Tag dreizehn – Prof. Nedopils psychiatrische Stellungnahme zu Gustl Mollath

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 26.07.2014

Schon zu Beginn der Hauptverhandlung hat Prof. Nedopil, beauftragt mit der (nach Leipziger, Simmerl, Kröber, Pfäfflin  und Weinberger) erneuten  Begutachtung des Angeklagten Mollath, eine begriffliche Einschränkung gemacht: Wenn ihm eine Exploration des Probanden nicht möglich sei, könne er regelmäßig kein Gutachten erstellen, sondern lediglich eine „Stellungnahme“ abgeben.  Überschrieben ist sein Text nun tatsächlich mit „Psychiatrische Stellungnahme“.

Man merkt seiner Stellungnahme die Schwierigkeiten an, die es macht, den gerichtlichen Ansprüchen gerecht zu werden und zugleich zu vermeiden, seine Kollegen, die früher im Fall Gutachten erstellt haben, allzu hart zu kritisieren. Kaum hat er eine bestimmte Aussage getroffen, wird sie auch schon wieder relativiert und in Frage gestellt. Am Ende bleiben im Wesentlichen Erwägungen, die in der juristischen Bewertung nur mit in dubio pro reo bearbeitet werden können: Weder belegbar noch ausschließbar sind die in Betracht gezogenen Verdachtsdiagnosen oder Hypothesen „paranoide Persönlichkeitsstörung“ bzw. „wahnhafte Störung“, über deren Realität er eigentlich auch nur spekuliert. Hinsichtlich der Reifenstechereien (wären sie beweisbar) würde Nedopil selbst bei einer diagnostizierbaren Störung zur Schuldfähigkeit tendieren, bei den Angriffen auf seine Frau (wären sie beweisbar) ließe sich eine Schuldunfähigkeit nicht ausschließen. Schon daraus ergibt sich: § 63 StGB kann schon rein theoretisch nicht mehr bejaht werden, da dieser eine positive Feststellung von die Schuldfähigkeit beeinträchtigenden Störungen/Krankheiten voraussetzt. In dubio pro reo wirkt für die begünstigenden Rechtsfolgen des §§ 20, 21 StGB, aber gegen die belastende Rechtsfolge des § 63 StGB.

Folgt man dem bisherigen Verlauf der Hauptverhandlung, kann man sich allerdings relativ sicher sein, dass es auf die psychiatrische Stellungnahme Nedopils gar nicht mehr ankommt: Weder die konkret angeklagten Taten gegen die frühere Ehefrau noch die Reifenstechereien sind strengbeweislich überzeugend belegt. Allerdings scheint die Staatsanwaltschaft – erkennbar an einem noch gestern gestellten Beweisantrag zum Reifenkomplex – anderer Auffassung zu sein. Sie hält offenbar Sachbeschädigungen (wohl in einfacher, nicht gemeingefährlicher Weise) noch für belegbar. Deshalb konnte auf das schon vorbereitete „Gutachten“ nicht verzichtet werden. Und natürlich ist es auch zur Rehabilitation Mollaths vom Verdacht, er sei wahnkrank, sinnvoll, eine solche Stellungnahme anzuhören. Bedauerlich ist, dass Mollath nicht durch eine Entbindung von der Schweigeplicht dafür gesorgt hat, dass die früheren Gutachtenergebnisse zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht wurden.

Zutreffenderweise stellt Nedopil  schon in seinen Vorbemerkungen dar, dass ohne Exploration des Angeklagten eine zuverlässige Einschätzung seiner Persönlichkeit nicht möglich sei. Er würde sich "nie" explorieren lassen, hat er einmal in einem Interview gesagt. Das relativiert er nun für die spezielle Situation Mollaths: Der durch Psychiater bestätigte Verdacht einer psychiatrisch relevanten Störung lasse sich eben nur mithilfe eines Psychiaters falsifizieren, meint Nedopil.

Dass es nach 13 Jahren ohnehin nicht möglich ist etwas zur Tatzeitpsyche des Angeklagten zu sagen, lässt er  merkwürdigerweise unerwähnt. Hätte er dies für erwähnenswert gehalten, wäre ihm vielleicht aufgefallen, dass auch einige frühere Gutachter diese Problematik (Blick in die damals  4 – 8 Jahre zurückliegende Vergangenheit) in ihren Erwägungen völlig übergangen haben. So als lasse sich eine aktuelle Beobachtung beliebig in die Vergangenheit extrapolieren. Tatsächlich haben sich vorherige Gutachter insofern allein auf die Angaben der Hauptbelastungszeugin verlassen, deren mögliches Motiv zur Falschbelastung sie (ebenso wie die Nürnberger Strafkammer im Urteil) ignorierten.

An anderer Stelle entlastet Nedopil  seine Kollegen direkt: Schließlich seien sie ja angewiesen auf die aktuell erhältlichen Informationen, man könne ihnen also nicht vorwerfen, dass sie die aufgrund neuerer  Informationen bessere Erkenntnis nicht damals schon gehabt hätten. Das ist eine richtige Feststellung, trifft aber erstens nicht auf alle Vorgutachter gleichermaßen zu (insbesondere nicht auf Pfäfflin) und zweitens hätte auch mangelnde Information nicht von der Pflicht befreit (insbesondere betr. Leipziger) den Zusammenhang zwischen diagnostizierter Störung bzw. Krankheit und den konkreten Taten darzustellen. Diese Kernanforderung der forensisch-psychiatrischen Begutachtung haben Leipziger, Kröber und Pfäfflin weitgehend missachtet. Etwas verhalten weist Nedopil, der sich gerade mit diesem Punkt Mühe gibt, darauf hin, dass er die Auffassung Kröbers nicht teile. Und er selbst unternimmt es jedenfalls, seine hypothetisch-diagnostischen Erwägungen auf die (angeblichen) Taten differenziert anzuwenden.

Das Bemühen um Wahrhaftigkeit und Fairness ist in Nedopils Stellungnahme erkennbar, ebenso wie die in Interviews zum Ausdruck kommende selbstkritische Distanz zu den Möglichkeiten der eigenen Profession. Dennoch verlässt er diesen Pfad an einigen wichtigen Stellen; zwei seien erwähnt:

Hinsichtlich der (subjektiven) Bewertung der Rolle Dr. Wörthmüllers durch Mollath, argumentiert Nedopil, es dürfte für „die meisten Menschen abwegig“ sein, einen Zusammenhang zwischen Nachbarschaft und geschäftlichen Verbindungen zu Geldverschieberkreisen zu begründen – ein Hinweis auf Wahn. Auf den Vorhalt, ausgerechnet der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft habe dies in seinem Wideraufnahmegesuch nicht als abwegig sondern als subjektiv nachvollziehbar beschrieben, reagiert Nedopil seinerseits  „nachhaltig“: Er bleibe bei seiner Auffassung. (Vgl. zur psychiatrischen Bewertung der Wörthmüller-Episode eingehend und lesenswert auch Sascha Pommrenke).

Für eine Rigidität des Angeklagten, die nur vorübergehend Kompromisse zulasse, zieht Nedopil auch die Mandatsniederlegung der Wahlverteidiger des Angeklagten heran. Dies erscheint wenig fair, da der Angeklagte die Verhandlungsöffentlichkeit dieser Situation nicht vermeiden konnte und Nedopil Mollaths  besonnene Reaktion auf diese Nachricht sowie die offenkundig nach wie vor funktionierende Kooperation mit seiner Verteidigung unbeachtet lässt: Hier drängt sich die Vermutung auf, dass Nedopil in seiner  Informationsmangelsituation ein Ereignis aus der Hauptverhandlung überinterpretiert, weil sie in das schon von ihm gefasste Schema (Kompromisslosigkeit Mollaths) passt. Generell ist es auch problematisch, wenn über den Umweg des psychiatrischen Gutachtens ungeprüfte Tatsachen Eingang in die Erörterung und Bewertung finden, wie etwa das angebliche Verhalten Mollaths gegenüber Mitpatienten oder seine Anwaltswechsel.

[Update: in einer Antwort auf einen Leserkommentar habe ich ergänzt, was ich oben mit "spekuliert" meine. Aus Gründen des Zusammenhangs will ich es hier einfügen:

Ich hatte den Eindruck, dass bestimmte Punkte, die den Verdacht stützen, verstärkt wurden, andere, die den Verdacht eher vermindern könnten, eher vernachlässigt wurden. Dabei passieren dann, wie auch schon in den Vorgutachten, Verwechslungen und Schludrigkeiten: Die Verwechslung der Montagsdemos wg. Hartz IV mit der Schüler-Friedensdemo (schon die Wahrnehmung des Demonstrationsrechts wird von Nedopil psychiatrisch bewertet und zwar in einem Satz mit dem "Verdunkeln des Zimmers" - ich halte das für salopp gesagt: Quatsch) z.B. oder die (angesichts dessen was wir heute wissen) schon merkwürdige Ansicht, bei den Geldverschiebungen in die Schweiz habe es sich um "Peanuts" gehandelt. Das sind Punkte, die durchaus für die Frage eine Rolle spielen, ob es sich bei den Verhaltensweisen  Mollaths, noch um akzentuierte, aber normalpsychologische Verhaltensweisen gehandelt hat, oder ob es sich um (im Rahmen des § 20 StGB relevante) Störungen handeln könnte. Zudem wird einerseits die Egozentrik Mollaths (bei den Konflikten mit anderen Patienten in der Forensik) betont, andererseits aber wird nicht darauf eingegangen, dass sich Mollath bekanntermaßen seit seiner Entlassung auch für andere Forensik-Patienten einsetzt.]

Eine zusammenfassende Bewertung fällt schwer. Meines Erachtens konnte Nedopils Ergebnis gar nicht anders ausfallen. Zu Recht weist er darauf hin, dass er ohne sein Haupthandwerkszeug – eine Exploration –seiner Aufgabe auch nur eingeschränkt gerecht werden kann. Und auch die unterbliebene Generalkritik an den früheren Gutachten ist nur zum Teil ihm vorzuwerfen, wenn die (früheren) Befunde weiterhin von der Schweigepflicht erfasst sind. Weniger nachvollziehbar sind unkritische Wertungen Nedopils, insofern es darum geht, die Verdachtsdiagnosen der Vorgängergutachten zu rechtfertigen.

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240 Kommentare

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Sewhr geehrter Herr Dr. Sponsel,

 

Sie schreiben:

RSponsel schrieb:

Methoden- und Methodenproblembewusstsein in der (forensischen) Psychiatrie

Ich habe mal begonnen, die letzten 250 Jahre Methoden- und Methodenproblembewusstsein in der (forensischen) Psychiatrie genauer unter die Lupe zu nehmen. Das (bisherige) Ergebnis ist - nach Auswertung von 28 Arbeiten - ebenso ernüchternd wie erschütternd:

http://www.sgipt.org/forpsy/NFPMRJ/Methode/MdMU.htm

 

Man kann Ihnen gar nicht genug dafür danken, dass Sie diese Arbeit auf sich nehmen und die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich machen, darum auch von dieser Stelle: Vielen,vielen Dank! Es steht klar zu befürchten, dass Ihre Erschütterung noch z7unehmen würde, wenn man Sie als Kontrolleur auf die Forensiken losließe. Es ist bedrückend, dass man solche Forderungen von keiner Seite hört, denn spätestens seit dem Fall Mollath müsste doch klar sein, dass es eine Dunkelziffer von zu unrecht Weggesperrten geben muss!

 

RSponsel schrieb:

Und nicht vergessen: Methodisch vorgehen heißt, Schritt für Schritt, ohne Lücken, von Anfang bis Ende, Wege und Mittel zum (Erkenntnis-) Ziel angeben. Dieses Verständnis scheint aber auch in der Unterbringungsjustiz weitgehend zu fehlen, sonst wäre nicht verständlich, wie viele okkulte Meinungsachten - wahrscheinlich nicht nur in Bayern - durchgewunken werden. Und die Rechtswissenschaft schaut zu ...

 

Vielen Dank auch dafür, dass Sie hier, wo manche nicht wissen, was eine Wissenschaft ist, was eine Methode  ist usw ., obwohl sie ständig mit den Begriffen jonglieren, sich teilweise selbst für Wissenschaftler halten, einmal klarstellen, was methodisch überhaupt bedeutet.

 

LG

 

Stella

4

Tatsächlich ist in der forensischen Psychiatrie wenig gesichertes Wissen vorhanden. Wie in der Psychiatrie im Allgemeinen, dies zeigt sich z. B. daran, dass für die Neufassung des DSM das Asperger-Syndrom aus der Klassifizierung entfernt wurde - hier lag es daran, dass man sich einig wurde, dass Introversion per se kein pathologisches Merkmal ist, sondern ein Persönlichkeitstypus.

Als relativ gesichert kann für den forensischen Bereich gelten: 1. dass Sexualstraftäter nicht heilbar/behandelbar sind und bei Sexualstraftaten eine recht hohe Wiederholungsgefahr (also schlechte Prognose) vorliegt.

2. dass Antisoziale Persönlichkeiten (Psychopathen, Soziopathen) eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, dabei ist zu beachten, dass sich diese Menschen statistisch auffällig in Führungspositionen konzentrieren (Anteil bei Führungspersonen ca. 10%, in der Normalbevölkerung ca 1%, für Deutschland gelten hier teilweise Ausnahmen, da man nach dem 2. WK festgestellt hatte, dass Psychopathie hier als normal gilt) und dass Antisoziale sehr gut darin sind ihre wahren Motive und Taten zu maskieren und nach außen hin völlig normal wirken, oft sozial gut vernetzt sind, beliebt, angesehen. Man kann sie jedoch u. A. an ihrer völligen Empathielosigkeit und Gefühlskälte erkennen.

 

Weitere Erkenntnisse der Psychiatrie sind m. E. für die Justiz völlig irrelevant und richten mehr Schaden an als dass sie nützten.

 

für die seltenen Fälle in denen jemand aufgrund seines psychischen Zustands Taten begeht, die er sonst nicht begehen würde (etwa die Mutter eines missbrauchten und getöteten Kindes, die den Täter im Gerichtssaal umgebracht hatte - sie wurde als Mörderin verurteilt, zu Unrecht denke ich, es ist nachvollziehbar, dass sie so reagierte) gibt es den rechtfertigenden Notstand bzw. Notwehr.

4

Auch im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des "Mollathprozesses" bin ich verwundert darüber, welche Bedeutung psychiatrischen Gutachten/Stellungnahmen zugemessen wird. 

Die Sachverständigenstellungnahmen aus anderen Bereichen, etwa der Rechtsmedizin, die heutzutage so einiges an verlässlichen Daten liefern kann, finden bei weitem nicht soviel Beachtung. (Dies stelle ich aufgrund Teilhabe an anderen Verhandlungen fest) Und das, obwohl sie objektiv gesichertes Wissen vorlegen!

 

Die psychiatrischen Gutachten/Stellungnahmen hingegen genießen sowohl vor Gericht als auch in der Öffentlichkeit höchste Aufmerksamkeit obwohl die gesamte Psychiatrie ihre Erkenntnisse keinesfalls objektivieren kann. Denn es gibt nicht einmal eine verbindliche Definition von psychisch gesund (etwa wie beim Blutdruck 120/70 ist normal etc.), es gibt keinerlei Objektive Merkmale psychischer Erkrankung wie Biomarker, Blutwerte, Hormonpegel oder ähnliches, und das trotz Milliarden, die in diesbezügliche Forschung investiert wurden.

 

Ich denke, sowohl für den Mollathprozess als auch für alle anderen Prozesse sollte es weniger auf den psychologischen Zustand des Täters ankommen, als auf den tatsächlichen Sachverhalt. Den können Gerichtsmediziner, technische Gutachter u.ä. wesentlich besser rekonstruieren als eine psychiatrische Exploration des Täters.

 

Fazit: Wer ad hominem urteilen will, bedient sich des psychiatrischen Gutachtens. Wer ad rem urteilen möchte, wird sich eher der rechtsmedizinischen bzw. technischen (oder was sonst noch in Frage kommt und sich objektiver Wissenschaftlichkeit bedient) Gutachten bedienen.

 

Derzeit scheint es opportun, eher eine Person denn eine Tat zu verurteilen, denn wie gesagt sind psychiatrische Stellungnahmen/Gutachten die Stars einer jeden Gerichtsverhandlung. Könnte an der Lustlosigkeit liegen, sich in Wissensgebiete einzuarbeiten, könnte auch an der Freude liegen, Menschen psychisch völlig zu zerstören. Denn interessanterweise gibt es psychiatrische Gutachten mit gravierenden Folgen vor Gericht nur für Täter. Niemals für Opfer. Das würde die DGPPN nämlich mit Sicherheit verhindern. 

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Sehr geehrte/r Tokchii,

die von Ihnen genannten gesicherten Erkenntnisse der Psychiatrie sind erstens gerade nicht gesichert und zweitens ist es ja gerade das (methodische) Problem, inwieweit solche Erkenntnisse (etwa zur Rückfallgefahr bei bestimmten Persönlichkeitszügen, - störungen) auf das Individuum angewendet werden können. 

Sie schreiben:

Auch im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des "Mollathprozesses" bin ich verwundert darüber, welche Bedeutung psychiatrischen Gutachten/Stellungnahmen zugemessen wird. 

Die Sachverständigenstellungnahmen aus anderen Bereichen, etwa der Rechtsmedizin, die heutzutage so einiges an verlässlichen Daten liefern kann, finden bei weitem nicht soviel Beachtung. (Dies stelle ich aufgrund Teilhabe an anderen Verhandlungen fest) Und das, obwohl sie objektiv gesichertes Wissen vorlegen!

(...)

Ich denke, sowohl für den Mollathprozess als auch für alle anderen Prozesse sollte es weniger auf den psychologischen Zustand des Täters ankommen, als auf den tatsächlichen Sachverhalt. Den können Gerichtsmediziner, technische Gutachter u.ä. wesentlich besser rekonstruieren als eine psychiatrische Exploration des Täters.

 

Fazit: Wer ad hominem urteilen will, bedient sich des psychiatrischen Gutachtens. Wer ad rem urteilen möchte, wird sich eher der rechtsmedizinischen bzw. technischen (oder was sonst noch in Frage kommt und sich objektiver Wissenschaftlichkeit bedient) Gutachten bedienen.

 

Im Strafrecht wird sowohl ad rem (obj. Tatbestand und Rechtswidrigkeit)  als auch ad hominem (Vorsatz und Schuld) geurteilt. Das ist die Aufgabe der beteiligten Juristen nach dem geltenden Strafrecht. Für beide Fragen wird nach der geltenden StPO ein Sachverständiger hinzugezogen, wenn dem Gericht die nötige Sachkunde fehlt.

Gerade in dem Prozess, den wir hier beobachten, haben ein rechtsmedizinisches und ein technisches Gutachten eine entscheidende Rolle gespielt. Wenn ich mich nicht sehr täusche, werden diese Gutachten auch eine entscheidende Rolle beim Freispruch von Herrn Mollath spielen, während das psychiatrische Gutachten bzw. die Stellungnahme Herrn Nedopils am Ende keine Bedeutung haben wird. Andererseits: Im vorherigen Prozess und in der Vollstreckung haben psychiatrische Gutachten/Einschätzungen/Meinungen eine ganz entscheidende Rolle gespielt. Die Einstufung Herrn Mollaths als psychisch gestört oder krank hat auch bei den Juristen (einschließlich des damaligen Verteidigers) dazu geführt, dass man sich mit den Taten gar nicht mehr eingehend befasst hat. Die in diesen Gutachten erkennbaren methodischen Mängel und Fehler (und auch die hier in der Diskussion geltend gemachten grds. Mängel der herrschenden Psychiatrie) sind dergestalt, dass sie auch dann noch Anlass zur Diskussion geben, wenn sie für den aktuellen Fall keine Bedeutung mehr haben. Die rechtsmedizinischen und technischen Gutachten sind ja (glücklicherweise) meist weniger umstritten.

Ich darf aber auch zu bedenken geben, dass eine - sich im Nachhinein als  falsch herausgestellte - "Spiritusthese" von Brandgutachtern des Berliner LKA vor einigen Jahren zu mehreren Fehlurteilen (wegen Mordes!) geführt haben. Da hat man dann umgekehrt gar nicht mehr auf die angeblichen Täter-Person(en) geschaut und wegen des angeblich gefundenen Brandbeschleunigers die Mordtat auch ohne Motiv unterstellt. Was ich sagen will: Auch nicht-psychiatrische Sachverständige sind nicht unfehlbar.

Mit besten Grüßen

Henning Ernst Müller

 

Sehr geehrte Stella,

 

in vielen Punkten, was die Kritik an der herrschenden Psychiatrie betrifft, tragen Sie bei mir Eulen nach Athen.

Wenn Sie schreiben:

Vielleicht geht es Ihnen ja nur um den Fall Mollath, aus meiner Sicht geht es um Grundsätzliches, und vielleicht geht es Ihnen ja nur um das Diskutieren um des Diskutieren willens, während es mir und den meisten anderen hier darum geht, dass wir einen demokratischen Rechtsstaat wollen, der diesen Namen auch verdient hat

müssen Sie aber schon verstehen, dass ich nicht gern mit Menschen kommuniziere, die anderen, die nicht zu 100% dieselbe Auffassung vertreten wie sie selbst,  moralische Vorwürfe machen. Z.B. mit der Behauptung, nur ihnen allen (wer ist denn "wir"?) ginge es um den demokratischen  Rechtsstaat und mir also nicht. Schon gar nicht, wenn diese Behauptung aus der Anonymität als "Stella" heraus geschieht, wirkt das, höflich ausgedrückt, wenig überzeugend.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Henning Ernst Müller schrieb:

müssen Sie aber schon verstehen, dass ich nicht gern mit Menschen kommuniziere, die anderen, die nicht zu 100% dieselbe Auffassung vertreten wie sie selbst,  moralische Vorwürfe machen. Z.B. mit der Behauptung, nur ihnen allen (wer ist denn "wir"?) ginge es um den demokratischen  Rechtsstaat und mir also nicht. Schon gar nicht, wenn diese Behauptung aus der Anonymität als "Stella" heraus geschieht, wirkt das, höflich ausgedrückt, wenig überzeugend.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

 

Sie selbst waren es, der weiter oben erklärt hatte, dass Sie nicht grundsätzlich über die Psychiatrie diskutieren wollten, dass Ihnen der Fall Mollath an sich schon kompliziert genug sei. Damit haben Sie doch selbst zum Ausdruck gebracht, dass es Ihnen hier eben nicht darum gehe, grundsätzliche Probleme zu diskutieren. Warum also machen Sie es mir zum Vorwurf, dass ich Ihre Worte aufgriff?

 

Dass ich hier anonym schreibe, teile ich mit fast allen anderen hier, halte das für völlig legitim und sehe nicht, dass sich daraus ein lediglich eingeschränktes Recht zur Äußerung meiner Meinung ergeben könnte.

 

Dass ich mit "wir" alle Diskutanten hier meine, denen es um grundsätzliche Änderungen geht, sei, so hatte ich bis hin zu Ihren Worten gedacht, von allen verstanden worden. Doch genau das scheint hier nicht erwünscht zu sein: Feststellungen betreffend den Zustand von Justiz und Psychiatrie zu treffen und darauf bauende Forderungen nach grundlegenden Änderungen zu stellen.

 

Wie Ihre Behauptung:

 

"in vielen Punkten, was die Kritik an der herrschenden Psychiatrie betrifft, tragen Sie bei mir Eulen nach Athen."

 

nun zu Ihrem Verhalten passt, das mag jeder für sich beurteilen.

 

Mit besten Grüßen

 

Stella

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Henning Ernst Müller schrieb:

Wenn ich mich nicht sehr täusche, werden diese Gutachten auch eine entscheidende Rolle beim Freispruch von Herrn Mollath spielen, während das psychiatrische Gutachten bzw. die Stellungnahme Herrn Nedopils am Ende keine Bedeutung haben wird. Andererseits: Im vorherigen Prozess und in der Vollstreckung haben psychiatrische Gutachten/Einschätzungen/Meinungen eine ganz entscheidende Rolle gespielt. 

 

Lieber Professor,

 

ich hoffe wirklich von Herzen für den Mann, dass Sie sich da täuschen.

 

Mollath kämpft um seine Ehre.

 

In der Vergangenheit hat das Gericht und die StVK die eigene kritische Auseinandersetzung mit den Gutachten unterlassen.

Zumindest wirkt es so, nachdem die Gutachten veröffentlicht sind und selbst Laien schwere Mängel darin erkennen können.

Natürlich kann nach juristischer Logik eine Auseinandersetzung zum §20/63 entfallen, wenn die Taten nicht einmal nachgewiesen werden können.

Sie werden verstehen, dass selbst wenn Riin Escher sagt, es tut uns leid Herr Mollath, Sie sind Opfer einer Falschbeschuldigung geworden, dass das moralisch nicht reichen kann.

 

Moralisch wäre das nur ein halber Freispruch.

 

Das Urteil und die Nachlässigkeit bei Überprüfen der Gutachten haben den Mann 7,5 Jahre lang als Irren weggesperrt.

 

Wenn das Gericht Wiedergutmachung zu leisten bereit ist, sollte es sich auch mit dem "Vorwurf" der Geisteskrankheit auseinandersetzen.

 

Der wird doch nie wieder seines Lebens froh, wenn über ihm immer der Zweifel der nichtausschliessbaren Krankheit in der Öffentlichkeit schwebt.

 

Ich hoffe wirklich, dass Gericht beschäftigt sich mindestens genauso eingehend mit den Gutachten auf die Nedopil in seiner Stellungnahme Bezug genommen hat, wie mit den Tatvorwürfen.

 

Ansonsten ist der Mann wirklich ruiniert und am Ende.

Zwar kann man das Gericht nicht dazu zwingen, aber genau dafür, um einmal das Richtige zu tun, sind die unabhängig und frei in der Beweiswürdigung.

 

Gruss

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Sehr geehrte Stella,

Ihren Kommentar lasse ich stehen.

Ich sehe aber nicht, dass es die Diskussion um die Rolle der Psychiatrie im Fall Mollath weiterbringt, wenn man sich hier auf persönlicher Ebene begegnet.

Mit besten Grüßen

Hnening Ernst Müller

 

Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

auch ich bevorzuge die sachliche Diskussion, wozu es u.a. gehört, dass man den anderen korrekt zitiert, wozu es auch gehört, auf Argumente einzugehen, wozu es auch gehört, (von einem selbst) aufgestellte Behauptungen auf Wunsch des Diskussionspartners zu belegen.

 

Dass man die Rolle der Psychiatrie im Falle Mollath von dem Wesen der (herrschenden) Psychiatrie trennen kann, sehe ich nicht: Im Falle Mollath konnte eine aufgrund fehlender Methodik zur Erstellung valider Diagnosen und Prognosen absolut unbrauchbare Psychiatrie nicht mehr leisten, als sie es auch sonst kann. 

Bei näherer Betrachtung legt die Psychiatrie alles in die Hände des Psychiaters, ohne dass sie ihm eine geeignete Methodik zur Hand gibt und ohne dass sie ihm irgendeinen Rahmen vorschreibt, So ist mir ein Gutachten bekannt, das nach einem 15 minütigen kontroversem Gespräch in einem Treppenhaus zwischen "Proband" und Gutachter gemacht wurde (diagnostiziert wurde auf der Basis eine langjährige wahnhafte Entwicklung!), so gibt es Ferndiagnosen, so kann keine Akte zu dünn sein, um einem Psychiater eine vollständige Explorationsgrundlage zu bieten, so kam es schon vor, dass ein Psychiater behauptete, mit einem Blick in die Augen eine Geisteskrankheit erkannt zu haben (in einem Fall, in dem gar keine vorlag!

Hinzu kommt, dass in denjenigen Fällen, in denen ein Psychiater darauf zielt, eine bestimmte Diagnose / Prognose auch  entgegen seiner wahren Einschätzung zum Ergebnis zu machen, der "Proband" rettungslos ausgeliefert ist.

Sie wiederum vertreten die Meinung, die Psychiatrie würde auch taugliche Methoden kennen, sind meiner Aufforderung, wenigstens eine solche zu nennen, aber nicht gefolgt. Ansonsten, wenn ich mich jetzt nicht täusche, haben Sie nur ein Argument pro Psychiatrie:   Dass es gefährliche Menschen gebe, vor denen die Gesellschaft geschützt werden müsse. Das ist zwar eine Begründung für die Forderung nach einer tauglichen Psychiatrie, kann aber doch keine Begründung für die Bestandswahrung einer völlig untauglichen Psychiatrie sein.

 

Mit besten Grüßen

 

Stella

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http://www.humana-conditio.de/?p=820

Leider nicht viel Neues, nichts wirklich Erhellendes, dafür umso mehr Pauschales, Polemisches:

"Solange Psychiater keine Krankheitseinsicht, also kritische Selbstreflexion der Grenzen und Möglichkeiten der eigenen Profession zeigen, solange muss die Psychiatrie als willkürlich und dadurch gefährlich gelten. Die Psychiatrie scheint ein Fall für den Maßregelvollzug zu sein."

Ich wüsste nicht, wie dieser Text zu einer konstruktiven Diskussion beitragen könnte. Die Mollath-Gutachten wurden schon vielfach von Laien "analysiert". Fischer mag ein profilierter Jurist sein, das Zitat taugt jedoch nur eingeschränkt als Basis für eine Analyse. Es hätte gewiss nicht geschadet, sich umfassender und möglichst neutral mit der Psychiatrie auseinanderzusetzen. Dann hätte man schon erfahren können, dass "die Psychiater" durchaus ihre "Grenzen und Möglichkeiten" kennen. Dass die meisten Psychiater nichts lieber hätten als weitere Erkenntnisse zur Ätiologie psychischer Krankheiten, die sie, wenn schon nicht heilen, immerhin lindern können. Auch für die Allgemeinheit wäre es wunderbar, wenn die letzte genetische, immunulogische usw. Ursache geklärt wäre, wenn endlich die anatomische Struktur in Herz oder Hirn entdeckt würde, damit Angsterkrankungen bald Geschichte sind, noch besser, wenn es überhaupt keine psychischen Krankheiten gäbe und nie gegeben hätte.

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Gast schrieb:

http://www.humana-conditio.de/?p=820

Leider nicht viel Neues, nichts wirklich Erhellendes, dafür umso mehr Pauschales, Polemisches:

"Solange Psychiater keine Krankheitseinsicht, also kritische Selbstreflexion der Grenzen und Möglichkeiten der eigenen Profession zeigen, solange muss die Psychiatrie als willkürlich und dadurch gefährlich gelten. Die Psychiatrie scheint ein Fall für den Maßregelvollzug zu sein."

Na nu?  Sascha Pommerenke, der bisher jede Möglichkeit einer Verschwörung in den Bereich reiner Phantasie verwies, zeigt Züge eines Verschwörungstheoretikers?  Ist er schon dabei, sein nächstes Buch zu promoten?

Gast schrieb:

........ Dann hätte man schon erfahren können, dass "die Psychiater" durchaus ihre "Grenzen und Möglichkeiten" kennen........

 

Ich gehe auch davon aus, dass Psychiater vorsätzlich handeln. Daher sind Appelle an sie m.E. völlig ungeeignet.

3

"Ich gehe auch davon aus, dass Psychiater vorsätzlich handeln"

Das dachte ich mir schon.

Was mich jetzt aber wirklich interessiert:

Woher haben Dr. Sponsel und Pommrenke die Gutachten?

Leider habe ich auf Ihrer Seite, Herr Dr. Sponsel, keine Angaben dazu gefunden.

5

Gast schrieb:

"Ich gehe auch davon aus, dass Psychiater vorsätzlich handeln"

Das dachte ich mir schon.

Was mich jetzt aber wirklich interessiert:

Woher haben Dr. Sponsel und Pommrenke die Gutachten?

Leider habe ich auf Ihrer Seite, Herr Dr. Sponsel, keine Angaben dazu gefunden.

 

Fragen Sie doch per Email bei Herrn Dr. Sponsel und Herrn Pommerenke an. Manche Gutachten standen oder stehen ja sogar im Internet.

 

Stört es Sie, wenn solche Gutachten mit gesundem Menschenverstand hinterfragt werden?

 

 

5

Sehr geehrter Herr Professor Dr. Müller,

 

„[…] Wenn ich mich nicht sehr täusche, werden diese Gutachten auch eine entscheidende Rolle beim Freispruch von Herrn Mollath spielen […]“

 

Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Dennoch erlaube ich mir die Frage, ob es nötig ist, dass Sie hier (ich glaube sogar mehrfach) die Auffassung vertreten, es sollte im wiederaufgenommenen Verfahren zu einem Freispruch kommen (also in dem Sinne, dass die Kammer aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme nicht einmal eine Schuld feststellen können wird.) Zumal Sie ja wohl nur bei einem Teil der Beweisaufnahme selbst anwesend waren.

Wie viel Druck soll auf die Kammer eigentlich noch aufgebaut werden?

Wäre es nicht klug und respektvoll, sich als Juraprofessor mit solchen Einschätzungen zu einem laufenden (!) Verfahren zurückzuhalten und das Gericht erst einmal urteilen zu lassen?

Wie würde es Ihnen umgekehrt gefallen, wenn ein Richter als Zuhörer in einer mündlichen Examensprüfung (mit Ihnen als Prüfer) kurz vor der Schlussberatung lautstark verbreitet, welche Punktzahlen den Kandidaten zu vergeben seien?

 

Hochachtungsvoll

 

3

"Stört es Sie, wenn solche Gutachten mit gesundem Menschenverstand hinterfragt werden?"

Natürlich nicht. Prof. Nedopil argumentiert im Übrigen auch mit dem "gesunden Menschenverstand". Was mich stört, sind Anmaßung und Polemik in einer wichtigen Diskussion.

"Gutachten" war hier ein Versehen, gemeint war die Stellungnahme Nedopils. Es ist nicht nur privates Interesse, ich denke, dass eine die Veröffentlichung begleitende Information zum Ausgangstext angemessen wäre.

5

Gast schrieb:

"Gutachten" war hier ein Versehen, gemeint war die Stellungnahme Nedopils. Es ist nicht nur privates Interesse, ich denke, dass eine die Veröffentlichung begleitende Information zum Ausgangstext angemessen wäre.

Nun, zur Stellungnahme Nedopils gibt es eine begleitende Informationsschrift, verfasst von Dr. Sponsel:

 

http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/wa/WA0.htm#Ersteinsch%C3%A4tz...

5

Gast schrieb:
Prof. Nedopil argumentiert im Übrigen auch mit dem "gesunden Menschenverstand". Was mich stört, sind Anmaßung und Polemik in einer wichtigen Diskussion.
Nein, tut er nicht. Er veleugnet die Realität, nämlich die im Wiederaufnahmeantrag festgehaltenen Erkenntnise der Staatsanwaltschaft zur Wörthmüller-Episode und ersetzt sie durch seine Meinung ("überzeugen mich nicht"), ohne dies weiter zu begründen. Das nennt man gemeinhin Anmaßung (oder ist es schon ein verselbständigtes Wahngebilde?).

Sehr geehrter indubio,

Sie schreiben:

Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Dennoch erlaube ich mir die Frage, ob es nötig ist, dass Sie hier (ich glaube sogar mehrfach) die Auffassung vertreten, es sollte im wiederaufgenommenen Verfahren zu einem Freispruch kommen (also in dem Sinne, dass die Kammer aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme nicht einmal eine Schuld feststellen können wird.) Zumal Sie ja wohl nur bei einem Teil der Beweisaufnahme selbst anwesend waren.

Ja, ich habe nur an ca. 60 % der Verhandlung teilgenommen, ich habe auch nie etwas anderes behauptet. Ich habe aber darüber hinaus alle erhältlichen Informationen aus den zur Verfügung stehenden Quellen gelesen.

Wie viel Druck soll auf die Kammer eigentlich noch aufgebaut werden?

Da ich keinerlei Macht über die Mitglieder der Kammer habe  (weder für Beförderungen noch auf sonstige Weise), erscheint mir die Aussicht, gerade ich würde mehr "Druck" aufbauen als andere (etwa Journalisten großer Presseorgane mit Millionen von Lesern oder möglicherweise andere Personen in "Hintergrundgesprächen") reichlich fernliegend. Ich habe meine Auffassung zu diesem Fall transparent und, wie ich denke, mit jeweilig angemessener Begründung sachlich geäußert. Genau das ist der Sinn der Verfahrensöffentlichkeit. Die Kammer hat selbst in diesem Fall sehr viel Wert auf Transparenz gelegt.

Ich glaube im Übrigen ohnehin nicht, dass die Richter hier mitlesen und selbst wenn, halte ich diese für professionell und souverän genug, sich nicht von einem Professor in ihrer Unabhängigkeit beeinflussen zu lassen.

Wäre es nicht klug und respektvoll, sich als Juraprofessor mit solchen Einschätzungen zu einem laufenden (!) Verfahren zurückzuhalten und das Gericht erst einmal urteilen zu lassen?

Ich lasse das Gericht urteilen, denn ich habe da gar keinen Einfluss, der über den Einfluss hinausgeht, den jeder andere haben kann, der an der öffentlichen Hauptverhandlung teilnimmt bzw. sie kommentiert. Offenbar haben Sie die Vorstellung, ein Juraprofessor habe besondere Macht über die Rechtspraxis - dem ist nicht so. Wir leben (auch wenn es einige gern so hätten) nicht mehr in einem Obrigkeitsstaat, abgesehn davon, dass die Wissenschaft ohnehin nicht zur Obrigkeit gehört. Wenn ich einen Einfluss habe, dann kann der allein über Argumente (das Wort) wirken. Und dieser Einfluss ist in einer Demokratie gewollt und angemessen.

Zum Thema "Respekt": Ich fürchte, ich habe es im Fall Mollath allerdings schon seit November 2012 an dem Respekt fehlen lassen, den einige der Beteiligten (und vielleicht auch Sie?) sich gewünscht hätten. Ich habe mich damals bewusst dazu entschlossen, weil ich finde, dass man sich in manchen Fällen, in denen etwas grds. schief läuft oder gelaufen ist, eben einmischen muss als Bürger und auch als Rechtswissenschaftler.

Wie würde es Ihnen umgekehrt gefallen, wenn ein Richter als Zuhörer in einer mündlichen Examensprüfung (mit Ihnen als Prüfer) kurz vor der Schlussberatung lautstark verbreitet, welche Punktzahlen den Kandidaten zu vergeben seien?

Eine Zuhörerschaft der allg. Öffentlichkeit an einer mündlichen Examensprüfung ist (v.a. im Interesse der Kandidaten) nicht vorgesehen. Nur künftige Kandidaten dürfen zuhören. Genau wie im Gerichtssaal darf aber die Prüfung ohnehin nicht "lautstark" gestört werden. Das habe ich auch in dieser Hauptverhandlung nicht getan. Ob es mir gefallen würde? Wäre eine (lautstarke) Beteiligung von Zuhöreren an der mündlichen Prüfung vorgesehen, müsste ich wohl damit leben und würde es dann auch tun und versuchen, mich nicht beeinflussen zu lassen, also meine Unabhängigkeit zu bewahren. Abgesehen davon: In der mündlichen Examensprüfung haben (bei uns) die Richter bei den Prüfern regelmäßig die 2:1 Mehrheit. Auch hier haben die Juraprofessoren also gar nicht die Macht, die Sie ihnen zuschreiben möchten.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

@ Gast #20

Meinen Sie das?

"Methodenkritische Erst-Analyse "vorläufige wissenschaftlich begründete psychiatrische 
      Stellungnahme" durch Prof. Dr. Nedopil vom 23.7.201 über Gustl F. Mollath im 
      Wiederaufnahmeverfahren.
   Ersteinschätzung: Das Meinungsachten Prof. Dr. Nedopils.
       Exkurs  Was ist bei der Diagnose Persönlichkeitsstörung zu leisten?
       Semper aliquid haeret Diagnostik - Es bleibt immer etwas hängen Diagnostik."

Na ja, unter "Information" würde ich das nicht verbuchen. Eine interessante Information wäre, auf welchem Weg Herr Dr. Sponsel die Stellungnahme erhalten hat.

 

 

 

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Gast schrieb:

@ Gast #20

Eine interessante Information wäre, auf welchem Weg Herr Dr. Sponsel die Stellungnahme erhalten hat.

 

Die Stellungnahme wurde doch mündlich abgegeben, oder?  Falls Sie es noch nicht wissen sollten: Offensichtlich im Auftrage des Dr. Strate werden Wortprotokolle von der Verhandlung geführt, die sogar veröffentlicht werden. Im Übrigen ist es bekannt, dass Dr. Sponsel Kontakt zu Dr. Strate hat und von jenem auch die vollständigen Gutachten im Falle Mollath zur Begutachtung erhalten hatte. Nun zufrieden?

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Wir leben (auch wenn es einige gern so hätten) nicht mehr in einem Obrigkeitsstaat

Das verstehe ich nicht. Es gibt gewiss Relikte, aber ich kann mir schwer vorstellen, dass ein Obrigkeitsstaat ernstlich als erstrebenswert betrachtet wird.

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Gast schrieb:

Wir leben (auch wenn es einige gern so hätten) nicht mehr in einem Obrigkeitsstaat

Das verstehe ich nicht. Es gibt gewiss Relikte, aber ich kann mir schwer vorstellen, dass ein Obrigkeitsstaat ernstlich als erstrebenswert betrachtet wird.

Natürlich wollen Leute, die mit der "Obrigkeit" in einem Boot sitzen bzw. sogar noch über der "Obrigkeit", in vielen Fällen einen Obrigkeitsstaat, weil sie es einfach gut finden, wenn Polizei, Justiz und Politik sich ihnen gegenüber in allem dienstbereit zeigen. Das ist ja nicht nur im Fall Mollath zum Tragen gekommen, sondern u.a. auch im Falle der hessischen Steuerfahnder.

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Sehr geehrter Herr Mustermann,

ich hoffe wie Sie, dass auch die psychiatrischen Gutachten (insb. deren Mängel) zur Sprache kommen, das habe ich ja schon mehrfach hier geäußert. Aber Ihre Sorge, Herr Mollath wäre "ruiniert", wenn das nicht der Fall ist, halte ich nicht für berechtigt.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

@ Mein Name

Was hat es für einen Sinn, wenn man immer nur Vorwürfe hin- und herspiegelt und über Behauptungen nicht hinauskommt? Nedopil bezieht sich auf den "gesunden Menschenverstand" bzw. das, was er dafür hält, seine Kritiker beziehen sich auf den "gesunden Menschenverstand" bzw. das, was sie dafür halten. Warum sollte man nicht Meinungen und Überzeugungen jedem zugestehen? Abgesehen davon *meine* ich auch, dass er sich diese äußerst unübersichtliche Konstellation nicht ausreichend vergegenwärtigt hat. Alle, die sich intensiv und über lange Zeit mit den Vorgängen beschäftigt haben, müssen darin einen unverzeihlichen Fehler erkennen, das ist klar. Der Gutachter hat den Realitätsgehalt der Patientenangaben einzuschätzen, auch das ist klar. Wenn jemand beispielsweise Verfolgungsideen äußert, ist zu prüfen, ob nicht eine reale Verfolgung vorliegt, das ist eigentlich Standard (in dem Fall war aber der Psychiater einmal ausnahmsweise der "Verfolgte", da macht die Spiegelung sogar Sinn). Wenn es sich um kulturfremde Verfolger handeln soll wie Dämonen oder Marsmännchen, ist das kein Problem. Schwieriger wird es schon, wenn sich jemand durch Mafia oder CIA verfolgt fühlt oder Zeuge von organisierter Kriminalität wird. Da sind dann der Aufklärung gewisse Grenzen gesetzt, so weit, wie Mollath sie stets von Richtern und Ärzten erwartete, dürfte sie selten praktiziert werden und ist auch nicht praktikabel. Aber man kann zur Aufklärung beitragen, im Fall Mollath hätte man durchaus erwarten können, dass Gutachter durch Kontaktaufnahme mit den Auftraggebern weitere Ermittlungen anregen. Aber selbst wenn alle Behauptungen zutreffen, wird ein Psychiater die bestätigten Fakten auch unter dem Aspekt bewerten, wie der Patient sie erlebt, ob er sich gedanklich und emotional distanzieren kann oder ob er sich von ihnen beherrschen lässt. Nedopil hat das nicht explizit gesagt, es könnte aber mit ein Grund dafür gewesen sein, dass er den Realitätscheck an dieser Stelle vernachlässigt hat.

Obwohl ich Spiegelungen grundsätzlich ablehne, finde ich die Vorstellung eines "verselbständigten Wahngebildes" doch interessant. Denn strukturell kommen viele kleinere und größere Texte im Kontext der Mollath-Diskussion in die Nähe eines solchen Gebildes. Immer haben wir es mit mehr oder weniger plausiblen Behauptungen zu tun, die nicht immer begründet oder bewiesen werden. Das ist eben kein Alleinstellungsmerkmal von Nedopils Stellungnahme.

 

 

 

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Gast schrieb:

Der Gutachter hat den Realitätsgehalt der Patientenangaben einzuschätzen, auch das ist klar. Wenn jemand beispielsweise Verfolgungsideen äußert, ist zu prüfen, ob nicht eine reale Verfolgung vorliegt, das ist eigentlich Standard (in dem Fall war aber der Psychiater einmal ausnahmsweise der "Verfolgte", da macht die Spiegelung sogar Sinn).

Wenn sich jemand über staatliche Willkür beschwert, dann wird das von den Gutachtern, die ihre Aufträge von Gerichten erhalten, völlig unabhängig von der Tatsachenlage als Wahnvorstellung eingeordnet. Ihre Behauptung, eine sorgfältige Prüfung der "Verfolgungsideen" sei Standard, hat nichts mit der Realität zu tun.

 

Gast schrieb:

Aber selbst wenn alle Behauptungen zutreffen, wird ein Psychiater die bestätigten Fakten auch unter dem Aspekt bewerten, wie der Patient sie erlebt, ob er sich gedanklich und emotional distanzieren kann oder ob er sich von ihnen beherrschen lässt. Nedopil hat das nicht explizit gesagt, es könnte aber mit ein Grund dafür gewesen sein, dass er den Realitätscheck an dieser Stelle vernachlässigt hat.

Was verstehen Sie unter "sich distanzieren können"?  Meinen Sie damit, wie gut man sich mit Unrecht abfinden kann? Oder was könnten Sie ansonsten meinen?

 

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Sehr geehrter Herr Professor Dr. Müller,

danke für die ausführliche Antwort.

Ich meine dennoch: Sie unterschätzen das Gewicht einer im weltweiten Netz veröffentlichten Meinung eines Professors, und sie vermischen die (überwiegend durchaus berechtigte) kritische Analyse des Bisherigen mit der Prognose in einem laufenden Gerichtsverfahren. Das erste ist richtig und wichtig, das zweite sollte man sich - da bleibe ich dabei - jedenfalls in der Internetöffentlichkeit in der Regel verkneifen.

Übrigens sitzen sehr wohl ab und an Richter in der mündlichen Prüfung, in der Regel solche, die sich auf eigene Prüfertätigkeit vorbereiten wollen, § 32 Abs. 5 Satz 3 JAPO.

Mit freundlichem Gruß

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@ Prof. Müller

Weil gerade neugierige Fragen gestellt werden – trifft es zu, dass Sie Anfang Dezember 2013 den Kontakt zwischen Herrn Heidingsfelder und Herrn Mollath hergestellt haben?

Es gab ja seit Mollaths Freilassung vor exakt einem Jahr mehrere öffentliche Auftritte von Herrn Mollath und wer immer ihn sprechen wollte, hatte die Gelegenheit dazu, also auch Herr Heidingsfelder. Insofern wäre es nicht unbedingt notwendig gewesen, an Sie heranzutreten und man muss dem auch keine besondere Bedeutung beimessen. Allerdings hat Ihr Name, Ihr Status Gewicht, Sie sind mit Dr. Sponsel sozusagen das wissenschaftliche Rückgrat der Kampagne und auch die SZ mit ihren Millionen Lesern kennt Sie. Sie sollten Ihren Einfluss nicht unterschätzen.

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Dürfen wir auch Selbstreflexion bei all denjenigen erwarten, die Gustl Mollath in einem bestimmten Sinne bestätigt haben, wenn sich womöglich herausstellt, dass das doch keine so gute Idee war?

"Dann geht der Angeklagte zum Angriff über: Er bezichtigt seine Ex-Frau, eine Intrige gegen ihn gesponnen zu haben. Und er attackiert sämtliche Gutachter, die ihn jemals negativ beurteilten."

http://www.sueddeutsche.de/bayern/prozess-in-regensburg-mollath-weist-ta...

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Gustl Mollath redet und sagt nichts

Von Otto Lapp

 

 

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/gustl-mollath-redet-und...

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"Ihre Behauptung, eine sorgfältige Prüfung der "Verfolgungsideen" sei Standard, hat nichts mit der Realität zu tun."

Ich kann diese Behauptung nicht erkennen, vor allem dann nicht, wenn ich das Folgende auch noch lese.

 

 

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Wieder arbeitet der Oberstaatsanwalt detailliert die Vorwürfe und die Aussagen zum Reifenstecherei-Komplex auf. Wieder vergehen viele Minuten bis er das geschafft hat. Fazit: "Alle Geschädigten stehen in einem Zusammenhang mit dem Angeklagten. Alle haben Verbindungen zu Petra M." Bis auf wenige Ausnahmen seien alle Beschädigungen auf den Angeklagten zurückzuführen. Dafür spreche der Zeitraum: Innerhalb von einem Monat gab es Schäden an Fahrzeugen von Personen, die Gustl Mollath in seinem Schreiben nennt, von denen er glaubte, sie hätte sich gegen ihn geschworen. Soweit ermittelbar, sei auch die Vorgehensweise identisch gewesen. "Ich habe keine Zweifel daran, dass als Täter niemand anders in frage kommt, (...) als der Angeklagte."

Meindl stellt noch ein Gegenargument für seine These auf: "Alles reiner Zufall." Das Gericht könne aber nicht davon ausgehen, dass all diejenigen zufällig geschädigt werden, von den Mollath glaubt, sie seien "Mitglieder einer Verschwörung, die seine Vernichtung geplant."

Meindl kommt nach mehr als vier Stunden zum Schluss: Der Angeklagte hat die ihm angelasteten Taten schuldhaft begangen. Er beantragt, den Angeklagten schuldig zu sprechen. Die Kosten des Verfahrens trage aber die Staatskasse; Mollath sei zu entschädigen.

Normalerweise müsste der Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt werden, allerdings kenne die Strafprozessordnung hier eine Norm (Paragraf 373), nach der Mollath
freizusprechen ist. Denn: "In einem wiederaufgenommenen Verfahren, darf der Angeklagte nicht schlechter gestellt werden. Im ersten Verfahren ist er (Mollath) freigesprochen worden, dabei hat es zu bleiben." Eine Gefahr für die Allgemeinheit gehe von ihm nicht aus.

 

http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath

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Gast schrieb:

Meindl stellt noch ein Gegenargument für seine These auf: "Alles reiner Zufall." Das Gericht könne aber nicht davon ausgehen, dass all diejenigen zufällig geschädigt werden, von den Mollath glaubt, sie seien "Mitglieder einer Verschwörung, die seine Vernichtung geplant."

http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath

 

Es gibt eine 3. These:  Die Reifenstechereien wurden verschwörerisch inszeniert, um sie dem Mollath in die Schuhe schieben zu können, weil man noch etwas zum "Nachlegen" brauchte, um ihn nach § 63 StGB wegsperren zu können. Auch in dem Falle könnte man sagen: "Betroffene" und der kurze Zeitraum von einem Monat sprechen für diese These.

Merkwürdig, dass Meindl diese These, die zusammen mit den beiden von ihm genannten Thesen 100% aller Möglichkeiten abdecken würde, offenbar nicht erwähnt hat.

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Hat Dr. Strate eigentlich auch plädiert?

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@Stella - Der ist noch dran - wenn er so überzieht wie Meindl, dann wird er heute nicht mehr fertig.

Er hat ja jetzt noch einiges an Punkten von Meindl dazu bekommen, die er bestimmt auch noch spontan parieren wird.

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Arne A schrieb:

@Stella - Der ist noch dran - wenn er so überzieht wie Meindl, dann wird er heute nicht mehr fertig.

Er hat ja jetzt noch einiges an Punkten von Meindl dazu bekommen, die er bestimmt auch noch spontan parieren wird.

Vermutlich wird die Hauptverhandlung jetzt erst richtig beginnen.... ;)

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OStA Meindl wird u.a. mit folgenden Worten zitiert:

 

"Irrationale Verschwörungstheorien und Komplotttheorien müssen von einem Gericht nicht in ihrer Tiefe erforscht werden."

 

Quelle: www.welt.de/politik/deutschland/article131037445/Der-Oberstaatsanwalt-ze... Verschwörungstheorien und Komplotttheorien müssen von einem Gericht nicht in ihrer Tiefe erforscht werden", findet Meindl. n-Antrag-Mollaths.html

 

Mich würde interessieren, ab wann man von irrationalen Verschwörungstheorioen reden kann, bzw., was sich an Mollaths Vorwürfen konkret irrational anhören soll.  Die Vorstellung, ein erheblicher Teil der Nürnberger Oberschicht sei in Geldverschiebungen und Steuerhinterziehungen involviert gewesen, halte ich nicht für irrational, sondern würde davon nach den bekannt gewordenen Erfahrungen mit den Steuer-CDs vielmehr ausgehen. Die Vorstellung, dass diese Leute sich gesagt haben könnten: "Der Mollath muss aus dem Verkehr gezogen werden! Dafür haben wir die nötigen Kontakte und die nötigen Leute!", halte ich auch nicht für irrational.

 

Worauf ich hinaus will: Wenn Meindl nicht wirklich gut begründet haben sollte, was an Mollaths Vorwürfen konkret irrational sein soll, dann muss er sich den Vorwurf gefallen lassen, dem Mollath insofern recht zu geben, als dass es eben doch einen Skandal gibt, der von ganz oben vertuscht wird. Da wäre es, wenn Mollaths Vorwürfe tatsächlich irrational sein sollten, doch wesentlich besser gewesen, das nicht einfach nur zu behaupten, sondern stichfest zu begründen!

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Sehr geehrte Kommentatoren,

nach einem Tag im Gerichtssaal, der insgesamt fast 13 Stunden (inkl. Pausen) dauerte, muss ich erst einmal darüber schlafen, bevor ich mich morgen äußere. Bis dahin schließe ich die Kommentarfunktion.

Mit besten Grüßen

Henning Ernst Müller

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