Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen
von , veröffentlicht am 12.04.2014Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .
Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.
Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.
Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off
Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download:
http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm
Medienberichte:
www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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3741 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenRüdiger L. kommentiert am Permanenter Link
Weil die entsprechende Beweisführung durch zwei Beschlüsse vereitelt wurde.
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Nein. Ein Beweis, dass etwas nicht geschehen ist, der ist in der Regel lediglich schwieriger, als einer, dass etwas geschehen ist.
Rüdiger L., Sie haben viel zu wenig Wissen über Beweistechniken.
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Ein Beispiel für Rüdiger L.:
Behauptung: In China ist im Jahre 1911 ein Sack Reis umgefallen. Das wurde mit Zeugenaussagen und Photos und Dokumenten bewiesen.
Und wie beweist Rüdiger L., dass in China im Jahr 1911 kein Sack Reis umgefallen ist?
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RA Strate gelang auch schon Nachweis einer Unmöglichkeit, so dass eine tragende Säule einer Verurteilung völlig zusammenbrach.
https://www.strate.net/de/publikationen/verteidiger_in_der_wiederaufnahme.html
Eine Unmöglichkeit kann prinzipiell nachgewiesen werden, aber nicht im Fall des A. D., das ist also nicht 1:1 von einem anderen Fall auf den Babenhausen-Fall übertragbar.
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Ich will nun niemandem zu nahe treten, aber ich habe inzwischen den Eindruck, grundsätzliche Fragen der Beweistechniken, der Logik und der Syllogismen kommen im Jura-Studium etwas zu kurz, siehe auch:
https://de.wikipedia.org/wiki/Syllogismus
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Das Beipiel aus China auch mal mit Quantoren formuliert:
Behauptung a): Es gab 1911 in China einen umgefallenen Reissack.
Als Beweis der Behauptung genügt es, das für einen einzigen Reissack zum Zeitpunkt einer Sekunde im Jahre 1911 irgendwo in China zu beweisen, dass der mal umgefallen ist.
Behauptung b): Es gab 1911 in China keinen umgefallenen Reissack.
Dazu müssten als Beweis sämtliche, viele Millionen Reissäcke lückenlos für alle Sekunden des Jahres 1911 dokumentiert werden, dass die immer gestanden haben.
Als Widerlegung dieser Behauptung b) genugt dann bereits a).
Zum Fall Doppelmord in Babenhausen:
Da die Schweizer Website aber sehr viele Varianten von PET-SD vorgesehen - sogar noch extra empfohlen - hatte, kann es schlechterdings nicht bewiesen werden, dass es keine einzige Variante gibt, mit der die Tat - so wie im Urteil durchgeführt - und das Spurenbild - wie durch die Spurensicherung dokumentiert - erzeugt werden konnte.
Darüber hätte vor dem Wiederaufnahmegesuch von Seiten der Verteidigung Klarheit bestehen müssen.
Ob RA Strate allerdings jemals auch darüber nachgedacht hatte im Lauf der Jahre des Mandats, das entzieht sich meiner Kenntnis.
Rüdiger L. kommentiert am Permanenter Link
Interessant sind auch RA Strates Ausführungen zu den Abwimmelungstechniken im Aditionsverfahren, bspw.:
So sei das Gegenteil einer in dem Urteil festgestellten Tatsache nicht neu: Tatsachen, die in einem solch gegensätzlichen Verhältnis zu den dem Urteil zugrundeliegenden Tatsachen stehen, daß sie durch diese denkgesetzlich ausgeschlossen werden, seien notwendigerweise immer schon von dem Tatrichter „geprüft und verneint“ worden[9].
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Das sind doch schon wieder ganz uralte Hüte, Rüdiger L., denn das steckt ja im Wesen der Urteilsfindung über die freie Beweiswürdigung drinnen.
Menschen müssen Urteile aber machen, das können doch keine Algorithmen übernehmen.
Siehe auch:
Sie kommen damit auch keinen Millimeter weiter, Rüdiger L.
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Nur der Gesetzgeber kann die StPO ändern, sonst doch niemand, und er wird das aller Voraussicht nicht tun in der nächsten Zeit im Wiederaufnahmerecht, höchstens mal die Haftentschädigung von 25 Euro pro Tag anpassen.
Finden Sie sich damit ab, dass Gerichte an die StPO gebunden sind.
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Der Revisionsantrag hätte doch alle falschen Tatsachenfeststellungen im Urteil rügen können.
Und, hatte er das, wo ist er veröffentlicht?
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Der Kreis schliesst sich, in der HV hätten ausserdem Fragen an die Gutachter und Beweisanträge dazu gestell, auch Gegengutachten beigebracht werden können.
Strate schont vermutlich nur das Verteidigertrio aus der HV und veröffentlicht daher den Revisionsantrag nicht.
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Wer eben Fehler als Verteidiger in der HV macht, kann nicht andere dafür verantwortlich machen, Strate kann auch nicht alle Fehler der Verteidiger in der HV dann noch nachträglich ausbügeln.
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Nur mal nebenbei bemerkt: Frau Strate im SWR, von mir sinngemäss zitiert: "da müsste noch einmal rechtlich darüber gesehen werden", worauf ihr Thomas Fischer die passende Antwort gab.
Oder: "mein Mann hätte eine zweite Chance verdient", Chancen hatte er auch schon in der HV gehabt, seine Sicht auf und seine Version der Ereignisse um diesen Apriltag im Jahr 2009 darzulegen.
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Sorry, Frau Darsow im SWR .....
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Strafverteidiger Christoph Lang aus Frankfurt mokierte sich in einem TV-Beitrag über die Versuche der Pollizei am Tatort, die im Urteil ja gewürdigt wurden, nicht jedoch über den Vortrag des SV Pfoser, der überhaupt in der ganzen Berichterstattung der Presse und von privaten Prozessbeobachtern kaum mit Details vorkommt, aber die Urteilsfindung als eine der Säulen trug.
Wäre RA Lang nämlich auf diesen Vortrag im TV kritisch und mit Einwänden eingegangen, hätte er sich ja sofort fragen lassen müssen,warum ihm diese Einwände denn erst jetzt kommen. Damit wäre ein Eingeständnis des Versagens der Verteidigung nicht mehr zu vermeiden gewesen.
Auch die Anmerkung Frau Darsows, sie und ihr Mann hätten aussagen wollen, wovon ihnen die Verteidiger abgeraten hätten, das zeigt die falsche Strategie der Verteidiger für einen angeblich ja völlig Unschuldigen, der vor dem Schwurgericht als Angeklagter steht. Denn ein völlig Unschuldiger kann sich nicht verplappern und dabei dann Täterwissen ausplaudern.
Dass nach dem Vortrag des SV Pfoser die Lage sehr ernst wurde für A. D. und auf eine Verurteilung hinausläuft, das hätte die Verteidigung doch auch erkennen müssen und die Signale der Richter richtig deuten. Die eventuelle Hoffnung der Verteidigung und der Darsows dann noch, Volker Wagner werde schon einen Revisionsgrund im schriftlichen Urteil noch liefern, die zu einem Freispruch führen könnte, die war vergeblich.
Und auch RA Strate wird meiner Prognose nach keinen Freispruch mehr erreichen können. Dessen ungeachtet werden vermutlich die Darsow-Unterstützer weiter an die Unschuld glauben. Der reine Glaube ist ja nie rein rational.
Im demokratischen Rechtsstaat ist aber ein Urteil einem ordentlichen Gericht vorbehalten, das geurteilt hat nach RECHT und GESETZ, Überprüfungen in Kassel und Frankfurt erfolgten bereits, das BVerfG in Karlsruhe wird sich aber noch dazu äussern durch die VB.
Ein Gang zu einem europäischen Gericht danach bei Verwerfung oder Nichtannahme der VB ???
Auch RA Strate dürfte dann zum Realismus wieder zurückkehren müssen.
Waldemar R. Kolos kommentiert am Permanenter Link
Ich denke, Sie übersehen eine wesentliche Hürde für die HV wie für das Wiederaufnahmeverfahren, 244 IV 2 StPO:
"Die Anhörung eines weiteren Sachverständigen kann auch dann abgelehnt werden, wenn durch das frühere Gutachten das Gegenteil der behaupteten Tatsache bereits erwiesen ist; dies gilt nicht, wenn die Sachkunde des früheren Gutachters zweifelhaft ist, wenn sein Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, wenn das Gutachten Widersprüche enthält oder wenn der neue Sachverständige über Forschungsmittel verfügt, die denen eines früheren Gutachters überlegen erscheinen."
Lesen Sie dazu die Entscheidung des HanseOLG über die sofortige Beschwerde vom 25.5.2020, S. 15 ff. Das HanseOLG hält das Gutachten des SV Cachee nicht für geeignet, weil es auch schon in der HV hätte abgelehnt werden können.
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Entspricht doch prinzipiell dem Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung 8. Auflage 2019:
https://beck-online.beck.de/Print/CurrentDoc?vpath=bibdata/komm/karlskostpo_8/stpo/cont/karlskostpo.stpo.p244.htm&printdialogmode=CurrentDoc&hlword=
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Herr Kolos, in so einem Fall wäre es auch besser, ein Waffen-SV des Verteidiger-Teams ist schon in der HV als Zuhörer anwesend und gibt der Verteidigung noch Tipps für Fragen an den Gerichts-SV, bevor der entlassen wurde.
(Ein sachverständiges Agieren im Hintergrund)
Waldemar R. Kolos kommentiert am Permanenter Link
Verzeihen Sie mir bitte meinen Sarkasmus, aber es wäre sicher auch schon besser, wenn der Angeklagte über schier unerschöpfliche finanzielle Mittel verfügen könnte, die er bei Bedarf seiner Verteidigung zur Verfügung stellen könnte. Denn das ist im Lichte der Chancengleichheit vor Gericht ein beklagenswerter Zustand.
Rechner kommentiert am Permanenter Link
Es hätte doch schon kein Problem sein dürfen, verehrter Herr Kolos, einen bereits pensionierten Angehörigen eines Babenhausener Schützenvereins als Zuhörer einzuladen für einen oder zwei Tage, als es um das Waffen-Gutachten ging.
Der hätte das wahrscheinlich für eine Fahrtkostenerstattung und einen ordentlichen Restaurantbesuch zum Mittagessen gemacht, wenn doch so viele Leute aus Babenhausen die Darsows unterstützen.
Rechtzeitig ein paar Euros investiert, das ist doch besser als viele Tausende hinterher.
Rechner kommentiert am Permanenter Link
Da sitzen manchmal ausgewachsene Rechtsanwälte unter den Zuschauern und beraten sich lange in den Pausen mit den Kollegen, die die Mandate haben, aber rein prozessual / verfahrenstechnisch, aber die sachlich-fachlichen Knackpunkte in einem Gutachten gehen an ihnen vorbei wegen ihrer Unkenntnis. Da kann man ja nur mit dem Kopf schütteln.
Stauner kommentiert am Permanenter Link
Ein Rechtsanwalt und Verteidiger in einer Berufungsverhandlung war so in den Akten vertieft, dass er nicht mitbekam, wie sein Mandat sich gerade verraten hatte, und Schweigegeld gezahlt zu haben für einen sexuellen Übergriff, den er vorher immer bestritten hatte.
Alle, Gericht, Staatsanwalt und Zuhörer erfassten sofort die Bedeutung dieser Aussage, der Verteidiger nicht, denn der hatte seine Nase noch in den Akten stecken. Danach war auch alles klar für die Verurteilung.
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Die verhandelnde Richterin in dieser bemerkenswerten Berufungs-Sache (im 2. Rechtszug) war die VRinaLG Barbara B., der kleine Bericht darüber war kein Märchen aus 1001 Nacht gewesen.
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@Rüdiger L. et al., dieser Hinweis dürfte doch genügen, dass ich keine Märchen erzähle und auch vor allen Kampagnen mich nicht fürchte:
https://www.lz.de/owl/8624676_Prozess_gegen_Lehrerin_Heidi_K._aus_Detmold_Richter_erinnern_sich_nicht.html?em_comment_alert_id=271097&em_comment_alert=1
Rüdiger L. kommentiert am Permanenter Link
Das Landgericht Kassel (Wiederaufnahmegericht) hat, auf Nachfrage unseres Anwaltes zum Bearbeitungsstand, mitgeteilt…
Wenn das Wörtchen „wenn“ nicht wär…
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Dazu haben Sie aber schon sehr lange gebraucht, das endlich mal zu recherchieren!
Genau darum hatte ich auch meine richtige Aussage so formuliert, nur bleiben die anderen Unwahrheiten und fehlenden Informationen der Brunner-Seite davon völlig unberührt.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Und noch eins, Rüdiger L., die Brunner-Website wurde auch schon geändert, aber ohne die Dokumentation des Änderungsdatums!
Gast kommentiert am Permanenter Link
Wie würde es jemand aus der Staatsanwaltschaft wohl bezeichnen, wenn ein Dokument als Beweismittel nachträglich abgeändert wird, auch umdatiert, etwas gestrichen oder hinzugefügt wird, ohne eine Kenntlichmachung durch wen und wann?
Gast kommentiert am Permanenter Link
Ich gebe mal die mutmassliche Antwort aus der StA: Starker Tobak, ein Straftatbestand ......
Gast kommentiert am Permanenter Link
Sie konnten doch nichts von allen Ihren Behauptungen belegen, Rüdiger L., es gibt daher keine Willkür im Fall Brunner, es gibt auch keine Beweisbarkeit, dass kein PET-SD gemäss den Empfehlungen und Anregungen der Schweizer Website als Tatwerkzeug im Doppelmordfall verwendet wurde.
Rüdiger L. kommentiert am Permanenter Link
Hüstel, hüstel.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Das Hüsteln Ihrerseits andert nichts daran:
Mit den vorhandenen Indizien hätte also Andreas Darsow von jedem Schwurgericht in Deutschland verurteilt werden können.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Was mich persönlich etwas befremdet, auch bei Strate und den Kampagnen-Leuten wird nicht erwähnt, dass es auch Fälle gibt, da verschwanden wichtige Beweismittel als Asservate, die belastend waren und dann später nicht mehr auf DNA untersucht werden konnten in einem Prozess, und oh Wunder, die Angeklagte, die immer als sehr manipulativ und berechnend beschrieben wurde, hatte nämlich eine Beziehung zu einem Beamten angefangen, der den Zugriff auf die Asservatensammlung hatte und nach einem Umzug der Asservatenkammer in ein anders Gebäude war das Asservat verschwunden.
Wie praktisch.
Rüdiger L. kommentiert am Permanenter Link
Geliefert wie bestellt. Videos waren insoweit nicht auf Lager.
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Was aber ja nichts ändert.
Guest kommentiert am Permanenter Link
Warten auf Karslruhe ist angesagt, auch RA Strate kann jetzt nicht schon gleich dort nachfragen, wo die Antwort auf seine VB denn bleibt.
Rüdiger L. kommentiert am Permanenter Link
Dass schon der bloße Augenschein der Videoclips u.a. die (irrtumsbedingten) Ausführungen der Darmstädter Schwurgerichtskammer von einem mit steigender Anzahl der Schüsse immer größer werdenden „Schusskanal“ innerhalb des Bauschaumkörpers in den Bereich der Fabel verweist.
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@Rüdiger L.
Blättern Sie doch bitte zurück zum Kommentar:
Miss Marple kommentiert am Mo, 2019-01-07 14:11 Permanenter Link mit Zitat:
Da wurde diese andauernde Litanei schon gestartet von einem / einer der Vorgänger / Vorgängerinnen.
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Diese ständige Dauerschleife des Rüdiger L. negiert jedoch schon wieder die möglichen Waffen-SD-Munition-Versionen für die Ausführung der Tat und Benützung durch den Täter, das schliesst also eine Ausführung gemäss der Schweizer Website als Tatwerkzeug und Andreas Darsow als Täter überhaupt nicht aus.
Punktum.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Der gute Rüdiger L. veranstaltet nun noch ein Kasperle-Theater mit trotzigem "Nein, die Suppe mag ich nicht".
Er braucht sie nicht zu essen, das ändert an der Sache der VB jedenfalls auch nichts.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Wenn doch SV Pfoser schon von "grundsätzlich" bei seinen Versuchen sprach laut Urteil, dann war es auch dem Schwurgericht bereits möglich, seine Feststellungen zur Tat wie geschrieben zu machen.
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