Eindrücke vom neunten Tag der Hauptverhandlung gegen Gustl Mollath
von , veröffentlicht am 17.07.2014Nach achteinhalb von siebzehn (geplanten) Tagen füllt sich noch einmal der Gerichtssaal. Immerhin soll mit B. der Vorsitzende des Gerichts als Zeuge gehört werden, das Herrn Mollath im Jahr 2006 auf unbestimmte Zeit in der Psychiatrie unterbrachte. Die damalige Verhandlung dauerte nur einen halben Tag.
B., seit einigen Jahren Richter im Ruhestand, stellt gleich zu Beginn klar, dass er sich an nichts erinnere. Er habe das Urteil noch einmal gelesen, aber auch da sei ihm keine originäre Erinnerung an das Verfahren gekommen. Er weiß natürlich, dass damit seine Vernehmung eigentlich schon am Ende ist. Alle Versuche, ihn durch Vorhalt aus dem Urteil oder anderen Aktenbestandteilen doch noch zu einer Erinnerung zu bringen, werden scheitern. Für die Frage, ob die angeklagten Taten Herrn Mollath nachgewiesen werden können, ergibt sich nichts aus dieser Vernehmung.
Immerhin lässt er sich ein, dass er selbst mittlerweile Fehler im Urteil erkannt hat: Die Verwechslung der Festnahmesituationen und die jedenfalls aus dem Wortlaut erkennbare „Unlogik“, dass die Ehefrau auch während ihrer Bewusstlosigkeit noch die Tritte gespürt habe. Er wolle sich dafür nicht entschuldigen, das sei eben „passiert“ und könne nicht mehr rückgängig gemacht werden. Wenn er nur diese beiden Fehler erkennt, dann lässt sich schließen, dass er mit dem Urteil auch jetzt noch zufrieden ist – nur ein paar Formulierungsfehler seiner Berichterstatterin hat er übersehen, als er das Urteil unterzeichnete. Und „dem BGH hat das Urteil gereicht.“ Das klingt wie ein Echo der „handwerklichen Fehler“, die Anfang 2013, als das Dach ihres Hauses schon lichterloh in Flammen stand, auch die Nürnberger Gerichtspressestelle öffentlich einräumte, um wenigstens Teile des Dachstuhls zu retten.
Auch als RA Strate ihn damit konfrontiert, dass B. die Entpflichtung des Verteidigers abgelehnt habe, obwohl dieser doch in einem Interessenkonflikt gestanden habe, bleibt er bei seiner Rechtsauffassung: Schließlich könne es nicht sein, dass ein Angeklagter durch sein Verhalten die Auswechslung des Pflichtverteidigers herbeiführe. Allerdings müsste er – nicht nur in diesem Fall – bei der Lektüre des Wiederaufnahmeantrags Strates (von ihm als „Pamphlet“ bezeichnet) doch auch weitere Fehler erkannt haben. Fehler, die sich darauf beziehen, dass wesentliche Teile der Würdigung sich auf Beweise beziehen, die in die damalige Hauptverhandlung gar nicht ordnungsgemäß eingeführt wurden oder schlicht im Urteil verfälscht wurden. Fehler, die sich aus mangelnder oder ausfallender Beschwerdebearbeitung ergeben, und insbesondere auch die dreiwöchige Verzögerung der nach Menschen- und Grundrechten unverzüglich zu gewährenden Eröffnung des Unterbringungsbefehls. Letzteres war auch nach Ansicht des Vertreters der Staatsanwaltschaft in der laufenden Hauptverhandlung ein schwerwiegendes Versäumnis. All das ist kein Thema dieses Prozesses und dieser Vernehmung, man ahnt aber auch schon, wie er im Falle einer Befragung antworten würde: Ich erinnere mich nicht, oder, wie bei der Frage nach Martin M., dem neuen Mann der ehem. Frau Mollath: Klar kenne ich den vom Handball, aber da war kein privater Kontakt, das hatte keine Bedeutung.
Allgemein beklagt B., dass man in der Justiz immer mehr Boote mit derselben Anzahl Ruderer bewegen solle – aber er will den entstehenden Zeit- und Termindruck nicht als Entschuldigung für Fehler im konkreten Fall vorbringen.
Ansonsten offenbart sich hier ein Richter „alter Schule“, der sich nicht in den Terminkalender pfuschen lässt, es sei denn, dass einer noch einen Beweisantrag stellt, den man nicht nach § 244 Abs.3 StPO ablehnen kann. Man hätte als Verteidiger den Lauf des Geschehens mit der Stellung eines Beweisantrags vielleicht etwas aufhalten können. Oder damit, dass man der Verlesung des Attests widersprochen hätte. Oder dass man auf der Vorführung des Videos vom Reifenstecher bestanden hätte. Die Chancen einer Revision hätten sich vergrößert, vielleicht hätte man auch die Schöffen beeinflussen können. Aber die Überzeugung dieses Vorsitzenden hätte sich wohl kaum geändert. Der Schöffe W. hat zuletzt bekundet, Herr B. habe schon während der Verhandlung geäußert, dem Mollath schaue der Wahnsinn aus den Augen. B. drückt jetzt hierzu seine Empörung aus – nicht durch Abstreiten (denn das würde ja Erinnerung implizieren) sondern durch den Hinweis, der Schöffe habe mit dieser Äußerung gegen das Beratungsgeheimnis verstoßen.
Ein Rätsel lässt sich wohl nicht mehr lösen: Wie kam es überhaupt dazu, dass die Sache Mollath in der Kammer des Zeugen landete? Strate hatte vermutet, die Akten seien gezielt verzögert worden, damit die Kammer des Vors RiLG B. zuständig werden würde. Nach der Vernehmung der Richterin H. in der vorigen Woche hatte ich kurz gedacht, das Rätsel sei gelöst. Denn H. sagte, die Kammer sei für die Unterbringungen zuständig gewesen - möglicherweise also eine Spezialzuständigkeit in der Geschäftsverteilung. B hingegen meint, seine Zuständigkeit („reiner Zufall“) habe sich strikt aus der Eingangsreihenfolge ergeben; er halte für „ völlig ausgeschlossen“, dass da in der Justiz manipuliert worden sei.
Im Anschluss, die Zuhörerreihen sind schon wieder deutlich gelichtet, werden Schreiben Herrn Mollaths verlesen. Schreiben, die in seinem zur Verteidigung übergebenen Ordner enthalten waren. Zur Erinnerung: In der Frühzeit des Verfahrens gegen Mollath waren es u.a. diese Schreiben, die einige zu der Ansicht brachten, man habe es mit einem psychisch Gestörten zu tun. Es ist vielleicht sinnvoll, sich durch Zuhören einmal ganz auf den Inhalt statt auf das Lay-Out zu konzentrieren. Im Grunde sind diese Schreiben Mollaths aus (überwiegend) dem Jahr 2002 der interessantere Teil der Hauptverhandlung am heutigen Tage. Jedenfalls für die, die diese Schreiben noch nicht kennen. Es ergibt sich das Bild einer Beziehung nach ihrem Scheitern: Vorwürfe des Verlassenen an die Frau, die sich nach über zwei Jahrzehnten von ihm abgewendet hat, nicht mehr auf seine Briefe und seine Anrufe reagiert oder nur noch sporadisch auf den Anrufbeantworter spricht. Der verzweifelte und zum Scheitern verurteilte Versuch, sie dazu zu bewegen, auf seine Warnungen zu reagieren, ein Gespräch mit ihm zu führen. Die Not, die sich daraus ergibt, dass sie die Rechnungen nicht mehr bezahlt. Man kann sich denken, dass ein klärendes Gespräch zu diesem Zeitpunkt längst unrealistisch geworden ist. Aber es geht auch weitschweifig um Einzelheiten der Banktätigkeiten seiner Frau, die ihm unrechtmäßig und darum gefährlich vorkommen, und die Zurückweisung des Angebots einer Art "Schweigegeld", wie er es empfindet.
Ob diese Briefe inhaltlich Hinweise auf eine Psychose bzw. einen Wahn geben, mögen Fachleute bewerten. Ich erkenne das nicht darin.
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85 Kommentare
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Mal zwei finanzielle Fragen:
-sollte das erste Urteil aufgehoben werden, bekommt Herr Mollath dann nur € 25.- am Tag (also ca. 70.000.-Euro gesamt), oder kann er auch noch zivilrechtlich Forderungeneinklagen?
-übernimmt der Staat Herrn Mollaths tatsächlich angefallene Anwaltskosten, oder gibt es da eine Deckelung?
Danke schon mal. ,
Gast kommentiert am Permanenter Link
http://www.sueddeutsche.de/bayern/prozess-gegen-gustl-mollath-gutachter-...
gaestchen kommentiert am Permanenter Link
@Prof. Müller:
"Schließt nicht aus" ist als Überschrift nicht irreführend, sondern besagt weder einen Nachweis noch einen fehlenden Nachweis. Die Frage, ob ein Zeuge oder Sachverständiger irgendetwas ausschließen könne ist jetzt keine besondere Journalistenmarotte, sondern eher bei den Juristen. Sie ist aus den Gerichtssälen - ich beschränke mich hier mal auf Zivilsachen, die ich bisher erlebt habe - offenbar nicht auszurotten und fällt immer wieder, vor allem dann, wenn von Anwaltsseite die Behauptungen eines Zeugen der Gegenpartei "erschüttert" werden sollen. Die Frage ist meist völlig sinnlos, vor allem wenn die Tatsachengrundlage eines Gutachtens wackelig ist (wie z.B. hier, weil eine ausreichende Dokumentation der Verletzungen fehlt) und bei Zeugen ist sie ohnehin sinnfrei, weil jeder weiß, daß Zeugen irren können und man daher ohnehin nichts ausschließen kann.
Hans Müller kommentiert am Permanenter Link
Und eine weitere Frage. Wird denn die Diagnose der Psychiater, die zu Herrn Mollaths Einweisung geführt hat auch "aufgehoben", oder bleibt es im Raume stehen, dass er an Wahnvorstellungen leidet bzw. gelitten hat?
Danke
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@gaestchen,
Sie schreiben:
Aber in die Überschrift gehört doch die zentrale Nachricht, nämlich das, was "neu", maßgeblich und erheblich ist. Insofern ist die Überschrift der SZ korrekt: "Gutachter sieht keinen Beweis für Misshandlungen", die des NB Kurier ist irreführend.
Ich mache Ihnen keinen Vorwurf, aber die Frage ob etwas nicht ausgeschlossen werden kann, ist durchaus in vielen Fällen (v.a. im Zivilrecht) sehr wichtig und keineswegs eine "Marotte der Juristen". Gerade wenn man einen Beweise erschüttern will, setzt man mögliche Alternativen ("nicht ausschließbar") dagegen. Hier, im konkreten Fall, ging es aber darum, ob mit dem Attest (und der Aussage des Arztes) die Täterschaft Mollaths bewiesen werden kann, nicht, ob es nur nicht ausgeschlossen werden kann. Der Staat trägt hier die Beweislast!
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Zur Richterwahl "durch das Volk". Betrachten Sie einmal, wie das konkret ausschauen würde (Beispiel Schweiz):
Anders gefragt, wie sollte denn eine Richterwahl organisiert sein, woran einerseits die nötige Anzahl von Wählern überhaupt Interesse hat sich zu beteiligen, andererseits sich auch alle mit den Personen (Hunderte Ri am LG, Tausende am AG) intensiv genug beschäftigen, dass sie (ohne Parteienvorauswahl) tatsächlich die Qualität dieser Richter beurteilen können? Wie viele befähigte Juristen würden sich für eine Richterstelle interessieren, wenn sie nach 5 oder 10 Jahren dort einfach aufgrund Wahlentscheidung wieder rausfliegen? Ein guter Jurist kann schon jetzt in anderen Berufen viel mehr verdienen als in der Justiz...
NPÖ kommentiert am Permanenter Link
Ein Karsruher Amtsrichter wäre sicherlich nicht von der gesamtheit des deutschen Volkes zu bestimmen, sondern nur von den Bürgerinnen und Bürgern in seinem Gerichtsbezirk. Woran die Menschen Interesse zeigen, hängt auch davon ab, wie gut man Ihnen Dinge schmackhaft macht. Bisher macht man es ihnen schmackhaft, alle paar Jahre wählen zu gehen und ansonsten auf den Staat zu vertrauen, und selbst das funktioniert ja insoweit, als dass die Massen sich zufrieden geben - solange sie nicht ahnen, was in Wahrheit läuft.
Ich formuliere Ihre Frage einmal sinnverändernd um, wobei ich Ihnen auf diesem Wege eine Teilantwort gebe:
Wie viele befähigte Juristen würden sich für ein Abgeordnetenmandat interessieren, wenn sie nach 5 oder 10 Jahren dort einfach aufgrund Wahlentscheidung wieder rausfliegen? Ein guter Jurist kann schon jetzt in anderen Berufen viel mehr verdienen als in der Justiz...
-> Wie Sie sicherlich wissen werden, ist die Gruppe der Juristen in den Parlamenten stärker vertreten als jede andere Berufsgruppe!
Im Übrigen müssen es ja nicht unbedingt Juristen sein. Ich bin mir ganz sicher, dass Frauen wie Dr. Maria E. Fick (Menschenrechtsbeauftragte der Bayer. Ärztekammer) und die Psychiaterin Hanna Ziegert nach einer sehr kurzen strafrechtlichen Grundausbildung bessere Richter wären als die meisten Zweier- oder Einser-Juristen.
Name kommentiert am Permanenter Link
Wenn jemand ohne betriebswirtschaftliche Ausbildung ein Geschäft eröffnet, ist nichts dagegen zu sagen - er muss die Folgen selbst ausbaden, wenn er es nicht kann. Beim Richter müssen es andere ausbaden (wie beim Arzt, Baustatiker oder Steuerberater auch). Zugangsbeschränkungen, die eine fachliche Eignung voraussetzen, sind daher notwendig.
neuergast kommentiert am Permanenter Link
#40
Die Tatschilderung von Frau M. ist ja nun nachweislich in mindestens zwei Hinsichten falsch: 1. Sie hat angegeben, dass sie mit der flachen Hand geschlagen wurde - das kann laut Sachverständigem nicht zutreffen, 2. Sie hatte Hautabschürfungen am Rücken, die durch ihre Schilderung nicht gedeckt sind. Es kann also nicht so gewesen sein, wie sie behauptet. Das scheint mir einfach logisch zu folgen. Daraus folgt dann doch weiter, dass sie unglaubwürdig ist. Dieser Schluss wird noch bestätigt durch die verschiedenen Versionen, die sie von dem Ereignis abgeliefert hat, von ihrer Weigerung, dem Sachverständigen die Narbe zu zeigen, und von dem Widerspruch in der Schilderung der angeblichen Bisswunde. Wenn es aber darum geht, ob Notwehr oder Mißhandlung, und der Mißhandlungsvorwurf nicht glaubwürdig ist, dann bleibt nur die Notwehr übrig. Oder gibt es gegen diese Alltagsüberlegung noch irgendwelche juristischen Einwände?
Gast kommentiert am Permanenter Link
Vielleicht hat Gustl Mollath seine Frau geschlagen, gebissen und gewürgt. Beweisen lässt es sich allerdings nicht. Am zehnten Verhandlungstag legte der medizinische Sachverständige sein Gutachten vor und zerlegte das damals als Beweis vorgelegte Attest.
http://www.regensburg-digital.de/gutachter-misshandlungen-keinesfalls-be...
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Gresch,
Sie schreiben:
Diese Aussage war zunächst einmal generell gemeint dazu, dass Sachverständige ggf. hinzugezogen werden sollen (und gesetzlich müssen), wenn Gerichte nicht über die Sachkunde verfügen, besteimmte Tatsachen zu eruieren und zu bewerten. Im Falle, dass psychische Erkrankungen in Farge stehen, sind dies (jedenfalls nach den gestezlichen Vorstellungen) Ärzte, speziell Fachärzte für Psychiatrie.
Wenn Sie (gemäß Ihrer Profession nehme ich das an) auf den Streit zwischen Psychologen und Psychiatern anspielen, so bin ich da grds. neutral. Mir würde es genügen, wenn Fachkundige etwas beitragen zur Sachkunde des Gerichts, einen Fall zu beurteilen. Angesichts des Falls Mollath (und der Lektüre der drei entscheidenden Gutachten) kommen mir auch erhebliche Zweifel an der Beurteilungsfähigkeit der betr. Gutachter im konkreten Fall. Ich hoffe aber doch, dass zumindest die Voraussetzung (2) zutrifft und auch in der psychiatrischen Erkenntnisfindung ein Fortschritt festzustellen ist. Nun werden Sie wahrscheinlich sagen, diese Hoffnung sei unberechtigt und mir empirische Studien dazu anbieten.
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Dr. Gresch kommentiert am Permanenter Link
Mit dem Streit zwischen Psychologen und Psychiatern haben meine Fragen nichts zu tun. Mich interessieren die Grundlagen des Vertrauens von Juristen auf die Fähigkeit von Psychiatern, Psychologen oder sonstigen Psycho-Gewerblern, "psychische Krankheiten" und "Schuldfähigkeit" zu diagnostizieren und Gefährlichkeit oder andere kritische Merkmale zu prognostizieren. Trotz intensiver Suche in den letzten 35 Jahren habe ich nämlich weder in der Praxis, noch in der wissenschaftlichen, empirischen Literatur Anhaltspunkte entdecken können, die dieses Vertrauen rechtfertigen könnten. Es will mir nicht in den Kopf, dass dieses Vertrauen auf Wunschdenken oder gar Gedankenlosigkeit beruht. Irgendetwas Substanzielles muss aus Sicht von Juristen die Auseinandersetzung mit solchen Gutachten nahelegen. Es kann doch nicht nur ein schieres Anmutungserleben, es sollte doch eine gewisse Rationalität im Spiel sein. Schließlich steht einiges auf dem Spiel. Ein nicht valides prognostisches Verfahren zur Gefährlichkeit beispielsweise führt zwangsläufig dazu, dass eine größere Zahl harmloser Menschen eingesperrt werden muss, um auch nur einen wirklich Gefährlichen an einer Gewalttat zu hindern. Sollte der Jurist unter diesen Bedingungen nicht von der Psychozunft den Nachweis verlangen, dass sie auch tatsächlich das diagnostizieren und prognostizieren können, was sie zu diagnostizieren und zu prognostizieren vorgeben? Und hätten nicht auch andere Beteiligte, beispielsweise Angeklagte ein Recht darauf?
Mit freundlichen Grüßen
Hans Ulrich Gresch
Gast kommentiert am Permanenter Link
Herr Dr. Gresch,
Wie schätzen sie es ein, wenn 3 Psychiater und 3 Therapeuten zu sehr unterschiedlichen Diagnosen nach ICD 10 kommen ?
Was können Menschen nun tun eine richtige Diagnose zu bekommen ?
f&f kommentiert am Permanenter Link
Beispielweise wurde letztes Jahr mehr als 2 wöchige intensive Trauer nach dem Tod eines nahen Angehörigen in den Katalog der dringend behandlungsbedürftigen sog. Depressiven Erkrankungen aufgenommen.
Soweit ich weiß, wurde noch nicht mal eine Staffelung im Sinne von:
5 Jahre verheiratet oder 1. Kind gestorben oder Kind unter 10 Jahren gestorben=> darf zwei Wochen (gesund) trauern
10 Jahre...........3 Wochen
15 Jahre ..........4 Wochen
in Erwägung gezogen.
Aber die Ärzte, die sich sowas ausdenken, wollen ja nur helfen, gell (Glaube ich sogar, die Frage ist blos:
Wem)
Dr. Gresch kommentiert am Permanenter Link
Dann schätze ich das ICD 10 als ein Verfahren mit zu geringer Reliabilität ein. Das DSM ist aber auch nicht besser. Psychiatrische Diagnosen sind weder reliabel, noch valide. Sie mögen nützlich sein; allein, es fragt sich, für wen?
bille kommentiert am Permanenter Link
Die Beweisfotos?
http://www.bild.de/regional/muenchen/gustl-mollath/sticht-mollath-hier-reifen-platt-36874672.bild.html
Nur dumm, dass es in der Nacht der Aufnahmen keine zerstochenen Reifen gab, wie man inzwischen weiß.
Hämatome kommentiert am Permanenter Link
Hatte schon jemand aufgeführt das es Frauen gibt bei der die Haut schon bei leichtem Druck mit deutlichen und großen Hämatomen reagiert? Dazu braucht man Sie nicht mal festzuhalten, eine unabsichtliche falsch Bewegung beim Kuscheln reicht da schon.
Eine meiner Freundinen war so empfindlich das SIe schon beim Tanzen bei falschen Bewegungen und daraus folgenden "Kollisionen" mit anderen Paaren großflächige blaue Flecken bekan.
Wie ist die bei der Beschuldigerin?
Lars kommentiert am Permanenter Link
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrte Frau Kutschke,
Sie schreiben:
Ich stimme Ihnen zu. Ich hatte mit dem von Ihnen zitierten Satz lediglich geantwortet auf die Frage, warum Psychiater überhaupt angehört werden, ob man nicht ganz auf sie verzichten solle. Ich glaube, Sie sind da derselben Ansicht wie ich. Dass es im Fall Mollath zu Begutachtungen gekommen ist, die nicht den Richtlinien entsprechen und die mich als Jurist auch in keiner Weise überzeugt haben, habe ich an verschiedenen Stellen geäußert. Das Problem ist, auch dafür - nämlich um festzustellen, dass es sich um nicht richtlinienkonforme und wahrscheinlich Fehlgutachten handelt - auch für diese Feststellung braucht man einen Psychiater.
Der Grund der Beauftragung ist nicht unbedingt die "Infargestellung Mollaths", sondern er ergibt sich daraus, dass die Anwendung der §§ 20, 21, 63 in Betracht kommt und dafür gesetzlich (formal) ein SV benötigt wird. Ich habe diese Zusammenhänge bereits mehrfach erläutert. Das Gericht wählt den Sachverständigen aus und hat, vielleicht auch, weil Herr Dr. Weinberger schon zuvor ein Gutachten erstattet hat, nicht auf diesen zurückgegriffen.
Sehe ich genauso. Jedoch: erstens kommt es möglicherweise (seit heute: wahrscheinlich) gar nicht mehr zu einer Begutachtung, da der Tatnachweis nicht erbracht werden kann.
Zweitens wäre ein Sv auch dafür erforderlich ggf. eine nicht ausschließbare Schuldunfähigkeit (§ 20, in dubio pro reo) zu bestätigen, wofür eine Einschätzung der früheren Aketninhalte und Gutachten genügen kann.
Sie gehen (kontrafaktisch, wie ich meine) offenbar davon aus, dass der SV nur gegen bzw. zu Lasten des Angeklagten Stellung nehmen kann. Wird aber etwa § 20 StGB in dubio pro reo bejaht, zugleich aber § 63 StGB verneint, wäre Ihr Argument nicht mehr tragfähig.
Die Interpretation des § 80 StPO habe ich ja in meinem Beitrag überhaupt erst zur Sprache gebracht. Inzwischen hatte ich Gelegenheit, den SV in der Hauptverhandlung zu erleben und denke, dass seine Fragen an die Zeugen durchaus - auch aus Sicht von Herrn Mollath und seiner Verteidigung - sinnvoll sind. Wie oben schon gesagt: Auch die Kritik an den bisherigen psychiatrischen Einschätzungen bedarf eines Psychiaters.
Ihr Misstrauen in Ehren, aber diesen Anschein habe ich bislang nicht feststellen können (haben Sie irgendwelche objektiven Anhaltspunkte dafür?) Und wenn Kritik an den psychiatrischen Gutachten in diesem Prozess von einem allg. sehr anerkannten Psychiater käme, wäre dies m. E. umso nützlicher.
Herr Mollath wird sicherlich nicht mehr in die Psychiatrie verräumt auf Grundlage der Ergebnisse dieses Prozesses.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Lutz Lippke kommentiert am Permanenter Link
"Offen eingeräumt wird, dass der ganze Aufwand des Wiederaufnahmeverfahrens dazu dient, das angekratzte Vertrauen in die bayerische Justiz wieder herzustellen. Die Dauer-Präsenz des Prof. Nedopil dient allem Anschein nach hauptsächlich aber dazu, den noch ramponierten Ruf der deutschen Psychiatrie und ihrer Elite aufzupolieren. Nur eine Kapazität, eine Koryphäe wie Prof. Nedopil, wird es demnächst heißen, konnte die (längst fachkundig ausgewiesene) psychische Gesundheit und Ungefährlichkeit Mollaths erkennen."
Sehr geehrte Frau Kutschke,
es ist sehr frustrierend, aber höchstwahrscheinlich werden Sie damit recht haben. Klar ist doch, dass verursachend nicht nur Systemversagen (z.B. ein schlechtes Gesetz) oder die Fehleinschätzung Einzelner war, sondern ein Netzwerk von Personen, für die Regeln nur dann gelten, wenn deren Anwendungsergebnis ihrer Zielvorstellung entspricht. Mancher wunderte sich möglicherweise wirklich nur über diesen wirren Verschwörungskram, ärgerte sich über irgendetwas an Mollath und folgte seiner "Bürgerpflicht". Und nun? Irrtum eingestehen, Verantwortung übernehmen? Ausgeschlossen ist es, dass sich die echten Profiteure offenbaren, die intrigant und planend vorgingen. Deren Psyche ist bereits beseelt von einer bewussten und zielgerichteten Beugung des Rechts zu eigenen Gunsten. Gehen wir auch davon aus, dass es in diesem Netzwerk vielfältige Abhängigkeiten, hierarchische Abstufungen, Vergünstigungen, Erpressbarkeit und Fehlinformationen gibt und wir die Chefetage nur erahnen können. Während sich dieses Netzwerk insgesamt bis zu Mollaths Entlassung selbstgewiss gab und möglicherweise schon über eine Automatisierung der Zwangsverräumung sinnierte, wurden nach der Entlassung sofort Rettungsmaßnahmen für die wichtigsten Netzwerker eingeleitet. Das spürt auch der kleine Mitläufer und lässt die Hosen lieber an. Das Netzwerk stößt verwundete Teile ab, dämmt den Protest durch Mitarbeit ein und stabilisiert sich durch diese Unabkömmlichkeit. Was nicht bedeuten soll, dass die Personen, denen diese Funktionen zugewiesen wurde oder auch einfach zufiel, selbst davon wissen, geschweige denn einverstanden sind. Es geht mehr um die Steuerungsfunktion des Zulassens oder Unterbindens. Also das was möglich ist, müssen wir möglichst produktiv für grundlegende Veränderungen verwerten.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Es kann so gewesen sein, beweisbar ist es nicht
Von Beate Lakotta, Regensburg
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-rechtsmediziner-eise...
bille kommentiert am Permanenter Link
"…eine Bisswunde am Ellenbogen - eine entsprechende Narbe hat Petra M. in mehreren Gerichtsverhandlungen vorgezeigt …“
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-rechtsmediziner-eisenmenger-sagt-aus-a-981837.html
Nur ihr jetziger Mann hat sie sie ganzen Jahre über nie gesehen, weiß noch nicht mal, ob rechts oder links.
Böser Ehemann.
Lutz Lippke kommentiert am Permanenter Link
Zur Zuverlässigkeit und Wissenschaftlichkeit von psychologischen Gutachten und juristischer Entscheidungsfindung und den möglichen Folgerungen sollte verstärkt nachgedacht werden.
Ein paar Semester Psychologie hatte ich als Naturwissenschaftler im Nebenfach. Was mir im Anfangssemester (Methodenlehre) auffiel, war das Bedürfnis der Psychologen, mit zu den (harten) Naturwissenschaften zu zählen. Die Messungen wurden über die Jahrzehnte verfeinert und sind durch fortgeschrittene Statistik durchaus auswertbar. Dies gilt aber üblicherweise für Auswertungen zu größeren Gruppen oder auch zur groben Klassifizierung einzelner, oft unklarer Eigenschaften. Man nehme z.B. den ungenauen und kulturkreisabhängigen IQ. Ein IQ von über 130 und Telefonbücher auswendig lernen, was soll der IQ da konkret aussagen? Viel Arbeit müssen Psychologen darauf verwenden, Fehler und Störquellen zu ermitteln und loszuwerden. Während sich die harten Naturwissenschaften ihre eigene exakte Welt basteln oder die Existierende ebenso exakt sezieren, sind Psychologen auf die Erkenntnis durch Beobachten, statistisches Auswerten und Interpretieren angewiesen. Bei ausreichend großer Testgruppe führt das bei sauberer Arbeit zu validen Ergebnissen. Damit können sogar psychologische Prognosen zu einzelnen Probanden erstellt werden, aber eben nur mit statistischen Wahrscheinlichkeiten. Sobald die nicht bei unmöglichen 100% liegt, kann der gerade vorliegende Fall Einer sein, auf den die Prognose nicht zutrifft und das noch ohne Anwendungsfehler.
In der Therapie kann der heilende Therapeut bei einer fehlerhaften Diagnose oder ungeeigneten Therapie seine Methode noch variieren, der Klient kann den Therapeuten wechseln oder die Therapie insgesamt abbrechen. Eventuell vollkommen schadlos.
Auch Richter und Gerichtsgutachter müssen mit Beobachten, Auswerten und Interpretieren zur Erkenntnis kommen. Der Unterschied zum Therapeuten ist jedoch der Zwang zur unumstößlichen Entscheidung und die zwanghafte Bindung an den gesetzlichen Richter. Das verleitet dazu, sich harte wissenschaftliche Erkenntnisfähigkeit einzureden und den kleinen Restfehler mit der persönlichen Erfahrung und Prognosefähigkeit auszugleichen. Wer gerichtliche Urteile liest, wird faktisch nie richterliche Zweifel an der eigenen Methodik zur Entscheidungsfindung entdecken. Wenn etwas zweifelhaft ist, dann sind es äußere Umstände, Tatsachen, Beteiligte oder Zeugen. Auch das wird mit "Exaktheit" registriert und in eine klare Entscheidung umgemünzt. Psychiatrischen Gutachtern sollte dagegen die Ungenauigkeit ihrer Methoden insbesondere bei der Anwendung im Einzelfall bewusst sein. Aber was soll ein Richter mit Prognosewahrscheinlichkeiten zwischen 50 - 90% zu einer psychischen Neigung, die keine Aussage zu einer konkreten Gefahr darstellt. Also muss der Gutachter umso mantrahafter an der Untersuchungsgrundlage festgehalten, dass die vorgeworfenen Straftaten auch wirklich verübt wurden, der Proband in seiner typischen Verfassung ist und die eigenen Beobachtungen objektiv und unbeeinflusst sind. Damit kann er dann schon konkreter werden. Mit dieser Idealvorstellung überspringt der Gutachter die Hürde zur harten Wissenschaft und misst förmlich mit dem Bandmaß. Auf eine ähnliche Idealisierung für seine absolute Urteilsfähigkeit setzt auch der Richter, die dann mit Unabhängigkeit, Unbefangenheit und Prozessgerechtigkeit beschrieben wird. Da kracht es also schon mächtig in der Theorie beider Professionen, ohne das andere Mängel dazukommen müssen.
Ein Kernproblem ist m.E. diese Sucht nach Unangreifbarkeit der Entscheidung, die durch idealisierte Unfehlbarkeit gerechtfertigt wird. Der Richter entscheidet durch seine besonders gute juristische Ausbildung, objektive Tatbestandsermittlung und korrekte Anwendung der richtigen Gesetze. Wenn die Juristen und Gutachter sich aber eingestehen würden, dass eindeutig, richtige Feststellungen in ihrer Profession schon grundsätzlich nicht möglich sind, dann wäre es ein Zeichen der Qualität, wenn der Zweifel oder die methodische Fehlertoleranz mit festgestellt und dokumentiert wird. Damit wären realistische Ansätze für Korrekturmöglichkeiten geschaffen, die nicht bedeuten, dass die Entscheidung auf schlechter Ausführung beruht. Ein Mentalitätswechsel in dieser Grundsatzfrage könnte sich damit auch positiv hemmend auf das Bedürfnis zur Manipulation von Verfahren auswirken. Vorausgesetzt es besteht die Absicht ein gerechtes Recntssystem zu etablieren.
Leser kommentiert am Permanenter Link
@ bille #31
Niemand wird Ihnen widersprechen, im Gegenteil Ihnen zustimmen (wie man sieht), dass nach längerer Zeit Details nicht mehr erinnerbar sind (gilt übrigens nicht nur für Ehestreit).
In dem von Ihnen zitierten Beitrag geht es aber konkret darum, dass der Richter Mollaths Aussage, er habe sich "nur gewehrt" auf das Detail des Beißens bezogen hat. Das hat doch nichts damit zu tun, woran sich Herr Mollath erinnert oder nicht.
Dr. Gresch kommentiert am Permanenter Link
Zur Beurteilung der Wissenschaftlichkeit einer Prognose kommt es auf einen einzelnen Zahlenwert an, mehr ist nicht zu bedenken. Dieser Zahlenwert ist der Koeffizient prognostischer Validität. Er drückt den statistischen Zusammenhang zwischen der Prognose und dem prognostizierten Ereignis, beispielsweise einer Gewalttat, aus.
Ist die prognostische Validität gut, so ist zwangsläufig die Zahl der falsch positiv und der falsch negativ Eingestuften gering. Ist sie schlecht, werden beispielsweise viele Harmlose eingesperrt und viele Gefährliche laufen frei herum. Es handelt sich hier um einen Zusammenhang, der sich zwingend aus der mathematischen Beziehung zwischen Validität und Trefferquote ergibt.
Aus diesem Zusammenhang, unter Berücksichtung der Basisrate und des Selektionskriteriums (Beispiel: Grad der Gefährlichkeit, die eine Internierung rechtfertigt) ergibt sich die "number needed to detain", also die Zahl der Harmlosen, die eingesperrt werden müssen, um eine Gewalttat eines tatsächlich Gefährlichen zu unterbinden.
Je nach Studie finden sich hier Zahlen zwischen 6 und 16. Klartext: Die überwiegende Mehrheit der Leute, die wegen angeblicher Gefährlichkeit hinter psychiatrischen Gittern sitzen, stellen keine erhöhte Gefahr für die Allgemeinheit dar; sie sind sie gefährlich oder ungefährlich wie der Normalbürger.
Es sollte sich eigentlich von selbst verstehen, dass Prognosen solcher Art nicht beanspruchen können, wissenschaftlich fundiert zu sein, weil man ja sonst auch die Glaskugelschau oder das Kaffeesatzlesen als wissenschaftlich fundiert bezeichnen könnte. Es ist überdies zu bedenken, dass solche Prognosen oft auf klinischen Urteilen beruhen, d. h., der Gutachter unterhält sich mit dem Probanden, studiert die Akten und verbindet dann die so erhaltenen Eindrücke in seinem Kopf zu einer Vorhersage. Diese Form der Prognose hat die schlechteste prognostische Validität. Zumindest nicht schlechter, meist etwas besser sind statistische Methoden, die aber immer noch mit einer "number needed to detain" verbunden sind, die sich ethisch nicht rechtfertigen lässt.
Psychiater, Psychologen und andere "Experten" sind in solchen Fällen vor Gericht also entbehrlich, weil der Richter genauso gut den Saaldiener um eine Expertise bitten könnte. Hier wird also der Anschein von Objektivität und Wissenschaftlichkeit erweckt, der sich empirisch nicht rechtfertigen lässt. Es ist nicht gut für unsere Rechtskultur, wenn Illusionen der Gewissheit eine zentrale Rolle spielen.
Kurz: Zur Beurteilung der Wissenschaftlichkeit eines prognostischen Verfahrens ist zu prüfen, ob sich sich durch seine Anwendung die Trefferquote in einem praktisch akzeptablen Ausmaß steigern lässt. Wenn die Mitwirkung von Psychiatern und Psychologen nichts daran ändert, dass die überwiegende Zahl der wegen Gefährlichkeit Internierten in Wirklichkeit nicht gefährlicher sind als der Durchschnittsmensch, dann sind Zweifel an der Wissenschaftlichkeit ihrer Methoden gerechtfertigt. Sie schaffen kein oder nicht genug Wissen, um ethisch vertretbare Verhältnisse zu gewährleisten.
Lutz Lippke kommentiert am Permanenter Link
zu #18
"Es kann so gewesen sein" ist eine Hypothese im Stadium von Ermittlungen, die mit Gegenhypothesen und weiteren staatsanwaltlichen Ermittlungen überprüft werden muss.
Wenn Spekulationsgeschäfte auf dem Niveau von Vermutungen, Glaubensbekenntnissen und "Wetten das ..." wegen der billigen Produktionskosten schon die Journaille versaut, ist das die eine Sache. Bild ist mittlerweile fast überall, die 4. Gewalt eine Mär. Wenn aber Gerichte als hoheitliche Institutionen sich aus Billigkeitsgründen in Fragen von elementarem Recht oder Unrecht mit riskanten Spekualitionsgeschäften abgibt, dann sind alle Dämme gebrochen. Eine Notierung an der Börse des Bösen ist dann nur noch eine Frage der Zeit.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Von Prognosen kann aus verschiedenen Gründen derzeit keine rede sein: Für eine Prognose wäre es z.B. auch nötig, die Lebensbedingungen einschätzen zu können, denen ein Proband in Freiheit ausgesetzt wäre. Im Falle Mollaths war es nicht erkennbar, dass man sich solche Gedanken machte, und nachweislich kann Psychiatern keine Datenbasis zu schmal oder zu wacklig sein: Sobald es eine Akte gibt, hat ein Psychiater alles, was er zu brauchen meint. Jede Behauptung eines Staatsdieners wird dann für bare Münze genommen, jede unbelegte Einschätzung zumindest dann, wenn sie dem Psychiater als passend erscheint.
Das, was derzeit läuft, kann nicht mit dem Bemühen um Gerechtigkeit verbunden werden, sondern nur noch damit, dass man nicht nur Gefährliche, sondern auch Unbequeme und diverse andere (auszuplündernde Witwen z.B.) wegsperren will.
Gast kommentiert am Permanenter Link
http://strate.net/de/dokumentation/Mollath-Hauptverhandlung-2014-07-18.pdf
Gast kommentiert am Permanenter Link
War doch klar und auch an diversen Stellen im Internet nachzulesen gewesen: Dass Petra M. an der fristlosen Kündigung vorbeikam, dass stattdessen ein Vergleich geschlossen wurde und sie eine hohe Abfindung erhielt, kann definitiv nur daran gelegen haben, dass die HVB eine gerichtliche Klärung vermeiden wollte, um zu verhindern, dass Straftaten ans Licht gekommen wären, die sie lieber im Dunkeln lassen wollte.
Die Frage muss also lauten: Hat Petra Mollath die HVB damals erpresst?
Neuergast kommentiert am Permanenter Link
Die Abfindung war vergleichsweise gering, soviel ich weiß, ich glaube 20.000.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Für jemanden, der einen glasklaren Grund für eine fristlose Kündigung geliefert hat, dürften 20.000 € vergleichsweise üppig sein...
Gaston kommentiert am Permanenter Link
Das sehe ich anders! Für ein Vergleich (wohlgemerkt nach einer fristlosen Kündigung) ohne weiteren Hintergrund sind 20.000 Euro bei einer Angestellten in dieser Position (Anlageberaterin für mind. mittlere Vermögen) verdammt wenig. Ich kenne einen Fall von einer fristlosen Kündigung bei einem einfachen Facharbeiter mit weniger Anstellungsjahren und einen weit aus wackligeren Kündigungsgrund. Dort wurden eben auch genau 20.000 Euro bezahlt. Das bei einem Angestellten dessen Position im Vergleich zu Petra Mollath weit aus geringer war.
Ich denke (also "pers. Meinung"!), das bei diesem Treffen vor dem Arbeitsgericht schon alles ausgehandelt war. Petra M. war klar, das bei einer Verhandlung einiges von ihrer tätigkeit herauskommen würde und die Bank hatte kein Interesse das die Geschichte weiter in die Öffentlichkeit gezerrt wird (deswegen auch das Verschließen des Sonderberichtes). Unter siesem Gesichtspunkt ist für beide Seiten diese 20.000 Euro sozusagen das was man als unterste Schmerzgrenze zur Vermeidung weiterer Unannehmlichkeiten sehen kann.
Es ist der Preis mit dem beide Seiten leben konnten. Zudem für Petra M. keine Kündigung, sondern ein Auflösen des Arbeitsvertrages.
Franzerl kommentiert am Permanenter Link
€20.000 sind 3 bis 5 Bruttomonatsgehälter. Wesentlich wichtiger wird es Frau 3M gewesen sein, dass sie keine mutmaßlich unterschlagenen Provisionen zurückzahlen musste.
Offensichtlich hatte die Bank kein Interesse daran, Details vor Gericht diskutieren zu lassen.
Hobbydetektiv kommentiert am Permanenter Link
aus: http://www.justice.gov/tax/txdv06212.htm
"HVB, Germany’s second largest bank, entered a deferred prosecution agreement for its role in facilitating tax shelters marketed by KPMG. The agreement requires HVB to implement substantial changes in its operations and pay nearly $30 million to the United States in fines, penalties and restitution;"
das war 2005 oder 2006.
Wie lange gingen die Ermittlungen? Zusammenhang zu Mollath?
In Deutschland wurden in den 90er Jahren mehrere Banken durchsucht. War die Bayerische Hypotheken- und Wechselbank dabei? War die Bayerische Vereinsbank dabei? Konnte sich die Bank (natürlich die Leute dort) damals sicher fühlen?
Wann war eigentlich die erste Durchsuchung bei der HVB? Warum dann auf einmal doch? Wenige Tage nach Erscheinen des Revionsberichts in den Medien gab es eine Durchsuchung bei der HVB. Zusammenhang?
Oder alles Staatsgeheimnis?
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrte Kommentatoren,
ich habe jetzt die Kommentarfunktion abgeschaltet. Eine sachliche Diskussion scheint derzeit nicht mehr möglich.
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
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