Wie würden die Blogleser wohl dieses Pony verteidigen?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 25.06.2014
Rechtsgebiete: PonyStrafrechtVerkehrsrecht5|2708 Aufrufe

Armes Pony - seit Jahren läuft es sich die Hufe ab, ohne aufzufallen. Jetzt, gerade nachdem das neue Fahreigungsregister eingeführt wurde musste es dann passieren: Das Fährt Pony wurde geblitzt! Die Blogleser werden es sicher richten mit wertvollen Verteidigungstipps. Wie wäre es etwa, wenn das Pony mal einen Eichschein erbittet?

Die "Ponymeldung" mit dem Foto findet sich etwa hier.

Ach so: Einen herzlichen Dank an Blogleser Rechtsanwalt Christian Janeczek für den Themenvorschlag. Vielleicht finden ja auch andere Blogleser noch lustige Themen im Netz....ich freue mich über jede Zuschrift.

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5 Kommentare

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@ra frese:

Kann sein - vielleicht war es auch sonst eine Notstandssituation. Immerhin scheint das Pony mit Gewalt im Sinne von vis absoluta konfrontiert worden zu sein - es wird deutlich sichtbar gezogen.  

Das kann nur eine der vielen Fehlmessungen sein, weil bei der Geschwindigkeit die Mähne des Pferdes im Fahrt-, äh Laufwind stärker wehen müsste. Über die Neigung der einzelnen Haare nach hinten ließe sich ähnlich wie bei der Smearlinienauswertung die Geschwindigkeit des Vierbeiner eingrenzen.

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