BGH: Zur Berechnung der Geschäftsgebühr bei teilweise erfolgreicher außergerichtlicher Geltendmachung
von , veröffentlicht am 25.06.2014Wie die Geschäftsgebühr zu berechnen ist, wenn eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung des Rechtsanwalts von der Gegenseite nur teilweise erfüllt wird, sodass wegen eines Teilbetrages ein Klageverfahren geführt werden muss, hat den BGH im Urteil vom 20.05.2014 – VI ZR 396/13 - beschäftigt. Nach dem BGH ist in einem solchen Fall die Geschäftsgebühr nur einmal aus dem Gesamtgegenstandswert zu berechnen und nicht zweimal aus den dann niedrigeren Teilgegenstandswerten, wenn die von ihm für seinen Mandanten geltend gemachte Forderung außergerichtlich nur teilweise erfüllt wird und ihm deshalb für den noch offenen Teil der Forderung Klagauftrag erteilt wird.
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Auf eine derartige Abrechnung muss man erst einmal kommen. In Kenntnis des § 15 RVG hätte es sich erübrigt, den BGH mit dieser Thematik zu befassen.