Vergütungsvereinbarungen sind sinnvoll

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 07.06.2014

Dass Vergütungsvereinbarung äußerst sinnvoll sein können, zeigt der Beschluss des OVG Lüneburg vom 20.05.2014 – 18 LP 1/12. Denn nach dem OVG Lüneburg berechnet sich die Gebühr eines Rechtsanwalts für die Beratung einer Personalvertretung anlässlich der Veräußerung eines Kreiskrankenhauses mangels anderer Anhaltspunkte auf der Grundlage des Auffangwerts von 5.000 EUR, der auch der Berechnung der Anwaltsvergütung bei Durchsetzung der betreffenden Mitwirkungsrechte in einem Beschlussverfahren zugrunde zulegen ist. Geltend gemacht hatte der Anwalt in dem zugrundeliegenden Verfahren zunächst eine Abrechnung nach Stunden mit einem Betrag von 6.365,45 EUR, schließlich sodann eine außergerichtliche Zahlung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von zweimal 99.285,51 EUR und schließlich dann im Festsetzungsverfahren machte er einen Betrag von 15.789,40 EUR geltend. Im Ergebnis erhielt er dann zugesprochen einen Betrag von 1.354,34 EUR ….

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen