Microsoft: keine Durchforstung von Dokumenten etc. für zielgerichtete Werbung

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 17.06.2014

Microsoft hat mit Wirkung zum 31.07. einige Änderungen seiner Datenschutzregeln in seinen Service  Agreements verkündet. Die Änderungen betreffen u.a die gezielte Zusendung von Werbung: „We are now explicitly stating what we've said in past, that we don't use people's documents, photos or other personal files or what they say in email, chat, video calls or voice mail to target advertising to them." Microsoft wurde im vergangenen Jahr vorgeworfen, Emails zu durchforsten, um den Parteien gezielt Werbung zusenden zu können.

Unklar ist, ob das Dokument mit dem weiter anhängigen US-Gerichtsverfahren von Microsoft zusammenhängt, Daten aus der Cloud aus Irland an US-Strafverfolgungsbehörden zu liefern (Bezirksgericht Southern District of New York (SDNY):Entscheidung des Richters James C. Francis IV,  vom 25.4.2014-- vgl. Text und Urteilsbesprechung Spies/Schöder, ZD 2014, 346 ff. (Heft 7) - Inhaltsverzeichnis.

Die Dienste betreffen u.a. Bing, MSN, Outlook.com (Hotmail), OneDrive (SkyDrive), Microsoft account, Family Safety, Photo Gallery, Movie Maker, Windows Live Mail, Windows Live Writer, Office.com, Microsoft Office 365 Home Premium, Microsoft Office 365 University.

Was ist Ihre Meinung zum Thema zielrechtete Werbung und Datenschutz (Targeted Advertisement)?  Wie kann man beide in Einklang bringen?

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Bereits seit Anfang 2013 läuft meines Wissens bereits die "don't get scroogled" Kampagne von Microsoft. Damit attackiert Microsoft insbesondere auch im US amerikanischen Fernsehen Google mit dem Vorwurf, E-mails (gmail) gezielt zur Indidvidualisierung von Werbung zu durchsuchen.

 Microsoft wirbt mit:

"Outlook.com is different—we don't go through your email to sell ads."

"Targeted Advertisement" ist so effektiv. dass sie wohl unaufhaltsam weiter zunehmen wird. Datenschutz ist eine spezielle Ausprägung des verfassungsrechtlich geschützten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (Allgemeines Persönlichkeitsrecht). Deshalb spielt im Datenschutzrechtdie Einwilligung als Erlaubnistatbestand eine wichtige Rolle, z.B. in § 4 Absatz I BDSG, § 12 Absatz I TMG, Artikel 7 lit. a DSRL oder Artikel 2 lit. f ePrivacy-RL 2002/58/EG. Die Reichweite der Einwilligung ist jedoch teilweise unklar. I.d.R. wird die Nutzung von persönlichen Daten aus E-mail Kommunikation zu Werbezwecken wohl nicht mehr darunter fallen. Auch eine "konkludente Einwilligung" ist wohl eher fernliegend.

 

Die offensichtlichen Verletzungen des Datenschutzrechts (und dem dahinter stehenden APR "Herr seiner Daten" zu sein) steht auf der Ebene des Privatrechts jedoch ein "enforcement deficit" gegenüber. Selbst wenn der Betroffene sich zur Wehr setzen möchte, bieten zivilrechtliche Haftungstatbestände (immateriellen Schäden schwer bezifferbar, etwa für leichte Persönlichkeitsrechtsverletzungen) eher keine Aussicht auf Erfolg.

 

Eine Lösung wäre vielleicht präventiv Datenschutz bereits durch technisch-organisatorische Vorkehrungen zu realisieren. Unternehmen müssten sich entweder freiwillig diesen unterwerfen oder diese könnten gesetzlich oder durch Verbände festgelegt werden. In jedem Fall soll der Vorstoß von Microsoft auf das Problem aufmerksam machen und schafft auch etwas mehr Transparenz. Das ist es auch, was eigentlich in der Diskussion notwendig ist. Eine wirksame Einwilligung zur Datennutzung kann man nämlich auch nur geben, wenn transparent über die Nutzung aufgeklärt wird.

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