Wollen Sie Ihrer Mutter eine kleine Freude machen?

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 04.08.2014
Rechtsgebiete: Familienrecht3|5973 Aufrufe

Wenn Sie noch mind. 2 Geschwister haben, ihre Mutter also mind. 3 Kinder auf die Welt gebracht hat und das gesetzliche Rentenalter erreicht hat, hat sie auf jeden Fall Anspruch auf eine (ggf. allerdings kleine) Rente.

Seit dem 01.07.14 gibt es die „Mütterrente“ auch für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Es werden dem betreuenden Elternteil 2 Entgeltpunkte je Kind in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben.

Bei 3 Kindern errechnen sich zugleich 6 Jahre (3 x2) Wartezeit in der Rentenversicherung, so dass die Mindestwartezeit von 60 Monaten erfüllt ist.

Ein Entgeltpunkt (West) hat ab 01.07.14 einen Wert von 28,61 €, so dass sich bei 3 Kindern eine Rente von 171,66 € errechnet.

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3 Kommentare

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Wird bereits Rente gezahlt geht alles automatisch und in einigen Wochen gibt es einen neuen Bescheid.

 

Entsteht allerdings erst durch die Gesetzesänderung ein Anspruch , d.h. es wird noch keine Rente gezahlt, ist die Rente (wie jede andere Rente auch) zu beantragen.

 

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