Eindrücke vom neunten Tag der Hauptverhandlung gegen Gustl Mollath

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 17.07.2014

Nach achteinhalb von siebzehn (geplanten) Tagen füllt sich noch einmal der Gerichtssaal. Immerhin soll mit B. der Vorsitzende des Gerichts als Zeuge gehört werden, das Herrn Mollath im Jahr 2006 auf unbestimmte Zeit in der Psychiatrie unterbrachte. Die damalige Verhandlung dauerte nur einen halben Tag.

B., seit einigen Jahren Richter im Ruhestand, stellt gleich zu Beginn klar, dass er sich an nichts erinnere. Er habe das Urteil noch einmal gelesen, aber auch da sei ihm keine originäre Erinnerung an das Verfahren gekommen. Er weiß natürlich, dass damit seine Vernehmung eigentlich schon am Ende ist. Alle Versuche, ihn durch Vorhalt aus dem Urteil oder anderen Aktenbestandteilen doch noch zu einer Erinnerung zu bringen, werden scheitern. Für die Frage, ob die angeklagten Taten Herrn Mollath nachgewiesen werden können, ergibt sich nichts aus dieser Vernehmung.

Immerhin lässt er sich ein, dass er selbst mittlerweile Fehler im Urteil erkannt hat: Die Verwechslung der Festnahmesituationen und die jedenfalls aus dem Wortlaut erkennbare „Unlogik“, dass die Ehefrau auch während ihrer Bewusstlosigkeit noch die Tritte gespürt  habe. Er wolle sich dafür nicht entschuldigen, das sei eben „passiert“ und könne nicht mehr rückgängig gemacht werden.  Wenn er nur diese beiden Fehler erkennt, dann  lässt sich schließen, dass er mit dem Urteil auch jetzt noch zufrieden ist – nur ein paar Formulierungsfehler seiner Berichterstatterin hat er übersehen, als er das Urteil unterzeichnete. Und „dem BGH hat das Urteil gereicht.“ Das klingt wie ein Echo der „handwerklichen Fehler“, die Anfang 2013, als das Dach ihres Hauses schon lichterloh in Flammen stand, auch die Nürnberger Gerichtspressestelle öffentlich einräumte, um wenigstens Teile des Dachstuhls zu retten.

Auch als RA Strate ihn damit konfrontiert, dass B. die Entpflichtung des Verteidigers abgelehnt habe, obwohl dieser doch in einem Interessenkonflikt gestanden habe, bleibt er bei seiner Rechtsauffassung: Schließlich könne es nicht sein, dass ein Angeklagter durch sein Verhalten die Auswechslung des Pflichtverteidigers herbeiführe. Allerdings müsste er – nicht nur in diesem Fall – bei der Lektüre des Wiederaufnahmeantrags Strates (von ihm als „Pamphlet“ bezeichnet) doch auch weitere Fehler erkannt haben. Fehler, die sich darauf beziehen, dass wesentliche Teile der Würdigung sich auf Beweise beziehen, die in die damalige Hauptverhandlung gar nicht ordnungsgemäß eingeführt wurden oder schlicht im Urteil verfälscht wurden. Fehler, die sich aus mangelnder oder ausfallender Beschwerdebearbeitung ergeben, und insbesondere auch die dreiwöchige Verzögerung der nach Menschen- und Grundrechten unverzüglich zu gewährenden Eröffnung des Unterbringungsbefehls. Letzteres war auch nach Ansicht des Vertreters der Staatsanwaltschaft in der laufenden Hauptverhandlung ein schwerwiegendes Versäumnis. All das ist kein Thema dieses Prozesses und dieser Vernehmung, man ahnt aber auch schon, wie er im Falle einer Befragung antworten würde: Ich erinnere mich nicht, oder, wie bei der Frage nach Martin M., dem neuen Mann der ehem. Frau Mollath: Klar kenne ich den vom Handball, aber da war kein privater Kontakt, das hatte keine Bedeutung.

Allgemein beklagt B., dass man in der Justiz immer mehr Boote mit derselben Anzahl Ruderer bewegen solle – aber er will den entstehenden Zeit- und Termindruck nicht als Entschuldigung für Fehler im konkreten Fall vorbringen.

Ansonsten offenbart sich hier ein Richter „alter Schule“, der sich nicht in den Terminkalender pfuschen lässt, es sei denn, dass einer noch einen Beweisantrag stellt, den man nicht nach § 244 Abs.3 StPO ablehnen kann.  Man hätte als Verteidiger den Lauf des Geschehens mit der  Stellung eines Beweisantrags vielleicht etwas aufhalten können. Oder damit, dass man der Verlesung des Attests widersprochen hätte. Oder dass man auf der Vorführung des Videos vom Reifenstecher bestanden hätte. Die Chancen einer Revision hätten sich vergrößert, vielleicht hätte man auch die Schöffen beeinflussen können. Aber die Überzeugung dieses Vorsitzenden hätte sich wohl kaum geändert. Der Schöffe W. hat zuletzt bekundet, Herr B. habe schon während der Verhandlung geäußert, dem Mollath schaue der Wahnsinn aus den Augen. B. drückt jetzt hierzu seine Empörung aus – nicht durch Abstreiten (denn das würde ja Erinnerung implizieren) sondern durch den Hinweis, der Schöffe habe mit dieser Äußerung gegen das Beratungsgeheimnis verstoßen.

Ein Rätsel lässt sich wohl nicht mehr lösen: Wie kam es überhaupt dazu, dass die Sache Mollath in der Kammer des Zeugen landete? Strate hatte vermutet, die Akten seien gezielt verzögert worden, damit die Kammer des Vors RiLG B. zuständig werden würde. Nach der Vernehmung der Richterin H. in der vorigen Woche hatte ich kurz gedacht, das Rätsel sei gelöst. Denn H. sagte, die Kammer sei für die Unterbringungen zuständig gewesen - möglicherweise also eine Spezialzuständigkeit in der Geschäftsverteilung. B hingegen meint, seine Zuständigkeit („reiner Zufall“) habe sich strikt aus der Eingangsreihenfolge ergeben; er halte für „ völlig ausgeschlossen“, dass da in der Justiz manipuliert worden sei.

Im Anschluss, die Zuhörerreihen sind schon wieder deutlich gelichtet, werden Schreiben Herrn Mollaths verlesen.  Schreiben, die in seinem zur Verteidigung übergebenen Ordner enthalten waren. Zur Erinnerung: In der Frühzeit des Verfahrens gegen Mollath waren es u.a. diese Schreiben, die einige zu der Ansicht brachten, man habe es mit einem psychisch Gestörten zu tun. Es ist vielleicht sinnvoll, sich durch Zuhören einmal ganz auf den Inhalt statt auf das Lay-Out zu konzentrieren. Im Grunde sind diese Schreiben Mollaths aus (überwiegend) dem Jahr 2002 der interessantere Teil der Hauptverhandlung am heutigen Tage. Jedenfalls für die, die diese Schreiben noch nicht kennen. Es ergibt sich das Bild einer Beziehung nach ihrem  Scheitern: Vorwürfe des Verlassenen an die Frau, die sich nach über zwei Jahrzehnten von ihm abgewendet hat, nicht mehr auf seine Briefe und seine Anrufe reagiert oder nur noch sporadisch auf den Anrufbeantworter spricht. Der verzweifelte und zum Scheitern verurteilte Versuch, sie dazu zu bewegen, auf seine Warnungen zu reagieren, ein Gespräch mit ihm zu führen. Die Not, die sich daraus ergibt, dass sie die Rechnungen nicht mehr bezahlt. Man kann sich denken, dass ein klärendes Gespräch zu diesem Zeitpunkt längst unrealistisch geworden ist. Aber es geht auch weitschweifig um Einzelheiten der Banktätigkeiten seiner Frau, die ihm unrechtmäßig und darum gefährlich vorkommen, und die Zurückweisung des Angebots einer Art "Schweigegeld", wie er es empfindet.

Ob diese Briefe inhaltlich Hinweise auf eine Psychose bzw. einen Wahn geben, mögen Fachleute bewerten. Ich erkenne das nicht darin.

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85 Kommentare

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Sehr geehrter Herr Professor Müller,

nach Lektüre Ihrer beeindruckenden und einfühlsamen Beschreibung  der heutigen Verhandlung bedauere ich es fast, dass Sie nicht Richter geworden sind. Aber vielleicht können Sie mehr bewirken, wenn Sie als Professor an der Richter-Ausbildung beteiligt sind.

Vielen Dank für Ihren Bericht und Ihre segensreiche Betreuung dieses Blogs!

Beste Grüße

Joachim Bode

Strafprozessordnung reformieren, nicht nur §63 StGB!

 

Zwei Dinge stören mich gewaltig: Wegen "Peanuts" (z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Schwarzfahren), für die regelmäßig Geldstrafen als Strafbefehle ergehen, gibt es nehr Instanzen als für Kapitaldelikte.

 

Stringente Protokollpflicht einführen.

 

Damit der Gang der Hauptverhandlung im Detail nachvollziehbar bleibt (wer hat wann was genau gesagt).

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Gast schrieb:

Strafprozessordnung reformieren, nicht nur §63 StGB!

 

Zwei Dinge stören mich gewaltig: Wegen "Peanuts" (z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Schwarzfahren), für die regelmäßig Geldstrafen als Strafbefehle ergehen, gibt es nehr Instanzen als für Kapitaldelikte.

 

Stringente Protokollpflicht einführen.

 

Damit der Gang der Hauptverhandlung im Detail nachvollziehbar bleibt (wer hat wann was genau gesagt).

 

1. Richterwahl auf Zeit durch das Volk.

 

2. Schaffung absoluter Transparenz in Gerichtsverfahren inkl. Videodokumentation im Netz, so dass das Volk sich jederzeit ansehen kann, welcher Richter wie arbeitet, so dass Verfahrensparteien sich aber auch jederzeit exakt auf alle Inhalte der Hauptverhandlung beziehen können.

 

3. Änderung der StPO dahingehend, dass das Recht auf Selbstverteidigung absolut ernst genommen wird (weg mit allen Hürden und Tretminen, die die Verteidigung durch Nichtjuristejn erschweren).

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Seite 25

An die Herren der 7. Strafkammer
Brixner, Heinemann, Mager
Landgericht Nürnberg-Fürth
Fürtherstr. 112 
90429 Nürnberg
Mit Bitte um Ablage in der Gerichtsakte

An die Mitglieder der heute stattfindenden Visite in FP3: 
Damen Schönmüller, Kausler, Herren Dr. Zappe,
An Dr. med. K. Leipziger verantwortlicher Leiter
Mit Bitte um Weiterleitung

Bayreuth den 20.3.2006 

Montag Visite
AZ: KLs 802 Js 4743/2003

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit ‚Rosen’Montag den 27.2.2006 bin ich in Nürnberg, Erlangen, bei Dr. Wörthmüller und jetzt in Bayreuth bei Dr. Leipziger, inhaftiert.

1. Ich lehne die Behandlung ab.
Die unglaublichen Zustände im BKH Bayreuth sind zu einer wahrheitsgemäßen Gutachtenerstellung ungeeignet.

1a. Deshalb verweigere ich jegliche Mitwirkung.

2. Ich bitte von weiterer Unterdrückung, zur Erzwingung oder Brechung meines Willens, abzusehen. Z.B. Hand-und Fußfesselung.

3. RA Dolmany wird in den letzten Schreiben nicht mehr aufgeführt.

4. RA Ophoff hat den Haftprüfungstermin am 17.3.2006 bei Richter Wiesneth, im Amtsgericht Bayreuth, nicht wahrgenommen.

5. Ich bitte, mir ein Gespräch mit RA Weizdörfer Kanzlei Bossi München zu vermitteln, wenn der sich sowieso demnächst im BKH Bayreuth befindet.
Vor dem mündl. Haftprüfungstermin Landgericht Nürnberg.

6. Ich bitte um Mitteilung, welche Behörden das BKH Bayreuth, in seinen Tätigkeiten, kontrollieren sollen.
Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
G. Mollath Bitte Rückseite lesen“
(Bl. 363 d.A.)

 

 

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"Ob diese Briefe inhaltlich Hinweise auf eine Psychose bzw. einen Wahn geben, mögen Fachleute bewerten. Ich erkenne das nicht darin."

Die Erkenntnis, dass es keine Wahn-Fachleute gibt, wie auch keine unabhängigen Richter, benötigt für systemintegrierte Bürger hohen kognitiven Aufwand. Nicht weil es so unlogisch wäre. Eher weil die Konsequenzen erheblich sind. Da scheint es ein Ausweg zu sein, die Ereignisse nur auf  Fehler einzelner Personen oder ungünstig geregelter Sachverhalte zu begrenzen. Es bleibt also beim Scheinbaren und damit Manipulierbaren.

Das die Rekonstruktion eines Gerichtsverfahren mit Prozessführung durch ausgebildete Juristen (Staatsexamen), umfangreicher Akte, Protollierung usw. weitgehend von der Erinnerungsfähigkeit von Richtern und Gutachtern abhängt, ist bezeichnend genug. Diese Peinlichkeit der weit vverbreiteten Arbeitspraxis dieser Fachleute wird in Fachkreisen  als alternativlos hingenommen. Tut mir leid, soviel geistige Degeneration traue ich diesen Professionen aber nicht zu. Es ist Kalkül, gegen das Gesetz, gegen die Verfassung.

Welche Not Wahn-Fachleute haben, ihrem Tun irgendwie einen wissenschaftlichen Anspruch zu verleihen sieht man an diesem Zitat aus regensburg-digital zu einem weiteren aktuellen Fall:

"Auf Basis der Aktenlage (Haslbauer verweigerte ein Explorationsgespräch) bescheinigt dessen Verfasser, der Medizinaldirektor der JVA Straubing, Haslbauer ein „Risiko weiterer Gewalttaten“ von „5,5% – 31%“. Dieser doch recht breit angelegten Wahrscheinlichkeitsprognose folgt dann eine detaillierte Aufzählung möglicher Delikte. Schwenks Fazit: Für das Gutachten würden keinerlei diagnostische Kriterien zum Beleg der angeblichen Wahnerkrankung herangezogen. Haslbauer habe dass Pech, Betroffene einer psychiatrischen Praxis zu sein, „in der alles, was sie tut oder nicht tut, sagt oder nicht, mit einer psychiatrischen Nosologie (Krankheitslehre, Anm. d. Red.) belegt wird“."

http://www.regensburg-digital.de/nina-hagen-und-die-zweite-mollath/16072014/

Ehrlich, die Rechenmethode mit der der Gutachter auf 5,5% - 31% und die detaillierte Deliktliste kommt, tue ich mir nicht an. Das überlasse ich der Bewertung der "Fachleute" im Gericht. Ich bin doch nicht krank im Kopf.

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Sehr geehrte Kommentatoren,

Kritik an der letzten Passage meines Beitrags wurde gelöscht, weil der Kommentator diese Kritik auch wieder mit einem persönlichen Angriff verknüpft hat, der dem sachlichen Diskussionsstil im Beck-Blog nicht entspricht.

Es ging darum, dass ich für die Bewertung auf "Fachleute" verweise. Natürlich weiß ich - nicht zuletzt durch diesen Fall - welche Kritik es an den psychiatrischen Sachverständigen gibt. Dennoch gehe ich davon aus, dass manche Tatsachen nicht allein von Juristen beurteilt werden können und sollen. Nach meiner Vorstellung sollten sich deshalb Ärzte, die Erfahrung mit psychisch Kranken haben, und Richter bei der Bewertung im Einzelfall (in kritischer Distanz) kontrollieren und ergänzen und so zu einer Bewertung kommen, die gewissen Standards entspricht. Das ist bisher im Fall Mollath nicht geschehen. Keines der drei (belastenden) Gutachten, obwohl von anerkannten Experten geschrieben, überzeugt mich. Aber trozdem schließe ich daraus nciht, dass man überhaupt auf Gutachten hätte verzichten sollen.

Zur Reform der StPO:

Gast schreibt:

Zwei Dinge stören mich gewaltig: Wegen "Peanuts" (z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Schwarzfahren), für die regelmäßig Geldstrafen als Strafbefehle ergehen, gibt es nehr Instanzen als für Kapitaldelikte.

Stringente Protokollpflicht einführen.

Damit der Gang der Hauptverhandlung im Detail nachvollziehbar bleibt (wer hat wann was genau gesagt).

Ich stimme weitgehend zu.

NPÖ schreibt:

1. Richterwahl auf Zeit durch das Volk.

2. Schaffung absoluter Transparenz in Gerichtsverfahren inkl. Videodokumentation im Netz, so dass das Volk sich jederzeit ansehen kann, welcher Richter wie arbeitet, so dass Verfahrensparteien sich aber auch jederzeit exakt auf alle Inhalte der Hauptverhandlung beziehen können.

3. Änderung der StPO dahingehend, dass das Recht auf Selbstverteidigung absolut ernst genommen wird (weg mit allen Hürden und Tretminen, die die Verteidigung durch Nichtjuristejn erschweren).

Diese Vorschläge halte ich für abwegig. Wahrscheinlich sind sie ohnehin satirisch gemeint.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Henning Ernst Müller schrieb:

NPÖ schreibt:

1. Richterwahl auf Zeit durch das Volk.

2. Schaffung absoluter Transparenz in Gerichtsverfahren inkl. Videodokumentation im Netz, so dass das Volk sich jederzeit ansehen kann, welcher Richter wie arbeitet, so dass Verfahrensparteien sich aber auch jederzeit exakt auf alle Inhalte der Hauptverhandlung beziehen können.

3. Änderung der StPO dahingehend, dass das Recht auf Selbstverteidigung absolut ernst genommen wird (weg mit allen Hürden und Tretminen, die die Verteidigung durch Nichtjuristejn erschweren).

Diese Vorschläge halte ich für abwegig. Wahrscheinlich sind sie ohnehin satirisch gemeint.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

 

So ganz kann ich Ihre "harsche" Reaktion nicht verstehen. Ein Blick über die Landesgrenzen...

3

quote=Henning Ernst Müller]

 

NPÖ schreibt:

1. Richterwahl auf Zeit durch das Volk.

2. Schaffung absoluter Transparenz in Gerichtsverfahren inkl. Videodokumentation im Netz, so dass das Volk sich jederzeit ansehen kann, welcher Richter wie arbeitet, so dass Verfahrensparteien sich aber auch jederzeit exakt auf alle Inhalte der Hauptverhandlung beziehen können.

3. Änderung der StPO dahingehend, dass das Recht auf Selbstverteidigung absolut ernst genommen wird (weg mit allen Hürden und Tretminen, die die Verteidigung durch Nichtjuristejn erschweren).

Diese Vorschläge halte ich für abwegig. Wahrscheinlich sind sie ohnehin satirisch gemeint.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

[/quote]

 

Nein, sie waren nicht gemeint:

 

ad 1.  Derzeit werden die Richter von der Exekutive ernannt, befördert, ggf. versetzt. Damit ist die Judikative von der Exekutive abhängig, was ein Bruch der Verfassung ist.

Entsprechend hat alle Staatsgewalt vom Volk auszugehen. Nur eine Richterwahl durch das Volk könnte dem einwandfrei gerecht werden.

Warum Herr Prof. Müller mit einer von der Exekutive bestimmten, also verfassungswidrigen  Judikative gut leben kann, die Idee einer vom Volk bestimmten, also verfassungsgemäßen Judikative aber in den Bereich der Satire verschiebt, ist mir völlig unklar.

 

ad 2.  Strafverfahren sind in der Regel öffentlich. Im Falle von Videoübertragungen und - aufzeichnungen bekäme die Öffentlichkeit nicht mehr zu sehen als bisher, aber es wäre sichergestellt, dass das Volk sich jederzeit einen Eindruck von der Arbeit eines Richters, eines Rechtsanwaltes usw. verschaffen könnte, was zweifellos dazu führte, dass sauberer gearbeitet würde als derzeit, weiterhin wäre sichergestellt, dass innerhalb der Hauptverhandlung gewonnene Erkenntnisse (Zeugenaussagen usw.) jederzeit allen Verfahrensteilnehmern zur Verfügung stünden und unstrittiger Natur wären.

 

Warum Herr Prof. Müller damit leben kann, dass in Hauptverhandlungen geschöpfte Erkenntnisse zumeist nicht protokolliert werden, so dass Richter im Urteil behaupten können, was sie wollen, während er andererseits die Videodokumentation für eine Schnapsidee hält (Satire), ist mir völlig unklar.

 

ad 3.: Warum Prof. Müller meint, die Selbstverteidigung eines Angeklagten sollte nicht von juristischen Stolpersteinen befreit werden, sei als Schnapsidee (Satire) zu bezeichnen, ist ebenfalls völlig unklar.

 

3

NPÖ schrieb:
 Derzeit werden die Richter von der Exekutive ernannt, befördert, ggf. versetzt. Damit ist die Judikative von der Exekutive abhängig, was ein Bruch der Verfassung ist.

Entsprechend hat alle Staatsgewalt vom Volk auszugehen. Nur eine Richterwahl durch das Volk könnte dem einwandfrei gerecht werden.

Sie vergessen, dass die Exekutive nicht vom Himmel fällt, sondern von der Legislative gewählt wird.

Ein prominenter "Richter Gnadenlos" war mir abschreckendes Beispiel genug und der "harte Hund" Brixner hätte genügend populistisch-zustimmende Presse bekommen (und hat er in der Tat auch), um gewählt zu werden. 

Was in der Tat fehlt, ist eine standardisierte Qualitätskontrolle und Dokumentation. Im Vergleich mit anderen Lebensbereichen arbeitet die Justiz da immer noch mittlelalterlich. Jedes vom Finanzamt anerkannte Buchhaltungsprogramm muss den GoBS entsprechen und revisionssicher sein, d.h. einmal festgeschriebene Buchungsvorgänge können nicht spurlos rückgängig gemacht werden. Wenn ich mir dagegen die Aktengänge und -behandlung im Fall Mollath anschaue (Verzögerung, bis der passende Richter am LG zuständig ist; Weiterleitung des vollständigen Mollath-Ordners an die Sachverständigen, aber nicht an die Steuerfahndung usw.), lässt das Raum für Manipulationen, die sich der Staat nicht gefallen lässt, wenn es um seine Einnahmen geht.

Ein transparentes Beurteilungssystem für Richter, das sich an deren Arbeitsqualität orientiert und über Versetzungen bzw. Versetzungswünsche entscheidet, ist ebenfalls dringend notwendig.

Die in Ihrem Beitrag #36 angesprochenen Mängel lassen sich nur so beheben, nicht aber mit einer Direktwahl der Richter.

Mein Name schrieb:

NPÖ schrieb:
 Derzeit werden die Richter von der Exekutive ernannt, befördert, ggf. versetzt. Damit ist die Judikative von der Exekutive abhängig, was ein Bruch der Verfassung ist.

Entsprechend hat alle Staatsgewalt vom Volk auszugehen. Nur eine Richterwahl durch das Volk könnte dem einwandfrei gerecht werden.

 

Sie vergessen, dass die Exekutive nicht vom Himmel fällt, sondern von der Legislative gewählt wird.

 

Nein, das vergesse ich nicht. Ich habe es an dieser Stelle lediglich nicht thematisiert. Es ist ein Einheitsbrei, was uns als Konstruktion aus voneinander unabhängigen Säulen verkauft wird, und ich betrachte die aktuelle Polizeiorganisation beispielsweise nicht weniger kritisch als die aktuelle Justizoprganisation. Auch betreffend die Polizei müsste eine Kontrolle durch das Volk erfolgen, aus besten Gründen.

Mein Name schrieb:

Ein prominenter "Richter Gnadenlos" war mir abschreckendes Beispiel genug und der "harte Hund" Brixner hätte genügend populistisch-zustimmende Presse bekommen (und hat er in der Tat auch), um gewählt zu werden. 

 

Natürlich setzt eine Richterwahl durch das Volk sinnvollerweise voraus, dass das Volk die Richter beurteilen kann. Dass Law & Order Typen die Wünsche der mehrheit verkörpern, wage ich zu bezweifeln: Zwischen öffentlicher Meinung und veröffentlichter Meinung herrschen in unserem Lande gelegentlich erhebliche Diskrepanzen.

 

Mein Name schrieb:

Was in der Tat fehlt, ist eine standardisierte Qualitätskontrolle und Dokumentation. Im Vergleich mit anderen Lebensbereichen arbeitet die Justiz da immer noch mittlelalterlich. Jedes vom Finanzamt anerkannte Buchhaltungsprogramm muss den GoBS entsprechen und revisionssicher sein, d.h. einmal festgeschriebene Buchungsvorgänge können nicht spurlos rückgängig gemacht werden. Wenn ich mir dagegen die Aktengänge und -behandlung im Fall Mollath anschaue (Verzögerung, bis der passende Richter am LG zuständig ist; Weiterleitung des vollständigen Mollath-Ordners an die Sachverständigen, aber nicht an die Steuerfahndung usw.), lässt das Raum für Manipulationen, die sich der Staat nicht gefallen lässt, wenn es um seine Einnahmen geht.

 

Wissen Sie, je nachdem, um wen es geht, lässt sich der Staat auch sehr viel gefallen, was die Buchführung angeht.... Aber ansonsten Zustimmung, ich fordere ja auch die totale Dokumentation aller verfahrenserheblichen Fakten.

Mein Name schrieb:

Ein transparentes Beurteilungssystem für Richter, das sich an deren Arbeitsqualität orientiert und über Versetzungen bzw. Versetzungswünsche entscheidet, ist ebenfalls dringend notwendig.

 

Das haben Sie schön, aber auch sehr leicht gesagt. Dabei ist Ihnen vermutlich schon klar, dass ein solches System kaum gestaltbar ist: Wie soll es denn Ihrer Ansicht nach aussehen? Wie wollen Sie die Arbeit eines Richters in ein Bewertungssystem hinein pressen, in ein Bewertungssystem, dass die Güte seiner Urteile maßgeblich bewertet?

Was ich vorschlage, die Arbeit der Richter durch das Volk überprüfbar zu machen und das Volk dann entscheiden zu lassen, wie gut die Richter arbeiten, wäre praktikabel und zwar auch zu niedrigen Kosten.

 

Mein Name schrieb:

Die in Ihrem Beitrag #36 angesprochenen Mängel lassen sich nur so beheben, nicht aber mit einer Direktwahl der Richter.

 

Nur so? Wie? Welche Daten wollen Sie erfassen?

 

Die Direktwahl der Richter, kombiniert mit Videoübetragungen und Aufzeichnungen ihrer verhandlungen, würde es jedenfalls verhindern, dass Richter sich wie tobende Despoten aufführen, offenkundig lügen (zum Beispiel, um berechtigte Befangenheitsanträge abzuschmettern) usw. usf.....

 

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NPÖ schrieb:
Nur so? Wie? Welche Daten wollen Sie erfassen?

Die Direktwahl der Richter, kombiniert mit Videoübetragungen und Aufzeichnungen ihrer verhandlungen, würde es jedenfalls verhindern, dass Richter sich wie tobende Despoten aufführen, offenkundig lügen (zum Beispiel, um berechtigte Befangenheitsanträge abzuschmettern) usw. usf.....

Eine genauere, wortgetreue Protokollierung (wie in Parlamenten z.B.) oder ein archivierter Tonmitschnitt, der für das Revisionsverfahren herangezogen werden kann, wäre hier erzieherische Maßnahme genug.

Urteilsaufhebungen in der Revisionsinstanz wären z.B. ein Maßstab - ein Bereich, in dem manche Richter am LG öfter auffallen als andere (LG Darmstadt z.B.). 

Mein Name schrieb:

NPÖ schrieb:
Nur so? Wie? Welche Daten wollen Sie erfassen?

Die Direktwahl der Richter, kombiniert mit Videoübetragungen und Aufzeichnungen ihrer verhandlungen, würde es jedenfalls verhindern, dass Richter sich wie tobende Despoten aufführen, offenkundig lügen (zum Beispiel, um berechtigte Befangenheitsanträge abzuschmettern) usw. usf.....

Eine genauere, wortgetreue Protokollierung (wie in Parlamenten z.B.) oder ein archivierter Tonmitschnitt, der für das Revisionsverfahren herangezogen werden kann, wäre hier erzieherische Maßnahme genug.

Definitiv nicht, solange es nicht sichergestellt ist, dass jeder Angeklagte exzellent verteidigt wird. Die Zahl der Revisionsanträge ist erschreckend niedrig, und die Qualität der meisten Revisionsanträge ist furchtbar.

Gerade in den Fällen, in denen Richter erkennbar willkürlich handeln, tun Pflichtverteidiger eher noch weniger als sonst. Da nützt dann auch die beste Protokollierung nicht, es muss öffentliche Kontrolle her.

Mein Name schrieb:

Urteilsaufhebungen in der Revisionsinstanz wären z.B. ein Maßstab - ein Bereich, in dem manche Richter am LG öfter auffallen als andere (LG Darmstadt z.B.). 

 

Der Schuss könnte nach hinten losgehen, indem er die vertikale Kameraderie der Richter noch steigerte, Richter der Revisionsgerichte dahin triebe, Urteile der Vorinstanz noch widerwilliger aufzuheben.

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"Dennoch gehe ich davon aus, dass manche Tatsachen nicht allein von Juristen beurteilt werden können und sollen. Nach meiner Vorstellung sollten sich deshalb Ärzte, die Erfahrung mit psychisch Kranken haben, und Richter bei der Bewertung im Einzelfall (in kritischer Distanz) kontrollieren und ergänzen und so zu einer Bewertung kommen, die gewissen Standards entspricht."

 

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sollen Ärzte hinzugezogen werden, weil

- manche Tatsachen nicht von Juristen beurteilt werden können und sollen

- Ärzte Erfahrung mit "psychisch Kranken" haben

- Ärzte Bewertungen abgeben können, die gewissen Standards entsprechen.

 

Dies setzt aber doch voraus, dass

(1) Ärzte diese gewissen Tatsachen besser beurteilen können als andere Menschen

(2) Ärzte aus ihren Erfahrungen mit "psychisch Kranken" gelernt haben

(3) die Standards tatsächlich zu einer Verbesserung der Bewertungen beitragen.

 

Es interessiert mich sehr zu erfahren, wie sie begründen, dass diese Voraussetzungen tatsächlich zutreffen. Es mag ja sein, dass dies plausibel erscheint, aber mir liegt eine Fülle empirischer Literatur vor, die Zweifel an den Voraussetzungen 1 und 2 nährt. Zur dritten Voraussetzung habe ich bisher noch keine Studien gefunden.

 

MfG

Hans Ulrich Gresch

 

Zu Prof. Müller am 18.7.14:

„… Natürlich weiß ich …, dass manche Tatsachen nicht allein von Juristen beurteilt werden können und sollen. Nach meiner Vorstellung sollten sich deshalb Ärzte, die Erfahrung mit psychisch Kranken haben, und Richter bei der Bewertung im Einzelfall (in kritischer Distanz) kontrollieren und ergänzen und so zu einer Bewertung kommen, die gewissen Standards entspricht. Das ist bisher im Fall Mollath nicht geschehen… Keines der drei (belastenden) Gutachten, obwohl von anerkannten Experten geschrieben, überzeugt mich. Aber trotzdem schließe ich daraus nicht, dass man überhaupt auf Gutachten hätte verzichten sollen..."

Gut gesprochen. Das Problem aber ist, dass sich Rich­ter, viele Juristen und am wenigsten „Ärzte, die Erfahrung mit psychisch Kranken haben“ ge­genseitig NICHT kontrollieren und so Urteile fallen, die keinen Standards entsprechen, keinen juristischen und keinen ärztlichen. Als Psychiaterin habe ich zum Gutachten Dr. Leipzigers eine umfängliche methodenkritische Untersuchung erstellt ( http://www.psychiatrie-missbrauch.de/index.php/2-uncategorised/17-method... ). Ob sie vor oder bei dessen Anhörung am 24.7.14 zur Kenntnis genommen wird?

Mein Fachkollege Dr. Wein­berger, der Herrn Mollath im April 2011 lege artis als letzter in der Sach­verständigenreihe begutachtete und ihn hier für gesund und ungefährlich befand, nahm auf dieser Site am 8.7.14 kritisch Stellung zu der erneuten psychiatrischen Dauer-Beobachtung, die Herrn Mollath jetzt zugemutet wird. Prompt wurde er anonym von (einem/r Kollege/in) "Gast" her­untergemacht. Und niemand aus der großen Gemeinde des Beck-Blogs hielt eine Entge­gnung für angebracht. Von bayerischen Ge­rich­ten verworfen, vom Bun­desver­fas­sungs­gericht aber na­mentlich aner­kannt, fand  Dr. Weinbergers Gutachten auch in den Medien nirgends Erwähnung. Dabei hätten keine Nürnberger Nachrichten ohne dieses Gutachten von Herrn Mollath berich­tet, hät­ten wir alle ein­schließlich Dr. Strate von ihm kein Sterbenswörtchen erfahren, säße Herr Mollath heute noch  in der Psychiatrie. Vielleicht hat Dr. Weinbergers Gutachten im August 2013 gar unmittel­bar zu der über­raschenden Freilassung des bis dahin als krank und gemeingefährlich gelten­den Gustl Mol­lath beigetragen  Ein wenig sachkundi­ge Begrün­dung und Rückversicherung brauchte das LG Nürnberg-Fürth dazu doch, auch wenn es darüber kein weitres Wort verlor.

Nachdem das auf persönlicher Untersuchung fußende Gutachten Dr. Weinbergers vorliegt, be­steht beim jetzigen Wiederaufnahmeverfahren für die erneute Infragestellung Mollaths kein sachlicher Grund. Auch die Tatsache, dass Dr. Leipziger Herrn  Mollath entlassen hat, nachdem die Rechtsgrundlage gemäß § 63 StGB entfallen war, bestätigt die Ungefährlichkeit von Herrn Mollath. Hätte nämlich die angebliche Fremdgefährdung wirklich bestanden, dann hätte Herr Dr. Leipziger ein Verfahren gemäß dem bayerischen Unterbringungsgesetz einleiten müssen. Oder hat man diesen Schachzug einfach vergessen?

Auch  eine erneute Beobachtung durch einen „namhaften“ Psychiater erlaubt à priori keine gutachtliche Schlussfolgerung bezüglich der angeblichen Tatzeiten. Wobei  Prof. Nedopil  überhaupt kein Gutachten erstellen kann, wenn er keine persönliche Untersuchung von Herrn Mollath durchführt, ohne dass er gegen die gutachterlichen Standards verstößt. Dabei handelt es sich um einen Verstoß gegen die Berufspflichten. Dem Gericht ist bereits bekannt, dass Herr Mollath keine Untersuchung durch Dr. Nedopil wünscht. Wozu dann noch die permanente Anwesenheit eines Psychiaters während des Prozesses ? Soll es etwa so weiter gehen, dass man Urteile auf Gutachten stützt, die eigentlich wegen der fehlenden eingehenden Exploration und Untersuchung gar nicht erstellt werden dürften? Hat man nicht so die  Möglichkeit unliebsame Bürger in die Psychiatrie zu verräumen? Heißt  es etwa deshalb, das Gericht sei gezwungen im Rahmen der Aufklärungspflicht die Anwesenheit eines Psychiaters anzuordnen? Aber § 80 StPO besagt, dass die Anwesenheit des Sachverständigen nur auf dessen Verlangen zu gestatten ist. Da fragt man sich, warum Prof. Nedopil  seine Anwesenheit verlangt hat, wo er doch wissen muss, dass Herr Mollath sich von ihm nicht begutachten lassen wird. Wäre es da aus Kostengründen nicht schon angemessen, dass der Gutachter auf seine Anwesenheit verzichtet, da er unter den gegebenen Umständen kein seriöses Gutachten erstellen kann?

Offen eingeräumt wird, dass der ganze Aufwand des Wieder­auf­nahmeverfahrens dazu dient, das angekratzte Vertrauen in die bayerische Justiz wieder herzustellen. Die Dauer-Präsenz des Prof. Nedopil dient allem Anschein nach hauptsächlich aber dazu, den noch ramponierten Ruf der deutschen Psychiatrie und ihrer Elite aufzupolieren. Nur eine Kapazität, eine Koryphäe wie Prof. Nedopil, wird es demnächst heißen, konnte die (längst fachkundig ausgewiesene) psychische Gesundheit und Ungefährlichkeit Mollaths erkennen.

Petra Kutschke

 

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Der medizinische Gutachter sagt aus:

 

"[...]Petra M. habe den Ablauf der Tat immer wieder verschieden dargestellt. Vor dem Amtsgericht Tiergarten habe sie einen medizinischen Widerspruch geschildert: Sie habe zwar eine Narbe von einer Bisswunde, Petra M. sagte dort aber aus: Sie glaube, dass es nicht geblutet habe.

Eisenmengers Fazit, nach dem er sich "dieses ganze Sammelsurium von Aspekten vor Augen hält": Es bestehe kein Zweifel daran, dass Frau M. erheblicher stumpfer Gewalteinwirkung ausgesetzt gewesen sei, eine Korrelation zu den geschilderten Misshandlungen ließe sich aber nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bewesien. "Es kann so gewesen sein, aber beweisen lässt es sich keinesfalls." Es gebe Diskrepanzen zwischen Aufzeichnungen im Attest und im Krankenblatt. Eine Unterscheidung zwischen vorsätzlicher Misshandlung und Notwehr lasse sich daher nicht treffen."

http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath

5

... Die Farbe der Hämatome lässt Schlüsse auf Zeitraum zu, fehlt aber im Attest, die Größe der Hämatome sei nicht ausreichend bis falsch beschrieben, keine Bilder zur Dokumentation gemacht. "Die Exaktheit lässt zu wünschen übrig. Ich will den Herrn R. nicht schlecht machen, das ist nicht selten." Die meisten Hausärzte seien nicht auf so etwas eingestellt. ...

http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath

Das ist wohl so, dass die Exaktheit solcher Atteste zu wünschen übrig lässt.

Aber dass die Farbe der Hämatome nicht beschrieben wird, dürfte schon Seltenheitswert haben.

5

Eisenmengers Fazit, nach dem er sich "dieses ganze Sammelsurium von Aspekten vor Augen hält": Es bestehe kein Zweifel daran, dass Frau M. erheblicher stumpfer Gewalteinwirkung ausgesetzt  gewesen sei, eine Korrelation zu den geschilderten Misshandlungen ließe sich aber nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bewesien. "Es kann so gewesen sein, aber beweisen lässt es sich keinesfalls." Es gebe Diskrepanzen zwischen Aufzeichnungen im Attest und im Krankenblatt. Eine Unterscheidung zwischen vorsätzlicher Misshandlung und Notwehr lasse sich daher nicht treffen.

 

http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath

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Gast schrieb:

Eisenmengers Fazit, nach dem er sich "dieses ganze Sammelsurium von Aspekten vor Augen hält": Es bestehe kein Zweifel daran, dass Frau M. erheblicher stumpfer Gewalteinwirkung ausgesetzt  gewesen sei, eine Korrelation zu den geschilderten Misshandlungen ließe sich aber nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bewesien. "Es kann so gewesen sein, aber beweisen lässt es sich keinesfalls." Es gebe Diskrepanzen zwischen Aufzeichnungen im Attest und im Krankenblatt. Eine Unterscheidung zwischen vorsätzlicher Misshandlung und Notwehr lasse sich daher nicht treffen.

 

http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath

 

Und? Mollath hat doch gesagt, dass er sich gewehrt hat.

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bille schrieb:

Gast schrieb:

Eisenmengers Fazit, nach dem er sich "dieses ganze Sammelsurium von Aspekten vor Augen hält": Es bestehe kein Zweifel daran, dass Frau M. erheblicher stumpfer Gewalteinwirkung ausgesetzt  gewesen sei, eine Korrelation zu den geschilderten Misshandlungen ließe sich aber nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bewesien. "Es kann so gewesen sein, aber beweisen lässt es sich keinesfalls." Es gebe Diskrepanzen zwischen Aufzeichnungen im Attest und im Krankenblatt. Eine Unterscheidung zwischen vorsätzlicher Misshandlung und Notwehr lasse sich daher nicht treffen.

 

http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath

 

Und? Mollath hat doch gesagt, dass er sich gewehrt hat.

 

 

Sehen Sie mal der Realität ins Auge, ihr Mollath ist ein Schläger. Er wird Ihren unermüdlichen Einsatz, im Kampf gegen Frau / en danken.

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bille schrieb:

 

Und? Mollath hat doch gesagt, dass er sich gewehrt hat.

 

Bis jetzt nicht (in der Hauptverhandlung).

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Gast schrieb:

 

Bis jetzt nicht (in der Hauptverhandlung).

 

Genau wie PM.

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bille schrieb:

Gast schrieb:

 

Bis jetzt nicht (in der Hauptverhandlung).

 

Genau wie PM.

 

Richtig. Aber ihre Aussagen sind zumindest in den Prozess eingeführt worden.

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Gastkommentator schrieb:

bille schrieb:

Gast schrieb:

 

Bis jetzt nicht (in der Hauptverhandlung).

 

Genau wie PM.

 

Richtig. Aber ihre Aussagen sind zumindest in den Prozess eingeführt worden.

 

Stimmt:

 

"Frau W. ich brauche Ihre Unterstützung. Wie können wir sicherstellen, dass er in einer Klinik untergebracht wird?"

 

http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath

 

"

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Gast schrieb:

Eisenmengers Fazit, nach dem er sich "dieses ganze Sammelsurium von Aspekten vor Augen hält": Es bestehe kein Zweifel daran, dass Frau M. erheblicher stumpfer Gewalteinwirkung ausgesetzt  gewesen sei, eine Korrelation zu den geschilderten Misshandlungen ließe sich aber nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bewesien. "Es kann so gewesen sein, aber beweisen lässt es sich keinesfalls." Es gebe Diskrepanzen zwischen Aufzeichnungen im Attest und im Krankenblatt. Eine Unterscheidung zwischen vorsätzlicher Misshandlung und Notwehr lasse sich daher nicht treffen.

 

http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath

 

Offenbar wurde das Fazit des Rechtsmediziners von manchen Kommentatoren nicht richtig verstanden:

Eisenmenger sagt schlicht, aber wortreich:

Das Attest bzw. die dort beschriebenen Verletzungen passen (trotz mehrfacher Änderungen in ihren Aussagen) nicht zu den Schilderungen von Petra Mollath (vorsätzliche Mißhandlung), aber sehr wohl zu den Schilderungen die Gustl Mollath zum damaligen Streit gegeben hat (Notwehrhandlungen, die zwangsläufig ebenfalls Verletzungen verursachen).

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JoJo0802 schrieb:

Offenbar wurde das Fazit des Rechtsmediziners von manchen Kommentatoren nicht richtig verstanden:

Eisenmenger sagt schlicht, aber wortreich:

Das Attest bzw. die dort beschriebenen Verletzungen passen (trotz mehrfacher Änderungen in ihren Aussagen) nicht zu den Schilderungen von Petra Mollath (vorsätzliche Mißhandlung), aber sehr wohl zu den Schilderungen die Gustl Mollath zum damaligen Streit gegeben hat (Notwehrhandlungen, die zwangsläufig ebenfalls Verletzungen verursachen).

 

Absolut nachvollziehbar: Frau ohne jede Erfahrung in Faustkämpfen versucht, auf Ehemann einzuschlagen, hebt abwechselnd ihre zu Fäusten geballten Hände (holt aus) und schlägt abwechselnd von oben zu. Der Mann kreuzt seine arme, um sein Gesicht und seinen Oberkörper zu schützen, und die Frau holt sich Hämatome an den Armen,  weil ihre Schläge von den gekreuzten Armen des Mannes gestoppt werden. Ein in solchen Lagen typischer Fall, ein Rechtsmediziner hätte das damals schon erkannt. Vielleicht kann Mollath ja Schadensersatz von Markus R. einklagen, dessen Kompetenzüberschreitung eine maßgebliche Ursache für Mollaths Unterbringung war?

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@NPÖ

Ich halte es für schwer nachvollziehbar, dass bei so vielen Schlägen mit der flachen Hand an Kopf und Körper nicht einmal eine empfindliche Stelle im Gesicht getroffen wurde...Hände sind ziemlich großflächig.

Keine blauen Flecken an Augen, Verletzungen an Lippen. Eine Beule an der Stirn (von der flachen Hand?)

Normalerweise reißt man da die Arme hoch, um sich zu schützen...keine blauen Flecken an den Unterarmen.

Aber Blutergüssen an beiden Oberarmen....vom Festhalten?

 

Mag sein, dass beide körperlich aneinandergeraten sind...aber schwer nachvollziehbar, dass PM sich ohne Gegenwehr hat verprügeln lassen.

 

 

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bille schrieb:

@NPÖ

Ich halte es für schwer nachvollziehbar, dass bei so vielen Schlägen mit der flachen Hand an Kopf und Körper nicht einmal eine empfindliche Stelle im Gesicht getroffen wurde...Hände sind ziemlich großflächig.

Keine blauen Flecken an Augen, Verletzungen an Lippen. Eine Beule an der Stirn (von der flachen Hand?)

Normalerweise reißt man da die Arme hoch, um sich zu schützen...keine blauen Flecken an den Unterarmen.

Aber Blutergüssen an beiden Oberarmen....vom Festhalten?

 

Mag sein, dass beide körperlich aneinandergeraten sind...aber schwer nachvollziehbar, dass PM sich ohne Gegenwehr hat verprügeln lassen.

 

Fehler meinerseits: Ich war von Blutergüssen an den Unterarmen ausgegangen und von Schlagen der PM, die GM alediglich abgewehrt hatte.

 

Sie haben Recht - niemand lässt sich ohne jede Gegenwehr eine größere Anzahl an Schlägen versetzen, und nicht würgen, solange man nicht bewegungsunfähig (gefesselt z.B.) ist.

 

Auch das angeblich Würgen muss man vor dem Hintergrund sehen: Auf eine solche Attacke reagiert man instinktiv, entweder übt man solchen Druck auf den Täter aus, dass er ablässt (Extremfall: Auskratzen der Augen, es reicht aber auch schon, seine beiden Ohren fest mit den Händen zu fassen und dann die Hände dsamt Ohren zu drehen - höllischer Schmerz, keine bleibenden Schäden), oder man zerkratzt ihm die Hände, mit denen er würgt.

 

Der BGH hat fehlende Abwehrverletzungen im Falle eines Würgens als Beweis dafür akzeptiert, dass das Opfer bereits handlungsunfähig gewesen sein muss, Zitat:

 

Das vom Landgericht herangezogene Fehlen von Abwehrverletzungen belegt nur, dass P. jedenfalls im Zeitpunkt der Drosselung zu einer Gegenwehr nicht mehr in der Lage war, doch lässt dies noch nicht ohne weiteres den Schluss zu, dass diese Wehrlosigkeit auf einer vorgängigen Arglosigkeit beruhte.“ (Beschluss Az. 4 StR 180/13 BGH, 4. Juni 2013).

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Sehen sie der Realität ins Auge, Petra Mollath ist ne Lügnerin.

Die ersten Aussagen, die Krankenakte stimmen nicht mit dem Attest überein, die Aussagen werden von mal zu mal gravierender.

 

Im Übrigen fehlt mal wieder ein Attest, ist nicht auffindbar......seltsame Arztpraxis

 

 

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Warum wird eigentlich nicht endlich nachgeholt was im ersten Prozess schon "versäumt" worden ist, nämlich eine Gegenüberstellung von der (angeblich) verletzten Exfrau mit dem Arzt Dr. R., verbunden mit dem Antrag den Arzt vereidigen zu lassen in Bezug auf die Frage ob P3M überhaupt die Frau war, die er seinerzeit "begutachtet" hat? Hypothetisch kann es so gewesen sein, dass sich die beiden findigen Damen (Exfrau samt Schwägerin) einfach das Attest einer anderen (tatsächlich malträtierten) Patientin geschnappt haben und auf die Bedürfnisse der Exfrau umgestaltet haben. - Später musste man es dem Dr. R. gestehen, dieser musste aber nolens volens mitmachen bei der weiteren Scharade weil er ja, wie z. B. auch Frau Wolff in ihrem Blog ausgeführt hat, auf Grund mehrerer Umstände erpressbar war. - Meiner Meinung nach würde diese Variante so gut wie alle Unklarheiten beseitigen, Auch die Tatsache, dass der Arzt ausführte "...als sie da so in er Unterhose dastand war sie noch magerer als sonst...", obwohl er ja die Mollath-Ex vorher noch nie gesehen hatte.

Die Richterin Heinemann hat behauptet man hätte die Dres. R. einbestellt, dabei standen sie nie auf der Liste der geladenen Zeugen. - Möglicherweise sollte eben damals schon verhindert werden, dass der Arzt in die Verlegenheit kommt zugeben zu müssen, dass er eine andere Frau begutachtet hat. - Wenn es ohne Gegenüberstellung weitergeht, kann er sich im Notfall immer damit herausreden, dass er eben zwei Namen verwechselt hätte.

 

Auch das vergleichende graphologische Gutachten (Dr. R. - Schwägerin - P3M) halte ich für unabdingbar.

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@giovanni,

also doch nicht satirisch gemeint?

Richterwahl durch das Volk? Prozesse und insbesondere Urteile werden dann zum Wahlkampf .Das wäre fatal für eine gerechte Einzelfallentscheidung. Viel schlimmer als der derzeitige nicht mangelfreie Zustand.

Videodokumentation ins Internet? Ich bin sehr für öffentliche Kontrolle der Justiz, aber eine solche "Transparenz" würde wohl unweigerlich zu einem "Pranger" (in den meisten Fällen gegen die Angeklagten) ausarten. Zudem hätte es zur Folge, dass die eigentliche Entscheidung (wie schon jetzt in vielen Fällen) nicht in der abgefilmten Hauptverhandlung, sondern im Hinterzimmer fällt.

Recht auf Selbstverteidigung? Gut und schön, aber ist es wirklich sinnvoll, sich bei einer so wichtigen Sache (in die man persönlich involviert ist) selbst zu verteidigen? Jedenfalls dann, wenn es um die Freiheit geht und nicht nur ums Geld, wäre es fahrlässig, sich selbst zu verteidigen, weil man den professionellen Prozessbeteiligten nichts entgegensetzen kann. Gerade das Beispiel Mollath zeigt, dass eine Selbstverteidigung nicht sinnvoll ist.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

 

Henning Ernst Müller schrieb:

@giovanni,

also doch nicht satirisch gemeint?

Richterwahl durch das Volk? Prozesse und insbesondere Urteile werden dann zum Wahlkampf .Das wäre fatal für eine gerechte Einzelfallentscheidung. Viel schlimmer als der derzeitige nicht mangelfreie Zustand.

 

 

Ob es von NPÖ satirisch gemeint war oder nicht, weiss ich nicht.

Mich irritiert nur etwas Ihr Statement als wissenschaftlich tätiger Fachmann, da ich davon ausging, dass in wissenschaftlichen Einrichtungen die gedanklichen Spielräume etwas grösser wären als in der Tagespolitik.

Bzgl. 1. Volkswahl möchte ich nur darauf hinweisen, dass in der Schweiz z.B. eine ganze Reihe von Richtern vom Volk gewählt werden. Herrscht da etwa juristisches Chaos ?

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Pardon, es muss natürlich heißen:

 

ad 3.: Warum Prof. Müller meint, die Selbstverteidigung eines Angeklagten sollte nicht von juristischen Stolpersteinen befreit werden, anderes sei als Schnapsidee (Satire) zu bezeichnen, ist ebenfalls völlig unklar.

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@giovanni,

der Fall Mollath gibt m. E. keinen Anlass zur Richterwahl. Zu den Problemen der Richterwahl (neben dem, was ich geschildert habe), siehe hier (Quelle NZZ).

@NPÖ:

Ich habe mich (auch außerhalb dieses Blogs) mehrfach für eine Protokollierung/Tonaufnahme/Videodokumentation ausgesprochen. Was Sie oben fordern ist aber keine bloße Dokumentation zu Verfahrenszwecken, sondern praktisch die Übertragung ins Internet, ob  nun live oder nachträglich. Damit habe ich erhebliche Probleme. Auch auf Ihre anderen Vorschläge bin ich oben eingegangen.

Ich hatte Ihre Vorschläge zunächst  tatsächlich für eine satirische Überzeichnung des davor stehenden Beitrags gehalten, sorry.

Beste Grüße
Henning Ernst Müller

 

 

 

Es gibt auch Juristen, die gegenüber einer Videodokumentation prinzipiell aufgeschlossenen sind, weil sie in dem Fall Details, die sonst untergehen könnten, besser nachvollziehen könnten.

Andererseits ist zu bedenken, dass die Videodokumentation unmittelbar das Verhalten von Angeklagten und Zeugen beeinflussen könnte: sie würde denen, die über ein gewisses Talent zur Selbstdarstellung verfügen, sehr entgegenkommen, andere Beteiligte wären noch gehemmter, als sie es ohnehin schon sind. Die Gefahr, dass die Aussagen selbst verzerrt werden könnten, sollte man nicht ignorieren.

 

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Mal als kurzen Einwurf, betrachtet man einige der vorangenagenen Beiträge, kann man bestens erkennen, wie bereits durch "Fetten" einzelner Passagen ein- und derselben Äußerungen (Stellungnahme Eisenmenger heute vor Gericht, zumindest der Wiedergabe im Mittelbayrischen), ein beinahe entgegengesetzer Eindruck von dessen Quintessenz erzeugt werden kann.

 

Und das, obowhl Eisenmengers Einlassungen doch einen, meiner Meinung nach sehr deutlichen Grundtenor haben, nämlich "was genaues weiß man nicht", nicht zuletzt dank der an allen wichtigen Punkten zu attestierenden fachlichen Fehler des Dr. Reichel. In seinem Attest, welches ja wohl das einzige Indiz gewesen wäre über tatsächlich erlittene Verletzungen der PM.

 

Ob er tatsächlich gesagt hat, PM habe erhebliche stumpfe Gewalteinwirkungen erlitten oder dieses Attest lasse (aber eben völlig unspezifiziert) allenfalls Rückschlüsse auf erhebliche stumpfe Gewaltanwendung zu, wird sich spätestens bei Erscheinen der Wortprotokolle Strates genauer aufschlüsseln.

 

 

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@f&f

Genau das hatte ich "gefettet". Man kann aus diesem Attest keine Schlüsse ziehen.

Der Rest war den Anschuldigunen des Gastes geschuldet. ;-)

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bille schrieb:

@f&f

Genau das hatte ich "gefettet". Man kann aus diesem Attest keine Schlüsse ziehen.

Der Rest war den Anschuldigunen des Gastes geschuldet. ;-)

 

;-)

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Als Jurist könne Meindl nun folgenden Schluss ziehen: "Am Wahrscheinlichsten hat die Frau M. Tritte erleiden müssen, sie ist gebissen worden, es ist nicht ausschließbar, dass sie gewürgt wurde. Es ist relativ sicher, dass sie an den Oberarmen festgehalten wurde, und Schläge mit der flachen Hand auszuschließen seien. Ist das korrekt? - "Ja, das ist korrekt", sagt Eisenmenger.

 

http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath

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@ bille

Herr Mollath hat nicht immer eindeutig die ihm vorgeworfenen Taten bestritten, leider gerade dann nicht, wenn er vom Richter ausdrücklich danach gefragt wurde. Es war auch nicht immer klar, worauf sich die Notwehr-Einrede beziehen sollte: auf sämtliche Tatvorwürfe oder auf Details? Der erste Richter hat ihn wohl so verstanden, dass er beim Vorwurf des Beißens Notwehr geltend machte, was diesem nicht einleuchtete. Es ist sicher sehr schwierig, im Nachhinein zu eruieren, wie die Abläufe tatsächlich waren, aber nur einzuwenden, er habe irgendwann irgendwo von Notwehr gesprochen, reicht sicher nicht aus, um die Gesamtsituation zu beurteilen. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Verhandlung und damit auch alles Weitere sich anders entwickelt hätte, wenn Herr Mollath an geeigneter Stelle klar geantwortet hätte. Aber er konnte das nicht, weil er die Rolle des Angeklagten nicht akzeptiert hatte.

 

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Gast schrieb:

@ bille

Herr Mollath hat nicht immer eindeutig die ihm vorgeworfenen Taten bestritten, leider gerade dann nicht, wenn er vom Richter ausdrücklich danach gefragt wurde. Es war auch nicht immer klar, worauf sich die Notwehr-Einrede beziehen sollte: auf sämtliche Tatvorwürfe oder auf Details? Der erste Richter hat ihn wohl so verstanden, dass er beim Vorwurf des Beißens Notwehr geltend machte, was diesem nicht einleuchtete. Es ist sicher sehr schwierig, im Nachhinein zu eruieren, wie die Abläufe tatsächlich waren, aber nur einzuwenden, er habe irgendwann irgendwo von Notwehr gesprochen, reicht sicher nicht aus, um die Gesamtsituation zu beurteilen. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Verhandlung und damit auch alles Weitere sich anders entwickelt hätte, wenn Herr Mollath an geeigneter Stelle klar geantwortet hätte. Aber er konnte das nicht, weil er die Rolle des Angeklagten nicht akzeptiert hatte.

 

 

Ich denke mal, es wäre sehr schwer gewesen, sich an Details eines Ehestreits zu erinnern....die Anzeige kam erst über ein Jahr später. Was weiß man da noch, außer, dass man sich gewehrt hat?

 

 

 

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@ f&f

Ob er tatsächlich gesagt hat, PM habe erhebliche stumpfe Gewalteinwirkungen erlitten oder dieses Attest lasse (aber eben völlig unspezifiziert) allenfalls Rückschlüsse auf erhebliche stumpfe Gewaltanwendung zu, wird sich spätestens bei Erscheinen der Wortprotokolle Strates genauer aufschlüsseln.

Diese Frage ist nicht relevant, denn Prof. Eisenmenger kann nur die Aussage und Qualität des Attests beurteilen. Feststellungen, auf die Sie abzielen, kann nur das Gericht treffen.

 

 

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Gast schrieb:

@ f&f

Ob er tatsächlich gesagt hat, PM habe erhebliche stumpfe Gewalteinwirkungen erlitten oder dieses Attest lasse (aber eben völlig unspezifiziert) allenfalls Rückschlüsse auf erhebliche stumpfe Gewaltanwendung zu, wird sich spätestens bei Erscheinen der Wortprotokolle Strates genauer aufschlüsseln.

Diese Frage ist nicht relevant, denn Prof. Eisenmenger kann nur die Aussage und Qualität des Attests beurteilen. Feststellungen, auf die Sie abzielen, kann nur das Gericht treffen.

 

 

@ Gast Nr 30:

 

An sich dachte ich, dass es klar wäre, dass ich mit meinem (nicht nur diesem letzten) Beitrag primär auf den höchst manipulativen Umgang (auch hier im Blog) mit (angeblichen und tatsächlichen) Äußerungen, Schilderungen von Begebenheiten uvm. am xten konkreten Beispiel hinweisen wollte.

 

Und Feststellungen der Art, die nach Ihrer (wohl begründeten) Meinung, nur das Gericht treffen könne, werden hier aufgrund z.B dieser Einlassungen Eisenmengers schon wieder haufenweise getroffen bis hin zu Feststellungen, dass GM dem Blogger Bille gehöre (" Ihr Mollath") und dass der Schläger Mollath dem Blogger Bille für seinem unermüdlichen Einsatz im Kampf gegen Frauen nun  danken wird.

 

Das (und noch viel mehr) wird hier aus den Ausführungen Eisenmengers geschlossen.

 

Daher denke ich, dass man hier durchaus Überlegungen der von mir getroffenen Art anstellen kann.

Auch wenn Sie das für nicht relevant halten mögen ;-)

 

 

 

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Verteidiger Gerhard Strate erklärte in der Pause: Er und sein Mandant seien auf der "Siegerstraße", es werde immer etwas bleiben, aber nichts Strafrechtlich-Relevantes.

 

Bei dem Vorwurf der (einfachen) Körperverletzung wäre ich mir da nicht so sicher.

Aber es ist offensichtlich, dass Strate aus Image-Gründen deutlich  zurückrudert.

Vom Ziel der "Wahrheitsfindung" und der "vollständigen Rehabilitation" ist Mollath jedenfalls weit entfernt.

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Ergänzung betreffend Ansicht des Herrn Prof. Müller zur Selbstverteidigung:

 

Wer sich ansieht, wie Leistungen eines Pflichtverteidigers entgolten nwerden, der muss feststellen, dass eine wirklich gute Arbeit nicht annähernd adäquat bezahlt wird!  Ein guter Antrag auf Revision, der gut ausgearbeitete Sach- und Prozessrügen enthält, erfordert nicht weniger Arbeit als der Wiederaufnahme-Antrag des Herrn Dr. Strate im Fall Mollath!

 

Ein Angeklagter, der lebenslange Psychiatriehaft fürchten muss, ist natürlich bereit, solche Arbeit auf sich zu nehmen, aber ein Pflichtverteidiger höchstens dann, wenn es ein prestigeträchtiges öffentliches Verfahren ist, oder wenn er dem Angeklagten durch eine besondere Form der Zuneigung verbunden ist (Verwandtschaft 1. Grades z.B.).

 

Dasselbe gilt für Beweisanträge usw. usf., tatsächlich kann ein Pflichtverteidiger, der niemals mehr tut, als es zur Abrechnung nach Gebührenordnung unbedingt nötig ist, verhältnismäßig viel Geld für wenig Arbeit kassieren, doch ein Pflichtverteidiger, der wirklich gut arbeitete, würde extrem lausig bezahlt.

 

Auch das sind klare Argumente für eine Selbstverteidigung, die frei von Hindernissen sein muss!

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@Gastkommentor

Natürlich bleibt immer was hängen, solange Aussagen nicht zurückgenommen werden. "Da ist schon was", "Wo Rauch ist, ist auch Feuer", "Wer solls sonst gewesen sein"  usw. 

 

Das ist ja das traurige dran, man kann in den seltestens Fällen beweisen, etwas nicht getan zu haben.

 

Aber hier wird eben klar gestellt, dass es für nichts Beweise gibt, nur Behauptungen, Vermutungen. Mollath aufgrund von Behauptungen, Vermutungen verurteilt wurde....als gemeingeährlicher Straftäter in die Forensik kam.

 

 

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Fall Mollath: Rechtsmediziner schließt Misshandlungen der Ehefrau nicht aus

Von Otto Lapp

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  Sehr geehrter Prof. Müller,   ich hätte eine grundsätzliche Frage bezüglich der Einbringung von Attesten. Selbst wenn diese allen medizinischen und auch juristischen Standards genügen, was sagt das über den Täter aus ? Im konkreten Fall wäre doch bestenfalls bewiesen das Frau M. Verletzungen erlitten hat, jedoch keinesfalls von wem diese verursacht worden sind. Bei einem unbekannten und/oder maskierten Täter benötigt man doch auch zusätzliche Beweise (DNA etc.). Wieso langt in so einem Fall die Aussage einer Beteiligten ? Diese Problematik stellt sich doch eigentlich immer, wenn es keine Zeugen oder objektive Beweise gibt (siehe Kachelmann, Horst Arnold). Im Umkehrschluss bedeutet das natürlich (bedauerlicherweise), dass viele Opfer keine Chance hätten den Täter zu belangen. Trotzdem glaube ich, dass der Grundsatz "In dubio pro reo" in nicht eindeutigen Fällen höher zu bewerten ist.   Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrter Lars,

Sie fragen/schreiben:

ich hätte eine grundsätzliche Frage bezüglich der Einbringung von Attesten. Selbst wenn diese allen medizinischen und auch juristischen Standards genügen, was sagt das über den Täter aus ?

Natürlich muss die Täterschaft dann noch durch andere Indizien bewiesen werden (DNA, glaubhafter Zeugenbericht etc.)

Im konkreten Fall wäre doch bestenfalls bewiesen das Frau M. Verletzungen erlitten hat, jedoch keinesfalls von wem diese verursacht worden sind.

Im konkreten Fall gab es (im ersten Prozess) die Aussage der Frau M., die für glaubhaft gehalten wurde. Nun gibt es erstens keine Aussage der Frau, zweitens sind die verwerteten früheren Aussagen z.T. widersprüchlich. Deshalb gibt es jetzt keinen glaubhaften Zeugenbericht über die Täterschaft.

Bei einem unbekannten und/oder maskierten Täter benötigt man doch auch zusätzliche Beweise (DNA etc.). Wieso langt in so einem Fall die Aussage einer Beteiligten ?

Siehe oben. Es gibt freie Beweiswürdigung, d.h. eine Zeugenaussage kann genauso als überzeugend verwertet werden wie eine Finger- oder DNA-Spur.

Diese Problematik stellt sich doch eigentlich immer, wenn es keine Zeugen oder objektive Beweise gibt (siehe Kachelmann, Horst Arnold). Im Umkehrschluss bedeutet das natürlich (bedauerlicherweise), dass viele Opfer keine Chance hätten den Täter zu belangen.

Ja, so ist es. Es kommt bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen darauf an, die Glaubhaftigkeit der jeweiligen Angaben zu prüfen und darüber zu entscheiden. Es war übrigens mein allererster Eindruck, meine allererste Kritik am Urteil des LG Nürnberg gegen Mollath, dass dies vom Gericht nicht geleistet wurde (siehe hier).

Trotzdem glaube ich, dass der Grundsatz "In dubio pro reo" in nicht eindeutigen Fällen höher zu bewerten ist.

Wenn der Staat einen Menschen bestraft, muss diesem die Straftat nachgewiesen werden - daraus ergibt sich der Grundsatz in dubio pro reo eigentlich schon von selbst.

Wenn jetzt die Überschrift im Nordbayerischen Kurier lautet: "Rechtsmediziner schließt Misshandlungen der Ehefrau nicht aus", dann ist dies als Überschrift geradezu irreführend. Denn umgekehrt ist die (einzig erhebliche) Quintessenz aus dem rechtsmedizinischen Gutachten, dass die Taten, wie sie im Urteil vom 8.8.2006 stehen, mit diesem Attest nicht nachgewiesen werden können, insbesondere nicht die gefährliche Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr.5 StGB).

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

#1

Nachdem es keine Beweise für die Verletzungen der Exfrau M. gegeben hat, gibt es (ja) jetzt die neuen Erinnerungen der Schwägerin, die nun doch am Streittag im Streithaus war und die nun doch anlässlich der Eiscafénovelle die Verletzungen gesehen hat.

Ansonsten behauptet nur Dr. R., er hätte die Verletzungen gesehen, wobei er nicht einmal nachdrücklich gefragt worden ist wie die zugehörige Person aussah, ob sie als Kassenpatientin über ihre Chipkarte eingebucht war, ob er nachgefragt hat wer der reguläre Hausarzt der Dame war und warum sie nicht zu diesem gegangen sei, etc.

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