Netto zahlt Millionen wegen illegaler Werkverträge

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 26.05.2014

Nach Kaufland (Vergleich über Zahlung von 9 Mio. Euro) nun Netto. Die missbräuchliche Nutzung von Werkverträgen hat (hatte?) jedenfalls in einigen Branchen durchaus System. Ob es sich bei den aufgedeckten Fällen um die Spitze eines Eisbergs handelt oder ob die Kontrolle durch Vollzugsbehörden funktioniert, ist wohl kaum seriös zu beantworten. Immerhin hat man den Eindruck, dass vielerorts ein Umdenken eingesetzt hat. Dazu tragen sicherlich auch die doch recht drastischen Konsequenzen bei, die beispielsweise im Falle Netto bekannt geworden sind. Vor über zwei Jahren sorgte hier eine Großrazzia des Zolls in Warenverteilzentren des Discounters für Aufsehen. 450 Zollbeamte durchsuchten damals Logistikzentren, Büros und Privatwohnungen von Verantwortlichen des Supermarktbetreibers. Gegenstand der Ermittlungen war der Verdacht auf illegale Schein-Werkverträge in Logistikhallen der SB-Warenhauskette. Konkret ging es laut Staatsanwaltschaft um Lagerarbeiter, die über sogenannte Werkverträge in 19 Netto-Warenverteilzentren zwischen 2007 und 2013 eingesetzt wurden. „Netto konnte auf die Arbeitnehmer der Subunternehmen den gleichen Einfluss ausüben wie auf ihre eigenen Beschäftigten“, so die Ankläger. Diese Praxis verstoße gegen die Vorgaben für Werkverträge. Wie das Handelsblatt berichtet, haben sich nunmehr Netto Marken-Discount und die Staatsanwaltschaft Regensburg auf die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlungen in Millionenhöhe geeinigt. Dem Bericht zufolge hat Netto 4,4 Millionen Euro an die Staatskasse überwiesen. Diese Summe soll das Unternehmen Schätzungen der Staatsanwaltschaft zufolge durch illegale Werkverträge im Vergleich zu den höheren Tariflöhnen unzulässig gespart haben. Auch der Sozialversicherung soll durch die Scheinwerkverträge ein Schaden entstanden sein. Diesen Schaden in Höhe von 3,1 Millionen Euro hat Netto laut Staatsanwaltschaft bereits ebenfalls zurücküberwiesen. 

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2 Kommentare

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Hat es eine besondere Abschreckungswirkung, wenn diese Unternehmen allenfalls die Zahlungen leisten müssen, die sie ohnehin hätten zahlen müssen?

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Die 4,4 Millionen kamen ja obendrauf.

Eine solche Einstellung sollte allerdings nur dann möglich sein, wenn alle Geschädigten nachweislich befriedigt worden sind - Netto also nachweist, dass es die Tariflöhne an die Beschäftigten gezahlt hat und nicht nur die SV-Beiträge. Die Allgemeinheit besteht nämlich nicht nur aus den Sozialkassen.

 

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