Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3741|363875 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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3741 Kommentare

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Rüdiger, auf der Seite 168 der UA bestreitet doch A.D., er hätte den wahren Grund der polizeilichen Anwesenheit in der Firma gekannt, er verbreitet die Legende der "EDV-Angelegenheiten". Und oben meinten Sie noch, alle hätten das längst gewusst, dass es in Wahrheit um einen SD und einem Ausdruck dazu ging, auch A.D. hätte dass ja gewusst.

Was sagen Sie zu diesem Widerspruch?

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Halten wir doch mal fest, unabhängig von einem Täterwissen oder einem Allgemeinwissen zur Anwesenheit der Polizei in der Baufirma, die ja nicht nur einmal in der Baufirma wegen der Computeruntersuchungen anwesend war, A.D. streitet eigenes Wissen zu einem SD in einer Beschuldigtenvernehmung in auffälliger Art und Weise ab.

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Wer anders als A. D. hätte den Ausdruck der Silencer-Seite abholen, d.h. an sich nehmen können, Rüdiger?

Haben Sie da eine Erklärung dafür?

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Das nach der vorzeitigen Arbeitsaufnahme am 21. Juli 2009 bei verschiedenen Gelegenheiten gegenüber der Ehefrau und dem Arbeitskollegen/GF R. manifestierte Wissen des Verurteilten war nach der im Urteil unberücksichtigten Presseberichterstattung Ende Mai 2009 („Täter benutzt selbst gebauten Schalldämpfer“) und der am 15. Juli 2009 in der Firma erfolgten Durchsuchung kein „Täterwissen“. Unabhängig davon, ob die drei Eingeweihten nun tatsächlich „dicht“ gehalten hatten oder ob sich der wahre Anlass für den polizeilichen Aufmarsch mit den Computerspiegelungen bis zum 21. Juli 2009 „trotzdem bald herumgesprochen“ hatte (im Urteil unterdrückte Aussage des Seniorchefs Dieter A.). Ein solches „Täterwissen“ bescheinigt das Tatgericht dem Verurteilten jedoch, da er mit seinen Lügen in der Beschuldigtenvernehmung - „Schalldämpfer? Keine Vorstellung!“ und „Geglaubt und abgehakt. EDV-Angelegenheiten sind nicht meine Sache.“ – eben genau dieses zuvor preisgegebene, vermeintlich individuelle Sonderwissen habe verschleiern müssen.

  • UA S. 161: „also zu einem Zeitpunkt, als ihm die sich aus dem Tatortbefund ergebende „Brisanz“ dieser Frage kaum bekannt sein konnte, es sei denn, er verfügte über Täterwissen“
  • UA S. 166: „Dafür spricht des Weiteren, dass der Angeklagte von der Recherche bezüglich eines Schalldämpfers zu einem Zeitpunkt Kenntnis hatte, indem alleine derjenige davon wissen konnte, der mit dieser Recherche zu tun und diese daher selbst durchgeführt hat.“
  • UA S. 247: „Weiterhin spricht für die Täterschaft des Angeklagten in Bezug auf sein Verhalten nach der Tatbegehung – was sich in das bereits gezeichnete Verhaltensbild eines Täters, der versucht ist, alles gegen ihn sprechende möglichst zu verdecken, zwanglos einfügt – der Inhalt der Aussagen, die gegenüber dem Zeugen KOK D. gemacht wurden, im Verhältnis zu dem, was der Angeklagte wirklich wusste, sich aber dazu gedrängt sah, sein tatsächliches Wissen nicht Preis zu geben. Dies ergibt sich aus den Angaben des Angeklagten in seiner Vernehmung als Beschuldigter am 23.07.2009 gegenüber dem Zeugen KOK D.“
  • UA. S. 248: „Jedoch war ihm gleichfalls bewusst, dass er zu bestimmten Tatsachen, von denen er aufgrund seiner Tatbegehung wusste, keine Angaben machen durfte, da er ansonsten Wissen preisgegeben hätte, welches jemand nur haben konnte, der mit der Tatbegehung zu tun hatte und welches ihn noch verdächtiger gemacht hätte.“
  • UA S. 252: „Dies zeigt erneut, dass der Angeklagte weitergehende Angaben nicht machen wollte (und aus seiner Sicht auch nicht machen konnte), da er wusste, dass seine Kenntnis vom wahren Hintergrund der Durchsuchung auf seine Täterschaft zurückgeführt werden könnte.“
  • UA S. 253: „Dass der Angeklagte eine konkrete Vorstellung vom Hintergrund der Durchsuchung (…) hatte, ergibt sich (…) insbesondere aus den weiteren Angaben des Zeugen Dieter A. Dieser bekundete zum weiteren Gespräch mit dem Zeugen R., dass dieser ihm ebenfalls erzählt habe, dass der Angeklagte im Bezug auf den vermeintlichen Hackerangriff als Grund der Durchsuchung gelacht und gesagt habe, dass sie wegen ihm (dem Angeklagten) da gewesen seien.“

Zur Vermeidung von Wiederholungen:

https://community.beck.de/comment/reply/58641/131121   https://community.beck.de/comment/reply/58641/131146

https://community.beck.de/comment/reply/58641/132581   https://community.beck.de/comment/reply/58641/131056

https://community.beck.de/comment/reply/58641/126421

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Das beantwortet aber nicht die Frage, warum A.D. so auffällig jedes Wissen zu SD negierte.

Und wer sonst, ausser A.D., hätte sich in dem schmalen Zeitintervall sich den Ausdruck der SD-Seite holen können?

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Hätte A.D. bei der polizeilichen Vernehmung jedoch schon geschwiegen, wie später in der HV, würde sich die Frage der Wissensnegierung zu SD zwar nicht stellen, nur wäre er deswegen heute keineswegs ein freier Mann. Diese Legende braucht auch nicht mehr weiter verbreitet zu werden.

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Darsow hätte selbstverständlich gleich nach der Tat zur Polizei sagen können: "Kein Kommentar dazu von mir."

Ob das für ihn aber besser gewesen wäre, Rüdiger, daran darf doch gezweifelt werden, denn danach lässt ihn die Polizei mit absoluter Sicherheit nicht in Ruhe als direkten Nachbarn zweier Ermordeter und einer fast Ermordeten.

Was immer jemand sagt, kann gegen ihn verwendet werden, genau so wie das Schweigen, wenn es aber Indizien gibt.

Und wenn die Darsows jetzt reden, macht das das vorherige Schweigen nicht besser.

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Die Verurteilung erfolgte auf Grund vieler Indizien, die auf A.D. passen, wie auf keinen anderen sonst.

Daraus erwuchs die Überzeugung des Gerichts, auch wenn heute nicht sämtliche Details im Urteil haltbar erscheinen.

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Zur Wiederaufnahme braucht es aber neue Beweise, Rüdiger, die haben Sie nicht und die hat Strate nicht!

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Entgegen den Vorbringungen im Wiederaufnahmeantrag ist die SD-Ausführung der Tat nicht an der speziellen SD-Ausführungen von Cacheé gebunden, solange sie ja der Schweizer-Website noch entspricht, die ja viele Varianten enthält, die die Urteilsformulierung aber auch noch abdeckt.

Rüdiger, Sie sind da mit Strate zusammen auf dem Holzweg.

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Korrektur und Ergänzung: "...ist die SD-Ausführung der Tat nicht an die speziellen SD-Ausführungen von Cacheé gebunden ..."

Über die Größe des Bodenlochs steht ja auch überhaupt nichts in der Schweizer Website, und aauch nichts im Urteil.

Strate kann da nichts widerlegen, auch kein Spurenbild.

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Wer auf so vielen Annahmen, die ja nicht zwingend sind, so wie es aber Strate machte in seinem Wiederaufnahmeantrag, Schlüsse zieht bzw. daraus dann Tatsachen konstruiert, der baut auf Sand. Und das haben offenbar nun auch schon andere erkannt.

Beispiele dafür: Geschossknalle, Überschallmunition, volle Lauflänge der P38, nicht armierte PET-Flaschen, labile PET-Flaschen, Ausführungen der Bauschaumbefüllungen, ohne Anfeuchtungen usw. usf.

Die Daten der PMC-Munition liegen ja im Bereich um die Schallgeschwindigkeit, Geschossknalle sind daher reine Spekulation, mussten auch im Urteil nicht erwähnt werden.

Die Rechtsmedizin hatte auch nur festgestellt, dass auf beide Frauen in Schlafhaltung geschossen wurde, jedoch nicht, ob sie überhaupt geschlafen hatten und wie tief sie geschlafen hatten, oder ob sie in einer Schreckstarre sich befanden.

Zeugen ausserhalb des Tathauses hatte Schüsse gehört, es wurden ja auch zwei Schüsse noch im Freien abgegeben.

Die Türe im UG dämpfte die wahrnehmbaren Schussgeräusche nach Schliessung in Richtung ausser Haus, zum direkt danebenliegenden Nachbarhaus der Darsows hin in begrenztem Umfang, da dorthin auch noch eine Körperschall-Übertragung durch die Projektil-Einschläge, vor allen Dingen in harte Ziele wie Wände, Türen und Boden stattfinden kann. Über die Geräuschdämpfung der Feuerschutztüre zum EG und den OGs ist nichts bekannt, auch nicht, ob sie offen oder geschlossen bei den 4 weiteren Schüssen im UG war.

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Übrigens wären die ersten beiden Schüsse auch von Herrn Darsow nachts über den Luftweg und durch die Fenster prinzipiell zu hören gewesen, wenn er nicht der Täter war, so ähnlich wie bei den Zeugen, dafür macht man normaler Weise Messungen vor Ort, aber nicht solche Fakes wie Mark Benecke, den Strate aber auch nicht als Gutachter bemüht hatte.

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Was aber in der Schweizer Website explizit steht ist, zu viel Bauschaum in der PET-Flasche wieder mit einem Rohr von der Einfüllöffnung an herauszuholen. 20 cm des ausgehärteten Bauschaums wurden empfohlen.

Das ist so zu verstehen, dass auch danach sämtliche Innenwände der PET-Flasche bis zum Schraubgewinde hin noch einen gut anhaftenden Überzug mit Bauschaum haben, durch vorheriges Ausgiessen mit Kunstharzkleber auch sichergestellt. Der äussere Überzug mit einem Wollsocken über die schon armierte Flasche verhindert auch noch sicher alle möglichen Ausbrüche bei den Schüssen. Der Durchmesser des Bodenlochs hingegen darf nicht zu klein werden, um den Flascheninnendruck zu begrenzen und auch das Rückblasen von Bauschaumpartikeln in die Waffe zu minimieren.

Damit lässt sich dann mit der allergrössten Wahrscheinlichkeit ein Spurenbild mit von unten nach oben abnehmender Intensität von ausgeworfenen feinen Bauschaumteilchen erzeugen, so wie in Babenhausen.

Auch ein Puzzle oder ein Sudoku löst sich nicht ohne Anstrenungen von alleine auf.

In Strates Wiederaufnahmeantrag und in den Gutachten Von Winkelsdorf und Cacheé sind dilettantische Arbeiten erkennbar, Erbinger ist die einzige Ausnahme davon.

Mit diesem Wiederaufnahmeantrag dann noch Frau Darsow so große Hoffnungen zu machen, das sollte Strate besser bleiben lassen nach dieser dilettantischen Arbeit.

Jeder Schülerpraktikant hätte die ballistischen Daten der PMC-Munition recherchieren können und das PDF aus der Schweiz lesen können, die die Gutachten Strates und seinen ganzen Wiederaufnahmeantrag nun voraussichtlich platzen lassen werden, ja sogar platzen lassen müssen.

Gibt es übrigens Erkenntnisse, ab wann die angeschossene Tochter im Vorgarten lag und wo genau? Diese Frage stellt sich, denn ein unschuldiger Herr Darsow hätte mit einem Blick aus Fenstern in diversen Stockwerken oder der Terrassentür im EG die schwerstverletzte A.T. unter Umständen bemerken müssen.

Das würde jedenfalls in einer neuen, wiederaufgenommenen HV Herr Darsow sicher auch gefragt werden, was er am Freitag morgen und nach der Arbeit und am Samstag denn alles so im Haus machte bis die A.T. gefunden wurde, ebenso zu den Telefonaten und Inhalten mit seiner Frau vor dem Druckauftrag sollte er dann genaue Auskunft geben, ebenso Frau Darsow.

Schweigen dazu hilft dann nicht weiter.

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Immer noch wird der Fokus auf Details im Urteil gelegt, die angreifbar sind.

Und wenn es zum völlig unwahrscheinlichen Fall einer neuen HV käme, reicht der Rest der unangreifbaren Indizien auch erneut wieder für eine Mord-Verurteilung nach Lage der Dinge, auch wieder mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

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Da Herr Darsow sich dem Vernehmen nach gut führt in der Haft, wird er keine 25 Jahre dort bleiben müssen, einige Jahre mehr als 15 Jahre werden es aber schon werden. Sich in der Haft jetzt nicht mit dem Corona-Virus zu infizieren und auch andere nicht zu infizieren, das dürfte nun zuerst einmal das Wichtigste für die ganze Familie Darsow sein, der man das nur wünschen kann, auch der Kinder wegen.

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Die südamerikanischen Brillenbären sollen aber viel besser noch als Hunde Beute und ihre Fährten riechen können, allerdings hat das noch keiner nachgeprüft, die Größe der Riechschleimhäute ist auch nur ein Indikator für den Geruchssinn.

Ach was, ultimativ sind die menschlichen Spürnasen, zusammengesetzt aus spontaner Eingabe

"Aufgrund dessen, so der Zeuge KOK S. weiter, habe man auf „gut Glück“ bei der Suchmaschine „google“ mit den Worten (…) gesucht"

und intuitiver Bestätigung

„Ein Richter spürt der "inneren Tatzeit" nach“ 

Bleiben Sie gesund

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Die menschlichen Spürnasen nahmen bildlich eine Fährte auf, aber bis zu einer Tataufklärung und Täterverurteilung ist es ja noch ein weiter Weg mit sehr viel Teamarbeit. Der Brillenbär muss alles mit egenen Sinnen und eigener Intuition alleine machen, ein Hilfs-Team mit optischer und akustischer Luftaufklärung durch ein paar Schleiereulen zum Beispiel würde auch ihm noch viel beim Beutemachen helfen können, und wenn ein paar Maulwürfe im Team noch für den Fluchtweg der Beute hinderliche Erdhügel aufwerfen würden, wäre es noch einfacher für den Brillenbär.

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Zur "inneren Tatzeit": Viele haben schon einmal gesagt, den, oder die, oder die ganze Bande bringe ich um, oder sich auch schon mal einige Wege dazu überlegt. Und irgendwann schreiten sie zur Ausführung, einige treten auch wieder zurück davon aus Furcht vor Entdeckung und Strafe, oder aus technischen und anderen Gründen.

a) Was war also der Gegenstand des Telefonats vor dem Druckauftrag gewesen?

b) Die Sache mit dem vernichteten Computer hätte A.D. selber besser gleich den Ermittlern mitgeteilt als Unschuldiger!

Ist aber nun voraussichtlich auch Schnee von gestern.
 

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Strates "Juniorpartner" Witting steht nach hieiger Kenntnis, nebenbei bemerkt, im 67. Lebensjahr.

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Nicht nur die wenigen Jahre Altersunterschied sowie der (zweite) Wiederaufnahmeantrag in Sachen Bence T. („Münchner Parkhausmord“) sind eine Verbindung zwischen Gerhard Strate und Peter Witting: 

„Guten Abend Mörder Toth. Gestern vor 14 Jahren hast du deine Tante auf bestialische Art und Weise grausam ermordet. Sicherlich wirst jedes Jahr am 15. Mai an deine mörderische Tat erinnert. Wie fühlst du dich heute einen Tag nach dem grausamen Mord vor 14 Jahren? Soll ich dir was sagen, du kleiner stinkfauler nichtsnutziger Mörder? Ich bin stolz auf unsere Justiz und unseren Strafvollzug. Du wirst noch mindestens weitere 12 Jahre sitzen im Hotel Straubing. Und wenn du kleiner Faulpelz, Betrüger und Mörder deine Tat nicht gestehst werden noch weitere 5-7 Jahre draufgelegt. Und das ist gut so! Es muss schließlich vermieden werden, dass dieser Toth nach seiner Entlassung noch so beweglich ist, dass er in einen 911er Porsche kommt. Und ich denke mit dann knapp 60 dürfte Dir das nicht mehr gelingen. Viel Spaß in deiner Zelle. Ich melde mich dann kurz vor Weihnachten nochmals. Bis dahin liegt auch die Ablehnung deines Wiederaufnahmeantrages vor (das Fest deiner beiden Anwälte wird ob der fetten Hinirare wieder richtig fett ausfallen  https://www.facebook.com/BI.ProBence/posts_to_page/

Auch der heute 39-jährige RTL2 Moderator Dr. Alexander Stevens schuf durch Zitate in einem 2016 veröffentlichten Artikel bereits eine vorausgehende Verbindung: https://justament.de/archives/7498

„Alexander Stevens, promovierter Strafverteidiger und Buchautor, hat vor zehn Jahren bei der Münchner Staatsanwaltschaft gearbeitet und den Mordfall Böhringer aus nächster Nähe verfolgt. Für ihn stand schon damals fest: „Benedict Toth ist schuldig, das Urteil vollumfänglich gerechtfertigt“. Stevens kritisiert vor allem den „Tunnelblick“, den die Toth-Verteidiger von Anfang an auf den Fall hatten. Und nicht nur dort. „Immer wieder versuchen Mörder mit Hilfe der Medien den Kontakt nach draußen zu halten, was in vielen Fällen auch gelingt“, sagt Stevens. Täter und Medien zögen häufig an einem Strang, indem sie gemeinsam unangenehme Details unter den Teppich kehrten. Details, die dem Zuschauer verschwiegen werden und ihn an die Unschuld des verurteilten Täters glauben ließen.“

Soweit es Andreas Darsow betraf, hieß es in o. g. „Artikel“:

„Liebevoller Familienmensch

Ähnlich kühn praktiziert es der rechtskräftig verurteilte Dreifachmörder Andreas Darsow aus Hessen. 2011 wurde er vom Landgericht Darmstadt zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt – und lässt sich seither in Fernsehen und Internet als „unschuldig einsitzenden Familienvater“ zeigen. Auch in seinem Fall ist die Fangemeinde mittlerweile beträchtlich angewachsen. Ein eigens gegründeter Verein von „Opfern gegen Justizirrtümer“ rührt fleißig die Werbetrommel für den früheren Bundeswehrsoldaten. Darsow soll, laut Urteil, seine Nachbarn erschossen haben, mit denen er angeblich „seit Jahren keinen Kontakt“ mehr hatte. Indes die Polizei beweisen konnte, dass Darsows über Jahre versucht hatten, aus der Siedlung wegzuziehen, da sie die Lärmbelästigung durch die späteren Opfer, darunter eine geistig behinderte Frau, nicht mehr ertrugen.“

RTL2: Hier kommt Alex

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Solche Zitate aus Facebook sind wie gefüllte Becher aus einer Jauchegrube, der Inhalt schmeckt nicht jedem.

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"wir sind mehr" beworben. Laut WamS war das:Bundespräsident Steinmeier Facebook-Hinweis.

der rechtskräftig verurteilte Dreifachmörder Andreas Darsow

Sehr interessante Berechnung des Autors Benedikt Vallendar ("Die andere Hälfte der Wahrheit"): 1 + 1 = 3

Ob diese einer möglichen gerichtlichen Überprüfung standhielte, muss indes bezweifelt werden.

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„Immer wieder versuchen Mörder mit Hilfe der Medien den Kontakt nach draußen zu halten, was in vielen Fällen auch gelingt“, sagt Stevens. Täter und Medien zögen häufig an einem Strang, indem sie gemeinsam unangenehme Details unter den Teppich kehrten. Details, die dem Zuschauer verschwiegen werden

Dass Andreas Darsow ein "rechtskräftig verurteilte[r] Dreifachmörder" ist, wurde im ZDF-Propagandastreifen glatt unter den Teppich gekehrt. Auch hier scheint dies ausweislich des unveränderten Titels "Der Doppelmord in Babenhausen" noch niemand registriert zu haben. RTL2: Hier kommt Alex

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Wenn Rechtsanwälte auch noch Schriftsteller spielen, dann ist die eigene Phantasie offenbar wichtiger als Wahrhaftigkeit.

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Nachtrag, "Stimmt":

Sex vor Gericht – ein Anwalt und seine härtesten Fälle

Verhängnisvolle Affären: Wenn Online-Dates beim Anwalt landen

Aussage gegen Aussage: Urteile ohne Beweise

RTL2: Hier kommt Alex

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Sie fokussieren sich bei den Anwälten  mit "Stimmt" nur auf den einen, ich dachte auch noch an den aus Potsdam, der auch im vorliegenden Prozess eine unrühmliche Rolle gespielt hatte. Strate schriftstellert auch nicht, Fischer (hat als Anwalt nicht gearbeitet) ebenso, Ferdinand von Schirach schriftstellert schon.

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"Strate schriftstellert auch nicht" wird etwas relativiert, ich sehe mehr Bericht oder Dokumentation als übliche schriftstellerische Prosa in seinem Buch zu Mollath darinn.

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"darinnen" wollte ich erst schreiben und "Bücher" bei Strate, ich kenne andere Bücher von ihm nämlich nicht.

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Strate hatte aber in seinen Schriftsätzen selber etwas "geschriftstellert".

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Die einzige Gemeinsamkeit besteht darin, dass zwei verurteilte (Mehrfach-) Mörder nichts unversucht lassen, seriöse Personen wie Herrn Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens in ein schlechtes Licht zu rücken. Wann werden die chronischen Justizfeinde und besserwisserischen Altdiven Strate und Witting endlich einsehen, dass ihre Manöver zum Scheitern verurteilt sind? Einige der Strate- bzw. Darsow-Jünger scheinen den rechten Weg zwischenzeitlich gefunden zu haben:  https://www.schatten-seiten.de/forum/index.php?thread/195-doppelmord-babenhausen/&pageNo=3

Und das ist gut so, denn sowohl Strates als auch Wittings Zeit läuft, soweit nicht bereits geschehen,  ab.

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https://www.zeit.de/2014/53/justiz-gustl-mollath-gerhard-strate/komplettansicht

"In der bayerischen Justiz, der auch der Verfasser dieser Rezension entstammt, kennt man den Sog des Wir und die Furcht vor der Abweichung. Dort stehen zwei Welten gegeneinander: die eine heißt "Wir", die andere "die Opposition". Wenn beim Oberlandesgericht der Herr Personalreferent hüstelt, klappen dem Kleinen Strafkämmerer die Hacken ganz von selbst zusammen. Wer Karriere gemacht hat im Beziehungsgeflecht zwischen weisungsgebundener Staatsanwaltschaft und richterlicher Beisitzerschaft, weiß, was eine Linie ist."

In Hessen gibt es so etwas nicht...

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Wenn beim Oberlandesgericht der Herr Personalreferent hüstelt, klappen dem Kleinen Strafkämmerer die Hacken ganz von selbst zusammen.

Wer das schrieb, der kennt Volker Wagner ja nicht, nur weil er Herrn Mollath vertreten hatte in der Wiederaufnahme. In Hessen kann jeder aber Lotto spielen, wenn er meint, dadurch auch viel Geld zu erhalten. Hätten Sie das mal A.D. nur früher gesagt, dann hätte er gleich ein frei stehendes Haus kaufen können mit einem Hauptgewinn im Hessenlotto.

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Da der Rezensent aber nicht Strate selber war, darf er noch einmal zu Wort kommen:

Anders als Strate meint, sind Forensische Psychiatrie und Psychologie keineswegs "mittelalterliche" Systeme mit dem "einzigen Ziel der Stigmatisierung von Menschen". Seine Behauptungen, der Hexenwahn des 16. Jahrhunderts sei ersetzt durch die Diagnose der Schizophrenie, die Ausrottung des Andersartigen durch die Therapie vermeintlich Kranker, mögen plakativ an Ängste appellieren; zutreffend sind sie nicht. [...]

Daher ist Gerhard Strates Buch zur Lektüre sehr zu empfehlen, obgleich es Schwächen, Übertreibungen und Redundanzen hat. Seine Stärken liegen da, wo es eng am Fall bleibt. Nicht alle Behauptungen, die der Autor aufstellt, sind richtig. Aber alle seine Fragen sind berechtigt.

Thomas Fischer ist Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats am Bundesgerichtshof.

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Heute müsste aktualisiert gesagt werden:

Thomas Fischer war Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats am Bundesgerichtshof, und er schreibt seine launigen Kolumnen nicht mehr bei der ZEIT, sondern inzwischen beim SPIEGEL.

Über Honorare dafür wird er schweigen.

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In Hessen kann jeder aber Lotto spielen

Hätte Herr T., der laut Darmstädter Urteil (UA S. 6) „über einen Zeitraum von fast 10 Jahren trotz der negativen finanziellen Veränderungen für ca. 2.000,00 € im Monat Lotto [gespielt haben soll], ohne jedoch jemals einen größeren Gewinn erzielt zu haben“, nicht ca. 240.000,00 EUR verpulvert, hätte das Geld in ein Eigenheim investiert werden können. Und Familie T. hätte nicht (UA S. 2) „quasi „Wand an Wand“ zur Miete in einem (hellhörigen) Reihenhaus wohnen müssen. Warum Familie T. (UA S. 2) „allerdings zunächst noch zur Miete“ gewohnt haben soll, während diese doch bis zur Tat - unverändert weiter - zur Miete gewohnt haben, erschließt sich, nebenbei bemerkt, nicht.

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Da der Rezensent aber nicht Strate selber war

In seiner knapp sechs Jahre zurückliegenden Rezension führte TF im Übrigen auch aus:

„[…] weil er nicht einen zufälligen Fehler offenbart, sondern das systematische Versagen einer Landesjustiz, die mit dem albernen Anspruch der Unfehlbarkeit umherstolzierte und die Korrektur offenkundiger Fehler jahrelang mit all der Macht verweigerte, die einer großen Bürokratie zu Gebote steht; […]

Das gelingt ihm im Ergebnis, obgleich sein Buch zweifach zu kritisieren ist: Den Justizskandal definiert es herunter auf das Versagen von Einzelnen, obgleich er mehr ist als das."

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„Geschriftstellert“ wurde in der Stellungnahme der StA Kassel vom 13.06.2018 sowie im Beschluss des LG Kassel vom 19.08.2019, wo dem Verurteilten fälschlich eine Internetrecherche „zu Schalldämpfer mit Bauschaum“  attestiert wurde, während der Suchbegriff „Bauschaum“ bei der auf „gut Glück“ (UA S. 126) durchgeführten polizeilichen Google-Recherche verwendet wurde.

https://community.beck.de/comment/reply/58641/133601

https://community.beck.de/comment/reply/58641/132066

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Hätten Sie das

Gast kommentiert am Do, 2020-03-12 13:42

Sollte A.D. jedoch trotzdem unschuldig sein, müssen er und seine Familie sich damit trösten, dem Rechtsstaat ein persönliches Opfer gebracht zu haben und damit ihren Frieden am Ende irgend wann mal machen.

mal A.D. nur früher gesagt, dann hätte er sich gleich um eine andere Bleibe kümmern können, und würde heute nicht unter staatlicher Vollverköstigung in Schwalmstadt sitzen. Spannend bliebe, wer dann für die Tat verurteilt worden wäre.

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Fakt ist, dass kein anderer als A. D. als Täter in Frage kam und Thomas Fischers II. Senat keinen Rechtsfehler gefunden hatte.

Die VB ist noch abzuwarten.

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