Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen
von , veröffentlicht am 12.04.2014Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .
Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.
Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.
Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off
Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download:
http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm
Medienberichte:
www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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3741 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenArchivar kommentiert am Permanenter Link
Im Fall Mollath hatte RA Strate seine eigenen Protokolle der Regensburger Wiederaufnahme-HV damit gerechtfertigt, die Verhandlung war öffentlich gewesen, so dass der § 353d Ziffer 3 des StGB nicht verletzt worden wäre.
Zitat:
Wenn ich das StGB noch richtig lesen und verstehen kann, hatte sich RA Strate in den Fällen M. Sabolic und A. Darsow damit strafbar gemacht.
Und das Zitat im Fall B. Toth gibt mir auch noch dabei recht, denn jetzt hält er den Ball ja flach.
Was sagen die ausgewiesenen Strafrechtsexperten in diesem Blog dazu, falls sie aus Kollegialität nach der Krähentheorie nicht das Schweigen bevorzugen? Wenn aber die Richter der Darmstädter Schwurgerichtskammer das lesen sollten, werden sie sich vermutlich eines kleinen Lächelns nicht ganz enthalten können.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Archivar,
dies Verfahren im Fall Sabolic und Fall Darsow sind mit rechtskräftigem Urteil "abgeschlossen". Im Übrigen empfehle ich Ihnen an einer besser geeigneten Stelle zu kommentieren, sonst hat Ihr Kommentar kaum eine Chance wahrgenommen zu werden. Hier ist inzwischen (fast ausschließlich) die Diskussion der Waffennarren und Waffenauskenner,
um den Fall Sabolic geht es dort:
https://community.beck.de/2018/11/12/wiederaufnahme-im-fall-sabolic-unzulaessig
um § 353d StPO ging es schon mal dort:
https://community.beck.de/2013/09/18/zur-strafbarkeit-der-ver-ffentlichung-von-dokumenten-aus-strafverfahren-zb-fall-mollath-nach-353d-nr3-stgb
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
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Antwort hier: Permanenter Link
RalfSteffler_OF kommentiert am Permanenter Link
Lieber Archi,
die Gesamtlänge der angeblichen Tatwaffe,
kann man leicht nachrechen, selbst
wenn man sein Abitur in
Bayern gemacht hat.
Pistole + PET~Adaüpter + PET~Flasche !
25 cm + 40 cm = 65 cm !
-------------------
Bei ausgestrecktem Arm kann das Projektil
unmöglich außerhalb des Kellerflurs den
PET~Schalldämpfer verlassen haben.
Aber auch ohne PET~Schalldämpfer wären Schüsse außerhalb
des Tathauses auf Klaus Toll im Kellerflur praktisch
unmöglich gewesen.
Ora et labora
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Netcool Certified Consultant
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63069 Offenbach am Main
Out~of~The Box Solutions
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Das ist falsch, denn die Gesamtlänge der Pistole beträgt nur 21,3 cm, eine stabile 1l Petflasche hat eine Gesamtlänge von 30 cm. Da sie ja bei Pfoser mit einer Schlauchschelle später befestigt wurde, war sie ca. 3,3 cm auf den Lauf aufgeschoben worden, so dass die Gesamtlänge vom Pistolenhahn bis zum PET-Flaschenboden noch ca. 48 cm betrug, von der Griffmitte bis zum PET-Flaschenboden sind es noch ca. 45 cm.
Auch das ist falsch, denn der ausgestreckte Arm von A. D. bis zur Griffmitte ist ca. 60 cm lang, so dass Schüsse mit Abstand des Täters von ca. 105 cm von der Souterraintüre mit den Hauptschallquellen immer noch im Freien stattgefunden haben, selbst bei etwas geringerer Distanz bis ca. Null oder mit Stehen des Mörders sogar innerhalb des Tathauses und offener Souterraintüre wird der Schall zu den 4 Hörzeugen immer noch ungehindert ins Freie und zu ihnen abgegeben von den Hauptschallquellen. Dr. Bux hatte aus allen Spuren und Schusskanälen ja die Bewegungen des Mörders und von Klaus Toll rekonstruiert gehabt, so dass für andere Spekulationen ohne diese Auswertungen von Dr. Bux ja kein Raum bleibt und diese nur frei erfunden und ohne irgend eine Faktenbasis sind.
Auch das ist frei erfunden und ohne irgend eine Faktenbasis.
RalfSteffler_OF kommentiert am Permanenter Link
Lieber Archi,
eine Walther P38 ist inklusive PET~Adapter
ca. 25 cm lang !
-------------
Bei Verwendung einer 1 Liter~PET~Flasche wäre
die Gesamtlänge der Pistole
mindestens 55 cm !
25 cm + 30 cm = 55 cm !
--------------------
Damit wäre die Walther P38 immer noch länger als
als eine Agram 2000~Maschinenpistole.
Laut rechtsmedizinischem Gutachten des Dr. Roman Bux
schloß Klaus Tolls Mörder nach dem zweiten Schuß
einfach die Kellertür.
Anders sind die Blutspuren an den Türzargen
der Kellertür nicht erklärbar.
Die Schüsse wurden folglich schallgedämmt
und nicht schallgedämpft.
Das ist eine weitere äußerst wichtige neue Tatsache
gemäß § 359 StPO !
Ora et labora
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
Netcool Certified Consultant
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Archivar kommentiert am Permanenter Link
Das ist auch bei den Ausführungen des SV Cachée oder des BKA-Videos falsch, denn dort sind es allerhöchstens 5 cm mehr gewesen, als bei der Befestigung mit einer Schlauchschelle bei meiner Rechnung, und Pfoser hatte die ja so erfolgreich getestet. Der Schütze hält die Pistole aber am Griff, also ist der Pistolenhahn hier unerheblich, der bei der Gesamtlänge aber eine Rolle spielt!
Aber doch nicht die ersten beiden Schüsse bei offener Souterraintüre, um die es doch auch entscheidend geht!
Völliger Unfug wieder!
Archivar kommentiert am Permanenter Link
Genau, nach dem 2. Schuss, ergo war beim 1. und beim 2. Schuss die Souterraintür offen!
Und das ist keine "weitere äußerst wichtige neue Tatsache gemäß § 359 StPO !", höchstens für einen Steffler, der kein Abitur in Bayern gemacht hatte!
Erst denken, dann schreiben!
Archivar kommentiert am Permanenter Link
Und wenn ein Schalldämpfer auf der Pistole montiert ist bei geschlossener Souterraintüre, dann werden die danach abgegebenen Schüsse schallgedämmt durch die Tür nach aussen und schallgedämpft durch den Schalldämpfer selber!
Ob Steffler das aber jemals noch begreift, scheint doch sehr unwahrscheinlich zu sein.
Archivar kommentiert am Permanenter Link
Sorry, auch die geschlossen Souterrain-Tür dämpft den Schall nach aussen als ein passives Bauteil, eine Pistole beim Schuss dagegen ist eine aktive Schallquelle.
Werden bei passiven Bauteilen erhöhte Anfordrungen für eine Schalldämpfung beim Schalldurchgang gestellt, spricht der Fachmann von Dammungen dieser passiven Bauteile gegen Schalldurchgang. Die Dämmungen absorbieren den Schall dann zu einem grossen Teil.
RalfSteffler_OF kommentiert am Permanenter Link
Liebe Archi,
die Kellertreppe ist aber
nur 100 cm breit !
--------------
Die angebliche Tatwaffe inkl. PET~Flasche
beträgt folglich mindestens :
Gesamtlänge = 25 cm + 30 cm + 50 cm = mindestens 105 cm
--------------------------------------------
Laut Schußwaffenexperte Leopolf Pfoser vom BKA muß
die Walther P38 inkl. PET~Schalldämpfer also
mindestnes 5 cm in den engen Keller
geragt haben.
Also wurde laut Gutachten des Leopold Pfoser nicht
außerhalb des Tathauses geschossen.
Erst durch Schließen der schalldichten Kellertür
wurden die Schüsse schallgedämmt und
nicht schallgedämpft.
Das ist eine neue äußerst wichtige Tatsache
gemäß § 359 StPO !
Ora et labora
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
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Wetten, dass Steffler nun wieder schreibt, dass niemals ein Schalldämpfer verwendet wurde?
Und noch viel niemalser einer aus einer PET-Flasche mit Bauschaum-Inhalten?
Und am allerniemalsten von Andreas Darsow selber?
Archivar kommentiert am Permanenter Link
Erstens ist das nur wieder Stefflers Behauptung!
Zweitens spielt das bei der gebogenen Treppe zum Souterrain überhaupt keine Rolle.
Drittens hat Steffler eben keine Tatortkenntnisse oder wenigstens die Luftbildaufnahmen mal zur Kenntnis genommen!
Archivar kommentiert am Permanenter Link
Offenbar geht Steffler davon aus, dass eine nur 100 cm breite Treppe direkt an der Hauswand entlang hinunter zum Souterraineingang führt mit einem kleinen Podest vor der Souterraintür.
Das ist aber vielleicht so in der Rosenaustr. 7 bei Steffler in Offenbach, aber nicht in Babenhausen in der Friedrich-Ebert-Strasse 36!
Das erklärt seine ganzen Schmarren!
Archivar kommentiert am Permanenter Link
Das beträfe den Flaschenboden nur bei Stefflers völlig falschen Annahmen zur Souterraintreppe und dem Souterraineingang!
Und auch da wären die Hauptschallquellen noch im Freien gewesen, siehe die beiden ausgeworfenen Patronenhülsen vor der Souterraintüre!
Archivar kommentiert am Permanenter Link
Viele zusätzliche Keller-Ausseneingänge sind so, wie Steffler sich das offenbar auch für den Tatort in Babenhausen allein vorstellen kann, ohne ein Abitur in Bayern erworben zu haben, das den Blick auch noch weitet.
Zum Totlachen komisch!
RalfSteffler_OF kommentiert am Permanenter Link
Lieber Archi,
daß die Kellertreppe nur 100 cm breit ist,
habe ich vor Ort nachgemessen !
Entscheidend für die Schallgeschwindigkeit war also nur
die Temperatur im engen, kalten Kellerflur,
früh morgens um 4 Uhr, wenn Klaus Toll
immer in den Puff fuhr !
--------------------
Die winzigen Brösel stammen aus der linken Kellerwand,
in die der dritte Schuß seinen Weg fand !
Das ist KOK Loeb seit 20. April 2009
wohl bekannt und eine Schand
im ganzen Land !
Ora et labora
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
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Wie sind denn die jeweilige Auftritte und Steigungen der 5 untersten Stufen in der Mitte und wie ist der Abstand der untersten Stufe von der Souterraintüre? Das sind relevante Abmessungen.
Archivar kommentiert am Permanenter Link
Ist nur eine Behauptung ohne Verifizierung oder Glaubwürdigkeit wegen vieler anderer Fakes, spielt ausserdem hier aber überhaupt keine Rolle, da die gebogene Treppe im unteren Teil fast gerade auf die Souterraintür zuläuft und auch flacher als andere Teppen ist, vor der Souterraintüre auch mehr Platz ist als bei vielen Treppenabgängen entlang der Hauswand vor einer Kellertüre.
Archivar kommentiert am Permanenter Link
Nur für die 4 Schüsse nach Schliessen der Tür, nicht für die 2 Schüsse vor oder an der Tür im Freien. Ist aber nicht wirklich wichtig.
Defintiv für alle Schaum-Parikel falsch!
Archivar kommentiert am Permanenter Link
Damit es aber keine Beanstandungen der Rechtschreibung gibt:
Definitiv für alle Schaum-Partikel falsch!
(Sowohl für die gesicherten und asservierten und von Dr. Sandler untersuchten, als auch für die durch Zeugenaussagen und Fotos belegten weiteren Schaum-Partikel.)
Archivar kommentiert am Permanenter Link
Und nach Dr. Bux und seiner Rekonstruktion war es der 4. Schuss!
Archivar kommentiert am Permanenter Link
Die ständige ehrenrührige Verunglimpfung des ermordeten Klaus Toll durch Steffler mit dem Puff, für das es keine Hinweise gab, ist ausserdem niederstes Niveau!
Archivar kommentiert am Permanenter Link
Ein Hetzer, Faker, Plagiator, Aufschneider und Ehrabschneider übelster Sorte, strotzend von Unwissen ausserdem, ist dieser Steffler, wie es sich ja längst schon herausgestellt hat!
RalfSteffler_OF kommentiert am Permanenter Link
Lieber Archi,
Dr. Roman Bux hat sich bezüglich der
zeitlichen Reihenfolge
der Schüsse fatal
geirrt.
Der dritte Schuß ging knapp vorbei, weshalb
sich Klaus Toll zur anderen Seite
wegdrehte.
Wäre die Schußwaffe bei ausgestrecktem Arm
über 100cm lang gewesen, hätte Klaus Tolls
Mörder garantiert nicht vorbei geschossen !
Mathematischer Beweis:
Walther P38 + PET~Adapter + PET~Schalldämpfer + ausgetreckter Arm !
21 cm + 4 cm + 40 cm + 60 cm = mindestens 125 cm !
Der Kellerflur ist aber nur 2m lang !
Mit so einem extrem langen Zielfernrohr hätte Klaus Tolls Mörder
nicht in die linke Kellerwand geschossen !
Das kann man auch kapieren, wenn man
sein Abitur in Bayern gemacht hat !
Die Schüsse wurden also ausweislich schallgedämmt
und nicht schallgedämpft.
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Das ist eine neue, äußerst wichtige Tatsache
gemäß § 359 STPO !
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Entscheidend für die Schallgeschwindigkeit war nur,
die Temperatur, früh morgens um 4 Uhr
im engen, kalten Kellerflur !
Ora et labora
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Ralf Steffler
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Der Kellervorraum ist laut UA Bl. Nr. 22 oben ca. 2 m bis 2,25 m lang gewesen und ca. 2 m breit, der Mörder und Klaus Toll waren auch nach dem Türschliessen noch in starker Bewegung gewesen, darum traf der Mörder auch nicht immer.
Der Rest Stefflers ist wieder sein alter Quark mit seinen falschen Zahlen, also Fakes.
Archivar kommentiert am Permanenter Link
Hat Steffler denn nicht auch noch den Keller-Vorraum selber ausgemessen, so wie die Teppenbreite bei seiner fantastischen Rekonstruktion vor Ort?
Archivar kommentiert am Permanenter Link
Mit einem Schalldämpfer aus einer PET-Flasche hat man ein fantastisches Zielfernrohr an einer Pistole montiert, meint also der internationale Waffenexperte Steffler.
Beeindruckend, das FBI wird sich noch bald melden.
Archivar kommentiert am Permanenter Link
Und warum war der Kellervoraum kalt gewesen? Hatte Steffler da Täterwissen?
Archivar kommentiert am Permanenter Link
Das (Täter-)Wissen Stefflers könnte eine neue Tatsache sein, also unbedingt mal bis morgen darlegen, wie kalt es im Kellervorraum morgens um 04:00 Uhr am Tattag war mit genauem Wert und der Toleranz dafür. Ist doch für eine Experten wie Steffler sicher überhaupt kein Problem. Dann kann er auch noch die Schallgeschwindigkeit daraus exakt ja ausrechnen.
Bis morgen ist das doch zu schaffen.
RalfSteffler_OF kommentiert am Permanenter Link
Lieber Archi,
wär schön, wenn sich das FBI bei mir meldet.
Dann können wir über den vom BKA getürkten
Schmauchspurenvergleich sprechen.
Schmauch der Tatmunition besteht laut Hersteller PMC aus
Blei, Antimon und Messing in einer weltweit
einzigartigen Kupfer~Zink~Legierung
sowie farbigen NC~Pulver.
Auf der Bundeswehrhose wurden aber nur
Spuren von Schwarzpulver gefunden.
Das ist eine äußerst wichtige neue Tatsache
gemäß § 359 StPO !
Ora et labora
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Archivar kommentiert am Permanenter Link
Mathematisch für den Experten: Die Schallgeschwindigkeit ausrechnen mit den Toleranzen dafür, Mittelwert als arithmetisches Mittel der gesicherten Angaben und Berechnungen aus allen verfügbaren Quellen und die Standardabweichung Sigma also mal angeben.
Archivar kommentiert am Permanenter Link
Wo belibt der Scan von PMC mit den genauen Angaben für diese alte Munition?
Die Steffler-Fakes sind wertlos.
Archivar kommentiert am Permanenter Link
Wir brauchen nun die genauen Abmessungen des Kellervorraums, der Treppe mit Auftritten und Steigungen und den Abmessungen des Vorplatz vor der Souterraintür, die Schallgeschwindigkeiten außen und im Vorraum sowie den PMC-Scan mit Schmauchbestandteilen und den ballistischen Angaben.
Alles genau mit Scans als Beweise bzw. als neue Tatsachen.
Anders und mit Steffler-Fakes alleine, wie bisher gehabt, geht es nicht.
RalfSteffler_OF kommentiert am Permanenter Link
Lieber Archi,
einfach mal selbst vor Ort fahren und sich die
außen liegende Kellertreppe anschauen.
Die Kellertreppe ist nur 100 cm breit !
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Archivar kommentiert am Permanenter Link
Das ist hier ohne Bedeutung wegen ihrer Lage und Form für die ersten beiden Schüsse und der Position des Mörders dabei.
Archivar kommentiert am Permanenter Link
Danach können die akustischen Untersuchungen noch erfolgen, wieder sind die Steffler-Fakes aber dafür völlig wertlos.
Nur Beweise, Belege, Scans, einwandfreie und vorgerechnete, also nachvollziehbare Berechnungen usw. können neue Tatsachen sein.
Archivar kommentiert am Permanenter Link
Auch das ist wieder nur ein Steffler-Fake, wie es ab dem Blatt mit der Nr. 172 oben in der UA ja nachzulesen ist.
Auf der Bundeswehrhose wurde eine ganz ähnliche Elementkombination wie an der Hülsen gefunden aus Blei, Barium, Antimon und auch Aluminium. Man müsste halt seinen Verstand auch noch vorher beim Lesen und danach beim Schreiben einschalten, anders als Steffler. Schwarzpulver und die Panzerfaust kamen nicht in Frage als Herkunft.
RalfSteffler_OF kommentiert am Permanenter Link
Lieber Archi,
Schmauch der Tatmunition besteht nicht nur aus den
4 Elementen des winzig kleinen Zündhütchens,
sondern aus Blei, Antimon und Messing in
einer weltweit einzigartigen Kupfer~
Zink~Legierung, sog.
"gilding metal".
----------------
Da haben sich Dr. Schulze und Dr. Schumacher zusammen
mit dem Schußwaffenexperten Leopold Pfoser
gründlich blamiert.
Hauptbestandteil des Schmauches der Tatmunition
ist das verbrannte und unverbrannte NC~Pulver!
Ohne NC~Pulver kann eine Patrone nicht
abgefeuert werden.
Auf der Bundeswehrkleidung des Andreas Darsow wurde
weder farbiges NC~Pulver noch wurden
Messingpartikel gefunden.
Die "Schußwaffenexperten" haben dann den Treibladungssatz
einer Panzerfaust mit dem eines winzig kleinen
Zündhütchens verglichen.
Reiner Klamauk !
Im Übrigen hat das Gegengutachten des Philipp Cachee vom 17.07.2017 bewiesen,
daß bei Verwendung eines mit Bauschaum befüllten PET~Schalldämpfers
verbrannte Brösel in den leeren Patronenhülsen zu finden sind.
In Übereinstimmung mit der Doktorarbeit des Dr. Wacker
(Rechtsmedizin Münster) wurden die PET~Flaschen
nach 3 bis 4 Schuß vollständig zerstört.
Überdies verzieht und schrumpft eine PET~Flasche
bereits um 30% bei 100°C !
Eine merkliche Schalldämpfung unter die Schmerzgrenze von 130 phon
ist bei Vewendung von 9mm~Überschallmunition
physikalisch völlig unmöglich.
Daß die Polizei standardmäßig 9mm~Überschallmunition
verwendet und Polizisten regelmäßig das Trommelfell
platzt, ist völlig irre und für mich unverständlich.
Ich würde Polizisten empfehlen, gründsätzlich die
viel leisere Unterschallmunition
einzusetzen.
Ora et labora
Dipl.-Ing.
Ralf Steffler
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Andere Elemente im Schmauch, als die typischen Elementkombinationen, die ja in der UA genannt wurden, spielen für die forensische Täteridentifizierung, Tatrekonstruktion und damit Verbrechensaufklärung keine grosse Rolle.
Was bei SV Cachée zu sehen ist, ist eine ganz primitive, abwegige SD-Ausführung, die offenbar nur zum Zweck des WAA gebastelt wurde und mit effektiver Anwendung der Schweizer Website nichts zu tun hat.
Bei Dr. Wacker hielten selbst unarmierte, ganz einfache PET-Flaschen, aber mit Wasser geschossen mehr als 10 Schüsse.
Auch das haben Herr RA Strate und seine SV ganz offensichtlich völlig übersehen.
Archivar kommentiert am Permanenter Link
Zitat Steffler:
Auch das zeigt wieder den Unverstand Stefflers allerbestens.
Als Nachweis, dass ein bestimmtes, sehr teures Mineralwasser auch tatsächlich von einem Restaurant den Gästen für viel Geld kredenzt wurde, nützt doch niemandem der Haupbestandteil von Wasser H20 in den Gläsern der Gäste als Nachweis.
Besser kann sich Steffler auch da wieder nicht blamieren.
Archivar kommentiert am Permanenter Link
Ein anderes Beispiel, noch mit ein einfacher Terminologie, für einen völligen Laien wie Steffler:
In einem billigen Massenstahl für Treppengeländer oder Zäune ist Fe (Eisen) der Hauptbestandteil, aber auch in einem hochwertigen Kesselstahl für Dampfkessel.
Darin unterscheiden die sich also nicht, das ist für die Analyse also unerheblich.
Archivar kommentiert am Permanenter Link
Beim Schusswaffeneinsatz von Polizisten kommt es nicht nur auf die Lautstärke des Schusses für den Polizisten an.
Be einem Flüchtigen oder Angreifer schiesst der Polizist ja erst einen oder zwei Warnschüsse in die Luft, da ist eine gewisse Lautstärke ja erforderlich. Und das ist nicht das einzige Kriterium für die Munitionsauswahl der Einsatzkräfte, die sich ja schützen können.
Steffler hat auch keine Zahlen dafür, wieviel Polizisten Trommelfell-Schädigungen durch eigene Schüsse erleiden.
RalfSteffler_OF kommentiert am Permanenter Link
PS:
Das Gericht kann auch gemäß § 261 StPO nicht
Tatsachen feststellen, die physikalisch
völlig unmöglich sind.
Der angeblich unkaputtbare PET~Schalldämpfer des Leopold Pfoser vom BKA
für 9mm~Überschallmunition ist physiklalisch und damit technisch
völlig unmöglich.
Reiner Klamauk !
Ora et labora
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Ralf Steffler
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Archivar kommentiert am Permanenter Link
Ein SD gemäss der Schweizer Website ist sowohl physikalisch, als auch technisch möglich, und es können auch mehr als 10 Schüsse ohne eine Ladehemmung zusammen mit einer P38 und der PMC-Munition 124 grain FMJ abgegeben werden.
Was bei SV Cachée zu sehen ist, ist eine ganz primitive, abwegige SD-Ausführung, die offenbar nur zum Zweck des WAA gebastelt wurde und mit effektiver Anwendung der Schweizer Website nichts zu tun hat.
Denn dann hätte er mindestens eine stabile PET-Flasche genommen, sinnvoll die innen und aussen armiert, die Wandung innen vollkommen mit Bauschaum benetzt, aber einen großen Expansionsraum noch gelassen, radiale Druckentlastungsbohrungen angebracht und z. B. einen Wollsocken darüber gezogen, der noch die meisten gröberen Partkel auffangen kann.
Selbstverständlich nur nass geschossen, evtl. aber als hoffentlich noch selbständig denkender Mensch auch den Lauf verkürzt oder die Patronen ablaboriert. Auch weitere Verbesserungen sind noch möglich.
Eine zusätzliche Verwendung einer SIGG-Trinkflasche im Inneren der PET-Flasche, wie sie oben aber bereits verbessert wurde, würde die Effektivität noch weiter verbessern.
Ich könnte jederzeit den Beweis erbringen, dass das auch bestens funktioniert. Was ich aber brauche:
Eine Pistole P38, 100 Schuss der Munition PMC 124 grain FMJ, alle Erlaubnisse nach dem Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz und die Zusage eines anständigen Honorars, und ich werde den Beweis antreten.
Archivar kommentiert am Permanenter Link
Fast alles, auch noch an Physik und Technik, wovon Steffler hier schwafelte, wurde doch widerlegt.
Das sind die nachprüfbaren Fakten.
Archivar kommentiert am Permanenter Link
Einem so grossen "Rechtschreib- und Grammatikexperten" wie Steffler, der seine Urteilskritik ja auf Flüchtigkeitsfehler aufbaut, sei mal die Seite 45 des Cachée-Gutachtens vom 17. Juli 2017 empfohlen (Zitat):
Grammatik und Rechtschreibung sind doch da wirklich nicht wichtig. Auf der S. 24 zeigt die Abb. 17 fünf Hülsen mit geringen Ablagerungen und zwei mit sehr starken Ablagerungen am Hülsenboden. Das Standbild 7 darüber zeigt den unförmigen und auch schweren gekauften Adapter für die PET-Flasche, einen ausgeworfenen Bauschaumbrocken aus dem Patronenlager und eine Hülse.
Wo sollte da denn "Rücksog" herkommen?
Damit wollte Cachée seine P38 ja im originalen Zustand belassen, nur käme ein Mörder doch nicht auf diese Idee, soviel schwere und träge Masse für einen solchen Adapter zu verwenden und die Pistole + SD noch unhandlicher und länger zu machen, der würde doch viel besser die PET-Flasche verstärken und die Pistole auch kürzer halten und keine Spuren für die Ermittler über den Kauf dieses Adapters hinterlassen. Der Perspektivenwechsel ist eben auch nicht jedem SV gegeben.
Stefflers Erzählungen aber hier über Gott und die Welt passen zu seinem ganzen Bohei über reine Nebensächlichkeiten, die er auch noch so aufdringlich als "wichtige neue Tatsachen gemäß § 359 StPO" als völliger Laie nach Kassel und Hamburg an Volljuristen mit viel Erfahrung versendet.
Archivar kommentiert am Permanenter Link
SV Cachée hätte doch die Erlaubnisse nach dem Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz und die Zusage eines anständigen Honorars gehabt, aber schon seine Mündungsgeschwindigkeitsmessanlage, die er aber als verwendetes Mittel anführte, wurde erkennbar nicht verwendet, das war offenbar ein Fake von ihm gewesen.
Diesem Herrn jedenfalls würde ich auch deswegen nie mehr ein Gutachten mit wenigstens etwas wissenschaftlichem Anspruch machen lassen.
Archivar kommentiert am Permanenter Link
SV Cachée wollte doch seine eigene P38 nicht modifizieren, hatte auch die falsche Munition noch verwendet und die Schweizer Website offenbar auch nicht richtig gelesen gehabt.
Eine Mörder, der 3 Menschen ermorden will, der würde auf eine P38 kaum so viel Rücksicht nehmen, wie das Cachée aber machte. Denn die Pistole braucht er doch danach nicht mehr für seine eigene Waffensammlung.
Archivar kommentiert am Permanenter Link
Ein Schwerpunkt von Cachée scheint das Thema "Backspatter" (dt. Rückschleuderspuren) zu sein. Und wie der Name es schon ausdrückt, werden diese Spuren aber nicht von der Waffe "eingesogen", sondern geschleudert.
Vom "Rücksog" in den Lauf und in die Patronenhülsen aber fabulierte Cachée doch bei Bauschaumpartikel in seinem Auftrags-Gutachten für den WAA. Nur ist im Lauf, dem Patronenlager und den Patronenhülsen ja zuerst noch Überdruck gegenüber dem SD und der Umgebung nach dem Schuss, nach dem Patronenauszug aber verbleibt ein geringer Restdruck im PET-Flaschen-SD und der blies auf den Videos bei Cachée Schmauch und Partikel von Bauschaum aus dem SD und danach auch noch aus dem Auswurffenster und in die ausgezogenen Hülsen und verursachte auch noch Ladehemmungen.
"Rücksog" ist doch eine Fabel, ist ja auch nicht plausibel.
Diese vielen grossen und losen Partikel des Bauschaums im SD mit Ausblasen in die Waffe aber können ja vermieden werden.
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