Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3741|363927 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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3741 Kommentare

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Eschelbachs ominöse 25 % hat sein ehemaliger Vorsitzender Fischer in der Sendung Recht und Gerechtigkeit | SWR Nachtcafé  (ab Min 54:50) treffend kommentiert, sie geistert immer noch durchs Netz, obwohl Eschelbach selbst im BeckOK StPO diese Quote nicht mehr nennt.

„Ein Richter gehört nicht in Talkshows. Er spricht ein Urteil, hat sich nicht zu erklären. Ein Richter spürt der "inneren Tatzeit" nach“    

https://www.echo-online.de/freizeit/kunst-und-kultur/literatur/zwei-experten-fur-morde_20108704

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Mit der "innren Tatzeit" mag es da nicht ganz gestimmt haben?
 

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Gerhard Strate, einer der renommiertesten Anwälte Deutschlands, ist ein Experte auf diesem Gebiet. stern-Crime-Reporter Bernd Volland spricht mit ihm über die Herausforderungen von Wiederaufnahmeverfahren und über seinen aktuellen Fall: einen Mann, der versucht haben soll, eine ganze Familie auszulöschen.

https://www.stern.de/panorama/stern-crime/podcast/podcast-spurensuche--der-feind-in-meinem-bett-9055462.html

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https://strate.net/verfahren/

„Im Wiederaufnahmeverfahren hingegen, in dem es um die Aufdeckung möglicher Justizirrtümer geht, ist die fehlende Öffentlichkeit für die Strafjustiz häufig ein Zufluchtsort, um die mitunter schlechten Argumente, mit denen Wiederaufnahmebegehren abgebogen werden, zu verstecken. Wenn wir in Wiederaufnahmeverfahren gelegentlich – stets in Abstimmung mit dem Mandanten – Verfahrensdokumente veröffentlichen, so hat dies insoweit „gefahrenabwehrenden“ Charakter.“

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Auch ein möglicher, u. U. vielleicht gar nicht so fernlegender weiterer Dämpfer in Sachen Darsow wäre für Strates Erfolgsquote, die nach eigenen Angaben in „Unschuldig verurteilt – 37 Grad: Mein Mann ist kein Mörder!“  (ab Min. 27.00)  ungefähr bei 50 Prozent liege, eher wenig zuträglich.

Im Übrigen auch nicht zu vergessen, @Rüdiger L: Darsows weiteres auffälliges Vortatverhalten am 30.03.2009 mit Recherchen zum Thema „Kündigung eines behinderten Mieters durch Ruhestörung und Kündigung wegen Ruhestörung“. Dies im Nachgang zur am 18.02.2009 geführten Recherche bzw. dem Ausdruck der Silencer Bauschaum-Anleitungsseite.  

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Selbst wenn bei der Tat  - fiktiv unterstellt - keine mit gehärtetem Bauschaum gefüllte PET-Flasche zum Einsatz gekommen wäre, würde weder Recherche/Ausdruck noch die spätere Zerstörung seines Arbeitscomputers „entfallen“. Dies hat das LG Kassel doch völlig zutreffend zum Ausdruck gebracht, S. 80 (ganz unten): „… Internetrecherche des Verurteilten zu Schalldämpfer mit Bauschaum und zu seinem auffälligen Nachtatverhalten mit Vernichtung seines Computers“. Gut gemeint, aber schlecht gemacht, Rüdiger L.  

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Das LG Kassel hat ausgeführt, dass „eine Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der weiteren, durch die erkennende Kammer eingestellten Punkte (z.B. (…) zur Internetrecherche des Verurteilten zu Schalldämpfer mit Bauschaum und zu seinem auffälligen Nachtatverhalten mit Vernichtung seines Computers (…) im Wiederaufnahmeantrag insgesamt nicht geeignet“ sei, „die den Schuldspruch tragenden Feststellungen des Gerichts zu erschüttern.“

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Darsows (Täterwissen-) Lüge gegenüber der Polizei wurde auf das Wiederaufnahmevorbringen im Beschluss des Landgerichts Kassel  („unter Berücksichtigung der weiteren, durch die erkennende Kammer eingestellten Punkte“) auch überhaupt nicht erwähnt (S. 80/81). Laut Beschwerdebegründung habe sich das Landgericht Kassel indes ohnehin „nur entfernt – auf vier Seiten (S. 76 –79) – mit dem Wiederaufnahmevorbringen befasst“, @Rüdiger L.  

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Auch nicht zu vergessen: Darsows gescheiterter Versuch, den Vermieter der Opfer, Herrn A., zu einem Einschreiten gegen dessen Mieter zu bewegen: „aber wissen Sie, wie schwer es ist, einen Mieter zu bekommen, der bezahlt“ (Seite 219).

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Strate hat im WA-Antrag angebracht, dass kein nach der Anleitung selbst gebauter SD mit Bauschaum verwendet worden sei, weil so etwas angeblich nicht funktioniere, und dafür das Gutachten von Winkelsdorf nebst einer Stellungnahme von Erbinger als Begründung eingereicht. Mal sehen, inwieweit dies, nachdem es schon das LG Kassel nicht überzeugte, beim OLG als Beschwerdeinstanz zieht. Das mit dem PET-SD ist übrigens der einzige Wiederaufnahmegrund, der Strate eingefallen ist. Würde es sich beim Darmstädter Urteil um ein veritables Fehlurteil handeln, müsste es eigentlich vor Wiederaufnahmegründen nur so wimmeln. Tja, eigentlich.

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„Vielen Dank lieber Herr Strate für die Zuversicht und guten Worte, dass über die Beschwerde nur positiv entschieden werden kann. Wir warten immer noch auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts.“

Der Umstand, dass vom OLG noch nichts zu hören ist, deutet darauf hin, dass an einer Zurückweisung der Beschwerde gearbeitet wird. Denn hätte der Senat nach erster Lektüre des Falles auch nur den leisen Eindruck gehabt, dass WA anzuordnen sein könnte, wäre Darsow eigentlich längst draußen. Tja, eigentlich.  

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Die überragende Bedeutung des Schalldämpfereinsatzes Marke Eigenbau, hergestellt auf Basis einer PET-Flasche, spiegelt sich aber auch durchaus in der quantitativen Urteilsgewichtung der Darmstädter Schwurgerichts wider:

Herstellung und Verwendung einer mit Bauschaum befüllten PET-Flasche im Nachgang zum Abruf („Studium“) und Ausdruck der Bauanleitungsseite, UA S. 109 – 170; Lüge über sein tatsächliches Wissen zum wahren polizeilichen Durchsuchungsanlass in der Firma („[Stichwort] Schalldämpfer? Keine Vorstellung!“, UA S. 161, 166 f), UA S. 250 f.; Manipulation am Arbeitsplatzcomputer zur Spurenbeseitigung seines vorausgehenden Internetauftritts (UA S. 163), UA S. 244 f.

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Das eindringliche Ausloten etwaigen Rechtsschutzversicherungsschutzes und die – gleichfalls im Zeugenstatus – erfolgte Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt aber auch nicht zu vergessen. Eine vermeintlich „überragende Bedeutung des Schalldämpfereinsatzes Marke Eigenbau, hergestellt auf Basis einer PET-Flasche“ usw. ist dem Urteil nicht zu entnehmen, weshalb insoweit schlichtweg davon auszugehen ist, dass die Darmstädter Schwurgerichtskammer alle Beweisanzeichen als gleichwertig angesehen hat. Über den Urteilsinhalt kann sich ja jede des Lesens mächtige Person ein Bild verschaffen, @Rüdiger L.

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Ungeachtet der vermeintlichen Gleichwertigkeit der vom Darmstädter Schwurgericht ausgemachten Indizien werden mit dem Wiederaufnahmevorbringen nicht nur (tatbezogene) „Recherche/Ausdruck“, sondern auch die damit zusammen hängenden weiteren (späteren) Indizien„Manipulation/Zerstörung des Arbeitscomputers“ und „Täterwissen“ angegriffen.

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08. Okt. 2004 (3 Ws 100/04): „Das erkennende Gericht hat die unter a) bis d) genannten Indizien an keiner Stelle des Urteils gewichtet, so dass der Senat davon auszugehen hat, dass die Schwurgerichtskammer alle Beweisanzeichen als gleichwertig angesehen hat. Wird in einem solchen Fall, in dem sich - wie hier - aus dem Gesamtinhalt des Urteils nicht ergibt, dass bei Wegfall eines Beweisanzeichens die Gesamtwürdigung des erkennenden Gerichts dennoch in gleicher Weise ausgefallen wäre, ein Indiz für die Täterschaft des Verurteilten zu Fall gebracht und stand dieses Indiz in einem argumentativen Zusammenhang mit anderen - für sich möglicherweise nicht ausreichenden - Indizien, kann ein Einfluss auf die verurteilende Entscheidung nicht ausgeschlossen werden (OLG Frankfurt StV 1996, 138).“ http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=3533

Selbst bei Annahme einer „Gleichwertigkeit“ ist das vom LG Kassel zumindest teilweise ignorierte Wiederaufnahmevorbringen - gemessen hieran - jedenfalls erheblich.   

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Im angeführten Fall des OLG Karlsruhe ist von vier „Säulen“ eine „weggefallen“. Eine weitere wurde „in ihrer Bedeutung relativiert“. Abgesehen davon, dass von der Silencer-Trias allenfalls eine Komponente „wegfallen“ und die anderen zwei lediglich „relativiert“ würden, blieben die übrigen zahlreichen „Säulen“ im Urteil der Darmstädter Schwurgerichtskammer hiervon unberührt. Hierauf kommt es aber ausweislich des umfangreichen Beschlusses des Landgerichts Kassel doch erst gar weiter nicht an. Nichts Neues, Rüdiger L.

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Das Wiederaufnahmevorbringen greift mehrere autarke „Säulen“ an. Unabhängig vom insoweit ohnehin eliminierten „Täterwissen“: Über den vermeintlichen Tateinsatz eines „selbst gebauten Schalldämpfer[s]“ berichtete die regionale Presse bereits am 29. Mai 2009. https://www.op-online.de/region/babenhausen/taeter-benutzt-selbst-gebauten-schalldaempfer-323616.html

Das vom Verurteilten anschließend - nach der vorzeitigen Urlaubsrückkehr aus dem Allgäu - offenbarte „Täterwissen“ hatte sich ohnehin bereits herumgesprochen: „Als die Ermittler wegen der Computerspiegelung in den Betrieb kamen, geschah dies „für mich völlig überraschend“, so der Inhaber des Unternehmens. Die Kripo habe ihn angewiesen, dem Kollegium zu sagen, die Polizei sei wegen eines Hackerangriffs gekommen. Was wirklich los sei, habe sich trotzdem bald herumgesprochen.“ https://www.op-online.de/region/babenhausen/antrag-haftpruefung-gestellt-1186375.html

Lügen haben…

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Am 15.07.2009 war die Polizei bei der Baufirma gewesen (UA S. 167), am 23.07.2009 jedoch sagte A.D. bei der Beschuldigten-Vernehmung aus, von einem SD als Stichwort "Keine Vorstellung" zu haben (UA S. 166), was sich aber schon einen Tag später am 24.07.2009 nicht mehr bewahrheitete, was Zeugen bestätigten (UA S. 166). Auch aus einem Telephonat am 21.07.2009 mit seiner Ehefrau ergibt sich die Kenntnis des wahren Grundes des Polizeibesuchs vom 15.07.2009 (UA S. 169 ff) von A.D. bei der Baufirma und der Computeruntersuchung. Ein Widerspruch in den Aussagen des A.D. ist also schon vorhanden, wenn er am 23.07.2009 sich ahnungslos in der Vernehmung gab.

Wollten Sie das denn bestreiten oder relativieren, Rüdiger L., durch Ihren Kommentar vom Fr, 2020-01-31 um 01:24 Uhr?

Oder war Ihr "Lügen haben…" auf die A.D.- Aussage gemünzt?

Freundliche Grüße

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Hier las es sich doch noch etwas anders:

Rüdiger L. kommentiert am Sa, 2019-09-28 23:55

Aber jeder darf noch dazu lernen im Leben, mich eingeschlossen.

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„Dass dies offensichtlich Quatsch ist, wird auch Strate selbst wissen.“

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Warum eigentlich wurde AD, nach der entlarvenden Offenbarung „Täterwissens“ im Juli 2009, erst im Mai 2010 in Ketten gesetzt? (an den von SV Pfoser (später) offenbarten Beschusstests dürfte es insoweit doch wohl kaum gelegen haben, oder?)

Besten Gruß

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Ich kann die Lage nur so interpretieren, daß die Ermittler viele Mosaiksteine zusammentragen wollten und auch die StA das ebenfalls so handhabte. Auch im Prozeß war es offenbar nicht anders, erst die Gesamtschau aller Indizien und Aspekte führte zur Überzeugung des Schwurgerichts, die sich dann im Urteil niederschlug. Da bekanntlich die Prognosen, die die Zukunft betreffen, besonders schwierig sind, sehe ich trotzdem keine Chancen für eine erfolgreiche Wiederaufnahme mit diesem Antrag Strates, da hätten m.E. wissenschaftlich wesentlich aufwendigere Versuchsreihen zu Selbstbau-SD auf Bauschaum-Basis mit PMC-Munition und einer P38 erstellt werden müssen für eine Widerlegung von Pfosers Darstellung, die wir leider heute aber auch nicht mehr ganz genau rekonstuieren können.

Andere Aspekte, die die Familienmitglieder von A.D. und deren Umfeld betreffen, können jedoch besser bei Allmystery, oder facebook und Co. gelesen werden.

Besten Gruß

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Das Widersprüchliche jedoch in Strates Antrag selber ist schon enttäuschend, das hätte m.E. unbedingt vermieden werden müssen für einen Wiederaufnahme-Antrag, aber darüber haben die Richter am OLG Frankfurt zu entscheiden. Strate wird dann sowieso noch eine VB nachschieben, bei einer weiteren Ablehnung. Auch die hat er vermutlich schon in der Schublade.

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Ich drücke es mal so aus:

Für einen Wiederaufnahme-Antrag kann es billiger Weise von einem RA nicht verlangt werden, daß er ein Hochschul-Institut mit Professoren oder Doktoranden für sein Begehren einspannen kann, das wäre schon zuviel verlangt.

Aber daß seine Gutachter sich zum Teil widersprechen und solche Fehler, wie ja hier beschrieben im Beck-Blog machten, die der RA nicht mal bemerkt, das könnte man m.E. schon von einem RA verlangen, auch und gerade von einem renommierten RA und Spezialisten für Wiederaufnahmen.

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Das "Gutachten zu den Silencer-Aktivitäten in der Firma" greift Strate nicht an in seinem Wiederaufnahmeantrag. Er schrieb zwar mal, dagegen hätte er etwas in petto, aber das doch nie konkretisiert. Aus Karlsruhe ist auch noch nichts zu hören. Das langsame Arbeiten der deutschen Justiz, auch wieder in diesem Fall, ist kritikwürdig.

Man könnte meinen, auch da wird auf die "biologische Lösung" gehofft, wie nach dem Krieg bei schon vielen Verfahren.

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Das "Gutachten zu den Silencer-Aktivitäten in der Firma" greift Strate nicht an in seinem Wiederaufnahmeantrag. Er schrieb zwar mal, dagegen hätte er etwas in petto, aber das doch nie konkretisiert.

Rüdiger L. kommentiert am Sa, 2019-09-28 23:55 „... Es [das LG Kassel] stellt aber nicht die Frage, welches Gewicht diese „in die Beweiswürdigung eingestellten Punkte“ denn noch hätten, wenn sich beweisen lässt, dass eine mit gehärtetem Bauschaum gefüllte PET-Flasche nicht bei der Tat zum Einsatz gekommen ist. Die Antwort ist einfach: gar keines. Jedenfalls keines, das auch nur ansatzweise an einen Tatverdacht oder gar an eine Verurteilung denken ließe.“ (Beschwerdebegründung S. 16) Dass es auf das der Verteidigung seit Juli 2016 vorliegende IT-Gutachten vor o. g. Hintergrund „möglicherweise gar nicht“ ankommen würde, hatte Strate bereits in einer (weiter abrufbaren) Erklärung vom 24. September 2017 angedeutet.

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Die mündliche Beauftragung mit der Durchführung von Beschusstests, auszuloten, „ob es technisch möglich ist, den Schalldämpfer so zu befestigen ist, dass er nicht – wie bei der zuvor durchgeführten Rekonstruktion am Tatort [Juni 2009] – ständig abfällt“ (Beschwerdebegründung S. 7, Fn. 7), dürfte am 5. Verhandlungstag erfolgt sein. Am gleichen Verhandlungstag, im März 2011, sei im Übrigen davon die Rede gewesen, dass  „der am Tatort gefundene Schaumstoff auch durch den Schusskanal verändert worden sein könne.https://www.op-online.de/region/babenhausen/doppelmord-babenhausen-prozess-schmauchspuren-1157558.html

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Vermutlich wird die Post nach Karlruhe auch noch bis nach dem 70. Geburtstag des Hamburger Wiederaufnahmespezilisten warten müssen. Der „Erklärung der Verteidigung“, warum auch das  OLG ahnungslos sei, wird gleichwohl bereits mit einer gewissen Spannung entgegen gesehen.

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Der aktuelle Stand ist schon etwas weiter, siehe:

https://strate.net/verfahren/wiederaufnahmeverfahren-fuer-andreas-darsow/

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Sicher?

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Nicht sicher, das war lediglich meine eigene Einschätzung der Lage.

Der morgige 70. Geburtstag von Dr. jur. h.c. Gerhard Strate fällt in diesem Jahr übrigens auf den Rosenmontag, für Jecken gilt: "Am Aschermittwoch ist alles vorbei", das sang nämlich ein kölsches Original (Jupp Schmitz), und da bin ich mir schon sehr sicher.

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Strate kennt vermutlich inzwischen auch die Schwächen seines Wiederaufnahmeantrags selber.

Versäumnisse der Verteidigung in der HV, für die meiner Wahrnehmung nach vor allem Veikko Bartel verantwortlich zeichnete, kann auch Strate m. E. nun nicht mehr ausbügeln. Kleine Ironie dabei: Veikko Bartel erscheint heute als Schriftsteller auf seiner Website.

Diese kleine Ironie erklärt sich doch beim Lesen der UA.

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„Ausschlaggebend für die Verhaftung am 11. Mai 2010 dürfte gewesen sein, dass – gegenüber der vorläufigen Festnahme vom 23. Juli 2009 - Gutachten zu den Silencer-Aktivitäten in der Firma „erst seit Kurzem den Ermittlungsbehörden zur Verfügung standen.“

Dann soll der Doppelmörder und vermeintliche „Pechvogel“ doch einfach glücklich sein, dass er erst im Mai 2010 verhaftet wurde, Weihnachten 2009 und Ostern 2010 noch in Freiheit verbringen konnte - und nicht schon früher verhaftet wurde. Dass der Doppelmörder nicht bereits vorher verhaftet wurde, obwohl er im Juli 2009 mehrfach  - gegenüber seiner derzeitigen Ehefrau und einem Arbeitskollegen - Täterwissen preisgegeben hat, belegt die Sorgfältigkeit und Unvoreingenommenheit der Ermittler, die schlichtweg über Monate Mosaikstein für Mosaikstein zusammen getragen haben. Die „Kritik“ hieran erinnert an die Äußerungen der jetzigen Ehefrau des Doppelmörders, die sich medienwirksam darüber „beklagt“ hat, dass ihr armer, ach so unschuldiger Ehemann von ach so bösen Polizeibeamten wie ein Verbrecher in „Chicago Manier“ brutal festgenommen worden sei. Hätten die Beamten den heimtückischen Doppelmörder vielleicht nicht verhaften sollen, weil er auf der Fahrt zur Arbeit war und sich der für die Arbeitskollegen - anlässlich der Geburt des dritten Kindes - gebackene Kuchen noch unverzehrt im Auto befand? Unglaublich.

Die Qualität dieser „Kritik“ erinnert wiederum an Strates realitätsferne Prognose, „dass über die Beschwerde nur positiv entschieden werden kann“: Selbst wenn der Doppelmörder – rein theoretisch - bei seiner Tat keinen mit Bauschaum gefüllten PET-SD eingesetzt hätte, entfielen hierdurch weder Recherche/Ausdruck der Bauanleitungsseite noch die nachträgliche Zerstörung seines Arbeitsplatzcomputers. Von den weiteren, ebenso unberührten „Säulen“ im Urteil der Darmstädter Schwurgerichtskammer um ihren besonnenen Vorsitzenden VW, der sich kein X für ein U vormachen lässt, ganz zu schweigen. Eigentlich gar nicht so schwer zu verstehen. Tja, eigentlich.

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@Parole Chicago, bitte auch nicht vergessen: Die Wiederaufnahmeverteidigung hat keine neue Tatsachen und/oder neue Beweismittel vorgebracht. Das BKA-Video hat das Tatgericht schon in Augenschein genommen. Die vorgelegten SV-Gutachten bzw. Videos sind keine neuen Beweismittel und beinhalten auch keine neuen Tatsachen, da diese nur daran anknüpfen, womit sich das Tatgericht bereits eingehend beschäftigt hat. Hierüber vermögen auch weder Strates „neue Beweistatsachen“ noch dessen dekretierenden Radioerläuterungen hinwegzutäuschen. Im Übrigen bliebe auch Darsows Lüge bei seiner polizeilichen Vernehmung „Schalldämpfer? Keine Vorstellung“ unverändert bestehen.  

Besten Gruß

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„Ausschlaggebend für die Verhaftung am 11. Mai 2010 dürfte gewesen sein, dass – gegenüber der vorläufigen Festnahme vom 23. Juli 2009 - Gutachten zu den Silencer-Aktivitäten in der Firma „erst seit Kurzem den Ermittlungsbehörden zur Verfügung standen.“

Der Verhaftungszeitpunkt im Mai 2010 zeigt, dass der Silencer-Komplex nicht nur im Urteil, sondern auch schon vorher von maßgeblicher Bedeutung gewesen ist.

„Das langsame Arbeiten der deutschen Justiz, auch wieder in diesem Fall, ist kritikwürdig.“

Eine solche „Kritik“ hat es nicht gegeben.

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@Parole Chicago, @Gast: Wenn, wie vorgetragen, bei der Tat kein nach der Bauanleitungsseite hergestellter, mit Bauschaum befüllter PET-Schalldämpfer verwendet wurde, werden die Indizien „Recherche/Ausdruck“ und „Manipulation/Zerstörung Arbeits-PC“ so stark relativiert, dass dies ihrem faktischen Wegfall gleichkommt. Erst recht gilt dies für die Lüge des Verurteilten in seiner polizeilichen Beschuldigtenvernehmung, diente diese laut Urteil gerade dazu, sein tatsächliches „Täterwissen“ unter allen Umständen zu verbergen. Dass sein (mehrfach) manifestiertes Wissen ungeachtet dessen per se kein „Täterwissen“ darstellte, da sich der wahre polizeiliche Durchsuchungsanlass in der Firma - trotz der Anweisung der Darmstädter Kriminalpolizei an die Firmenleitung, die Mitarbeiter über den wahren Anlass mit einem „Hackerangriff“ zu belügen - bereits herumgesprochen hatte, wurde schon erwähnt: „Als die Ermittler wegen der Computerspiegelung in den Betrieb kamen, geschah dies „für mich völlig überraschend“, so der Inhaber des Unternehmens. Die Kripo habe ihn angewiesen, dem Kollegium zu sagen, die Polizei sei wegen eines Hackerangriffs gekommen. Was wirklich los sei, habe sich trotzdem bald herumgesprochen.“

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@ Rüdiger L.: Fragen Sie doch einmal sich oder die Darsows, warum kein Text des Revisionsantrags zum BGH und seine Ablehnung veröffentlicht wird?Das wäre mal etwas Neues zu lesen. 

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Wenn, wie vorgetragen, bei der Tat kein nach der Bauanleitungsseite hergestellter, mit Bauschaum befüllter PET-Schalldämpfer verwendet wurde

Das will Strate belegen, aber das kann er ja nicht.

Dass sein (mehrfach) manifestiertes Wissen ungeachtet dessen per se kein „Täterwissen“ darstellte, da sich der wahre polizeiliche Durchsuchungsanlass in der Firma - trotz der Anweisung der Darmstädter Kriminalpolizei an die Firmenleitung, die Mitarbeiter über den wahren Anlass mit einem „Hackerangriff“ zu belügen - bereits herumgesprochen hatte, wurde schon erwähnt

Das paßt zeitlich nicht, da er angeblich von Schalldämpfern keine Ahnung hatte, bevor die Polizei in der Firma auftauchte, andere Indizien bleiben auch noch bestehen, das Motiv sowieso.

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Ich schlage vor, den Beschluß des OLG-Frankfurt einfach mal abzuwarten, und nicht immer wieder die gleichen Diskussionen, ohne neue Argumente, zu führen.

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Das will Strate belegen, aber das kann er ja nicht.

Weil das LG Kassel schon das Wiederaufnahmevorbringen - zumindest teilweise - ignoriert. Und die damit angegriffenen Indizien „Recherche/Ausdruck“ und „Manipulation/Zerstörung des Arbeitscomputers“ in seinem Beschluss (S. 80) bei den „weiteren, durch die erkennende Kammer in die Beweiswürdigung eingestellten Punkte“ mit aufführt („zur Internetrecherche des Verurteilten zu Schalldämpfer mit Bauschaum und zu seinem auffälligen Nachtatverhalten mit Vernichtung seines Computers“). Im Übrigen hat es, wie hier an anderer Stelle schon erwähnt, die vom LG Kassel dem Verurteilten zugeschriebene Internetrecherche „zu Schalldämpfer mit Bauschaum“ nicht gegeben, diese Suchbegriffe wurden vielmehr von der Darmstädter Kriminalpolizei verwendet (UA S. 32).  Das Schlagwort „Bauschaum“ tauchte bei der dem Verurteilten zugerechneten google-Suche nicht auf (UA S. 15).

Das paßt zeitlich nicht, da er angeblich von Schalldämpfern keine Ahnung hatte, bevor die Polizei in der Firma auftauchte

Das dem Verurteilten vom Tatgericht zugeschriebene Täterwissen und dessen Lüge in der Beschuldigtenvernehmung zur Verheimlichung seines tatsächlichen Wissens im Kontext des wahren polizeilichen Durchsuchungsanlasses in der Firma beruhten auf Wissenspreisgaben des Verurteilten nach dem Urlaubsabbruch (20. Juli 2009) und dem sich hieran anschließenden vorzeitigen Arbeitsantritt. Zum Durchsuchungszeitpunkt in der Firma befand sich der Verurteilte mit seiner Familie in einem länger geplanten Urlaub im Allgäu:

  • Polizeiliche Durchsuchung in Firma: 15. Juli 2009 (UA S. 34, 167, 251)
  • Telefonat(e) mit Ehefrau: 21. Juli 2009 (UA S. 35, 251, 252), 22. Juli 2009 (UA S. 35, 168)
  • Polizeiliche Beschuldigtenvernehmung: 23. Juli 2009 (UA S. 35, 161, 166, 168, 169, 247, 248, 250, 252)
  • Telefonat, Gespräch mit Kollegen/GF R.: 24. Juli 2009 Telefonat (UA S. 166, 167, 249, 250, 251); vor dem 24. Juli 2009 (nach der polizeilichen Durchsuchung in der Firma) mit Kollegen/GF R. geführtes Gespräch (UA S. 253)

Abgesehen davon, dass sich der wahre polizeiliche Durchsuchungsanlass „trotzdem bald herumgesprochen“ hat, lag auch die Schlussfolgerung, dass es sich bei dem behaupteten „Hackerangriff“ (als "Anlass" und Sprachregelung für die Computerspiegelungen ggü. den "einfachen" Mitarbeitern) um ein Ablenkungsmanöver handelte, nahe. Zum einen berichtete die regionale Presse schon Ende Mai 2009 von einem vermutlichen Tateinsatz eines selbst gebauten Schalldämpfers. Zum anderen wäre bei einem „Hackerangriff“ kaum mit dem erfolgten Großaufgebot der Polizei in der Firma („10 Mann“, UA S. 168) zu rechnen gewesen. Des Weiteren hat der Verurteilte bereits im Nachgang zu seiner Zeugenvernehmung vom 19. April 2009 „sehr aufgeregt“ davon berichtet, dass er sich aufgrund des Verhaltens der Polizeibeamten als „Beschuldigter gefühlt“ (UA S. 249) habe. Die Angaben bei seiner Zeugenvernehmung im April 2009 hat sich der Verurteilte auf einem Zettel notiert. Bei seiner drei Monate späteren Beschuldigtenvernehmung hat der Verurteilte geäußert, ihm sei „sowieso von Anfang an klar gewesen, dass er auf der Hitliste der Polizei“ stehe (UA S. 257).

andere Indizien bleiben auch noch bestehen, das Motiv sowieso.

Hierbei hat das LG Kassel jedoch auch – unter Negation des Wiederaufnahmevorbringens - „Recherche/Ausdruck“ und „Manipulation/Zerstörung des Arbeitscomputers“ aufgeführt, s. o. Beschwerdebegründung S. 16: „Es [das LG Kassel] stellt aber nicht die Frage, welches Gewicht diese „in die Beweiswürdigung eingestellten Punkte“ denn noch hätten, wenn sich beweisen lässt, dass eine mit gehärtetem Bauschaum gefüllte PET-Flasche nicht bei der Tat zum Einsatz gekommen ist. Die Antwort ist einfach: gar keines. Jedenfalls keines, das auch nur ansatzweise an einen Tatverdacht oder gar an eine Verurteilung denken ließe.“ Insoweit hat das Wiederaufnahmegericht auf das Wiederaufnahmevorbringen lediglich das vom Verurteilten nach seiner vorzeitigen Rückkehr in die Firma vor und nach der Beschuldigtenvernehmung manifestierte „Täterwissen“ berücksichtigt, das bei der Aufzählung in seinem Beschluss auf S. 80/81 nicht mit auftaucht.

Freundliche Grüße

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Auch Sie verweise ich darauf: Gast kommentiert am Mo, 2020-03-02 12:26

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Dass die Einschätzung des Verurteilten, schon im Zuge seiner Zeugenvernehmung den Eindruck gehabt zu haben, verdächtigt zu werden, keine völlig aus der Luft gegriffene Fehleinschätzung dargestellt hat, dürfte daran deutlich werden, dass das mit seiner Ehefrau nach dem Urlaubsabbruch und zwei Tage vor der Beschuldigtenvernehmung geführte Telefonat bereits abgehört wurde (Korrektur:  Rüdiger L. kommentiert am Mo, 2020-03-02 09:06: Telefonat mit Ehefrau am 21. Juli 2009: UA S. 168, 251, 252; nicht (auch): 22. Juli 2009).

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Dass er zum Kreis der Verdächtigen gehören würde, das musste ihm indes bei der ganzen, langen Vorgeschichte doch völlig klar sein. Ich bitte doch, hier keine solchen Nebelkerzen mehr andauernd zu werfen.

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Es stand der Verteidigung in der HV übrigens frei, sich alles vom SV Pfoser und den anderen SV genau erklären zu lassen und auch eigene SV auftreten zu lassen nach entspechenden Beweisanträgen.

Hatte sie das gemacht? Offenbar nein, denn sonst hätte vermutlich auch die Offenbach Post darüber ausführlich berichtet!

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Ich erinnere auch an das bekannte Video nach dem Urteil, als Verteidiger Christoph Lang vor dem Videoclip mit einem Schusstest der Polizei am Tatort, bei dem der lediglich mit Klebeband an der Pistole befestigte SD auf diesem Videoclip fortgeflogen ist, gezeigt wurde.

Er zeigte sich darüber fassungslos, allerdings hatte dieser Schusstest doch in der HV und in der UA so gut wie keine Rolle mehr gespielt, viel mehr jedoch das Gutachten von SV Pfoser vom BKA.

Wäre RA Lange auch mal selbstkritisch gewesen, hätte er sich doch so äußern können:

"Wir alle hatten die Tragweite des Gutachtens von SV Pfoser vom BKA unterschätzt."

Verteidiger Veikko Bartel wurde nach dem Abitur und vor seinem Jurastudium Berufssoldat in der NVA der ehemaligen DDR. Er scheint sich mit dem Vorsitzenden VW lediglich einige der üblichen rein juristischen Verfahrens-technischen Verteidigergeplänkel geliefert zu haben, statt gleich auf eigene Waffen-SV zu drängen, oder wenigstens Waffen-Fachkundige unter den Zuschauern zu platzieren, die dem Vortrag von SV Pfoser auch kritisch und sachkundig folgen können.

Das ist jetzt allerdings verschüttete Milch von vorgestern.

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@Parole Chicago, bitte auch nicht vergessen: Die Wiederaufnahmeverteidigung hat keine neue Tatsachen und/oder neue Beweismittel vorgebracht. Das BKA-Video hat das Tatgericht schon in Augenschein genommen.

Dass die Schwurgerichtskammer LG Darmstadt um ihren Vorsitzenden VW das aus 10 Videoclips bzw. Videosequenzen bestehende BKA-Video jedenfalls mitnichten vollständig angesehen haben kann, ergibt sich u. a. daraus, dass diese SV Pfosers Bekundungen, die ersten fünf Schüsse seien eingespannt, die weiteren fünf freihändig abgegeben worden, nicht korrigiert hat (UA S. 118). Tatsächlich sind auf dem BKA-Video – in wechselnder Reihenfolge - sechs freihändige und vier eingespannte Schussabgaben zu erkennen. BKA-Clip 1: freih.; 2-4: eing.; 5: freih.; 6: eing.; 7-10: freih. Dies mit völlig unterschiedlichen Bauschaum-Befüllungsmengen (während bspw. die PET-Flasche auf den BKA-Clips 2-4 deutlich mehr als zur Hälfte befüllt ist, ist sie auf Clip 1 nur ungefähr zu 1/3 mit Bauschaum befüllt), wobei das Tatgericht, eben weil es die BKA-Videoclips zumindest nicht in ihrer Gesamtheit in Augenschein genommen haben kann, ebenso irrig davon ausgegangen, die 10 Schüsse auf dem BKA-Video seien in fortlaufender Reihenfolge durch den gleichen (einen) PET-Schalldämpfer abgegeben worden.

Die jedenfalls nicht vollständige Augenscheinnahme der 10 BKA-Videoclips ergibt sich auch daraus, dass das Tatgericht – entgegen dem Bildmaterial der BKA-Clips, auf dem bei jedem der 10 Schüsse ein erheblicher Ausstoß an Bauschaumteilchen erkennbar ist – bei vollständiger Sichtung nicht ausgeführt hätte, dass sich ihr das Verteilungsmuster der Bauschaumteilchen am Tatort (Abnahme nach oben im Haus) insoweit als „eindrucksvolles Bild“ bestätigt habe. (Die nicht thematisierte Sinnhaftigkeit einer "Nachstellung" von Schüssen auch im eingespannten Zustand einmal ausgeklammert.)

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