Zschäpe entzieht ihren Verteidigern das Vertrauen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 16.07.2014

Im NSU-Prozess gab heute der Vorsitzende Richter bekannt, dass Beate Zschäpe gegenüber einem Polizeibeamten erklärt habe, das Vertrauen in ihre Verteidiger verloren zu haben (z.B. NSU-Blog). Ob diese Äußerung einen förmlichen „Mandatsentzug“ ihrer drei Pflichtverteidiger bedeutet, ist noch unklar. Bis morgen soll die Angeklagte die Gründe für den Vertrauensentzug näher darlegen.

Eine Entpflichtung der Pflichtverteidiger ist nur möglich, wenn das Vertrauensverhältnis „endgültig und nachhaltig“ erschüttert wäre. Es geht also schon in diesem Punkt um viel „Juristisches“, so dass sich schon die Frage stellt, ob die Angeklagte nicht dafür eine fachkundige Beratung eines Rechtsanwalts ihres Vertrauens benötigt, um ihr Anliegen in zutreffender Weise zum Ausdruck zu bringen.

Wer den Prozess in den Medien verfolgt, frägt sich schon seit längerem, warum die Verteidigung in über 100 Verhandlungstagen sich in bislang erfolglosen Anträgen gegen das Gericht erschöpft. Soweit für mich ersichtlich, stellen allein die Nebenklägervertreter Beweisanträge, denen sich dann die Verteidigung anschließt. Warum kommen seitens der Verteidigung keine Beweisanträge, um die Tatvorwürfe zu entkräften und ggf. eine mögliche Revision vorzubereiten? Material gäbe es reichlich. Es findet sich schon in der Medienberichterstattung  zum Umfeld des NSU und den V-Leuten der Verfassungsschutzämter, wenn man neben den Akten sich nicht mit dem umfangreichen Werk von Stefan Aust/Dierk Laabs „Heimatschutz“ beschäftigen will. In der Hauptverhandlung hat die Verteidigung den weitgehend ungeklärten Komplex „Theresienwiese in Heilbronn“ in keinster Weise thematisiert; auch da fände sich vieles bei Aust/Laabs  (S. 711 ff). Natürlich, es ist nicht auszuschließen, dass die Verteidigung zunächst einmal abwartet, um zu einem späteren Zeitpunkt mit ihren Beweisanträgen zu kommen. Das mag auch die richtige Strategie sein. Aber die Mandantin scheint – wie ich – jedenfalls nicht mehr davon überzeugt zu sein.

In der Medienberichterstattung war heute in verschiedenen Beiträgen zu lesen, dass Anträge auf Entpflichtung zwar immer wieder vorkämen, aber nur in seltenen Fällen Erfolg hätten. Das mag auch vorliegend so kommen. Dann wird man aber der Angeklagten einen weiteren Pflichtverteidiger des Vertrauens beiordnen müssen. Dann dürfte sich im Prozess vermutlich einiges ändern.

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31 Kommentare

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Weshalb gibt es eigentlich auf "Staatskosten" drei Pflichtverteidiger ?

Es ist doch sehr merkwürdig , dass nach 128 Prozesstagen immer noch anscheinend vieles unklar ist.

Können neue Pflichtverteidiger sich in 30 Tagen überhaupt durch die Akten einarbeiten ?

 

 

 

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In umfangreichen Verfahren sind zwei Pflichtverteidiger üblich, nachdem einer der beiden Pflichtverteidiger „ausfallen“ kann. Der Senat hat Frau Zschäpe vermutlich deshalb sogar drei Pflichtverteidiger beigeordnet, weil das Aktenmaterial mit (meiner Erinnerung nach) ca. 700 Aktenbänden außergewöhnlich umfangreich ist. Jetzt könnte es sogar dazu kommen, dass noch ein weiterer = vierter Pflichtverteidiger bestellt wird.  Zwar beschränkt § 137 I 1 StPO die Zahl der Verteidiger auf drei, jedoch gilt diese Regelung nur für die “gewählten“  Verteidiger (=Wahlverteidiger) und eben nicht für die Anzahl der Pflichtverteidiger.

 

Sollten alle drei bisherigen Pflichtverteidiger entpflichtet werden (es könnte sein, dass das Vertrauensverhältnis zu einem oder zwei Pflichtverteidigern nicht so sehr gestört ist, dass es für eine Entpflichtung reicht), so ist meines Erachtens der Prozess geplatzt. Sowohl der Senat als auch die Pflichtverteidiger benötigten im Eröffnungsverfahren Monate, um sich in das Aktenmaterial einzuarbeiten. Diese Zeit werden auch die neuen Verteidiger für sich beanspruchen, zumal sie zusätzlich noch den bisherigen Prozessverlauf analysieren müssen, um ihre  Prozessstrategie festzulegen. 

 

Aus den Berichterstattungen in den Medien ist mir nichts bekannt, was der Prozess bislang an Neuem zu Tage gefördert hat. Die meisten offenen Fragen bestehen nach wie vor hinsichtlich der Vorkommnisse auf der Theresienwiese in Heilbronn (Mord an der Polizeibeamtin Kiesewetter und versuchter Mord an ihrem Kollegen), die aber im Verfahren zumal seitens der Verteidgung aus mir unverständlichen Gründen nicht thematisiert wurden (guter Überblick zu diesem Tatkomplex bei Aust/Laabs aaO S. 711 ff).

Was könnten denn die Folgen für einen geplatzen Prozess sein ?

 

Gibt es es Zeitobergrenze für solche Prozesse ?

 

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Könnte es nicht ein Schachzug der Verteidigung sein ?

 

Wenn es der neue Pflichtverteidiger/die neue Pflichtverteidigern (bzw. eine neues Team aus solchen) nicht schafft, sich innerhalb von 30 Tagen in die Akten einzuarbeiten (könnte man sicherlich gut begründen), dann wäre der Prozess doch geplatzt, oder nicht ?

 

Im Übrigen :

 

Wie trägt sich so ein Mandat eigentlich wirtschaftlich ? Ich kann mir kaum vorstellen, dass diese Pflichtverteidiger seit Mandantsantritt viel Zeit für andere Arbeit hatten. Welche Vergütung wird Ihnen denn für dieses Mandat geazhlt werden ? Kann man das grob abschätzen ?

 

 

 

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Auf "Staatskosten" findet die Pflichtverteidigung natürlich nicht statt. Sollte Frau Z. verurteilt werden, bekommt sie vom Staat eine stattliche Rechnung, in der auch die Verteidigerhorare auftauchen. Der Staat sichert nur ab, dass Frau Z. ordentliche verteidigt wird und das nicht am Geldmangel scheitert.

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@ Lionel Hutz

 

Im Ergebnis hat schon der Steuerzahler für die Pflichtverteidigergebühren aufzukommen. Denn es ist nicht damit zu rechnen, daß Frau Zschäpe die Kosten, sollte sie verurteilt werden, jemals wird begleichen können. Von dem kärglichen Verdienst, den sie in der JVA erwirtschaften kann, sicher nicht. Die Forderung wird die Staatskasse daher nach einigen Jahren "niederschlagen", so daß sie beim Steuerzahler verbleibt.

 

@ Henry

 

Jeder Pflichtverteidiger erhält pro Hauptverhandlungstag 434,00 Euro (VV 4120, 4121 RVG). Die Gebühren richten sich noch nach altem Recht, da die Bestellung vor dem 01.08.2013 erfolgte. Bei einer Verhandlungsdauer von mehr als 5 bis 8 Stunden gibt es noch einmal 178,00 Euro mehr, bei mehr als 8 Stunden gibt es 356,00 Euro Zuschlag.

 

Klingt viel, ist es aber nicht. Zum einen ist es natürlich nur der Umsatz des Anwalts, nicht dessen Gewinn. An Geschäftskosten, die abzuziehen sind, kann man, je nach Kanzleistruktur, mit 30% bis 50% des Umsatzes rechnen. Was übrig bleibt, ist natürlich noch zu versteuern, vom Nettogewinn noch die private Krankenkasse und die Beiträge für das Versorgungswerk (Rentenkasse der Anwälte) abzuziehen. Wenn 30-40% des Bruttoumsatzes netto in der Tasche des Anwalts landen, wäre das schon ordentlich.  O.K., nun kann man argumentieren, 237,00 Euro netto (= 30% von 790,- Euro) nach einem achtstündigen Verhandlungstag sind doch nicht schlecht. Hat nicht jeder abends nach 8 Stunden in der Tasche. Stimmt. Aber der Arbeitstag ist zumeist 2-3 Stunden länger als die Hauptverhandlung, zumal Pausen nach Auffassung vieler Gerichte bei der Berechnung der Dauer der Verhandlung nicht mitzuzählen sind. Zudem ist der Prozess  für alle Verfahrensbeteiligten (nicht nur die Anwälte) "Höchsstrafe". Andere Mandate kann man in der Zeit nicht oder kaum bearbeiten, was sich nach dem Ende des Prozesses finanziell irgendwann rächen wird. Tagelang in München im Hotel zu sitzen, während man seine Kanzlei in Köln oder Berlin hat, ist für den Beruf und die Familie einigermaßen belastend. Werbung für sich kann man in seinem solchen Verfahren auch nicht machen. Man sitzt auf verlorenen Posten und ist der "Doofe".

 

Im übrigen: Die zahlreichen Besprechungen mit dem Mandanten, die vor, nach und zwischen den Verhandlungen geführt werden müssen, werden nicht extra vergütet. Dieser ganze Aufwand ist schon in die einmalig anfallende Verfahrensgebühr von 322,00 Euro eingereichnet (VV 4118, 4119 RVG). Um es deutlich zu machen: für sämtliche Arbeiten, die die Verteidiger nach Eingang der Anklageschrift außerhalb der Hauptverhandlung leisten, einschließlich der Vorbereitung von Anträge, gibt es einmalig 322,00 Euro! Auch wenn der Prozess noch Jahre lang dauert und hunderte oder gar tausende Arbeitsstunden außerhalb der Hauptverhandlung anfielen (@ Prof. Heintschel-Heinegg: vielleicht haben die Anwälte deshalb keine Lust, abends auch noch stundenlang Beweisanträge zu formulieren - wobei die Prozeßanträge nicht weniger arbeitsaufwendig, prozeßtaktisch aber ziemlich unsinnig sind).

 

Und die vielen Dutzend Arbeitsstunden, die man nach so einem Mammutprozess in eine Revision stecken müßte, sind mit einer einmaligen Gesamtgebühr von 505,00 Euro (VV 4130, 4131 RVG) sicher auch nicht abgedeckt. Es gibt zwar auch die Möglichkeit, daß dem Pflichtverteidiger eine Pauschalgebühr bewilligt wird, die über den Pflichtverteidigergebühren liegt. Der Begründungsaufwand ist aber so hoch und die entsprechende Rechtsprechung so ristrikiv, daß sich der Antrag kaum lohnt.

 

Ich hätte das Mandat schon aus wirtschaftlichen Gründen nicht angenommen.

 

 

 

 

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Alan Shore schrieb:
Ich hätte das Mandat schon aus wirtschaftlichen Gründen nicht angenommen.
Gibt es bessere kostenlose Werbung als einen Prozess, über den für Monate im ganzen Land und weltweit gerichtet wird? Wenn man mehr Zeit als Einkommen hat, kann Zeit eine sehr gute Investition sein.

 

Wirtschaftlich lohnt sich ein solches Verfahren ganz sicherlich überhaupt nicht. Den Ausführungen von "Alan Shore" ist nichts hinzuzufügen. Die beantragte "Pauschvergütung" durch die Pflichtverteidiger wird von der Justizkasse entsprechend runtergekürzt werden.

 

Der vorsitzende des Senats war offensichtlich einigermaßen konstaniert, sieht er doch sein Verfahren davonschwimmen.  Glück für das Gericht und Pech für Beate Zschäpe wird sein, dass die drei Verteidiger Pflichtverteidiger sind und eine Entpflichtung nur unter engen Voraussetzungen möglich ist.

 

Das Gericht wird angesichts der drohenden "Aussetzung" des Verfahrens einen Weg finden, jeglich Anträge auf Entpflichtung abzubügeln.

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@ Gast und @ Henry

 

In der Hoffnung, den Kern Ihrer Fragen halbwegs zu treffen, in Kürze folgendes:

 

1. Sollte der Prozess wegen Entpflichtung der bisherigen drei Pflichtverteidiger "platzen",beginnt der Prozess vermutlich wiederum mit drei neuen Pflichtverteidigern ganz von neuem.

 

Es könnte sein, dass sich auch ein Wahlverteidiger findet; diese erhielte im Fall des Freispruchs von der Staatskasse lediglich die gesetzliche Vergütung und im Fall der Verurteilung verbliebe es  bei dem Anspruch gegen die Verurteilte. Seine inhaftierte Mandantin wäre nur dann in der Lage, ihren Wahlanwalt zu bezahlen, wenn sie z.B. (wie in anderen Fällen geschehen) ein Buch schreibt und die Rechte aus dem Verlagsvertrag abtritt.

 

Aus Sicht der Steuerzahler wäre ein neuer Prozess fatal: Für jeden der bisherigen 128 Prozesstage dürften wohl jeweils mehr als 100.000 € (wenn nicht einiges mehr) an Kosten angefallen sein.

 

2. Rechtlich bildet die Zeitobergrenze die Verjährung. Nur: Mord verjährt aufgrund § 78 Abs. 2 StGB nicht. Sollte es zur Verurteilung wegen eines anderen Delikts kommen, dann staffelt § 78 Abs 3 StGB die Verjährungsfristen. Die Anberaumung der Hauptverhandlung hat nach § 78c Abs 1 Nr 8 StGB die Verjährung zunächst einmal unterbrochen.

 

3. Natürlich kann es ein Schachzug der Verteidigung sein, weil sie nach ihrer Beurteilung nicht entpflichtet wird, sich damit eine Revisionsrüge zu eröffnen. Diese Revisionsrüge ist es in meinen Augen aber nicht wert, dafür in der Instanz auf eine aktive Verteidigung zu verzichten und ein gestörtes Vertrauensverhältnis vorzuspielen. Viel besserer Revisionsgründe ließen sich einfacher auf andere Art und Weise schaffen. An einen Schachzug glaube ich daher nicht.

 

4. Die Pflichtverteidiger werden sicher nicht entsprechend dem RVG vergütet werden; auf dieser Basis könnte ein Kanzleibetrieb nicht aufrechterhalten werden. Pro Sitzungstag dürften meiner Einschätzung nach durchschnittlich zumindest 1000 € Vergütung (vermutlich etwas mehr) anfallen; regelmäßig drei Sitzungstage pro Woche. Für andere Mandate bleibt da nur wenig Zeit! Pro Monat dürfte schätzungsweise  für jeden Pflichtverteidiger eine Vergütung von ca. 10.000 Euro anfallen.

 

 

@ Kratzer

Im Ergebnis teile ist Ihre Einschätzung. Das Gericht wird sehr genau hinsehen, ob die engen Voraussetzungen für eine Entpflichtung vorliegen. Aber wie bereits eingangs formuliert: Verlangt die Fürsorgepflicht und ein faires Verfahren, dass Frau Zschäpe für ihre Begründung einen Anwalt zur Seite gestellt bekommt oder kann man sie mit dieser Aufgabe bei den gegen sie erhobenen schweren Tatvorwürfen allein lassen?

 

Weiterhin: Frau Zschäpe trägt ein gestörtes Vertrauensverhältnis vor und begründet dies auch, ohne dass die Begründung ausreicht, dass ihre Pflichtverteidiger entbunden werden. Soll sie dann trotzdem "nur" mit den drei bisherigen Pflichtverteidigern zusammenarbeiten müssen oder müsste ihr ein weiterer Pflichtverteidiger ihres Vertrauens beigeordnet werden?

 

 

 

 

@ Alan Shore

 

Das ist nicht ganz richtig. Sollte Frau Z. verurteilt werden, dann könnte eine lebenslange Freiheitsstrafe, jedenfalls eine sehr lange zeitige Freiheitsstrafe verhängt werden. Sie wird wohl dann in Sachsen im Vollzug landen. Nach dortigem Recht entfallen 4/10 ihres Verdiensts, den sie für Arbeit im Vollzug erhält, dem pfändbaren Eigengeld, was durchschnittlich um die 100 EUR sein dürften. Da kommt während einer langen Haftdauer schon einiges zusammen, auch wenn es nicht die gesamten Anwaltskosten abdecken wird. Die Landesjustizkasse schlägt da nichts nieder, sicher auch nach Entlassung nicht alsbald, vielleicht erbt sie ja mal was oder gewinnt im Lotto. Dass der Steuerzahler belastet wird, ist klar, aber trotzdem wäre es nicht zutreffend, wie #1 davon zu sprechen, die Verteidigung erfolge auf Staatskosten - Frau Z. wird bis zur Grenze ihrer Leistungsfähigkeit für diese Kosten herangezogen.

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Lionel Hutz schrieb:

@ Alan Shore

 Dass der Steuerzahler belastet wird, ist klar, aber trotzdem wäre es nicht zutreffend, wie #1 davon zu sprechen, die Verteidigung erfolge auf Staatskosten - Frau Z. wird bis zur Grenze ihrer Leistungsfähigkeit für diese Kosten herangezogen.

 

Ist Frau Z. schon verurteilt?

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Ich weis nicht , ob man den Baader Meinhof Prozeß mit dem NSU Prozeß vergleichen kann.

Die beiden Pflichtverteidiger haben danach richtig Karriere gemacht.

 

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@Prof. Heintschel-Heinegg

 

Wie kommen Sie darauf, daß die Pflichtverteidiger nicht nach dem RVG vergütet werden (wonach denn sonst)? und 1.000,- Euro pro Tag erhalten (jeder?)?  Aus der Staatskasse erhalten Sie sicher keine Pauschvergütung, die das 2-3-fache der Regelvergütung beträgt. Oder liegen Ihnen Erkenntnisse vor, daß der zuständige Kostensenat - der ja in der Regel nicht identisch mit dem Tatgericht ist - schon einen entsprechenden Pauschantrag der Verteidiger positiv beschieden hat?

 

Oder meinen Sie die Verteidiger würden von interessierter Seite eine Vergütung auf Grundlage einer Honorarvereinbarung erhalten? Wer sollte das sein und soviel zahlen können? Das wären ja schon fast 400.000,- Euro für die bisherigen Verhandlungstage. Ich denke nicht, daß die Verteidiger solche Honorare aus dubiosen, vermutlich rechtsradikalen Quellen entgegennehmen würden.

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Ich danke allen für die profunden Äußerungen,

 

es wird sich hier inhaltlich und fachlich mit Sachverhalten auseinandergesetzt, das freut mich. Ist im Internet ja eher selten der Fall.

 

Ich denke die Verteidiger haben sämtlich aus Prestigegründen das Mandat übernommen, da steht offensichtlich jeweils eine größerer Kanzlei dahinter, die sich die "Abstellung" eines Anwaltes für diesen Zeitraum leisten kann. Obwohl mir aus dem Kollegenkreis nicht bekannt ist, dass sich "große" (oder gefühlt "große") Strafverteidiger auf die Pflichtverteidigeliste setzen lassen. Kann aber auch sein, dass man das einfach nicht gerne zugibt.

Ob sich der Auftritt lohnt ist allerdings nach dem "Misstrauensvoum" fraglich und ob man in der rechten Szene - ich kann mir keine anderen Mandate vorstellen, die man dadurch gewinnen könnte - lukrative Aufträge erzielt sei mal dahingestellt. Oder es gibt tatsächlich noch eine Nebeneinnahmequelle aus dubioser Quelle, die dann einen Betrag zahlt, der auch dieses Mandat lohnend macht. Vorstellbar ist alles, aber das will ich den Kollegen nicht unterstellen.

 

Ein aus vielen Blickwinkeln spannender Fall jedenfalls.

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Sehr geehrter Herr Shore,

Sie haben völlig recht, selbstverständlich ist und bleibt maßgeblich für die Vergütung der Pflichtverteidiger das RVG! 

Meine Antwort bezog sich auf die Zuschrift von Herrn Henry und die dort genannten Vergütungssätze nach dem VV RVG. Richtig hätte ich formulieren müssen, dass  in einem so umfangreichen Staatsschutzprozess nicht entsprechend den von Herrn Henry genannten Vergütungssätzen abgerechnet wird. Üblicherweise wird  in solchen umfangreichen Strafprozessen in einem Vorgespräch zwischen Gericht und Pflichtverteidigung über die Höhe der Pauschgebühr "verhandelt" und während des Prozesses werden zunächst einmal nur Abschlagszahlungen geleistet. Im Rahmen einer Pauschgebühr ist es eben möglich, über die Gebühren nach dem Vergütungsverzeichnis hinauszugehen.

Nochmals: Mir ist aus den Medien nicht bekannt, auf welcher Basis die Pflichtverteidiger bislang „abgerechnet“ haben. Nach meinen persönlichen Erfahrungen sind Tagessätze bei einer Verhandlung von 6 - 8 Stunden in Höhe von 750 - 1.250 € je Pflichtverteidiger üblich, zumal bei einer Pflichtverteidigung, die in der Regel drei Sitzungstage pro Woche in Anspruch nimmt (An- und Abreise; die Sitzunstage müssen vorbereitet und nachbereitet werden) für eine sonstige anwaltliche Tätigkeit so gut wie keine Zeit mehr bleibt. Bei den drei derzeitigen Pflichtverteidigern handelt es sich um die, die Frau Zschäpe als Verteidiger zunächst haben wollte. Diesem Wunsch ist der Senat nachgekommen und es musste deshalb auch im üblichen Rahmen, den der Kostenbeamte und Bezirksrevisor vorgegeben haben, auf die finanziellen Vorstellungen zur Pauschvergütung der Pflichtverteidiger eingegangen werden.

Die Kosten des NSU-Prozesses sind enorm!

Sobald ich etwas zur Verteidigervergütung lese oder höre, melde ich mich im Blog. Aber vielleicht weiss einer der Prozessbeobachter mehr und meldet sich hier. 

Viele Grüsse

Bernd von Heintschel-Heinegg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

www.nsu-nebenklage.de

Nach dem Abbruch der Hauptverhandlung gestern wird wild spekuliert und vermutet. Zeitungen, die vor kurzem noch die VerteidigerInnen Zschäpes hochgelobt haben, brechen nun den Stab über sie.

Tatsache ist, dass es viele Gründe geben kann, Beate Zschäpe zur Aussageverweigerung zu raten, wie es ihre Verteidigung getan hat. Tatsache ist auch, dass derzeit, nach mehr als einem Jahr Hauptverhandlung und nach dem Haftfortdauerbeschluss zu Ralf Wohlleben, die Stimmung bei Beate Zschäpe an einem Tiefpunkt angelangt sein dürfte: eine Verurteilung wegen aller angeklagten Taten wird immer wahrscheinlicher; sie muss erkennen, dass sie für sehr lange Zeit in Haft bleiben wird.

Vor diesem Hintergrund musste Zschäpe der doppelte Verrat ihres ehemaligen Kameraden und V-Mannes Brandt die Ausweglosigkeit ihrer Situation noch einmal in aller Deutlichkeit vor Augen geführt haben. Immerhin war Brand derjenige, der im Rahmen des THS auch die Jenaer Kameradschaft mit aufgebaut hat. Brandt radikalisierte die Szene, entwickelte militante, gewalttätige Strategien gegen politische Gegner, konspirative Verhaltensweisen, propagierte den bewaffneten Kampf, und all das im Auftrag und mit dem Geld des Verfassungsschutzes. Brandt – mehr als ein Freund, ein Kamerad von Zschäpe und ihren Mittätern – stellt sich nun den Fragen des Gerichts und beschreibt sich als immer legal arbeitenden „nationalen Sozialisten“, der gerne mit der NPD Wahlerfolge erzielt hätte. Sicherlich hätte Zschäpe erwartet, dass ihre VerteidigerInnen diesem Zeugen über den Mund fahren, ihn und den Verfassungsschutz angreifen, bloßstellen. Dass sie dies nicht getan haben, kann gute Gründe haben – Brandt weiß vielleicht viel mehr über Zschäpe, als er bisher im Gerichtssaal mitgeteilt hat –, es kann aber auch Unfähigkeit sein oder schlicht fehlendes Verständnis für die Bedürfnisse ihrer Mandantin.

Der Wunsch Zschäpes nach gänzlich neuen Verteidigern wird sich nicht erfüllen. Möglicherweise wird einer ihrer Verteidiger freiwillig sein Mandat abgeben und Platz für einen neuen Verteidiger machen, der unvorbereitet einspringt. Denkbar ist auch die Beiordnung eines vierten Pflichtverteidigers, denn die bestehende gesetzliche Beschränkung auf drei gilt nur für Wahlverteidiger. Egal wie sich das Gericht entscheidet ist unklar, ob dies eine große Wende in den Prozess bringt, ebenso, ob Beate Zschäpe aussagen wird.

Das OLG hat die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Begründung von Zschäpes Antrag auf Entpflichtung ihrer VerteidigerInnen bis Freitagnachmittag verlängert. Es ist kaum damit zu rechnen, dass das Gericht eine wesentliche Verzögerung des Prozesses durch diese Angelegenheit hinnehmen wird. Am kommenden Dienstag wird weiterverhandelt.

Weitere Spekulationen verbieten sich zu diesem Zeitpunkt.

Nachtrag zur Pauschgebühr:

Pflichtverteidiger Stahl verlangte für seine Tätigkeit im Ermittlungsverfahren 70.000 EUR. Wie hierüber entschieden wurde, versuch ich noch zu recherchieren.

Jedenfalls hat er seine monatlichen Unkosten offen gelegt. Daraus ergeben sich schon gewisse Anhaltspunkte darauf, dass entsprechend meiner Einschätzung je Sitzungstag pro Pflichtverteidiger ca 1.000 EUR anfallen dürften:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/zschaepe-verteidigung-streit-ums-g...

JBY.bernd.heintschel-heinegg schrieb:

Nachtrag zur Pauschgebühr:

Pflichtverteidiger Stahl verlangte für seine Tätigkeit im Ermittlungsverfahren 70.000 EUR. Wie hierüber entschieden wurde, versuch ich noch zu recherchieren.

Jedenfalls hat er seine monatlichen Unkosten offen gelegt. Daraus ergeben sich schon gewisse Anhaltspunkte darauf, dass entsprechend meiner Einschätzung je Sitzungstag pro Pflichtverteidiger ca 1.000 EUR anfallen dürften:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/zschaepe-verteidigung-streit-ums-g...

 

Es gibt Kosten, aber keine Unkosten, wie es auch keine Ungebühren gibt.

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Selbstverständlich wird das Verfahren fortgesetzt werden. Über die rechtlichen Voraussetzungen der Entpflichtung der von Zschäpe gewählten Pflichtverteidiger ist ausreichend berichtet worden, die Rechtsprechung hierzu ist sehr restriktiv. Ich möchte auf einige Punkte hinweisen, die für mich eine ungute Prozeßdynamik aufzeigen: Es handelt sich bei der Nachricht von Beate Zschäpe , dass sie ihren Anwälten nicht mehr vertraue, nicht um eine wesentliche Förmlichkeit, die in der öffentlichen Hauptverhandlung erörtert werden muss, genauso wie die Entpflichtung oder Bestellung eines Verteidigers. Warum handelt Götzl so? Wäre es nicht fairer, eleganter den Prozessbeteiligten außerhalb der Hauptverhandlung den Sachverhalt mitzuteilen (Breidling hätte so agiert). Götzl erreicht durch sein Vorgehen die Verunsicherung und Demaskierung der ohnehin prozessual sehr unsicher wirkenden Pflichtverteidiger und versucht ein Vertrauensverhältnis zu Beate Zschäpe aufzubauen. Die Medien, die die gewählten Pflichtverteidiger hofiert haben, schütten nun ihre Häme über sie aus (nicht nur Jura will gelernt sein, auch der Umgang mit der Presse).Wie ein Bumerang fällt den gewählten Pflichtverteidigern die gemachten Fehler vor die Füsse. Klug wäre, selbstverständlich ohne Aussicht auf Erfolg, wenn die Pflichtverteidiger auch ihrerseits die Entpflichtung beantragen. Klug wäre, wenn Götzl Beate Zschäpe entgegenkommt, entweder er entpflichtet zwei (einen) Anwälte und ordnet zwei (einen) neue Anwälte bei, oder ordnet einen vierten Anwalt bei.     

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Das Schreiben der in München inhaftierten Rechtsextremistin traf am Freitag beim OLG und bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ein. FOCUS zufolge kritisiert die 39-Jährige in ihrer Stellungnahme die Verhandlungsführung ihrer Anwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm in einigen Punkten. Von einem grundsätzlichen Streit über ihr Aussageverhalten ist in dem Papier jedoch nicht die Rede.

http://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/focus-30-2014-beate-zschaepe-w...

Ist denn der Inhalt des Schreibens von Zschäpe ein Dokument, welches die Justiz außerhalb der Hauptverhandlung und vor einer etwaigen gerichtlichen Entscheidung den Medien bekanntmachen darf? Es gibt hier zwar keine wörtlichen Auszüge, aber ganz offensichtlich hat entweder das OLG München oder die Staatsanwaltschaft der Presse eine Vorabinformation gegeben.

 

 

 
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@ psychofan

 

Vielen Dank für den Link, der mich völlig überrascht! 

 

Nachdem ich eine ganz anders lautende Meldung schon am Freitagabend in den Rundfunknachrichten gehört hatte, veröffentlichte das Straubinger Tagblatt (S. 5) am gesterigen Samstag unter der Überschrift „Gericht wartet weiter auf Zschäpes Erklärung" folgende dem Rundfunk entsprechende dpa-Meldung:

„Die Richter im NSU-Prozess warten weiter auf eine Erklärung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe  zum Zerwürfnis mit ihren Verteidigern. Bis zum Dienstschluss der Geschäftsstelle des Oberlandesgerichts (OLG) München am Freitag ging das angeforderte Schreiben nicht ein. Sollte Zschäpe sich erst am Abend oder am Wochenende melden, so würden die Richter des zuständigen Strafsenats die Stellungnahmen möglicherweise erst am Montag zur Kenntnis nehmen, teilte OLG-Sprecherin Andrea Titz am Freitag mit."

Mit der Meldung des Focus passt dies nicht zusammen, ohne dass ich dafür eine Erklärung finde. Dass die Pressestelle des OLG München  ohne Absprache mit dem Vorsitzenden einem Teil der Presse eine Vorabinformation gegeben hat, schließe ich aus.

Gewundert habe ich mich bei der dpa-Meldung alllerdings, dass – wenn sie so zutrifft – Frau Zschäpe nicht um eine Fristverlängerung nachgesucht hat, sondern sich in Schweigen hüllt. Nicht nur eine Fristverlängerung, sondern auch anwaltliche Unterstützung hätten ihr bewilligt werden müssen.

Wie die Verteidiger, aber nicht der Senat an dieses Dokument gelangt sind, wird zu klären sein.

Keineswegs hätten die Verteidiger die Presse informieren dürfen, bevor der Senat von der Begründung Kenntnis genommen hat!

Am Dienstag am Dienstag geht der Prozess weiter und dann werden wir vermutlich mehr wissen. Die Focus-Meldung als richtig unterstellt wird es nicht zur Entpflichtung der Verteidiger kommen. Aber durch den Ablauf in der "Mißtrauensfrage" wird es zu weiteren neuen prozessualen Problemen kommen.

 

Sehr geehrte Frau Kollegin Lang,

besten Dank für Ihre wichtige Fragestellung, wie ein Gericht (und auch die Verteidigung, siehe oben) mit einer solchen Situation umgehen sollte!

Nach den ersten Meldungen im Internet am vergangenen Mittwoch war ich fokussiert auf die Entpflichtungs- und Kostenfrage. Deshalb bin ich Ihnen sehr dankbar dafür, dass Sie den Blick auf wesentlich schwierigere prozessuale Fragen richten, die ich im blog zur Diskussion stellen möchte, sobald dadurch wieder etwas Ruhe im Prozessgeschehen eingekehrt ist, wenn am Dienstag wohl in öffentlicher Hauptverhandlung (!) über das Misstrauensvotum gesprochen werden wird.

Mit besten kollegialen Grüßen

Bernd von Heintschel-Heinegg

 

Danke für den Link!

Zunächst einmal habe ich mich aufgrund der aktuellen Meldung in der SZ umgesehen und stieß auf die gestrige Meldung, wonach die Begründung von Frau Zschäpe nach Informationen der SZ doch schon am Freitag beim OLG eingegangen sei. Die dpa-Meldung traf somit nicht zu!

Wie geht es jetzt weiter? Das Vertrauensverhältnis zwischen Frau Zschäpe und ihren Pflichtverteidigern ist jetzt jedenfalls belastet. Kann sich Frau Zschäpe zum einen auch jetzt noch darauf verlassen, dass die Pflichtverteidiger auch künftighin ihr Bestes geben werden und nicht nur den Prozess weiterlaufen lassen? Zum anderen: Sind die Verteidiger noch ausreichend von ihrer Strategie überzeugt oder nunmehr schwankend geworden?

Treffend formulierte Heribert Prantl in dieser Woche in der SZ:

"Wenn aber zwischen der Angeklagten und ihren drei Pflichtverteidigern kein Vertrauen mehr besteht, leidet die Verteidigung und damit der gesamte Strafprozess. Dieses Leiden ist nicht nur Gefühlssache und hat nicht nur Auswirkungen auf das Prozessklima. Es kann Auswirkungen darauf haben, ob das Urteil Bestand hat, das am Ende des Prozesses gefällt wird. Es gibt nämlich eine prozessuale Fürsorgepflicht des Gerichts für die Angeklagte; und zur Fürsorge gehört, dass sie einen rechtlichen Beistand hat, dem sie traut. Die Verletzung dieser richterlichen Fürsorgepflicht kann eine Revision begründen."

Das sehe ich auch so. Wenn nicht die Verteidiger von sich aus tätig werden, wird der Senat zu prüfen haben, ob nicht ein vierter Pflichtverteidiger beizuordnen ist, der das volle Vertrauen der Angeklagten hat.

@ #23

Ob man einen Pflichtverteidiger bekommt, der nun mal (zunächst) aus Steuermitteln finanziert wird, hängt doch nicht davon ab, ob man verurteilt ist ...

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Zschäpe muss ihre Verteidiger behalten (SPON). Auch ein zusätzlicher Verteidiger wird nicht bestellt (FAZ).

Zschäpe habe keine konkreten Anhaltspunkte für eine endgültige und nachhaltige Erschütterung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Mandanten und ihren Verteidigern vorgebracht, heißt es in der Begründung des Vorsitzenden Richters Manfred Götzl, die der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorliegt.

Mein Name schrieb:

Zschäpe muss ihre Verteidiger behalten (SPON). Auch ein zusätzlicher Verteidiger wird nicht bestellt (FAZ).

Zschäpe habe keine konkreten Anhaltspunkte für eine endgültige und nachhaltige Erschütterung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Mandanten und ihren Verteidigern vorgebracht, heißt es in der Begründung des Vorsitzenden Richters Manfred Götzl, die der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorliegt.

Quod erat expectandum. In einem Normalprozess wäre ihr Antrag binnen zwei Minuten abgebügelt worden, hätte sie einen Kammerbeschluss verlangt, dann binnen fünf Minuten.  Aber da das Ganze ja auf dem öffentlichen Servierteller geschieht, musste ja wenigstens so getan werden, als ob das Gericht sich ernsthaft mit dem Antrag auseinandersetzen würde. There´s no business than show-business....

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@Gast

 

Richtig. Prozeß und Berichterstattung werden immer peinlicher. Selbst in seriösen Medien, wie z.B. dem Deutschlandfunk, werden keine Nachrichten mehr verbreitet, sondern nur noch Gerüchte ("Götzl [ja, der ganz allein] soll den Antrag der Angeklagten zurückgewiesen haben. Offenbar habe Zschäpe ein endgültig erschüttertes Vertrauensverhältnis nicht hinreichend dargelegt. Das berichtet der SPIEGEL unter Berufung auf einen Artikel in der Süddeutschen, die sich auf eine ungenannte Quelle stütze und aus dem Beschluß des Gerichts zitiere.").   Genauso gut kann man melden, das habe auf einer Klowand der liebreizenden Toiletten des Münchener Justizgebäudes gestanden.

 

Ich plädiere dafür, die Möglichkeit des Twitterns in die StPO einzuführen. Das ist alles so hip und schnell.  Vielleicht könnte das Gericht dann gleich aus dem Beratungszimmer seine Entscheidungen der Weltöffentlichkeit bekannt geben. "Senat findet Antrag uncool. Abgelehnt! YEAH!".

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@Hermann:
Mit "Götzl" liegt die Presse entgegen Ihrer Annahmen gar nicht so falsch, weil über die Bestellung und Entbindung von Pflichtverteidigern eben nicht der Senat entscheidet, sondern der Vorsitzende alleine.....
Ansonsten gebe ich Ihnen aber Recht, was die allgemeine Nachrichtenqualität angeht.

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