Fremdwort der Woche
von , veröffentlicht am 26.07.2014Es kommt hinzu, dass bei dem vom BGH gewählten Ansatz die Höhe des anzunehmenden Bruchteils mit einem Viertel wenig Überzeugungskraft besitzt und das Dezisionistisch-Aleatorische nicht ohne einen Rest von Fragwürdigkeit zu streifen scheint.
Schleswig-Holsteinisches OLG v. 04.11.2011 - 12 WF 160/11
Was will uns das OLG damit sagen?
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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4 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenPascal kommentiert am Permanenter Link
Der BGH würfelt seine Quoten aus, anstatt sich mit dem Sachverhalt zu befassen. Das überzeugt nicht und ist fragwürdig (?)
Henry kommentiert am Permanenter Link
und es will uns sagen, dass es nicht den Mumm besitzt, Klartext zu reden sondern lieber verquast und verklausuliert.
Atticus Fitch kommentiert am Permanenter Link
Ich finde die Formulierung sehr schön. Hätte der Verfasser dem BGH stattdessen Selbstverliebtheit und Willkür vorgeworfen, hätte es vielleicht Ärger geben können. Ist noch nett verklausuliert, was das Gericht von der einschlägigen Rechtsprechung des BGH hält. Andererseits ist die in Bezug genommene BGH-Entscheidung schon über 40 Jahre alt und es handelte sich nur um einen kurzen Kostenbeschluß.
Holzschuher kommentiert am Permanenter Link
...omne ignotum pro magnifico... :-P