Sparsame Investmentbanker

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 13.08.2014
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtKündigungSchwarzfahren1|2951 Aufrufe

Darüber, wie weit die arbeitsrechtlichen Nebenpflichten des Arbeitnehmers auch in seine Privatsphäre hineinreichen, gibt es immer wieder Auseinandersetzungen. Zuletzt hatte Markus Stoffels hier im BeckBlog berichtet, dass sich die Diakonie von einer Erzieherin trennen möchte, weil diese in ihrer Freizeit in Pornofilmen mitgewirkt hat.

SpiegelOnline berichtet jetzt über einen Fall aus London: Dort gibt (bzw. gab) es einen sehr gut verdienenden Fondsmanager einer Investmentbank, der immerhin zwei Häuser im Wert von 4 Mio. Pfund (5 Mio. Euro) sein eigen nennen soll. Aber reich wird man bekanntlich nicht durchs Ausgeben, sondern durchs Sparen. Also fuhr er seit vielen Jahren schwarz mit U- und S-Bahn zur Arbeit und sparte dadurch mehr als 50.000 Euro. Als die Sache aufflog, zahlte er den Betrag zwar umgehend nach, aber da hatte die Finanzaufsicht der Londoner City schon Wind bekommen. Sie kontaktierte den Arbeitgeber des Mannes, der ihn umgehend von der Arbeit freistellte. Wer beruflich täglich mit hunderten Millionen Pfund hantiere, müsse auch im privaten Bereich in finanziellen Dingen absolut zuverlässig sein. Seinem Rausschmiss kam der Mann allerdings zuvor - und kündigte selbst.

Ob das in Deutschland für eine personenbedingte Kündigung gereicht hätte?

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1 Kommentar

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Nach britischen Presseberichten weigerte er sich, seinem Arbeitgeber Genaueres über die bevorstehenden Ermittlungen der FCA bzw. deren Hintergrund mitzuteilen - insofern hätte es wohl auch für eine verhaltensbedingte gereicht.

Anders als Mr. Burrows ist die Erzieherin allerdings nicht kriminell geworden. Gibt es denn bekannte Fälle in D, die annähernd vergleichbar sind? 

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