Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3741|363880 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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3741 Kommentare

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Sie wissen schon, dass die Causa Mollath in einem anderen Thread diskutiert gehört? Oder spielt die Diskussionsgrundlage keine Rolle? Womöglich sucht man auch nur nach Gelegenheiten, die Judikative insgesamt zu verunglimpfen. Da passieren dann auch hin und wieder ein paar verbale Entgleisungen. Und anschließend bekommt man noch Gelegenheit, mit voller Inbrunst "Zensur" zu rufen, wenn diese Entgleisungen zu recht gelöscht werden, nur um den Begriff damit gleich mit zu verhökern.

 

 

 

 

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@ Tim Konstanz:

Die Judikative - zumindest die in Bayern - muss man nicht verunglimpfen, weil sie das trefflich selber betreibt. Vielleicht sagen Ihnen Namen wie Rupp, Mollath, Peggy, NSU, Gurlitt und vielleicht auch Hoeneß genug, oder brauchen Sie die Bezeichnungen der zahlreichen Justiz-Instanzen, die sich in diesem Zusammenhang mit "Ruhm" bekleckert haben? Die Liste läßt sich zwanglos um Namen und Institutionen erweitern.

Allein im Fall Mollath übersteigt die Zahl der fehlerproduzierenden Instanzen locker das Dutzend. Als besonderes Glanzstück tritt dabei das bayr. Justizministerium in Erscheinung - aber diese Behörde gehört ja nicht zur Judikative, sie soll ja "nur" über diese wachen und ist auch für Zusammensetzung und Beförderungen verantwortlich.

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@ Tim Konstanz

Grundsätzlich stimme ich Ihnen zu. Nun ist der Fall Mollath aber weithin quasi zur Chiffre von Justizunrecht geworden und immer, wenn von möglichen Fehlern der Justiz bzw. Fehlurteilen gehandelt wird, kommt man an diesem Fall anscheinend nicht vorbei, siehe nur den Titel dieses Blogbeitrags. Abgesehen davon ist der Fall Mollath sehr aufschlussreich für das Verhältnis von Justiz und Öffentlichkeit, das hier wegen des gemeinsamen Anwalts sicher auch noch ein Thema sein wird. Und er wirft mit besonderer Dringlichkeit die Frage auf, wie das Sine-ira-et-studio-Gebot der Analyse mit der Parteilichkeit der Unterstützung vereinbar ist, eine Frage, die man auch im hier diskutierten Fall im Hinterkopf behalten sollte.

4

Nicht alle Richter verrichten ihre Arbeit schlecht. Aber gerade die Fälle Peggy und Mollath und auch der hier diskutierte Fall (zumindest scheint er das zu werden) sind Musterbeispiele von Machtmissbrauch. Es kommt immer drauf an, wie groß die Moral ist und was man darunter versteht. Denn der Ein oder Andere will auch einfach jemanden wegsperren, damit sein Arbeit getan ist. Ich wünschte nur, dass viele Richter und auch andere Juristen mehr Druck gegen den Machtmissbrauch machen würden.

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"Im Zweifel gegen den Angeklagten" gibt es leider immer noch zu oft, zur Not lässt man Entlastungsbeweise einfach nicht zu - in der Ära des "Kahn-Senats" kam man damit so gut wie sicher durch. Manchmal hat man den Eindruck: je schwächer die Indizienkette, desto lieber greifen Richter zur "besonderen Schwere der Schuld" .

Nach einem Pressebericht des Darmstädter Echo online vom 20. Februar 2014 wollte Rechtsanwalt Dr. hc. Gerhard Strate eine Wiederaufnahme des Verfahrens bis zum Herbst erreichen, wie ist denn der neueste Stand dazu?

Heute ist bereits der 05.06.2015.

Kann einer der Experten hier mir diese Frage vielleicht beantworten?

 

 

 

3

Günter Rudolphi schrieb:

Kann einer der Experten hier mir diese Frage vielleicht beantworten?

Quote:

16.03.2015

[...]
Ziel war es, die Wiederaufnahmeschrift bis Herbst 2014 einzureichen. Dieser Termin könnte Aufgrund verschiedener Verzögerungen nicht eingehalten werden. Herr Dr. Strate sieht gut Chancen, dass das Verfahren vor einem anderen Landgericht wiedereröffnet wird.

Quote:

27.04.2015

Am 24. April fand ein weiteres Treffen mit der Kanzlei Dr. Strate statt. Die beauftragen Sachverständiger arbeiten intensiv an den Gutachten. Der Fahrplan für den Wiederaufnahmeantrag steht soweit fest.

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Aktuelles.htm

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Erstaunlich, dass das so lange dauert. Die Sache ist doch klar, oder etwa nicht?

 

Bei so viel Unterstützung, müsste doch mehr passieren. Oder kapiere ich da etwas nicht?

2

Hoffentlich wurden alle Asservate in dieser Sache auch ordentlich gesichert und dauerhaft verwahrt, denn das ist ja keineswegs immer sicher.

Erinnert sei hier an den Mordfall Markus Kern, der in Oldenburg am LG verhandelt wurde. Da war das wichtigste Asservat, eine Strumpfhose als das mutmaßliche Tatwerkzeug, nämlich auf einmal aus der Asservatenkammer verschwunden und konnte dann nicht mehr weiter auf DNA-Spuren untersucht werden.

Dieser Fall ist auch deswegen noch interessant, weil die Hauptbelastungszeugin insgesamt dann doch als unglaubwürdig galt, da sie sich in einem Detail (einer vermeintlichen Bushaltestelle) bei ihrer Aussage irrte, aber andere Details so präzise den Ermittlern schildern konnte, daß die Ermittler sie damals ursprünglich als glaubwürdig einschätzten.

Die Frage dabei ist außerdem noch, muß ein Mensch sich an alle Dinge im Leben immer ganz präzise erinnern können, oder ist es nicht doch völlig normal, daß man einiges auch vergißt im Leben, oder etwas in ganz falscher Erinnerung behält, aber andere Dinge trotzdem präzise weiß?

Wir sind wieder in Babenhausen angekommen. Der Termin in Hamburg war sehr wichtig für uns. Wir haben nun durch die sehr gute Arbeit des Gutachters neue Fakten für den Wiederaufnahmeantrag erarbeitet. Ich bin sehr dankbar und froh über diese wirklich guten und sachlichen Fortschritte. Ein weiterer wichtiger Termin findet diesen Mittwoch statt. Dann ist unsere Vorarbeitszeit erstmal beendet. Die Kanzlei Dr. Strate möchte im Spätsommer/Herbst den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens einreichen. Ich hoffe sehr, dass uns diese Chance gewährt wird. In einem Wiederaufnahmeverfahren würden alle Aspekte nochmal genau durchleuchtet werden.

 

https://www.facebook.com/MeinMannIstUnschuldig/posts/1129401433738173

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Die Erkenntnis aus dem Fall Mollath hat Dr. Strate sicher gewonnen: Der Justiz ist vorsorglich in nichts zu trauen, auch nicht einem geflissentlichen StA oder einem Gericht, das vorgibt sachlich und seriös vorzugehen. Der Justiz ist auch unter Aufbietung ihrer besten Leute im Zweifel keine Schandtat zu peinlich, um gerichtliches Versagen und Verantwortung wenigstens formal zu verleugnen und diese dem Betroffenen oder anderen Beteiligte (siehe Fall Arnold) zu überbürden. 

So wurde während des Wiederaufnahmeverfahrens im Fall Mollath auf Anregung von Dr. Strate das Praxissystem eines Zeugen von der Polizei unter die Lupe genommen. Die geistige "Lupe" der Ermittler war aber leider so verschmiert, dass als Untersuchungsergebnis nur unsäglicher Schmarrn herauskam. Die Untersuchung selbst, wie auch Auftrag und Bericht waren intellektuelle Fehlleistungen der Verantwortlichen. Die Juristen und Ermittler hatten keine Ahnung, wie so ein Arztpraxissystem technisch funktioniert und die Daten konkret überprüft werden könnten. Trotzdem wurde Sachkenntnis vorgegeben und nach eigenem Gusto gemeindlt. Zur Krönung hat das LG im Urteil dazu auch noch einen falschen Beweis (Dateiausdruck) behauptet und auf diese falsche Behauptung seine Wertung im Urteil gestützt. Gegen diesen offensichtlichen Beweisfehler im Urteil war wegen der "Gestaltung des Urteils" als Freispruch aus rechtlichen Gründen kein Rechtsmittel möglich. Jedenfalls nicht nach dem BGH-Richterrecht zur Tenorbeschwer, immerhin auf Grundlage einer nicht weniger "kreativen" Auslegung von Gesetzen wie die Beweismanipulation im Urteil.

Nicht zuletzt zeigen Juristen unter den Augen der Öffentlichkeit an, dass sie für eine Rechtsmittelabwehr auch virtuos mit dem i.d.p.r. bezüglich der Schuldunfähigkeit umgehen, nachdem sie zuvor dem Betroffenen auch auf Grundlage des falschen Beweises wenigstens eine Tat meinten nachweisen zu können. Der § 20 StGB enthält mit der "anderen seelischen Abartigkeit" ein faschistoides Merkmal aus dem Jargon der NS-Rassenideologie bereit, dass sich heutige Juristen offensichtlich nicht scheuen, als universellen Joker einzusetzen. Eine solche "AB-ARTIGKEIT" könnte nach Auffassung des LG und des BGH plötzlich auftreten und dann von selbst wieder verschwinden.

Allein dieser begrenzte Ausschnitt von unsäglichen "Fehlern" und "Unfähigkeiten" zeigt auf, dass es dringend notwendig ist, über die juristische Methodik, insbesondere deren Manipulierbarkeit und Fehlerresistenz öffentlich zu reden. Denn ein staatlicher Strafanspruch besteht nur zu tatsächlichen Straftaten und gegenüber tatsächlichen Straftätern. Alles Andere ist Rechtswillkür und Machtmissbrauch. Ich hoffe der Ignoranz der herrschenden Juristen kann durch die weiter bekannt werdenen Fälle endlich beigekommen werden und auch die passiven Mitläufer machen sich langsam Gedanken über einen Ausstieg aus ihrem Unvermögen.         

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"Wie kam sie nach Deutschland und wie ist Andreas Darsow
an die Munition gekommen ?

Für den Erwerb von Munition benötigt
man einen Waffenschein."

Deswegen auch das alte Sprichwort unter Ganoven "Egal wie dunkel der Schwarzmarkt, vergiss deinen Waffenschein nicht!"

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Und kann man eigentlich konkrete Aussagen durch Suggestivfragen ersetzen? Wir werden es wohl nie erfahren.
 

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Herr "Out-of-the-box"-Fragesteller: Haben Sie eigentlich die bisherige Diskussion und das Urteil gelesen?

Zu Ihren vielen Fragen:

Die Munition wird in den USA verkauft. Aha. Warum ist dann mein erster google-Treffer bei der Suche nach poongsang pmc 9 mm germany eine Firma "Waffen Braun Shop" aus Deutschland?

liegt es nicht im Wesen des Schwarzmarktes insbesondere bei illegalen Waffen und Munition, dass man Angebot und Preise eher nicht kennt und es dazu keine zuverlässigen Untersuchungen gibt?

War die Munition von PMC "vergoldet" wie Sie behaupten oder mit Messing ummantelt wie Sie an anderer Stelle schreiben?

Hat Herr D. die Munition erst kurz vor der Tat beschafft oder hatte er mehrere Jahre Zeit, u.a. auch auf Truppenübungsplätzen? Ich hatte vor 1989 auf einem großen Truppenübungsplatz Bundeswehrkameraden, die sich dort z.B. privat mit herumliegender  übriggebliebender US- 5,56 mm eindeckten.

Wer hat behauptet,der PET-Schalldämpfer sei "unkaputtbar" gewesen? Im Gegenteil wurden doch Schaumteile aus dem offenbar bei der Tat "kaputtbaren" Schalldämpfer doch in der Wohnung aufgefunden?

Wenn Messingpartikel wie Sie schreiben erst durch Abrieb des Geschosses im Lauf anfallen und ein Schalldämpfer verwendet wurde, wieso sollten Messingpartikel als Schmauchbestandteile an Herrn D. landen (die anderen Schmauchpartikel aus der Verbrennung und nicht vom Patronenabrieb schlagen sich ja dann beim Zurückfahren des Schlittens und Hülsenauswurf nieder)?

 

 

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Hallo nochsoeingast,

ich bin scheinbar der   einzige, der das Urteil gelesen
und die Sachverständigengutachten überprüft hat.

Auf dem Schwarzmarkt kauft man
prinzipiell illegal.

Die Kombination Zimmerflak aus dem Zweiten Weltkrieg
und Überschallmunition macht überhaupt keinen
Sinn, wenn man aus nächster Nähe schießt.

Laut Hersteller sind die Patronen "gilded",
wegen der Messingummantelung.

Wenn die Messingpartikel nicht aus dem
Lauf heraustransportiert werden, 
verstopft der Lauf.
 

PS:
Warum hat man die Patronen
nicht einfach gewogen ?

 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler

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Sehr lustig ist ja auch, dass immer wieder auf die Suchtreffer beim Sysad hingewiesen wird. Er hat also auf Waffenseiten gesucht, man hatte hunderte von Treffern. Und ausgerechnet für die einzige nachweisbare Anfrage nach einem Schalldämpfer und den Ausdruck des pdf loggt er sich mit der Kennung des Herrn D. ein.

Der angeblich "immer" (?)  "ganz genau" (?) um 09:30 rausgeht  und dann "immer" (?) "ganz genau" (?)  10-15 Minuten nicht am Arbeitsplatz ist... Wie zuverlässig die Beobachtung von Zeugen ist bei derartigem Alltagsgeschehen und ob das überhaupt irgendjemand noch registriert kann man durchaus auch bezweifeln..

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Oha, Herr Steffler, da werden Sie aber gleich von MeinName in den Senkel gestellt werden, wenn Sie behaupten, als Einziger das Urteil gelesen zu haben.

Und woher Sie Einblick in die Gutachten haben, weiß ich auch nicht, abgesehen davon, dass für ein Urteil nicht die vorbereitenden schriftlichen Gutachten,  sondern die Ausführungen des Sachverständigen in der Hauptverhandlung maßgeblich sind (in denen ggf. neue /weitere Anknüpfungstatsachen berücksichtigt werden können, die erst nach dem schriftlichen Gutachten oder erst in der Verhandlung aufgetaucht sind).

 

Schmauch (=Verbrennungsprodukt aus dem Zündsatz; und um genau diesen geht es, siehe Urteil Seite 109 :"Im Anzündsatz beim Verfeuerungsvorgang") und Abrieb des Geschosses setzen Sie schon mal unzulässigerweise gleich, untersucht wurde Schmauch, der an Kleidung u.a. von D. gesichert wurde, der war von der Zusammensetzung identisch mit dem der verwendeten Munition. Es geht also nicht um den Schmauch am Tatort (den zu untersuchen sich ja erübrigt hat,  da man ausreichend Geschosse und Hülsen hatte, um die einizge verwendete Munitionsart zu bestimmen). 

 

Manche hier unterstellen  offenbar, dass D. sich die Waffe und Munition speziell für die Tat und zeitnah beschafft hat. Man weiß aber dazu gar nichts. Ob er Waffe und Munition schon seit Jahren oder Jahrzehnten (er ist 1969 geboren, Tat 2009)  herumliegen hatte, die Waffe und Munition illegale "Erbstück" waren oder kurzfristig auf irgendeinem Schwarzmarkt beschafft wurden o.ä. weiß schlichtweg keiner, weil weder Waffe noch Restmunition aufgefunden wurden.

Es geht hier - wie auch sonst in 99,99 % aller Taten - nicht um eine Tat von Professor Moriarty oder Hannibal Lecter mit 200% sicherer Planung und idealer Vorbereitung. Die weitaus meisten Täter nehmen das an Tatmitteln, was ihnen finanziell, intellektuell, zeitlich und faktisch verfügbar ist.  In München wurden vor einigen Jahren

Damit erübrigen sich  Überlegungen, warum D.  nicht vielleicht besser oder idealerweise eine subsonic-Munition beschafft hätte. Wenn man schon einen sooo schlauen Täter unterstellt, der sich auf einem Schwarzmarkt eindeckt, ist ja die nächste Frage, weshalb Moriarty nicht auch noch einen professionellen Schalldämpfer dazu gekauft hat. Hat aber offenbar niemand, und eine andere Erklärung für Bauschaum (bei mehreren Leichen in verschiedenen Räumen)  als einen improvisierten Schalldämpfer gibt es wohl nicht, es sei denn, es handele sich um einen der vielen skandinavischen Krimikiller, der den Ermittlern und Fallanalysten ein ganz besonderes Rätsel aufgeben wollte...

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nochsongast schrieb:

In München wurden vor einigen Jahren

 

Da fehlt scheinbar etwas.

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Vielleicht hatte der perfekte Täter auch Gehörschutz auf.
 

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Wann erreicht die fragliche Munition aus der Zimmerflak denn Überschallgeschwindigkeit?

Im Internet liest man etwas von einer muzzle velocity, also v0, von 1150 fps. Das wäre mit ca. 350m/s schon Überschallgeschwindigkeit. Fallen Mündungs- und Überschallknall dann zusammen? Wenn ja dämpft ein Schalldämpfer bei besonders schneller Munition beide Knalls?

0

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

woher wissen Sie, daß eine Walther P38 
verwendet wurde und keine
Mauser oder Luger?

 

PS:

Ich würde Ihnen dringend davon abraten,
in den Lauf Bohrungen zu machen.
 

Dadurch zerstören Sie den Drall
des Projektils !

Wenn Sie Pech haben, fliegt Ihnen
die Pistole um die Ohren!

  

Best Wishes
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Netcool Certified Consultant
Rosenaustraße 7, OG
63069 Offenbach am Main
Out~of~The Box Solutions

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Wie man juristisch mit Spekulationen als Allexperte gegen i.d.p.r schießt?

Es erstaunt, wie viele Juristen zugleich Waffenexperten sind. Oder eher (Waffen-)Narren? Es ist in einem seriösen Umfeld üblich, die Grundlagen des Wissens und der Erkenntnisse wenigstens grundlegend darzustellen. Bisher sehe ich dazu nur Angaben des Dip.-Ing. Ralf Stetter.

Gleiches gilt für das IT-Wissen. Einfachstes Grundwissen zu Datenbanksystemen pulverisierte die zuvor sicheren Überzeugungen der Juristen und Fast-Juristen in der beckblog-Diskussion zur "ordentlichen" Beweisermittlung im Fall Mollath. Es ist mittlerweile zugestanden, dass Polizei, STA, LG und BGH in dem Fall zur Beweisfrage Praxissystem und Attest-Dateien tatsächlich vollkommen ahnungslos waren, sich aber gefühlt und öffentlich als allwissend gaben. 

Richterliche Überzeugungen und deren Folgen auf der Grundlage von Nichtwissen, Nichtwissenwollen oder spekulativem Meinen?

Das wäre doch ein ureigen juristisches Thema, zu dem der Beitrag juristischer Experten dringend erwartet wird. Schuss frei!

 

 

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Falls Sie das Urteil wirklich  4 x gelesen haben nur kurz zur Erinnerung: um welche Waffe es sich handelte bzw. um welchen Waffentyp und woraus das abgeleitet wird steht auf Seite 104. P38 oder baugleicher Waffentyp mit Linksauswurf und den P38-spezifischen Auszieher (im Urteil mit Tippfehler "Aufzieher") - und Auswerferspuren auf den Hülsen.

 

Eine Bohrung in den Lauf kurz vor der Mündung dürfte nicht problematisch sein und auch zum "um die Ohren fliegen" führen, da das Treibgas ja ohnehin nach vorne austritt und durch eine Bohrung ein Teil dann durch das Bohrloch. Auseinanderfliegen gäbe  es doch  nur, wenn der Gasaustritt verhindert wird oder man eine Bohrung relativ weit hinten am Lauf anbringt, so dass das Treibgas zwischen Lauf und Schlitten austritt.  Der Drall dürfte bei den Schüssen auf die Tolls mit der kurzen Distanz keine ausschlaggebende Rolle  für einen Treffer spielen.
 

 

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Hallo nochsoeingast,

ich antworte Ihnen mal als Strafverteidiger.

Bestreiten Sie strikt, daß Sie Löcher in den Lauf
gebohrt haben. Das ist nämlich strafbar.

So eine Pistole verstößt gegen
das Waffengesetz !

 

PS:
Seite 104 ?#~

Glaub ich nicht !#~

Anyway,  die P1 ist beispielsweise
nahezu baugleich
mit der P38.

 

Best Wishes
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Netcool Certified Consultant
Rosenaustraße 7, OG
63069 Offenbach am Main
Out~of~The Box Solutions

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Herr Steffler,

da irren Sie sich, eine richtig mit Quer-Bohrung(en) manipulierte Waffe schießt immer noch mit Drall und ohne auseinander zu fliegen, auch eine Verkürzung des Laufs würde den Überschallknall vermeiden. Wer es richtig macht, hat auch ein Nachladen noch aus dem Magazin durch den Rückstoß, die V-Null liegt normalerweise nur ganz knapp über der Schallgeschwindigkeit bei üblicher Standardmunition 9x19 und dieser Waffe. Von PMC gibt es auch Subsonic-Munition übrigens bei z.B. Waffen-Braun.

Allerdings würde ich auch keine verräterischen Hülsen am Tatort zurück lassen, ein (umweltschonender) Leinenbeutel, in dem man die Waffe beim Schießen betätigt, reicht da schon i.d.R. dafür aus.

Die LkAs und das BKA können die Waffen vermutlich schon unterscheiden (P 38 oder P 1), da sie ja Hülsen und Projektile vorgefunden hatten.

Grüße

 

@Steffler:

Seit wann sind Sie Strafverteidiger?

Wenn man sich wie mutmaßlich Herr D eine halbautomatische Selbstladewaffe nebst Munition illegal besorgt, dann ist das "Illegalwerden der Waffe schon durch das  Anbohren" , von dem Sie mir (?) abraten, doch wohl ein eher zu vernachlässsigender Aspekt bei der Strafbarkeit?

Haben Sie auch eine seriöse fachkundige Quelle statt eines "Ausführungen des Waffensachverständigen - glaub ich nicht?" (abgesehen davon heißt es im Urteil und den dortigen Ausführungen zum Gutachten "P38 oder baugleich", wie Sie mindestens 4 x gelesen haben müssten) das dürfte eine nahezu baugleiche P1 wohl semantisch umfassen.

 

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Zur Info !

Anhand der 10 Projektile kann das BKA lediglich wissen,
daß der Lauf der Tatwaffe 6 Züge  hatte.
(Rechtsdrall)

Das trifft auch auf die Luger zu !

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RalfSteffler schrieb:

Zur Info !

Anhand der 10 Projektile kann das BKA lediglich wissen,
daß der Lauf der Tatwaffe 6 Züge  hatte.
(Rechtsdrall)

Das trifft auch auf die Luger zu !

Aber das ist doch nur das ganz grobe Setting! Die genaue Geometrie der Züge und Felder im Quer- und Längsschnitt ist außerdem wichtig und die Waffensachverständigen schauen sich die Projektile auch mikroskopisch genau an. So lassen sich außerdem Rückschlüsse auf das Alter der Waffe und ihre Abnützung / Korrosion ziehen.

Eine alte Waffe aus dem Weltkrieg vom Opa und eine aus dem Waffenladen unterscheiden sich für die Fachleute auch anhand der damit verschossenen Projektile. Anders könnten doch auch nicht Projektile einer ganz bestimmten Waffe zugeordnet werden durch Vergleichsmikroskopie.

Die Kriminaltechnik arbeitet heute labormäßig und mit Datenbanken, nicht mehr so wie Sherlock Holmes.

 

 

@Steffler:

Könnten Sie eine etwas eindeutigere Terminologie verwenden? Die "Luger"  ist die übliche Bezeichnung für die Pistole P08, also den Vorläufer der P38/P1.  Das Kaliber 9mm Parabellum, das auch als "Luger" bezeichnet wird, haben alle drei Modelle (P08, P38, P1).

Falls Sie mit der "Luger" die P1 meinen: das steht ja schon im Urteil, dass es eine P38 oder baugleiche Pistole ist. Die Modifikationen der P1 gegenüber der P38 betreffen ja weder Auszieher noch Auswerfer oder Lauf/Züge/Drall.

Falls Sie also mit der Luger die P08 meinen und annehmen, die sei baugleich oder würde an den Hülsen identische Spuren wie eine "P38 oder baugleich" (=Urteil und dort zitierter Sachverständiger) verursachen , empfehle ich Ihnen eine Recherche nach Bildern des Auswerfers und des Ausziehers der P08 und der P38, die werden in diversen Shops als Gebrauchtteile angeboten. Dann werden Sie auf den ersten Blick erkennen, dass diese sehr unterschiedlich aussehen und daher der P08-Auszieher und Auswerfer keinesfalls zu einer P38/P1-identischen Spur auf der Hülse führen können.

3

Hallo nochsongast,

Georg Luger ist der Erfinder der Luger;
daher der Name !

Die P38  basiert auf der Luger.

Die P1 ist eine Weiterentwicklung der P38.

Alle 3 Pistolen sind nicht baugleich,
verursachen aber gleiche Spuren
in den Projektilen.

(6 Züge mit Rechtsdrall)

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler

 

 

 

 

 

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Sehr geehrter Rudophi, 

die P38 wurde in x~verschiedenen Varianten
von verschiedenen Herstellern gebaut.

Welche P38 diente dem BKA  als Referenz~Modell ?

PS:
Im Urteil steht, es müsse eine P38 gewesen sein,
weil man nur auf diese eine PET~Flasche
klemmen könnte.

 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler

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RalfSteffler schrieb:

die P38 wurde in x~verschiedenen Varianten
von verschiedenen Herstellern gebaut.

Welche P38 diente dem BKA  als Referenz~Modell ?


Diese Frage hätte im Prozeß gestellt werden können. Ob sie aber Tat-relevant war/ist, hat das Gericht dann zu entscheiden.

RalfSteffler schrieb:

Im Urteil steht, es müsse eine P38 gewesen sein,
weil man nur auf diese eine PET~Flasche
klemmen könnte.

Das ist m.E. keine gute Begründung von Richter V. Wagner (oder hat das der Sachverständige etwa so behauptet?), ein halbwegs geschickter Bastler kann auf nahezu jede Pistole so ein Konstrukt montieren, über dessen Geräuschdämpfung, also Wirksamkeit, sowie Haltbarkeit, damit auch Tauglichkeit, man allerdings als Bastler schon einige Versuche anstellen sollte. Überzeugend ist das aber nicht, warum dann ein Täter sich nicht etwas Komplettes illegal besorgt hat. Eine Erklärung dafür wäre, es hat sich um eine Erbwaffe o.ä. gehandelt. Haushaltsauflöser finden übrigens auch öfters solche Waffen, oft auch mit Munition, alte Munition in der Regel, aber ohne Schalldämpfer natürlich, denn das ist ja dann schon ein Sonderfall.

MfG

Günter Rudolphi

Sehr geehrter Rudolphi, 

 

stimmen Sie mir also zu, daß man auch auf eine Luger 
oder P1 oder gar auf eine Mauser eine PET~Flasche
klemmen könnte, auch wenn dies unter
Verwendung von Überschallmunition 
technisch völlig  sinnlos ist, weil
Überschallmunition nicht 
schallgedämpft werden
kann ?

PS:

Der Täter hat bestimmt von der Tat
ein Knalltrauma davongetragen!

 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler

0

@Steffler
Leider zitieren Sie das Urteil völlig falsch trotz viermaligen Lesens und bringen daher auch Rudolphi auf eine falsche Spur. Im Urteil steht jedenfalls mE nirgendwo, dass "nur auf eine P38" eine PET-Flasche geklemmt werden könne. Falls Sie das irgendwo gelesen haben wollen, zitieren Sie doch bitte die Seite, auf der das stehen soll.

AUf Seite 15 unten/16 oben steht vielmehr, dass laut der Anleitung zum Schalldämpfer dieser "besonders gut" auf eine P38 passe.

Auf Seite 108 wird nach den Ausführungen zum Auszieher und Auswerfer noch näher begründet, weshalb es eine P38 gewesen sei, nämlich aufgrund des Auswurfs der Hülsen beim Schießversuch, der vereinbar mit den Auffindeorten der sichergestellten Hülsen war.

 Frau Darsow behauptet zwar unter Berufung auf "Experten" auf S. 74 des Urteils (mit der Seitenangabe 76), die P38 sei nicht linksauswerfend, dies lässt sich problemlos aus allgemein zugänglichen Videos widerlegen. (Siehe Seite 1 der Kommentare zu diesem beck-blog-Thema).

 

Was für eine Pistole meinen Sie mit einer "Mauser"? Und wie gesagt: dass jemand sich eine Schalldämpferbauanleitung besorgt, besagt noch nichts darüber, ob er auch weiß, dass ein solcher SD nur mit subsonic sinnvoll ist und ob er - selbst wenn er das irgendwann merkt - in der Lage ist, sich diese vermutlich weniger verbreitete Munition auch zu beschaffen.

 

Und ob das mit dem Knalltrauma so stimmt? Denn lustigerweise ist auf obs-itconsulting  (Ihre Webseite?) ja eine Dissertation von Frau Wacker aufzufinden mit Untersuchungen zu Schalldämpfern. Dort lautet das Fazit für den  PET-Bauschaumschalldämpfer mit 9mm Parabellum  :

 

"Eine  1  l  PET-Flasche  reicht  gerade  um  das  Gasvolumen  des  Kalibers  9  mm  Para  als  reiner 

Expansionsraum noch handhabbar zu modulieren. Die schnelle Zerstörung der Flasche zeugt

von  der  hohen  Materialbelastung.  Der  Mündungsknall  wird  auf  ein  gerade  noch  erträgliches 

Maß reduziert"

und darüber noch ausführlicher zum Verlauf der Versuche :
 

"Die PET-Flasche  wurde  im  ersten  Schuß  im  Boden  durchschossen  und  solange  beschossen, 

bis durch fortschreitende Zerstörung ihre eigentliche Funktion nicht mehr gegeben ist. 

Nach  dem  4.  Schuß  riß  der  Boden  aus  (GecoMunition).  Ohne  Boden  wurde  sie  weiter 

beschossen  (Winchester  Munition)  und  wirkte  dann  nur  noch  als  Nachbrennkammer  für  die 

unverbrannten Pulverpartikel im Mündungsfeuer. Sowohl bei vorgebohrtem, wie durchschossenem

Boden fanden sich bei jedem Schuß bis auf die  Distanz  von  30  cm  Plastiksplitter  im  Ziel

medium.  Eine  Flasche  hielt  im  Schnitt  vier  Schüssen  stand,  bis  der  Boden  vol

lständig  zerstört  war.  Beim  Ausbruch  des  Bodens  kam  es  zur direkten Beinflussung des

Geschosses (Quereinschlag). Erstaunlich wirkungsvoll zeigte sich dieser Behelfsdämpfer im

Erst- und Zweitschuß sowohl mit vorgebohrtem Boden, wie mit zu durchschießendem Boden. Für einen Wegwerfartikel im Wert von € 0.15 von einem geradezu fantastischen Preis-Leistungs-Verhältnis."

"
 

 

5

Werte Mitkommentatoren,

den Darsow-Prozeß habe ich leider nicht unmittelbar im LG Darmstadt verfolgt, auch leider nicht den Arnold-Prozeß mit dem Fehlurteil. Wohl aber etliche andere Prozesse bei den Vorsitzenden Richtern Wagner (Darsow) und Dr. Trapp (Arnold).

Ohne direktes Prozeß-Wissen, nur auf der Basis von Presse-Veröffentlichungen darüber, ist es m.E. unmöglich, sich substantiiert und seriös zu Details zu äußern.

Allgemein gehalten aber ist die Idee, mit einem solchen Dämpfer viele Schüsse abgeben zu wollen, reichlich abstrus und nicht besonders planvoll gewesen.

Es dürften sich auch viele alte Armeewaffen noch in Privatbesitz befinden, trotz der wenigen bisherigen Waffenamnestien. Wer eine Erbwaffe erhält, müßte sie auch sofort bei der Polizei melden, das wird aber nicht immer gemacht und danach ist es mit dem Risiko verbunden, gegen das WaffG zu verstoßen bei verspäteter Meldung. Klar, daß viele dann diese Waffen nicht mehr melden.

Als noch viele Amerikaner in der BRD stationiert waren, auch in Babenhausen gab es ja eine große Garnison und ein ausgedehntes Rotlichtviertel, war es auch nicht schwer, über einen GI an Munition aus den Staaten zu kommen. Wer etwas "Interessantes" zum Tauschen hatte, war sowieso immer im Vorteil.

Damit möchte ich aber zu keinen Spekulationen Anlaß geben im Fall Darsow, da ist die Indizienlage schon sehr dünn.

Insbesondere frage ich mich, wo die genauen Photos und Videos sind vom Tatort, die genauen Temperaturmessungen der Umgebung und der Kerntemperaturen beim Auffinden der Leichen, um auch eine genaue Bestimmung der Todeszeiten und der Toleranzen dafür zu ermöglichen, wofür es außerdem verschiedene Verfahren noch gibt bei den Rechtsmedizinern.

Aber wie gesagt, ich war bei diesem Prozeß ja leider nicht dabei.

Beste Grüße

Günter Rudolphi

Nachtrag:

Ausgesprochen schade ist, daß der Dr. hc. Strate nicht der damalige Verteidiger von Hr. Darsow war, denn das wäre sicher ein besonderer Genuß für das Publikum gewesen, wenn Volker Wagner und Gerhard Strate im Prozeß damals aufeinander gestoßen wären.

Sollte es doch noch zu einer Wiederaufnahme kommen, dann allerdings mit anderer Besetzung auf der Richterseite und nicht mehr bei der 11. Großen Strafkammer (Schwurgerichtskammer) des LG Darmstadt.

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

es gibt überhaupt keine echten Indizien
gegen Andreas Darsow.

Der angebliche PET~Schalldämpfer für eine
Zimmerflak aus dem Zweiten Weltkrieg
ist technisch völlig unmöglich.

Die Schmauchspuren auf der Bundeswehrhose
passen auch nicht zur vergoldeten Munition.

Die Schußrekonstruktion ist sogar 
physikalisch unmöglich.

Außerhalb des Hauses wurde nicht geschossen.
Deshalb wurden auch keine Patronenhülsen
im Vorgarten gefunden.

 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler

0

Meine konkreten Fragen wären noch:

Wann traf die Polizei am Tatort ein?

Denn einmal lese ich:

Bei der Verhandlung kam raus, dass noch nicht einmal der Todeszeitpunkt bekannt war. Die Aussage vom Gerichtsmediziner war: "Dafür hatten wir keinen Auftrag".

(Quelle ist: http://www.doppelmord-babenhausen.de/Indizien.htm)

Dann lese ich:

Todeszeitraum von Petra T.: 16.04.2009 17:22 Uhr bis 17.04.2009 7:22 Uhr

(Quelle ist: http://www.doppelmord-babenhausen.de/Zeitschrift-Tatzeit.htm)

Wie wurden der/die Todeszeitpunkt(e) bzw. die wahrscheinlichen Todeszeiträume ermittelt?

(Nach welchen Verfahren der Todeszeitpunkt-Bestimmung und mathematisch-statistischen Methoden zur Auswertung und der Bestimmung der Fehlergrenzen/-toleranzen, d.h. Mittelwert und Standardabweichung bei einer Gauß-Verteilung als angenommene Hypothese?)

 

Bei so einer Indizienlage haben die Sachverständigen ihren großen Auftritt ........

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

für den Todeszeitpunkt gibt es 4 Zeugen,
die am 17.04.2009 um 4 Uhr 2 Schüsse
gehört haben.

Die Polizei wurde Samstag nachmittag gerufen,
nachdem eine Nachbarin zufällig Astrid Toll,
im Garten gesehen hatte.

Der Rechtsmediziner kam dann wohl Sonntag!

 

PS:

Klaus Toll hat versucht, sich illegal eine 
Pistole zu besorgen. Warum wohl ?

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Sehr geehrter Herr Rudolphi,

Auf Seite 189 wird falsch dargetan und festgestellt:
-Zitat Seite 189-

"..., dass die an den Gegenständen aus seinem Lebensbereich nachgewiesenen Schmauchpartikel in ihrer Elementarkombination Blei, Barium, Antimon und Aluminium als Nebenbestandteil von einer Munition des Herstellers Poongsaan Metal Company aus Seoul entspricht, was in dieser Kombination lediglich bei ca. 1/6 der weltweit genutzten Munition der Fall ist."

Diese rotzfrech gelogene Behauptung würde im Umkehrschluß bedeuten, daß 5/6 -als 83%- der weltweit genutzten Munition
nicht die Elementarkombination Blei, Barium, Antimon und Aluminium als Nebenbestandteil besitzen, was freilich großer Unsinn ist. Zuvor behauptet der Sachverständige "Schmauch ist Schmauch !"

Ebenso könnte ein Weinexperte erklären: "Wein ist Wein oder Schnaps ist Schnaps!"

Schmauch der vergoldeten 9mm Munition der Marke PMC enthält als Hauptbestandteil Messing
-auch bekannt als Autobahngold-, das sich bei jedem Schuß in den Zügen abreibt
und mit dem Waffenöl herausgeschleudert wird. Ansonsten würde der Lauf
verstopfen.

Beweis:
Doktorarbeit über PET~Schalldämpfer des Dr. Wacker aus 2010 (Rechtsmedizin Münster)
Schmauchanalyse des FBI im Mordfall Bonny Lee Bakley (2001)

Der Schmauch auf der Bundeswehrhose und dem Bundeswehrhemd
des Andreas Darsow kann also unmöglich von der vergoldeten
Munition der Marke PMC herrühren.
 

Best Wishes
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Netcool Certified Consultant
Rosenaustraße 7, OG
63069 Offenbach am Main
Out~of~The Box Solutions

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Sehr geehrter Herr Steffler,

bei diesem Thema ("Schmauch" als Oberbegriff) sind alle Laien doch überfragt. Es mag vielleicht unterschiedliche Einschätzungen in den Ländern BRD (beim BKA) und USA (beim FBI) geben, wie es der Wikipedia-Artikel ("Schmauch") darstellt, der ja auch nur von Laien stammt, darum wäre es m.E. besser, nicht nur nach diesem Stichwort zu recherchieren, sondern auch noch nach dem viel ergiebigeren Stichwort "Schmauchspuren", wobei bei Google gleich am Anfang auch eine Seite des BKA erscheint, die ich auch verlinke:
http://www.bka.de/nn_240276/DE/ThemenABisZ/Kriminaltechnik/Sachbeweise/Toetungsdelikte/Schmauchspuren/schmauchspuren__node.html?__nnn=true
Die von Ihnen genannte Doktorarbeit habe ich mir aber auch angesehen. Das Thema überlasse ich lieber den Experten und deren Diskussion. Gespannt bin ich natürlich schon, wie ein Antrag auf Wiederaufnahme gemäß der StPO nun begründet wird. Weiter möchte ich aber dazu jetzt nichts mehr schreiben, denn da haben die wirklichen Sachverständigen sinnvoller Weise das Sagen, was aber nicht heißen soll, daß auch die nicht manchmal Fehler machen.
Alles schon erlebt, übrigens auch schon mal einen (mich überraschenden btw.) Freispruch i.d.p.r. des Angeklagten von der Schwurgerichtskammer mit Volker Wagner als Vorsitzenden bei nicht ausreichenden Indizien/Beweisen, da gab es noch mindestens einen zweiten konkreten und auch benennbaren Tatverdächtigen, der sich aber abgesetzt hatte, dieser Fall ist daher m.E. auch nicht wirklich vergleichbar.

Beste Grüße

Günter Rudolphi

Sehr geehrter Herr Rudolphi,

wenn Sie den BKA-Beitrag gelesen haben, werden Sie feststellen,
daß mit Schmauch sämtliche Bestandteile der Schmauchwolke 
gemeint sind.

Beweis:
Schmauchspurenanalyse des FBI im Mordfall Bonny Lee Bakley (2001)

Diese Bestandteile sind neben dem Zündsatz hauptsächlich 
das verwendete Waffenöl sowie die Messingummantelung,
die sich mit jedem Schuß im Lauf abreibt.

Meine Recherche hat ergeben, daß PMC diese Munition
ausschließlich mit einer weltweit einzigartigen
Messingummantelung produziert.

Es ist technisch völlig unmöglich, daß die Bundeswehrhose
und das Bundeswehrhemd beim Testschießen keine
Messingpatikel - wohl aber Aluminumpartikel
abbekommen hat.

Meine Gegengutachten habe ich auf Anfrage dem LG Kassel
geschickt und beim Deutschen Bundestag die längst
überfällige Änderung des § 333 StPO erbeten.

Dann wäre für Verurteilte die einfache Berufung
vor dem OLG möglich und der BGH entlastet.

In einer Revision kann der Tatbestand nicht
erneut kritisch überprüft werden.

PS:
Heiko Mass versucht überdies seit 2 Jahren 
die §§ 211,212 zu ändern.

 

MfG
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Out~of~The Box Solutions

 

 

 

 

 

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@Steffler:

Sie verwechseln permanent Schmauch, der aus der Mündung austritt (der dann auch Abrieb enthält, der durch das Passieren des Laufes durch das Geschoss entsteht) und Schmauch, der nahe an der Schusshand entsteht, weil dort beim Rücklauf des Verschlusses und durch die Hülsenauswurföffnung ebenfalls Schmauch austritt, allerdings nur der, der dem Zündsatz entstammt und offenbar keine Abriebpartikel enthält.

Diese verfehlte Grundannahme führt dazu, dass Sie gebetsmühlenartig behaupten: Schmauch ohne Messing kann nicht von PMC-Munition stammen. Richtig ist vielmehr, dass bei der Schussabgabe unter Verwendung von PMC 9mm brass coated  ersichtlich "vorne" Schmauch mit und "Hinten" Schmauch ohne Messinganteil entstehen kann und es daher in keiner Weise zwingend Schmauch an Kleidung, Handschuh und Pulsmesser Messing enthalten muss. 

 

Haben Sie auch eine Quelle dafür, dass das der 1/6-Anteil (an  9mm mit Blei/Antimon/Barium/Aluminium) Unsinn ist, wie Sie behaupten?

Es gibt  schon seit mehreren Jahrzehnten Zündsätze gerade bei 9mm LUger (Stichwort: Polizeipatrone)  die z.B. gar kein Blei enthalten. Deren Marktanteil dürfte aufgrund der bundesweit einheitlichen Anforderungen der Bundesländer und des Bundes  (suche nach "Technische Richtlinie Patrone 9mm x19 schadstoffreduziert" inzwischen recht hoch sein.

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Hallo Gast,

die Schmauchwolke  tritt generell
nur aus der Mündung aus.
Wo den sonst ?

 

Die Patronenhülse dichtet den Lauf 100%ig ab,
sonst würde die Pistole nicht funktionieren !

 

Im Lauf entsteht nach jedem Schuß ein enormer Unterdruck,
der durch das Patronenlager nach Auswurf
ausgeglichen wird.

Die Überhitzung des Laufs begrenzt die Schußintervalle.

 

In der Schmauchwolke ist freilich der Abrieb
der Messingsummantelung sowie 
Waffenöl enthalten.

Beweis:
Schmauchspurenanalyse des FBI im Mordfall Bonny Lee Bakley, 2001

 

PS:
9mm Luger Munition von PMC ist NATO~Munition.

Von der NATO haben Sie bestimmt
schon mal gehört.

9mm NATO~Munition ist bleihaltig und enthält
freilich Aluminium im Zündsatz !

 

Geschwindigkeit des Projektils: ca.  400m/s (Überschallmunition !)

Best Wishes
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Netcool Certified Consultant
Rosenaustraße 7, OG
63069 Offenbach am Main
Out~of~The Box Solutions

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Hallo Gast,

die Behauptung der Staatsanwaltschaft, ein Bauschaumpartikel habe sich 
an das sich mit Überschallgeschwindigkeit
fliegende Projektil im PET~Schalldämpfer
angehaftet und sei so in die Wand
geflogen, ist an Klamauk kaum
zu übertreffen.

 

Best Wishes
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Netcool Certified Consultant
Rosenaustraße 7, OG
63069 Offenbach am Main
Out~of~The Box Solutions

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"Die Schmauchwolke tritt generell nur an der Mündung aus"
Woher haben Sie denn diesen Unsinn? Bei einem Revolver tritt sie auch aus dem Trommelspalt, bei einer halbautomatischen Pistole auch beim Hülsenauswurf aus. Genau deshalb untersucht man ja bei Tatverdächtigen auch die Hände und Kleidung auf Schmauchspuren, weil genau an diesen Austrittstellen der Schmauch auf z.B. Abzugsfinger  (oder: bei der beidhändigen Schusshaltung und wie etwa bei der P38 aufgrund Linksauswurfs: Daumen beider Hände; zur Positionierung der Schusshand schauen Sie sich vielleicht eines der vielen Videos auf youtube an) gelangt.

 

9mm-Luger_Munition von PMC ist NATO-Munition
- Aha. Und wo genau - in welchem Manual for Proof and Inspection zur 9mm - schreibt die NATO für den Zündsatz Aluminium vor? In der STANAG 4090 steht dazu nämlich gar nichts.

- und wieso gibt es  bei der NATO 22 zugelassene 9mm-Designs und worin unterscheiden sie sich? (siehe "NATO Small Arms Interchangeability via Direct Testing")

-  wieso schreibt Poongsan dann auf seiner Seite, dass PMC die "commercial ammunition" ist im Gegensatz zur "military" ? Und wieso verwendet Poongsan unterschiedliche Bodenstempel (das ist der auf der Hülse) wie zB PMC für die commercial und PS und PSD für die military

- und wieso lautet der Bodenstempel der im Hause Toll aufgefundenen Hülsen nur "PMC  9mm Luger" (oder haben Sie andere Erkenntnisse? Dann teilen Sie die bitte mit) obwohl die STANAG 4090 Annex C Nr. 17 das Einstempeln von zwei Ziffern vorsieht für das Produktionsjahr?

 

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