Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3741|366232 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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3741 Kommentare

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Presse-Publikationen (hat nichts mit Pupsen zu tun ....)

Aber die geben ja auch nur das wieder, was die Reporter von den Ausführungen des SV Pfoser im Gedächtnis behalten und danach aufgeschrieben hatten, Stenografieren können nicht alle Reporter.

"Zeitungsenten" gab es ja auch schon viele.

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Das Winkelsdorf-Gutachten hatte sich wenigstens noch ausgiebiger mit der Geräuschentwicklung bei den Schüssen beschäftigt und Erklärungen dafür gesucht, aber er verwendete ganz andere, stärkere Munition als die Tatmunition und einen SD gemäss der "silencer.ch"-Seite schloss er gleich aus und meinte, nur ein Büchsenmacher mit seiner Ausrüstung könne überhaupt einen handelsüblichen SD auf eine P38 montieren, das ist aber Unsinn.

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Wer hier auch nur über die üblichen formaljuristischen Sperenzchen den rechtskräftig Verurteilten A. D. aus der Haft holen will, der hat eben auch zu wenig Ahnung von Jura in puncto Wiederaufnahme  auf der einen Seite und der Technik von Waffe + Munition + Schalldämpfer auf der anderen Seite. Minus an Wissen plus Minus an Wissen ergibt kein Plus.

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Ich habe mich in den letzten Tagen bisschen in die ganzen Schriftsätze des Kollegen Strate in der o.g. Sache eingelesen. Und heute Nacht habe ich schon von ihm geträumt. Er war mein Zahnarzt und markierte mit einem Dental-Piekser die zu ziehenden Zähne in meinem Mund als ich vor ihm auf dem Zahnarztstuhl saß. Ich glaube es waren so um die zehn Zähne, die er extrahieren wollte. Oh man...

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zusammen gestammeltes „Täterwissen“

Auf Seite 168 (UA S. 166) merkte die Ehefrau des Verurteilten an:

„Es war kein Geheimnis mehr, weshalb die Durchsuchung bei A… GmbH stattfand. Der Zeuge R. informierte meinen Mann, über diese Maßnahme.“

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Sie müssen nur einige Seiten weiterlesen nach dieser Bemerkung von Frau Darsow, denn auch damit hatte sich die Kammer ja auseinandergesetzt.

Und wie oft denn noch diesen alten Kram, der ja keine VB begründen kann?

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Rüdiger, diese Version des PDF mit der Urteils-Ausfertigung ist neuer als meine, die ich seit einiger Zeit auf dem Computer habe.

Bei mir wird für meine ältere Version 115 MB Datenumfang angezeigt, bei Ihrer verlinkten 116 MB, bei der von Strates Webite noch 89,4 MB, ohne Kommentare von Frau Darsow, mit anderen Schwärzungen und ohne die Seiten 52 und 53 der UA.

Diese fehlenden 2 Seiten hätten einem RA Strate auch nicht passieren dürfen nach einer Kontrolle seiner eigenen / Büro Arbeiten.

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RA Dr. jur. h.c. Gerhard Strate am Ende seiner VB mit ihren denkunlogischen Klöpsen:

Ich beantrage, die angefochtenen Beschlüsse wegen Verletzung des Grundrechts des Be-schwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes in seiner durch das Rechtsstaatsprinzip vermittelten Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes aufzuheben.

 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Ja und, die freie Entfaltung der Persönlichkeit beinhaltet aber keine Verbrechen. So eine VB kann man sich doch sparen.

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Fazit:

Nicht nur eine Erschütterung einer wichtigen Beweissäule (PET-Flasche mit Bauschaum-Inhalten als Schalldämpfer auf einer Pistole P38 montiert) hält also RA Strate bereits für gegeben, sondern eine durch die Gutachten mit den Videos von SV Cachèe und auch aus dem BKA bereits völlig gelungene Widerlegung dieser Beweissäule. Er hält also A.D. für einen Unschuldigen, der von der Schwurgerichtskammer des LG Darmstadt mit ihrem Vorsitzenden Volker Wagner zu unrecht als Mörder verurteilt wurde, wobei das LG Kassel und das OLG Frankfurt diesem Unechtsurteil auch noch gefolgt sind in Verkennung der Tatsachen, die RA Strate aber vorgelegt habe.

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Da RA Strate also defintiv von einem Unrechtsurteil (!), d. h. einem Justizirrtum, inzwischen offensichtlich ausgeht, bleibt ihm nur noch eine VB, er rügt aber damit keine Gehörsverletzung gemäss GG Art. 103 Absatz (1), er rügt eine "Verletzung des Grundrechts des Be-schwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes in seiner durch das Rechtsstaatsprinzip vermittelten Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes" .

Abwarten, was daraufhin aus dem BVerfG in Karlsruhe nun kommt als Antwort.

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Einige Anmerkungen zu den letzten Diskussionsbeiträgen.

@ Schalke hier:

https://community.beck.de/2014/04/12/nach-mollath-und-peggy-ein-weiteres-fehlurteil-der-doppelmord-in-babenhausen?page=70#comment-175931

dass sich die „zweifelsfreie Gewissheit“ der Darmstädter Schwurgerichtskammer insoweit mithin „aus zweierlei Beweismitteln“ gebildet habe, nämlich:

- den dahingehenden (mündlichen) Ausführungen des Sachverständigen Pfoser  sowie

- der Augenscheinseinnahme eines von ihm gedrehten Videos hinsichtlich seiner Tests mit zuvor selbst angefertigten Schalldämpfern und seinen Erläuterungen dazu. (Zitatende)

Ja, ABER!
Die zweierlei Beweismittel beziehen sich auf unterschiedliche Tatsachen:

1) Inaugenscheinnahme Fotos/Videos der Kammer auf:
"hinsichtlich der Morphologie übereinstimmend mit den vom Tatort zerrissenen und zerfetzten Partikel bzw. Partikelteilchen" (UA S. 119)

 2) (Mündliche) Ausführungen des Sachverständigen Pfoser (entsprechend in indirekter Rede) auf:
a) "Bei diesen Schusstests sei die Partikelverteilung am Boden ca. in 1,90 m Länge und 80 cm Breite erfolgt, so dass diese Ve1ieilung sehr ähnlich gewesen sei, wie man diese am Tatort vorgefunden habe." (UA S. 118)
und
b) "Mit der steigenden Anzahl der Schüsse seien grundsätzlich weniger Partikel bei den Schussabgaben entstanden, wobei auch hier keine einheitliche Ven-ingerung gegeben gewesen sei, da beim Schuss 8 weniger und bei den Schüssen 9 und J 0 dann auf einmal wieder mehr an Bauschaum als Partikel am Boden verteilt entstanden seien." (UA S. 118)

Strate behauptet nun wider besseres Wissen, 2) b) bezöge sich auf die Inaugenscheinnahme von Videos, das ist schlicht unwahr.
Darum ist der ganze Ansatz des WA-Gesuchs ja total neben der Sache!
Es kommt weder auf die BKA-Videos noch auf seine Gutachter an, denn SV Pfoser beweist durch seine (mündlichen) Ausführungen zur Überzeugung der Kammer, daß (auch) 2) b) logisch und nachvollziehbar ist, ganz ohne Videos.

In der VB sieht Strate das ja im Grunde selbst ein, wobei das Wort "(nicht) mehr" eine schlichte Täuschung ist, denn anders war es nie (s.o.). Strate versteigt sich gar zu der falschen Behauptung, das habe das OLG in eigener Beweiswürdigung verbrochen:

"Also: Die These von der bei steigender Zahl der Schüsse grundsätzlich sinkenden Zahl der aus dem Schalldämpfer austretenden Bauschaumflocken stützt sich nicht mehr [sic!] auf die (verschwundenen?) Videosequenzen, die die Strafkammer in Augenschein genommen haben will, sondern nur noch allein auf die schlichte Auskunft des Sachverständigen und die angeblich auf ihn zurückgehende Behauptung eines Schusskanals! So der 1. Senat des Oberlandesgericht Frankfurts in eigener Gestaltung der Beweiswürdigung." (VB S. 33)

Sehr gut der Kommentar von @ Gast hier:

https://community.beck.de/2014/04/12/nach-mollath-und-peggy-ein-weiteres-fehlurteil-der-doppelmord-in-babenhausen?page=70#comment-1755011

Diese Ausführungen SV Erbingers, die dem Gutachten des SV Winkeldorf galten, das bei RA Strate inzwischen keine Rolle mehr spielt, sind aber auch auf das Haupt- und Zusatzgutachten des SV Cachée in vollem Umfang anwendbar und bleiben auch da noch gültig und ebenso zutreffend.

Ich würde ergänzen: Erst in der VB holt Strate ausgerechnet den Erbinger wieder hervor, ohne genau DAS zu bemerken!! Das tut echt weh.

Auch sehr gut der Hinweis von @ Gast hier

https://community.beck.de/2014/04/12/nach-mollath-und-peggy-ein-weiteres-fehlurteil-der-doppelmord-in-babenhausen?page=70#comment-175986

In dem SPIEGEL-Video sind ja diese relativ gleichmässigen Schaumteilchen an Tatorten deutlich zu erkennen, das ist also auch kein Staub gewesen.

Exakt. Damit ist völlig klar, daß Strate schon im WA-Antrag wissentlich falsch suggerierte (Masseangabe entsprechend lächerlich), daß da fast nix war...
"Der Umstand, dass am Tatort tatsächlich nur vier kleine Bruchstücke, deren Masse  im Milligrammbereich lag, gesichert wurden, steht in einem gewissen Kontrast zu dem  Zeugenbericht, den die Strafkammer in den Urteilsgründen wiedergibt: ..." (WA-Antrag, S. 9)

Von Zeugen gesehene, erinnerte, gar gesicherte Spuren sind halt etwas anderes als tätsächlich vorhandene.
Gesichert wurden 4 Proben für die chemische Bestimmung, gesehen sicher mehr, wie wir an den Fotos selbst sehen können.
Inwieweit das auf PET-Teilchen ebenso zutreffen könnte, ist offenbar.

Ebenso gut der (wiederholte) Hinweis von @ Gast hier:

https://community.beck.de/2014/04/12/nach-mollath-und-peggy-ein-weiteres-fehlurteil-der-doppelmord-in-babenhausen?page=71#comment-176036

Bei Ihnen und bei Strate und Cachèe und anderen ist immer der denklogische Fehler vorhanden, die Videos, die Strate in seinem Wiederaufnahmeantrag zeigt, hätten genau eine Bauausführung gezeigt, die bei der Tat verwendet wurde.

Ja. Das ist eben genau wieder die Suggestion von Strate, daß SEIN Gutachter die Bauanleitung eingehalten habe, der SV Pfoser aber nicht.
Das nicht nicht nur grob falsch (keine stabile Flasche, kein Kunstharz, keine Umwicklung), sondern auch gewollt und absichtlich umgebogen:
Cachée hat keineswegs die Bauanleitung befolgt, sondern die in den Videos von Pfoser dargebotenen Versuche versucht optisch nachzuahmen, um SIE zu wiederlegen (nicht die Bauanleitung, die viel variabler ist!)
SV Pfoser hatte betont, außerhalb dieser Aufnahmen verschiedene Versuche unternommen zu haben (u.a. Befüllungs- und Aushärtungsgrad).
Cachée hat es angeblich strikt nach Bauanleitung gemacht (was beweisbar falsch ist), und ihm sei dies und das nicht gelungen...
Kein seriöses Gericht wird übersehen, daß dies kein Beweis für eine (notwendige und lediglich von Strate behauptete) Unmöglichkeit eines solchen funktionsfähigen Schalldämpfer-Baus ist.

Auch dies ein sehr schöner Hinweis von @ Gast

https://community.beck.de/2014/04/12/nach-mollath-und-peggy-ein-weiteres-fehlurteil-der-doppelmord-in-babenhausen?page=71#comment-176546

Verteidiger sind Organe der Rechtspflege, der Wahrheitsfindung jedoch nicht verpflichtet.

(WEIL das so ist - und durchaus aus guten Gründen - würde ich diesem Satz widersprechen:
"Da wäre der Gesetzgeber allmählich mal gefragt, wie darauf nun zu reagieren wäre." )

Es wäre gut, wenn mehr Medien solcherlei Luftnummern von Rechtsanwälten ganz sachlich offenlegen würden, damit öffentlich klar wird, wie die arbeiten!
Strate veröffentlicht das alles, alles ist sichtbar und durchschaubar - das immerhin ist ihm doch zu danken!
Man kann doch an genau diesem Fall SEHEN, wie dieser Anwalt agiert, "der Wahrheitsfindung jedoch nicht verpflichtet", und dem Mandanten (hier eher: der Ehefrau) völlig falsche (und man muß m.E. schon sagen: bewußt falsche) Hoffnungen macht bezüglich eines längst rechtsgültig entschiedenen Verfahren, das ein "Staranwalt" hier mit völlig offenliegenden und unzutreffenden Suggestionen in Zweifel zieht.

Die Medien erzählen lieber die Klickstory "Justizirrtum" (wenn nicht gar "Rechtsbruch"), genau davon leben ja Medien und eben oft Anwälte, insbesondere "Staranwälte".
Juristisch ok, sie dprfen das.
Menschlich und gesellschaftlich ein Blick in den Abgrund, die dunklen Tiefen eines "Staranwalts".

Aber es ist doch gut, daß Gerichte dies sehen und auch richtig entscheiden.
Davon sollten die Medien lernen - dann würden auch solche Selfmarketing-Aktionen abnehmen!

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Mein Hinweis auf den Gesetzgeber bezog sich auf die StPO, in der es ja keine zahlen- und längenmässige Beschränkungen gibt bei Beweisanträgen, Beweiserhebungsanträgen bzw. Beweiserhebungsanregungen, Befangenheitsanträgen, keine längenmässige Beschränkung der Plädoyers der Verteidigungen und des Letzten Wortes der Angeklagten, was ja alles auch der reinen Verschleppung dienen kann. Wenn dann noch - wie unlängst in München - eine Kammervorsitzende von einem Verteidiger psychiatrisch diagnostiziert wird und längst reif für eine Beurlaubung mit psychiatrischer Behandlung (flapsig: reif für die Klapse) bezeichnet wird, dann ist der Bogen überspannt worden.

Wenn das dann weiter so einreisst in Strafprozessen, dann ist Absurdistan und einen Bananenrepublik Deutschland Realität geworden.

Übrigens ist "Wahrheit" auch noch ein philosophischer Begriff, das "Finden der Wahrheit" = "Wahrheitsfindung" ebenfalls.

RA Strate hat mit der HRRS = HöchstRichterliche Rechtsprechung im Strafrecht sich Verdienste erworben, in seinem Aufsatz "Der Verteidiger in der Wiederaufnahme*" zeichnet er das Bild eines edlen, selbstlosen Kämpfers für Wahrheit und Gerechtigkeit, der eine Straftat besser aufklärt als Polizei, Staatsanwalt und Tatgericht, den unschuldig Verurteilten aus der Haft holt, evtl. den wahren Täter ermittelt.

Das ist eine schöne Legende, wie die von Robin Hood, so etwas mögen offennbar ein breites Publikum und viele Medien.

Selber jedoch hat sich das Agieren Strates inzwischen vom edlen, selbstlosen Kämpfers für Wahrheit und Gerschtigkeit mMn entfernt. Für die Frage nach dem Warum muss Psychologie angewandt werden und die Vorgeschichte untersucht werden.

Im Fall des A.D. meinte Strate ja zuerst, so hätte A.D. nicht verurteilt werden dürfen, in der PK in Darmstadt wirkte er noch sehr selbstsicher.

Im SPIEGEL-TV wirkte er aber bereits resignierend, so als ahnte er schon die negative Antwort aus Karlsruhe.

Die Psychologie kennt ja den Kreis der Gefangenschaft in den eigenen Vorstellungen und Erwartungen, verstärkt durch Vostellungen und Erwartungen anderer, die am Schluss an den Realitäten scheitern, die Akteure in diesem Kreis das aber nicht mehr wahrhaben wollen.

So wird es vermutlich auch hier wieder ausgehen.

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Man muss doch mehrmals seine eigenen Schriebe vor dem Posten durchlesen: ".... edlen, selbstlosen Kämpfer ....."

Sorry.

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Das "Verteilungsmuster" im Urteil bezieht sich auf:
"Bei diesen Schusstests sei die Partikelverteilung am Boden ca. in 1,90 m Länge und 80 cm Breite erfolgt, so dass diese Verteilung sehr ähnlich gewesen sei, wie man diese am Tatort vorgefunden habe." (UA S. 118)...

Die Überzeugung der Kammer stützte sich diesbezüglich NIE auf die Videos, sondern immer (nur) auf die Aussage des Sachverständigen.

[von einem nochmaligen Zitat aus UA S. 118 wird abgesehen]

Das wird aber nicht akzeptiert.

UA S. 118: „… wie man diese am Tatort vorgefunden habe. Mit der steigenden Anzahl der Schüsse seien grundsätzlich weniger Partikel bei den Schussabgaben entstanden, wobei auch [hüstel] hier keine einheitliche Verringerung gegeben gewesen sei, da beim Schuss 8 weniger und bei den Schüssen 9 und 10 dann auf einmal wieder mehr an Bauschaum als Partikel am Boden verteilt entstanden seien.“

Inaugenscheinnahme Fotos/Videos der Kammer auf:
"hinsichtlich der Morphologie übereinstimmend mit den vom Tatort zerrissenen und zerfetzten Partikel bzw. Partikelteilchen" (UA S. 119)

Auch hinsichtlich der Morphologie, UA S. 119, 2. Absatz: „Unter Berücksichtigung all dessen erschließt sich zur Gewissheit der Kammer weiterhin, dass jedenfalls ein solcher nach der Bauanleitung des PDF-Dokuments der Internetseite „www.silencer.ch“ selbst angefertigter Schalldämpfer nicht nur geeignet war, diese Verteilungsmuster* der bei Schussabgabe hinaus geschleuderten Bauschaumteilchen zu zeigen - wovon sich die Kammer durch Augenschein von den Videosequenzen der sogenannten „High Speed“-Kamera ein eindrucksvolles Bild (auch hinsichtlich der Morphologie übereinstimmend mit den vom Tatort zerrissenen und zerfetzten Partikel bzw. Partikelteilchen) von den Materialeigenschaften des Bauschaums, vor, bei und nach Durchschlagen des Projektils machen konnte – dass ein solcher selbst gebauter Schalldämpfer mithin auch während des gesamten Tatgeschehens, also bei Abgabe aller 10  Schüsse zum Einsatz gekommen und insbesondere auf den Lauf der Pistole aufgesetzt sein muss, wie es die über die einzelnen Tatortbereiche verteilten verschmauchten Bauschaumartikel zur Voraussetzung haben.“

*UA S. 119, 1. Absatz: „… solche Verteilungsmuster der dabei hinaus geschleuderten Bauschaumteilchen zeigt, wie sie am Tatort vorgefunden wurden einschließlich des Phänomens, dass mit der steigenden Anzahl der Schüsse durch die mit Bauschaum ausgefüllten PET-Flasche grundsätzlich weniger Partikel hinausgeschleudert werden, was sich wiederum mit dem Tatortbefund** zwanglos in Einklang bringen lässt [hüstel, hüstel] unter der Annahme, dass zunächst auf Klaus, danach auf Petra und zuletzt auf Astrid T. geschossen worden ist.“

** UA S. 112: „… wobei aber - je höher man im Haus gekommen sei – zunehmend weniger Partikel aufgefunden worden seien.“

** UA S. 116: „Die Zeugen bekundeten nämlich übereinstimmend, dass die Partikel auf und um den Geschädigten Klaus T. sowie auf dem Boden aufgefunden worden seien, sondern gleichfalls in etwas weniger großer Anzahl bei der im ersten Obergeschoss aufgefundenen Petra T. sowie in deren Bett und letztlich auch in noch etwas geringerer Anzahl auf dem Bett von Astrid T.“

Dass sich die Überzeugung der Kammer nie auf die Videos, sondern immer nur auf die Aussage des Sachverständigen (Pfoser) gestützt habe, bleibt eine von Rabulistik geprägte Märchengeschichte.   

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Dass sich die Überzeugung der Kammer nie auf die Videos, sondern immer nur auf die Aussage des Sachverständigen (Pfoser) gestützt habe, bleibt eine von Rabulistik geprägte Märchengeschichte.

Das habe ich auch niemals behauptet!

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Die Überzeugung der Kammer stützte sich diesbezüglich NIE auf die Videos, sondern immer (nur) auf die Aussage des Sachverständigen.

1. Aus welchem Kommentar und von wem stammt denn das Zitat?

2. Warum haben Sie den Kommentar mit diesem Zitat nicht durch sein Datum oder Link gleich mit genannt?

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Gast vom Di, 2020-07-21, um 17:09 Uhr und um 17:24 bezog sich auf:

Schalke kommentiert am Di, 2020-07-21 16:48

Damit es keine Missverständnisse geben kann!

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Im Übrigen wage ich es zu bezweifeln, dass irgend ein Video von Cachèe eine Aussage dazu gemacht hätte, wie genau an den Tatorten dann der Bauschaum-Auswurf bei Cachées Versuchen in der Breite und der Länge am Boden verteilt gewesen wäre.

Da offenbar aber Schalke das in seinem Kommentar vom Di, 2020-07-21 um 16:48 Uhr suggeriert / unterstellt, sehe ich darin eine von Rabulistik geprägte Märchengeschichte, somit einen ganz plumpen Versuch der Täuschung.

Günstigstenfalls aber eine Dummheit wegen fehlendem logischen Denken.

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Cachèe hatte im Hauptgutachten seine SD-Herstellung beschrieben, sein Durchmesser der Bodenbohrung war 10mm, das ist zu gering, steht auch so nicht in der Anleitung. Sein Rohr hatte ebenfalls nur 10mm Durchmesser, das ist ebenfalls zu gering, steht auch so nicht in der Anleitung. In der Anleitung allerdings steht in einer Länge von 20cm wäre der ausgehärtete (!) Schaum mit einem Rohr zu entfernen!

Da hätte Cachée unter Umständen keinerlei Bauschaum mehr bis zur Bodenbohrung noch stehen lassen können.

Der Autor der Schweizer Website wusste schon, warum er das alles empfohlen hatte.

Cachée bemerkte auch bei Schiessen in ein PUR-Kissen keinen "Rücksog", den gibt es auch nicht bei einem PET-Flaschendämpfer, sondern da verbleibt ein Überdruck noch direkt nach dem Schuss und der kann aber nur losen Schaum im SD in Richtung Patronenlager der Waffe blasen.

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Die Laufbohrung der P38 hat nur ca. 9mm Durchmesser, also ist es völliger Unsinn, den labilen Flaschenboden auch nur mit 10mm zu durchbohren, weil dann der grosse Überdruck nach dem Austritt des Projektils aus der Flasche auch ein grosses Gasvolumen in Richtung Patronenlager durch den 9mm Lauf drückt, nicht nur vorne aus der 10mm Bohrung in der Flasche.

Vorher Denken, Herr Cachèe, dann erst Bauen!

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Mich interessiert doch zuallererst, wie könnte der SD ausgesehen haben, der dieses Spurenbild erzeugte!

Den Rest müssen dann die Juristen entscheiden, das ist allein deren Job.

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Jetzt verrate ich Ihnen noch etwas. Aus der Giesserei kenne ich doch die Techniken, um  Innenkonturen in einer armierten PET-Flasche durch Ausschäumen mit Bauschaum zu erzeugen, die auch noch für eine viel bessere Verwirbelung der Gase sorgen, das wäre dann mit einem Rohr aber kaum mehr zu erzielen. Ist aber alles noch gut machbar für den Heimwerker.

Aber das wäre dann schon ein sehr  spezieller Eigenbau für die P38.
 

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A. D. hatte doch professionelle Verteidiger, die das Urteil auch 10mal akribisch lesen konnten und auch mit ihren eigenen schriftlichen Aufzeichnungen und ihren noch frischen Gedächtnis-Inhalten abgleichen konnten, bevor sie einen Revisionsantrag stellten.

Was stand da drinnen, Ihr "Urteilskritiker" ?!

Bitte mal um Antwort!

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@ Schalke (https://community.beck.de/2014/04/12/nach-mollath-und-peggy-ein-weiteres-fehlurteil-der-doppelmord-in-babenhausen?page=71#comment-180001 )

Was sollen diese sinnlos aneinandergereihten Zitate, in denen das Wort "Video(sequenzen)" lediglich einmal erscheint, und zwar innerhalb eines zusammenfassenden Bandwurmsatzes ("Unter Berücksichtigung all dessen ...") zum Beweis der Morphologie/Materialeigenschaften der hinaus geschleuderten Bauschaumteilchen (also der Tatsache, dass ein solcher SD geeignet ist, derartige hinauszuschleudern)?

Haben Sie eventuell Probleme mit Grammatik?

Ihre Behauptung im letzten Satz untermauert das jedenfalls in keiner Weise.

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Bei allen Fotos oder Videos jeder Tat-Rekonstruktion ist doch immer auch ein Ermessenspielraum bei der Beurteilung vorhanden.

Dass sich ein Bild von einem Tartort mit sämtlichen Hunderten bis Tausenden der abgebildeten Partikel mit einem Bild einer Rekonstruktion in allen Einzelheiten, so wie ein Duplikat vom gleichen Negativ deckt, das gibt es doch nicht.

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@Logiker

Wenn ein Jurist und Verteidiger sagt, der 37. Partikel oben 2cm links vom Kopf der Leiche entfernt fehlt aber bei der Reproduktion, dann weiss ich genug über ihn .... ;-)

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Gerichtsurteile kann man nicht kippen, wenn man nur ordentlich auf den Putz haut. Und das ist gut so! Kassel und Frankfurt haben hervorragende Arbeit geleistet. Das hat den „Justizkritikern“ um „Monte Christo“ augenscheinlich immer noch nicht den Zahn gezogen. Der heimtückische Doppelmörder Darsow wurde übrigens nicht von der „5. Kammer des Landgerichts Darmstadt, die Zeugenaussagen ins Gegenteil verkehrte und hochqualifizierte Gutachter missachtete“, verurteilt.

Die dem Darmstädter Gericht dabei u. a. bösartig unterstellte „Wahrnehmungsstörung“ ist in Wirklichkeit das Treibgas ideell und/oder ideologisch verblendeter, unbelehrbarer, erwiesene Fakten leugnender Verschwöriker. Diesem unwürdigen Schauspiel um ihren Messias aus Hamburg – der HSV hat es bekanntlich nicht einmal über die Relegation in die 1. Liga geschafft - den Garaus zu machen und Darsow die kommenden ca. 15 Jährchen endlich in Ruhe weiter kochen zu lassen, könnte also zeitnah - insgesamt - heilende Wirkung entfalten. Justiz ist für die Menschen da. Und auch dies ist gut so!

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"Das hat den „Justizkritikern“ um „Monte Christo“ augenscheinlich immer noch nicht den Zahn gezogen."

Neben der Babenhäuser Zeitung mit dem Leserbrief des sehr rührigen Vereinsvorsitzenden liess sich ja auch diese Zeitung im Mai 2018 vor den Vereinskarren spannen mit einem Bild mit Copyright aus diesem Verein:

https://www.fr.de/rhein-main/blaulicht-sti879542/doppel-mord-soll-aufgerollt-werden-10991573.html

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Wer Wissenschaft hochhält, der darf die Fakten nicht ignorieren.

Gilt für alle Bereiche der Wissenschaften. Obskure Magnetfeld-Apparate und ähnliches aber zu vertreiben, das befähigt doch noch nicht zum wahrhaftigen Schreiben von Leserbriefen über Urteile und Verfahren der Justiz nach Recht und Gesetz der BRD als Vereinsvorsitzender, aber beim Marketing gehört Klappern zum Handwerk.

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Am Brief des Pfungstädter Bürgermeisters ist auch eine politische Komponente ja noch sehr deutlich erkennbar, in Hessen gehört dazu die ganze Politik in allen ihren Bereichen, auch in Babenhausen btw. als einer alten Garnisonsstadt mit Begleiterscheinungen, die heute noch bei der Durchfahrt nach Aschaffenburg links und rechts der B26 zu sehen sind.

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Kurz nach Babenhausen in Richtung Aschaffenburg gab es auch Abzweige von der B26 in den Wald zu shooting-areas für Kleinwaffen amerikanischer Soldaten der dort stationierten Artilleristen.

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Zusammenfassung des Leserbriefs:

Weil bei einem Revisionsantrag ein Gerichtsurteil lediglich auf Verfahrensfehler überprüft wird ..... weitgehend frei erfundene Kriminalgeschichte geschrieben zu haben ..... „Kontrovers diskutiert“ wie vor einiger Zeit in einer Tageszeitung erwähnt, wird das Urteil lediglich von Menschen, die sich nicht mit Sach- und Beweislage auseinandergesetzt haben und hoffen, dass unser Rechtssystem funktioniert. ......

Jede Stimme zählt übrigens auch bei den im nächsten Jahr anstehenden Wahlen zum hessischen Landtag und Bundestag. Bedenken Sie bei jeder Stimmabgabe, welche Partei sich selbstlos für Gerechtigkeit in der Justiz einsetzt - im Schick-salsfall auch für Sie!

PS: Die Darsows sind unsere Freunde, Nachbarn und Vereins-kameraden. Sie gehören in unsere Stadt und zu unserer Schulgemeinde. Sie sind keine fremden, anonymen Opfer und haben deshalb nichts gegen die Namensnennung!   (Info unter: www.montechristo-ev.de und doppelmord-babenhausen.de)    

  Josef Seidl

 Es ist zwar mutig, so einen unsachlichen Unfug zu einem Urteil zu schreiben, aber Unfug bleibt trotzdem noch Unfug und auf einen groben Klotz gehört auch kein filigraner Keil, weil der keine Wirkung erzielen kann.

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Wer schon unbedingt politisch mit einem Hinweis auf anstehende Wahlen argumentieren will, der muss doch wissen, dass während noch laufender gerichtlicher Verfahren eine Petition ohne jeden Erfolg bleiben wird, da es die Unabhängigkeit der Richter gibt, aber mit ihrer Bindung an Recht und Gesetz gemäss GG Art. 97 Abs. (1).

Politische Einflussnahmen auf Richter wären unrechtsstaatliche Willkür.

Das gehört auch noch in den Unterricht einer jeden Schulgemeinde, auch in Hessen.

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Ein wenig Basiswissen u.a. zur Gewaltenteilung hätte das „Babenhausen Team“ von „Monte Christo e.V.“ vor einer späteren „Sprachlosigkeit“ bewahrt.

„Sprachlosigkeit...........Heute kam der Bescheid auf die Petition der Familie Darsow.

Das Schreiben kam aus dem Ressort von Jörg-Uwe Hahn: Es ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich, dass Andreas Darsow Besuch von seinen drei Kindern gleichzeitig bekommt. Ferner sollen wir doch versuchen eine Wiederaufnahme zu erwirken. Um diese Antwort zu verfassen wurden fast 7 Monate benötigt. So wird eine Petition mit über 1.000 Unterschriften abgebügelt. Auch der Verein Monte Christo e.V. versucht schon seit langem einen Termin bei Hahn zu bekommen. Keine Reaktion. Da sollte man sich doch genau überlegen wen man am kommenden Sonntag wählen soll. Wenn Sie das auch so sehen, dann teilen Sie bitte diesen Status. Danke
Ihr Monte Christo e.V. Babenhausen Team“  https://truecrime.forumieren.com/t14-der-fall-als-solcher

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Die Monte-Christo-Petition war an den Hessischen Landtag gerichtet, der aber in Gerichtsverfahren nicht eingreifen kann.

Siehe zur Petition:

https://www.op-online.de/region/babenhausen/doppelmord-babenhausen-unterschriften-petition-2763755.html

https://www.doppelmord-babenhausen.de/Petition.htm#inhalt

Es wird hiermit um die Wiederaufnahme der Ermittlungen durch andere Beamte gebeten.

Ein Ermittlungserzwingungsverfahren wäre dafür zu betreiben.

Ebenso bitten wir um die Wiederaufnahme des Verfahrens vor einem anderen Gericht.

Ein  Wiederaufnahmeverfahren wäre dafür zu betreiben.

In einem demokratischen Rechtsstaat steht als sein Ideal (!) niemand über dem Gesetz, und daher muss man die Gesetze auch gut kennen, bevor man in den Kampf um das Recht zieht.

Das erfordert auch eine kluge, realistische Einschätzung und Einteilung der eigenen Kräfte und Möglichkeiten.

Übrigens gibt es auch noch das Gnadenrecht des Hessischen Ministerpräsidenten später nach 15 + x Jahren Haft für A. D., wenn keine Wiederaufnahmeanträge erfolgreich waren.

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Auch in ansonsten guten Berichten im TV oder im Print werden übrigens die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld mit der Sicherungsverwahrung gleichgestellt bzw. verwechselt. Soeben in der ARD so gehört zum Prozessauftakt heute in Magdeburg gegen den Halle-Attentäter, der m.W. ja u.a. wegen zweier Morde angeklagt wird.

Die Reporterin meinte, falls beim Angeklagten neben dem Urteil mit dem Strafausspruch der lebenslanger Haft die besondere Schwere der Schuld noch festgestellt werden würde, könnte er nicht nach 15 Jahren Strafhaft auf Bewährung entlassen werden. Das ist aber falsch.

Die Sicherungsverwahrung hat eine andere Hausnummer als die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

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Beim Strafausspruch der lebenslangen Haft mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld kann frühestens nach 15 Jahren ein Antrag auf Haftentlassung auf Bewährung gestellt werden.

Christian Klar wollte auch begnadigt werden, nach einer Anhörung durch den Bundespräsidenten Horst Köhler hatte dieser eine Begnadigung abglehnt, eine m.E. richtige Entscheidung.

Kann alles hier nachgelesen werden: https://de.wikipedia.org/wiki/Christian_Klar

Am 19. Dezember 2008 wurde Christian Klar auf Bewährung entlassen. Die Entlassung erfolgte vor dem festgesetzten Termin, da sich Klar in der Haft Freistellungstage erarbeitet hatte, die ihm angerechnet wurden.[62]

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Auch bei allmystery wird das Urteil zwar noch diskutiert, aber kaum mehr noch kontrovers übrigens.

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SV Martin Erbinger als Dipl. Ing. (FH) aus Niederbayern war der einzige Waffengutachter Strates ohne einen einzigen Fehler.

Ironie bei der Geschichte, an Bayerns Justiz mäkelt der Hanseat Strate ja so gerne herum.

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SV Martin Erbinger ist ein Spezialist für Schalldämpfer, über amazon werden vier Bücher von ihm über SD vertrieben.

Er dürfte es vermutlich wissen, dass ein Beweis der Unmöglichkeit der Verwendung eines Selbstbbau-SD gemäss der Schweizer Website und des Urteils nicht geführt werden kann.

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Ja natürlich! Genau das sagt ja sein Kurzgutachten auch aus!

Ich schrieb das bereits früher:

Erbinger weist sehr klar auf diese Problematik hin, sogar zweimal in einem Satz, klarer warnend kann man sich im GA doch gar nicht ausdrücken! (Hervorhebung von mir):

"1. Die Zweifel des Sachverständigen Winkelsdorf an der zwingenden Verwendung einer Pistole P38 mit einem aus einer PET-Flasche mit Bauschaumfüllung, schellenartiger Halterung etc. improvisierten Schalldämpfer sind berechtigt, soweit es um die zwingende Verwendung einer PET-Flasche geht.
Die bloße Präsenz von Polyurethanschaumresten am Tatort lässt nur und ausschließlich die Annahme als gesichert erscheinen, dass dieses Material Teil des verwendeten Schalldämpfers war. Jeder beliebige Hohlkörper ausreichender Größe und Festigkeit könnte mit Polyurethanschaum verfüllt als Schalldämpferersatz gedient haben. Es kann aber auch ein vorhandener Schalldämpfer durch die (Teil-)Verfüllung mit PU-Schaum in seiner Dämpfungswirkung verbessert bzw. die Erhaltung der Selbstladefunktion der verwendeten Waffen-/Schalldämpferkombination unterstützt worden sein. Ein
tragfähiger Rückschluss auf eine verwendete PET-Flasche wäre nur beim Vorhandensein von PET (Polyethylentherephtalat) Spuren am Tatort möglich." (Erbinger S. 3)

Kernpunkt: "soweit es um die zwingende Verwendung einer PET-Flasche geht."
Das ist doch absolut klar und hellsichtig warnend von Erbinger formuliert!
Denn darum geht es im Urteil nämlich eben NICHT!
Nicht die Verwendung einer PET-Flasche ist zwingend und damit tragend für das Urteil, sondern der BAUSCHAUM, verwendet in einem beliebigen Hohlkörper als Schalldämpfer!

Das Bestürzende ist, daß Strate das nicht erkennt, und es sogar in der VB wieder einführt (im Gegensatz zum Winkelsdorf-Schmarrn; dass dessen "GA" Müll ist, hat er immerhin wohl verstanden, puh!).

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Von "Urteilskritikern" wurde ständig auf Schwächen und (vermeintliche) Widersprüchlichkeiten in den Urteilsseiten hingewiesen, Indizien wurden als keine Beweise bezeichnet, wenn aber für eine Wiederaufnahme eine Umkehr der Beweislast verlangt wird, dann musste nach meinem Verständnis die Wiederaufnahme durch Strate mit diesen Videos von Cachée erfolglos bleiben.

Nur Zweifel zu erwecken an der Täterschaft eines Angeklagten, das ist Strategie der Verteidigungen in einer HV, aber für eine Wiederaufnahme nicht mehr ausreichend, für eine VB m.E. erst recht nicht.

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Sie verfälschen und verkürzen die Kritik an dem Strafurteil der Kammer. Ich habe meine Kritik an dem Urteil schon früher sehr ausführlich dargelegt. Sie beschränkt sich im Wesentlichen auf die Überzeugung der Kammer in nur zwei, aber dafür wichtigen und die Entscheidung tragenden Punkten.

Zum einen war die Kammer davon überzeugt, dass die wenigen Schmauch-Partikel, die auf Klamotten des Angeklagten gefunden wurden, mit den am Tatort sichergestellten Schmauch-Partikel identisch waren. Aus dem Urteil ist aber zu entnehmen, dass die Schmauch-Partikel vom Tatort und an den Sachen des Angeklagten sich in ihrer chemischen Zusammensetzung unterschieden haben. Schmauch-Partikel ungleicher chemischer Zusammensetzung für identisch zu halten ist ein Denkfehler und damit rechtsfehlerhaft.

Zum anderen war die Kammer davon überzeugt, dass der Angeklagte den Schalldämpfer aus der ominösen Bauanleitung nachgebaut und bei der Tatausführung eingesetzt habe, also nicht irgendeinen Schalldämpfer - wie so häufig hier behauptet wurde, sondern genau den Schalldämpfer aus der Bauanleitung. Wer etwas anderes behautet, der hat das Urteil nicht oder nicht genau genug gelesen, obwohl es dort eindeutig geschrieben steht und mehrmals wiederholt wird. Um davon überzeugt zu sein, dass der Angeklagte den Schalldämpfer aus der Bauanleitung nachgebaut habe, setzt denklogisch voraus, dass der Schalldämpfer objektiv überhaupt nachbaubar ist, und zwar in der Weise, dass die Tat damit hätte begangen werden können. Es ist jedoch niemandem von den Experten gelungen, den Schalldämpfer entsprechend der Bauanleitung nachzubauen. Wie das dem Angeklagten gelungen sein soll, das ist nicht nachvollziehbar.

In der VB geht es darum nicht mehr. Das kann weder im Wiederaufnahmeverfahren, noch in der VB gegen die ablehnende Wiederaufnahmeentscheidung gerügt werden. Ich habe die VB von Strate zwar noch nicht gelesen, aber ich gehe fest davon aus, dass in der VB die Überziehung der gesetzlichen Voraussetzungen an den Wiederaufnahmeantrag in verfassungswidriger Weise gerügt wird.

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  dass die wenigen Schmauch-Partikel, die auf Klamotten des Angeklagten gefunden wurden, mit den am Tatort sichergestellten Schmauch-Partikel identisch waren.

"Identisch" ist etwas, das im Urteil auch nicht behauptet wurde.

wie so häufig hier behauptet wurde, sondern genau den Schalldämpfer aus der Bauanleitung.

Und in welcher Version bitteschön, Herr Kolos?

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Es ist jedoch niemandem von den Experten gelungen, den Schalldämpfer entsprechend der Bauanleitung nachzubauen.

Pfoser sagte laut Urteil doch anderes dazu, auf den Seiten 117 bis 125 ist auch Pfosers Aussage nachzulesen, Herr Kolos.

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Wenn Herr Kolos damit Recht hätte, und sich aus der "Bauanleitung" bereits eine einzige Version, und nur diese Einzige und sonst keine, denklogisch ergäbe:

also nicht irgendeinen Schalldämpfer

dann hätte doch Winkelsdorf sich sein Gutachten gleich ersparen können, also muss auch Strate das zuerst anders gesehen haben, verehrter Herr Kolos.

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Sie vermischen da einiges. Wir reden hier an dieser Stelle über das Strafurteil. Meine Kritikpunkte wären für die Revision relevant. Im Wiederaufnahmeverfahren helfen sie nicht weiter. Für dieses Verfahren stellt der Gesetzgeber andere Anforderungen, die von den Wiederaufnahmegerichten maßlos und am Gesetz vorbei immer wieder überzogen werden. Da muss man sich als Verteidiger eben etwas anderes überlegen.

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Die Postings hatten sich gekreuzt. Ich selber bin der Meinung, ein Unschuldiger der schweigt, hatte seine Chance gehabt und nicht genutzt, das ist dann seine eigene Sache, die Justiz kann er nicht dafür verantwortlich machen.

Motto zuerst: Beweist mir doch erst mal, dass ich der Täter bin, in der HV.

Motto danach: In dubio pro reo, solange, bis ein Gericht dabei auch mitspielt.
 

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Im Übrigen, verehrter Herr Kolos, in einer wiederaufgenommenen HV mit neuem Gutachten, das keinen Zweifel an der Ausführbarkeit von 10 Schüssen mit passendem Spurenbild zulässt, wobei die Schweizer Website ja lediglich eine weitgefasste Bauanregung nur zu liefern braucht mit der Kombination von dortigen Empfehlungen, wird A.D. mit allergrösster Wahrscheinlichkeit erneut verurteilt werden.

Eine Schmauchübertragung war doch auszuschliessen, die Polizei hatte offenbar doch mit anderer Munition geschossen als es die Tatmunition war, also ist auch Frau Darsows Vermutung, die Polizei könnte selber den in den Räumlichkeiten der Darsows sichergestellten Schmauch eingeschleppt und übertragen haben, eine wenig wahrscheinliche Mutmassung.

Welche Schallpegelmessungen in den Räumlichkeiten der Darsows sind denn übrigens in der Ermittlungsakte vorhanden, von Strate waren nur  andere zu erfahren beim Abfeuern im Nahbereich der Pistole, aber doch mit anderer Munition.

Strate spielt also nicht mit offenen Karten.

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