Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3741|363857 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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3741 Kommentare

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3 Verteidiger hatte A. D. in der HV gehabt, bei der Urteilsverkündigung waren noch 2 dabei, Christoph Lang  (http://www.stvh.org/mitglieder) war m. W. von Anfang an dabei, Bernd Hintze mit gleicher Adresse in Frankfurt am Main ersetzte offenbar Veikko Bartel aus Potsdam.

War ein Pflichtverteidiger dabei, oder waren alle 3 Wahlverteidiger? 

Augen auf also bei den Wahlverteidigern ......
 

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Leider bringt für Andreas Darsow eine Angabe von Frau Darsow, dass die Reihenhäuser zwei 30cm (Brand-)Mauern mit Luftspalt dazwischen hätten, akustisch überhaupt nichts für eine Entlastung, ebenso eine aufgedrehte Stereoanlage im Haus 36b, die auch eine Entlastung sein sollte. Damit ist kein Blumentopf zu gewinnen.

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Bei einem solchen Verbrechen (zweimal Mord und ein versuchter Mord mit schwersten Kopfverletzungen) müsste auch die Seite der Geschädigten ebenfalls im TV mal gewürdigt werden, das Schwurgericht in Darmstadt und Wagner hatten das jedenfalls nicht vergessen.

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Da die Justiz im Fall Andreas Darsow ihr Gesicht zu verlieren droht, wird die VB mit dem üblichen Blatt aus Karlsruhe verbeschieden werden. 

Siehe:

Diese Welle um Mollath ist doch am Strand der Lebens-Realitäten ausgelaufen und kein Tsunami geworden, auch wenn sich das manche so gewünscht hätten.

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kein Blumentopf zu gewinnen

Nichts anderes gilt für die Kommentierung auf Urteilsseite 129, der von der Staatsanwaltschaft Darmstadt beauftragte IT-Sachverständige habe in einer E-Mail an die Polizei bekundet: „Herzlichen Glückwunsch Fall gelöst.“

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Habe beide Dokumente heruntergeladen. Hoffe, dass keine noch offenen, alten Rechnungen in der hessischen Politik und in der hessischen Polizeiführung damit en passant beglichen werden sollen.

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Die Email des Pfungstädter Bürgermeisters ist ja nicht Gegenstand der VB, mir ist es daher völlig schleierhaft, was das für die VB eigentlich bezwecken soll. Ich werte das auch nicht als überzeugend für eine Wiederaufnahme und für einen Rechtsanwalt an, private Emails an ihn zu veröffentlichen, aus denen auch nicht der Wunsch hervorgeht, dass sie zur Veröffentlichung vom Absender der Email freigegeben sind.

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Wenn die veröffentlichte Email aber Futter für den Verein e.V. sein sollte, dann muss Strate mMn den eigenen Darlegungen in der VB nicht mehr viel zutrauen.

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Ich halte - wie die meisten hier - die formelle Verurteilung nicht for groß angreifbar.

Aber mein persönlicher Eindruck ist, je länger man sich mit dem Fall auseinandersetzt setzt, umso unfassbarer ist das alles. Auf der einen Seite ist die Indiziengesamtheit in sich schlüssig und klar, auf der anderen Seite bleiben aber trotz dessen irgendwie Zweifel. So geht es jedenfalls mir.

Wie kann ein Familienvater so eine grausame Tat begehen? Und warum vor allen Dingen?

Entweder Herr. D. ist ein kaltblütiger Killer oder das Schicksal spielt ihm einfach auf übelste Weise mit. Wir werden es wohl nie erfahren.

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"Wir werden es wohl nie erfahren."

Das ist bei vielen Dingen doch so, auch in den Kopf eines Menschen kann noch niemand genau hineinschauen, auch ein Ehepartner nicht nach vielen gemeinsamen Jahren. Ansonsten gibt es hier offenbar nichts wirklich Neues in diesem Fall, was nicht schon oft erörtert wurde. RA Strate wird keine Wiederaufnahme erreichen, das erscheint doch ausgeschlossen zu sein. In der HV wäre zu reden gewesen, wenn einer unschuldig ist und so viele Indizien gegen ihn sprechen. Fast teilnahmslos Anwälten - so hatte es den Anschein - das eigene Schicksal zu überlassen, wobei der Potsdamer RA der falsche Mann am falschen Ort zur falschen Zeit war, das war ein verkehrtes Verhalten.  Ein wirklich unschuldiger Nachbar müsste doch auch Interesse an der Aufklärung dieses Verbechens zeigen, damit hätte er auch in der HV bei Wagner jedenfalls punkten können, aber auch Wagner lässt sich nicht so leicht dann bei Aussagen hinter`s Licht führen.

Der BGH-Richter Ralf Eschelbach war in Thomas Fischers 2. Strafsenat ab 2010 gewesen, die Revisison war 2011.

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In der TV-Runde beim SWR hatte Thomas Fischer Frau D., die sogar mal eine Ausbildung beim AG Darmstadt machte mit Zugang zu Zivil- und Strafsachen, ja damals erklärt, dass bei einer Revision das Urteil auch auf materieill-rechtliche Schlüssigkeit geprüft wird, nicht nur auf rein formal-rechtliche Richtigkeit.

Der Interviewer vom SWR stolperte noch über den korrekten, weil so üblichen Terminus  "Geschädigte" in der Justiz.

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Die Betreiber der Webseiten, die keine Revsisonsanträge auch noch veröffentlichen neben dem Urteil bei einer laufenden Wiederaufnahme, jedes Schreiben dazu aber schon, besonders die eigenen Kommentare noch dazu wie RA Strate, denen fehlt doch der Wille zur Transparenz.

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Auf der HP heißt es unverändert: „Der BGH prüft nur ob Verfahrensfehler vorliegen, es werden keine Tatsachen erneut geprüft.“ Die anmerkende „Korrektur“ auf Urteilsseite 13 „Die Frühstückspause ist von 9.00 Uhr bis 9.15 Uhr.“ ist auf der HP nicht mehr enthalten, immerhin.

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Interessant – speziell im Blick auf das Schreiben des Pfungstädter Bürgermeisters Patrick Koch vom 20. Juni 2020 – ist u.a.:

UA S. 33: „Am 04.05.2009 und 05.05.2009 – der Angeklagte war bis zu diesem Zeitpunkt nur als Zeuge vernommen worden – nahm dieser telefonisch Kontakt zum Versicherungsbüro K… auf, ließ sich in Bezug auf seine Rechtsschutzversicherung beraten und erkundigte sich nach einem Strafverteidiger."

Dazugehörige Urteilskommentierung von Frau Darsow: „Mein Mann musste am 1.05. eine DNA Probe abgeben. Uns wunderte diese Maßnahme. Wir wollten wissen, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Beratungsgespräch bei einem Anwalt übernehmen würde. Damals wurden wir schon abgehört.“

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Gleiches gilt für die Kommentierung der Ehefrau zu UA. S. 35:

„Ein Polizeibeamter K…, sagte mir: „Ich weis, dass es ihr Mann war und wir werden ihn bekommen.“

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Dann hatte der Beamte den richtigen "Riecher" wahrscheinlich  gehabt.

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Frau D. hatte aus dem AG doch schon gewusst, wie das Procedere ist. Ein Pflichtverteidiger muss für richterliche Vernehmungen bereits beigeordnet werden auf Antrag.

Also bräuchten Darsows keine kostenpflichtige Beratung oder eine Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung.

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Frau D. mit ihren Erfahrungen aus dem AG Darmstadt, die man auch an ihrem protokollmässigen Kommentaren auf den Seiten zum Urteil erkennen kann, konnte ihren Mann beraten und sich auch schlau machen, wo es ihr noch nötig erschien.

Das Münchner Anwaltshandbuch Strafverteidigung kostet ca. 200 Euro, gebraucht ungefähr die Hälfte, das StGB und die StPO als Beck-Taschenbücher wird sie doch schon gehabt haben, wenn nicht, die kosten nicht viel.
 

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den richtigen "Riecher"

Urteil S. 245/246: „Soweit der Zeuge K. diese Angaben erstmalig in der Hauptverhandlung und nicht bereits im Ermittlungsverfahren vor der Polizei (246) machte, konnte er dies zur Überzeugung der Kammer damit nachvollziehbar erklären, dass er erst im nachhinein aufgrund der gegen den Angeklagten sprechenden Indizien auch und gerade in Bezug auf den damals genutzten Rechner „die mögliche Wichtigkeit“ dieser Wahrnehmung realisiert und dies ihn in letzter Zeit daher „sehr belastet“ und so umgetrieben habe, dass er zum Teil schlecht habe schlafen können (…) Er habe bei der Polizei bzw. nach der Tat bei seinen Vernehmungen von diesen Wahrnehmungen deshalb davon nichts erzählt, da er dem Angeklagten diese Tat damals nicht zugetraut habe und diesen daher als Kollegen nicht habe belasten wollen.“

Beredtes Schweigen

„Schließlich wollte ein Zeuge aus einer bayerischen Nachbargemeinde »sein Gewissen erleichtern«. (…) Etwa zwei Wochen später habe er beobachtet, wie er in seinem Büro an seinem Computer »zugange war«, bei dem das Gehäuse entfernt gewesen sei. Zu beiden Beobachtungen aber habe er den Angeklagten nicht angesprochen, stellte der Zeuge auf Nachfrage des Richters fest. Auf die Frage, warum er dies noch schon bei der Polizei ausgesagt habe, wusste er keine Antwort, dementierte aber des Richters Vermutung nicht, man habe den Arbeitskollegen nicht belasten wollen.“

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@emil, Sie kennen das Statement von Staatsanwaltschaften und Polizei: "Wir ermitteln in alle Richtungen."

Der mutmassliche Mörder von Walter Lübcke hatte vor der Tat sein späteres Opfer genau ausspioniert durch lange Beobachtungen, es wurden auch Wärmebildgeräte genannt, also z.B. auch IR-Ferngläser, die heute auch jeder sich kaufen kann. Gibt es als passive Nachtsichtgeräte und auch noch mit IR-Scheinwerfer zusammen.

Das Ganze war mutmasslich doch eine reine Racheaktion gewesen, Rache ist immer ein sehr starkes Tatmotiv.

Wenn rein theoretisch jemand sich an A.D. rächen wollte, dann alleine könnte ich mir so eine Tat wie diesen Doppelmord mit Mordversuch vorstellen, die ein anderer als  A. D. begangen hätte.

Frau D. fragt auf Ihrer Website: "Helfen Sie uns herauszufinden, wer Familie Toll war. Jede Kleinigkeit kann wichtig sein!"

Will heissen: "Wer könnte sich an Familie Toll rächen wollen?"

Das bringt mich nun auf den Gedanken: "Wer könnte sich an A. D. (oder seiner Familie) rächen wollen?"

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Es ist immer wichtig, eigene Schriftstücke von Bedeutung vor dem Absenden mehrfach sorgfältig zu lesen, um keine Fehler zu machen, oder sie auch noch zu korrigieren. Die bei Frau D. aufrufbare Kartei mit dem Urteil hatte 115 MB übrigens, auch kleinste Fehler können ja stören. Bei der VB hatte RA Strate sich dieser Maxime nicht angenähert, ich belege gerade mal mir aufgefallene Fehler:

Ein unerheblicher grammatikalischer Fehler: ein "geht" ist zuviel:

Das auf 292 Seiten begründete Urteil des Landgerichts Darmstadt geht, welches in Ablich-tung als  A n l a g e 1 beigefügt wird, geht – kurz gefasst – von folgendem Sachverhalt aus:

Nicht unerheblich dagegen ein Zitierfehler Strates: Er schreibt in der VB auf der Seite 5:

Im Zentrum der Urteilsbegründung steht der Nachweis, dass während der gesamten Tataus-führung, also bei der Abgabe aller zehn Schüsse, auf den Lauf der Pistole P38 ein selbstge-bauter Schalldämpfer aufgeschraubt gewesen sei, der aus einer mit Montageschaum gefüllten PET-Flasche bestanden habe (UA S.109 – 170).

In der UA auf den Seiten 109, 110 steht:

... typischen Schmauchantragungen andererseits, zur Gewissheit der Kammer, dass die Benutzung eines selbst gebauten Schalldämpfers, der auf den Lauf der Pistole Walther P 38 aufgeklemmt, bzw. aufgeschraubt war, während der Tatausführung keinem vernünftigen Zweifel unterliegen kann:

"aufgeklemmt" sehe ich bei Strates VB nicht.

Auf der Seite 11 wiederholt Strate die völlig abwegige "Rücksog"-Fabel, denn die Aufnahmen zeigen ja eine ganze Schmauch- und Partikel-Wolke, die aus dem Auswurffenster quoll.

Auf der Seite 16 wird ein unbelegtes, auch von SV Cachèe ja nicht  nachgemessenes Mündungsaustritts-Geschwindigkeits-Intervall - wie eine Tatsachenfeststellung - als Beweis wiedergegeben, wobei der untere Wert von 330 m/s erheblich gewesen wäre, da im Bereich der Schallgeschwindigkeit liegend. Keine Schussversuche mit der genauen Tatmunition von PMC 124 grain Vollmantel waren auch bei allen Gutachten Strates gemacht worden. Dabei hatte SV Cachèe sogar eine Mündungs-Geschwindigkeiten-Messanlage als Arbeitsmittel im Haupt-Gutachten vom 17.07.2017 ausgewiesen gehabt:

Geschoß-Geschwindigkeitsmessanlage Shooting Chrony Modell Beta in m / sek

Ein ganz eklatanter Fehler wieder, auch wieder in der VB.

Im weiteren Verlauf der VB überhöht Strate wieder völlig die Beweiskraft der Videosequenzen des SV Cachèe mit ihren labilen PET-Flaschen, zu engen Bohrungen im Flaschenboden, zu wenig aus dem ausgehärteten Bauschaumkörper mittels geignetem Rohr herausgeholtem Bauschaum, um genügend Expansionsvolumen zu erhalten, fehlendem, aber empfohlenem  Ausgiessen der Flasche mit Kunstharzkleber, fehlender Armierung mit Klebebändern oder ähnlichem, keine Umhüllung mit textilem Material, wie einem Wollsocken, und auch mit keinen Nassschüssen, was doch alles empfohlen wurde in der "silencer.ch" Seite.

Diese VB Strates ist mMn nicht geeignet für eine Wiederaufnahme mit einem Freispruch des Andreas Darsow.

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Strates Meinung zu einem sich nicht ausbildenden Schusskanal, die er als bewiesene Tatsache bereits darstellt, beruht auf einem relativ losen, voluminösem Bauschaumkörper, ohne festere Anhaftung an der inneren Flaschenwandung, der selber erheblich komprimiert wird, während die Flaschenwandung dabei erheblich gedehnt wird, was dann zu einer Zerwirkung führt. Dagegen aber spricht eine empfohlene Ausgiessung mit einem Kunstharzkleber, der gerade diesem Effekt entgegenwirkt. Eine relativ dünne, die ganze Flaschenwandung innen überziehende, gut anhaftende Bauschaumschicht allerdings zeigt dann diesen Effekt nicht, von dem Strate und SV Cachée wie selbstverständlich ausgegangen waren, und der den logisch schlüssigen Empfehlungen der "silencer.ch" Website ja entgegensteht, in der nur ebenfalls eine "Rücksog"-Fabel in die Welt gesetzt wurde, die dann bei Strate wieder auftaucht als Übernahme und damit als eine tatsächlich und denklogisch ungeprüfte Fortsetzung.

Dieser komplette, innere relativ dünne und gut anhaftende Überzug der vollständigen inneren Wandung einer verstärkten PET-Flasche hat auch einen guten, schalldämpfenden Effekt noch zur Folge.

Im Übrigen hatte SV Erbinger auch schon darauf hingewiesen gehabt, dass auch ein anderes Behältnis als eine PET-Flasche mit Bauschaum-Inhalten als Schuss-Schalldämpfer in Frage käme, siehe hier:

Gutachterliche Stellungnahme Martin Erbinger vom 08.05.2018:

Auf den Seiten 3, 4, 5 dort macht SV Erbinger  dazu schlüssige, zutreffende Ausführungen, auch zu der Munition, den Mündungs- bzw. Geschossgeschwindigkeiten und zu den Lauflängen einer Pistole P38, auch zu Änderungen an der Pistole und zu "abgebrochenen" Treibladungen. Diese Ausführungen SV Erbingers, die dem Gutachten des SV Winkeldorf galten, das bei RA Strate inzwischen keine Rolle mehr spielt, sind aber auch auf das Haupt- und Zusatzgutachten des SV Cachée in vollem Umfang anwendbar und bleiben auch da noch gültig und ebenso zutreffend.

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Wenn ich an das Gästebuch von Frau Darsow denke, da tummelten sich sog. "Justizgeschädigte", neben "Steffi" und "docreini" besonders "Hessenlotto" mit vielen Abwandlungen dieses Pseudonyms.

Mit den Urteilsgründen wurde dort sich wenig befasst, es wurden echte und vermeintliche Justizirrtümer behandelt um damit zu suggerieren, bei der Verurteilung von A. D. kann es sich auch nur um einen solchen handeln.

So aber kann doch nicht ernsthaft über andere Fälle diskutiert werden, das andere ist Kampagnen zu befeuern.

Wenn, dann müssen die tatgerichtlichen Verurteilungen des Herrn Darsow, auch der Frau Weimar, des Herrn Brunner, des Herrn Mollath, des Herrn Kulac und anderer doch fallbezogen diskutiert werden.

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Mithin verfehlt:...

Die Überzeugung der Kammer stützte sich diesbezüglich NIE auf die Videos, sondern immer (nur) auf die Aussage des Sachverständigen.

Strate erwähnt auf S. 28 der Verfassungsbeschwerde (zurückhaltend), dass das Oberlandesgericht Frankfurt am Main das Urteil des Landgerichts Darmstadt unvollständig wiedergegeben habe:

„Zu der Gewinnung einer „zweifelsfreien Gewissheit“ der erkennenden Strafkammer –hinsichtlich des Einsatzes eines Schalldämpfers, gefertigt aus einer mit Bauschaum gefüllten PET-Flasche – entnimmt der Senat den Urteilsgründen folgendes:...“  [von einem nochmaligen Zitat aus UA S. 118 wird abgesehen]

„Der Senat zitiert den Satz mit der „zweifelsfreien Gewissheit“ der Kammer allerdings nicht ganz vollständig. In dem Urteil des Landgerichts Darmstadt heißt es:

„Dass unter Berücksichtigung all dessen – was für sich schon die Überzeugung der Kammer für den Gebrauch eines solchermaßen konstruierten Schalldämpfers ‚Marke Eigenbau‘ bei der Tatausführung im Sinne der getroffenen Feststellungen finden lässt, weil eine andere Ursache für das Vorhandensein der tatortfremden und mithin erkennbar tatbezogenen verschmauchten Bauschaumteilchen nicht plausibel erklärbar ist – dessen Verwendung im Sinne des Resümees des Sachverständigen Dr. Schulze nicht nur ‚absolut möglich und erklärbar‘ ist, vielmehr bei der tatsächlich ein selbstgebauter Schalldämpfer bestehend aus einer mit Bauschaum befüllten PET-Flasche genutzt wurde, erschließt sich zur zweifelsfreien Gewissheit auch unter weiterer Berücksichtigung der dahingehenden Ausführungen des Sachverständigen Pfoser, der Augenscheinsnahme eines von ihm gedrehten Videos hinsichtlich seiner Tests mit – nach der Bauanleitung des PDF-Dokuments der Internetseite ‚www.silence.ch‘ – zuvor selbst angefertigten Schalldämpfern und seinen Erläuterungen dazu: (...)“ (UA S. 117 – meine Hervorhebung)“

Sodann stellt er klar – auf die vom Wiederaufnahmegericht anzustellende Perspektive wird auf S. 36 „Verfassungsrechtliche Bewertung“ eingegangen -, dass sich die „zweifelsfreie Gewissheit“ der Darmstädter Schwurgerichtskammer insoweit mithin „aus zweierlei Beweismitteln“ gebildet habe, nämlich:

- den dahingehenden (mündlichen) Ausführungen des Sachverständigen Pfoser  sowie

- der Augenscheinseinnahme eines von ihm gedrehten Videos hinsichtlich seiner Tests mit zuvor selbst angefertigten Schalldämpfern und seinen Erläuterungen dazu. (Zitatende)

Ungeachtet der "Giftschrankausführungen" ist der seit dem Wiederaufnahmeantrag konsequent begründete und weiter verfolgte Vortrag, dass es sich (u.a.) bei den Videoclips des Sacherständigen Cachèe, (u.a.) in Bezug auf Menge und Größe aus der PET-Flasche abgegebener Bauschaumpartikel im Zuge mehrerer, tatsächlich durchgeführter Schussserien,  um neue, geeignete Beweismittel - und nicht um bloße „Hilfsmittel“ eines (quasi) alten Beweismittels (Sachverständiger) - handelt, m. E. überzeugend.

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 [von einem nochmaligen Zitat aus UA S. 118 wird abgesehen]

Das wird aber nicht akzeptiert.

Zitat von der UA S. 118:

Bei den Schusstests mit dem danach gebauten Schalldämpfer seien unter anderem zehn Schüsse per Video festgehalten worden, wobei die ersten fünf Schüsse eingespannt und die weiteren fünf Schüsse freihändig erfolgt seien. Es seien aber noch 10 weitere Schüsse abgegeben worden, die nicht per Video gefilmt worden seien.

Da scheint es nur eine ungenaue Formulierung im Urteil gegeben zu haben, das müsste m.E. statt Schüssen immer Schussserien heissen.

Auf dem BKA-Bildmaterial sind m.E. Teile von Schussserien zu sehen.

Was im Videoclip 01 und in anderen zu sehen ist, ist m.E. nämlich nicht zwingend ein Erstschuss, denn der Bauschaumkörper erscheint mir da nicht mehr so klar an seiner Luftgrenzfläche deutlich abgegrenzt zu sein wie jeweils in den Videoclips 03 und 04, bei denen auch noch deutlich zu sehen ist, dass der Bauschaum überhaupt keine Haftung an der Flaschenwand hat, und das sollte ja nicht sein.

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Dass keine (Silencer-) PET-Flasche verwendet wurde, da – ungeachtet der von der Darmstädter Schwurgerichtskammer in ihrem Urteil mitunter erfolgten fälschlichen Gleichsetzung von Plastik- bzw. Schaumstoff- bzw. Bauschaumteilchen – am Tatort keine Plastiksplitter gefunden wurden, ist dem Erbinger Gutachten sowie dem – auch - hierauf beruhenden Wiederaufnahmevorbringen in der Tat zu entnehmen.

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Dieser Schluss ist aber unzutreffend, da die Spurensicherung Schaumteilchen doch von PET-Flaschen-Splitterteilchen unterschieden hätte, so wie sie bei Cachée ja aufgetreten sind, in den BKA-Videiclips aber kein einziges Mal, auch gab es da keine Ladesstörungen, soweit das an der Waffe noch zu erkennen ist, die ja teilweise nicht zu sehen war.

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In dem SPIEGEL-Video sind ja diese relativ gleichmässigen Schaumteilchen an Tatorten deutlich zu erkennen, das ist also auch kein Staub gewesen.

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Was Strate suggeriert ist doch, SV Pfoser hätte jedesmal nur einen Schuss abgegeben pro Flasche mit Füllung und Kappe, und nur solche  Erstschüsse wären auch noch auf den 10 Videoclips zu sehen, das ist doch völlig unwahrscheinlich.

Wer als SV eine Schussserie von mindestens 10 Schüssen pro Flasche belegen möchte, der hört doch nicht schon nach einem ersten Schuss bereits auf und nimmt gleich eine andere Flasche, danach die nächste usw. Das jedenfalls kann ich mir so nicht vorstellen.

Strate offenbar schon, ein weiterer Fehler von ihm.

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Strate scheint andere, wie auch SV Pfoser, für unterbelichtet zu halten, nicht nur andere Juristen.

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Dass der „Schusskanal“ im Bauschaumkorpus eine Fiktion ist, lässt sich, nebenbei erwähnt, z. B. bei Min. 1:20 der BKA-Clips ersehen.  

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Dieser Schuss muss aber nicht zwingend genau aus der  Schussserie gestammt haben, bei der schon bei Pfoser 10 Schüsse möglich waren, und bei den Morden in Wirklichkeit auch nicht.
 

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Bei Ihnen und bei Strate und Cachèe und anderen ist immer der denklogische Fehler vorhanden, die Videos, die Strate in seinem Wiederaufnahmeantrag zeigt, hätten genau eine Bauausführung gezeigt, die bei der Tat verwendet wurde.

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Das bedeutet doch Folgendes: In einem wiederaufgenommenen Prozess wird, dessen bin ich mir absolut sicher, ein Gutachten vorgelegt werden können, dass mit der Spurenlage in allen Belangen kompatible 10 Schüsse zeigen wird.

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ein Gutachten vorgelegt werden können, das mit der Spurenlage in allen Belangen kompatible 10 Schüsse zeigen wird.

(Die Vorschau eines Kommentars hier ist immer eine Plage, mehrfach bleibt das Eingabefenster leer.)

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Bei Gutachter Cachaèes Ausführungen deutet nichts darauf hin, dass er doch mit einem Rohr wieder ausgehärteten Bauschaum entfernt hätte, was doch in der Anleitung genau so steht. Angenommen, jemand hatte dafür gesorgt, dasss bei einer verstärkten, also innen und aussen armierten Flasche innen überall an der Wandung ca. 1 cm Bauschaum dann noch verbleibt, der gut anhaftet, im Bodenbereich dann nur noch ca. 2 cm Bauschaum verbleibt, der auch da gut anhaftet, die Flaschenbohrung ca 1,5 cm im Durchmesser macht, dann schaffen die 10 Schüsse sich einen immer grösser werdenden Schusskanal in diesem kleinen Bauschaumrestvolumen im Flaschenbodenbereich. Die hier genannten ungefähren Zentimeter-Angaben müssten nur noch so variiert werden, dass das Spurenbild passt.

So müsste mMn ein SV vorgehen, den SD zum Spurenbild passend zu machen, aber doch nicht so, dass der SD zum Spurenbild gerade nicht passt.

Insofern gilt auch der alte Handwerker-Spruch, was nicht passt, wird passend gemacht, geht nicht, gibt`s nicht.

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Wer sich das Agieren von Verteidigungen, Staatsanwaltschaften, Gerichten und Gutachtern in vielen Strafverfahren näher anschaut, dem müssten doch auch Unterschiede auffallen.

a) Verteidiger sind Organe der Rechtspflege, der Wahrheitsfindung jedoch nicht verpflichtet.

b) Staatsanwaltschaften sind der Wahrheitsfindung verpflichet, sprechen aber keine Urteile, entscheiden nicht, ob Angeklagte einer Tat schuldig oder nicht schuldig sind, entscheiden auch nicht über die Schuldfähigkeit von Angeklagten.

c) Gutachter dienen der Wahrheitsfindung als Hilfsorgane mit ihrer Sachkunde, sowohl die psychiatrischen, als auch die anderen Gutachter zu anderen fachlichen Fragen. Auch sie sprechen aber keine Urteile, entscheiden nicht, ob Angeklagte einer Tat schuldig oder nicht schuldig sind, entscheiden auch nicht über die Schuldfähigkeit von Angeklagten. Sie zeigen den Gerichten nur Optionen, Möglichkeiten und Wahrscheinlichkeiten auf aus ihrer Sichtweise.

d) Nur Gerichte alleine sprechen Urteile, entscheiden, ob Angeklagte einer Tat schuldig oder nicht schuldig sind, entscheiden auch über die Schuldfähigkeit von Angeklagten.

Falls aber Verteidiger als Organe der Rechtspflege und Gutachter als Hilfsorgane eine Wahrheitsfindung und eine Urteilsbildung von Gerichten torpedieren, auch nicht mehr den Gerichten die vorhandenen Optionen und Möglichkeiten aufzeigen, dann stimmt etwas nicht mehr bei ihnen.

Es hat inzwischen doch überhand genommen in Strafverfahren, dass Verteidigungen auch noch über endlose und unsubstantiierte Befangenheitsanträge die Wahrheitsfindungen und Urteilsbildungen von Gerichten verhindern wollen, denn Gerichte sollen damit doch von ihren eigentlichen Aufgaben abgehalten werden.

Da wäre der Gesetzgeber allmählich mal gefragt, wie darauf nun zu reagieren wäre.

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Einiges Wissen über Bauschäume ist in Baufirmen doch bekannt.

Ihre oberflächliche Klebefähigkeit ist nur relativ kurz, dann bilden sie bereits eine oberflächliche Haut aus, die nicht mehr klebt. Beim Aushärten des ganzen Volumens unter der Haut jedoch wächst der Bauschaum stark im Volumen noch längere Zeit.

Die Folge konnte ja bei Cachèe gesehen werden, der ganze obere Bauschaumkorpus war nur noch lose in der PET-Flasche, ohne Verbindung mit der Wandung. Auf diesen Flaschen-Kunststoffen haften ausserdem Bauschäume generell schlecht, daher wurde auch das Ausgiessen mit Kunstharzkleber empfohlen. Wer auserdem in die Flasche vor dem Ausschäumen eine Innenform einbaut, die Flasche aussen noch armiert hatte und zusätzlich gestützt während des Aushärtens, dessen SD wird kaum mehr überhaupt noch Bauschaum beim Schiessen auswerfen, so fest wird die Bausschaumschicht werden.

Nehmen Sie nur mal handelsübliche 1-K-PUR-Montage Klebstoffe zum Vergleich mit ihrer relativ geringen Aufquellung beim Aushärten, anders als Bauschäume, und ihrer enorm hohen Klebekraft und Festigkeit, siehe Zitat:

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 erreicht bei Holzverleimungen gemäß DIN EN 204 die Beanspruchungsgruppe D4
 Überlackierbarkeit mit vielen Farbsystemen gegeben
 im ausgehärteten Zustand schleifbar

Im Bauwesen ist das auch alles doch bekannt.
 

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aber auch Wagner lässt sich nicht so leicht dann bei Aussagen hinter`s Licht führen.

Eine Differenzierung zwischen „Aussage“ -  also dem Bekunden einer (anderen) Person vor Gericht - und eigenen Worten, die im Urteil als „Aussage“ Niederschlag findet, wäre aber nicht untunlich. An diesen Schrauben sollte ggf. nachjustiert werden. Auch in Bezug auf die das Urteil mit unterschreibenden Beisitzer – oder hatten diese vieiieichjt „Ohrstöpsel“ drin? Aber immerhin, SV Pfosers Videopräsentation war ja wohl u.a. tonlos...

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Geht man davon aus, dass die hochprofessionellen Berufrsrichter um Ihren Vorsitzenden Wagner ihr papierenes Werk auch nur einmal geselen hätten, müsste - in der Tat - auch die visuelle Wahrnehmungsfähigkeit in Zweifel gezogen werden.

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Kognitiv sollte aber u.a. auch zusammen gestammeltes „Täterwissen“ nicht erst in der papiernern Fassung "verarbeitet" werden.  

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Offenbar kennen Sie nicht die Abläufe beim Verfassen einer UA, zumal einer so langen von über 290 Seiten.

Die tippt eine Angestellte doch kurz vor Fristablauf für eine Ausfertigung ab nach Diktiergerät-Vorlage und StPO § 275 . Übrigens hatte das Darmstädter Gericht auch nicht so viele Jahre Zeit dafür gehabt wie Strate für seine paar Seiten, die aber richtige denkunlogische Klöpse enthielten, die sind viel schlimmer als ein paar stilistische, grammatikalische, orthografische und Flüchtigkeitsfehler.
 

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Alte Kamellen und kalter Kaffee werden auch nicht besser mit der Zeit, die Wiederaufnahme wird eine nicht erreichbare Chimäre bleiben, schon in der HV bei Wagner wurden falsche Strategien gefahren von Seiten des Angeklagten und seiner Verteidigungen.

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Dass A. D. oder seine Frau, oder alle seine Unterstützer meinen, Indizien wären passend gemacht worden, das spielt doch keine Rolle. Es gibt jedenfalls einige Indizien, die zu einer Täterschaft von A. D. passen, die auch Strate niemals bestritten hat.

Wer es kann, könnte doch hier jetzt auch noch Zitate aus sämtlichen Presse-Puplikationen über die HV bringen, die die Ausführungen von SV Pfoser betreffen, aber bitte keine Links, die nicht mehr aufzurufen sind, oder die extra Geld kosten.

Diese Ausführungen betreffen einen Dreh- und Angelpunkt der Verurteilung, RA Christoph Lang hatte in seinem TV-Auftritt kein einziges Wort darüber verloren, (denn dann hätte er vermutlich sehr schlecht ausgesehen,) da er nichts dazu mehr sagen konnte, also muss alles auch für ihn plausibel gewesen sein, was Pfoser vorgetragen hatte.

Und für das erkennende Tatgericht muss das genau so gewesen sein, diese Tat war mit einem SD nach der Website "silencer.ch" möglich gewesen, in der UA wird sogar extra auch noch das Rohr erwähnt, um ausgehärteten Bauschaum wieder zu entfernen, ebenso wird auf die anderen Aspekte dabei hingewiesen. Warum dann Strate und Cachée und auch Winkelsdorf ausgerechnet das Rohr und ebenso die anderen Aspekte offenbar nicht mehr eingebaut hatten in den Gutachten, das ist alleine deren eigene Fehlleistung gewesen.

Ihnen ging es eben nicht um die Wahrheitsfindung, und bisher haben das LG in Kassel und das OLG in Frankfurt dieses Manko auch erkannt. Das BVerfG wird nach meiner Einschätzung die VB auch nicht mal zu Entscheidung annehmen.

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