Kostenvorschuss in Höhe der Mittelgebühr

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 24.05.2014

Dass eine Rechtschutzversicherung, die Deckungszusage für ein sozialgerichtliches Verfahren erteilt hat, verpflichtet ist, einen Kostenvorschuss bei der Verfahrens- und bei Terminsgebühr in Höhe der Mittelgebühr zu leisten, hat das AG Saarlouis im Urteil vom 4.2.2014 - 28 C 1698/13(70) -  betont.Denn sonst könne die durch § 9 RVG bezweckte Sicherungsmöglichkeit für die anwaltlichen Ansprüche nicht ausgeschöpft werden.

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