Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3741|366790 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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3741 Kommentare

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(Theoretisch) Denkbar wäre ja sogar schon ein Vorgehen im Adhäsionsverfahren gewesen. Warum aber auch später – nach dem erstinstanzlichen Urteil waren seit der Tat auch erst rund zwei Jahre vergangen – keine zivilgerichtliche Klage angestrengt wurde verwundert, zumal AT extrem schwere Verletzungen davon getragen hatte. Und im Erfolgsfall ja eine mögliche Zwangsvollstreckung in das Haus in Betracht gekommen wäre.

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Da muss ich Ihnen sagen, lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld für einen Verurteilten ist schon die Höchststrafe. Die Ehefrau und die Kinder würde ich da nicht auch noch extra bestrafen wollen durch eine Zwangsvollstreckung.

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Geht nicht um Bestrafung, sondern um die (Nicht-) Geltendmachung zivilrechtlicher Schadensersatz-/Schmerzensgeldansprüche des Opfers gegen den Täter einer vorsätzlich begangenen (nicht restschuldbefreiungsfähigen) unerlaubten Handlung. Bei dem Verletzungsumfang hätten hier sicherlich allein Schmerzensgeldansprüche im hohen fünfstelligen Bereich im Raum gestanden. Nicht zu vergessen auch die an den Krankenversicherer übergegangenen Ansprüche, die sich realistisch sogar auf einen sechsstelligen Betrag belaufen dürften.

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Rein rechtlich gesehen haben Sie vollkommen recht, da müsste dann die Ehefrau, bei angenommener Zugewinngemeinschaft und gemeinsamen Hausbesitz, vermutlich das Haus verkaufen und auch noch in die Privat-Insolvenz gehen.

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Irrtum, das Probationsverfahren ist doch schon längst mit negativem Ergebnis erst einmal in Kassel abgeschlossen worden.

Sicher?

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In (4) Gesamtbetrachtung auf der Seite 80 der Verwerfung vom 19.08.2019 wird ausgeführt, dass den Vorbringungen auch die Geeignetheit fehlt bei einer Beweiswürdigung, nicht nur die Zulässigkeit.

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Strate sieht selbst die Rate der Fehlurteile bei 3 - 4 % im Podcast, wobei da nicht differenziert wird nach Delikten.

In der Regel lassen sich doch auch Mordfälle nicht bis in das allerletzte kleinste Detail aufklären, die Wahrscheinlichkeit dafür, dass A.D. jedoch nicht der Täter ist, halte ich für sehr, sehr gering, denn dagegen sprechen die vielen Zufälle, die da bei einem Unschuldigen zusammengekommen wären. Strate hatte weitgehend nun sein Pulver verschossen und jetzt ist die StA in der komfortablen Lage, darauf per neuen Gutachten zu reagieren. Meine Prognose aber ist a): es kommt zu keiner wiederaufgenommenen HV, b): falls doch, zu einer erneuten Verurteilung.

Sollte A.D. jedoch trotzdem unschuldig sein, müssen er und seine Familie sich damit trösten, dem Rechtsstaat ein persönliches Opfer gebracht zu haben und damit ihren Frieden am Ende irgend wann mal machen.

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Gast kommentiert am Do, 2020-03-12 01:39 Rein rechtlich gesehen haben Sie vollkommen recht

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Auf die Situation der Ehefrau und der gemeinsamen Kinder bezogen.

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Erwarten Sie denn ein Abnicken in Kassel, wenn RA Strate einen Wiederaufnahmeantrag mit viel Begleit-Getöse in Darmstadt mit eigener PK und viel Tamtam drumherum nach Kassel senden lässt?

Die in maßgeblichen Teilen verbriefte Ignoranz des Wiederaufnahmevorbringens im Beschluss des LG Kassel ist leider real existent. Ebenso die sowohl von StA als auch vom Wiederaufnahmegericht zu verantwortende Falschwiedergabe aus dem Urteil des Tatgerichts in Richtung „Bauschaum“. Das ist für sich genommen schon schlimm genug. An eine „Retourkutsche“ - im Blick auf das „Tamtam drumherum“ - glaube bzw. hoffe ich gleichwohl nicht.

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Jetzt haben Sie aber die Darlegungspflicht!

a) Bitte belegen Sie zuerst genau die von Ihnen behauptete "Falschwiedergabe" einer mutmaßlichen Tätersuche nach Schalldämpfern.

b) Bitte danach auch genau darlegen, wieso nun die Verurteilung von A. D. durch das Tatgericht erschüttert worden wäre, so dass nun ein Freispruch in Aussicht stünde in einem wiederaufgenommenen Prozess mit neuer HV.
 

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@docreini

Auch Urteile anzugreifen ist nichts für Leute, denen scharfe geistige Waffen und passende Munitionen dafür schon mal im Einzelfall fehlen.

Strate war geräuschvoll, er hat es offenbar auch nicht so mit Schalldämpfern.

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Wäre RA Lange auch mal selbstkritisch gewesen, hätte er sich doch so äußern können:

Wir alle hatten die Tragweite des Gutachtens von SV Pfoser vom BKA unterschätzt.

Wäre es nicht würdiger gewesen, wenn StA und/oder Gericht einräumen würden:

„Der fiktive „Schusskanal im Bauschaumkörper war ein, aus welchen Gründen auch immer, versehentlicher Irrtum.“

Wäre es nicht kolossal würdiger gewesen, wenn StA und/oder Gericht einräumen würden:

„Auch die fehlenden PET-Plastiksplitter am Tatort widerlegen den irrtümlichen  Einsatz eines nach der Silencer-Bauanleitungsseite hergestellten PET-Schalldämpfers."

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Keineswegs, denn durch den Wiederaufnahmantrag wurde

a) ein Spurenbild, wie am Tatort vorgefunden, nicht widerlegt und

b) auch wurde nicht der  "Einsatz eines nach der Silencer-Bauanleitungsseite hergestellten PET-Schalldämpfers" widerlegt!

Strates Gutachter hatten ja diese Seite, die keine "Bauanleitungsseite" für eine P38 ist, überhaupt NICHT ausgeschöpft.

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Ergänzung:

a) ein Spurenbild, wie an den 3 Tatorten im UG und vor dem UG, im 1. OG, im 2.OG (dem DG), vorgefunden, nicht widerlegt und

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Da im Übrigen auf dieser Seite auch noch Überlegungen zum Material des SD angestellt wurden, war diese Seite auch da nicht einmal eine "Bauanleitungsseite" für "PET-Schalldämpfer", geschweige denn eine solche für eine Pistole P38.

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Die "Cola-Flasche", von der Strate im Podcast sprach, ist auch nicht von so labiler Beschaffenheit wie die Flaschen Cacheés in seinen Versuchen, die nicht die Varianten und Empfehlungen der Schweizer silencer-Website realisierten.

Strate entwertet also die Gutachten von SV-Winkelsdorf und SV-Cacheé schon verbal im Podcast.

Da kann sich die StA doch zurücklehnen.

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Halten wir als wieder mal die Fakten fest.

a) Die Silencer-Seite wurde im Raum Babenhausen häufig aufgerufen, mit welchen Suchbegriffen das immer geschah in allen Fällen ist aber unbekannt.

b) Die Silencer-Seite wurde von der Baufirma, in der A.D. arbeitete in Babenhausen, aus aufgerufen mit einem Druckauftrag, der Drucker stand beim Arbeitsplatz von A. D.

c) Der Sachverhalt unter Punkt b) erfolgte kurz nach einem Telefonat des A. D. mit seiner Frau zu Hause während einer Pause.

Ich gehe davon aus, dass "emil" und andere das alles nicht im Geringsten bestreiten können, auch eine fiktive "Ronja Unehrlicher" kann das nicht.

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Die Nichtberücksichtigung des Wiederaufnahmevorbringens nebst Falschwiedergabe aus dem derzeitigen Urteil der Darmstädter Schwurgerichtskammer bleibt befremdlich!
 

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Das Wiederaufnahmevorbringen wurde als nicht zulässig und nicht geeignet gemäss StPO § 359 Ziffer (5) bezeichnet, damit ist es auch berücksichtigt worden.

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Im Urteil vom 19.07.2011 aus Darmstadt auf der Seite 125 unten werden die Suchbegriffe von A.D. bei Google so benannt: "Schalldämpfer, für Waffen, Wasserflasche".

In der Verwerfung vom 19.08.2019 aus Kassel auf der Seite 13 oben: "Schalldämpfer für Waffe Wasserflasche".

Diese "Falschwiedergabe" ist doch nicht der Rede wert, auf andere Darlegungen von "Falschwiedergaben" warte ich immer noch.

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Ich kann es sogar verstehen, dass viele, die sich als Justizopfer verstehen, von Anfang an sich an diesen Mordfall mit einer extra Vereinsgründung deswegen selber angehängt haben, oder auf dem Trittbrett einer Kampagne zur Justizschelte  mitgefahren sind, um auch auf sich aufmerksam zu machen, bis ans Ende überstehen aber nur standfeste Trittbrettfahrer eine längere Fahrt auf einem Trittbrett, und der Zug mit den Trittbrettfahrern fährt zwar lang, aber auch nicht ewig auf seinem Gleis in diesem Fall.

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Wenn

Irrtum, das Probationsverfahren ist doch schon längst mit negativem Ergebnis erst einmal in Kassel abgeschlossen worden.

gelten würde:

Hätte Strate im Zuge der sofortigen Beschwerde dann – neben der Aufhebung des angegriffenen Beschlusses – nicht vielmehr die Wiederaufnahme des abgeschlossenen Verfahrens und die Erneuerung  der Hauptverhandlung beantragen müssen (Anträge: vgl. Beschwerdebegründung S. 17) - so wie in der Fallkonstellation des OLG Karlsruhe (Beschl. v. 8.10.2004, 3 Ws 100/04). http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=3533

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Strate hatte die sofortige Beschwerde eingelegt, die nicht Geeignetheit seines Vorbringens wurde vom LG Kassel zusätzlich zur Nichtzulässigkeit erwähnt, die Nichtzulässigkeit alleine hätte ja auch schon für eine Verwerfung ausgereicht, siehe:

Begründung der sofortigen Beschwerde vom 12.09.2019

Ich hatte schon absichtlich mit "erst einmal" formuliert.

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Bei der anderen Entscheidung ist ja auch von 4 gleichwertigen Indizien die Rede, wie es unter der RN 48 heißt (Zitat):

"Dies bedeutet, dass von den vier den Schuldspruch tragenden „Säulen“ eine - 2b) - ganz weggefallen und eine weitere - 2 d) - in ihrer Bedeutung relativiert worden ist."

Strate sieht das vielleicht so für Babenhausen beim 2-fachen und einem versuchten Mord, im anderen Verfahren wegen versuchten Totschlags zum Nachteil seiner Ehefrau A., wurde der Angeklagte tatgerichtlich zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Es waren dort auch Zeugenaussagen auf Glaubwürdigkeit zu prüfen.

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Im Babenhausener Fall sind Zeugenaussagen zum Hören von Schüssen nicht ganz einheitlich gewesen, als tragende Säulen für das Urteil können sie nicht bezeichnet werden. Was im Wiederaufnahmeantrag aber als Gutachten zu lesen waren, so waren die doch schwach gewesen. Winkelsdorf und Cacheé verwendeten beide zu starke Munitionen, Winkelsdorf legte einen Fokus auf die Geräuschentwicklungen der 10 Schüsse, spekulierte auch über Unterschall- und Überschallschüsse dabei. Einen anderen Fokus legte er auf die Spuren in den Etagen des Tathauses, einen PET-Flaschen-SD für eine P38 schloss er offenbar gleich und von vornherein dafür aus. Cacheé wiederum setzte sich mit den diversen Varianten und Empfehlungen der Schweizer Website nicht auseinander, die Geräuschentwicklungen spielten bei ihm überhaupt keine Rolle, seine PET-SD für seine Versuche folgten alle einem ganz einfachen Typus ohne diese verstärkenden und verbessernden Variationen, wie sie in der Schweizer Website auch beschrieben und empfohlen wurden. Da die Inaugural-Dissertation von Herrn Wacker aus 2010, auch mit PET-SD, bei seinem Gutachten aber auch bereits längst publiziert war, war Cacheé auch da nicht auf der Höhe der Wissenschaft bei seinem Gutachten gewesen.

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Mit dem Angriff erst einmal auf die Verwerfung der Zulässigkeit durch seine sofortige Beschwerde agiert Strate schon sehr routiniert.
 

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Die Silencer-Seite wurde von der Baufirma, in der A.D. arbeitete in Babenhausen, aus aufgerufen mit einem Druckauftrag, der Drucker stand beim Arbeitsplatz von A. D.

Im Büro von Andreas Darsow stand ein Faxgerät (UA S. 13/14), der Drucker in der unteren Etage der Firma befand sich „schräg gegenüber dem Büro des Angeklagten“ (UA S. 14).

„Im Urteil vom 19.07.2011 aus Darmstadt auf der Seite 125 unten werden die Suchbegriffe von A.D. bei Google so benannt: "Schalldämpfer, für Waffen, Wasserflasche".

In der Verwerfung vom 19.08.2019 aus Kassel auf der Seite 13 oben: "Schalldämpfer für Waffe Wasserflasche".

Diese "Falschwiedergabe" ist doch nicht der Rede wert“

  • StA Kassel, Stellungnahme vom 13.06.2018, S. 4: „Internetrecherche des Beschuldigten zu Schalldämpfer mit Bauschaum“
  • LG Kassel, Beschluss v. 19.08.2019, S. 13 (Zitat aus Urteil des Tatgerichts): „und startete mit den Schlagworten „Schalldämpfer für Waffe Wasserflasche“ eine Suchanfrage.“

  • LG Kassel, Beschluss v. 19.08.2019, S. 68 (Wiedergabe Stellungnahme StA Kassel vom 13.06.2018): „„Internetrecherche des Verurteilten zu Schalldämpfer mit Bauschaum“

  • LG Kassel, Beschluss v. 19.08.2019, S. 80 (Übernahme der (Falsch-) Wiedergabe der StA Kassel): „Internetrecherche des Verurteilten zu Schalldämpfer mit Bauschaum“

  • LG Darmstadt, Urteil S. 15: „und startete mit den Schlagworten „Schalldämpfer für Waffe Wasserflasche“ eine Suchanfrage.

  • LG Darmstadt, Urteil S. 125: "Schalldämpfer, für Waffen, Wasserflasche“

Der Suchbegriff „Bauschaum“ wurde nicht vom Verurteilten, sondern bei der polizeilichen Google-Recherche verwendet:

  • LG Darmstadt, Urteil S. 32: „Aufgrund dessen wurde im Internet auf der Suchmaschiene „google“ die Suchbegriffe „Schalldämpfer, Bauschaum“ eingegeben“
  • LG Darmstadt, Urteil S. 126: „Aufgrund dessen, so der Zeuge KOK S. weiter, habe man auf „gut Glück“ bei der Suchmaschine „google“ mit den Worten „Schalldämpfer, Bauschaum“ gesucht.“

Das LG Kassel hat sich die Falschwiedergabe in Richtung "Bauschaum" aus der Stellungnahme der StA Kassel in der Begründung (II. ab S. 73) seines ablehnenden Beschlusses im Aditionsverfahren zu eigen gemacht und übernommen.

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Schuld sind immer die Anderen.

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Das sind doch unerhebliche kleine Details, jedenfalls wurde diese Seite, die auch auf Bauschäume einging, aus der Baufirma Aumann von einem Drucker aus in der Nähe des Arbeitsplatzes des Verurteilten ausgedruckt, kurz nachdem der Verurteilte mit seiner Ehefrau während einer Arbeitspause telefoniert hatte. Und sein Computer wurde nach Manipulationen des Verurteilten an ihm vernichtet. Das waren für das Tatgericht erhebliche Details.

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Strate hatte die sofortige Beschwerde eingelegt, die nicht Geeignetheit seines Vorbringens wurde vom LG Kassel zusätzlich zur Nichtzulässigkeit erwähnt, die Nichtzulässigkeit alleine hätte ja auch schon für eine Verwerfung ausgereicht

Die GStA hat sich in ihrer Stellungnahme zu der Falschwiedergabe (und dem teilweise ignorierten Wiederaufnahmevorbringen: Aufzählung von „Internetrecherche des Verurteilten zu Schalldämpfer mit Bauschaum und zu seinem auffälligen Nachtatverhalten mit Vernichtung seines Computers“ „unter Berücksichtigung der weiteren, durch die erkennende Kammer in die Beweiswürdigung eingestellten Punkte“, Landgericht Kassel, Beschluss Seite 80) nicht geäußert. Und sich im Wesentlichen darauf beschränkt, zu meinen, „Die vorgebrachten Tatsachen und Beweismittel erweisen sich (…) nicht als „neu“ im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO“.

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So arbeiten doch alle Juristen, zuerst kommen doch immer formale Einwände, den Rest können sich dann Juristen ja schenken.

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Strate kennt aber das Spiel mit Formalismen und spielt es nach seinen Kräften mit.

Aber übersieht doch etliche Klöpse, so auch bei Cacheé die als Arbeitsmittel aufgeführte Geschwindigkeitsmessanlage und andere Klöpse in den Gutachten seines Wiederaufnahmeantrags und in seinen eigenen Texten.

Hätte er doch SV Erbinger vorher die Gutachten von Cacheé und Winkelsdorf als Entwürfe noch zu lesen gegeben, und auch andere Rechts- und Fachkundige für eine Lektorierung gewonnen, dann hätte es vermutlich auch weniger Klöpse gegeben!

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Damit will ich nicht die Klöpse in der UA herunterreden, aber VW diktiert nicht nur eine UA pro Jahr, so wie Strate eine Wiederaufnahme pro Jahr macht. Seine gute Quote dabei scheint ihm aber inzwischen in den Kopf gestiegen zu sein, denn wenn einer per Verein in Babenhausen und "social media" verbreiten lässt, seiner Rechtsauffassung müssen die Gerichte folgen, so offenbart das eine überhebliche Selbstüberschätzung, die er auch schon in anderen Verfahren zeigte und alle Richter lassen sich das auch nicht auf die DAUER bieten, soviel Küchenpsychologie müsste Strate sich doch eigentlich inzwischen auch noch angeeignet haben. Wer hoch hinaus will, der hat auch eine entsprechende Fallhöhe, und das ist auch gut so.

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„Spätere Diskussionen oder Behauptungen auf Webseiten“ wären u. U. obsolet, wenn sich das Tatgericht – bei Auflauf der halben Darmstädter Polizei – bspw. auch damit befasst hätte, was denn, lanciert von selbiger Polizei, an Informationen bereits vorprozessual publiziert waren, als sich der Verurteilte im Zuge seiner Beschuldigtenvernehmung am 23. Juli 2009 sowie des am nächsten Tag geführten Telefonats mit dem Kollegen GF/R. (unter Bezugnahme auf ein vorausgehendes, nach der polizeilichen Durchsuchung in der Firma geführtes Gespräch) äußerte.

UA S. 166/167:

 „Dass der Angeklagte nämlich deutlich mehr wusste, als er gegenüber KOK D. Glauben machen wollte, ergibt sich auch aus dem Inhalt des Telefonats vom 24.07.2009. Denn auf Vorhalt durch den Angeklagten während des Telefonats über das, was der Zeuge R. gegenüber dem Zeugen DA weitergetragen habe, antwortete der Zeuge R.: … „und da hab ich gesagt, ich hab kein Wort gesagt, aber Darsow weiß eigentlich über den ganzen Kram… Schalldämpfer und so“. Damit erklärte der Zeuge R. gegenüber dem Angeklagten eindeutig, dass er gegenüber dem Zeugen DA weitergegeben hätte, dass der Angeklagte auch etwas über den „Schalldämpfer“ wusste“.

OP vom 29. Mai 2009: https://www.op-online.de/region/babenhausen/taeter-benutzt-selbst-gebauten-schalldaempfer-323616.html

Abgesehen davon, dass weder das am 24.07.2009 angeführte Telefonat noch das in Bezug genommene vorausgehende Gespräch mit dem Zeugen R. in den Urteilsfeststellungen  – diese beschränken sich insoweit auf ab dem 21.07.2009 (vorzeitige Arbeitsaufnahme nach Urlaubsabbruch) „mit seiner Ehefrau Anja Darsow [geführte] mehrere[n] Telefonate[n]“ (UA S. 35) – auftaucht,  gibt das dem Verurteilten zugschriebene "Täterwissen", der mit seiner attestierten Lüge in der polizeilichen Beschuldigtenvernehmung unbedingt sein Wissen verschweigen wollte bzw. musste, weiterhin Rätsel auf. Denn selbst wenn die laut Urteil eingeweihten drei Mitarbeiter der Firma A., darunter der Zeuge R. sowie der Administrator/“Waffennarr“ „dicht“ gehalten hätten, lag nach dem Aufmarsch der Polizei am 15.07.2009 für den Verurteilten sowie auch für alle weiteren nicht eingeweihten Firmenmitarbeiter (zuvor) die Schlussfolgerung nahe, dass der von der Firmenleitung verbreitete „Hackerangriff“ auf eine Lüge der Darmstädter Kriminalpolizei zurückzuführen war. Dieses, nach dem Wiederaufnahmevorbringen per se entfallende Indiz war in der Aufzählung des Wiederaufnahmegerichts auf Seite 80/81 seines Beschlusses im Übrigen – insoweit zutreffend – nicht mit enthalten.

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Auf die im Urteil unterdrückten Bekundungen des Seniorchefs Dieter A., dass es "sich trotzdem bald herumgesprochen" habe,  kommt es schon gar nicht an:  

„Als die Ermittler wegen der Computerspiegelung in den Betrieb kamen, geschah dies „für mich völlig überraschend“, so der Inhaber des Unternehmens. Die Kripo habe ihn angewiesen, dem Kollegium zu sagen, die Polizei sei wegen eines Hackerangriffs gekommen. Was wirklich los sei, habe sich trotzdem bald herumgesprochen.“

https://www.op-online.de/region/babenhausen/antrag-haftpruefung-gestellt-1186375.html

Besten Gruß

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"eine Lüge der Darmstädter Kriminalpolizei" war aus ermittlungstaktischen Gründen m.E. hier auch angezeigt und sie erfolgte ja nicht im Rahmen einer protokollierten Vernehmung eines Zeugen oder eines Beschuldigten, Angeschuldigten oder Angeklagten.

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Ein 3sat-Video dazu von 2015 war doch hier in 2018 auch längst bekannt:

Und diese Aussage ist zumindest fragwürdig: "Negativ! Er zeigt negativ, dieser Geruch war nicht hier.“

Richtig ist: "Negativ! Er zeigt negativ." Absolut richtig ist nur das, was die Geruchssprobe aber anbelangt, ist doch nichts Genaues in diesem Film darüber ausgesagt worden.

Mit Mantrailer-Hunden laufen übrigens Studien bei Polizeien und Rechtsmedizinern, das TV hat auch kürzlich erst wieder darüber berichtet. Da ist einiges noch in Arbeit. Hunde sind gut abrichtbar, aber nicht die allerbesten Riecher übrigens.

Der empfindlichste Geruchssinn unter den Tieren wird dem Aal übrigens nachgesagt, aber auch Bären sind ausgezeichnete Riecher.

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Rüdiger und andere Hobby-Kriminalisten, schauen Sie sich doch mal die informativen Filme mit Mantrailing und mit den echten Rechtsmedizinern aus der Frankfurter Rechtsmedizin Verhoff und Amendt an, neben den Geschauspielerten aus dem Tatort: Reihe Doku /Terra X

Verräterische Spuren – Die Geschichte der Forensik in 2 Folgen.

Folge 1:

 Verräterische Spuren – Die Geschichte der Forensik (1/2) Teil 1: Was Täter entlarvt

https://www.zdf.de/dokumentation/terra-x/verraeterische-spuren-die-geschichte-der-forensik-was-taeter-entlarvt-100.html

Folge 2:

 Verräterische Spuren – Die Geschichte der Forensik (2/2) Teil 2: Was Opfer preisgeben

https://www.zdf.de/dokumentation/terra-x/verraeterische-spuren-die-geschichte-der-forensik-was-opfer-preisgeben-100.html

Und wenn Sie wollen, informieren Sie sich aber unbedingt auch noch über den Streit zwischen Rechtsmedizinern aus Leipzig und Sachsens Polizeihundeführern der Polizeihochschule mit einer Studie und dem Professor des Helmholtz-Zentrums Kai-Uwe Goss in Leipzig auf der anderen Seite:

https://www.piqd.de/wissenschaft-forschung/der-streit-um-die-fahigkeiten-von-polizei-hundenasen-aus-sachsen

Ich selber habe übrigens Erfahrungen mit dem Ausarbeiten von Bodenfährten bei Fährtenhunde-Prüfungen sammeln können und auch mit dem dafür notwendigen und intensiven Training in vielen Geländen bei jedem Wetter. An Wunderdinge beim Mantrailing glaube ich daher nicht.

Die südamerikanischen Brillenbären sollen aber viel besser noch als Hunde Beute und ihre Fährten riechen können, allerdings hat das noch keiner nachgeprüft, die Größe der Riechschleimhäute ist auch nur ein Indikator für den Geruchssinn.

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Rüdiger, ich bringe diesen Exkurs auch nur, weil von Seiten der Darsows diesem Hundeeinsatz ja so viel entlastendes Gewicht beigemessen wurde. Mehr darüber können Sie aber auch noch in diesem PDF lesen:

THEMA Duft-Noten

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Hat ja niemand bestritten, dass es auch Fehlurteile gibt. Dieser Film zeigt nichts Neues und nichts Konkretes für Babenhausen.

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Auch mit weiterer und neuerer Stimmungsmache per TV erreichen Sie zum Glück nichts, neue, hieb- und stichfeste Beweise aber haben Sie ja nicht.

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Fragen Sie auch mal RA Strate, was er vom Vorsitzenden Richter Heinrich Gehrke hält im 3. Weimar-Prozess!

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Gehen Sie doch mal zu Wagner als "Urteilskritiker", so wie Gehrke, der sich zur Fehlerkultur in der Justiz noch so hochtrabend im 3sat-Film äußerte, da in dem Artikel geschildert wird, so festgelegt jedenfalls verhandelt Wagner nicht und wischt Gutachten von renommierten Psychiatern auch nicht so vom Richtertisch.

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Damit will ich nicht die Klöpse in der UA herunterreden

Dass ein  (mutmaßlicher) Selbstbau-Schalldämpfer bereits Ende Mai 2009 herumposaunt wurde  und der fälschlich verbreitete „Hackerangriff“ deshalb selbst für die nicht eingeweihten Mitarbeiter als Märchengeschichte nahe liegen musste, ebenso wie für den knapp eine Woche nach der polizeilichen Durchsuchung vorzeitig aus dem Urlaub zurück gekehrten Verurteilten Andreas Darsow, dürfte in der Tat einen der „Klöpse“ darstellen. Auch die im Urteil unterdrückte Aussage des eingeweihten Seniorchefs, dass es sich „trotzdem bald herumgesprochen“ habe, ist hierunter zu verorten.

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"wie für den knapp eine Woche nach der polizeilichen Durchsuchung vorzeitig aus dem Urlaub zurück gekehrten Verurteilten Andreas Darsow"

Auf was bezieht sich das nun genau und wie ist das belegt?

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