Vorletzte und letzte Worte vor dem Urteil – der fünfzehnte Tag der Hauptverhandlung gegen Gustl Mollath

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 09.08.2014

Dieser Tag hat noch einmal viele Zuhörer und Pressevertreter in den Gerichtssaal gelockt.  Heute, so war angekündigt, werden die Plädoyers gehalten und vorher wolle  auch Gustl Mollath sich noch zu den Tatvorwürfen äußern. Am späten Nachmittag, mitten im Vortrag von OStA Meindl, schien es kaum noch möglich, den Tag mit weiteren Plädoyers und dem letzten Wort des Angeklagten vor Mitternacht abzuschließen. Nach insgesamt fast 14 Stunden Sitzung (mit einigen Pausen) war es gegen 22 Uhr dann doch geschafft.

Die 14 Stunden davor boten viel Diskussionsstoff. Um es kurz zu sagen: Hatte man an den 14 vorausgegangenen Tagen den Eindruck gewonnen, als sei der einzig relevante Streit in diesem Prozess der zwischen Verteidigung und Angeklagtem, zeigte dieser Tag, dass auch in diesem Prozess ein Konflikt zwischen verschiedenen Versionen der Wahrheit ausgetragen wird. Das Gericht wird nun entscheiden müssen zwischen der Version der Anklage und der der Verteidigung.

Ich werde – wie immer – mehr kommentieren als berichten. Für die Berichte wenden Sie sich an die schon vorhandenen Notizen von Pascal Durain (hier) und den künftigen Mitschriften bei RA Strate (hier).

Vorab: Mir wurde vorgehalten, ich übte Druck aus auf das Gericht, eine bestimmte Entscheidung zu treffen, und solle mich als Professor doch besser zurückhalten. Daher noch einmal: Ich kommentiere hier  die  ungewöhnlich transparente und sehr rechtsstaatlich durchgeführte  Hauptverhandlung. Ich bemühe mich um Sachlichkeit. Dass Wertungen im juristischen Bereich auch subjektive Elemente enthalten, weiß jeder Beteiligte. Ich werde dem Urteil hier nicht vorgreifen, sondern nur einige Einzelpunkte betonen, die mir in den gestrigen Stellungnahmen aufgefallen sind.

Der Angeklagte

Wie schon mehrfach geschrieben: Es handelt sich hier nicht um einen normalen Strafprozess. Der Angeklagte hat die Sanktion (in Form einer siebeneinhalbjährigen Unterbringung in der Psychiatrie) schon längst „über-verbüßt“, bevor regulär geklärt ist, ob er überhaupt eine Sanktion verdient hat. In dieser Situation, in der es dem Angeklagten auch um seine Rehabilitation in außerprozessualer Beziehung gehen muss, ist es legitim, vom Programm des Strafprozesses abzuweichen. Das Gericht gibt dem Angeklagten Raum und Zeit, seine Einlassung vorzulesen, auch wenn diese sich nur zum geringeren Teil direkt mit den konkreten Tatvorwürfen befasst.

Dass die Verteidigung demgegenüber lieber daran festhielt, die Verteidigungsstrategie nicht durch Anträge des Angeklagten, die sie für „Mist“ hielt, zu verwässern bzw. zu gefährden, ist nur zu gut verständlich. Nach wie vor unverständlich ist für mich aber, dass der Konflikt zwischen Verteidigung und Angeklagtem in aller Öffentlichkeit im Gerichtssaal ausgetragen wurde. Auch jetzt, bei Mollaths schriftlich vorbereiteter Einlassung, lassen sich die Wunden dieses Konflikts noch verorten.

Die Anträge, die Mollath ohne Stützung seiner Verteidigung stellt, sind denn auch nicht weiter schädlich, auch wenn sie später alle abgelehnt werden. Immerhin erreicht Mollath noch, dass die mit den Zeugen Lindner und Spitzer unter Beweis gestellten Tatsachen (die Ex-Frau habe diesen Geldtransfers angeboten) vom Gericht als wahr unterstellt werden. OStA Meindl hatte übrigens vorgeschlagen, nur wahr zu unterstellen, die Zeugen würden dies vor Gericht so aussagen - ein bekannter Fehler beim Ablehnungsgrund Wahrunterstellung. Wahr zu unterstellen ist aber die Tatsache selbst, nicht nur deren Bestätigung durch Zeugenaussagen.

Wenig vorteilhaft ist es allerdings für die Position des Angeklagten, dass er sich zu den Tatvorwürfen nicht konkreter äußert als die Taten pauschal abzustreiten bzw. mit dem ebenfalls pauschalen Hinweis, er habe sich „nur gewehrt“. Das ist zwar keine Abweichung gegenüber seinen aktenkundigen früheren Mitteilungen, aber er führt diese Angaben jetzt direkt in die Verhandlung ein und das gibt Staatsanwaltschaft und Nebenklage Gelegenheit, in ihren Würdigungen darauf abzustellen.

Der Staatsanwalt

Das Plädoyer von OStA Meindl hat Gewicht – sowohl in zeitlicher Hinsicht (er spricht ca. vier Stunden lang) als auch von der Substanz her:

Nur wenige Personen kennen sämtliche  Akten im Fall Mollath so gut wie er. Er war als Resultat  seiner Recherchen zu seinem Wiederaufnahmeantarg Anfang des Jahres 2013 offenbar erschüttert über den Verlauf, den das Verfahren in Nürnberg von 2003 bis 2006 genommen hatte. Er sprach damals von Rechtsbeugungshandlungen im Verlauf des Verfahrens. Er sprach damals davon, dass die Sachbeschädigung an den Autoreifen nicht bewiesen sei.

Dass er nun, nach einer Hauptverhandlung, die nach meinem Eindruck die vorhandenen Beweislücken eher verdeutlichen  als schließen konnte, im Ergebnis ganz andere Schlussfolgerungen zieht, kommt für viele relativ überraschend, auch wenn es in den vergangenen Sitzungstagen schon Anzeichen dafür gab.

Sein Ergebnis:

Der Angeklagte sei der angeklagten Taten schuldig, d.h. er habe im schuldfähigen Zustand seine Frau geschlagen, gewürgt, gebissen, getreten und der Freiheit beraubt und er habe in sieben (von neun angeklagten) Fällen Sachbeschädigungen an Kfz. begangen. Wegen des Verschlechterungsverbots (§ 373 StPO) sei Gustl Mollath aber trotzdem freizusprechen.

Die Tenorierung in einem solchen Fall ist nicht ganz klar: Nach dem Gesetzeswortlaut darf „das  frühere Urteil in Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat nicht zum Nachteil des Verurteilten geändert werden“. Das kann man – wie Meindl – dahin interpretieren, schon der „Freispruch“ als Rechtsfolge müsse erhalten bleiben. Es gibt aber auch die Auffassung, es könne im Tenor ein Schuldspruch ohne Strafausspruch (erst dieser sei die Rechtsfolge) erfolgen.

Weil er siebeneinhalb Jahre zu Unrecht in der Psychiatrie untergebracht worden sei (bei einer sonst allenfalls zu erwartenden Freiheitsstrafe auf Bewährung) habe Mollath jedenfalls Anspruch auf eine Entschädigung nach dem StrEG.

Mit einem knappen Kommentar wird man natürlich der ausführlichen Präsentation der Beweiswürdigung des Staatsanwalts kaum gerecht. Meindl erläutert eingehend, warum er den Angaben der Nebenklägerin glaubt. Und von dieser Ausgangsbasis aus ist sein Plädoyer schlüssig: Selbst wenn man rechtswidrige  Bankgeschäfte und daher die Lügenmotive der Nebenklägerin wahr unterstellt, erscheint ihm das geschilderte Geschehen erlebnisbasiert. Abwegig sei die Annahme, die Nebenklägerin habe sich Hämatome und insb. Würgemale selbst zugefügt. Auch die "leicht blutende" (und daher vernarbte) Bisswunde könne keine Erfindung sein.

Dass Würgemale am Hals schon allein auf eine das Leben gefährdende Behandlung (i.S.d. § 224 Abs.1 Nr. 5 StGB) hinweisen, schließt Meindl mit Notwendigkeit aus dem medizinischen Gutachten von Eisenmenger. Da scheint ein merkwürdiger Widerspruch zur Aussage des Arztes Reichel zu bestehen. Auf die Frage von Eisenmenger, woran er denn Würgemale als solche erkannt habe, antwortete Reichel, die kenne er vom selbst ausgeübten asiatischen Kampfsport und den dort bei Würgegriffen zugefügten Hämatomen. Aber bei welchem Kampfsport werden denn (notwendig) lebensgefährliche Würgegriffe ausgeführt? Update: Tatsächlich wird in der med. Literatur  über die Gefahren der z.B.  im Judo angewandten Würgetechniken diskutiert; danke an Hinweisgeber auf Twitter. 

Die Ausgangsbasis für die Schlussfolgerungen des Staatsanwalts  ist alles andere als so stabil wie angenommen. Anders als noch 2006 in Nürnberg stand die Belastungszeugin selbst nicht zur Verfügung, um ihre Angaben in der Hauptverhandlung zu prüfen. Es sind nur die Aufzeichnungen früherer Angaben in den Akten und die Aussage einer Zeugin, deren Glaubhaftigkeit aufgrund widersprüchlicher Angaben deutlich in Frage steht. Frühere Angaben einer  nun das Zeugnis verweigernden Aussageperson sind nach der Rspr. des BGH ganz besonders kritisch zu würdigen.

Als entscheidendes Kennzeichen für die Wahrheit der Aussage nennt OStA Meindl deren Konstanz („roter Faden“) im „Kerngeschehen“ über fünf Jahre hinweg bei verschiedenen Anlässen. Diese Herleitung erscheint jedoch wenig tragfähig: Auch ein lügender Mensch ist ohne Weiteres in der Lage, die wesentlichen Inhalte der insgesamt knappen Tatschilderung – auch über fünf Jahre hinweg – zu wiederholen. (Ergänzung: Ich bin übrigens sehr sicher, dass es auch Herrn Meindl ebenso wie z.B. Herrn Strate und auch mir möglich sein wird, aus dem Gedächtnis genau dieses von Frau M. geschilderte Geschehen in den nächsten fünf Jahren mehrfach wiederholt konstant abzurufen).

Und es gab zudem erhebliche Abweichungen (wie sie etwa hier im Gutachten Eisenmenger geschildert werden, ab S. 3). Eine solche "Konstanz" sagt nichts über die Wahrheit der Aussage. Da man der Aussageperson  keine über das Kerngeschehen hinaus zielenden Fragen stellen kann (und dies auch 2006 in Nürnberg nicht dokumentiert ist), gibt es auch nichts, womit man sonst die Zuverlässigkeit der Aussage testen könnte. Es ist ein Fluch der aktenbasierten Würdigung, dass Papier so geduldig ist und uns schwarz auf weiß Gedrucktes so gesichert erscheint. Papier verweigert von sich aus jede weitere Stellungnahme, wirkt dabei aber trotzdem noch überzeugend. Ein realer Mensch im Gerichtssaal hingegen kann Fragen kaum ausweichen und wenn er ausweicht, glaubt man ihm nicht mehr so leicht. Das ist ja auch der Grund für den Grundsatz der Mündlichkeit der Hauptverhandlung.

Die Reifenstechereien würdigt OStA Meindl ebenfalls anders als es nach der Beweisaufnahme schien:

Die von ihm selbst früher kritisch betrachtete Annahme des LG Nürnberg, allein die Verbindung der angezeigten Fälle mit Mollath genüge als Indiz für die Überzeugungsbildung, wird nun von ihm wiederholt. Sie wird allerdings nun auf noch dünnere Grundlage gestützt: Auf die beschädigten Reifen selbst, auf eine Dokumentation der Beschädigungen und auf das Sachverständigengutachten soll es gar nicht ankommen, auch eine Identifizierung des Täters am Tatort über "Ähnlichkeiten" im Äußeren  ist völlig überflüssig. Nicht einmal mehr ist es nötig, mit einer gleichförmigen „fachmännischen“ Vorgehensweise zu argumentieren, um die Tat dem "Fachmann" Gustl Mollath zuzurechnen. Für eine Verurteilung genügt es nach dieser Auffassung schon, wenn eine Anzahl von Reifen paarweise Luft verlieren und die betroffenen PKW-Eigner alle irgendwie mit der verdächtigen Person in Verbindung stehen. Hier stehen die Betroffenen allerdings mit mindestens zwei Personen in Verbindung, die der OStA auch beide nennt.

Die Verteidigung

RA Strate würdigt – wie nicht anders zu erwarten – völlig anders:

Er wirft ein Licht auf die nicht anwesende zweite Hauptperson, die Nebenklägerin, und ordnet deren jeweilige Aktionen ein in das Gesamtgeschehen der ehelichen Auseinandersetzung und die von Gustl Mollath initiierten Ermittlungen an ihrem Arbeitsplatz.
Er weist auf erkennbare Lügen sowohl der Nebenklägerin als auch der wichtigen Zeugin S. hin und macht die vom Staatsanwalt soeben ausgeschlossene Komplotthypothese plausibel. Die Verteidigung kann allerdings nicht nachweisen, wie es zu den Verletzungsspuren gekommen ist. Aber nicht die Verteidigung ist hier beweispflichtig – sie muss nur genügend Zweifel wecken am Beweisgebäude der Anklage. Zweifel, die nach meinem Eindruck berechtigt sind.

In der Aussage-gegen-Aussage-Konstellation, die hier vorliegt, ist die dürre aktenkundige Schilderung des Tatgeschehens, ohne Einbettung in ein Randgeschehen (Was geschah davor, was danach? Was war Anlass des Streits? Wie wurde diese Auseinandersetzung später in der Beziehung „verarbeitet“?) einfach zu wenig. Zumal die Motive für eine Falschbelastung offenkundig sind und die Zeugin für eine Konfrontation mit Rückfragen nicht zur Verfügung steht. Zudem weist Strate darauf hin, dass die Zeugin durchaus mit "Belastungseifer" gelogen hat - gegenüber der Polizei bei der Anzeige angeblich gefährlichen Schusswaffenbesitzes und gegenüber der Psychiaterin K. zu dem Zweck, eine psychiatrische Ferndiagnose zum Verhalten ihres Mannes zu erhalten, vorgeblich, weil sie sich um ihn sorgt.

RA Rauwald ergänzt zum Sachbeschädigungskomplex, die Schäden seien unbewiesen. Zudem ließen sich deutliche Aktivitäten erkennen, einen Verdacht auf Gustl Mollath zu lenken.

Ein letztes Wort

Gustl Mollath hat das letzte Wort. Er bestreitet noch einmal die Begehung der Taten sowie die Auffassung, er sei psychisch krank und gefährlich. Er dankt der Verteidigung – mit der er nach dem engagierten Plädoyer Strates offenbar wieder versöhnt ist -  und dem Gericht, und kommt dann noch einmal auf die Themen zu sprechen, die er seit seiner Freilassung immer wieder öffentlich vorgebracht hat, insbesondere die Zustände im Maßregelvollzug.
Am Ende fällt noch das Stichwort „Haderthauer“, der anderen bayerischen Schlagzeile an diesem Tag.

Das Urteil soll am 14.08.2014 verkündet werden. Da ich dann im Urlaub fern von Regensburg unterwegs bin, kann ich nicht selbst vor Ort sein und bin für meinen Kommentar auf die Berichterstattung anderer angewiesen.

Hinweis: Ich habe am 09.08.2014 ca. um 19.30 Uhr Änderungen und Ergänzungen  eingefügt.

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156 Kommentare

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KogniTief schrieb:

Diese Aussage ist auch niemals gefallen. Herr Strate spricht von einem "frivolen Stück" in seinem Plädoyer und bezieht sich auf die Vorgänge und nicht die Person mit dieser Beschreibung:

 

Man sieht, wie leicht es passieren kann, bestimmte Dinge zu missinterpretieren, wenn sie durch zweite und dritte Wiedergegeben werden - was auch charakteristisch für diesen Fall hier ist.

 

 

"Diese Aussage" ist sehr wohl gefallen:

 

"Der Ausgang des Verfahrens entscheidet sich letztlich an der Zeugin Petra Simbek, die aus dem Familien-Clan der Müllers als “Ersatz”-Zeugin für Petra Maske (geb. Müller) präsentiert wurde. Sie ist nach unserer Auffassung ein verlogenes Stück. "

 

Quelle ist ein Kommentar von Dr. Gerhard Strate im Blog der Gabriele Wolff:

http://gabrielewolff.wordpress.com/2014/07/04/der-fall-gustl-mollath-die...

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Achso! Gut, dann haben Sie natürlich recht!

Aber in der Gesamtschau und den aufgezeigten Lügen der Frau S. lässt sich zumindest inhaltlich kein anderer Schluss ziehen. Denn die Unwahrheit hatte sie ganz klar gesagt, indem sie ihre eidesstattliche, den Tatvorwürfen viel nähere, Aussage von 2004 in dieser HV um 180° drehte.

 

Es ist vielleicht auch nicht die feine Art, sie so zu bezeichnen, da gebe ich ihnen recht. Aber in Anbetracht der Wirkung, die mit solchen Lügen erzielt worden ist, kann es auch schon einmal zum emotionalen Verbalakt kommen. Auch ein Herr Mollath musste sich den Hitlervergleich vorwerfen lassen.

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@Stella:

Die Frage ergibt sich doch aus dem Umstand, dass es während der Beweisaufnahme teils lautstarke Kritik an der Verteidigung gab. Jetzt wurde das Plädoyer - auch von den Kritikern - hochgelobt. Entweder wurden im Plädoyer Neuigkeiten verkündet oder die Tätigkeit der Verteidigung bei der Beweisaufnahme mißverstanden.

 

Jetzt haben Sie selbst geäußert, "dass man sich den Zeugen Reichel nicht richtig vorgenommen habe. Seine Erklärung dafür, wie er Hämatome als Würgemale erkannt haben will, war definitiv nichts anderes als Unsinn, Unsinn, den man ihm hätte beweisen können. Was man aber offenbar nicht wollte.

Ich muss es mir in Ruhe ansehen, was das Wortprotokoll sagt, aber ich denke, man habe ihn sehr billig entschlüpfen lassen."

 

Wenn es Versäumnisse bei der Beweisaufnahme gegeben haben soll, wie kann dann ein Plädayer Hoffnung auf das vom Angeklagten gewünschte Ergebnis wecken?

 

 

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Gast87 schrieb:

@Stella:

 

Wenn es Versäumnisse bei der Beweisaufnahme gegeben haben soll, wie kann dann ein Plädayer Hoffnung auf das vom Angeklagten gewünschte Ergebnis wecken?

 

 

Das Attest war m.E. auch nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme das Papier nicht wert, auf dem es stand, und offenbar sieht Dr. Strate das ebenso. Dr. Strate wird den Beifall dafür erhalten haben, dass er die Worte Meindls zerpflückte, wozu es auch nötig war, die Plausibilität eines Komplottes zur "Verräumung" Mollaths darzulegen. Damit hat Dr. Strate zweifellos sogar bei Mollath selbst, der zuletzt ja nicht mehr so sehr von Dr. Strates aktueller Arbeit überzeugt war,  pepunktet.

 

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Manschettenknöpfe ein Zeichen? Ein schönes Beispiel für paranoides Denken

Da hier immer wieder Paranoia eine Rolle spielt, ist das Beispiel von Dr. Strates CIA-Manschettenknöpfen, als wahr unterstellt,  gut geeignet, paranoides Denken zu illustrieren. Es liegt nämlich genau dann vor, wenn mit unkorrigierbarer Gewissheit die Überzeugung vertreten wird, das Tragen dieser Manschettenknöpfe bedeute eine Verbindung zum CIA.

Zur Erinnerung:  Wahn liegt vor, wenn mit rational unkorrigierbarer (Logik, Erfahrung) Gewissheit ein falsches Modell der Wirklichkeit oder ein falscher Erkenntnisweg zu einem richtigen oder falschen Modell der Wirklichkeit vertreten wird.

Gehen wir es einmal genau durch, um psychopathologische Methodik nachvollziehbar zu machen.

Es gibt theoretisch zwei Fälle. 1) Der Träger der Manschettenknöpfe mit dem CIA-Symbol hat eine tatsächliche Verbindung zum CIA. 2) Der Trägerder Manschettenknöpfe mit dem CIA-Symbol hat keine tatsächliche Verbindung zum CIA.

Fall 1) repräsentiert einen Wahn, weil der Erkenntnisweg - die Beobachtung des Tragens von  Manschettenknöpfen mit dem CIA-Symbol - nach den Regeln unserer Kultur und Wissenschaft keinen Schluss auf eine tatsächliche Verbindung zum CIA zulässt, selbst wenn sie besteht.

Fall 2) repräsentiert einen Wahn, weil a) ein falsches Modell der Wirklichkeit behauptet wird und b) der Erkenntnisweg nicht den Regeln unser Kultur und Wissenschaft entspricht.

Anmerkung: Das Wahnproblem hat es in sich, wie man an den schwachen Ausführungen Nedopils auch sehen kann. Und es wird leider auch hier meist nicht richtig verstanden. Nicht umsonst gelingt der Psychiatrie seit über 200 Jahren nicht, eine angemessene, nachvollziehbare und allgemein- verbindliche Wahn-Definition vorzulegen. Allein daraus folgt, dass das wissenschaftliche Niveau der forensischen Psychiatrie mittelalterlich ist und von solchen schwierigen Fragestellungen, denen sie hinten und vorne nicht gewachsen ist, entbunden gehört. Das lässt sich nahtlos auf die UnterbringungsrichterInnen übertragen.

 

Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

auch ich möchte Ihnen herzlich für Ihre ausgezeichnete Berichterstattung danken.

Zudem möchte ich Ihnen die Frage stellen, ob Sie der Auffassung sind, dass Staatsanwalt Meindl mit Verweis auf § 373 StPO vielleicht ganz bewusst einen Freispruch Herrn Mollaths beantragt haben könnte, um diesem damit die Möglichkeit zu nehmen, eine Revision zu beantragen.

Sie sind oben ja darauf eingegangen, dass die Frage der Tenorierung durchaus umstritten sei, und dass es auch denkbar sei, den Tenor einen Schuldspruch ohne Strafausspruch enthalten zu lassen, anstatt eines Freispruchs.

Könnte es also sein, dass die Staatsanwaltschaft ganz bewusst auf einen Schuldspruch im Tenor verzichten möchte, weil ein solcher auch ohne Strafausspruch eher als eine für eine Revision erforderliche Beschwer Herrn Mollaths angesehen werden könnte?

 

Beste Grüße

B.Haller

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Warum wurde die Scheidungsanwältin nicht wie ursprünglich angekündigt als Zeugin geladen und befragt. - Die Scheidung Mollath ./. Mollath fand ohne den Protagonisten Gustl Mollath statt, der "unentschuldigt gefehlt" haben soll?

 

Wurde er im BZK einsitzend überhaupt von dem Scheidungstermin informiert?

 

Wurde der Zugewinnausgleich, der Versorgungsausgleich, der Unterhalt zu Gunsten der Ehefrau geregelt?

 

Warum gab es kein vergleichendes graphologisches Gutachten in Bezug auf die dilettantischen Atteste des Dr. Reichel, der im 1. Prozess nicht einmal auf der Zeugenladungsliste stand, genau so wenig wie seine Mutter? Vergleichend zwischen Dr. Reichel, der Sprechstundenhilfe und der Mollath-Exfrau.

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Ich gehe davon aus, dass die Beweisaufnahme zu wenig Fakten für eine Täterschaft von Herrn Mollath und den Belastungseifer der damaligen Ehefrau gezeigt hat.

Deshalb nur eine rein theoretische Frage zur Tenorierung: Könnte die (oder ein Teil der) Zeit der Unterbringung in der forensischen Psychiatrie als Strafverbüßung angerechnet werden und deshalb ein Freispruch erfolgen, auch wenn Mollath vom Gericht als schuldig angesehen wird?

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Hobbydetektiv schrieb:

 

Ich gehe davon aus, dass die Beweisaufnahme zu wenig Fakten für eine Täterschaft von Herrn Mollath und den Belastungseifer der damaligen Ehefrau gezeigt hat.

Deshalb nur eine rein theoretische Frage zur Tenorierung: Könnte die (oder ein Teil der) Zeit der Unterbringung in der forensischen Psychiatrie als Strafverbüßung angerechnet werden und deshalb ein Freispruch erfolgen, auch wenn Mollath vom Gericht als schuldig angesehen wird?

Es wurde 100 Male heruntergebet, mindestens 50 Mall auch von Herrn Prof. Müller: Ein Freispruch / der Verzicht auf Bestrafung ist unter absolut allen Umständen gewährleistet, weil gegenüber dem alten Urteil (Freispruch, keine Strafe) keine Schlechterstellung erfolgen darf.  Entsprechend kann es nichts geben, worauf etwas angerechnet werden könnte.

 

Als sicher kann es ebenfalls eingeordnet werden, dass man Mollath als nivht gefährlich einstuft (den Ausführungen Nedopils, Meindls und Strates folgend), so dass der § 63 StGB nicht zum Zuge kommen wird.

 

Was noch möglich ist:

 

1. Freispruch vor dem Hintergrund, dass das Gericht die Begehung der Taten durch Mollath als nicht erwiesen ansieht (dem Antrag des Dr. Strate folgend).

 

2. Freispruch vor dem Hintergrund, dass das Gericht dem Antrag Meindls folgt und die Begehung der Taten durdh Mollath "feststellt", aber wegen des Verschlechterungsverbotes keine Strafe anordnen darf.

 

3. Freispruch  wie unter 2. vor dem zusätzlichen Hintergrund, das das gericht es zumindest nicht ausschließen will, dass die von ihm "festgestellte" Begehung der Taten durch Mollath in Schuld minderndem oder Schuld auschließendert Verfassung von Mollath begangen wurden.

 

Es geht also nur noch darum, in welches Licht das Gericht den Mollath stellen wird, um absolut nichts anderes mehr.

 

Interesssant: Damit das Gericht die Variante 1. glaubhaft vertreten kann, muss es der Behauptung Meindls, die von

Mollath behauptete Verschwörung sei irreal, widersprechen, denn wenn man diese behauptete Verschwörung für

irreal hält, dann kommt man, wie Meindl,  dahin, sagen zu müssen, dass es kein Zufall sein könne, dass ausgerechnet allem Mollath- Gegnern die Reifen zerstochen worden seien.

 

Vertritt das Gericht aber die Variante 2. oder 3,, ohne nachvollziehbar zu erklären, warum die von Mollath behauptete Verschwörung irrational sei, dann wird es sich der selben Kritik aussetzen wie nun Meindl.

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Ein religiös-politisches Glaubensbekenntnis oder eine verräterische Freud'sche Fehlleistung?

Was sagt uns StA Dr. Meindl hier (fett-kursiv RS) "Ich glaube ihr, weil ich nicht an die Komplotthypothese glauben darf und kann."

Ist sein Plädoyer ein Glaubensbekenntnis und wie ist das denn zu deuten?

Eingebettet hier (Quelle).

 

Sehr geehrter Herr Professor Müller, 

soweit ich gestern in der Berichterstattung erfahren habe meinte der Staatsanwalt, dass es eine Bisswunde bestimmt gäbe, da ja die potentielle Entdeckung dass es keine gibt für die Ex-Frau viel zu gefährlich sei. hierzu habe ich als juristische Laie eine Frage.Ist die Staatsanwaltschaft hier nicht verpflichtet die notwendigen Beweise zu erbringen. Wäre es denn nicht möglich die Dame trotz aussageverweigerungsrecht bei einem Amtsärztlich oder einem Gerichtsmediziner vorzuführen. Die Dame ist ja schließlich auch noch Nebenklägerin. Ich bin immer davon ausgegangen, dass wenn ich einen Schaden vor Gericht gelten machen möchte, diesen auch zu beweisen habe. Und wie ist das nun zu deuten, wenn es hätte geschehen können und dennoch unterlassen wurde. Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. schöne Grüße, ein interessierter Bürger

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@ Dagmar Schön

Es ist nicht das erste Mal in dieser in Ton wie Inhalt zunehmend befremdlichen Debatte, dass die Diskreditierung anderer Kommentatoren wegen ihrer Anonymität selbst schon als Argument angeführt wird. Ich habe kein Problem damit, wenn Kommentatoren hinter ihren Beiträgen zurücktreten, denn auf deren Qualität kommt es in erster Linie an. Und ich erwarte auch nicht, dass Mitkommentatoren, die sich entgegen dem Mainstream äußern, viel Energie aufwenden, um verhärtete Fronten aufzubrechen oder missliebige Informationen zu platzieren und zu verteidigen. Wenn dies – selten genug – versucht wurde, waren harsche Reaktionen die Folge. Abgesehen davon, dass diese – wie auch Ihre Worte – auch für anonyme Kommentatoren verletzend sein können, kann ich sehr gut verstehen, dass sich niemand diesen Reaktionen aussetzen möchte, wenn er nicht fest davon überzeugt ist, auch nur geringe Fortschritte oder gar einen Perspektivwechsel erreichen zu können. Allein schon den Versuch finde ich respektabel und mitunter wertvoll, vorausgesetzt, dass eine eindeutig negative Motivation nicht zu erkennen ist. Für mich jedenfalls war das, was Sie „pointierte Stellungnahme“ nennen, eine wichtige Anregung, mir darüber Gedanken zu machen, woher die diskutierende Community ihre Informationen bezieht, wie belastbar diese angesichts der offenkundigen Interessenlage sind, wann und wie ggf. notwendige Korrekturen vorgenommen werden könnten bzw. ob dies schon jemals geschehen ist.

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Ich vermute, dass sich in Teilen der Justiz jetzt so eine Art Bunkermentalität  breit gemacht hat. Vor ein paar Tagen sprach ich über den Fall Mollath privat mit einem Staatsanwalt, den ich sonst eigentlich für einen relativ kritischen Kopf halte. Beim Fall Mollath mauerte er total. Die Reifenstechereien seien erwiesen, meinte er, die Körperverletzung auch. Außerdem wären die Briefe von Mollath ein klares Indiz für seine wahnhafte Paranoia.  Das Argument, dass Mollath in einer Notsituation war und deshalb so weitschweifige Briefe an einflussreiche Leute schrieb, ließ er nicht gelten. Ich kenne als Journalistin solche Briefe, wenn Menschen in die Enge getrieben werden. Wenn man alle diese Leute einsperren wollte, wären die geschlossenen Psychiatrie überbelegt.

Dass Oberstaatsanwalt Meindl Zeugen, die sich trotz Vereidigung in den Abläufen widersprechen, für glaubwürdig hält, hat mich erstaunt.

RA Strate hat in seinem Plädoyer die Unstimmigkeiten phantastisch aufgedröselt. Auf die Abschrift der Anklage kann man gespannt sein. Nur wenn man den Wortlaut nachverfolgen kann, ist es möglich, sich ein Bild zu machen.

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Solche Verhandlungne gehoeren lueckenlos documentiert und auch im Fernsehen uebertragen!

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Hallo Prof. Müller,

außerhalb der volljuristischen Sonderwelt würde die Wende des Herr Leitenden Oberstaatsanwalt M., dessen 4-Stunden-Schlußplädoyer vom 8.8.2014 Sie referieren, als empirischer Beleg dafür, daß Spitzenjuristen im bajuwarischen Staatsdienst wie echte Sozialchamäleons wirken, gewertet. Besten Gruß, T.H.

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"Es ist doch eine Plattitüde, dass der Rechtsstaat, so wie ihn unser GG vorsieht, häufig auf der Strecke bleibt, weil die Entscheider  mit rechtlich richtigen Entscheidungen ihrer Karriere schaden würden."

schreibt die Kollegin Schön (# 9)

 

und eingangs schildert Stella die StA als Erfüllungsgehilfin der Politik.

 

Heribert Prantl gab Phoenix anläßlich 65 Jahre Grundgesetz ein langes Interview auf Herrenchiemsee. Dabei sprach er auch davon, dass es (trotz Artikels 3 GG) immer noch Menschen gebe, die "gleicher" seien.

 

Wilhelm Schlötterer vertrat im vergangenen Jahr die These: Bei Fällen mit politischem Bezug gebe es in Bayern keinen Rechtsstaat.

 

Wer zur Verifizierung dieser These beitragen will (Qualitätsjournalismus bitte an die Front), dem empfehle ich die einfach gelagerten Ermittlungsakten (Einstellungen) der StA Regensburg in Bezug auf seinen jüngsten Ex-OB. Man beachte die dortigen Protagonisten und bilde sich - über die Causa Mollath hinaus - seine systemische Überzeugung:

 

Die Organisation der Justiz kann (und soll wohl nach dem Willen der Mehrheitspartei in BY) mit den Versprechung und Garantien des GG nicht mithalten.

 

Insoweit baue auch ich als erste Initiation

auf ein neues "Hallo-Aufwachen-Buch" von W. Schlötterer, das allgemeinverständlich die ganze verfassungsrechtliche etc Misere aufdeckt und erste Schritte zur Abstellung dieses Mangels der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (man beachte die konkrete Definition dieser Herrschaftsordnung durch ein frühes Urteil des BVerfG) aufzeigt.

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Strate hat die Ergebnisse der IT- Experten (zur Festpatte des Arztes) veröffentlcht

 

http://strate.net/de/dokumentation/Mollath-IT-Untersuchung-2014-08-07.pdf

 

Interessant dabei: Es gibt sogar ein Blanko- Attest nur für PM als eigene Datei, Briefkopf und getippte Unterschrift FRAU Dr. Reichelt, obwohl da (2002) der Sohn schon seinen Facharzt hatte, nicht mehr nur Vertretung war.

 

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Herr Dr. Sponsel, wir wären doch alle froh, wenn sich die Fachleute weniger "psychopathologische Fehler" leisteten, aber OberstaatsanwältInnen sollten wir sie schon zugestehen.

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Zu den jüngsten Veröffentlichungen/ Äußerungen des Herrn Dr. Strate:

Was gehen die Öffentlichkeit medizinische Daten an, die neben der Sache liegen?

Was Herrn Mollaths Brief an ihn ?

Was ist Sinn und Zweck der Veranstaltung, die zunehmend zum Tribunal gerät?

Um von völlig überflüssiger Beleidigung/ übler Nachrede/ Verleumdung noch gar nicht zu reden.

Wann wird diesem Treiben endlich Einhalt geboten?

 

 

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@Gast Nr. 24

Nun ja, wenigstens ist dem Kommentator (irgendwo weiter oben oder beim 13. Verhandlungstag) der sich zu der Auffassung verstieg, es sei schon Körperverletzung, weil man nicht nach Tetanusschutz gefragt habe bei einer Bissverletzung, der Wind aus den Segeln genommen, denn der bestehende Schutz ist im Krankenblatt dokumentiert......
 

Herr Strate hält offenbar nicht so viel vom Anonymisieren und vom Datenschutz, es sei denn, sein Mandant sei am "recieving end" etwaiger Verstöße.

 

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gaestchen schrieb:

@Gast Nr. 24

Nun ja, wenigstens ist dem Kommentator (irgendwo weiter oben oder beim 13. Verhandlungstag) der sich zu der Auffassung verstieg, es sei schon Körperverletzung, weil man nicht nach Tetanusschutz gefragt habe bei einer Bissverletzung, der Wind aus den Segeln genommen, denn der bestehende Schutz ist im Krankenblatt dokumentiert......
 

Herr Strate hält offenbar nicht so viel vom Anonymisieren und vom Datenschutz, es sei denn, sein Mandant sei am "recieving end" etwaiger Verstöße.

 

 

Ooops, dabei hat doch die Schwägerin ausgesagt, sie habe beim zufälligen Treffen im Eiscafe auf einen Arztbesuch gedrängt, weil PM durch die blutende Bißwunde unbedingt eine Tetanusspritze bräuchte.....und in der Praxis fällt PM dann ein, dass sie keine braucht? Oder hatte sie zufällig den Impass in der Tasche, erst in der Praxis gefunden? Fragen über Fragen....

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Laut Strate- Mitschrift vom  09.07. Seite 8 hat die Zeugin nichts von einem "zufälligen" Treffen ausgesagt, sie wusste nicht, ob es eine  Verabredung war oder nicht. Und von einem Drängen auf Untersuchung nur oder vorwiegend wegen der Bisswunde steht in Strates Protokoll auch nichts.

Ich kenne auch nicht wenige, die derartige Dokumente immer dabeihaben.  Oder aber, wenn sie bereits Patienten in der betreffenden Praxis sind, deren Daten dort bereits in der Patientenakte erfasst sind. Oder die sich auf Nachfrage an die letzte Tetanus-Impfung erinnern, aber nicht wissen, wie lange die anhält. 

Sie konstruieren Ihre "Fragen über Fragen" auf der Basis falscher Wiedergabe der Hauptverhandlung. 

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gaestchen schrieb:

Laut Strate- Mitschrift vom  09.07. Seite 8 hat die Zeugin nichts von einem "zufälligen" Treffen ausgesagt, sie wusste nicht, ob es eine  Verabredung war oder nicht. Und von einem Drängen auf Untersuchung nur oder vorwiegend wegen der Bisswunde steht in Strates Protokoll auch nichts.

Ich kenne auch nicht wenige, die derartige Dokumente immer dabeihaben.  Oder aber, wenn sie bereits Patienten in der betreffenden Praxis sind, deren Daten dort bereits in der Patientenakte erfasst sind. Oder die sich auf Nachfrage an die letzte Tetanus-Impfung erinnern, aber nicht wissen, wie lange die anhält. 

Sie konstruieren Ihre "Fragen über Fragen" auf der Basis falscher Wiedergabe der Hauptverhandlung. 

 

Liebes gaestchen,

 

finden Sie es nicht verwunderlich, dass man sich nach diesen Vorkommnissen vom 12.08.01:

 

a) in einem Eiscafé zufällig trifft? oder

b) gar verabredet?

 

Im Fall a) stellt sich die Frage, warum jemand, der 2 Tage zuvor angeblich sichtbar malträtiert wurde, sich einer solchen Öffentlichkeit aussetzt, in der es um Entspannung und Leichtigkeit geht - bei einem Eis oder Kaffee?

Im Fall b) frage ich mich, was einen dazu bewegt, eine derartig intime Angelegenheit in einem deratig öffentlichen Raum durchzuführen und Wunden zu beschauen? Man bedenke, es war Sommer und Hochkonjunktur.

Warum fand das nicht in einer ruhigeren und privateren Umgebung statt, z.B. in der Räumlichkeiten des Arztes? Frau Simbek hätte ja jederzeit sie dorthin bringen können.

 

Ein wichtiger Punkt dabei ist, dass sie selbst noch 2004 unter Eid bekundete, dass sie zum Vorfall 2001 nichts sagen könne. Nun kann sie das aber besser und detailreicher denn je?

Hierzu interessant ist Seite 27 f. des Plädoyers der Verteidigung:

Quote:
"Ebenso verhält es sich mit ihren Schilderungen zum Vorfall vom 12.8.2001. Damals wurde sie laut Protokoll vom Richter direkt darauf angesprochen:

Quote:
„Auf Fragen des Richters:
Zu dem Vorfall im August weiß ich nichts. Ich habe Frau Mollath nur in der
Praxis gesehen. Die Verletzungen wurden vom Arzt attestiert, nicht von mir,
ich war auch nicht bei der Untersuchung dabei.“

 

Sollte sich die Protokollführerin bei der klaren Aussage „Zu dem Vorfall im August weiß ich
nichts“ verhört haben? Sollte sich die Protokollführerin bei der klaren Aussage „Ich habe
Frau Mollath nur in der Praxis gesehen.“ verhört haben? Das ist ausgeschlossen.
Die Protokollführerin hätte diese beiden Sätze nicht niedergeschrieben, wenn Frau Simbek am
22.4.2004 vor Gericht und auf Nachfragen des Richters das erklärt hätte, was sie jetzt, am
8.7.2014 vor diesem Gericht erklärt hat, nämlich dass sie sich zwei Tage nach dem Vorfall
mit Petra Mollath in einer Eisdiele unterhalb der Praxis Reichel, wo sie arbeitet, getroffen
habe. Dort habe Petra Mollath ihr die Verletzungen gezeigt und sie äußert wörtlich (nach unserer
Mitschrift):

Quote:
Das war im Sommer, sie hatte ein Halstuch an. Sie hat mir alles gezeigt, was
den Oberkörper betrifft eine Bissverletzung, Abdrücke am Hals. Ich habe die
Bissverletzung genau angeschaut, sie deshalb beraten, das vom Arzt anschauen
zu lassen. Ich fragte sie, ob sie Tetanus geimpft sei– das ist ja... Und am Schädel
oder Schläfe oder Kopf, glaube ich, hatte sie auch was, weil ich gesagt habe, sie
soll zum Röntgen gehen, ich fragte sie, ob sie im Krankenhaus war... mit ihr
besprochen. Hals und Kopf, glaube an Oberarmen. Ist schwierig, lange her. Was
markant oder beeindruckend war: die Bissverletzung – weil das ist schon was.
"

5

[quote=KogniTief]

Ein wichtiger Punkt dabei ist, dass sie selbst noch 2004 unter Eid bekundete, dass sie zum Vorfall 2001 nichts sagen könne. Nun kann sie das aber besser und detailreicher denn je?

 

[quote]

 

Falsche Zeugenaussage mit Netz und doppeltem Boden?

 

Hätte Petra Simbek angenommen, dass sie wegen der gegenüber 2004 völlig veränderten Aussage von Staatsanwaltschaft und Gericht in die Mangel genommen würde, dass die Justiz sie letztlich wegen uneidlicher Falschaussage verklagen und verurteilen würde - hätte sie dann auch so tollkühn vorgetragen? Ich glaube das nicht. Mir kommt es so vor, als habe man der Petra Simbek schon vor ihrer Aussage fürt sie glaubhaft versichert: "Wenn Du das und das aussagst, dann wird Dir nichts passieren! Das ist abgeklärt!"

5

Stella]</p> <p>[quote=KogniTief]</p> <p>Ein wichtiger Punkt dabei ist, dass sie selbst noch 2004 unter Eid bekundete, dass sie zum Vorfall 2001 nichts sagen könne. Nun kann sie das aber besser und detailreicher denn je?</p> <p> </p> <p>[quote schrieb:

 

Falsche Zeugenaussage mit Netz und doppeltem Boden?

 

Hätte Petra Simbek angenommen, dass sie wegen der gegenüber 2004 völlig veränderten Aussage von Staatsanwaltschaft und Gericht in die Mangel genommen würde, dass die Justiz sie letztlich wegen uneidlicher Falschaussage verklagen und verurteilen würde - hätte sie dann auch so tollkühn vorgetragen? Ich glaube das nicht. Mir kommt es so vor, als habe man der Petra Simbek schon vor ihrer Aussage fürt sie glaubhaft versichert: "Wenn Du das und das aussagst, dann wird Dir nichts passieren! Das ist abgeklärt!"

 

Das sich da abgesprochen wurde, kann - so denke ich - als gegeben hingenommen werden. Frau Simbek fungierte als Ersatzzeugin. Sie versuchte noch leidlich zu argumentieren, dass damals keiner gefragt hätte bzw. sie so kurz befragt wurde. Und sie gab allzu offensichtlich an: <em>Das was ich heute gesagte habe stimmt. das andere ist falsch.</em>

Das aber erklärt nicht den Protokolleintrag - was Herr RA Horn ja noch als Qualitätsmangel jenens abtun wollte. Herr RA Strate wies aber zurecht darauf hin, dass hier konkret "Auf Nachfrage des Richters" steht und dort der etwaige Qualitätsmangel nicht als Ausreden dienen kann, dass die Protokollführerin geschlampt hätte. Es handelt sich um einen klaren Fakt, der so damals geäußert wurde.

Ich bin gespannt ob ein und wenn ja welches Gewicht dieser entweder damaligen meineidlichen oder heutigen uneidlichen Falschaussage beigemessen wird und wie sich das auf die Glaubhaftigkeit der Zeugin selbst sowie der Nebenklägerin auswirken sollte.

5

KogniTief schrieb:

Das aber erklärt nicht den Protokolleintrag - was Herr RA Horn ja noch als Qualitätsmangel jenens abtun wollte. Herr RA Strate wies aber zurecht darauf hin, dass hier konkret "Auf Nachfrage des Richters" steht und dort der etwaige Qualitätsmangel nicht als Ausreden dienen kann, dass die Protokollführerin geschlampt hätte. Es handelt sich um einen klaren Fakt, der so damals geäußert wurde.

 

Dass es im Brixner-Verfahren überhaupt dazu kam, dass irgendetwas aus den Zeugenaussagen protokolliert wurde, ist schon ein wahres Wunder. Jedenfalls ist der Status Quo, demnach nur dann protokolliert wird, wenn der Richter es will, definitiv unerträglich.  Es müssen Video-Protokolle her, die alles unzweifelhaft dokumentieren und die zumindest den Prozessbeteiligten jederzeit zur Verfügung stehen.  Die derzeitige Praxis erleichtert in extremem Maße sowohl  Rechtsbeugung als auch gerichtliche Falschaussagen, während das Einlegen von Rechtsmitteln (Revision. Verfassungsbeschwerde) enorm erschwert wird. 

 

@ Mollath: Sie können sich bei Strate nicht nur zehn Mal, sondern tausend Mal bedanken, und wenn Strate nicht die Wortprotokollierung organisieren (und bezahlen!) würde, dann wäre Ihr Urteil im Justizministerium geschrieben worden!

 

LG

Stella

5

Stella schrieb:

KogniTief schrieb:

Das aber erklärt nicht den Protokolleintrag - was Herr RA Horn ja noch als Qualitätsmangel jenens abtun wollte. Herr RA Strate wies aber zurecht darauf hin, dass hier konkret "Auf Nachfrage des Richters" steht und dort der etwaige Qualitätsmangel nicht als Ausreden dienen kann, dass die Protokollführerin geschlampt hätte. Es handelt sich um einen klaren Fakt, der so damals geäußert wurde.

 

Dass es im Brixner-Verfahren überhaupt dazu kam, dass irgendetwas aus den Zeugenaussagen protokolliert wurde, ist schon ein wahres Wunder. Jedenfalls ist der Status Quo, demnach nur dann protokolliert wird, wenn der Richter es will, definitiv unerträglich.  Es müssen Video-Protokolle her, die alles unzweifelhaft dokumentieren und die zumindest den Prozessbeteiligten jederzeit zur Verfügung stehen.  Die derzeitige Praxis erleichtert in extremem Maße sowohl  Rechtsbeugung als auch gerichtliche Falschaussagen, während das Einlegen von Rechtsmitteln (Revision. Verfassungsbeschwerde) enorm erschwert wird. 

 

@ Mollath: Sie können sich bei Strate nicht nur zehn Mal, sondern tausend Mal bedanken, und wenn Strate nicht die Wortprotokollierung organisieren (und bezahlen!) würde, dann wäre Ihr Urteil im Justizministerium geschrieben worden!

 

LG

Stella

 

Die Aussage Simbeks beruht auf der Verhandlung vom 22.04.2004 bei RA Eberl.

Ich kann es auch nicht nachvollziehen, dass bei HVs, deren Rechtsfolgen meist gravierende  Konsequenzen haben, keine genauen Protokolle bzw. mindestens Wortprotokolle gefertigt werden.

5

Lakotta-Preis für forensische Fehlleistungen für den Oberstaatsanwalt?

#23 Gast, 11.08.2014 "Herr Dr. Sponsel, wir wären doch alle froh, wenn sich die Fachleute weniger "psychopathologische Fehler" leisteten, aber OberstaatsanwältInnen sollten wir sie schon zugestehen."

Fehler machen wir alle, aber solche Granaten sind eines OStA in einer solchen Sache absolut unwürdig. Der toppt ja noch Dr. Leipziger und Lakotta. Ich hoffe - das wird aber erst die Veröffentlichung des Plädoyers ergeben -  er verharrte nur kurz dabei und ist nicht erstarrt (was wir hier daher noch nicht als katatones Zeichen der bayerischen Justiz sehen wollen), d.h. er hat Nedopils Erklärung akzeptiert und in seinem Plädaoyer berücksichtigt. Ansonsten sollten wir ihn  für den Lakotta-Preis für forensische Fehlleistungen nominieren zusammen mit der goldenen Nadel für hochkarätige Wendeartististik. Die StA Augsburg müsste sich dann mit Silber in aussagepsychologischer Hochsophistik begnügen. 

Soacha giabts, Mai ;-)

"Es geht nun darum, aus diesen Steilpassvorlagen das Richtige zu machen"

 

Steilpass für wen?  Leider.....

3

bille schrieb:

"Es geht nun darum, aus diesen Steilpassvorlagen das Richtige zu machen"

 

Steilpass für wen?  Leider.....

 

Leider gibt es niemanden, der sich traut, wollten Sie bestimmt sagen?

4

gaestchen sagte:

Nun ja, wenigstens ist dem Kommentator (irgendwo weiter oben oder beim 13. Verhandlungstag) der sich zu der Auffassung verstieg, es sei schon Körperverletzung, weil man nicht nach Tetanusschutz gefragt habe bei einer Bissverletzung, der Wind aus den Segeln genommen, denn der bestehende Schutz ist im Krankenblatt dokumentiert...."

 

Ich habe nicht von Körperverletzung gesprochen, lediglich davon, dass Herr Dr(?) Reichel sich möglicherweise strafbar gemacht hat, wenn er die beschriebenen Verletzungen nicht versorgt hatte.

 

Die nun veröffentlichten Dokumente auf Strate.net widersprechen dieser Auffassung nicht unbedingt. Zumindest ist nicht ersichtlich, worauf die Behauptung, es bestünde Tetanusschutz, gestützt wird.

Frau Dr. Reichel sagte im Zusammenhang mit Frau M., dass sie sie nicht kennen würde. Sie hätte sich nicht bei ihr in Behandlung befunden. Herr Reichel dokumentiert Frau M.s Krankenakte, soweit aus den Polizeiberichten erkennbar, seit dem Juni 2002. Impfungen sind nicht verzeichnet. Die Vorlage eines Impfausweises wird nicht erwähnt. Die Aussage, es bestünde Tetanusschutz, ist durch keinen Beleg untermauert, sie wird einfach so in den Raum gestellt.

5

Ich will meine Ausführungen (#21) um die Fundstelle ergänzen:

 

Zur Definition der "Freiheitlichen demokratischen Grundordnung" (fdGO)
im Urteil vom 23.10.1952

BVerfGE 2, 1 [12 f.]

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv002001.html

 

Die Ausführungen sind sehr aktuell. Der Senat ging in dieser frühen Entscheidung im 2. Band ausführlich auf die Stellung der Parteien in unserem Staat ein.

 

Zitat:

Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluß jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.

Zitat Ende

 

Willkürlich in der Causa Mollath war bereits sein Wegsperren über Wochen ohne Richterbeschluss zur Beobachtung etc. Diese Willkür ist bis heute nicht geahndet. Verantwortung dafür tragen die Sachwalter bei der StA Augsburg und die Beschwerdeinstanz.

 

Folgt man der weiteren Definition und geht nur kursorisch Mollaths Justizweg ab, so erkennt man das Zuwiderhandeln gegen die fdGO.

5

> Gustl Mollath soll noch eins reingewürgt werden <

 

Wenn ich mir die Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft durchlese,  lauteten übereinstimmend die Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf Freispruch.

Für Mollath ist jedoch wichtig, welcher Begründung sich das Gericht anschließt:

1.  Sprechen die Regensburger Richter ihn frei, weil sie den Vorwurf, er habe seine Frau verletzt, eingesperrt und Reifen zerstochen, für nicht bewiesen halten?

oder

2. erfolgt der Freispruch allein aus Rechtsgründen? Das sogenannte Verböserungsverbot verbietet es, dass das Urteil aus dem ersten Prozess zum Nachteil des Angeklagten geändert wird.

Kurz: Wird Mollath aus formalen oder aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.

 

Ich bin der Auffassung das Hr. StA Meindl in Zusammenarbeit mit der Kammer, bisher zwei wesentliche Punkte erreicht haben:

  •  Richter, Gutachter u. StA wurden weitgehendst von Schuld reingewaschen
  • Gustl Mollath ist als Gaukler beschädigt worden.

Wie die VRiLG den Entlastungszeugen Braun (Zahnarzt) auseinandergenommen hat und gleichzeitig andere Belastungszeugen mehr oder weniger mit Samthandschuhen behandelt wurden, zeigt schon die Tendenz, wo es von Anfang an hin gehen sollte.  

An der Justiz soll nichts hängen bleiben, Schwarzgeldverschiebungen bleiben wo sie sind, unter dem Teppich und Gustl Mollath soll als frauenschlagender Querulant stigmatisiert werden.

 

Das ist meine Prognose für den Urteilstenor.  

5

Nico Frank schrieb:

 

An der Justiz soll nichts hängen bleiben, Schwarzgeldverschiebungen bleiben wo sie sind, unter dem Teppich und Gustl Mollath soll als frauenschlagender Querulant stigmatisiert werden.

 

Das ist meine Prognose für den Urteilstenor.  

Ich kann mich nicht wirklich aufraffen, weil ich die Feiglinge und Opportunisten so sehr über habe, und der Gedanke daran, dass ich denen eine Freude machte, wenn ich richtig loslegen würde - nein, die Feiglinge und Opportunisten, dieses asoziale Pack, sollen sich ruhig schwarz-, grün - und blau ärgern. Für dieses Pack mache ich keinen Finger krumm.

4

p.s. Das war @bille Nr. 27, leider tauchen Antworten hier nicht unmittelbar nach dem Beitrag auf trotz "Antworten"-Button

1

@Nico Frank

 

Es wird auf "Körperverletzung schuldig rauslaufen...so wie die Richterin bei der Befragung der Schwägerin Simbeck agiert hat.

Da erzählt Simbek groß und breit, dass sie erst ab 2002 tatsächlich Kontakt zu PM hatte.....und wenig später fragt die Richterin zu Körperveletzung 2001: "Sie waren doch so was wie eine Bezugsperson, ist über den Vorfall gesprochen worden?"

 

Strate fragt z.B. immer wieder nach dem Widerspruch Aussage Freiheitsberaubung: 2004 Mollath nicht gesehen /2014 Mollath gesehen ...und die Richterin sagt: "Sie haben ihn ja auch gesehen....." als obs die Aussagen 2004 unter Eid nicht gab.

 

Obwohl PM damals ausgesagt hatte, sie wäre rausgerannt, Simbeck 2004 aussagte, PM kam rausgerannt

Simbeck jetzt erzählt, sie mußte erst drauf bestehen, dass Mollath PM rausläßt....ist Simbeck glaubhaft, dadurch PM glaubhaft.

 

Ein Fehlurteil darfs ja nicht gegeben haben.

5

Allen, die sich huer aufregen, sage ich: Ihr habt es doch gar nicht besser verdient, weil Ihr feige, geizig und duldsam seid!   Lösungen immer nur von anderen erwarten, aber sich selbstvaus allem heraushalten, das ist doch Eure Devise! Und außerdem seid Ihr doch viel zu fein!

 

Wie blöd auch immer die Arschgeigen im JuMI sein mögen - sie wissen, was sie mit  Euch machen können, weil Ihr die größten Pfeifen seid, die man sich nur vorstellen kann!

5

Wer von den Juristen ab kommenden Donnerstag zu den Vorgängen noch schweigt oder ausweicht, ist Täter. Heute ist noch wenig mehr zu befürchten als der Verzicht auf Beförderung und die Meidung durch Kollegen. In einer anderen Zeit wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit nur die Wahl zwischen Mitwirkung an einem verbrecherischen System oder Gefahr für das eigene Leben. Eine solche Zeit hatten wir schon. Es ist nicht auszuschließen, das sie wiederkommt. Die Anzeichen in der Justiz sind unübersehbar. Kurt Tucholsky - Deutsche Richter von 1940

http://gutenberg.spiegel.de/buch/1192/4

4

@ Lutz Lippke  - #43

 

Ergänzend zu Ihren Ausführungen wäre u.a. zu fragen:

 

Was ist in der Causa Mollath, die wie vorstehend ausgeführt wurde, auch und gerade der "Ent-schuldung" der ehemaligen Sachwalter aus opportunistischen politischen Gründen zu dienen scheint, "wahr und gerecht", um an den Diensteid der Edlen zu erinnern?

 

Was ist/wäre glaubwürdig und legitim, um u.U. Vertrauen in eine funktionierende Gewaltenteilung wieder herzustellen, was wäre gar schön und gut?

 

Die Justiz

 

(die mit ihren zwischen Gericht und StA stetig wechselnden Sachwaltern bereits organisatorisch keine überzeugende "Ausgeburt" der Gewaltenteilung ist - siehe oben Definition der fdGO)

 

ist ein selbstreferenzielles Teilsystem mit ihrer eigenen "Wahrheit", die sie stetig hervorbringt. Dabei spielen (Un)Abhängigkeit, persönliches Fortkommen, ausgeprägte und im Alltag eingeübte Zivilcourage, aufrechte Haltung und die praktizierte Überzeugung eine Rolle, der fdGO zu dienen - nur ihr.

5

Das "gläubige", unglaubwürdige, unglaubliche Plädoyer des Oberstaatsanwalts Herrn Meindl......................................

Über v i e r  Stunden versuchte der omnipräsente Oberstaatsanwalt Meindl -vergeblich- in seinem Plädoyer die Schuld von Herrn Mollath nachzuweisen. Mehrmals wiederholte er die verschiedenen Aussagen der Ex-Frau zu der angeblichen Körperverletzung, um durch diese ermüdende Wiederholung  die Konstanz  der Aussagen der Ex-Frau und damit ihre Glaubhaftigkeit beweisen zu können. Welcher Nonsens! Insbesondere Lügen und Propaganda zeichnen sich durch ständige Wiederholung aus! Tatsächlich widersprechen sich die Aussagen entscheidend.
Der Oberstaatsanwalt versteigt sich mit der sinngemäßen Aussage:Herr Mollath hat eine Körperverletzung an seiner Frau begangen und deshalb sei es verständlich, dass die  Ex-Frau gegen ihren Mann vorgegangen ist. Auge um Auge, Zahn um Zahn. Ein Law and Order-Plädoyer im Namen der bayerischen Staatsräson?
Erfüllt Herr Meindl seinen Anspruch, dass für ihn als Jurist  nur  objektive und l e b e n s n a h e  Tatsachen entscheidend sind?  
Im Gegenteil, sein Plädoyer verleugnet sträflich, wie bereits 2006 der Richter Brixner den entscheidenden Konflikt und Zusammenhang mit den Schwarzgeldverschiebungen der Ex-Frau, ihren offensichtlichen Belastungseifer und Ihr Tatmotiv.
Er entschuldigt die nachträglichen, tatsächlich nachtragenden, planmäßigen Aktivitäten der Ex-Frau, wie das spätere zielgerichtete Einsetzen des bei Frau Krach manipulativ erschlichenen Attestes! Meindl:Die Ex-frau konnte nicht wissen, wie sich diese Konfliktsituation in der Ehe entwickeln würde und wie sich Herr Mollath in Zukunft verhalten würde. Es ist von einem Staatsanwalt   e b e n s f r e m d , den unüberbrückbaren Konflikt des Ehepaares noch im August  2014 in diesem Zusammenhang zu negieren. Die Ex-Frau, andere Belastete und "Angeschriebenen" realisierten, dass Herr Mollath als fürsorglicher Ehemann und Staatsbürger mit seinem konsequenten Gerechtigkeits- und Bürgersinn sich mit den strafbaren Handlungen seiner Ehefrau nicht abfinden würde. Deshalb entwickelt sie mit den bekannten Helfershelfern die zerstörerischen Gegenstrategien. Ohne Kommentar übersandte die Ex-Frau Herrn Mollath, das eindeutig bedrohliche Attest. Realitätsgerecht wertete Herr Mollath dies als Erpressung, um ihn abzuhalten, die Schwarzgeldgeschäfte dem Arbeitgeber anzuzeigen. Der Oberstaatsanwalt vermisst in der Antwort von Herrn Mollath ein Dementi über die angebliche Körperverletzung und wertet dies als einen "Beweis" für die Schuld des Angeklagten. Warum soll Herr Mollath  die Körperverletzung dementieren, wenn er sie nicht begangen hat und dies die Ex-Frau auch weiß!

Die Ursachen für das Justizunrecht waren: Die erwiesenen strafbaren Schwarzgeldverschiebungen, das ehrliche und erfolgreiche Bemühen Herr Mollaths diese zu beenden, der Belastungseifer und die schwer destruktiven offensichtlichen Handlungen der Ex-Frau, die zu dem Wegräumen Herrn Mollaths in die Forensik ursächlich geführt haben. Der Verteidiger, Dr. Strate hat dies konkret durch die detaillierten Aussagen von Frau Dr. Krach nachgewiesen, dass die Ex-Frau das Attest sich durch Lügen  erschlichen hat und den wahren
Zweck des Attestes, ihren Mann anzuzeigen, verschwiegen hat.Die von Frau Mollath angegebene Bewußtlosigkeit wertet Herr Meindl als eine Vorstufe der Bewußtlosigkeit.
Die Eheauseinandersetzung von 1 1/2 Stunden, die mit zu der
7 1/2 jährigen Unterbrinung geführt hat, bewertet der Oberstaatsanwalt nachwievor als eine Freiheitsberaubung, obwohl alle Umstände für eine inszenierte Freiheitsberaubung sprechen, die
von der unglaubwürdigen Arzthelferin und Freundin bestätigt wurde.
Durch diese völlig verdrehte Beweisführung wurde offensichtlich, dass der Herr Staatsanwalt ein auffällig entlastendes Verständnis für die Klägerin aufbringt. Eine äußerst fragwürdiges Eintreten eines Staatsanwalts für eine Vermögensberaterin, die illegal Schwarzgeld verschoben hat.
Der sehr erfahrene Oberstaatsanwalt unternahm die geradezu mysteriöse Aussage:
"Die Angaben der Petra M. sind g l a u b haft. Ich g l a u b e ihr, weil ich nicht an die Komplotthypothese g l a u b e n darf und kann."
Dieser Satz könnte zu einer Redewendung im allgemeinen Sprachgebrauch werden, wie der von  Fritz Teufel "Wenn es der Wahrheitsfindung dient!"
Das vorgeschobene Argument eines unpopulären, schwer nachzuweisbaren Komplotts gibt der Oberstaatsanwalt vor, um davon abzulenken und nicht den Mut und Wahrhaftigkeit aufzubringen, welche tatsächlichen Motive bestanden, Herrn Mollath wegzuräumen.
Dieses  Plädoyer allein mit der Weisungsgebundenheit zu erklären greift m.E. zu kurz. Im Untersuchungsausschuss hat Herr Meindl seine innere Unabhängigkeit betont .......!
Gegen Ende des  suggestiven Plädoyers wird Herr Meindl "fürsorglich" und gibt Herrn Mollath "wohlmeinend" zu verstehen, der entscheidende Fehler von Herrn Mollath wäre gewesen, sich im Amtsgerichtsverfahren nicht begutachten zu lassen.
Dies kann so interpretiert werden, dass Herr Mollath, das Opfer selbst schuld an der Psychiatrisierung ist, der zu diesem furchtbaren Justizunrecht und Justizskandal geführt hat. Eine für Deutschland weit verbreitete psychologische Verschiebung, Verdrehung der Realität.
Herr Mollath gibt in seinen Abschlußworten Herrn Meindl zu verstehen, dass sein Plädoyer dem Verfahren von 2006 (weitgehend)entspricht.
Der Herr Oberstaatsanwalt  ist nach seinem Eid der Wahrheit verpflichtet und trägt auch Verantwortung  für den Bürger Mollath. Dieser Aufgabe wurde Herr Meindl in seinem Plädoyer in keiner Weise gerecht. In einem Wiederaufnahmeverfahren wieder den bereits früher befassten Staatsanwalt zu beauftragen, ist  sehr fragwürdig.
Es bleibt zu hoffen, dass aufgrund des überzeugenden Plädoyers des Verteidigers, Herrn Dr. Strate nunmehr das Gericht eine unabhängige und gerechte  Entscheidung für Herrn Gustl Mollath trifft und dieses  Plädoyer nicht zur Fortsetzung des Justizskandals im Fall Gust Mollath führt.

5

... braking news zum Thema: "Unechtes Attest":
 

Quote:
franke sagte am 12. August 2014 um 23:12 :

Hat die Praxissoftware einen Zeitstempel beim Erzeugen von Dateien ?

Man schaue sich einfach mal die Dateinamen und deren Aufbau an,und dann die letzten 5 Stellen vor .doc Endung .

Dokument 2, erstellt um 00:28 Uhr
Dokument 3 ,erstellt um 06:49 Uhr
am 14.08.2001

Untersuchung P3M war laut Dr.Reichel um 11:30 am 14.01.2001

Dokument 4 waere dann am 03.06.2002 um 17:34 erstellt worden .
Zu Dokument 1, das entspricht dem Dokument 3 meiner Meinung nach.

Der Inhalt der Dateien wird nicht zwingend in der Datenbank abgelegt,evtl. Nur der Dateiname.Deshalb ist ein Rueckschluss Dateiname Inhalt bei dieser Praxissoftware nicht moeglich,meiner Meinung nach.

Also,ich wuerde mal beim Programmierer anklingeln,und dass moeglichst bevor das Urteil faellt.


http://gabrielewolff.wordpress.com/2014/07/04/der-fall-gustl-mollath-die...
 
 
Stresstest - "Großraum Krefeld"

5

Stresstest schrieb:

[...]
 

Quote:
franke sagte am 12. August 2014 um 23:12 :

Hat die Praxissoftware einen Zeitstempel beim Erzeugen von Dateien ?

Man schaue sich einfach mal die Dateinamen und deren Aufbau an,und dann die letzten 5 Stellen vor .doc Endung .

Dokument 2, erstellt um 00:28 Uhr
Dokument 3 ,erstellt um 06:49 Uhr
am 14.08.2001

Untersuchung P3M war laut Dr.Reichel um 11:30 am 14.01.2001

Dokument 4 waere dann am 03.06.2002 um 17:34 erstellt worden .
Zu Dokument 1, das entspricht dem Dokument 3 meiner Meinung nach.

Der Inhalt der Dateien wird nicht zwingend in der Datenbank abgelegt,evtl. Nur der Dateiname.Deshalb ist ein Rueckschluss Dateiname Inhalt bei dieser Praxissoftware nicht moeglich,meiner Meinung nach.

Also,ich wuerde mal beim Programmierer anklingeln,und dass moeglichst bevor das Urteil faellt.


http://gabrielewolff.wordpress.com/2014/07/04/der-fall-gustl-mollath-die...
 
 
Stresstest - "Großraum Krefeld"

... da der obige Beitrag von Frau Wolff im "Schweinsgalopp" gelöscht wurde, hier der Zusammenhang dieser außergewöhnlichen Uhrzeiten mit der Aussage von Dr. Reichel:  
 

Quote:
[...]
VRiinLG Escher: Attest – schreiben Sie, wenn Patient das Zimmer verlassen hat?

Markus Reichel: Normal ja, spätestens in Mittagspause, normal gleich, wenn Patient das Sprechzimmer verlassen hat. [...]


 
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Hauptverhandlung-2014-07-...
 

Stresstest - "Großraum Krefeld"

5

Stresstest schrieb:

Stresstest schrieb:

[...]
 

Quote:
franke sagte am 12. August 2014 um 23:12 :

Hat die Praxissoftware einen Zeitstempel beim Erzeugen von Dateien ?

Man schaue sich einfach mal die Dateinamen und deren Aufbau an,und dann die letzten 5 Stellen vor .doc Endung .

Dokument 2, erstellt um 00:28 Uhr
Dokument 3 ,erstellt um 06:49 Uhr
am 14.08.2001

Untersuchung P3M war laut Dr.Reichel um 11:30 am 14.01.2001

Dokument 4 waere dann am 03.06.2002 um 17:34 erstellt worden .
Zu Dokument 1, das entspricht dem Dokument 3 meiner Meinung nach.

Der Inhalt der Dateien wird nicht zwingend in der Datenbank abgelegt,evtl. Nur der Dateiname.Deshalb ist ein Rueckschluss Dateiname Inhalt bei dieser Praxissoftware nicht moeglich,meiner Meinung nach.

Also,ich wuerde mal beim Programmierer anklingeln,und dass moeglichst bevor das Urteil faellt.


http://gabrielewolff.wordpress.com/2014/07/04/der-fall-gustl-mollath-die...
 
 
Stresstest - "Großraum Krefeld"

... da der obige Beitrag von Frau Wolff im "Schweinsgalopp" gelöscht wurde, hier der Zusammenhang dieser außergewöhnlichen Uhrzeiten mit der Aussage von Dr. Reichel:  
 

Quote:
[...]
VRiinLG Escher: Attest – schreiben Sie, wenn Patient das Zimmer verlassen hat?

Markus Reichel: Normal ja, spätestens in Mittagspause, normal gleich, wenn Patient das Sprechzimmer verlassen hat. [...]


 
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Hauptverhandlung-2014-07-...
 

Stresstest - "Großraum Krefeld"

 

Das klang ja anfänglich ganz interessant, aber die Datei mit 200158_49 ergäbe dann nach dieser Logik keinen Sinn. Von daher denke ich, dass es eine andere Systematik ist.

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KogniTief schrieb:

Stresstest schrieb:

Stresstest schrieb:

[...]
 

Quote:
franke sagte am 12. August 2014 um 23:12 :

Hat die Praxissoftware einen Zeitstempel beim Erzeugen von Dateien ?

Man schaue sich einfach mal die Dateinamen und deren Aufbau an,und dann die letzten 5 Stellen vor .doc Endung .

Dokument 2, erstellt um 00:28 Uhr
Dokument 3 ,erstellt um 06:49 Uhr
am 14.08.2001

Untersuchung P3M war laut Dr.Reichel um 11:30 am 14.01.2001

Dokument 4 waere dann am 03.06.2002 um 17:34 erstellt worden .
Zu Dokument 1, das entspricht dem Dokument 3 meiner Meinung nach.

Der Inhalt der Dateien wird nicht zwingend in der Datenbank abgelegt,evtl. Nur der Dateiname.Deshalb ist ein Rueckschluss Dateiname Inhalt bei dieser Praxissoftware nicht moeglich,meiner Meinung nach.

Also,ich wuerde mal beim Programmierer anklingeln,und dass moeglichst bevor das Urteil faellt.


http://gabrielewolff.wordpress.com/2014/07/04/der-fall-gustl-mollath-die...
 
 
Stresstest - "Großraum Krefeld"

... da der obige Beitrag von Frau Wolff im "Schweinsgalopp" gelöscht wurde, hier der Zusammenhang dieser außergewöhnlichen Uhrzeiten mit der Aussage von Dr. Reichel:  
 

Quote:
[...]
VRiinLG Escher: Attest – schreiben Sie, wenn Patient das Zimmer verlassen hat?

Markus Reichel: Normal ja, spätestens in Mittagspause, normal gleich, wenn Patient das Sprechzimmer verlassen hat. [...]


 
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Hauptverhandlung-2014-07-...
 

Stresstest - "Großraum Krefeld"

 

Das klang ja anfänglich ganz interessant, aber die Datei mit 200158_49 ergäbe dann nach dieser Logik keinen Sinn. Von daher denke ich, dass es eine andere Systematik ist.

... doch doch, @KogniTüV! Und gerade deswegen lässt sich diese Datei nicht öffnen (noch!).

 

Stresstest - "Großraum Krefeld"

0

KogniTief schrieb:

Stresstest schrieb:

Stresstest schrieb:

[...]
 

Quote:
franke sagte am 12. August 2014 um 23:12 :

Hat die Praxissoftware einen Zeitstempel beim Erzeugen von Dateien ?

Man schaue sich einfach mal die Dateinamen und deren Aufbau an,und dann die letzten 5 Stellen vor .doc Endung .

Dokument 2, erstellt um 00:28 Uhr
Dokument 3 ,erstellt um 06:49 Uhr
am 14.08.2001

Untersuchung P3M war laut Dr.Reichel um 11:30 am 14.01.2001

Dokument 4 waere dann am 03.06.2002 um 17:34 erstellt worden .
Zu Dokument 1, das entspricht dem Dokument 3 meiner Meinung nach.

Der Inhalt der Dateien wird nicht zwingend in der Datenbank abgelegt,evtl. Nur der Dateiname.Deshalb ist ein Rueckschluss Dateiname Inhalt bei dieser Praxissoftware nicht moeglich,meiner Meinung nach.

Also,ich wuerde mal beim Programmierer anklingeln,und dass moeglichst bevor das Urteil faellt.


http://gabrielewolff.wordpress.com/2014/07/04/der-fall-gustl-mollath-die...
 
 
Stresstest - "Großraum Krefeld"

... da der obige Beitrag von Frau Wolff im "Schweinsgalopp" gelöscht wurde, hier der Zusammenhang dieser außergewöhnlichen Uhrzeiten mit der Aussage von Dr. Reichel:  
 

Quote:
[...]
VRiinLG Escher: Attest – schreiben Sie, wenn Patient das Zimmer verlassen hat?

Markus Reichel: Normal ja, spätestens in Mittagspause, normal gleich, wenn Patient das Sprechzimmer verlassen hat. [...]


 
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Hauptverhandlung-2014-07-...
 

Stresstest - "Großraum Krefeld"

 

Das klang ja anfänglich ganz interessant, aber die Datei mit 200158_49 ergäbe dann nach dieser Logik keinen Sinn. Von daher denke ich, dass es eine andere Systematik ist.

Meinen Sie man sollte die 5 mit einer 0 oder 1 austauschen?

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Leseempfehlung:

 

"Es gibt in Diktaturen genügend Beispiele dafür, dass Dissidenten in der Psychiatrie verschwinden. Dass dies auch in Deutschland geschieht, kann und mag ich mir nicht vorstellen."

Heribert Prantl im heise-Interview

http://www.heise.de/tp/artikel/42/42456/1.html

 

Herr Dr. Weinberger (GA von GM) weiß hierzu in Folge seiner Jahrzehnte währenden Arbeit sicherlich zu berichten. Das wäre fein.

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Die beste Waffe ist Öffentlichkeit wie Dr. Strate es vorbildlich zeigt

Und dazu gehören auch die in #49 Aufgezählten und noch viele mehr. Die öffentliche Präsentation der Akten- und Meinungsachten, der akribische Nachweis der Fehler, Mängel und Schwächen,  - öffentlich einsehbar für alle - wird im Laufe der Zeit die Erkenntnis reifen lassen, dass viele Hochstapler dieser Zunft zwar hemmungslos dahermeinen können, doch von nachvollzieh- und prüfbarer wissenschaftlicher Methodik  nicht die Bohne zeigen. Ihre "Wissenschaft" erschöpft sich leider weitgehend im Gebrauch von Fremdworten. Dabei heißt es in GVG § 184: Die Gerichtssprache ist deutsch". Nicht einmal dieses geschriebene Recht vermögen die Unterbringungsjuristen durchzusetzen. Beim ersten nicht klar  erklärten  Fremdwort Belehrung, beim zweiten Ermahnung, beim dritten Entbindung - und ab in den PUK-Kurs:

http://www.sgipt.org/wisms/ptf/ma0.htm#GIPT%27sche

Woher kommt eigentlich die übermäßige Rigitität und Annahme der Richterin, Mollath würde mit jeder Frage zu weit vom eigentlichen Thema abweichen?

 

Mollaht - Nedopil -Gutachten

 

Einerseits hat man wegern der genutzen Zeugnisverweigerungen nur Protokolle und Aussagen, die teilweise völlig voneinander abweichen - und erhofft sich von diesen Erinnerungen ('allgemein mache ich das so, aber konkret keine Erinnerung') mehr Gewinn als andererseits von den Nachfragen Mollaths zum aktuellen Gutachten Nedopils, und dennoch wird Mollath ständig unterbrochen. Dabei ist doch klar, dass da ein ganz aktuelles Gutachten (konkret: Mandatsniederlegungen/Kompromissunfähigkeit) befragt werden kann, was man der Staatsanwaltschadt erlaubt, aber Mollath nicht - weil zu unkonkret...

Dabei ist es doch völlig klar, worum es ging: Nedopil bezieht sich auf die merhmaligen Mandatsniederlegunen und folgert daraus mangelnde Kompromissfähigkeit Mollaths. Da darf der Gutachter also beliebig Daten deuten, ohne zu fragen, wie und von wem das Mandat niedergelegt wurde, und Mollath braucht zig Anläufe, weil die Richterin glaubt, das wäre keine konkrete Frage zum Gutachten -und eine Gegendarstellung solle zu den unterstellenden Deutungen (die ja nur ein Gutachten mitbegründen) dem Angeklagten nicht erlaubt sein?

Hätte Mollath nicht nachgefragt wüsste man gar nicht, wer und wie das Mandat beendet wurde. Und dann entsteht plötzlich der Eindruck, als wiege die unterstellung Deutung des Gutachters zu den Mandatsniederlegungen mehr, als die dagegenstehende Aussage Mollaths?

Und was macht die Richterin??? Sie fährt die völlig konkrete und notwendige Frage gegen die Wand. Ist das Überforderung? Oder hat man Angst vor den Kollegen, der Welt oder vor sich selbst, dass man sich Mollath zu nahe, zu ungeschützt, zu unbefangen, zu nachgiebig gezeigt und nicht distanziert genug gegenüber getreten ist? Da zeigt doch nur, dass man in Mollath immer noch eine 'aussetzige' Person sieht, der man sich 'besonders entgegenkommend' geben muss, anstatt, dass man es einfach ist: entgegenkommend und klar in der Sache.

 

Ich verstehe nicht, wie man so wenig Rückgrat haben kann. Da ist ein Mann womöglich 7,5 Jahre (und theoretisch geht es ja auch um eine erneute Einweisung) wegesperrt, und dann gönnt man ihm nicht ein paar Extraminuten oder ein paar Stunden, weil man panisch, panisch, panisch immer wieder Unterbrechen muss. Als müsste das Gericht künstlich eine Autorität behaupten, die gar nicht notwendig und gar nicht angegriffen wird. Oder man hat panische Angst, dass pro Tag ein paar Fragen zuviel gefragt werden - was würde denn dann passieren?

 

Ich halte da die Richterin im umgangssprachlichen Sinne für (unbewusst) befangen. Da wird ein psychiatisches Gutachten präsentiert, das sich Mühe gibt, gewissenhaft auszudifferenzieren, und anstatt als Richterin den Herrn Meindl einzubremsen, der mit 'küchenpsychologischen' Nachfragen den Vortrag Nedopils auf ein undifferenziertes und im Tenor völlig verzerrtes 'nicht abwegig' verengt und verramscht, kommt sie stattdessen mit der Situation sowenig klar, dass Mollath am Ende aufgeben muss. Soviel zu mangelnder Kompromissfähigkeit Mollaths oder eben der Richterin.

 

Auch bekümmert mich die Nachfragen der Richterin, weil man den Eindruck bekommt, sie kann mit dem Vortrag nichts anfangen: Da geben sich die Gutachter größte Mühe, die beteiligten Personen soweit mit Wissen und Einschätzungen auszustatten, dass diese selbst eine Schlussfolgerung und Verortung vornehmen können, und was wollen die: ein nettes abgeschlossenes grobes Etikett. Und wenn das Gutachten (in der breiten aufgefächerten Länge) eines zeigt, dass es eben nicht so ohne weiteres eindeutig abgeschlossen und kurz etikettiert werden kann.

Und was wird aus einem uneindeutig unabgeschlossenen Vortrag mit symbolischen mehrerer Seiten: eine völlig umgedrehtes sinnentstelltes 'nicht abwegig'.

 

Man ist schon fast versucht die Richterin und den Staatsanwalt bei ihren Fragen zu unterbrechen, weil sie sich soweit vom Gutachten entfernen - was Nedopil auch klar zum Ausdruck bringt (Stichwort 'Salamitaktik' zu Verengung, und 'Cola-Automat' zur Wunschdeutung)

 

Man merkt dem Staatsanwalt und leider auch der Richterin an, dass sie eigene Identifikatons-Handlungsmuster nicht reflektieren und durchschauen wollen.

Jedem Fachmann werden facheigene Nachfragen und längere Ausführungen gestattet, die nicht immer sogleich ins juristische Raster passen, nur bei Mollath meint man, man dürfe sich nicht auf ihn einlassen - dabei ist er ja nur der Angeklagte. Und verteigen soll sich der Angeklagte doch dürfen. Warum also meint man nicht verpflichtet zu sein auch dem Angeklagten seinen Raum zu geben. Stattdessen brüstet sich die Richterin damit, dass sie Mollath nicht schon längst abgebrochen hat.

Und alle Erkenntnisse werden nicht frisch beäugt, sondern immer mit dem Blick der ersten Hauptverhandlung, und dann werden eben nicht neue/aktuelle Schlüsse aus Nedopils Gutachten gezogen, sondern krampfhaft auf die alte Hauptverhandlung umgebogen.

 

Gerade die Anwendung und Konvertierung ausdifferenzierten Aussagen von Gutachtern in juristische unterkomplexe Kategorien (mit entsprechebden Komprimierungsverlust) ist beängstigend. Da sollte man die Verhadlung unterbrechen, und sich mal mehr Zeit geben, Gutachten auch (in ihrer Differenzierung) zu verstehen.

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