Nahles kündigt Gesetz gegen missbräuchliche Verwendung von Werkverträgen für 2015 an

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 22.07.2014
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtMissbrauchWerkverträgeNahles|3244 Aufrufe

Nachdem die Bundesregierung die Projekte „Rente mit 63“ und „gesetzlicher Mindestlohn“ unter Dach und Fach gebracht hat, richtet sich der Blick auf die weiteren im Koalitionsvertrag verabredeten Vorhaben. Neben der Problematik der Tarifeinheit wird es vor allem um die Eindämmung missbräuchlicher Werkverträge gehen. Das dieses Anliegen weiter verfolgt wird, hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) jetzt klargestellt. Noch in diesem Jahr begännen Vorarbeiten für ein Gesetz, das die Nutzung sogenannter Werkverträge einschränken soll, kündigte Nahles in der Zeitschrift "Superillu" an (Diese Illustrierte wird wohl mancher der Beck-Blog-Leser nur von Arzt- oder Friseurbesuchen kennen.). „Wir müssen die Werkverträge in Deutschland besser kontrollieren und etwas gegen ihren Missbrauch tun“, zitiert das Blatt die Ministerin. Ein Ministeriumssprecher sagte dazu auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa, das Gesetz sei für das kommende Jahr geplant - und zwar entsprechend dem schwarz-roten Koalitionsvertrag. Dort heißt es: "Rechtswidrige Vertragskonstruktionen bei Werkverträgen zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssen verhindert werden." Ob das auf eine Festschreibung der Abgrenzungskriterien der Rechtsprechung oder aber auf eine substanzielle Veränderung der Rechtslage hinausläuft, lässt sich diesen Äußerungen nicht entnehmen. Diverse Vorschläge liegen auf dem Tisch, die teilweise auch auf eine Ausweitung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zielen. 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen