Justizminister beraten über weitere Maßnahmen zur Gleichstellung

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 24.06.2014

Gestern hatte ich hier im BeckBlog berichtet, dass das BMJV und das BMFSFJ den Referentenentwurf zur Geschlechterquote in Aufsichtsräten vorgelegt haben. Die Justizministerkonferenz (JuMiKo), die diese Woche auf Rügen im Ostseebad Binz tagt, berät über weitere Maßnahmen zur Transparenz der Geschlechtergerechtigkeit:

JuMiKo berät über die Offenlegung der Entgelte von Frauen und Männern in Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern

Größere Unternehmen sollen die Bezahlung ihrer Mitarbeiter je nach Geschlecht offenlegen. Das fordert Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb. Die SPD-Politikerin sagte der Nachrichtenagentur dpa: Es solle transparent werden, inwieweit Männer und Frauen unterschiedlich bezahlt werden. Der JuMiKo liegt ein entsprechender Antrag zur Änderung des Handelsgesetzbuchs vor (TOP I.9/JMK 240)

Betroffen sein sollen nach diesen Überlegungen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern. Diese sind bereits heute verpflichtet, jährlich Lageberichte auch zu sozialen Aspekten zu veröffentlichen. Mehr Transparenz, so die Ministerin, sei in diesem Bereich wichtig. Zudem wird die Entgeltgleichheit zu ihrer Überzeugung zunehmend auch ein Wettbewerbsaspekt.

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Das Thema Entgeltgleichheit unter den Geschlechtern stellt sicherlich nicht das drängendste Thema im Bereich der "Gleichbehandlung/Gleichstellung" dar, wenngleich es immer wieder thematisiert wird.

 

Während eine ungleich bezahlte Frau zumindest einen bezahlten Job hat, werden flächendeckend Menschen wegen ihres Alters, ihrer Behinderung, ihrer ethnischen Herkunft oder ihrer sexuellen Orientierung schon beim Zugang zum Erwerbsleben diskriminiert und haben daher schon verminderte Chancen überhaupt an einen Job zu kommen. Dies stellt ein weitaus größeres gesellschaftliches Problem dar, da viele Arbeitgeber immer noch gerne die Fahne für die volle Vertragsfreiheit hochhalten.

 

Im Bereich der Benachteiligung von "Homosexuellen" hat sich zum Glück schon einiges Positives getan. So hat sich beispielsweise die Quote von homosexuellen Hochschullehrern mittlerweile erfreulicherweise sehr stark erhöht oder aber zumindest hat sich die Quote derjenigen Professoren erhöht, die offen mit ihrer Homosexualität umgehen. In anderen Bereichen, wie beispielsweise im Profi-Fussball ist das nach wie vor ein Tabu. Dass gerade die Universitäten in diesem Bereich mittlerweile eine Vorreiterstellung einnehmen, hätte sicherlich niemand erwartet. 

 

Im Bereich der Altersdiskriminierung bzw. der Benachteiligung von Behinderten sind diese Hausaufgaben bisher sehr unzureichend erledigt worden. Nach wie vor ist ab einem bestimmten Alter der Zugang zu bestimmten Stellen versperrt. Der Schutz von Behinderten beschränkt sich in erster Linie auf "Feigenblattvorschriften". Auch Menschen, die einen ausländischen Nachnamen tragen oder anderer Hautfarbe sind haben in Deutschland so ihre Schwierigkeiten. Das trifft vor allem auf traditionelle deutsche Unternehmen zu, bei denen in den Personalabteilungen zumindest intern ganz offen kommuniziert wird, dass man einen Mitarbeiter "schwarzer Hautfarbe" doch nicht seinen Kunden zumuten könne.

 

Das Thema "Entgeltgleichheit" zwischen Mann und Frau sehe ich daher nicht als das drängendste Diskriminierungsproblem, das wir im Arbeitsleben haben.

 

Gerade beim Thema Entgeltgleichheit werden immer wieder auch Rechtfertigungsthemen außer Acht gelassen. Sehr gerne wird argumentiert, dass Frauen wegen ihres Geschlechts beim Entgelt benachteiligt werden. Berücksichtigt man, dass eine Vielzahl der Frauen nach wie vor Familienwünsche hat und diese Wünsche umsetzen will, dann stellt sich die Situation schon wieder anders dar. Ein Mann der beispielsweise wegen einer Weltreise oder einem Sabbatical oder aber wegen der Kindererziehung mehrere Jahre ausfällt, dürfte auf der Karriereleiter und damit auf der Gehaltsleiter ebenfalls schlechtere Karten haben. Die Entscheidung, eine Familie zu gründen, ist eine autonome Entscheidung und jeder Frau und jedem Mann steht daher auch frei, diese autonome Entscheidung zu treffen. Die Konsequenzen im Beriech der Karriere tragen beide Geschlechter gleichermaßen.

 

Selbstverständlich sollte jedoch außer Frage stehen, dass Frauen, die sich dazu entscheiden, keine Familie zu gründen die gleichen Gehaltserwartungen hat wie ein Mann, der sich entschieden hat, keine Familie zu gründen. Dies gebietet schon unser Grundgesetz....

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