefs in Dienstkleidung, und die geladenen Mannschaften / Zeugen antworten erst nach der Vergatterung / Belehrung und wenn sie hinterher etwas gefragt werden, laut und deutlich am besten. Ein Zeuge hat pünktlich zu erscheinen nach Ladung, den Chefs zu gehorchen wie ein Mannschaftsdienstgrad, die Aussage zu verweigern ist nur in einigen Ausnahmefällen möglich, die Personalien sind aber anzugeben. Wann jemand nach seiner eigenen Aussage entlassen wird und sich entfernen darf, bestimmt der oberste Chef, also der Vorsitzende. Der Sold ist mäßig für Mannschaften und Zeugen. Keine besonderen Vorkommnisse dann bei Beachtung dieser Grundregeln. Ein "Jawoll" ist auch nicht verboten nach einer Anordnung des obersten Chefs, sich z.B. wieder zu setzen vor der Aussage und "loszuschießen". Wer so etwas schon mal kannte, der spielt das Spiel mit Gelassenheit auch mit, wenn`s doch der Wahrheitsfindung dient und die Rangordnung auch noch festigt auf allen Übungsplätzen."

Wie es um die Quasi-Zeugenfähigkeiten der „Chefs“ bestellt ist, wenn diese Wochen/Monate nach der Erstattung eines Gutachtens den (vermeintlichen) Inhalt im Urteil wiedergeben, kann man Seite 118 entnehmen.

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Rudolphi kommentiert am Di, 2019-01-08 04:05 Permanenter Link

„Die Schöffen sind an der schriftlichen Ausformulierung des Urteils nicht beteiligt“

Minnie kommentiert am Do, 2019-01-03 08:58

„Wie viele Beschusstests bzw. „Schussserien“ (UA S. 122) der SV Pfoser durchgeführt hat, wird im Übrigen nicht konkret ausgeführt, UA S. 118: „Der Sachverständige Pfoser gab nämlich an, es seien diverse Beschusstests mit einem selbstgebauten Schalldämpfer gemacht worden (…).“ Vielleicht zwei? Immerhin ist auf UA S. 118 ja von „10 Schüsse(n) per Video festgehalten“ und „noch weitere(n) 10 Schüsse(n)“, „die nicht per Video gefilmt worden seien“, die Rede. Aber im Zusammenhang mit den per Video festgehaltenen Schüssen heißt es wiederum, es seien „unter anderem 10 Schüsse per Video festgehalten worden“, was wiederum den Schluss nahe legen dürfte, dass es neben den 10 per Video gefilmten und den 10 nicht per Video gefilmten noch weitere per Video gefilmte Schüsse gegeben haben könnte. Die Mitteilung der StA Darmstadt vom Dezember 2015 deutet indes in eine andere Richtung, denn darin ist wiederum nur von der DVD mit „dem“ (einen) „Video des Beschusstests“ die Rede, wobei auf diesem Video jedoch ein Potpourri 10 eingespannter und freihändiger Schüsse unter Verwendung verschiedener Verschlusskappen und unterschiedlicher Befüllmengen der PET-Flaschen zu erkennen ist.“

https://community.beck.de/comment/reply/58641/88527

Die Wiedergabe der Bekundungen des Sachverständigen Pfoser, darunter die, die das Gericht zur irrigen Annahme bewogen haben, es läge eine Übereinstimmung zwischen Tatortspurenbild und Silencer-Testschussspurenbild vor, befindet sich auf Seite 118 im Urteil. Nachfolgend  im Telegrammstil:

- diverse Beschusstests mit einem selbstgebauten SD

- Bau SD in Bezug auf Bauschaum (BS) u. handelsübl. PET-Flasche entsprechend einer bzw. der Bauanleitung (BAL) eines  bzw. des PDF-Dokuments „www.silencer.ch“  

- BAL sehr offen formuliert

- soweit vorhanden, alle konkreten Angaben der BAL eingehalten 

- insb. auch in Bezug auf das Zwischenstück mit der Länge von 20 cm Abstand

- BAL sehr allgemein formuliert

- nicht für bestimmte Waffe geschrieben

- beim SD-Bau auf die Besonderheiten der Waffe Rücksicht nehmen und einbeziehen

- gilt auch für die bei den Tests verwendete P38

- Waffenmodell verwendet, das nach gutachterlicher Analyse bei Tat benutzt wurde

- bei Schusstests mit danach gebautem SD 10 Schüsse per Video festgehalten

- die ersten 5 Schüsse eingespannt, 5 freihändig

- 10 weitere Schüsse abgegeben, nicht per Video gefilmt

- (räumliche) BS-Partikelverteilung sehr ähnlich wie im TO-Haus

- mit steigender Schusszahl sind grds. weniger BS-Partikel entstanden  

- keine einheitliche Verringerung, bei Schuss 8 weniger, bei Schüssen 9+10 mehr

- gewisse Anzahl, zum Teil aber auch weniger harte BS-Partikel als am TO

- weniger harte Partikel als am TO mit chemischer Reaktion erklärbar: beim Ausschäumen

  der Flasche Wasser hinzugefügt, Wassermenge beeinflusst BS-Konsistenz

- Flasche zunächst relativ stark mit BS befüllt

- mit verschiedenen Flaschen weiter getestet, BS immer weiter reduziert

- Nachzündungen in Flasche von unverbrannten Teilchen

- Nachzündungen insbesondere bei weniger BS in Flasche aufgetreten

https://genius.com/Edmund-stoiber-transrapid-rede-annotated

Rudolphi kommentiert am Di, 2019-01-08 01:43 Permanenter Link

emil kommentiert am Mo, 2019-01-07 22:41Permanenter Link

"Wurden die „mündlichen Ausführungen“ etwa nicht (inhaltlich) protokolliert?"

„Die StPO verlangt im § 273 keine genaue wörtliche Wiedergabe.“

Fabelhaft!

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-03/strafprozess-justiz-fischer-im-recht/seite-4

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-03/strafprozess-justiz-fischer-im-recht/seite-5

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-44943751.html

"Fabelhaft!"

Die Debatte um den §273 StPO mit Wort-Protokollen ist bei sog. Justizgeschädigten ein gerne aufgenommenes Lieblingsthema. Hier scheint aber die damalige Verteidigung doch ihre sicher vorhandenen Möglichkeiten über Beweisanträge nicht ausgeschöpft zu haben, was auch Herrn RA Lang aus dem damaligen Verteidiger-Trio nicht als Held dastehen lässt. Der Vorwurf der nicht vorhandenen Fehlerkultur in der Justiz würde aus seiner Richtung erhoben zum Bumerang werden.

 

Panzerschokolade kommentiert am Di, 2019-01-08 18:00 Permanenter Link

„Minnie kommentiert am Do, 2019-01-03 08:58

Tatortbefund Anzahl an Bauschaumteilchen: Abnahme, Abnahme: Keller KT > 1. OG PT > 2. OG AT

Beschusstestbefund SV Pfoser: Abnahme, Zunahme: Keller KT > 1. OG PT < 2. OG AT

TO-Befund: Abnahme, Abnahme >< Abnahme, Zunahme: Befund SV Pfoser

Wie die Kammer auf UA S. 119 vor o. g. Hintergrund zur Erkenntnis gelangt, dass der in ihrem Auftrag vom Sachverständigen Pfoser durchgeführte Beschusstest ein „Verteilungsmuster der dabei hinaus geschleuderten Bauschaumteilchen zeigt, wie sie auch am Tatort vorgefunden wurden“, dürfte in der Tat (@Löwe, @Snoopy) auf einen (sehr bedauerlichen) Bestätigungsfehler, der nicht umsonst auch als „Mutter aller kognitiven Verzerrungen“ bezeichnet wird, zurückzuführen sein.“

Oder hatte der vom Gericht als Erklärung für das Tatortspurenbild bemühte immer größer werdende „Schusskanal“ bei L. Pfosers Schüssen 9 und 10 Feierabend, also den „Laden“ schon - nach acht Schuss ist Schluss - dicht gemacht?“

Kennen Sie nicht das Schusskanal-Arbeitszeitgesetz (SchKArbZG)? Nach acht Schuss ist grundsätzlich Schluss. Bei der Tatausführung  griff eine Ausnahmeregelung. Eine „Inkongruenz“ zwischen Tatortspuenbild und den Testschussbefunden des Herrn Sachverständigen Pfoser liegt überhaupt nicht vor. Die Existenz des mit jeder Schussabgabe immer größer werdenden Schusskanals wird hierdurch vielmehr sogar bestätigt! Ende.“

Klar, dass der mit steigender Schusszahl immer größer werdende „Schusskanal“ eine Fiktion war, hätte an sich mit Pfosers Zunahmebefunden bei den Schüssen 9 und 10 auffallen müssen. Die selektive Wahrnehmung war hier jedoch erkennbar stärker. @Snoopy hat darauf aufmerksam gemacht, dass  SV Pfosers festgestellte Verringerung ausgeworfener Bauschaumteilchen sogar mit dem Tatortspurenbild bei der Tochter übereinstimmen dürfte, soweit man bei der Bauschaummenge von AT vom Tatort verschleppte Bauschaumteilchen einbezieht:

Snoopy kommentiert am Di, 2019-01-01 00:00 Permanenter Link

„Das Gericht hat seine Feststellungen für die „nach oben“ (im Haus) zugrunde gelegte Abnahme an Bauschaumteilchen u.a. auf Zeugenaussagen bei der Tatortaufnahme beteiligter Polizeibeamte gestützt (UA S. 24, 25, 27, 32; 116, 120, 121, 124).

Bei deren Mengeneinschätzung wurde auf die auf den Leichen sowie daneben liegenden Bauschaumteichen abgestellt. So wurden etwa (auch) „auf der Leiche der Getöteten Petra Toll und um sie herum auf dem Bett“ (UA S. 25) Bauschaumpartikel entdeckt. Bei Petra Toll fanden sich Bauschaumpartikel u.a. in den Haaren. Bei Astrid Toll, die während der Tatausführung, wie ihre Mutter, selig im Bett schlief und sich bis zum Auffinden und ihrem sofortigen Abtransport in die Klinik mehr als einen Tag lang schwer verletzt im Haus herum bewegte („durch das gesamte Haus lief“, UA S. 92), fehlte es indes (glücklicherweise) am Vergleichsmaßstab „Leiche“. Von Astrid Toll vertragene Bauschaumteilchen blieben insoweit unberücksichtigt. Hieran leiden die letztlich vom Gericht übernommenen übereinstimmenden Zeugenbekundungen (UA S. 116), im Tatortbereich im zweiten Obergeschoss seien im Verhältnis zum Tatortbereich der Mutter im ersten Obergeschoss „in noch etwas geringerer Anzahl auf dem Bett“ Bauschaumteilchen aufgefunden worden. Berücksichtigt man diesen Umstand, dürfte sich insoweit sogar eine tatsächliche Übereinstimmung zu den Testergebnissen des vom Gericht beauftragten Sachverständigen Pfoser ergeben, dass es bei den Schüssen 9 und 10 zu einer Zunahme herausgeschleuderter Bauschaumpartikel gekommen ist.“

https://community.beck.de/comment/reply/58641/88512

https://community.beck.de/comment/reply/58641/88513

Löwe kommentiert am So, 2018-12-30 17:01 Permanenter Link

„Es wird passend gemacht“ http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=51848

Diese (allgemeine) Äußerung des Verurteilten in einem der „Anti-Justiz-Propagandastreifen“ https://community.beck.de/comment/reply/58641/88391 wird (aus dessen Sicht) noch verständlicher, wenn man betrachtet, wie das Gericht den eigentlichen Untergang des in seiner Beweisführung zentralen Silencer-Komplexes, dessen Bestand existenziell und quasi akzessorisch von der tatbezogenen Verwendung eines nach der gleichnamigen Bauanleitungsseite hergestellten PET-SDs abhing, die durch o. g. Inkongruenz entfiel, (sicherlich unbewusst, zur möglichen kognitiven Harmonisierung) kaschiert hat: „Der Sachverständige Pfoser gab nämlich an (…) Mit der steigenden Anzahl der Schüsse seien grundsätzlich weniger Partikel bei den Schussabgaben entstanden (…)“ (UA S.118). Selbst wenn der Sachverständige Pfoser bekundet hat, dass bei seinen Tests mit steigender Schusszahl „grundsätzlich“ weniger Partikel entstanden seien, hätte dies nichts an der vom Sachverständigen Pfoser berichteten Zunahme bei den Schüssen 9 und 10 und damit, wie dargetan, an vorgenannter Inkongruenz zum Tatortspurenbild geändert:

KT > PT > AT (Tatortbereiche)   KT > PT < AT  (SV Pfoser)

Das Gericht insoweit also - bedauerlicherweise und im fortwährend irrigen Glauben an die Existenz eines „Schusskanals“ - einem Bestätigungsfehler zum Opfer gefallen sein dürfte.“

Ebenso nachvollziehbar erscheinen mir die Äußerungen Strates in der ZDF Dokumentation, dass Andreas Darsow „so“ nicht hätte verurteilt werden dürfen.

In ihrer Stellungnahme hat die Staatsanwaltschaft Kassel auf S. 4 ausgeführt, dass unter Berücksichtigung „der weiteren durch die Kammer in die Beweiswürdigung eingestellten Punkte (… Motiv des Verurteilten… Internetrecherche  des Beschuldigten zu Schalldämpfer mit Bauschaum)… die Ausführungen im Wiederaufnahmeantrag insgesamt nicht geeignet“ seien, „die den Schuldspruch tragenden Feststellungen des Gerichts zu erschüttern.“

Dass es eine solche, dem Angeklagten zugeschriebene Suchbegriffs-Recherche  nicht gegeben hat und vorgenannte Schlagwörter vielmehr bei den auf „gut Glück“ gestarteten polizeilichen Suchen verwendet wurden, wurde schon an anderer Stelle erwähnt: https://community.beck.de/comment/reply/58641/88403

Soweit die „Internetrecherche  des Beschuldigten zu Schalldämpfer mit Bauschaum“ im o.g. Zusammenhang „der weiteren durch die Kammer in die Beweiswürdigung eingestellten Punkte“ angeführt wird, liegt m.E. eine unzulässige Abkoppelung vor, denn nach der Beweisführung des Tatgerichts bestand  das Indiz nicht darin, dass der Verurteilte (irgend) eine Bauanleitungsseite „studiert“ bzw. ausgedruckt haben soll und bei der Tat (irgend) ein Schalldämpfer Marke Eigenbau verwendet worden wäre, sondern vielmehr darin, dass bei der Tat ein nach der Silencer-Bauanleitungsseite hergestellter PET-Schalldämpfer zum Einsatz gekommen sei. Dies im Übrigen gestützt auf die irrige Annahme, die Silencer-Beschusstestbefunde des Sachverständigen Pfoser zum Bauschaummengenverteilungsmuster würden insoweit mit dem Tatortspurenbild (Abnahme, Abnahme) in Einklang stehen, was aber nicht der Fall war, da SV Pfosers Silencer-Verteilungsmuster ein hiervon abweichendes Bild (Abnahme, Zunahme) ergab.

Da sich das Gericht nur wegen der vermeintlichen Mengenangaben / Mengenverteilungen feinen Bauschaums im 1. OG und im DG auf die Reihenfolge der Tatorte festlegte, ändert sich an dem Für und Wider einer Täterschaft m.E. doch wenig. Wer es aber anders sieht, kann mich gerne mal darüber aufklären, warum dann das Urteil gerade deswegen einen völlig Unbeteiligten getroffen haben solle.

Übrigens, wenn es in etlichen Prozessen, die ich mir angeschaut hatte, nicht den Grundsatz "in dubio pro reo" des Vereins e.V. in Babenhausen gegeben hätte, dann hätte es etliche andere Urteile auch gegeben. Geschädigte schöpfen öfters ihre Möglichkeiten aus der StPO nicht voll aus.

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

nochmal:

Klaus Tolls Mörder schloß laut nachgereichtem Urteil vom 20. Sept. 2011 
nach dem zweiten Schuß einfach die Kellertür.

Beweis:
Nachgereichtes Urteil vom 20.Sept. 2011, Seite 22, Blatt 24
4 Hörzeugen, die nur 2 von insgesamt 10 Schüssen hörten
Rechtsmedizinisches Gutachten des Dr. Roman Bux

Ein PET~Schalldämpfer wurde nicht verwendet 
und hätte auch nicht funktioniert.

Andreas Darsow ist sofort freizusprechen.

Dem Klamauk ist sofort
ein Ende zu machen !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Eine große Verschwörung war von Anfang an vorhanden, mit anderen Worten.

Das scheint Ihr fester Glaube doch zu sein.

Ein PET~Schalldämpfer wurde nicht verwendet und hätte auch nicht funktioniert.

Herr Steffler weiß das schon immer ganz fest und sicher.

Die Frage nach der verwendeten Munition der Polizeischüsse mit Pistole P38 mit einem PET-Dämpfer und der damit erzielten Geräuschdämpfung: Ohne PET-Dämpfer 150,2 dB, mit PET-Dämpfer 137,7 dB war Ihnen also keine ernsthafte Überlegung mehr wert. Ihr Fazit ist doch das:

Das kann einfach nicht funktionieren, weil auch die Pistole P38 ja schon nicht mehr funktioniert und gar keine war. Alles war daher ein Fake.

Die Polizei hatte übrigens damals eine ganz andere Munition 9x19mm gehabt in ihrer Ausrüstung m.W., die deutsche Einsatz-Polizei-Patrone PEP 2.0, oder die Trainingspatrone PFP eines anderen Herstellers als PMC.

 

Aufgrund der gefundenen Patronenhülsen muß die Tatwaffe  aber rechtsauswerfend gewesen sein.

Bedeutet mit anderen Worten:

Patronenhülsen wurden ebenfalls rechts vom Schützen des Herrn Steffler überall an allen Tatorten in allen Stockwerken gefunden, auch die Fundorte laut dem Urteil waren damit erlogen und erstunken.

Und so weiter und so fort .......

Wer von den Diskutanten und Lesern sich für reale Daten auf der Welt noch interessiert, für den gebe ich mal einen Hersteller von Polizei-Munitionen bekannt:

MEN liefert m.W. nur an staatliche Stellen seine Munitionen, die ballistischen Daten der verschiedenen Arten sind aber auch dort zu finden, ich habe die jedenfalls bereits gefunden, siehe:  https://www.men-defencetec.de/

Geschoßmassen, V-Null-Angaben mit Toleranzen und TR-Zertifizierung sind dabei.

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

die Munition von MEN ist nicht tatrelevant. 

Nach etlichen mysteriösen Todesfällen von Schußwaffenausbildern der Polizei
aufgrund von Bleivergiftungen, drängt die Gewerkschaft
der Polizei auf bleifreie Munition. 

Möglicherweise waren die Rauchabzugsanlagen 
schlecht gewartet oder in einem 
magelhaften Zustand.

Die Tests im Freien mit Munition der Marke 
PWC 115 Grain mitten im Sommer,
beweisen, daß die Lärmpegel 
über der Schmerzgrenze 
liegen.

Messungen in 2 Meter Entfernung sind 
generell um -12 db gedämpft.

Ohne Gehörschutz platzt dem Schützen 
garantiert das Trommelfell und er wird
früher oder später taub.

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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die Munition von MEN ist nicht tatrelevant.

Vollkommen richtig, aber genau so wenig wie die Munition  aller Schüsse aus den Gutachten von SV Cachée, aber mit Toleranzen!

SV Cachèe verwendete eine Munition mit der dort angegebenen Werten von Geschoßmasse 115 grain  von S&B FMJ.

Und da stehen V Null = 390 m/s ohne Toleranzen, E-Null = 570 J. Das waren also immer Überschallschüsse gewesen mit auch noch hoher Energie!

Aber mit der Tatmunition PMC 124 grain FMJ wäre das ja nicht mehr der Fall gewesen!

Die Tests im Freien mit Munition der Marke PWC 115 Grain mitten im Sommer, beweisen, daß die Lärmpegel über der Schmerzgrenze liegen.

Auch das war nicht die Tatmunition, die Temperaturen sind jedoch auch zu berücksichtigen.

Und das sagt überhaupt nichts zu den Wahrnehmungen von allen Zeugen, welche Schallpegel die Schüsse dort noch erreichten ist maßgeblich..

Schließt also keinesfalls A.D. aus.

Ohne Gehörschutz platzt dem Schützen garantiert das Trommelfell und er wird früher oder später taub.

Auch das schließt wieder keinesfalls A.D. als Täter aus!

Als Fazit bleibt: Gutachter Cachèe hatte auch noch eine absurde eigene Munitionswahl getroffen.

Denn bei Tatmunition PMC 124 grain FMJ ergibt sich aus Angaben:

ENERGY (foot-pounds) Muzzle: 339  ‎oder E-Null = 469,6 Joule bei angegebener V-Null = 338,3 m/s   Versuchs-Munition von GA des SV Cachée: E-Null = 570 Joule bei angegebener V Null = 390 m/s   Das sind ganz erhebliche und relevante Überschreitungen.   Herr Steffler, Sie gebrauchten hier in diesem Blog mehrfach den Begriff von den "getürkten Gutachten"!   Was sagen Sie und alle "Justizgeschädigten" nun dazu?

Die Tatmunitions-Werte sind so sehr und auch relevant geringer bei der Mündungsgeschwindigkeit und der Geschoßenergie als die Werte bei der Versuchsmunition von SV Cachée, daß sich daraus genau das ergibt, wass ich vorher schon öfters sinngemäß geschrieben hatte:

Da sollte wohl etwas passend gemacht werden im WAA, was auch diesen Vorwurf damit hier im WAA zum Bumerang, aber nun mit krachendem Volltreffer, macht!

Sehr geehrter Herr Rudoplhi,

der Hersteller PMC gibt Mindestgeschwindigkeiten an,
wegen der Gewährleistung.

Die Plus~Toleranz liegt bei 15 bis 30 m/sec !
------------------------------

Die Mündungsgeschwindigkeit der Tatmunition 
liegt in aller Regel bei über 340 m/sec !

Kein Hersteller auf der Welt kann auf 
1 fps genau laborieren.

Das ist technisch unmöglich !

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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Den Hersteller-Angaben immer blind zu vertrauen, das ist schon sehr naiv, Herr Steffler.

Ein Gutachter hat doch zu messen, besonders, wenn er eine Anlage dafür als verwendetes Arbeitsmittel in einem Gutachten angibt und Honorar dafür kassiert.

Was sagt ein Jurist denn dazu? Geld als Honorar kassieren, ohne diese Leistung zu erbringen?

der Hersteller PMC gibt Mindestgeschwindigkeiten an, wegen der Gewährleistung. Die Plus~Toleranz liegt bei 15 bis 30 m/sec !

Alles immer belegen bitte, statt wieder nur etwas behaupten. Auch damit blieben aber erhebliche Unterschiede bestehen, vor allem ist das auch ein methodischer Fehler, denn diese Versuche hatten doch sehr viel Zeit.

Kein Hersteller auf der Welt kann auf  1 fps genau laborieren.

Eine Binsenweisheit als Nebelkerze geworfen zur Ablenkung.

Die ganze Argumentation von SV Winkelsdorf mit seiner Schallgeschwindigkeitstabelle hebt ja gerade auf sehr kleine Abweichungen der Mündungsgeschwindigkeitvon von der Schallgeschwindigkeit ab.

Da sollen kleine Über- und Unterschreitungen der V-Null von der Schallgeschwindigkeit c in Luft bereits sehr relevant sein für die Lautstärke eines Schusses.

Bei den Versuchen wurde das dann aber nicht genau so gehandhabt im WAA.

Bitte wieder um zahlreiche Antworten der "Justizgeschädigten" auf diese neuen Tatsachen der relevanten Abweichungen. auch noch von der Tatmunition durch die Gutachter im WAA.

Die weiteren und m.E. noch relevanteren Abweichungen von den Empfehlungen der Schweizer Website sind auch ein Thema.

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

Klaus Tolls Mörder stand bei den ersten beiden Schüssen unmittelbar 
vor der Kellertür am unteren Ende der Kellertreppe.

Die ersten beiden Pojektile verursachten den Überschallknall
also im Kellerflur, in dem es ca 10 bis 15°C kalt war.

Die niedrige Außentemperatur belegt, daß es im Kellerflur 
nicht überdurchscnittlich warm war wie etwa
im Hochsommer, als das Polizeivideo 
gedreht wurde. 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions
63069 Offenbach am Main

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