Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3741|366239 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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3741 Kommentare

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Was mir auch immer wieder bei dem lessen vom Urteil aufgefallen ist,war die Tatsache das nur sehr wenige Passagen darin stehen,die ein vorbringen der Verteidigung von D. als wiederlegt kennzeichnen,man hat den Eindruck es fand überhaupt keine richtige Verteidigung statt.

Ferner habe ich mich gewundert wie ein Verteidiger wie Bartel zu einem solchen Mandat in Hessen kommt,da es im Raum Hessen gerade für solche Prozesse mehr als genug Verteidiger gibt,die in der Vergangenheit gezeigt haben einem solchen Indizien-Prozess gewachsen sein zu können........ohne hier jetzt Namen nennen zu wollen.

Ich habe mich also gefragt was hat D. veranlasst einen recht unbekannten Anwalt wie Bartel hier aufzubieten.

Ich bin dann fündig geworden,denn Bartel vertrat in einem Mordfall den Angeklagten Holger H. der im April 2006 zu einer Lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Es wurde ein WAA danach durch Bartel betrieben,was auch Erfolgreich im September 2010 mit einem Freispruch für den Angeklagten Holger H. endete.

Hintergrund war,das am Tatort keine DNA vom Angeklagten Holger H. gefunden wurde,wohl aber an Mülltüten in der die Leiche verpackt war zwei fremde DNA-Spuren gefunden wurden,es war also nicht mehr davon auszugehen,das Holger H. der Täter war.

Jetzt fragt man sich was hat dies mit D.zu tun ? Nun im Urteil auf Seite 267. steht : "Soweit der Sachverständige Dr.S in seiner Vernehmung zuerst noch angab,dass es nach den bis dahin vorliegenden Untersuchungen eine einzige DNA-Spur gegeben habe,die unbekannt geblieben sei,gab der Zeuge KHK Kern in seiner danach liegenden Vernehmung bei Gericht an, dass diese Spur nach Angaben des Sachverständigen S. gegenüber ihm nunmehr aufgeklärt worden sei und zweifellos einem ebenfalls am Tatort anwesenden Polizeibeamten von der Polizeistation Dieburg zugeordnet werden könne,so dass es keine unbekannte DNA-Spur am Tatort mehr gäbe".

 

Es ist der Moment in dem Verfahren,wo der Verteidigung sämtlicher Boden entzogen wird.

Denn man liest es ja ,erst in der HV stellt es sich heraus dass es keine unbekannte DNA-Spur gibt.

Der erhoffte Freispruch ist mehr als gefährdet,ein etwas sehr üngünstiger Zeitpunkt zudem,da die HV in vollem Gange ist. Diese unbekannte DNA-Spur war der Garant für D. zum Freispruch,die gesamte Indizienkette  wurde deshalb auch weiter gar nicht im hohen Maße von der Verteidigung verfolgt bevor es zur HV kam.

 

Nun mir selber sind nun viele offenen Fragen zu diesem Verfahren geklärt,gerade im Bezug auf die Verteidigung,die wenn man das Urteil liest so recht gar nicht in Erscheinung trat. Warum dem so ist wird mir jetzt klar.

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Für meine Begriffe liegt hier kein "Fehlurteil" vor,sondern

eine "Fehlverteidigung", die sich hat von einer Vermeindlichen unbekannten DNA-Spur hat leiten lassen, diese DNA-Spur war so aussreichend als Garant für die Verteidigung,dass man in anderen Punkten der Indizien erst gar keine größeren Ambitionen hatte.

 

Diese Ambitionslosigkeit möchte man nun gerne in einem WAA wettmachen,ob man sich dessen hingibt ?

Man wird es sehen.......

 

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Nach wie vor gilt:

 

1. Das Gericht erklärt nicht schlüssig, wieso es Andreas Darsow gewesen sein müsse, der die Seite mit dem Schalldämpfer aufgerufen und ausgedruckt habe.

 

Und das, obwohl der Administrator ebenfalls die Möglichkeit gehabt haben muss, unter Andreas Darsow, IP der FA., Windows XP, I.E. 6 agiert zu haben, wobei dieser Administratorc auch noch ein Waffennarr ist, der es nicht ausschließen konnte, die Seite aufgerufen zu haben.

Hier kann man noch von einer Möglichkeit reden, dass Andreas Darsow es gewesn sei - von mehr nicht. Übrigens - was den Waffennarren angeht: Man muss nicht morden wollen, um sich für einen billigen Do-it-Yourself-Schalldämpfer zu interessieren: Wenn man Schusswaffen hat, mit denen man im eigenen Keller gelegentlich Schießübungen machen will, dann ist ein Schalldämpfer ebenfalls sehr praktisch.

 

2. Es ist auch nicht klar, inwieweit die Schmauchspuren Kleidungsteilen des Angeklagten irgendetwas auch nur indizieren sollten, was den Mord an den Tolls angeht.

 

Das Urteil ist völlig haltlos, und das kann man nicht nur der Verteidigung vorwerfen: Auch Richter und Staatsanwaltschaft hätten das Urteil nicht zustandekommen lassen dürfen.

 

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Gast schrieb:

(...) wobei dieser Administratorc auch noch ein Waffennarr ist (...)

 

Können Sie diese Aussage belegen? Oder ist ein Bogenschütze in Ihren Augen bereits ein Waffennarr?

 

Es verwundert nicht, dass sie nicht nur anonym posten, sondern auch noch dergestalt, dass man einzelne Postings nicht zuordnen kann.

 

Machen Sie es sich bewusst: Sollten Sie die Aussage nicht beweisen können, so grenzt sie in dem von Ihnen gesetzten Rahmen an ein strafrechtlich relevantes Verhalten.

 

Sollten Sie also diese Aussage nicht belegen können, wäre es wünschenswert, wenn derartige Kommentare gelöscht werden. Es ist unfassbar, in welches Licht Sie den Administrator immer wieder zu stellen versuchen.

 

Fassen Sie sich an die eigene Nase, bevor Sie anderen etwas von Rechtsstaatlichkeit erzählen wollen.

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Herr Gast

 

gerade Punkt 1 wird im Urteil außerordentlich gut vom Richter Wagner erläutert, wie nur Herr Darsow es gewesen sein kann und niemand anderes.

 

Ich würde Sie daher bitten, hier nicht solche fehlerhaften Aussagen in die Welt zu setzen, die dann andere Menschen sogar glauben könnten

 

Der Richter hat ein sehr sorgfältiges Urteil geschrieben.

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Wagnerfan schrieb:

Der Richter hat ein sehr sorgfältiges Urteil geschrieben.

In einem "sorgfältigen" Urteil steht kein sachlich falscher Unsinn wie "Kaliber 9mm Mauser" - mehr solcher und anderer Fehler in diesem Beitrag.

"Kaliber 9mm Mauser" hat der Herr Vorsitzende eventuell

etwas verwechselt,was nicht weiter tragisch wäre,denn die P08 9mm Luger wurde in der Tat von etwa 1930 ab in den Mauserwerken in Oberndorf hergestellt. So falsch ist diese Bezeichnung nicht.

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Kritischer Beobachter schrieb:

"Kaliber 9mm Mauser" hat der Herr Vorsitzende eventuell etwas verwechselt

Was genau der behaupteten "Sorgfalt" widerspricht.

Pistolen im Kaliber 6,35mm Browning werden von Dutzenden Herstellern gefertigt - trotzdem redet keiner von 6,35mm FN, obwohl die Patrone für eine Pistole von FN entwickelt wurde.

Es gibt übrigens eine Patrone "9mm Mauser", allerdings nicht in 9x19mm (Parabellum bzw. Luger), sondern in 9x25mm, die ist aber extrem selten und nur mit Export-Exemplaren der C96 zu gebrauchen. Sicher nicht mit der Walther P38/P1.

Wie gesagt: Schlamperei und Fehler, und nicht der einzige. Und das in einem Lebens- bzw. Fachbereich, für den die Exaktheit der Wortwahl essentiell ist.

Tim Konstanz schrieb:

Wo findet sich das Gutachten? Wer ist der "Spezialist"? Haben Sie einen Namen? 

Neulinge sind hier immer willkommen - bitte aber als Grundlage die Medienberichte von damals durchlesen.

Dort werden alle Ihre Suggestivfragen beantwortet und Ihre Drohungen erscheinen in nur noch seltsamerem Licht.

Außerdem wäre es hilfreich, sich mit den Grundlagen des Strafprozesses vertraut zu machen: selbstverständlich hat niemand seinen Rechner freiwillig zur Verfügung gestellt, sondern die Rechner wurden durch die Ermittlungsbehörden gespiegelt (wobei der Admin vorher auf seinem eigenen Rechner mehrere Gigabyte Daten gelöscht hat, was etwa 9 Stunden dauerte).

Ermittlungsergebnisse stehen aber - wie Zeugen - selbstverständlich auch der Verteidigung zur Verfügung.

 

Mein Name schrieb:
Außerdem wäre es hilfreich, sich mit den Grundlagen des Strafprozesses vertraut zu machen: selbstverständlich hat niemand seinen Rechner freiwillig zur Verfügung gestellt, sondern die Rechner wurden durch die Ermittlungsbehörden gespiegelt (wobei der Admin vorher auf seinem eigenen Rechner mehrere Gigabyte Daten gelöscht hat, was etwa 9 Stunden dauerte).

Ermittlungsergebnisse stehen aber - wie Zeugen - selbstverständlich auch der Verteidigung zur Verfügung.

 

Zunächst bedanke ich mich für Ihre freundliche Begrüßung.

 

Snoopy/ Gast/ Exentriker bezog sich auf ein privat veranlasstes Gutachten der Ehefrau des Verurteilten. Lesen Sie bitte noch mal die dazu gehörigen Postings.

 

Meine Fragen dazu: Wann wurde dieses Gutachten in Auftrag gegeben? Gibt es dieses Gutachten überhaupt? Wenn ja: Warum wurde es nicht von der Ehefrau veröffentlicht? Warum wurde noch nichtmals der Name des Gutachters genannt? Und vor allem: Warum sollte der Admin einem privat beauftragten Gutachter ohne polizeiliche/ gerichtliche Anordnung seinen Laptop zur Verfügung stellen und sich damit hinsichtlich einer falschen uneidlichen Aussage vor Gericht u.U. strafbar machen? Wenn Snoopy sich dazu nicht äußern möchte: Können Sie mir die Fragen dazu beantworten?

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Tim Konstanz schrieb:

Meine Fragen dazu: Wann wurde dieses Gutachten in Auftrag gegeben? Gibt es dieses Gutachten überhaupt? Wenn ja: Warum wurde es nicht von der Ehefrau veröffentlicht? Warum wurde noch nichtmals der Name des Gutachters genannt? Und vor allem: Warum sollte der Admin einem privat beauftragten Gutachter ohne polizeiliche/ gerichtliche Anordnung seinen Laptop zur Verfügung stellen und sich damit hinsichtlich einer falschen uneidlichen Aussage vor Gericht u.U. strafbar machen? 

Noch einmal: lesen Sie die verlinkten Medienberichte über den Prozess, dort finden Sie die Antworten.

- der Gutachter wurde von der Verteidigung beauftragt

-  die Laptops der Firma wurden selbstverständlich auf Grund eines gerichtlichen Beschlusses gespiegelt. Dass dies bei einigen davon erst mit mehrwöchiger Verspätung geschah und so der Admin die Gelegenheit nutzte, um massenhaft Daten zu löschen, ist ein Skandal für sich (aber die StA Darmstadt hat ja seit dem Justizopfer Horst Arnold einen Ruf, der nicht noch mehr ruiniert werden kann)

- die gesicherten Beweismittel stehen natürlich - wie alle Zeugen - nicht nur der Staatsanwaltschaft als Partei der Anklage zur Auswertung zur Verfügung, sondern auch der Verteidigung

"Aufgrund der Beschuldigungen habe ich einen Gutachter im Bereich IT beauftragt, die Untersuchungen nochmal durchzuführen. Der Aufwand war sehr groß und der Spezialist hat sehr sorgfältig alle Festplatten überprüft. Mit Überraschung haben wir feststellen müssen, dass der Administrator viele Zugriffe auf Waffenseiten, Waffenforen, Frankonia, Waffenonline ect. getätigt hatte. Dies wurde vom Gericht nicht berücksichtigt und im Urteil stand, er hat nur Musikdateien gelöscht. Der Administrator gab seinen Laptop erst 8 Wochen später zur Spiegelung. Er hatte ein sogenanntes „Schredder-Programm“ genutzt, um Daten zu löschen."

 

Quelle:

 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Indizien.htm

 

Überrigens:

 

Ich bezeichne weder den Darsow noch den Admin als Mörder, befasse mich nur ein wenig mit den Möglihkeiten, die sich aus den erreichbaren Tatsachen ergebenb.

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Wo findet sich das Gutachten? Wer ist der "Spezialist"? Haben Sie einen Namen? Aus welchem Grund sollte der Administrator einem von der Ehefrau des Angeklagten privat bauftragten "Gutachter" seinen Laptop zur Begutachtung zur Verfügung stellen? Wenn er dazu bereit war, warum sollte er die von dem privaten "Gutachter" getroffenen Feststellungen bei seiner Zeugenvernehmung im Gerichtsstand unerwähnt lassen und sich damit einer falschen uneidlichen Aussage strafbar machen und dann auch noch selbst die Beweise dafür zur Verfügung stellen?

 

Sie stellen die Feststellungen eines Gerichts in Frage mit einer unbewiesenen Behauptung der Ehefrau des Verurteilten, die sie auf einer privat organisierten Internetseite macht. 

 

Ist Ihnen nicht aufgefallen, dass die Ehefrau die von ihrem eigenen Ehemann gemachten Aussagen bei der polizeilichen Vernehmung hinsichtlich der ständigen Ruhestörung der Nachbarn schlicht ignoriert? Hat nun der Verurteilte recht oder seine Ehefrau? Wer von beiden sagt die Wahrheit?

 

Konnten Sie sich wenigsten bei der Zeugenvernehmung des Administrators vor Ort einen Eindruck über dessen Glaubwürdigkeit machen oder tragen Sie nur unbewiesene Behauptungen anderer weiter?

 

 

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Tim Konstanz schrieb:

Wo findet sich das Gutachten? Wer ist der "Spezialist"? Haben Sie einen Namen? Aus welchem Grund sollte der Administrator einem von der Ehefrau des Angeklagten privat bauftragten "Gutachter" seinen Laptop zur Begutachtung zur Verfügung stellen? Wenn er dazu bereit war, warum sollte er die von dem privaten "Gutachter" getroffenen Feststellungen bei seiner Zeugenvernehmung im Gerichtsstand unerwähnt lassen und sich damit einer falschen uneidlichen Aussage strafbar machen und dann auch noch selbst die Beweise dafür zur Verfügung stellen?

Woher wollen Sie wissen, wann welche Geräte und Festplatten in wessen Besitz waren, und woher, wann im Auftrag der Ehefrau unersucht wurde?

Tim Konstanz schrieb:

Sie stellen die Feststellungen eines Gerichts in Frage mit einer unbewiesenen Behauptung der Ehefrau des Verurteilten, die sie auf einer privat organisierten Internetseite macht. 

Welche "Feststellungen des Gerichts" meinen Sie? Die unbewiesene Behauptung. die Schalldämpferseite sei von AD aufgerufen und ausgedruckt worden?

Tim Konstanz schrieb:

Ist Ihnen nicht aufgefallen, dass die Ehefrau die von ihrem eigenen Ehemann gemachten Aussagen bei der polizeilichen Vernehmung hinsichtlich der ständigen Ruhestörung der Nachbarn schlicht ignoriert? Hat nun der Verurteilte recht oder seine Ehefrau? Wer von beiden sagt die Wahrheit?

Erstens liegen mir die Protokolle der polizeilichen Vernehmung nicht vor, zweitens bin ich gegenüber Polizie-Protokollen nicht frei und Skepsis, weil ich das haarsträubende Beispiele kenne.

Tim Konstanz schrieb:

Konnten Sie sich wenigsten bei der Zeugenvernehmung des Administrators vor Ort einen Eindruck über dessen Glaubwürdigkeit machen oder tragen Sie nur unbewiesene Behauptungen anderer weiter?

Warum bleiben Sie nicht sachlich? Werden Sie nervös?

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Snoopy schrieb:

Woher wollen Sie wissen, wann welche Geräte und Festplatten in wessen Besitz waren, und woher, wann im Auftrag der Ehefrau unersucht wurde?

 

Eine interessante Frage. Wissen Sie es?

 

Snoopy schrieb:

Welche "Feststellungen des Gerichts" meinen Sie? Die unbewiesene Behauptung. die Schalldämpferseite sei von AD aufgerufen und ausgedruckt worden?

 

Das Gericht konnte, wie es im Urteil darstellt, nicht feststellen, dass es sich bei dem Administrator um einen "Waffenarr" handelt, der regelmäßig auf entsprechenden Seiten (und dann noch während der Arbeit) surfte. Diese Feststellungen können nun Sie Snoopy/ Gast/ Exentriker treffen?

 

Snoopy schrieb:
Erstens liegen mir die Protokolle der polizeilichen Vernehmung nicht vor, zweitens bin ich gegenüber Polizie-Protokollen nicht frei und Skepsis, weil ich das haarsträubende Beispiele kenne.

 

Dem Gericht (der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung) lagen diese Protokolle vor. Hinzu kommen die von den ermittelnden Beamten gemachten Aussagen vor Gericht.

 

Aber bitte, erhellen Sie uns doch mit Ihren "haarstreubenen Beispielen". Und falls Sie es können, stehen diese Beispiele im Zusammenhang mit der Verurteilung des Angeklagten?

 

Snoopy schrieb:

Warum bleiben Sie nicht sachlich? Werden Sie nervös?

 

Haben Sie den Eindruck, ich werde nervös? Wie konnten Sie das vermeintlich feststellen? Beantworten Sie aus dem Grund meine doch recht simplen Fragen nicht, weil Sie sich um meinen Gemütszustand Gedanken machen?

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Hallo Mein Name,

 

haben Sie zunächst vielen Dank für Ihren Kommentar.

 

Ich habe in meinem vorherigen Post konkrete Fragen gestellt, die Sie allesamt mit dem allgemeinen Hinweis beantworten, ich solle zunächst die von Ihnen zusammen gestellten Medienberichte durchlesen. Ich würde dort meine Antworten finden. Finde ich die Antworten tatsächlich dort?

 

Erwarte ich in der Tat zu viel, wenn ich hier um eine jweils knappe Antwort bitte? Können Sie die Fragen überhaupt beantworten?

 

Nicht dass wir aneinander vorbeireden: Ich beziehe mich mit meinen Fragen nicht auf die Gutachten, die Gegenstand des Prozesses waren, sondern auf das von Frau Darsow angesprochene Gutachten.

 

 

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@ Mein Name

 

Gestatten Sie mir noch eine Frage:

 

Frau Darsow schreibt unter "Entlastende Fakten und Indizien" auf der von ihr initialisierten Internetseite:

 

"Aufgrund der Beschuldigungen habe ich einen Gutachter im Bereich IT beauftragt, die Untersuchungen nochmal durchzuführen."

 

Sie schreiben in Ihrem Kommentar:

 

"der Gutachter wurde von der Verteidigung beauftragt"

 

Zwischen "ich habe einen Gutachter beauftragt" und "der Gutachter wurde von der Verteidigung beauftragt" besteht ein erheblicher Unterschied. Ersteres suggeriet, dass das Gutachten privat und abseits des Prozesses in Auftrag gegeben wurde, wohingegen Ihre Aussage unterstellt, dass das Gutachten während des Prozesses von der Verteidung in Auftrag gegeben wurde und mithin Gegenstand des Prozesses war.

 

Was ist nun korrekt? Können Sie das kurz aufklären?

 

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Tim Konstanz schrieb:
Was ist nun korrekt? Können Sie das kurz aufklären?
Beides.

Frau Darsow spricht hier von sich als Auftraggeberin, was richtig sein mag (man kann davon ausgehen, dass sie in die Organisation und Beauftragung der Verteidigung mit eingebunden war); der Gutachter sagte dann auf Antrag der Verteidigung in Hauptverfahren aus.

Haben Sie Dank für die Klarstellung.

 

Dass bedeutet also, dass die Verteidigung nach den Ergebnissen der vorangegangenen Gutachten einen eigenen Gutachter beauftragt hat, der in seinem Gutachten zu einem anderen Ergebnis hinsichtlich der Waffenaffinität des Administrators gelang und dass dieses Gutachten dem Gericht während der Hauptverhandlung vorlag?

 

Wenn ich Frau Darsows Erläuterungen folge, dann muss ich davon ausgehen, dass der von ihr (oder wie Sie sagen von der Verteidigung) beauftragte Gutachter, der nach Aussage von Frau Darsow einen großen Aufwand betrieb und sämtliche Festplatten sehr sorgfältig überprüfte, mutmaßlich nicht viel mehr herausfand, als dass der Administrator ein Waffennarr war. Andernfalls, so gehe ich nach allgemeiner Lebenserfahrung aus, hätte Sie ja noch weitere erhellende Ergebnisse dieses Gutachtens in ihren entlastenden Fakten und Indizien beschrieben. Liege ich mit dieser Vermutung Ihrer Ansicht nach richtig oder falsch?

 

Ein solches Gutachten hat sicher viel Geld gekostet. Können Sie mir sagen, warum Frau Darsow dieses Gutachten, das ja letztlich ihrem Mann und damit auch ihr gehört, nicht, noch nichtmals in Auszügen auf ihren Internetseiten präsentiert?

 

Ich habe das Urteil in Gänze gelesen. Es ist gut möglich, dass ich es nicht sorgfältig genug gelesen habe. Können Sie die Seite im Urteil benennen, auf der das Gericht auf dieses Gutachten und das gefundene Ergebnis eingeht? Wenn Sie als Kritiker des Urteils die Seite benennen würden, hätte das sicherlich mehr Gewicht, als wenn ich Ihnen jetzt sage, dass dieses Gutachten im Urteil nicht auftaucht. Ich wäre Ihnen jedenfalls sehr verbunden für den Hinweis.

 

 

 

 

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Tim Konstanz schrieb:

Haben Sie Dank für die Klarstellung.

 

Dass bedeutet also, dass die Verteidigung nach den Ergebnissen der vorangegangenen Gutachten einen eigenen Gutachter beauftragt hat, der in seinem Gutachten zu einem anderen Ergebnis hinsichtlich der Waffenaffinität des Administrators gelang und dass dieses Gutachten dem Gericht während der Hauptverhandlung vorlag?

 

Wenn ich Frau Darsows Erläuterungen folge, dann muss ich davon ausgehen, dass der von ihr (oder wie Sie sagen von der Verteidigung) beauftragte Gutachter, der nach Aussage von Frau Darsow einen großen Aufwand betrieb und sämtliche Festplatten sehr sorgfältig überprüfte, mutmaßlich nicht viel mehr herausfand, als dass der Administrator ein Waffennarr war. Andernfalls, so gehe ich nach allgemeiner Lebenserfahrung aus, hätte Sie ja noch weitere erhellende Ergebnisse dieses Gutachtens in ihren entlastenden Fakten und Indizien beschrieben. Liege ich mit dieser Vermutung Ihrer Ansicht nach richtig oder falsch?

 

Was hätte sich Ihrer Ansicht nach denn bestenfalls finden lassen? Ein .doc-Dokument, in dem der Admin erklärt, er habe unter vorgetäuschtem Logiun unter AD die falsche Spur zur Internet-Seite mit dem Schalldämpfer gelegt, adressiert an einen konkreten Auftraggeber?

Es war doch klar, dass solche Superfunde nicht zu erwarten waren, was aber nicht bedeuten soll, dass die Feststellungen hinsichtlich der wahren Waffenaffinität des Admin kein großer Fund gewesen sei. Im Kontext damit, dass er jederzeit unter AD, Winodws XP, IE 6 surfen konnte, kann man wirklich nicht mehr einfach sagen: "Ja, die Seite muss wohl der AD aufgeriufen haben!"

 

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Tim Konstanz schrieb:
 mutmaßlich nicht viel mehr herausfand, als dass der Administrator ein Waffennarr war. Andernfalls, so gehe ich nach allgemeiner Lebenserfahrung aus, hätte Sie ja noch weitere erhellende Ergebnisse dieses Gutachtens in ihren entlastenden Fakten und Indizien beschrieben.
Zum letzten Mal der Hinweis, die hier verlinkten Presseberichte zu lesen. Ein weiteres Ergebnis war zum Beispiel, dass sich der Admin von seinem Rechner aus 4033 Mal unter dem Benutzerkonto des Angeklagten angemeldet hat, was der "Experte" der Anklage nicht ermittelt hatte und deshalb seine Hausaufgaben nachholen musste. Nicht gerade unerheblich für die Frage, ob es nur der Angeklagte gewesen sein kann, der die fragliche Datei ausgedruckt haben kann.

Tim Konstanz schrieb:
 Können Sie die Seite im Urteil benennen, auf der das Gericht auf dieses Gutachten und das gefundene Ergebnis eingeht? Wenn Sie als Kritiker des Urteils die Seite benennen würden, hätte das sicherlich mehr Gewicht, als wenn ich Ihnen jetzt sage, dass dieses Gutachten im Urteil nicht auftaucht.
Tut es nicht, und das ist ja ein wesentlicher Kritikpunkt - ebenso, dass es sich selbst innerhalb weniger Seiten widerspricht:

Zuerst behauptet es, die Schmauchspuren hätten identische Elementkombinationen, obwohl das sachlich falsch ist:

Kritischer Beobachter schrieb:

Gast 19

Urteil Seite 172 letzter Absatz und Seite 173 dann 1. Absatz mehr braucht es nicht.

 

Oder was sagt ihnen:"ohne wenn und aber identisch" ?     Mir sagt es war "identisch"...............

Seite 177 dann werden die unterschiedlichen Elementkombinationen, die es ja doch plötzlich gibt, "erklärt".

Ein "sorgfältiges" Urteil sieht jedenfalls anders aus. Ein Student, der eine Hausarbeit mit solchen "Erklärungen" einreichte, würde krachend durchfallen.

Mein Name schrieb:
Tut es nicht, und das ist ja ein wesentlicher Kritikpunkt -

 

Jetzt stellen Sie mich vor ein Rätsel: Das Gericht geht nicht auf das Gutachten ein, obwohl es von der Verteidigung nach Ihren Worten in den Prozess eingeführt wurde. Sie können weder den Gutachter namentlich benennen, noch können Sie Auszüge aus dem Gutachten verlinken. Frau Darsow tut es ebenfalls nicht. Es finden sich noch nichtmals Angaben darüber, wann das Gutachten in Auftrag gegeben wurde.

 

Woher wissen Sie eigentlich belegbar, dass es dieses Gutachten überhaupt gibt? Jetzt sagen Sie bitte nicht ernstahft, dass Sie das in der Zeitung gelesen haben. Wenn das Ihre Auffassung adäquater Sachverhaltsermittlung ist, dann können wir den Diskurs an dieser Stelle beenden.

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@Grendel

Ob man den Admin nach den Funden von "Waffenseiten"

als "Waffennarr" bezeichnen kann,ist sehr gewagt,denn diese Seiten die Frau D.da aufzählt,sind Seiten die auch

Utensilien zum Bogen-Sport beeinhalten,wie Jagdbögen,Sportbögen,Pfeile,Federn,Scheiben,Sehnen und jegliches Zubehör,was also weist diesen Admin als "Waffennarr" aus ?

Bedenkt man,er sagt selber dass er den Bogensport betreibt.

Richtig,nichts sagt der Aufruf dieser Seiten aus,nichts was D.auch nur im geringsten entlasten würde.

Es ist weder Indiz das D.nicht die Seite von "Silencer"

besucht hat,noch sagt es etwas darüber aus was eine

mögliche andere Täterschaft bedeuten könnte.

So eine "Entdeckung" wie man vorgibt ist es somit nicht.

Ich würde es gar als: "Perlen vor die Säue geschmissen bezeichnen".

Und da kann man nun in der Folgezeit gerne weitere 

"Gutachten" einholen,auch bezüglich der Schmauchspuren

keiner dieser Gutachter wird feststellen das D.als Aufrufer der Seite ausscheidet,noch wegen der Abstreifungen des Schmauches es ausgeschlossen werden kann,das diese Abstreifungen von der Tat sind.Beide Gutachter sagten:

"ohne wenn und aber"stammen diese Abstreifungen von dem Schmauch der am Tatort gesicherten Hülsen.

 

4

Kritischer Beobachter schrieb:

Beide Gutachter sagten:

"ohne wenn und aber"stammen diese Abstreifungen von dem Schmauch der am Tatort gesicherten Hülsen.

 

 

Wo steht das?

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Es wird ja immer wieder auch um die Waffe selber gerätselt,wo soll diese Waffe her sein,welchen Aufwand man hätte dafür betreiben müssen e.c.t

Kleine Episode am Rande: Ein Bekannter von mir fand nach dem sein Vater und seine Mutter in ein Altersheim mussten,in deren Wohnung eine Pistole die aus dem 2.

Weltkrieg war,weder angemeldet noch sonst irgendetwas. Er war völlig von den Socken weil sein Vater

so etwas im Kleiderschrank aufbewahrte und sich auch nie weiter für Waffen interessiert hat,noch jemals geschossen hatte. Er hat seinen Vater gefragt woher diese stamme.Dieser sagte,die hätte man damals im Nachlass seiner Oma gefunden,als diese verstarb und wäre sicher von seinem Opa gewesen der ein paar Jahre früher verstarb. Man hätte die Waffe halt als eine Art Andenken weiter aufbewahrt. Nun mein Bekannter hat dieses Relikt dann bei dem Ordnungsamt abgegeben. Ich möchte nicht wissen was an Waffen so noch im Umlauf ist.

Diese Episode soll kennzeichnen wie schnell man auch ohne es zu wollen an eine Waffe kommen kann. 

 

 

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Gast 19

Urteil Seite 172 letzter Absatz und Seite 173 dann 1. Absatz mehr braucht es nicht.

 

Oder was sagt ihnen:"ohne wenn und aber identisch" ?     Mir sagt es war "identisch"...............

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Warum ereifern Sie sich eigentlich so für den Verurteilten, Herr "Mein Name"?

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Stefen Meier schrieb:

Warum ereifern Sie sich eigentlich so für den Verurteilten, Herr "Mein Name"?

Wie kommen Sie denn auf die Idee, dass ich das täte?

Ich halte es mit Strate: "ich sage nicht, dass Ihr Mann unschuldig ist, aber so hätte er nicht verurteilt werden dürfen."

Tim Konstanz schrieb:

Woher wissen Sie eigentlich belegbar, dass es dieses Gutachten überhaupt gibt? Jetzt sagen Sie bitte nicht ernstahft, dass Sie das in der Zeitung gelesen haben. Wenn das Ihre Auffassung adäquater Sachverhaltsermittlung ist, dann können wir den Diskurs an dieser Stelle beenden.

Wenn Sie wirklich glauben, dass Journalisten für eine aktuelle Prozessberichterstattung, die für die Öffentlichkeit sehr einfach auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfbar ist, etwas frei erfinden, dann bitte ich Sie allerdings, den Diskurs an dieser Stelle zu beenden. Wer nicht einmal bereit ist, sich einen Überblick über die damaligen Informationen zu verschaffen und statt dessen mit haltlosen Anschuldigungen um sich wirft, der ist hier wirklich fehl am Platz.

 

@ Mein Name

 

Sie können meine Frage demnach nicht beantworten, wer der Gutachter war, wann das Gutachten in Auftrag gegeben wurde und warum es vom Gericht im Urteil nicht erwähnt wird.

 

Ich verstehe nicht, warum Sie so viele Worte darum machen. Ein simples: "Ich kann es leider nicht sagen", hätte vollkommen gereicht.

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Tim Konstanz schrieb:

@ Mein Name

 

Sie können meine Frage demnach nicht beantworten, wer der Gutachter war, wann das Gutachten in Auftrag gegeben wurde und warum es vom Gericht im Urteil nicht erwähnt wird.

 

Zumindest die letzte Frage ist absurd: "Mein Name" geht, seinen Beiträgen folgend, keinswegs davon aus, dass man das Handeln des Gerichtes rational erklären könne. Und vor dem Hintergrund soll er Ihnen sagen, warum das Gericht etwas Bestimmtes getan oder nicht getan habe?

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Gast schrieb:
Zumindest die letzte Frage ist absurd: "Mein Name" geht, seinen Beiträgen folgend, keinswegs davon aus, dass man das Handeln des Gerichtes rational erklären könne.

 

Es geht hier um den Austausch von Argumenten. Es geht nicht darum, sich auf die Erlebniswelt eines Anderen einzustellen.

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Tim Konstanz schrieb:

Gast schrieb:
Zumindest die letzte Frage ist absurd: "Mein Name" geht, seinen Beiträgen folgend, keinswegs davon aus, dass man das Handeln des Gerichtes rational erklären könne.

 

Es geht hier um den Austausch von Argumenten. Es geht nicht darum, sich auf die Erlebniswelt eines Anderen einzustellen.

 

Dann erklären Sie doch, warum der Administrator nicht zugegeben hat, dass er die Seite unter Vortäuschung der Identität Darsows geladen habe.

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Vorab bitte ich um Entschuldigung, falls ich etwas überlesen habe und nicht über Detailwissen verfüge. Ich interessiere mich für Folgendes:

 

Zu Prozessbeginn gab es einen Anwalt, der sein Mandat nach einigen Prozesstagen niedergelegt hatte.

 

Kennt jemand die genauen Hintergründe?

Ich hörte von schlechter Vorbereitung und von langen Anfahrtswegen. Aber warum fiel die Wahl auf genau diesen Anwalt?

Warum wurde der Anwalt (oder gleich mehrere?) ausgewechselt? Was verspricht man sich davon?

 

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Mosaik schrieb:

Warum wurde der Anwalt (oder gleich mehrere?) ausgewechselt? Was verspricht man sich davon?

 

Wissen Sie, es gibt zahllose Fälle, in denen die Justiz Sachen macht, die man nicht mit Tatsachenlage und Gesetzeslage in Übereinstimmung bringen kann. Dagegen wagt es kaum ein Anwalt, aufzubegehren. Oft führt das dazu, dass es zu Konflikten zwischen dem Anwalt und dem Mandanten kommt, letztlich zu Enpflichtungsanträgen (falls der Anwalt ein Pflichtverteidiger ist) oder zur Mandatskündigung durch eine der beiden Seiten. Mir sind nicht wenige Fälle der Justizwillkür bekannt, in denen mittlerweile eine zweistellige Anzahl von Anwälten aktiv waren. Sie alle schrieben am Anfang einen Brief, der sich sehen lassen konnte, doch dann kam im Grunde nichts mehr. Oftmals ließen sie sogar Fristen ungenutzt verstreichen, leiteten Entscheidungen verspätet weiter, so dass die Rechtsmittelfrist abgelaufen war usw.

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Das OLG München hat es doch schon festgestellt:

Es gibt keinen Schuldigen, der die zahlreichen Gesetze verletzt hat.

 

Mollath muss das also irgendwie selber hinbekommen haben, 7 Jahre rechtswidrig in der Geschlossenen geschmachtet zu haben.

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Man sollte nicht so tun, als wäre GM von Anfang an vorsätzlich Unrecht zugefügt worden.

Es gibt keinen Grund, anzunehmen, dass die Verhandlungen vor dem Amtsgericht nicht regulär verlaufen wären. Was nicht heißen soll, dass die Situation nicht subjektiv und objektiv eine Zumutung für GM war. Aber es war wohl eine Frage der Kommunikation, der Kommunikation vor Gericht. Die Richter wollten, dass GM zu den Vorwürfen Stellung nimmt, er hatte ein ganz anderes Anliegen. Und keinen Anwalt, der ihn davor bewahrt hätte, sich zu verrennen.

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Gast schrieb:
Es gibt keinen Grund, anzunehmen, dass die Verhandlungen vor dem Amtsgericht nicht regulär verlaufen wären.
Eine fünfwöchige Freiheitsberaubung ohne Rechtsgrundlage zur Erzwingung eines Explorationsgesprächs ist also Ihrer Ansicht nach "regulär"? Sind Sie in der Sowjetunion aufgewachsen?

@ Gast #34: "Aber es war wohl eine Frage der Kommunikation, der Kommunikation vor Gericht."

 

Deswegen - wegen der Frage der Kommunikation - sitzt keiner 7 Jahre zu Unrecht in der Geschlossenen.

Man sollte doch vor solchen unhaltbaren Annahmen die Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung zum Wiederaufnahmeverfahren zur Kenntnis nehmen. Da stehen ganz andere Sachen drin! Da geht es (und alles ist belegt) um zahlreiche massive Gesetzesverstöße und - das stand ursprünglich sogar auch im Antrag der StA - um Rechtsbeugung! Aus wahrscheinlich politischen Gründen hat das der Generalstaatsanwalt herausstreichen lassen.

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@ JoBode

Niemand hat behauptet, dass man "wegen der Frage der Kommunikation" "7 Jahre zu Unrecht in der Geschlossenen" sitzt, vielleicht haben Sie das inzwischen ja schon selbst bemerkt. Was die Anträge der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung angeht - wird da behauptet, dass "von Anfang an" (!) das Recht gebeugt wurde? Und ist wirklich "alles belegt"? Herrn Strates Antrag ist schlüssig, aber Belege habe ich nicht immer gefunden.

Ja, die sog. Eindampfhypothese wurde oft und lautstark propagiert. Am lautesten von Herrn Runge, sehr oft bei öffentlichen Auftritten. Und es wurde viel spekuliert über die Rolle der damaligen Justizministerin und des Generalstaatsanwalts. Natürlich waren sie involviert, aber ist das schon die ganze Wahrheit? Dann hätte ja der Regensburger Oberstaatsanwalt vor dem Untersuchungsausschuss die Unwahrheit gesagt, als er sagte, am Ende sei nur ein einziger Rechtsbeugungsvorwurf übrig geblieben, den er mit voller Überzeugung hätte vertreten können.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/untersuchungsausschuss-im-fall-mollath-wenn-der-herr-staatsanwalt-erzaehlt-1.1690371

Das sollte man vielleicht nicht vergessen: der erste Entwurf ist kurz nach der Weisung der Justizministerin und auf der Grundlage von Akten und Medienberichten entstanden, ganz ähnlich wie der Antrag der Verteidigung. Dann folgte aber noch eine längere Phase der Rechtschöpfung und der Sachverhaltsaufklärung. Dass Zeugen vernommen wurden, wissen wir. Aber wir wissen leider nicht, was Richter Brixner ausgesagt hat. Wahrscheinlich nur ein Zufall, dass wenige Tage nach seiner Aussage in einem zweiten Entwurf die das Urteil betreffenden Rechtsbeugungsvorwürfe aufgegeben waren. Und ein paar Wochen später waren die Rechtsbeugungsvorwürfe dann ganz vom Tisch. In diese Zeit fiel auch der ominöse "Maulkorb", der später von der Staatsanwaltschaft dementiert wurde. Ich finde es nicht ganz abwegig, dass die Staatsanwaltschaft selbst ein Interesse gehabt haben könnte, sozusagen in relativer Ruhe arbeiten zu können …

Also hier liegt Vieles im Dunkeln. Dennoch sind viele Fakten und Ungereimtheiten bekannt, aber nach meiner Wahrnehmung noch nicht in einen überzeugenden Zusammenhang gebracht worden. Aussagen wie "Aus wahrscheinlich politischen Gründen hat das der Generalstaatsanwalt herausstreichen lassen" scheinen mir jedenfalls zu eindimensional zu sein. Was nicht heißt, dass politische Gründe keine Rolle gespielt haben könnten. Aber welche genau?

Wäre ich GM, ich würde – früher oder später - schon wissen wollen, was da gelaufen ist. Aber für die bevorstehenden Termine geht es in erster Linie darum, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren, einfach einmal konkret zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Das sollte doch jetzt mit einigem Abstand und mit einem guten Anwalt möglich sein.

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Gast schrieb:

 Aussagen wie "Aus wahrscheinlich politischen Gründen hat das der Generalstaatsanwalt herausstreichen lassen" scheinen mir jedenfalls zu eindimensional zu sein. Was nicht heißt, dass politische Gründe keine Rolle gespielt haben könnten. Aber welche genau?

 

 

Was das Amtsgericht, Brixner, Dr. Leipziger u. diverse andere taten, lässt sich beim besten Willen nicht mehr damit in Einklang bringen, dass verständige Köpfe um eine rechtsstaatlich saubere Lösung bemüht gewesen wären, und die Vorstellung, Brixner hätte womöglich Argumente gebracht, die die StA von der Rechtsbeugung abrücken ließen, ist abenteuerlich: Was Brixner bot, Unterdrückung der Selbstverteidigung Mollaths, Unterdrückung von Reechtsmitteln usw., lässt sich mit gar nichts schönreden.

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Gast schrieb:

 Was nicht heißt, dass politische Gründe keine Rolle gespielt haben könnten. Aber welche genau?

Nun, welche politischen Gründe können es schon sein, wenn man verhindert, dass Rechtsbeugung als Rechtsbeugung behandelt wird?

Die möglichen Gründe kann man ohne viel Phantasie vollständig nennen:

 

1. Man will einen Schein wahren, der mit der Wahrheit nichts zu tun hat, will eine "unbefleckte" Justiz und "unbefleckte" Psychiater selbst zum Preise der Strafvereitelung in diversen Ämtern.

 

2. Man will es verhindern, dass Richter und Gutachter zukünftig vor Rechtsbeugung zurückschrecken, wenn "höhere Interessen" die Rechtsbeugung "erfordern".

 

Mehr mögliche politische Gründe gibt es nicht.

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@ Gast #39

Es kann mich nach der Debatte der letzten eineinhalb Jahre nicht wirklich verwundern, in dieser Weise missverstanden zu werden. Weder habe ich behauptet, dass "verständige Köpfe um eine rechtsstaatlich saubere Lösung bemüht gewesen" seien noch habe ich irgend etwas "schöngeredet". Die Unterdrückung von Rechtsmitteln ( die sich im Vollstreckungsverfahren noch  fortsetzt) ist offensichtlich und erschütternd, da gibt es gar nichts schönzureden. Ich wüsste auch sehr gerne, was die Staatsanwaltschaft bewogen hat, die prozessualen Rechtsbeugungsvorwürfe aufzugeben. Und was die "Argumente" von Richter Brixner angeht, welche auch immer das waren: weder Sie noch ich müssen sie ernst nehmen, die Staatsanwaltschaft aber schon. Meinen Sie, der Staatsanwalt hat grundlos die Befürchtung geäußert, ggf. wegen "übler Nachrede" verfolgt zu werden? Nur eine Schutzbehauptung?

Wer alles, was Richter Brixner oder die Staatsanwaltschaft vorbringt, reflexartig als Schutzbehauptung abtut, missachtet nicht nur die Gebote der Fairness, sondern beraubt sich auch wichtiger Erkenntnisquellen. Was natürlich nicht alle Diskussionsteilnehmer in gleicher Weise belasten wird.

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Gast schrieb:

@ Gast #39

 Meinen Sie, der Staatsanwalt hat grundlos die Befürchtung geäußert, ggf. wegen "übler Nachrede" verfolgt zu werden? Nur eine Schutzbehauptung?

 

Der Staatsanwalt weiß eben, wie üblicherweise verfahren wird, wenn Teilen der Obrigkeit willkürliches Handeln vorgeworfen wird.

Es ist tatsächlich völlig egal, mit welcher Offensichtlichkeit Justizwillkür betrieben wird - Strafanzeigen dagegen werden stets abgeschmettert, auch wenn dafür zu völlig irrationalen oder völlig substanzlosen Begründungen gegriffen werden muss, sprich: Strafvereitelung im Amte geboten werden muss. Garniert wird das Ganze dann mit einer Gegenanzeige wegen übler Nachrede / Verleumdung, die dann wie auf Engelsfüßen zum Altar der Verurteilung getragen wird. Darauf können rechtsbeugende Richter sich in Deutschland verlassen, weshalb sie Rechtsbeugung gelegentlich mit unüberbietbarem Selbstbewusstsein und maximalem  Elan betreiben, ich könnte eine größere Zahl von Fällen belegen.

 

Natürlich war dem OStA Rudolf Meindl aufgrund langjähriger Erfahrung klar, wie der Hase in Deutschlands Justiz zu laufen pflegt, der Mann ist doch weder blind, noch taub, noch blöd!

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"Mehr mögliche politische Gründe gibt es nicht."

Vielleicht doch. Zur Ergänzung:

3. Man will es verhindern, dass die "höheren Interessen" im konkreten Fall ans Tageslicht kommen.

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Keine Ernst zu nehmende Stellungnahme behauptet, von Anfang an seien Rechtsbeugungen passiert. Das ist einfach eine Unterstellung.

Aber bereits im amtsgerichtlichen Verfahren sind Rechte von Mollath nicht unerheblich und mehrfach verletzt worden, z.B. sein Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz. Ob das vorsätzlich oder fahrlässig geschehen ist, weiß sicher nur der Richter, der es aber nicht verraten wird.

Für Mollath als Justizopfer spielt die Frage von Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Richters und dessen Befindlichkeit keine Rolle - für die Justiz selber offensichtlich auch nicht, was allein für sich schon ein Skandal ist.

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JoBode schrieb:

Keine Ernst zu nehmende Stellungnahme behauptet, von Anfang an seien Rechtsbeugungen passiert. Das ist einfach eine Unterstellung.

Aber bereits im amtsgerichtlichen Verfahren sind Rechte von Mollath nicht unerheblich und mehrfach verletzt worden, z.B. sein Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz. Ob das vorsätzlich oder fahrlässig geschehen ist, weiß sicher nur der Richter, der es aber nicht verraten wird.

Für Mollath als Justizopfer spielt die Frage von Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Richters und dessen Befindlichkeit keine Rolle - für die Justiz selber offensichtlich auch nicht, was allein für sich schon ein Skandal ist.

 

Herr JoBode, mir scheint es völlig unfassbar, dass ein deutscher Richter (garantiert Prädikatsexamen, heute gar: 2-er Examen) den Grundsatz des rechtlichen Gehörs, der doch wohl einer der zentralen Pfeiler eines rechtsstaatlichen Verfahrens ist, fahrlässig verletzen könnte!

Das ist für mich so, als würde ein Elektromeister mit Kammerauszeichnung seinem Enkel einen laufenden Haarföhn zum Spielen reichen, während der Enkel in der Wanne sitzt, ohne sich dabei etwas Böses zu denken.

 

Gehen Sie davon aus, dass man Richtern selbst eine nur rudimentäre Geschäftsfähigkeit absprechen muss?

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@ Gast #1:

 

Das ist eine gute Frage, die Sie der bayerischen Justiz stellen sollten.

Für juristische "Normalos" dürfte die Antwort klar sein.

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@ JoBode #43

Ich bin jetzt nicht so in dem Fall drin und vom Amtsgericht hört und liest man nicht viel. Deshalb finde ich es schon interessant, dass da schon der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz verletzt wurde. Wie ist das geschehen?

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@ Gast:

 

Auf Blatt 11 unten und Blatt 12 oben des WA-Antrags von Dr. Strate werden Sie fündig:

Keine Anhörung zur von der StA beantragten Verfahrensverbindung und keine Eröffnung der Möglichkeit zur Stellung von Beweisanträgen.

 

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